DE20011282U1 - Taschenlampe - Google Patents
TaschenlampeInfo
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- F21L4/027—Pocket lamps the light sources being a LED
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Description
Beschreibung Taschenlampe
Die Erfindung betrifft eine Taschenlampe mit einem zumindest im wesentlichen stabförmigen Gehäuse, das am Außenmantel einen Druck- oder Schubschalter zur Betätigung einer oder mehrerer vorgesehener Lichtquellen aufweist.
Eine solche Taschenlampe ist beispielsweise aus der DE 200 08 816.5 bekannt. Die dort beschriebene Taschenlampe besitzt einen vorderen Lampenkopf, in dem eine Leuchtdiode angeordnet ist und dessen ringförmiger Mantel mindestens eine, vorzugsweise mehrere beabstandete Durchbrechungen aufweist. Die Leuchtdiode ist in einen Glaskörper eingebettet, wobei mindestens eine der Durchbrechungen eine Strahldurchtrittsöffnung bildet, deren Flächennormale zwischen den Vertikalebenen liegt, die durch die leistungsstarke Leuchtdiode und das vordere Ende des genannten Glaskörpers bestimmt ist. Mit dieser Konstruktion ist nicht nur eine kleinstmögliche Bauform gewährleistet, sondern auch die Möglichkeit, daß Licht radial bei eingeschalteter Lichtquelle abgestrahlt werden kann. Solche Taschenlampen können beispielsweise als Schlüsselanhänger verwendet werden, die mit einer niedrigen Spannung von z.B. 4,5 V betreibbar sind, welche mit sogenannten Knopfzellen bereitgestellt werden. Insbesondere lassen sich Taschenlampen realisieren, die eine Länge von weniger als 6 cm und einen Durchmesser von ca. 1,3 cm besitzen.
Nachteilig ist jedoch bei solchen Taschenlampen, daß der am Gehäusemantel angeordnete Druckschalter, über den die Lichtquelle bzw. Leuchtdiode ein- und ausgeschaltet wird, ungeschützt ist, so daß ein unbeabsichtigtes Einschalten der Taschenlampe nicht vermeidbar ist. Das Einschalten dieser
Taschenlampe wird von dem Besitzer auch dann nicht bemerkt, wenn die Taschenlampe in einer Hosen- oder Jackentasche mitgeführt wird. Grundsätzlich ist es zwar möglich, durch Wahl einer entsprechend gewählten Feder den beim Schalten zu überwindenden Widerstand groß zu wählen, jedoch ist dies im Hinblick auf die gewünschte leichte Handhabbarkeit unerwünscht.
Entsprechende Probleme ergeben sich in analoger Weise auch bei Schubschaltern, die zum Ein- oder Ausschalten in längsaxialer Richtung bewegt werden müssen. Solche Schubschalter sind zwar bei vertikal auf die Manteloberfläche des stabförmigen Gehäuses wirkenden Kräften bewegungsresistent, jedoch nicht, sofern längsaxiale Kräfte wirksam werden, die beim Mitführen in Hosen- und Jackentaschen ebenfalls unvermeidbar sind, abgesehen davon, daß Druckschalter gegenüber Schubschaltern wegen der leichteren Handhabbarkeit ohnehin bevorzugt werden.
Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Sicherung zu schaffen, die ein unbeabsichtigtes Betätigen des Druck- oder Schubschalters verhindert und im Bedarfsfall den Schalter ohne Funktionsbeeinträchtigung freigibt.
Diese Aufgabe wird durch die Taschenlampe nach Anspruch 1 gelöst, die durch einen Clip gekennzeichnet ist, der den Druckoder Schubschalter gegen eine unbeabsichtigte Betätigung abdeckt, wobei der Clip zur Freilegung des Druck- oder Schubschalters lösbar, verdrehbar oder verschiebbar am Gehäuseaußenmantel befestigt ist. Grundsätzlich sind Clips auch bei Taschenlampen bereits bekannt, jedoch dienen diese Clipse ausschließlich als Mittel zur Befestigung der Taschenlampe an einer Gürtelschnalle, einem Hosenbund oder einer Jackentasche etc.. Im Falle der vorliegenden Erfindung schafft der verwendete Clip außer der genannten Funktion die zusätzlich Möglichkeit, den Schalter im Bedarfsfall sicher abzudecken. Die Lös-
barkeit, Verdrehbarkeit oder Verschiebbarkeit des Clips am Gehäuseaußenmantels erlaubt zumindest zwei unterschiedliche Clipstellungen am Taschenlampengehäusemantel, wobei im ersten Fall der Clip ausschließlich als Abdeckung des Schalters dient und im zweiten Fall ggf. als Halterung zur Befestigung der Taschenlampe an einem Kleidungsstück oder anderen Hilfsmitteln verwendet werden kann. Die Verdrehbarkeit oder Verschiebbarkeit des Clips wird derart gewählt, daß in einer der Clip-Stellungen relativ zum Taschenlampengehäusemantel der Schalter völlig freigegeben ist.
Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen beschrieben.
So ist der Clip vorzugsweise unter Ausbildung eines einstückigen Körpers mit einem den Gehäusemantel zumindest teilweise umfassenden und ggf. unter Vorspannung hieran anliegenden Ringoder Teilring-Profilkörper verbunden. Ggf. kann der Ring- oder Teilring-Profilkörper in einer Nut des Gehäuseaußenmantels drehbar einliegen, womit längsaxiale Verschiebungen des Clips ausgeschlossen werden. Gegenüber den z.B. bei Füllfederhaltern, Kugelschreibern oder ähnlichen Geräten grundsätzlichen bekannten Ausführungsformen besteht der Unterschied, daß der genannte Ring- oder Teilring-Profilkörper drehbeweglich um die Längsachse des stabförmigen Gehäuses befestigt ist.
Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung besteht der Clip aus einem blattförmigen Flachkörper, an dessen freien Ende ein Abstandselement angeordnet ist, das zusammen mit dem Befestigungspunkt des Flachkörpers am entgegengesetzten Ende (nämlich an dem Ring- oder Teilring-Profilkörper) einen minimalen Abstand des Flachkörpers zum Außenmantel gewährleistet, wobei dieser Abstand größer ist als die höchste Erhebung des Druckschalters gegenüber dem Gehäuseaußenmantel. Ggf. unter Berück-
sichtigung einer etwa vorhandenen Feder-Elastizität des Clips ist durch diese Konstruktion sichergestellt, daß selbst unter hoher äußerer Druckbelastung die dem Gehäusemantel bzw. dem Druck- oder Schubschalter zugewandte Ring- oder Teilring-Profilfläche stets zum Schalter beabstandet ist.
Vorzugsweise wird ein Teilring-Profilkörper verwendet, der federnd elastisch und damit aufspreizbar ausgebildet ist. Ein solcher Teilring-Profilkörper kann entweder in längsaxialer Richtung zum Taschenlampengehäuse bis zum Ende geschoben und dann abgenommen oder durch Kippung vom Taschenlampengehäuse entfernt werden. Durch diese Ausführungsvariante wird die Möglichkeit geschaffen, ggf. den Clip in einer um 180° verdrehten Stellung am Taschenlampengehäuse anzubringen, etwa dann, wenn bei festgelegter Befestigungsmöglichkeit über den Clip eine Abstrahlung des Leuchtkegels in entgegengesetzter Richtung gewünscht wird. Zudem läßt sich die aus einem ebenen Flach- und einem Ringprofil bzw. Teilringprofil bestehende Einheit auch leicht austauschen, etwa dann, wenn das den federnden Clip bildende ebene Flachprofil an der Verbindungsstelle zum (Teil-)Ringprofil abgebrochen ist.
Weitere Ausgestaltungen der Taschenlampe werden anhand der Zeichnungen beschrieben. Es zeigen
Fig. 1 eine perspektivische Darstellung einer Taschenlampe gemäß der vorliegenden Erfindung und
Fig. 2 eine Seitenansicht dieser Taschenlampe mit
abgeschraubtem Lampenkopf.
Die in Fig. 1 und 2 dargestellte Taschenlampe ist kleinformatig aufgebaut und besitzt eine Länge von weniger als 6 cm. Die Taschenlampe besteht aus einem Lampengehäuse 10, einem hierauf
aufgeschraubten Lampenkopf 11 und einem rückseitig abnehmbaren Deckel 12, der auch eine Öse 13 zur Befestigung einer Kordel oder Kettenglieder 14 etc. aufweist. Die Taschenlampe ist mit einem Ein-/Ausschalter 15 versehen.
Wie aus Fig. 2 ersichtlich, wird als Lichtquelle eine Hochleistungsdiode 15 verwendet, die in einen Glaskörper 17 eingebettet ist, der ein vorderes Ende 18 aufweist, mit dem er in den Innenraum des abschraubbaren Lampenkopfes 11 hineinragt. Der Lampenkopf 11 besitzt ein Außengewinde 19, das in ein entsprechendes Innengewinde des Lampengehäuses 15 einschraubbar ist. Der Lampenkopf 11 ist mit mehreren gleich beabstandeten Durchbrechungen 20 versehen, die in einer Höhe relativ zu dem Glaskörper 17 liegen, so daß sie im vorderen Drittel 21 der Zone zwischen dem durch die Hochleistungsdiode 16 und dem vorderen Ende 18 des Glaskörpers bestimmten Bereiches angeordnet sind. Der Lampenkopf 11 kann jedoch auch ohne die geschilderten Unterbrechungen 20 ausgeführt sein bzw. in herkömmlicher Weise eine Lichtquelle und einen Reflektor aufweisen.
Erfindungsgemäß besitzt die Lampe einen Clip 22, der aus einem blattförmigen Flachkörper besteht, an dessen freien Ende ein Abstandselement 23 angeordnet ist. An seinem gegenüberliegenden Ende ist der Clip 22 mit einem Teilring-Profilkörper 24 verbunden, der unter Vorspannung an dem Gehäuseaußenmantel anliegt und dieses über einen Winkelbereich von deutlich mehr als 180°, also beispielsweise 220° bis 270° umfaßt. Der Teilring-Profilkörper ist jedoch nicht starr mit dem Lampengehäuse verbunden, sondern insbesondere verdrehbar, wie dies anhand des Doppelpfeiles 25 sichtbar wird. In der in Fig. 1 dargestellten Stellung ist der Clip 22 derart gedreht, daß der Druckschalter 15 freiliegt und vom Benutzer betätigt werden kann. Um (nach dem Ausschalten der Taschenlampe) den Druckschalter gegen ein unbeabsichtigtes Betätigen zu sichern, wird der Clip 22 zusammen
mit dem Teilring-Profilkörper 24 derart verschoben bzw. verdreht, daß der Clip die in Fig. 2 dargestellte Lage einnimmt, in der er den Druckschalter 15 abdeckt. Die Clipunterseite ist zu dem Druckschalter 15 beabstandet, so daß auch bei leichter Durchbiegung des Clips 22 noch ein Restabstand erhalten bleibt.
Der Clip 22 kann jedoch zusammen mit dem Teilring-Profilkörper 24 auch vollständig von dem Taschenlampengehäusemantel entfernt und um 180° verdreht aufgeschoben bzw. aufgesteckt werden, so daß der Clip in die entgegengesetzte Richtung weist und der Teilring-Profilkörper am Lampenkopf 11 oder in dessen Nähe an dem betreffenden Gehäusemantel anliegt.
Alternativ kann statt des dargestellten Teilring-Profilkörpers auch ein Vollring-Profilkörper verwendet werden, der paßgenau am Lampengehäuseaußenmantel oder in einer dort vorgesehenen Nut angelegt bzw. eingelegt ist. Die betreffende Erfindung läßt sich in entsprechender Weise auch bei Schubschaltern verwenden.
Claims (5)
1. Taschenlampe mit einem zumindest im wesentlichen stabförmigen Gehäuse (10), das am Außenmantel einen Druck- oder Schubschalter (15) zur Betätigung einer oder mehrerer vorgesehener Lichtquellen (16) aufweist, gekennzeichnet durch einen Clip (22), der den Druck- oder Schubschalter (15) gegen eine unbeabsichtigte Betätigung abdeckt und der zur Freilegung des Druck- oder Schubschalters (15) lösbar, verdrehbar oder verschiebbar am Gehäuseaußenmantel befestigt ist.
2. Taschenlampe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Clip (22) unter Ausbildung eines einstückigen Körpers mit einem den Gehäusemantel zumindest teilweise umfassenden und ggf. unter Vorspannung hieran anliegenden Ring- oder Teilring-Profilkörper (24) verbunden ist.
3. Taschenlampe nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Ring- oder Teilring-Profilkörper (24) in einer Nut des Gehäuseaußenmantels drehbar einliegt.
4. Taschenlampe nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Clip (22) aus einem blattförmigen Flachkörper besteht, an dessen freien Ende ein Abstandselement (23) angeordnet ist, das zusammen mit dem Befestigungspunkt des Flachkörpers am entgegengesetzten Ende einen minimalen Abstand des Flachkörpers zum Außenmantel gewährleistet, der größer ist als die höchste Erhebung des Druckschalters (15) gegenüber dem Gehäusemantel.
5. Taschenlampe nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Teilring-Profilkörper (24) federnd elastisch und damit aufspreizbar ausgebildet ist.
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Legal Events
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Effective date: 20040203 |