DE20011285U1 - Taschenlampe - Google Patents
TaschenlampeInfo
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Description
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Beschreibung Taschenlampe
Die Erfindung betrifft eine Taschenlampe mit einem zumindest im wesentlichen stabförmigen Gehäuse mit einem endseitigen, eine Lichtquelle aufnehmenden Lampenkopf.
Derartige Taschenlampen, auch in kompakter Bauweise, sind nach dem Stand der Technik bekannt, beispielsweise aus der DE 200 08 816.5. Die dort beschriebene Taschenlampe besitzt einen vorderen Lampenkopf, in dem eine Leuchtdiode angeordnet ist. Im Inneren des stabförmigen Gehäuses ist ein Batterieschubfach vorgesehen, in dem für die Spannungsversorgung der Leuchtdiode Knopfzellen-Batterien in entsprechender Anzahl eingelegt werden. Das Batterieschubfach wird rückseitig durch einen abschraubbaren Deckel verschlossen. Durch Verwendung einer Leuchtdiode sowie von Knopfzellenbatterien kann die Taschenlampe kompakt gebaut werden, so daß deren Länge weniger als 6 cm und deren Durchmesser ca. 1,3 cm beträgt. Ist an dem Deckel eine Öse zur Befestigung einer Kordel oder von Kettengliedern vorgesehen, kann diese Taschenlampe auch als Anhänger, z.B. an einem Schlüsselbund verwendet werden.
Ähnlich wie bei Taschenmessern, die mehrere unterschiedliche Klingen, einen Korkenzieher, eine Schere oder weitere nutzbare Teile in kompakter Form zusammenfassen oder bei sogenannten Multifunktionswerkzeugen, besteht auch bei den eingangs beschriebenen Taschenlampen ein Bedarf, weitere Funktionsmöglichkeiten zu integrieren.
Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Taschenmesser zu schaffen, das eine weitere Anwendungsmöglichkeit erschließt.
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Diese Aufgabe wird durch die Taschenlampe nach Anspruch 1 gelöst, die dadurch gekennzeichnet ist, daß das dem Lampenkopf gegenüberliegende Ende als Schreibgerät, vorzugsweise als Kugelschreiber mit Drehmechanik oder als Drehbleistift ausgebildet ist. Kugelschreiber mit Drehmechanik oder Drehbleistifte sind nach dem Stand der Technik bekannt, so daß auf die gängigen Ausführungsformen zurückgegriffen werden kann. Zum Herausfahren der Mine wird der obere Schaftteil gegenüber dem unteren Teil verdreht. Das Taschenlampengehäuse dient bei der Benutzung des Schreibgerätes als obere Schreibgeräteverlängerung, die einen sicheren Halt des Schreibgerätes beim Schreiben in der Hand gewährleistet. Prinzipiell kommen als Schreibgeräte auch Füllfederhalter, deren Feder mit einer Kappe abdeckbar ist, Roller-Pens oder ähnliches in Betracht.
Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen beschrieben.
Vorzugsweise ist das Schreibgerät lösbar an dem stabförmigen Gehäuse der Taschenlampe befestigt, insbesondere über eine Gewindebohrung. Die Trennung des Schreibgerätes von dem Taschenlampen-Teil dient zum einen dazu, zum Auswechseln der Kugelschreiber- oder Bleistiftmine den betreffenden Aufnahmeschacht freizulegen bzw. in entsprechender Weise das Batterieschubfach zugänglich zu machen. Ist darüber hinaus das stabförmige Gehäuse der Taschenlampe an seinem dem Lampenkopf gegenüberliegenden Ende und/oder das Schreibgerät an seinem oberen Ende durch eine Abdeckkappe verschließbar, können die Taschenlampe und das Schreibgerät getrennt mitgeführt bzw. benutzt werden. Bei Bedarf werden in diesem Fall die Abdeckkappen der Taschenlampe sowie des Schreibgerätes abgeschraubt, wonach das Schreibgerät mit dem Taschenlampengehäuse verbunden werden kann. Um dies zu ermöglichen, sind in entsprechender Weise an
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dem einen Geräteteil ein Innengewinde und an dem anderen Geräteteil ein Außengewinde vorzusehen, die miteinander verschraubbar sind.
Nach einer Weiterbildung der Erfindung ist der am Außenmantel des stabförmigen Gehäuses der Taschenlampe angeordnete Schalter, der vorzugsweise ein Druckschalter ist, gegen eine unbeabsichtigte Betätigung durch einen Clip abgedeckt. Dieser Clip ist zur Freilegung des Druckschalters lösbar, verdrehbar oder verschiebbar an dem Taschenlarapen-Gehäusemantel befestigt. Mit dieser Maßnahme wird gewährleistet, daß die Taschenlampe in Taschen mitgeführt werden kann, ohne daß die Gefahr eines unbeabsichtigten Einschaltens der Lichtquelle besteht, die dann nicht bemerkt wird. Grundsätzlich ist bei Schreibgeräten als auch bei Taschenlampen ein Clip bekannt, jedoch ist dieser Clip nach dem Stand der Technik fest und drehunbeweglich am Gehäuse angeordnet und soll lediglich die Funktion haben, das Schreibgerät bzw. die Taschenlampe an einer Jackeninnentasche, am Hosenbund oder an sonstigen Laschen befestigen zu können. Nach der vorliegenden Erfindung erfüllt der Clip zusätzlich eine Schutzfunktion. Will man die Taschenlampe einschalten, wird der Clip in entsprechender Weise verdreht, verschoben oder gelöst, so daß der Taschenlampen-Druckschalter freigelegt ist. Nach Benutzung der Taschenlampe und deren Ausschalten kann der Clip wieder in die den Druckschalter abdeckende Stellung zurückgeführt werden.
Vorzugsweise ist der Clip unter Ausbildung eines einstückigen Körpers mit einem den Gehäusemantel zumindest teilweise umfassenden und ggf. unter Vorspannung hieran anliegenden Ring- oder Teilring-Profilkörper verbunden. Ggf. kann der Ring- oder Teilring-Profilkörper in einer Nut des Gehäuseaußenmantels drehbar einliegen, um längsaxiale Verschiebungen des Clips auszuschließen.
Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung besteht der Clip aus einem blattförmigen Flachkörper, an dessen freien Ende ein Abstandselement angeordnet ist, das zusammen mit dem Befestigungspunkt des Flachkörpers am entgegengesetzten Ende (nämlich an dem Ring- oder Teilring-Profilkörper) einen minimalen Abstand des Flachkörpers zum Außenmantel gewährleistet, wobei dieser Abstand größer ist als die höchste Erhebung des Druckschalters gegenüber dem Gehäuseaußenmantel. Ggf. unter Berücksichtigung einer etwa vorhandenen Feder-Elastizität des Clips ist durch diese Konstruktion sichergestellt, daß selbst unter hoher äußerer Druckbelastung die dem Gehäusemantel bzw. dem Druck- oder Schubschalter zugewandte Ring- oder Teilring-Profilfläche stets zum Schalter beabstandet ist.
Vorzugsweise wird ein Teilring-Profilkörper verwendet, der federnd elastisch und damit aufspreizbar ausgebildet ist. Ein solcher Teilring-Profilkörper kann entweder in längsaxialer Richtung zum Taschenlampengehäuse bis zum Ende geschoben und dann abgenommen oder durch Kippung vom Taschenlampengehäuse entfernt werden. Durch diese Ausführungsvariante wird die Möglichkeit geschaffen, ggf. den Clip in einer um 180° verdrehten Stellung am Taschenlampengehäuse anzubringen, etwa dann, wenn bei festgelegter Befestigungsmöglichkeit über den Clip eine Abstrahlung des Leuchtkegels in entgegengesetzte gewünscht wird. Zudem läßt sich die aus einem ebenen Flach- und einem Ringprofil bzw. Teilringprofil bestehende Einheit auch leicht austauschen, etwa dann, wenn das den federnden Clip bildende ebene Flachprofil an der Verbindungsstelle zum Teilring-Profil abgebrochen ist.
Nach einer weiteren Ausgestaltung ist der Durchmesser des stabförmigen Gehäuses der Taschenlampe über die gesamte Länge gleich groß und der Clip wahlweise an beliebigen Stellen des Gehäuses in unterschiedlichen Ausrichtungen befestigbar. Durch
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diese Maßnahme kann beispielsweise der Clip in der Weise am Taschenlampengehäuse befestigt werden, daß dessen freies Ende in Richtung der nutzbaren Schreibgeräte-Spitze weist, so daß das kombinierte Taschenlampen-Schreibgerät wie die bisher nach dem Stand der Technik bekannten Schreibgeräte mit Clip an dem Bund der Jackeninnentasche aufgesteckt werden kann. In diesem Fall ist der Clip so zu verdrehen, daß er gegenüber dem Druckschalter verschoben ist. Soll die Taschenlampe mit eingeschalteter Lichtquelle an einer Schlaufe, etwa an einem Kopf-Stirnband oder einer Hosenbundschlaufe oder ähnlichem befestigt werden, kann der Clip abgenommen und auf dem Taschenlampengehäuse in einer um 180° verdrehten Position aufgeschoben bzw. aufgeklemmt werden.
Der Gegenstand der vorliegenden Erfindung eignet sich insbesondere auch als Werbe-Geschenk oder sonstiges Präsent mit zwei Teilen, wovon eines die kleinvolumige Taschenlampe und das andere das Schreibgerät ist, die jeweils an ihrem hinteren Ende durch eine Abdeckkappe verschlossen sind. Die Abdeckkappe (oder der Deckel), die das Batterieschubfach verschließt, besitzt ein Außengewinde, welches mit einem entsprechenden Innengewinde des Taschenlampengehäuses verschraubt ist. Umgekehrt ist der obere Teil des Schreibgerätes mit einem Außengewinde versehen, das in das Innengewinde einer Abdeckkappe greift. Es bleibt dann dem Benutzer überlassen, ob er die Taschenlampe und das Schreibgerät einzeln mitführt oder benutzt oder von der erfindungsgemäßen Kombination Gebrauch macht, in dem er die genannten Abdeckkappen bzw. Deckel entfernt und das Außengewinde des Schreibgerätes mit dem Innengewinde des Taschenlampen-Gehäusemantels verschraubt. Wahlweise kann zusätzlich ein Clip in der zuvor beschriebenen Ausführungsform vorhanden sein.
Ein Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung ist in den Zeichnungen dargestellt. Es zeigen
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Fig. 1 eine erfindungsgemäße Taschenlampe,
Fig. 2 diese Taschenlampe nach Trennung des Taschenlampengehäuses von dem Schreibgerät, mit aufgeschraubtem Deckel bzw. abgeschraubter Abdeckkappe und
Fig. 3 und 4 jeweils die Taschenlampe nach Fig. 1 mit einem in unterschiedlichen Stellungen aufgesetzten Clip.
Das stabförmige Gehäuse 10 der Taschenlampe mit einem endseitigen, eine Lichtquelle aufweisenden Lampenkopf 11 und einem Schreibgerät 12, das ein Kugelschreiber mit einer Drehmechanik oder ein Drehbleistift sein kann. Das Gehäuse der Taschenlampe weist an seinem Außenmantel einen Druckschalter 13 auf, über den die Lichtquelle ein- und ausgeschaltet werden kann. Der Lampenkopf besitzt Durchbrechungen 14, durch die in radialer Richtung Licht abgestrahlt wird. Wie im einzelnen aus Fig. 2 ersichtlich, ist das Schreibgerät 12 von dem Taschenlampengehäuse 10 loslösbar bzw. über eine Gewindeverbindung (entsprechend Fig. 1) zusammengeschraubt. Wahlweise kann zur getrennten Benutzung des Taschenlampen-Teiles das Gehäuse 10 mit einem Deckel 19 verschlossen sein, der ein Außengewinde besitzt, das mit einem entsprechenden Innengewinde des stabförmigen Gehäuses 10 verschraubt ist. Das Schreibgerät besitzt an seinem oberen Ende ein Außengewinde 15, das mit einem Innengewinde einer Abdeckkappe 16 verschraubbar ist. Das Schreibgerät selbst ist mit einer Drehmechanik ausgestattet, bei der der obere Teil 121 gegenüber dem unteren Teil 122 verdrehbar ist, um den Kugelschreiber oder den Bleistift in die Schreibposition zu bringen.
Zusätzlich und in Fig. 3 und 4 dargestellt, besitzt die Lampe einen Clip, der aus einem blattförmigen Flachkörper 16 und
einem Teilringprofil 17 besteht. Am Ende des blattförmigen Flachkörpers ist ein Abstandselement 18 angeordnet, das gewährleistet, daß der Flachkörper 16 stets, auch unter äußerer Druckbelastung zum Druckschalter 13 beabstandet liegt. Der gesamte Clip ist abnehmbar, da der Teilring-Profilkörper 17 federnd elastisch ausgebildet ist und im dargestellten Zustand unter leichter Vorspannung am Gehäusemantel 10 anliegt. Je nach Bedarf kann der Clip in der in Fig. 3 oder in der in Fig. 4 dargestellten Position aufgeschoben werden, um eine dem Gebrauchszweck entsprechende Clip-Stellung zu schaffen. In der in Fig. 4 dargestellten Clip-Position, in der der Clip um ein Winkelmaß von etwa 90° gegenüber dem Druckschalter 13 verdreht ist, kann die Taschenlampe wie ein nach dem Stand der Technik bekannter Kugelschreiber oder ähnliches an einem Jackentascheninnenbund aufgesteckt werden. Umgekehrt dient die in Fig. 3 dargestellte Clip-Befestigung zum sonstigen Transport der Taschenlampe, deren Druckschalter 13 gegen ein unbeabsichtiges Einschalten der Lichtquelle geschützt ist. Wird der aus den Teilen 16 bis 18 bestehende Clip um etwa 90° verdreht und damit der Druckschalter freigelegt, kann das aus Teilen 10 und 12 bestehende Gerät mittels des Clips an einer Hosenbundlasche oder ähnlichem befestigt werden.
Die Taschenlampe besitzt eine Leuchtdiode als Lichtquelle und Batterie-Knopfzellen als Spannungsquelle, so daß das Gehäuse 10 einschließlich Kopf 11 eine Länge aufweist, die unter 6 cm bei einem Durchmesser von ca. 1,3 cm beträgt. Die Anordnung der Leuchtdiode, die in einem Glaskörper eingebettet ist, wird vorzugsweise dergestalt gewählt, daß ein Teil des Lichtes über die Durchbrechungen 14 radial abgestrahlt werden kann. Diese Ausführungsform ist beispielsweise in der DE 200 00 069.1 Ul beschrieben. Die Länge des Schreibgerätes 12 kann gegenüber den nach dem Stand der Technik bekannten Schreibgeräten kleiner ausgeführt sein, da das Taschenlampengehäuse 10 mit Kopf 11 als
obere Verlängerung beim Schreiben dient. Üblicherweise und zur Gewährleistung eines notwendigen Schreibkomforts sollten Schreibgeräte eine Gesamtlänge von 8 bis 14 cm besitzen, was bedeutet, daß bei einer durch das Lampengehäuse 10 und den Kopf vorgegebenen Länge von maximal 6 cm der Schreibgeräte-Teil entsprechend kürzer ausgebildet sein kann. Die betreffende Länge wird somit im wesentlichen durch eine funktionsnotwendige Länge der Kugelschreiber- oder Bleistiftmine sowie der Drehmechanik bestimmt.
Claims (8)
1. Taschenlampe mit einem zumindest im wesentlichen stabförmigen Gehäuse (10) und einem endseitigen, eine Lichtquelle aufnehmenden Lampenkopf (11), dadurch gekennzeichnet, daß das dem Lampenkopf (11) gegenüberliegende Ende als Schreibgerät (12), vorzugsweise als Kugelschreiber mit Drehmechanik oder als Drehbleistift ausgebildet ist.
2. Taschenlampe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Schreibgerät (12) lösbar an dem stabförmigen Gehäuse (10) der Taschenlampe befestigt ist, vorzugsweise über eine Gewindeverbindung.
3. Taschenlampe nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das stabförmige Gehäuse (10) der Taschenlampe an seinem dem Lampenkopf (11) gegenüberliegenden Ende und/oder das Schreibgerät (12) an seinem oberen Ende durch eine Abdeckkappe (19, 16) verschließbar sind.
4. Taschenlampe nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der am Außenmantel des stabförmigen Gehäuses (10) der Taschenlampe angeordnete Schalter (13), der vorzugsweise ein Druckschalter ist, gegen eine unbeabsichtigte Betätigung durch einen Clip (16) abgedeckt ist, der zur Freilegung des Druckschalters lösbar, verdrehbar oder verschiebbar am Gehäusemantel (10) befestigt ist.
5. Taschenlampe nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Clip unter Ausbildung eines einstückigen Körpers mit einem den Gehäusemantel (10) zumindest teilweise umfassenden und ggf. unter Vorspannung hieran anliegenden Ring- oder Teilringprofilkörper (17) verbunden ist.
6. Taschenlampe nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Clip aus einem blattförmigen Flachkörper (16) besteht, an dessen freien Ende ein Abstandselement (18) angeordnet ist, das zusammen mit dem Befestigungspunkt des Flachkörpers (16) am entgegengesetzten Ende einen minimalen Abstand des Flachkörpers zum Außenmantel (10) gewährleistet, der größer ist als die höchste Erhebung des Druckschalters (13) gegenüber dem Gehäusemantel.
7. Taschenlampe nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Teilring-Profilkörper (17) federnd elastisch und damit aufspreizbar ausgebildet ist.
8. Taschenlampe nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Durchmesser des stabförmigen Gehäuses (10) der Taschenlampe über die gesamte Länge gleich groß ist und der Clip (16 bis 18) wahlweise an beliebigen Stellen des Gehäuses (10) in unterschiedlichen Ausrichtungen befestigbar ist.
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