DE20011898U1 - Schutzhülle für Mobiltelefone - Google Patents
Schutzhülle für MobiltelefoneInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Schutzhülle für Mobiltelefone mit einem vorderseitigen, durch eine transparente Folie gebildeten Fenster, durch das das Anzeigefeld und die Tasten des Telefons sichtbar sind, einer durch eine Klappe mit einem Verlängerungsstreifen wenigstens teilweise verschließbaren oberen Öffnung und einem Tragteil mit einem Kupplungselement zur lösbaren Befestigung an einem Träger, z. B. einem Gürtel.
Bekannte Schutzhüllen für Mobiltelefone sind von vornherein fest mit einem Kupplungselement verbunden, das die leicht lösbare Verbindung mit einem Gürtel oder anderen Träger erlaubt. Wenn jedoch eine derartige Aufhängung des Handys nicht gebraucht wird, stört das von der Schutzhülle abstehende, normalerweise pilzförmige Kupplungselement.
Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, Befestigungsmittel zur Verbindung der Schutzhülle mit einem Träger zur Verfügung zu stellen, die nur bei Bedarf und in einfacher Weise auch nachträglich angebracht werden können.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird ein Tragteil in Form einer lösbar auf dem Verlängerungsstreifen der Klappe befestigbaren Schnalle vorgeschlagen, an der das Kupplungselement angeformt oder angebracht ist. Das Tragteil läßt sich in diesem Fall jederzeit bei Bedarf schnell und einfach mit der Schutzhülle verbinden und wieder abnehmen. Außerdem gestattet eine Schnalle normalerweise eine Optimierung ihrer Position auf dem Verlängerungsstreifen und ist daher besonders geeignet
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für eine zur Aufnahme von Handys mit unterschiedlichen Maßen geeignete Schutzhülle.
Vorzugsweise hat die Schnalle eine von einem Quersteg überbrückte Öffnung, durch deren beide Teilöffnungen der Verlängerungsstreifen in entgegengesetzten Richtungen hindurchziehbar ist, wobei er in der festgezogenen Stellung mit einer Krümmung am Quersteg anliegt. Der Quersteg ist zweckmäßigerweise auf der Seite, an der der Verlängerungsstreifen in festgezogenem Zustand anliegt, geriffelt. Alternativ kann aber auch z. B. eine Schnalle mit einem verschwenkbaren Dorn, entsprechend einer Gürtelschnalle, verwendet werden.
In der bevorzugten praktischen Ausführungsform ist das Kupplungselement ein auf einer in Richtung des Verlängerungsstreifens vor oder hinter der Öffnung der Schnalle angeordneten Außenfläche im wesentlichen normal zur Ebene der Öffnung stehender, pilzförmiger Vorsprung, der mit einem offenen Langloch oder Schlitz im Träger in formschlüssigen Eingriff zu bringen ist.
Es erleichtert das Öffnen und Schließen der Schutzhülle und ist dem festen Sitz der Schnalle auf dem Verlängerungsstreifen der Klappe förderlich, wenn dieser einen Teil eines Klettverschlusses bildet. Vorzugsweise ist das hakenförmige, härtere Klettverschlußmaterial auf der Innenseite des Verlängerungsstreifens angebracht und liegt im montierten Zustand an der geriffelten Seite des Querstegs der Schnalle an.
Das weichere Klettverschlußmaterial kann unmittelbar auf der Rückseite der Schutzhülle angebracht sein. Im Hinblick auf eine verbesserte Anpassungsfähigkeit der Hülle an Handys mit
unterschiedlichen Maßen wird es jedoch vorgezogen, wenn sie auf der Rückseite einen in ümfangsrichtung nachgiebigen Längsstreifen aufweist und außerdem eine ebenfalls durch eine Klappe mit Verlängerungsstreifen wenigstens teilweise verschließbare untere Öffnung hat, wobei das weichere Klettverschlußmaterial auf der Außenseite dieses Verlängerungsstreifens angebracht ist oder ihn bildet. Die beiden Klappen werden in diesem Fall durch die durch Klettverschluß miteinander verbundenen Verlängerungsstreifen im geschlossenen Zustand gehalten. Auf diese Weise wird erreicht, daß der Hauptteil der Hülle mit Ausnahme des elastisch nachgiebigen Längsstreifens und des Fensters aus einem einheitlichen Material bestehen kann.
Das Vorhandensein einer Klappe mit Klettverschluß an jedem Ende gestattet es, ein Handy mehr oder weniger tief in die Hülle einzustecken und auf diese Weise ihr Fenster mit Bezug auf das Anzeigefeld und die Tastatur des Handys zu positionieren, bevor dieses durch Verschließen beider Klappen in fester Anlage an seinem oberen bzw. unteren Ende relativ zur Hülle festgelegt wird.
Es ist außerdem der genannten Zielsetzung förderlich, wenn das Fenster so gestaltet ist, daß seine Längsränder taillienförmig konkav eingezogen, die oberen und unteren Ränder konvex nach außen gekrümmt und die Eckbereiche gerundet sind. Im mittleren Bereich des Fensters befinden sich normalerweise weiter vom Rand weggerückte Tasten, so daß dort eine Einengung ohne Beeinträchtigung der Bedienungsfunktion möglich ist. Dort umgreifen auch die Finger und der Handballen das Handy von hinten und finden noch auf dem weiter nach innen gezogenen Hüllenmaterial Platz. Die Rundungen der Randkanten
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des Fensters verhindern eine optische Zuordnung zu den geraden Seitenkanten des Anzeigefeldes und den geraden Spalten und Reihen der Tasten. Es fällt also optisch nicht auf, wenn das Handy in der Hülle mehr oder weniger weit nach oben oder unten gerückt wird.
Ein weiterer Vorschlag, die Lage des Handys mit Bezug auf eine Hülle der eingangs genannten Art optisch zurücktreten zu lassen, besteht in der Verwendung eines plüschartigen Materials für den Hauptteil der Hülle. Die optischen Unregelmässigkeiten des "Fells" verwischen die Begrenzungslinien des Fensters. Als positiver Nebeneffekt wird der Vorteil eines verbesserten Stoß- und Fallschutzes für das Handy gewonnen. Schließlich hat eine solche Hülle auch noch den Vorzug eines Zweitnutzens, indem sie das Handy zu einem Spielzeug machen kann, das dann wegen der haptischen Eigenschaften der Hülle gerne in die Hand genommen wird. Die gerundeten Randlinien des Fensters tragen zum Charakter eines Kuscheltiers bei. Es ergibt ein harmonisches Ganzes, wenn in bevorzugter Ausführung die obere Klappe schmaler ist als die Breite des Handys und an den Übergangsbereichen zwischen der Klappe und dem Hauptteil der Hülle ohrenförmige Laschen mit einer biegsamen Aussteifung angebracht sind. Diese können wahlweise die verbleibenden Öffnungen zwischen der geschlossenen oberen Klappe und dem Hauptteil der Hülle überdecken und das Handy schützen oder im Sinne des Zweitnutzens als Ohren eines Plüschtiers aufgestellt werden. Der Spielcharakter kann z. B. noch verstärkt werden, wenn Augen angebracht und/oder die obere Klappe als Horn oder Kamm und die untere Klappe als Schwanz gestaltet werden.
Falls gewünscht, können in der unteren Klappe Löcher für Steckanschlüsse am unteren Ende des Handys vorgesehen werden. Grundsätzlich ist dann die Notwendigkeit, diese Löcher auf die Steckanschlußbuchsen des Handy auszurichten, dem genannten Ziel der Anpassungsfähigkeit hinderlich. Es besteht aber ohne weiteres die Möglichkeit, die Löcher größer zu machen, als es bei optimaler Lage mit Bezug auf die Steckanschlußteile am unteren Ende eines Handys erforderlich wäre. Außerdem kann bei der vorgeschlagenen Hülle in extremen Fällen zur normalerweise seltenen Herstellung einer Verbindung mit einem Steckanschluß, z. B. mit einem Ladekabel oder Kopfhörer oder mit einer Freisprecheinrichtung oder Antenne, vorübergehend die untere Klappe geöffnet werden.
Es ist eine weitere Aufgabe der Erfindung, die Besonderheiten der neuen Hülle im verkaufsbereiten Zustand sichtbar zu machen. Als Lösung wird eine Verkaufseinheit vorgeschlagen, bei der die Schutzhülle eine sich über ihre Breite erstreckende Einlage aus Pappe aufnimmt, die auf ihrer Vorderseite mit der Abbildung der Frontseite eines Mobiltelefons bedruckt ist und in ihrem aus der oberen Öffnung der Hülle herausragenden Ende einen Querschlitz zum Durchstecken der oberen Klappe hat, auf deren Verlängerungsstreifen die Schnalle angebracht werden kann. Vorzugsweise ist die Einlage innerhalb der Schutzhülle an beiden Längsseiten über Faltkanten mit nach hinten umgeschlagenen Flügeln verbunden, von denen wenigstens einer durch den anderen oder die Hülle in eine nach hinten gewölbte Stellung verspannt ist. Eine solche Verkaufseinheit ist geeignet, die Aufnahme eines Handys in der Hülle zu simulieren und ggf. das Spieltier darzustellen. Außerdem kann sie alternativ mittels eines Lochs im oberen Ende der Einlage oder
mittels des Tragteils an einem Verkaufsständer aufgehängt werden.
Nachstehend werden Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 einen Zuschnitt des Materials für den Hauptteil der Schutzhülle eines Handys und daneben die mit dem Hauptteil zu verbindenden Teile eines Klettverschlusses und eines elastischen Querstreifens;
Fig. 2 den Zuschnitt nach Fig. 1, ergänzt um
daran anzubringende Augen und Ohren zur Gestaltung eines Plüschtiers;
Fig. 3 einen Zuschnitt einer Einlage aus Pappe, die im gefalteten Zustand in die Schutzhülle nach Fig. 1 einzustecken ist, um eine Verkaufseinheit zu erhalten;
Fig. 4 eine perspektivische Ansicht eines
leicht lösbar mit der Schutzhülle zu verbindenden Tragteils zur Befestigung des Handys z. B. an einem Gürtel;
Fig. 5 perspektivische Ansichten einer ein + Fig. 6 Handy aufnehmenden Schutzhülle in zwei Phasen während der Anbringung des Tragteils nach Fig. 4;
Fig. 7 eine perspektivische Ansicht eines mittels des Tragteils nach Fig. 4-6 lösbar an einem Gürtel befestigten Handys.
Der in Fig. 1 gezeigte Zuschnitt einer Hülle für Handys gliedert sich in einen Hauptteil 10, der im vernähten Zustand das Handy bis auf die obere und untere Schmalseite umgibt. Der Hauptteil 10 hat daher im wesentlichen eine rechteckige Form mit einem mittleren Ausschnitt, der im vernähten Zustand durch eine transparente Folie verschlossen ist und somit ein Fenster bildet. Der Zuschnitt des Hauptteils 10 der Hülle hat im Ausführungsbeispiel konvex nach außen gekrümmte Seitenkanten. Damit wird einem sich zum mittleren Bereich hin vergrössernden Umfang des Handys Rechnung getragen. Das Fenster 12 erstreckt sich im vernähten Zustand der Hülle fast über die gesamte Vorderfläche des Handys, damit im oberen Bereich dessen Anzeigefeld sichtbar und in dessen unteren Bereich die Tasten über die nachgiebige transparente Folie zur Betätigung zugänglich sind. Wie gezeigt, hat das Fenster 12 taillenförmig konkav nach innen gekrümmte seitliche Ränder, konvex nach oben bzw. unten gekrümmte obere bzw. untere Ränder sowie ausgerundete Eckbereiche. Die das Fenster 12 bildende transparente Folie kann z. B. aus Weich-PVC von 0,3 - 0,5 mm Stärke bestehen und mit dem Material des Hauptteils der Hülle vernäht sein. Der Hauptteil 10 der Hülle kann, außer aus Leder, z. B. aus Neopren, PVC, Filz oder plüschartigem Material bestehen.
Auf der dem Fenster 12 gegenüberliegenden Rückseite der Hülle sind die Längsränder des Hauptteils 10 nicht direkt miteinander, sondern mit einem Gummiband 14 vernäht, das vorzugsweise nur in Umfangsrichtung des Handys elastisch nachgiebig ist. Das Gummiband 14 ist in Fig. 1 links neben dem Zuschnitt des
Hauptteils 10 gezeigt. Es hat im Beispielsfall eine Länge von etwa 100 mm und eine Breite von 40 mm. Im fertig vernähten Zustand beträgt die von außen sichtbare Breite des Gummibands 14 zwischen den mit 16 und 18 bezeichneten Nähten, die es mit dem Hauptteil 10 verbinden, im entspannten Zustand etwa 23 24 mm.
An die obere Randkante des Hauptteils 10 schließt sich mit gerundeten Übergangsbereichen eine Klappe 20 an, die im Gebrauchszustand die Oberseite des Handys übergreift. Sie ist nur etwa 20 mm breit und hat eine etwa 90 mm lange, ebenso breite Verlängerung 22, auf die rückseitig ein entsprechend breiter Streifen harten Klettverschlußmaterials 24 aufgenäht ist. Das äußere Ende 26 der streifenförmigen Verlängerung der Klappe 20 bleibt allerdings frei von Klettverschlußmaterial. Es kann durch äußere und/oder innere, aufgenähte Stückchen aus Leder oder anderem geeigneten Material verstärkt sein.
Unten geht das im wesentlichen rechteckige Hauptteil 10 des Zuschnitts der Hülle in eine Klappe 28 über, die breiter ist als die obere Klappe 20. Diese ist schmaler ausgebildet, um im geschlossenen Zustand der Hülle auf der Oberseite des Handys rechts und links Öffnungen frei zu lassen, durch die eine je nach Modell mal rechts und mal links angeordnete Antenne herausragen kann. Am unteren Ende brauchen dagegen keine so großen Öffnungen frei gelassen zu werden, und daher kann die Lasche 28 etwa so breit sein wie ein in der Hülle aufzunehmendes Handy. Die Klappe 28 geht ebenfalls in einen Verlängerungsstreifen 30 über, der jedoch wesentlich kürzer ist als der Verlängerungsstreifen 22, 26 an der oberen Klappe 20. Mit dem Verlängerungsstreifen 30 von etwa 20 mm Breite ist ein
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ebenso breiter Streifen weichen Klettverschlußmaterials 32 durch Nähte 34 fest verbunden. Der Klettverschlußmaterialstreifen 32 ist z. B. 80 mm lang und bildet eine Verlängerung des Verlängerungsstreifens 30. Es besteht auch die Möglichkeit, diesen noch etwa 70 mm zu verlängern und das weiche Klettverschlußmaterial 32 vorderseitig aufzunähen. Dies würde jedoch einen größeren Materialverbrauch und eine größere Dikke der durch Klettverschluß miteinander verbundenen Streifen mit sich bringen.
In die Klappe 28 sind in einer Querreihe zwei seitliche Langlöcher 36, 38 und ein mittleres rundes Loch 40 eingestanzt. Im geschlossenen Zustand der Hülle können durch diese Löcher hindurch auf der Unterseite des Handys angeordnete Steckanschlußbuchsen erreicht werden. Der Abstand zwischen dem Fenster 12 und der Randkante des mittleren Lochs 40 kann etwa 8 - 12 mm betragen. Wenn bei einem weichen Material, wie z. B. Plüsch oder Filz, die Gefahr des Reißens der Klappe 28 an der Lochreihe besteht, kann die Klappe mit einem festeren Material, z. B. Leder, unterfüttert oder insgesamt daraus hergestellt werden.
Wie aus der Zeichnung ersichtlich, sind das Fenster 12, die Löcher 36 - 40, die Klappen 20, 28 und die Klettverschlußteile 24, 32 symmetrisch zur mittleren Längsachse des Zuschnitts angeordnet. Dies gilt auch für das Gummiband 14. Daher überdecken die Klettverschlußteile 24, 32 im geschlossenen Zustand der Hülle das nur wenig breitere Gummiband 14. Dies ist vorteilhaft, weil das Gummiband in der Regel dünner ist als das Material des Hauptteils 10 der Hülle, insbesondere wenn es ein plüschartiges Material ist.
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Der vorstehend beschriebene Zuschnitt samt der mit ihm verbundenen Teile ergibt im fertigen Zustand eine Hülle, die wahlweise z. B. den Handytyp S25 von Siemens oder eines der Typen 5110, 6110 oder 3210 der Firma Nokia aufnehmen kann, obgleich das Handy der Firma Siemens ca. 25 mm kürzer ist als die Handys von Nokia.
Fig. 2 zeigt einen Zuschnitt des Hauptteils einer Hülle, der vorzugsweise aus einem plüschartigen Material besteht. Um die Einheit aus Handy und Hülle auch als Spieltier benutzen zu können, sind an den Übergangsbereichen vom Hauptteil 10 zur oberen Klappe 20 der Hülle ohrenförmige Laschen einstückig angeformt oder befestigt. Sie enthalten vorzugsweise biegsame Drähte, so daß man sie wahlweise, wie in Fig. 2 gezeigt, nach Art von Ohren aufstellen oder alternativ gegen die Oberseite des Handys umlegen kann, um bei geschlossener Klappe 20 auch noch die neben dieser frei gebliebenen Öffnungen abzudecken. Das Spieltier kann weiter vervollständigt werden durch Befestigung, z. B. Aufkleben, von Augen 44 auf dem Hauptteil 10 der Hülle zwischen dem Fenster 12 und der Klappe 20.
Noch weitere Ausgestaltungen der Ausführung nach Fig. 2 können darin bestehen, daß am Hauptteil 10 der Hülle auch noch z. B. Arme und Beine angebracht werden. Die obere Klappe 20 und ihre Verlängerung 22 lassen sich als Mähne, Kamm oder Horn gestalten und die untere Klappe 28 als Schwanz. Es wird als angenehm empfunden, daß man das Handy bzw. Spieltier sehr sicher halten kann, wenn man mit der Hand in den Zwischenraum zwischen den durch Klettverschluß verbundenen Verlängerungen 22 und 30, 32 der Klappen 20 und 28 einerseits und dem Hauptteil der Hülle andererseits eingreift.
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Um das in der Schutzhülle aufgenommene Handy an einem Gürtel oder einem anderer Träger leicht lösbar einhängen zu können, besteht die Möglichkeit, den Verlängerungsstreifen 22 der oberen Klappe 20 durch die Öffnung 21 einer in Fig. 4 gezeigten Schnalle 23 hindurchzuziehen und dann den Verlängerungsstreifen durch den Klettverschluß (24, 32) festzulegen, wie dies in Fig. 5 und 6 dargestellt ist. Im Ausführungsbeispiel nach Fig. 4 ist die Öffnung 21 des Tragteils 23 durch einen außenseitig geriffelten Quersteg 25 in zwei Teilöffnungen unterteilt. Im montierten Zustand des Tragteils 23 gemäß Fig. liegt der Verlängerungsstreifen 22, der zunächst von innen nach außen durch die obere Teilöffnung und dann von außen nach innen durch die untere Teilöffnung des schnallenartigen Tragteils 23 gezogen worden ist, mit einer Krümmung an der geriffelten Außenseite des Querstegs 25 -an. Durch die Belastung und Umlenkung des Verlängerungsstreifens 22 sowie durch die Anlage des harten Klettverschlußmaterials am Quersteg 25 ist für einen festen Halt des Tragteils 23 gesorgt, an dem ein im montierten Zustand nach Fig. 6 oberhalb der Öffnung angeordneter, nach außen abstehender, pilzförmiger Vorsprung 27 angebracht ist. Er kann gemäß Fig. 7 formschlüssig in Eingriff gebracht werden mit der nach oben offenen T-Nut eines herkömmlichen, an einem Gürtel zu befestigenden Trägers. Es ist ohne weiteres ersichtlich, daß der schnallenförmige Tragteil 23 jederzeit nachträglich mit der Schutzhülle verbunden und wieder abgenommen werden kann, wenn er als störend empfunden wird.
Der in Fig. 3 gezeigte Zuschnitt einer Einlage 45 aus Karton für eine Hülle entsprechend Fig. 1 und 2 gliedert sich in ein mittleres Hauptteil 46, auf dessen Vorderseite in einem in der Zeichnung mit der Ziffer 48 gekennzeichneten Feld die
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Frontseite eines Handys mit LCD-Anzeige und Tasten aufgedruckt ist. Nach beiden Seiten schließen sich an den Hauptteil 48 über Faltkanten 50, 52 Flügel 54, 56 an. Diese werden nach hinten umgefaltet und zusammen mit dem Hauptteil 48 derart in die fertige Hülle eingeführt, daß die im Feld 48 abgedruckte Frontseite eines Handys durch das Fenster 12 sichtbar ist. Eine obere Verlängerung 58 des Hauptteils 46 ragt nach oben aus der Hülle heraus. Die obere Klappe 20 mit ihrer Verlängerung 22 wird durch einen entsprechend groß ausgebildeten Querschlitz 60 bzw. ein Loch in der Verlängerung 58 hindurchgeführt und dann durch den Klettverschluß mit der unteren Klappe 28 verbunden. Dadurch bildet die in Fig. 3 gezeigte Einlage aus Karton eine fest verbundene Einheit mit der Hülle. Ein weiteres Loch 62 nahe dem oberen Ende der Verlängerung 58 des Hauptteils 46 gestattet das Aufhängen dieser Einheit auf einem Stab an einem Verkaufsständer.
Die nach hinten umgefalteten Flügel 54 und 56 haben infolge Eigenelastizität des Materials eine gewisse Rückstelltendenz, die aber nur verhältnismäßig schwach ist. Um die Hülle wie durch ein Handy gefüllt aussehen zu lassen, empfiehlt es sich, einen der Flügel 54 oder 56 etwas breiter zu machen als den Hauptteil 46 der Einlage. Wenn dieser breitere Flügel 54 zuerst gegen die Rückseite des Hauptteils 46 umgefaltet und dann auch der andere Flügel 56, der schmaler sein kann als der Hauptteil 46, nach hinten über den zuerst umgeschlagenen Flügel gefaltet wird, wölbt sich dieser nach hinten aus, so daß man auf einfache Weise einen verhältnismäßig steifen Hohlkörper aus Pappe erhält, der die Hülle wie ein Handy ausfüllt.
Claims (20)
1. Schutzhülle für Mobiltelefone mit einem vorderseitigen, durch eine transparente Folie gebildeten Fenster (12), durch das das Anzeigefeld und die Tasten des Telefons sichtbar sind, einer durch eine Klappe (20) mit einem Verlängerungsstreifen (22) wenigstens teilweise verschließbaren oberen Öffnung und einem Tragteil mit einem Kupplungselement zur lösbaren Befestigung an einem Träger, z. B. einem Gürtel, dadurch gekennzeichnet, daß das Tragteil (23) eine auf dem Verlängerungsstreifen (22) der oberen Klappe (20) befestigbare Schnalle mit einem daran angeformten oder angebrachten Kupplungselement (27) ist.
2. Tragteil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Schnalle eine von einem Quersteg (25) überbrückte Öffnung (21) aufweist, durch deren beide Teilöffnungen der Verlängerungsstreifen (22) in entgegengesetzten Richtungen hindurchziehbar ist, wobei er in der festgezogenen Stellung mit einer Krümmung am Quersteg (25) anliegt.
3. Tragteil nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Quersteg (25) auf der Seite, an der der Verlängerungsstreifen (22) im festgezogenen Zustand anliegt, geriffelt ist.
4. Tragteil nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Kupplungselement (27) ein auf einer in Richtung des Verlängerungsstreifens (22) vor oder hinter der Öffnung (21) der Schnalle (23) angeordneten Außenfläche im wesentlichen normal zur Ebene der Öffnung (21) stehender, pilzförmiger Vorsprung ist, der mit einem offenen Langloch oder Schlitz im Träger in formschlüssigen Eingriff zu bringen ist.
5. Schutzhülle nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Verlängerungsstreifen (22) mit einem Klettverschlußmaterial (24) versehen ist.
6. Schutzhülle nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß sie auch am unteren Ende eine durch eine Klappe (28) mit Verlängerungsstreifen (30, 32) und Klettverschluß (24, 32) wenigstens teilweise verschließbare Öffnung aufweist.
7. Schutzhülle nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Verlängerungsstreifen (22, 30, 32) der oberen und unteren Klappen (20, 28) einander überlappen, so daß die Klappen (20, 28) durch die durch Klettverschluß miteinander verbundenen Verlängerungsstreifen im geschlossenen Zustand gehalten sind.
8. Schutzhülle nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Verlängerungsstreifen (22, 30, 32) höchstens ebenso breit sind wie ein rückseitiger, in Umfangsrichtung der Hülle elastisch nachgiebiger Längsstreifen (14) und im geschlossenen Zustand über diesem liegen.
9. Schutzhülle nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß im geschlossenen Zustand das Klettverschlußmaterial (32) am Verlängerungsstreifen (30) der unteren Klappe (28) nach außen und das Klettverschlußmaterial (24) am Verlängerungsstreifen (22) der oberen Klappe (20) nach innen gewendet ist.
10. Schutzhülle nach einem der Ansprüche 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß im Überlappungsbereich der beiden Verlängerungsstreifen (22, 30, 32) derjenige der unteren Klappe (28) aus weichem Klettverschlußmaterial (32) besteht.
11. Schutzhülle nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß das harte Klettverschlußmaterial (24) auf der im geschlossenen Zustand inneren Seite des Verlängerungsstreifens (22) der oberen Klappe (20) befestigt ist.
12. Schutzhülle nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Längsränder des Fensters (12) taillenförmig konkav eingezogen, die oberen und unteren Ränder konvex nach außen gekrümmt und die Eckbereiche gerundet sind.
13. Schutzhülle nach einem der Ansprüche 6 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die untere Klappe (28) mit wenigstens einem Loch (36-40) für einen Steckanschluß am unteren Ende des Handys versehen ist.
14. Schutzhülle nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand zwischen der unteren Randkante des Fensters (12) und der Mitte des wenigstens einen Lochs (36- 40) für einen Steckanschluß etwa 8-15 mm beträgt.
15. Schutzhülle nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß sie aus einem plüschartigen Material besteht.
16. Schutzhülle nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die obere Klappe (20) schmaler ist als die Breite des Telefons und in den Übergangsbereichen zwischen der Klappe (20) und dem Hauptteil (10) der Hülle ohrenförmige Laschen (42), vorzugsweise mit einer biegsamen Aussteifung, angebracht sind.
17. Schutzhülle nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem oberen Rand des Fensters (12) und der oberen Klappe (20) augenförmige Elemente (44) befestigt sind.
18. Verkaufseinheit einer Schutzhülle nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sie eine sich über die Breite der Schutzhülle erstreckende Einlage (45) aus Pappe aufweist, die auf ihrer Vorderseite mit der Abbildung (48) der Frontseite eines Mobiltelefons bedruckt ist und in ihrem aus der oberen Öffnung der Hülle herausragenden Ende einen Querschlitz (60) zum Durchstecken der oberen Klappe (20) hat.
19. Verkaufseinheit nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Einlage (45) innerhalb der Hülle an beiden Längsseiten über Faltkanten (50, 52) mit nach hinten umzuschlagenden Flügeln (54, 56) verbunden ist, von denen wenigstens einer durch den anderen oder die Hülle in einer nach hinten gewölbten Stellung verspannt ist.
20. Verkaufseinheit nach Anspruch 18 oder 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Einlage (45) in ihrem aus der oberen Öffnung der Hülle herausragenden Ende oberhalb von dem Querschlitz (60) mit einem Loch (62) zum Aufhängen versehen ist.
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| DE20011898U DE20011898U1 (de) | 2000-07-08 | 2000-07-08 | Schutzhülle für Mobiltelefone |
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Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| WO2004010597A1 (en) * | 2002-07-22 | 2004-01-29 | Fustellificio Di Stra Di Novello Silvio & C.S.N.C. | A case for portable electronic apparatus and a method for the production of a case for portable electronic apparatus |
| SE1751669A1 (en) * | 2017-12-29 | 2019-06-30 | Husqvarna Ab | A tool holder for a tool belt |
-
2000
- 2000-07-08 DE DE20011898U patent/DE20011898U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| WO2004010597A1 (en) * | 2002-07-22 | 2004-01-29 | Fustellificio Di Stra Di Novello Silvio & C.S.N.C. | A case for portable electronic apparatus and a method for the production of a case for portable electronic apparatus |
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| US11523675B2 (en) | 2017-12-29 | 2022-12-13 | Husqvarna Ab | Tool holder |
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