DE20115257U1 - Druckbetätigbare Batterielampe - Google Patents
Druckbetätigbare BatterielampeInfo
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Description
B/42.710/70-RL
Larry LAL
Die Erfindung betrifft eine druck- und wasserdichte druckbetätigbare Batterielampe.
Polizisten, Feuerwehrleute und Rettungspersonen verwenden im allgemeinen eine druckbetätigbare Batterielampe zur Erzeugung eines starken Lichtes für Beleuchtungszwecke. Solche bekannte Batterielampen sind gut gegen Stoßbelastungen geschützt und/oder sie werden in feuchten Räumen benutzt. Sowohl durch Stoßbeanspruchung als auch durch Wasser ist nicht auszuschließen, daß Wasser in die Batterielampe eindringt und zu einem Rosten der Metallelemente der Batterielampe führt. Außerdem wird in die Batterielampe eindringendes Wasser durch die hohe Temperatur der grell leuchtenden Lampe verdampft und der Wasserdampf an der an der Vorderseite des Reflexionselementes der Batterielampe vorgesehenen Linse gesammelt, woraus eine Reduktion der Lichtintensität resultiert.
Die Figuren 5 und 6 zeigen jeweils eine bekannte Batterielampe. Jede dieser bekannten Batterielampen weist zwischen der Linse 71 und dem Lampenschirm 72
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einen O-Ring 75 und zwischen der Schaltereinrichtung 73 und dem Gehäuse 74 einen weiteren O-Ring 75 auf. Es wurde jedoch festgestellt, daß die bekannten Batterielampen mit solchen 0-Ringanordnungen bezüglich Druckdichtheit und Wasserdichtheit mangelhaft sind. Das bedeutet, daß bei diesen bekannten Batterielampen der Eintritt von Wasser in die Batterielampe nicht zuverlässig verhindert werden kann.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine druckbetätigbare Batterielampe zu schaffen, die druckdicht und die wasserdicht ist, so daß die Lebensdauer der Batterielampe verlängert ist, wodurch die Benutzungskosten der Batterielampe reduziert sind.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruches 1 gelöst. Bevorzugte Aus- bzw. Weiterbildungen der erfindungsgemäßen druckbetätigbaren Batterielampe sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
Die erfindungsgemäße druckbetätigbare Batterielampe weist ein Gehäuse, ein Lampenschirmgebilde, ein Lampensitzgebilde und eine Schalteinrichtung auf. Das Lampenschildgebilde weist eine wasserdichte Hülse auf. Die wasserdichte Hülse ist mit einem Reflexionselement verschraubbar und dicht verbindbar, um das Reflexionselement im Lampenschirm festzuhalten. Die Schaltereinrichtung weist eine Druckkappe auf, die mit einer Isolierhülse eines Schaltelementes verschraubt und dicht verbunden ist. O-Ringe sind jeweils an einem oberen Ende und an einem unteren Ende eines Außenrandes des Gehäuses angebracht, um die geforderte Druckdichtheit und Wasserfestigkeit zu bewirken.
Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines in der Zeichnung dargestellten Ausfuhrungsbeispieles der erfindungsgemäßen, durch Druck betätigbaren Batterielampe. Es zeigen:
Figur 1 eine räumliche Explosions darstellung einer Ausfuhrungsform der
erfindungsgemäßen druckbetätigbaren Batterielampe,
Figur 2 einen Längsschnitt der erfindungsgemäßen druckbetätigbaren
Batterielampe,
Figur 3 eine der Figur 2 ähnliche Längsschnittdarstellung, wobei die Batterielampe sich in einem Betriebszustand zur kurzzeitigen temporären Lichtabgabe befindet,
Figur 4 eine der Figur 2 ähnliche Längsschnittdarstellung, wobei die
Batterielampe sich in einem Betriebszustand zur dauerhaften, d.h. permanenten Lichtabgabe befindet,
Figur 5 einen Längsschnitt durch eine bekannte Batterielampe.
Wie aus den Figuren 1 bis 4 und insbesondere aus den Figuren 1 und 2 ersichtlich ist, weist eine erfindungsgemäße druckbetätigbare Batterielampe allgemein ein Gehäuse 1, ein Lampensitzgebilde 2, ein Lampenschirmgebilde 3 und eine Schaltereinrichtung 4 auf.
Das Gehäuse 1 besteht aus elektrisch leitendem Metall, es bildet ein hohles Gehäuse zur Aufnahme einer Batterieeinheit (bei dieser Ausbildung weist die Batterieeinheit
Trockenzellen 10 auf). An einem Vorderende eines Innenrandes des Gehäuses 1 ist eine Schulter 11 ausgebildet. Das Vorderende des Innenrandes des Gehäuses 1 weist außerdem ein Innengewinde 12 auf. Das Vorderende eines Außenrandes des Gehäuses 1 weist ein Außengewinde 13 und das rückseitige Ende des Außenrandes des Gehäuses 1 weist ein Außengewinde 14 auf. Der Außenrand des Gehäuses 1 weist außerdem eine ringförmige Rille 15 auf, die in seinem Vorderende ausgebildet und zum Außengewinde 13 zur Aufnahme eines O-Ringes 151 benachbart ist. Der Außenrand des Gehäuses 1 weist außerdem eine ringförmige Rille 16 auf, die im rückseitigen Ende in der Nachbarschaft des Außengewindes 14 vorgesehen ist, um einen O-Ring 161 aufzunehmen. Die O-Ringe 151 und 161 verhindern den Eintritt von Wasser in die Batterielampe.
Das Lampensitzgebilde 2 weist einen Lampensitz 20, eine Isolierplatte 21 und ein elektrisch leitendes Element 22 auf. Der zur Aufnahme einer Lampe 201 vorgesehene Lampensitz 20 besteht aus einem elektrisch leitenden Metall. An einem Ende eines Außenrandes des Lampensitzes 20 ist ein Hansch 202 ausgebildet. Der Lampensitz 20 weist einen Außendurchmesser auf, der geringfügig kleiner ist als der Innendurchmesser des Gehäuses 1, so daß der Lampensitz 20 im Gehäuse 1 angebracht werden kann. Zu diesem Zwecke ist der A.ußenrand des Lampensitzes mit einem Außengewinde 203 ausgebildet, das mit dem Innengewinde 12 des Gehäuses 1 verschraubt wird, bis der Flansch 202 des Lampensitzes 20 an einer ringförmigen Endfläche des Gehäuses 1 anliegt, wie aus Figur 2 ersichtlich ist. Die Isolierplatte 21 ist im wesentlichen kreisförmig ausgebildet, sie weist eine Seite auf, die an der Schulter 11 des Gehäuses 1 anliegt. Die Isolierplatte 21 ist mit einem Durchgangsloch 211 mit einer Einsenkung 212 in einer Seite derselben ausgebildet. Das elektrisch leitende Element 22 ist im Durchgangsloch 211 angebracht. Das elektrisch leitende Element 22 weist ein erstes und ein zweites Ende auf. Das erste Ende ist mit einem (nicht mit einer Bezugsziffer bezeichneten) positiven Pol der
Lampe 201 elektrisch leitend verbunden. Das zweite Ende erstreckt sich in das Gehäuse 1 hinein, so daß es mit dem positiven Pol der entsprechenden Trockenzelle 10 kontaktierbar ist.
Das Lampenschirmgebilde 3 weist einen Lampenschirm 30, eine wasserdichte Hülse 31, eine schützende Linse 32 und ein Reflexionselement 33 auf. Der Lampenschilrm 30 ist ein im wesentlichen rohrförmiges Element aus Metall, er weist an einem Innenrand einen vorspringenden Rand 301 auf, der zum Festhalten der wasserdichten Hülse 31 dient, die aus einem Gummi !besteht. Die wasserdichte Hülse 31 ist am Innenrand des Lampenschirmes 30 fest angebracht, sie weist einen vorspringenden Rand 311 auf, der zum Festhalten der schützenden Linse 32 an Ort und Stelle dient. Das Reflexionselement 33 besteht aus Metall und weist ein Außengewinde 331 zum Verschrauben mit dem Innengewinde 302 des Lampenschirmes 30 auf. Das Außengewinde 331 des Reflexionselementes 33 kann mit dem Innengewinde 302 des Lampenschirmes 30 mit Hilfe eines geeigneten Werkzeuges derartig verschraubt werden, daß das Reflexionselement 33 die schützende Linse 32 gegen die wasserdichte Hülse 31 preßt. Die beiden Seiten der schützenden Linse 32 sind in dichtem und innigem Kontakt mit dem vorspringenden Rand 301 des Lampenschirmes 30, der jeweils durch den vorspringenden Rand 311 und das Reflexionselement 33 gestoppt wird. Auf diese Weise wird die geforderte Druck- und Wasserdichtheit erzielt.
Das Innengewinde 302 des Lampenschilrms 30 ist mit dem Außengewinde 13 des Gehäuses 1 verschraubt, um eine Einstellung des Reilexionselementes 33 in Längsrichtung relativ zum Lampensitz 20 durch manuelle Drehung des Lampenschirmgebildes 3 zu ermöglichen. Hierdurch ist der Brennpunkt der Batterielampe einstellbar.
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Die Schaltereinrichtung 4 weist einen Schalter 40, eine Isolierhülse 41, eine Druckkappe 42 und einen Abschlußdeckel 43 auf. Der Schalter 40 besteht aus elektrisch leitendem Metall, er weist eine Seite auf, an der ein Ende einer Feder 401 befestigt ist. Das andere Ende der Feder 401 ist am (nicht mit einer Bezugsziffer bezeichneten) negativen Pol der anderen Trockenzelle 10 befestigt. Der Schalter 40 weist außerdem einen elektrisch leitenden Flansch 402 auf, der an einem Ende eines Außenrandes des Schalters 40 vorgesehen ist. Am anderen Ende des Außenrandes des Schalters 40 ist ein Flansch 403 vorgesehen.
Die Isolierhülse 41 besteht aus elektrisch isolierendem Material, sie weist zum Verschrauben mit dem Abschlußdeckel 43 ein Außengewinde 412 auf. Hierdurch ergibt sich eine entsprechende Positionierung der Druckkappe 42 und außerdem die erforderliche Druck- und Wasserdichtheit. Die Druckkappe 42 besteht aus wasserdichtem Material, wie Gummi. Am Innenrand der Druckkappe 42 ist ein Flansch 421 ausgebildet, der gegen die Isolierhülse 41 gepreßt wird, um einen dichten Kontakt mit einem Innenflansch 431 des Abschlußdeckels 43 zu bewirken. Die Druckkappe 42 weist einen Betätigungsabschnitt 422 auf, der sich in eine Öffnung 431 hineinerstreckt, die in einer äußeren Endfläche des Abschlußdeckels 43 vorgesehen ist. Der Benutzer der Batterielampe kann den Betätigungsabschnitt 422 der Druckkappe 42 drücken, um den Schalter 40 zu betätigen. Die Isolierhülse 41 weist außerdem an einem Innenrand einen Innenflansch 411 auf, der zum Stoppen des Flansches 431 des Schalters 40 dient, wobei die Bewegung des Schalters nach einem Drücken des Betätigungsabschnittes 42 der Druckkappe 42 in Richtung nach innen begrenzt wird.
Der Abschlußdeckel 43 ist ein im wesentlichen hohles Element, das aus einem elektrisch leitenden Metall besteht. Der Abschlußdeckel 43 weist ein Innengewinde 433 zum Verschrauben mit dem Außengewinde 14 am rückseitigen Ende des
Gehäuses 1 auf. Der Abschlußdeckel 43 weist außerdem eine ringförmige Rille 434 auf, die in einem Innenrand derselben ausgebildet ist und die zur Aufnahme eines O-Ringes 161 dient. Dieser bildet eine Anzeige für eine passende Stellung des Abschlußdeckels 43, so daß der Abschlußdeckel 43 keine zu nahe oder zu weit entfernte Position in Bezug auf eine rückseitige ringförmige Endfläche 17 des Gehäuses 1 einnimmt.
Wie aus Figur 3 ersichtlich ist, ist bei der Verwendung der Batterielampe der positive Pol der Lampe 201 mit dem positiven Pol der Trockenzelle 10 elektrisch verbunden, wenn der Benutzer kurzzeitiges starkes Licht wünscht. Zu diesem Zwecke drückt der Benutzer mit einer Kraft P gegen den Betätigungsabschnitt 422 der Druckkappe 42. Hierdurch wird der Schalter 40 um eine bestimmte Distanz vorwärtsbewegt, bis der elektrisch leitende Flansch 402 gegen die rückseitige ringförmige Endfläche 17 des Gehäuses 1 drückt. Dabei leuchtet die Lampe 201 infolge der elektrischen Verbindung zwischen dem Gehäuse 1 und dem Lampensitz 20 mit dem negativen Pol der Trockenzelle 10. Wenn die Kraft P nicht mehr wirksam ist, wird der elektrisch leitende Flansch 402 des Schalters 40 nicht länger gegen die rückseitige ringförmige Endfläche 17 des Gehäuses 1 gepreßt und die Lampe 201 erlischt, wie in Figur 2 dargestellt ist.
Wenn langzeitig eine starke Lichtquelle erforderlich ist, kann der Benutzer den Abschlußdeckel 43 drehen, bis der elektrisch leitende Flansch 402 des Schalters 40 gegen die rückseitige ringförmige Endfläche 17 des Gehäuses 1 gepreßt wird, wie aus Figur 4 ersichtlich ist. Die Lampe 201 leuchtet, bis der Abschlußdeckel 43 in die entgegengesetzte Drehrichtung gedreht wird, wodurch der Kontakt zwischen dem elektrisch leitenden Flansch 402 des Schalters 40 und der rückseitigen ringförmigen Endfläche 17 des Gehäuses 1 unterbrochen wird.
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Wie sich aus der obigen Beschreibung ergibt, ist die Lampe 201 jederzeit mit dem Lampensitz 20 gekoppelt, der selbst jederzeit mit dem Gehäuse 1 elektrisch kontaktiert ist. Daraus resultiert, daß die Position des Reflexionselementes 33 relativ zum Lampensitz 20 durch manuelles Drehen des Reflexionselementes 33 variiert werden kann. Hierdurch kann der Brennpunkt der Batterielampe eingestellt werden, ohne daß die elektrische Verbindung beeinträchtigt wird. Auf diese Weise wird während der Einstellung des Brennpunktes der Batterielampe eine elektrische Unterbrechung verhindert.
Der in der ringförmigen Rille 434 im Innenrand des Abschlußdeckels 43 angeordnete O-Ring 161 dient als eine Anzeige für die passende Position des Abschlußdeckels 43, so daß der Abschlußdeckel 43 von der rückseitigen ringförmigen Endfläche 17 des Gehäuses 1 nicht zu weit entfernt wird. Wenn also vorübergehend starkes Licht gewünscht wird, braucht der Benutzer nur den Betätigungsabschnitt 422 der Druckkappe 42 zu drücken, um den Schalter 40 nach vorwärts zu zwängen, wodurch der elektrisch leitende Flansch 402 des Schalters 40 gegen die rückseitige ringförmige Endfläche 17 des Gehäuses 1 gepreßt wird. Dabei leuchtet die Lampe 201 infolge der elektrischen Verbindung zwischen dem Gehäuse 1 und dem Lampensitz 20 mit dem negativen Pol der Trockenzelle 10. Der O-Ring 161 kann außerdem zusätzlich verhindern, daß der Abschlußdeckel 43 in Bezug auf die Lampe 201 zu eng, d.h. zu nahe angeordnet wird, wodurch ein unbeabsichtigtes Einschalten der Lampe 201 bewirkt würde.
Das Außengewinde 313 des Reflexionselementes 33 kann mit dem Innengewinde 302 des Lampenschirmes 30 mit Hufe eines geeigneten Werkzeuges verschraubt werden, wodurch das Reflexionselement 33 die schützende Linse 32 gegen den wasserdichte Hülse 31 preßt. Die beiden Seiten der schützenden Linse 32 sind in dichtem und innigem Kontakt mit dem vorspringenden Rand 301 des durch den
vorspringenden Rand 311 gestoppten Lampenschirmes 30 und dem Reflexionselement 33. Auf diese Weise ergibt sich die erforderliche Druck- und Wasserdichtheit.
Das Außengewinde 412 der Isolierhülse 41 kann mit dem Abschlußdeckel 43 mit Hilfe eines geeigneten Werkzeuges verschraubt werden, wodurch die Druckkappe 42 an Ort und Stelle festgelegt wird. Der Flansch 421 der Druckkappe 42 wird gegen die Isolierhülse 41 gepreßt, um mit dem Flansch 431 des Abschlußdeckels 43 einen dichten Kontakt zu bewirken, wodurch sich die erforderliche Druck- und Wasserdichtheit ergibt. Auf diese Weise wird die Lebensdauer der Batterielampe verlängert und werden die Benutzungskosten für die Batterielampe erniedrigt.
Die Erfindung wurde oben anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispieles beschrieben, es versteht sich jedoch, daß eine Vielzahl Änderungen und Variationen möglich sind, ohne den durch die Ansprüche bestimmten Umfang der Erfindung zu verlassen.
Claims (5)
1. Druckbetätigbare Batterielampe mit
einem Gehäuse (1), einem Lampensitzgebilde (2), einem Lampenschirmgebilde (3) und einer Schaltereinrichtung (4), wobei
das Gehäuse (1) zur Aufnahme einer Batterieeinheit vorgesehen ist und aus einem elektrisch leitenden Material besteht, an einem Vorderende des Innenrandes des Gehäuses (1) eine Schulter (11) ausgebildet ist, das Vorderende des Innenrandes des Gehäuses (1) ein Innengewinde (12) aufweist, das Vorderende eines Außenrandes des Gehäuses (1) ein Außengewinde (13) aufweist, und der Außenrand des Gehäuses (1) an seinem rückseitigen Ende ein Außengewinde (14) aufweist,
das Lampensitzgebilde (2) einen Lampensitz (20), eine Isolierplatte (21) und ein elektrisch leitendes Element (22) aufweist, der Lampensitz (20) aus einem elektrisch leitenden Material hergestellt und zur Aufnahme einer Lampe (201) vorgesehen ist, an einem Ende eines Außenrandes des Lampensitzes (20) ein Flansch (202) ausgebildet ist, der Lampensitz (20) einen Außendurchmesser aufweist, der geringfügig kleiner ist als der Innendurchmesser des Gehäuses (1), der Lampensitz (20) an seinem Außenrand ein Außengewinde (203) aufweist, das zum Verschrauben mit dem Innengewinde (12) des Gehäuses (1) vorgesehen ist, die Isolierplatte (21) kreisrund ausgebildet ist und eine Seite aufweist, die an der Schulter (11) des Gehäuses (1) anliegt, die Isolierplatte (21) ein Durchgangsloch (211) aufweist, im Durchgangsloch das elektrisch leitende Element (22) angebracht ist, das ein erstes und ein zweites Ende aufweist, wobei
das erste Ende mit einem positiven Pol der Lampe (201) und das zweite Ende mit einem positiven Pol der Batterieeinheit (10) elektrisch verbunden ist, das Lampenschirmgebilde (3) einen Lampenschirm (30) mit einem Innenrand aufweist, eine wasserdichte Hülse (31) am Innenrand des Lampenschirmes (30) fest angebracht ist, das Lampenschirmgebilde (3) außerdem eine Linse (32) und ein Reflexionselement (33) aufweist, der Lampenschirm (30) ein rohrförmiges Element aus Metall ist und einen vorspringenden Rand (301) an seinem Innenrand und ein Innengewinde (302) aufweist, und
die Schaltereinrichtung (4) einen Schalter (40), eine Isolierhülse (41), eine Druckkappe (42) und einen Abschlußdeckel (43) aufweist, der Schalter (40) aus elektrisch leitendem Material besteht und eine Seite aufweist, an der ein Ende einer Feder (401) angebracht ist, das andere Ende der Feder (401) an einem negativen Pol der Batterieeinheit (10) angebracht ist, der Schalter (40) außerdem einen elektrisch leitenden Flansch (402) am einen Ende eines Außenrandes und einen Flansch (403) am anderen Ende seines Außenrandes aufweist, die Isolationshülse (41) aus einem elektrisch isolierenden Material besteht und ein Außengewinde (412) aufweist, die Druckkappe (42) aus einem wasserdichten Material besteht und einen Betätigungsabschnitt (422) aufweist, der sich in eine Öffnung (432) hineinerstreckt, die in einer Außenendfläche des Abschlußdeckels (43) vorgesehen ist, der Abschlußdeckel (43) ein hohles Element ist, das aus einem elektrisch leitenden Material besteht, der Abschlußdeckel (43) zum Verschrauben mit dem Außengewinde (14) des rückseitigen Endes des Gehäuses (1) ein Innengewinde (433) aufweist, die Isolierhülse (41) außerdem an einem Innenrand einen Innenflansch (411) zum Stoppen des Flansches (403) des Schalters (40) aufweist, um hierdurch die Bewegung des Schalters (40) nach innen nach einer Druckbetätigung des Betätigungsabschnittes (422) der Druckkappe (42) zu begrenzen,
wobei der Lampenschirm (30) einen vorspringenden Rand (301) zum Festhalten der wasserdichten Hülse (31) und die wasserdichte Hülse (31) einen vorspringenden Rand (311) zum Festhalten der schützenden Linse (32) aufweist,
wobei das Reflexionselement (33) die schützende Linse (32) drückt, wenn das Reflexionselement (33) zur Ankopplung an den Lampenschirm (30) gezwängt wird, um die Linse gegen die wasserdichte Hülse (31) zu pressen, wodurch die beiden Seiten der wasserdichten Hülse (31) in dichtem und innigem Kontakt mit dem vorspringenden Rand (301) des Lampenschirmes (30) und der schützenden Linse (32) sind.
einem Gehäuse (1), einem Lampensitzgebilde (2), einem Lampenschirmgebilde (3) und einer Schaltereinrichtung (4), wobei
das Gehäuse (1) zur Aufnahme einer Batterieeinheit vorgesehen ist und aus einem elektrisch leitenden Material besteht, an einem Vorderende des Innenrandes des Gehäuses (1) eine Schulter (11) ausgebildet ist, das Vorderende des Innenrandes des Gehäuses (1) ein Innengewinde (12) aufweist, das Vorderende eines Außenrandes des Gehäuses (1) ein Außengewinde (13) aufweist, und der Außenrand des Gehäuses (1) an seinem rückseitigen Ende ein Außengewinde (14) aufweist,
das Lampensitzgebilde (2) einen Lampensitz (20), eine Isolierplatte (21) und ein elektrisch leitendes Element (22) aufweist, der Lampensitz (20) aus einem elektrisch leitenden Material hergestellt und zur Aufnahme einer Lampe (201) vorgesehen ist, an einem Ende eines Außenrandes des Lampensitzes (20) ein Flansch (202) ausgebildet ist, der Lampensitz (20) einen Außendurchmesser aufweist, der geringfügig kleiner ist als der Innendurchmesser des Gehäuses (1), der Lampensitz (20) an seinem Außenrand ein Außengewinde (203) aufweist, das zum Verschrauben mit dem Innengewinde (12) des Gehäuses (1) vorgesehen ist, die Isolierplatte (21) kreisrund ausgebildet ist und eine Seite aufweist, die an der Schulter (11) des Gehäuses (1) anliegt, die Isolierplatte (21) ein Durchgangsloch (211) aufweist, im Durchgangsloch das elektrisch leitende Element (22) angebracht ist, das ein erstes und ein zweites Ende aufweist, wobei
das erste Ende mit einem positiven Pol der Lampe (201) und das zweite Ende mit einem positiven Pol der Batterieeinheit (10) elektrisch verbunden ist, das Lampenschirmgebilde (3) einen Lampenschirm (30) mit einem Innenrand aufweist, eine wasserdichte Hülse (31) am Innenrand des Lampenschirmes (30) fest angebracht ist, das Lampenschirmgebilde (3) außerdem eine Linse (32) und ein Reflexionselement (33) aufweist, der Lampenschirm (30) ein rohrförmiges Element aus Metall ist und einen vorspringenden Rand (301) an seinem Innenrand und ein Innengewinde (302) aufweist, und
die Schaltereinrichtung (4) einen Schalter (40), eine Isolierhülse (41), eine Druckkappe (42) und einen Abschlußdeckel (43) aufweist, der Schalter (40) aus elektrisch leitendem Material besteht und eine Seite aufweist, an der ein Ende einer Feder (401) angebracht ist, das andere Ende der Feder (401) an einem negativen Pol der Batterieeinheit (10) angebracht ist, der Schalter (40) außerdem einen elektrisch leitenden Flansch (402) am einen Ende eines Außenrandes und einen Flansch (403) am anderen Ende seines Außenrandes aufweist, die Isolationshülse (41) aus einem elektrisch isolierenden Material besteht und ein Außengewinde (412) aufweist, die Druckkappe (42) aus einem wasserdichten Material besteht und einen Betätigungsabschnitt (422) aufweist, der sich in eine Öffnung (432) hineinerstreckt, die in einer Außenendfläche des Abschlußdeckels (43) vorgesehen ist, der Abschlußdeckel (43) ein hohles Element ist, das aus einem elektrisch leitenden Material besteht, der Abschlußdeckel (43) zum Verschrauben mit dem Außengewinde (14) des rückseitigen Endes des Gehäuses (1) ein Innengewinde (433) aufweist, die Isolierhülse (41) außerdem an einem Innenrand einen Innenflansch (411) zum Stoppen des Flansches (403) des Schalters (40) aufweist, um hierdurch die Bewegung des Schalters (40) nach innen nach einer Druckbetätigung des Betätigungsabschnittes (422) der Druckkappe (42) zu begrenzen,
wobei der Lampenschirm (30) einen vorspringenden Rand (301) zum Festhalten der wasserdichten Hülse (31) und die wasserdichte Hülse (31) einen vorspringenden Rand (311) zum Festhalten der schützenden Linse (32) aufweist,
wobei das Reflexionselement (33) die schützende Linse (32) drückt, wenn das Reflexionselement (33) zur Ankopplung an den Lampenschirm (30) gezwängt wird, um die Linse gegen die wasserdichte Hülse (31) zu pressen, wodurch die beiden Seiten der wasserdichten Hülse (31) in dichtem und innigem Kontakt mit dem vorspringenden Rand (301) des Lampenschirmes (30) und der schützenden Linse (32) sind.
2. Druckbetätigbare Batterielampe nach Anspruch 1, Außenrandes einen Innenflansch (431) aufweist, die Druckkappe (42) einen gegen den Innenflansch (431) des Abschlußdeckels (43) drückenden Flansch (421) aufweist, wobei die Druckkappe (42) an Ort und Stelle festgehalten wird, wenn die Isolierhülse (41) und der Abschlußdeckel (43) miteinander verschraubt sind, so daß zwei Seiten des Flansches (421) der Druckkappe (42) mit der Isolierhülse (41) und dem Innenflansch (431) des Abschlußdeckels (43) in dichtem und innigem Kontakt sind.
3. Druckbetätigbare Batterielampe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Abschlußdeckel (43) außerdem eine ringförmige Rille (434) aufweist, die in einem Innenrand desselben zur Aufnahme eines O-Ringes (161) vorgesehen ist.
4. Druckbetätigbare Batterielampe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Lampensitz (20) mit dem Innenrand des Gehäuses (1) verschraubt ist.
5. Druckbetätigbare Batterielampe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Reflexionselement (33) mit dem Lampenschild (30) verschraubt ist.
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