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DE20013140U1 - Vorrichtung zum Verschließen einer Gebäudeöffnung, insbesondere Fenster oder Tür - Google Patents

Vorrichtung zum Verschließen einer Gebäudeöffnung, insbesondere Fenster oder Tür

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DE20013140U1
DE20013140U1 DE20013140U DE20013140U DE20013140U1 DE 20013140 U1 DE20013140 U1 DE 20013140U1 DE 20013140 U DE20013140 U DE 20013140U DE 20013140 U DE20013140 U DE 20013140U DE 20013140 U1 DE20013140 U1 DE 20013140U1
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Description

Vorrichtung zum Verschließen einer Gebäudeöffnung, insbesondere Fenster oder Tür
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Verschließen einer Gebäudeöffnung, insbesondere Fenster oder Tür, mit einem Blendrahmen und einem Flügelrahmen, wobei der Blendrahmen eine isolierende Vorkammeranordnung aufweist und diese den Rand der Scheiben parallel zur Scheibenebene wenigstens teilweise überdeckt.
Solche Vorrichtungen sind bekannt und kommen in der Regel als Fenster oder Türen um Einsatz. Der Blendrahmen ist fest mit dem Mauerwerk verbunden, der Flügelrahmen selbst, der die Scheibe trägt, ist bezüglich des Blendrahmens schwenkbar. Bekannte Anordnungen sind dergestalt, dass der Flügelrahmen etwas kleiner ist als der Blendrahmen und bei geschlossenem Fenster oder geschlossener Tür am Blendrahmen anliegt, von außen aber aufgrund der kleineren Bemessung zum Teil sichtbar ist. Für den Betrachter ist von außen eine zurückversetzte Stufe ersichtlich, die am Anlagebereich zwischen Blend- und Flügelrahmen ausgebildet ist. Beim Öffnen des Fensters verändert sich die Ansichtbreite des Rahmens, da bei geöffnetem Fenster nur noch der Blendrahmen sichtbar ist. Dies wird aus optischen Gesichtspunkten aber öfter als störend empfunden.
Der Erfindung liegt das Problem zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art dahingehend zu verbessern, dass sich beim Öffnen des Fensters die Ansichtbreite des Rahmens nicht ändert, und dennoch das bekannte „Stufenprofil" vorbekannter Fenster oder Türen erhalten bleibt.
Zur Lösung dieses Problems ist bei einer Vorrichtung zum Verschließen einer Gebäudeöffnung, insbesondere einem Fenster oder einer Tür der eingangs genannten Art erfindungsgemäß vorgesehen, dass die Vorkammeranordnung in einem Teilabschnitt um ein gewisses Maß parallel zur Scheibenebene zurückversetzt ist, und dass sich der zurückversetzte Teilabschnitt parallel zur
Scheibenebene in gesamter Höhe oder zumindest in einer Teilhöhe zumindest über den Aufnahmebereich des Flügelrahmens für die Scheiben erstreckt.
Bei der erfinduhgsgemäßen Vorrichtung ist der Blendrahmen bzw. dessen obere Vorkammer soweit hochgezogen, dass sie den Scheibenaufnahmebereich des Flügelrahmens überdeckt, d.h., bei geschlossenem Fenster liegt der Flügelrahmen vollständig hinter dem Blendrahmen und ist von außen nicht sichtbar. Wird nun das Fenster oder die Tür geöffnet so ändert sich die Ansichtsbreite, die hier ausschließlich vom äußeren Blendrahmen definiert werden, nicht. Um die bekannte Stufenform nachzubilden ist zweckmäßigerweise vorgesehen, dass die obere Vorkammer, also die Kammer die sich über den Flügelrahmen erstreckt, zumindest teilweise, also zumindest über einen Teil ihrer Länge gegenüber der unteren Vorkammer, zurückversetzt ist. Hierdurch wird die weitläufig bekannte Stufe ausgebildet. Insgesamt präsentiert sich mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung für den Betrachter ein bekanntes Fenster oder eine bekannte Tür, das oder die jedoch unter Vermeidung der genannten Nachteile verbessert ist.
Ein weiterer beachtlicher Vorteil dieser erfindungsgemäßen Ausgestaltung ist, dass sich im Bereich des Flügels eine wesentlich bessere Wärmedämmung ergibt, da der Blendrahmen bis über den Flügelrahmen hochgezogen ist. D.h., der Scheibenaufnahmebereich ist doppelseitig abgedichtet, wodurch insgesamt eine wesentlich bessere Wärmedämmung erreicht wird.
Erfindungsgemäß kann die Vorkammeranordnung eine obere und eine untere Vorkammer umfassen, die über wenigstens eine Trennwand voneinander getrennt sind. An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass mit „oberer Vorkammer" stets diejenige Vorkammer bezeichnet ist, die zum Rahmeninneren hin angeordnet ist, während die „untere Vorkammer" die zum Mauerwerk hin gerichtete Vorkammer ist.
Das freie Ende der Vorkammeranordnung bzw. der oberen Vorkammer dichtet den Blendrahmen zweckmäßigerweise über ein Dichtelement gegen die Scheiben ab. Das Dichtelement kann an der oberen Vorkammer selbst, also an ihrem freien
Ende angeordnet sein. Zweckmäßig ist es aber auch, wenn zum Abdichten ein im Wesentlichen U-förmiges, auf einer Vorkammerwand einer Vorkammer des Flügelrahmens positioniertes Dichtelement vorgesehen ist. Das Dichtelement sitzt bei dieser Ausgestaltung also am Flügelrahmen selbst, es ist also mithin bereits dicht in Anlage an der Scheibe, und legt sich beim Schließen des Flügelrahmens an den entsprechenden Anlagebereich der oberen Vorkammer an.
Aus wärmedämmtechnischen Gründen ist es zweckmäßig, wenn zwischen einer zum Flügelrahmen weisenden Seitenwand der Vorkammeranordnung und der Vorkammerwand der flügelrahmenseitigen Vorkammer bei geschlossenem Flügelrahmen eine Kammer ausgebildet ist, d.h., die beiden Wände sind unter Bildung eines kammerartigen Freiraums voneinander beabstandet. Diese hierdurch ausgebildete Kammer ist zweckmäßigerweise über wenigstens eine Öffnung mit einer hinter der unteren Vorkammer der Vorkammeranordnung liegenden weiteren Kammer des Blendrahmens verbunden. Hierdurch ist es möglich, dass sich im Bereich der zwischen der Seitenwand und der Vorkammerwand gebildeten Kammer anfallende Feuchtigkeit oder sich bildendes Kondensat über die genannte Öffnung in die darunter liegende Kammer abgezogen werden kann, wobei diese untere Kammer zweckmäßigerweise wenigstens eine nach außen gehende Öffnung aufweist, über die diese Feuchtigkeit ganz aus der Rahmenkonstruktion abgeleitet werden kann.
Aus isolationstechnischen Gründen ist es weiterhin von Vorteil, wenn eine am Flügelrahmen vorgesehene Kammer über wenigstens eine Öffnung mit dem Aufnahmebereich des Flügelrahmens für die Scheiben verbunden ist. Denn auch in diesem Aufnahmebereich ist es möglich, dass sich Feuchtigkeit oder Kondensat abscheidet, welches über die Öffnung in die darunter liegende Kammer abgezogen werden kann. Diese Kammer selbst ist zweckmäßigerweise über wenigstens eine Öffnung mit der zwischen der Seitenwand der Vorkammeranordnung und der Vorkammerwand der flügelseitigen Vorkammer gebildete Kammer verbunden, um Feuchtigkeit weiter abzuleiten.
Weiterhin ist es vorteilhaft, wenn die Breite der zwischen der Seitenwand der Vorkammeranordnung und der flügelrahmenseitigen Vorkammerwand gebildete Kammer annähernd der Breite der flügelrahmenseitigen Vorkammer entspricht. Ferner sollten die Isoliermittel an wenigstens einer Seite des sie umgebenden Rahmenprofils, bevorzugt an allen Seiten, anliegend sein. Daneben kann in wenigstens einer keine Isoliermittel aufweisende Kammer des Flügelrahmens eine Armierung eingebracht sein.
Weiter Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus dem im Folgenden beschriebenen Ausführungsbeispiel sowie anhand der Zeichnung.
In dieser ist eine Vorrichtung 1 in Form eines Fensters oder einer Tür beschrieben, bestehend aus einem Blendrahmen 2 und einem Flügelrahmen 3. Der Blendrahmen 2 wird in bekannter Weise fest mit dem Mauerwerk einer Gebäudeöffnung verbunden, der Flügelrahmen 3, der die Scheiben 4 trägt, ist diesbezüglich schwenkbar gelagert.
Der Blendrahmen 2 umfasst eine Vorkammeranordnung 5 bestehend aus einer unteren Vorkammer 6 und einer oberen Vorkammer 7, die übereinander liegend angeordnet sind und quer zur Scheibenebene E verlaufen. Die Vorkammern 6, 7 sind über eine Trennwand 8 getrennt, in jede der Kammern ist ein Isoliermittel 9, z.B. ein Isolierschaumprofil eingebracht. Alternativ kann auch Luft in den Kammern sein.
Wie der Figur zu entnehmen ist, ist die obere Vorkammer 7 bezüglich der unteren Vorkammer 6 zurückversetzt, so dass sich am Blendrahmen 2 eine Stufe 10 ausbildet. Ferner ist die obere Vorkammer 7 so weit nach oben gezogen und übergreift den Aufnahmebereich 11 des Flügelrahmens 3, dass der Aufnahmebereich 11 bzw. der gesamte Flügelrahmen 3 von der Vorkammeranordnung 5 überdeckt ist. Bei geschlossenem Fenster oder geschlossener Tür ergibt sich für den Betrachter somit von außen eine Ansichtbreite des Blendrahmens 2, die der Breite des Blendrahmens 2 entspricht, da lediglich der Blendrahmen 2 von außen sichtbar ist, der Flügelrahmen 3
hingegen ist vom Blendrahmen 2 überdeckt. Aufgrund der am Blendrahmen 2 ausgebildeten Stufe 10 ändert sich aber für den Betrachter am ihm bekannten Erscheinungsbild vorbekannter Vorrichtungen, bei denen der Blendrahmen 2 nicht über den Flügelrahmen 3 gezogen ist und dieser bei geschlossenem Fenster oder bei geschlossener Tür von außen sichtbar ist, nichts, denn aufgrund des Versatzes und der Stufenausbildung wird die Kontur eines bekannten flächenversetzten Fensters oder einer flächenversetzten Tür nachgebildet.
Zur Abdichtung des oberen Endes 12 der oberen Vorkammer 7 zur Scheibe 4 hin ist am oberen Ende 12 auf einer eine flügelrahmenseitig vorgesehene Vorkammer 13 begrenzenden Vorkammerwand 14 eine im wesentlichen U-förmige Dichtung 15 aufgebracht. Diese Dichtung 15 ist auf das obere Ende 12 der Vorkammerwand 14 aufgepresst und liegt einerseits an der Scheibe 4 an, bei geschlossenem Fenster liegt sie mit dem anderen Ende am freien Ende 12 der Vorkammer 7 an.
Die Vorkammerwand 14 und eine die Vorkammeranordnung 5 seitlich begrenzende Trennwand 16 sind unter Bildung einer Kammer 17, also eines Hohlraums voneinander beabstandet. Insgesamt ist die Dimensionierung derart, dass die Kammer 17 annähernd die gleiche Breite aufweist wie die flügelrahmenseitige Vorkammer 13.
Weiterhin ist flügelrahmenseitig eine Kammer 18 vorgesehen, die unmittelbar angrenzend an den Aufnahmebereich 11 des Flügelrahmens 3 angeordnet ist.
Über wenigstens eine Öffnung 19 ist die Kammer 18 mit dem Aufnahmebereich 11 verbunden. Etwaiges im Aufnahmebereich 11 anfallendes Kondensat kann über diese Öffnung 19 in die Kammer 18 abgeführt werden. Über wenigstens eine weitere Öffnung 20 kann dieses Kondensat in die zwischen Flügelrahmen 3 und Blendrahmen 2 ausgebildete Kammer 17 abgezogen werden, d.h., das Kondensat kann weiter abgeleitet werden. Schließlich ist wenigstens eine weitere Öffnung 21 vorgesehen, über die das abgeleitete Kondensat oder die Feuchtigkeit in eine blendrahmenseitig vorgesehene, benachbart zur unteren Vorkammer 6
angeordnete Kammer 22 geführt und über wenigstens eine bodenseitige Öffnung 23 gänzlich aus der Vorrichtung 1 abgezogen werden kann.
Ferner ist flügelrahmenseitig in einer weiteren Kammer 24 eine Armierung 25 in Form eines Metallprofils eingebracht, die zur Stabilisierung des Flügelrahmens im Hinblick auf die Last der Scheibe 4 dient.

Claims (12)

1. Vorrichtung zum Verschließen einer Gebäudeöffnung, insbesondere Fenster oder Tür, mit einem Blendrahmen und einem Flügelrahmen, wobei der Blendrahmen eine isolierende Vorkammeranordnung aufweist und diese den Rand der Scheiben parallel zur Scheibenebene wenigstens teilweise überdeckt, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorkammeranordnung (5) in einem Teilabschnitt um ein gewisses Maß parallel zur Scheibenebene (E) zurückversetzt ist, und dass sich der zurückversetzte Teilabschnitt parallel zur Scheibenebene (E) in gesamter Höhe oder zumindest in einer Teilhöhe zumindest über den Aufnahmebereich (11) des Flügelrahmens (3) erstreckt.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorkammeranordnung (5) eine obere und eine untere Vorkammer (6, 7) umfasst, die über vorzugsweise wenigstens eine Trennwand (8) voneinander getrennt sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das freie Ende (12) der Vorkammeranordnung (5) bzw. oberen Vorkammer (7) den Blendrahmen (2) über ein Dichtelement (15) gegen die Scheibe (4) abdichtet.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass zum Abdichten ein im Wesentlichen U-förmiges, auf einer Vorkammerwand (14) einer Vorkammer (13) des Flügelrahmens (3) positioniertes Dichtelement (15) vorgesehen ist.
5. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen einer Seitenwand (16) der Vorkammeranordnung (5) und der Vorkammerwand (14) der Vorkammer (13) des Flügelrahmens (3) eine Kammer (17) ausgebildet ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die zwischen der Seitenwand (16) der Vorkammeranordnung (5) und der Vorkammerwand (14) der Vorkammer (13) des Flügelrahmens (3) ausgebildete Kammer (17) über wenigstens eine Öffnung (21) mit einer hinter der unteren Vorkammer (6) liegenden Kammer (22) des Blendrahmens (2) verbunden ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Kammer (22) wenigstens eine nach außen gehende Öffnung (23) aufweist.
8. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine am Flügelrahmen (3) vorgesehene Kammer (18) über wenigstens eine Öffnung (19) mit dem Aufnahmebereich (11) des Flügelrahmens (2) für die Scheiben (4) verbunden ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen der Seitenwand (16) der Vorkammeranordnung (5) und der Vorkammerwand (14) der flügelrahmenseitigen Vorkammer (13) gebildete Kammer (17) über wenigstens eine Öffnung (20) mit der Kammer (18) verbunden ist.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Breite der zwischen der Seitenwand (16) der Vorkammeranordnung (5) und der flügelrahmenseitigen Vorkammerwand (14) gebildete Kammer (17) annähernd der Breite der Vorkammer (13) entspricht.
11. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Isoliermittel (9) an wenigstens einer Seite des sie umgebenden Rahmenprofils, bevorzugt an allen Seiten anliegen.
12. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in wenigstens einer keine Isoliermittel aufweisenden Kammer (24) eine Armierung (25) eingebracht ist.
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