DE29612272U1 - Rucksack - Google Patents
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Classifications
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- A—HUMAN NECESSITIES
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- A45F—TRAVELLING OR CAMP EQUIPMENT: SACKS OR PACKS CARRIED ON THE BODY
- A45F3/00—Travelling or camp articles; Sacks or packs carried on the body
- A45F3/04—Sacks or packs carried on the body by means of two straps passing over the two shoulders
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- Transition And Organic Metals Composition Catalysts For Addition Polymerization (AREA)
Description
Die Erfindung betrifft einen Rucksack mit einer Anlagefläche
zur Anlage insbesondere an einen Rücken eines Trägers, einer mit der Anlagefläche verbundenen, mit dieser einen Rucksackinnenraum
umgebenden Hüllfläche und einer Trageinrichtung zum Tragen des Rucksacks.
Solche Rucksäcke sind aus der Praxis vielfach bekannt. Sie werden hauptsächlich auf dem Rücken eines Trägers getragen, wobei
eine dem Rücken zugeordnete Anlagefläche des Rucksacks mit dem Rücken in Anlage ist. Die Anlagefläche kann in ihrer Form und
Größe vorgegeben sein, wobei sie im wesentlichen eben ausgebildet ist. Die Anlagefläche kann auch teilweise anatomisch zur
besseren Anlage an den Rücken geformt sein. Bei anderen Rucksäcken aus einem biegsamen und weichen Material, wird die Anlagefläche
erst durch Anlegen des Rucksacks an den Rücken gebildet. Eine solche nicht von vornherein vorgegebene Anlagefläche
bildet sich bei einem Rucksack aus weichem Material erst beim Tragen.
Durch die Anlagefläche und die mit dieser verbundene Hüllfläche wird ein Rucksackinnenraum begrenzt, indem in der Regel über
eine obere Öffnung des Rucksacks Gegenstände eingelegt werden können· Als Materialien für Anlagefläche und Hüllfläche werden
beispielsweise Kunststoffolien, Kunststoffgewebe, Leder oder
dergleichen verwendet. Dabei sind Rucksäcke aus natürlichen Materialien in der Regel recht teuer, während Rucksäcke aus
preiswerteren künstlichen Materialien ökologisch bedenklich sind.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen preiswerten und zumindest teilweise recyclebaren Rucksack bereitzustellen,
der einfach herstellbar ist.
Diese Aufgabe wird bei dem vorbekannten Rucksack dadurch gelöst,
daß zumindest die Hüllfläche aus Karton oder Pappe gebildet ist.
Durch die Verwendung eines solchen einfach entsorgbaren Materials zumindest für die Hüllfläche ist der Rucksack in ökologischer
Hinsicht weniger bedenklich, als ein Rucksack aus einem künstlichen Material. Die Hüllfläche aus Karton oder Pappe ist
einfach aus dem Material ausschneidbar oder ausstanzbar. Entsprechende Schnitte oder Falze zum Biegen oder Knicken von Teilen
der Hüllfläche zur Bildung des Rucksackinnenraums zusammen mit der Anlagefläche und zum Verbinden mit der Anlagefläche
sind ebenfalls einfach herstellbar. Außerdem können Karton oder Pappe bereits aus recycletem Material hergestellt sein oder
sind zumindest in einfacher Weise wieder recyclebar.
Bei einem solchen Material ist die Farbgebung, insbesondere auf der Außenseite des Rucksacks, in einfacher Weise durch Aufdrukken
oder dergleichen möglich. Eine Einfärbung von Fasern oder dergleichen, wie bei herkömmlichen Rucksäcken und ein entsprechend
aufwendiges Verweben verschiedenfarbiger Fasern zur Herstellung eines Musters, ist bei dem erfindungsgemäßen Rucksack
nicht notwendig. Für die Farbgebung der Hüllfläche sind beliebige Farben und beliebige Muster einfach aufdruckbar.
Weiterhin kann der Karton oder die Pappe gegenüber Feuchtigkeit versiegelt sein, so daß auch ein Einsatz des erfindungsgemäßen
Rucksacks bei beliebigem Wetter möglich ist. Bei Karton oder Pappe ist weiterhin zu beachten, daß die Farbgebung auch erst
durch den Käufer erfolgen kann, da ein solches Papiermaterial in einfacher Weise zu bemalen und zu beschriften ist.
Die Anlagefläche des erfindungsgemäßen Rucksacks kann beispielsweise
ähnlich wie bei bekannten Rucksäcken auch aus anderen natürlichen Materialien oder gegebenenfalls auch aus künstlichen
Materialien hergestellt sein. Dies kann beispielsweise als Schutz gegen vom Träger produzierte Feuchtigkeit, wie
Schweiß, von Vorteil sein. Weiterhin kann der Rucksack über einen separaten Deckel und/oder Boden verfügen, die beispielswei-
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se als Feuchtigkeitsschutz nach oben und Aufstandsfläche und
Feuchtigkeitsschutz nach unten auch aus einem anderen Material als Karton oder Pappe gebildet sein können.
Bevorzugt wird allerdings der gesamte Rucksack, das heißt, Anlagefläche,
Hüllfläche, Deckel und Boden, aus recyclebarem Material wie Karton oder Pappe hergestellt. In diesem Zusammenhang
ist es insbesondere von Vorteil, wenn alle diese Teile aus einem einzigen Zuschnitt gebildet sind. Dadurch kann der gesamte
Rucksack in einem Arbeitsgang aus Karton oder Pappe ausgestanzt oder ausgeschnitten werden und gleichzeitig oder nachfolgend
mit entsprechenden Schnitt- oder Falzlinien versehen
werden. Dann muß der Zuschnitt nur entsprechend gefaltet, zusammengesteckt und gegebenenfalls verklebt werden, um den Rucksack
einfach und schnell zu fertigen.
Um einen stabilen und ein ausreichendes Volumen aufweisenden Körper bereitzustellen, bilden Anlagefläche und Hüllfläche ein
im wesentlichen prismatischen Körper, der sich in Richtung Dekkel zu einem Vieleck verjüngt.
Um in diesem Zusammenhang ein sicheres Aufstellen des Rucksacks zu ermöglichen und dessen Stabilität weiter zu erhöhen, ist der
Boden vorzugsweise sechseckig. Entsprechend sechseckig kann der prismatische Körper ausgebildet sein.
Zur vereinfachten Gestaltung des Rucksacks und um gleichzeitig ein optisch ansprechendes Erscheinungsbild zu gewährleisten,
sind Boden und/oder der prismatische Körper symmetrisch zu einer Körpermittelebene ausgebildet.
Um die Hüllfläche in einfacher Weise an die entsprechende Form des Bodens anzupassen, weist die Hüllfläche eine Rückfläche und
zumindest zwei seitlich an dieser angeordnete Seitenflächen auf. Die Rückfläche kann beispielsweise parallel zur Anlagefläche
angeordnet sein, wobei die Seitenflächen Rückfläche und Anlagefläche
verbinden.
Um die Verbindung zwischen Rückfläche und Anlagefläche und die Herstellung des Rucksacks zu vereinfachen, weist jede Seitenfläche
zwei miteinander über einen Seitenfalz verbundene Seitenteilflächen
auf. Dadurch sind die Seitenteilflächen in einfacher Weise gegenüber der Rückfläche abknickbar, wobei der
Seitenfalz gleichzeitig eine erhöhte Biegesteifigkeit der Seitenflächen
gewährleistet.
Der Boden ist auch aus einem separaten Zuschnitt herstellbar, wobei der Boden in diesem Fall von unten in den bereits aus Anlagefläche
und Hüllfläche gebildeten Rucksack einsetzbar und dort befestigbar ist. Bevorzugt kann der Boden durch wenigstens
eine mit einer Unterkante der Rückfläche verbundene Innenbodenflache
gebildet sein. Diese ist bei Herstellung des Rucksacks in einfacher Weise gegenüber der Rückfläche abknickbar und von
unten an den Rucksack anlegbar oder in diesen einsetzbar.
Um beispielsweise den Boden beim Aufstellen des Rucksacks gegenüber
Feuchtigkeit weitestgehend zu schützen, kann dieser nach innen versetzt im Rucksack angeordnet sein. Dies ist dadurch
erreichbar, daß zwischen einer Längsseite der Innenbodenfläche und der Unterkante der Rückfläche eine Versetzlasche angeordnet
ist. Diese Versetzlasche ist auf eine Innenseite der Rückfläche umklappbar, wodurch die Innenbodenflache entsprechend
zur Höhe der Versetz lasche innerhalb des Rucksacks angeordnet ist.
Um bei einem Rucksack vollständig aus Karton diesen durch den Deckel vereinfacht schließen zu können, kann die Rückfläche an
ihrem oberen Ende eine zur Anlagefläche neigbare Deckelgegenfläche aufweisen. An diese ist der Deckel anlegbar und gegebenenfalls
befestigbar.
Um den Rucksackinnenraum im Bereich der Deckelgegenfläche vor
einem Eindringen von Schmutz oder Feuchtigkeit zu schützen, kann im wesentlichen zwischen Deckelgegenfläche und hinterer
Seitenteilfläche die vordere Seitenteilfläche eine in etwa V-förmige
Einknickfläche aufweisen. Diese ist bei Herstellen des Rucksacks und Neigen der Deckelgegenfläche in Richtung Rückflä-
ehe in den Rucksackinnenrauin abknickbar, so daß eine Verbindung
zwischen Deckelgegenfläche und hinterer Seitenteilfläche vorhanden
ist.
Um ein Abknicken der Einknickfläche in den Rucksackinnenrauin zu
vereinfachen und bei Benutzung des Rucksacks reproduzierbar zu gewährleisten, können die V-Schenkel der Einknickfläche durch
eine Falz entlang einer Seitenkante der Deckelgegenfläche und eine schräg zwischen Deckelgegenfläche und/oder übriger Rückfläche
und hinterer Seitenteilfläche verlaufende Falz gebildet sein. Diese beiden Knickfalze erlauben ein vielfaches Öffnen
und Schließen des Rucksacks, ohne daß nicht gewollte und das Material des Rucksacks beschädigende Knicklinien auftreten.
In diesem Zusammenhang ist es weiterhin von Vorteil, wenn zwischen
den V-Schenkeln eine Falzschnittlinie angeordnet ist. Eine solche Falzschnittlinie ist durch eine Falz gebildet, die
stellenweise Schnitte aufweist, in denen der Karton oder die Pappe vollständig durchtrennt ist. Eine solche Falzschnittlinie
erleichtert ein Abknicken eines entsprechenden Rucksackteils.
Um die Stabilität des Rucksacks insbesondere im Bereich der Anlagefläche
zu erhöhen und die Herstellung des Rucksacks weiterhin zu vereinfachen, kann eine Klebefläche von einer Seitenkante
einer hinteren Seitenteilfläche abstehen. Diese Klebefläche ist an eine Innenseite der Anlagefläche anlegbar und dort verklebbar.
Die Klebefläche kann selbstklebend ausgebildet sein oder ein entsprechender Kleber kann bei Herstellung des Rucksacks
aufgetragen werden. Weitere Klebeflächen sind nicht erforderlich, wenn alle anderen Rucksackteile ineinander steckbar
sind oder durch entsprechend abgeknickte Teile miteinander verbindbar sind.
Um die Stabilität des Rucksacks im Bodenbereich weiterhin zu erhöhen, kann die Innenbodenflache zumindest teilweise von abknickbaren
Anlagelaschen umgeben sein. Diese stehen entweder in Richtung Rucksackinnenraum oder in entgegengesetzter Richtung
von der in den Rucksack eingesetzten Innenbodenflache ab. Die
Anlagelaschen können beispielsweise mit Innenseiten der Hüllflächen
oder Anlageflächen verklebt werden.
Bevorzugt ist allerdings ein Ineinanderstecken von Anlagelaschen und Einstecklaschen, die an unteren Kanten von vorderen
und/oder hinteren Seitenteilflächen abstehen können. Auf diese Weise ist ein den Rucksackboden umgebender Rand verstärkt, da
in diesem Bereich der Rucksack eine beispielsweise dreifache Wandstärke aufweist, die durch die Wandstärken von Hüllfläche
und Anlagefläche, der Anlagelaschen und der Einstecklaschen gebildet
ist.
Ein vereinfachtes Verbinden von Anlagelaschen und/oder Versetzlaschen
mit den Einstecklaschen ergibt sich dadurch, daß zwischen Anlagelasche und/oder Versetzlasche und Innenbodenflache
Einsteckschlitze angeordnet sind, in die entsprechende Einsteckvorsprünge an den Einstecklaschen einsteckbar sind.
Bevorzugt steht von der der Versetzlasche gegenüberliegenden
Längsseite der Innenfläche eine abknickbare Randlasche ab, die sich entlang der gesamten Längsseite erstrecken kann und ebenfalls
analog zu den Anlagelaschen an eine Innenseite der Anlagefläche anlegbar ist.
Um die verschiedenen Laschen der Innenbodenflache einfacher abknicken
zu können, sind zwischen den Anlagelaschen und der Innenbodenf lache zumindest Falzlinien und zwischen der Randlasche
und der Innenbodenflache eine Falzschnittlinie angeordnet.
Um den Boden des Rucksacks weiterhin zu verstärken und auch eine ausreichende Tragfähigkeit des Rucksacks zu gewährleisten,
kann eine Außenbodenflache abknickbar mit einer Unterkante der Anlagefläche verbunden sein. Diese ist auf die Innenbodenflache
anlegbar, so daß der Boden zweischichtig ausgebildet ist.
Bevorzugt sind dabei Außenbodenflache und Innenbodenflache im
wesentlichen deckungsgleich, um den gesamten Boden zweischichtig auszubilden.
Um auch die Außenbodenflache in einfacher Weise einteilig mit
dem übrigen Zuschnitt des Rucksacks herstellen zu können und den Boden nach innen in den Rucksackinnenraum versetzen zu können,
kann zwischen Außenbodenflache und Unterkante der Anlagefläche
ein Versetzstreifen angeordnet sein. Dieser wird analog zur Versetzlasche der Innenbodenflache nach innen umgeknickt
und an die Innenseite der Anlagefläche angelegt, wodurch die Außenbodenflache im wesentlichen um die Höhe des Versetzstreifens
nach innen in Richtung Rucksackinnenraum versetzt ist.
Um die Außenbodenflache in einfacher Weise in Anlage mit der
Innenbodenflache anzuordnen, weist diese entlang ihres Umfangs Steckvorsprünge und Einsteckausnehmungen auf, die in entsprechende
Einsteckschlitze zumindest zwischen Versetzlasche und Innenbodenflache einsetzbar sind, beziehungsweise in die Einsteckvorsprünge
an den Einstecklaschen einsetzbar sind.
Um dabei das Einstecken der Einsteckvorsprünge an den Einstecklaschen
zu vereinfachen, sind bei Anlage von Außenbodenflache
und Innenbodenflache die Einsteckausnehmungen fluchtend zu den
Einsteckschlitzen angeordnet.
Im Bereich des Bodens des Rucksacks ist weiterhin zu beachten, daß die verschiedenen Laschen und Streifen teilweise ineinander
greifen und dadurch beispielsweise zwischen Anlagefläche und abgeknicktem Versetzstreifen genügend Raum vorhanden sein muß,
um beispielsweise die Randlasche zwischen diesen anzuordnen. In diesem Zusammenhang ist es von Vorteil, wenn zwischen Anlagefläche
und/oder vorderer und/oder hinterer Seitenteilfläche und/oder Rückfläche und den entsprechenden von den Unterkanten
abstehenden Laschen, beziehungsweise Streifen, Doppelfalzlinien ausgebildet sind. Durch solche Doppelfalzlinien wird beispielsweise
bei Anlagefläche und Versetzstreifen gewährleistet, daß
zwischen diesen ein im wesentlichen durch den Abstand der Doppelfalzlinien bestimmter Freiraum vorhanden ist, in den die
Randlasche einsetzbar ist.
Um den Rucksack in seinem oberen, durch den Deckel verschließbaren
Öffnungsbereich zu versteifen, können von Oberkanten der
hinteren Seitenteilflächen abknickbare Versteifungsstreifen abstehen.
Diese sind in den Rucksackinnenraum abknickbar und können beispielsweise einem zu weiten Eindrücken der Deckelgegenfläche
oder der Einknickflächen in den Rucksackinnenraum einen Widerstand entgegensetzen.
Die versteifende Wirkung dieser Versteifungsstreifen wird dadurch
erhöht, daß die Versteifungsstreifen an ihren freien Enden abknickbare Befestigungslaschen aufweisen, die an Innenseiten
der hinteren Seitenteilfläche befestigbar sind. Auf diese Weise sind die Versteifungsstreifen zumindest einmal entlang
ihrer Längsrichtung abknickbar und zurück zur Innenseite der Seitenteilfläche führbar, wo sie mit der Befestigungslasche befestigbar
sind. Die Befestigung kann durch Verkleben oder dergleichen erfolgen.
Um den Deckel relativ zur Anlagefläche einfach und reproduzierbar bewegen zu können, kann der Deckel mit einer Oberkante der
Anlagefläche über einen Abknickfalz verbunden sein. Auch nach vielfachem Öffnen und Schließen des Rucksacks, ist der Deckel
noch sicher mit der Anlagefläche verbunden und zum Schließen des Rucksacks an die Deckelgegenfläche anlegbar.
Zum optisch vorteilhaften Abschließen des Rucksacks nach oben und zur Anpassung an die Verjüngung des prismatischen Rucksackkörpers
in Richtung Deckel zu einem Viereck erweist es sich weiterhin von Vorteil, wenn der Deckel eine zur Abknickfalz im
wesentlichen parallele Querfalz aufweist, wobei diese Falze eine im wesentlichen rechteckige Deckelfläche begrenzen.
Weiterhin kann der Deckel eine von der oberen Deckelfläche abstehende,
im wesentlichen trapezförmige Verschlußfläche aufweisen,
die an die Deckelgegenfläche zum Schließen des Rucksacks
anlegbar ist. Die Verschlußfläche kann dabei solche Abmessungen aufweisen, daß sie bis zur Unterkante der Deckelgegenfläche
reicht und mit ihren Seitenkanten im geschlossenen Zustand des Rucksacks parallel und oberhalb zu den V-Schenkeln der Einknickfläche
angeordnet ist. Dadurch wird der Rucksackinnenraum auch im Bereich der Einknickfläche sicher geschützt.
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Um den Deckel in seiner Schließstellung zu sichern, kann zwischen Verschlußfläche und Deckelgegenfläche oder Rückfläche ein
Verschluß angeordnet sein. Ein solcher Verschluß kann beispielsweise ein Klettverschluß oder auch ein sonst bei einem
Rucksack üblicher Verschluß sein.
Um ein Eindrücken des Bodens in Richtung Rucksackinnenraum zu verhindern, können zumindest in den Verbindungskanten von Anlagefläche
und einer hinteren Seitenteilfläche und von der anderen hinteren Seitenteilfläche und der Klebefläche in den Rucksackinnenraum
eindrückbare Aussteiflaschen angeordnet sein. Diese stehen in den Rucksackinnenraum vor und bilden eine Anlage
für den Boden, insbesondere für die Innenbodenflache.
Am einfachsten lassen sich die Aussteiflaschen dadurch herstellen,
daß wenigstens eine im wesentlichen parallel zum Boden verlaufende Schnittlinie vorgesehen ist. Entlang dieser
Schnittlinie werden die obengenannten Flächen senkrecht zu ihren Verbindungskanten geschnitten und im Bereich dieser Kanten
in den Rucksackinnenraum eingedrückt.
Für den Rucksack können Traggurte, wie bei Rucksäcken in der Regel üblich, als Trageinrichtung verwendet werden. Insbesondere
kann der Traggurt so befestigt werden, daß er an seinen freien Enden an zwei Punkten benachbart zu einer Unterkante der
Anlagefläche befestigt wird und an der Oberkante der Anlagefläche unter Bildung einer Tragschlaufe an zwei weiteren Punkten
befestigt ist. Die Befestigung kann durch Nieten oder dergleichen erfolgen.
Vorzugsweise wird der Traggurt oberhalb der entsprechenden Befestigungspunkte
durch Schlitze in der Anlagefläche und/oder oberen Deckelfläche in den Rucksackinnenraum durchgeführt und
dort an der Innenseite der Anlagefläche befestigt.
Bei einer anderen Trageinrichtung können zumindest in der Anlagefläche
Öffnungen zum Befestigen einer Tragkordel oder eines
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Tragbandes angeordnet sein. Vorzugsweise ist das Tragband einteilig.
Um ein günstiges Tragen des Rucksackes zu ermöglichen, sind die Öffnungen paarweise benachbart zu Ober- und Unterkante in der
Anlagefläche angeordnet, wobei in den Versetzstreifen eine weiteres Paar von Öffnungen vorgesehen ist, welches bei an die Innenseite
der Anlagefläche angelegtem Versetzstreifen mit dem Öffnungspaar benachbart zur Unterkante der Anlagefläche fluchtend
ausgerichtet ist. Durch die zwei Paare von Öffnungen in Versetzstreifen und Anlagefläche ergibt sich eine verbesserte
Befestigung des Tragbandes.
Im folgenden werden vorteilhafte Ausführungsbeispiele der Erfindung
anhand der in der beigefügten Figuren näher erläutert und beschrieben.
Es zeigen:
Figur 1 einen Zuschnitt zur Herstellung eines erfindungsgemäßen
Rucksacks;
Figur 2 eine perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen Rucksacks;
Figur 3 einen ersten Schritt zur Herstellung eines Bodens des Rucksacks nach Figur 2;
Figur 4 einen zweiten Schritt zur Herstellung des Bodens, und
Figur 5 einen dritten Schritt zur Herstellung des Bodens.
In Figur 1 ist ein einem Rucksackinnenraum 3, siehe Figur 3, zuweisender Kartonzuschnitt 8 zur Herstellung eines erfindungsgemäßen
Rucksacks 5, siehe Figur 2, aufgeklappt dargestellt. Der Kartonzuschnitt 8 weist eine Anlagefläche 2, einen aus Dekkelflache
54 und Verschlußfläche 55 gebildeten Deckel 6, eine
Hüllfläche 4 und einen doppelwandigen Boden 7 aus Innenbodenflache
2 0 und Außenbodenflache 39 auf.
Der Deckel 6 ist entlang einer Oberkante 51 der Anlagefläche 2 mittels der Deckelfläche 54 mit der Anlagefläche 2 über eine
entsprechende Abknickfalz 52 verbunden. Die Anlagefläche 2 ist im wesentlichen rechteckförmig, wobei sich entlang einer kürzeren
Rechteckseite als Oberkante 51 die Deckelfläche 54 erstreckt. Diese ist ebenfalls rechteckförmig und mit einer längeren
Rechteckseite an der Oberkante 51 angeschlossen.
Beabstandet und parallel zur Abknickfalz 52 weist der Deckel 6 eine Querfalz 53 auf, die zusammen mit der Abknickfalz 52 die
rechteckförmige Deckelfläche 54 begrenzt.
Der Deckel 6 ist weiterhin durch die Verschlußfläche 55 gebildet,
die über die Querfalz 53 mit der Deckelfläche 54 verbunden ist. Die Verschlußfläche 55 ist im wesentlichen trapezförmig
und weist eine Höhe 80 auf, die dem Abstand der beiden parallelen Kanten der Verschlußfläche 55 entspricht. Benachbart zum
freien Ende der Verschlußfläche 55 ist als Teil eines Verschlusses
56 ein erster Teil eines Klettverschlusses angeordnet.
In der Anlagefläche 2 sind benachbart zur Oberkante 51 zwei Öffnungen 61 angeordnet, in denen ein nicht dargestelltes Tragband
als Trageinrichtung 5, siehe Figur 2, befestigbar ist. An der Innenseite 64 der Anlagefläche 2 liegt dabei im Bereich der
Öffnungen 61 eine Verstärkungsplatte 73 an, die entsprechende Öffnungen 61 aufweist.
Benachbart zu einer Unterkante 40 der Anlagefläche 2 ist ein weiteres Paar von Öffnungen 6 2 angeordnet, wobei deren Abstand
größer als der Abstand des Öffnungspaares 61 ist. Die Öffnungen
62 dienen zur unteren Befestigung des Tragbandes.
Entlang einer freien Seitenkante der Anlagefläche 2 erstreckt sich eine Aufklebefläche 81 als Teil der Anlagefläche 2, an die
eine Klebeflache 3 0 mit ihrer in Figur 1 nicht sichtbaren Vorderseite
anklebbar ist.
An der Unterkante 40 der Anlagefläche 2 ist über eine Doppelfalzlinie
44 ein Versetzstreifen 41 angeschlossen, in dem ein weiteres Paar von Öffnungen 63 ausgebildet ist. Die Öffnungen
63 fluchten mit den Öffnungen 62 bei auf die Innenseite 64 der Anlagefläche 2 umgeklapptem Versetzstreifen 41.
An den Versetzstreifen 41 schließt sich entlang einer Falzschnittlinie
66 eine Außenbodenflache 39 als Teil des Bodens 7 an. Diese weist die Form eines ungleichmäßigen Sechsecks auf,
von dem die längste Sechseckseite durch die Falzschnittlinie gebildet wird. Eine Falzschnittlinie ist durch einander abwechselnde
Falzlinien (durchgezogene Linien) und Schnittlinien (gestrichelte Linien) gebildet.
Gegenüberliegend zur Falzschnittlinie 66 weist die Außenbodenflache
39 zwei Einsteckvorsprünge 42 auf, die beidseitig zu einer in etwa halbkreisförmigen Griffausnehmung 74 angeordnet
sind. In den weiteren vier kürzeren Sechseckseiten ist jeweils eine Einsteckausnehmung 4 3 ausgebildet.
Eine der Aufklebefläche 81 gegenüberliegende Seitenkante der
Anlagefläche 2 ist als Verbindungskante 57 zu der Hüllfläche 4 ausgebildet. Letztere setzt sich aus einer Rückfläche 11 und
zwei Seitenflächen 12, 13 zusammen. Die erste Seitenfläche 12 umfaßt eine im wesentlichen rechteckförmige hintere Seitenteilfläche
14 und eine mit dieser über eine Seitenfalz 18 verbundene vordere Seitenteilfläche 15. Die hintere Seitenteilfläche
14 ist entlang der Verbindungskante 57 mit der Anlagefläche 2 verbunden. An einer Oberkante 4 5 weist die hintere Seitenteilfläche
14 einen Versteifungsstreifen 46 auf, der in Längsrichtung
3 beabstandete Falzlinien aufweist, von denen zwei Falzlinien 69 in etwa mittig angeordnet sind. Durch die dritte
Falzlinie wird am freien Ende 48 des Versteifungsstreifens 46 eine Befestigungslasche 49 gebildet. Diese ist auf einer Innenseite
50 der hinteren Seitenteilfläche 14 durch beispielsweise Kleben festigbar. An einer unteren Kante 33 der hinteren Sei-
tenteilflache 14 ist über eine Doppelfalzlinie 44 eine Einstecklasche
34 angeschlossen, die an ihrem freien Ende einen Einsteckvorsprung 67 aufweist.
Die vordere Seitenteilfläche 15 weist ebenfalls eine an ihrer
Unterkante 3 3 angeordnete Einstecklasche 3 4 mit Einsteckvorsprung 67 auf. An ihrem oberen Ende ist in der vorderen Seitenteilfläche
15 eine Einknickfläche 25 abgeteilt, die in etwa V-förmig ist. Ein erster V-Schenkel 26 wird durch eine Falzlinie
gebildet, die sich von der Oberkante 45 der hinteren Seitenteilfläche 14 bis zu einer Falzlinie 71 in der Rückfläche 11
erstreckt. Der zweite V-Schenkel 2 7 verläuft in etwa vertikal und ist durch eine Falzlinie entlang einer Seitenkante 28 der
Rückfläche 11 gebildet. Zwischen den beiden V-Schenkeln 2 6 und 27 erstreckt sich eine Falzschnittlinie 29, die in der entsprechenden
V-Spitze endet.
Die Rückfläche 11 weist an ihrem oberen Ende 23 eine Deckelgegenfläche
24 auf, die nach unten durch die Falzlinie 71 begrenzt ist. Die Deckelgegenfläche 24 ist im wesentlichen rechteckförmig,
wobei ihre kürzeren Rechteckseiten durch die V-Schenkel 27 der beidseitig angeordneten Einknickflächen 25 gebildet
sind. Benachbart zur Falzlinie 71 und in etwa mittig zur Deckelgegenfläche 24 ist als weiterer Teil des Verschlusses 56
der entsprechende andere Teil eines Klettverschlusses angeordnet.
Die Seitenfläche 13 mit hinterer Seitenteilfläche 16 und vorderer
Seitenteilfläche 17 ist im wesentlichen analog zur anderen Seitenfläche 12 aufgebaut, so daß auf deren Beschreibung verwiesen
wird.
Im Unterschied zur Seitenfläche 12 können bei der Seitenfläche 13 hintere und vordere Seitenteilfläche 16, 17 durch eine doppelte
Seitenfalz 18 verbunden sein. Ein Versteifungsstreifen 47 an der Oberkante 45 der hinteren Seitenteilfläche 16 ist analog
zum Versteifungsstreifen 4 6 aufgebaut und kann gegebenenfalls einen anderen Umriß aufweisen.
Weiterhin sind an Unterkanten 3 3 der Seitenteilflächen 16, 17
entsprechende Einstecklaschen 3 4 über eine Doppelfalzlinie 44 angeschlossen, die an ihren freien Enden mit Einsteckvorsprüngen
67 aufweisen.
Im Unterschied zur hinteren Seitenteilfläche 14 der Seitenfläche
12 ist die hintere Seitenteilfläche 16 der Seitenfläche 13
über eine Seitenkante 31 mit der Klebefläche 3 0 verbunden. Diese ist mit ihrer abgewandten Vorderseite an die Anklebefläche
81 der Anlagefläche 2 anleg- und mit dieser befestigbar.
Im Bereich der Verbindungskante 57 von Anlagefläche 2 und hinterer
Seitenteilfläche 14 und der Verbindungskante 58 von hinterer Seitenteilfläche 16 und Klebefläche 30 ist jeweils eine
Aussteiflasche 59 angeordnet. Diese ist durch zwei zueinander parallele und senkrecht zu den entsprechenden Verbindungskanten
verlaufende Schnittlinien 60 gebildet, die sich bis zu Falzlinien 70 erstrecken. Im zusammengebauten Zustand des Rucksacks,
siehe beispielsweise Figur 3, werden die Aussteiflaschen 59 in den Rucksackinnenraum gedrückt.
Im Bereich der Aufklebefläche 81 ist eine Biegelasche 65 angeordnet,
die zusammen mit der Aussteiflasche 59 zwischen hinterer Seitenteilfläche 16 und Klebefläche 30 bei zusammengebauten
Rucksack in den Rucksackinnenraum gedrückt wird.
Bei den Einknickflächen 25 ist zu beachten, daß diese bei zusammengebauten
Rucksack aus der Figurenebene nach oben vorstehen, so daß die Falzschnittlinien 29 in den Rucksackinnenraum
vorstehen. Die dann zwischen den V-Schenkeln 2 6 und der Falzlinie
71 begrenzte Fläche entspricht im wesentlichen in Form und Größe der Verschlußfläche 55 des Deckels 6. Entsprechend stimmt
die Höhe 80 der Verschlußfläche 88 im wesentlichen mit der analogen
Höhe der Deckelgegenfläche 24 überein.
An eine Unterkante 19 der Rückfläche 11 schließt sich über die Doppelfalzlinie 44 eine Versetzlasche 22 an. An dieser ist entlang
ihrer Längsseite 21 als weiterer Teil des Bodens 7 die Innenbodenflache
20 befestigt. Die Innenbodenflache 20 ist im we-
sentlichen komplementär zur Außenbodenflache 3 9 ausgebildet und
weist ebenfalls die Form eines unregelmäßigen Sechsecks auf. Entlang der längsten Sechseckseite 3 6 ist an der Innenbodenflache
2 0 eine Randlasche 37 und entlang der vier kürzeren Sechseckseiten ist jeweils eine Anlagelasche 32 angeordnet. Die
Randlasche 37 weist eine Höhe 84 auf, die im wesentlichen dem Abstand 82 zwischen Doppelfalzlinie 44 und Aussteiflasche 59 in
der Anlagefläche 2 entspricht. Dabei stimmt die Höhe 84 im wesentlichen auch mit der Höhe 83 des Versetzstreifens 41 überein.
Die Randlasche 37 ist mit der Innenbodenflache 20 über eine
Falzschnittlinie 38 entlang der Längsseite 36 verbunden. In ihrer anderen Längsseite weist die Randlasche 37 zwei voneinander
beabstandete, offene Randausnehmungen 75 auf, deren Abstand und Anordnung denen der Öffnungen 62 in der Anlagefläche 2 beziehungsweise
denen der Öffnungen 63 in dem Versetzstreifen 41 entspricht.
Die Anlagelaschen 32 stehen nach außen von der Deckelinnenfläche
20 ab und sind mit dieser über entsprechende Falzlinien verbunden. Mittig zu jeder verbindenden Falzlinie ist ein Einsteckschlitz
3 5 angeordnet. Zwei weitere Einsteckschlitze 76 sind in der Falzlinie entlang Längsseite 21 zwischen Versetzlasche
2 2 und Innenbodenflache 2 0 angeordnet.
In Figur 2 ist eine perspektivische Draufsicht auf einen zusammengesetzten
Rucksack 1 gemäß der Erfindung dargestellt. Der Rucksack 1 ist im wesentlichen durch die einem Rücken eines
Trägers zuordbare Anlagefläche 2 und die mit dieser verbundenen Hüllfläche 4 gebildet. Analog zu Figur 1 ist bei der Hüllfläche
4 nach Figur 2 die Rückfläche 11 mit oberer Deckelgegenfläche 24 und eine Seitenfläche 13 mit hinterer und vorderer Seitenteilfläche
16, 17 sichtbar. Im Gegensatz zu Figur 1 sind in Figur 2 die Außenseiten der entsprechenden Flächen sichtbar.
In der Anlagefläche 2 ist als Trageinrichtung 5 ein Tragband befestigt, das zwei Schlaufen aufweist, durch die in bekannter
Weise Arme eines Trägers durchsteckbar sind.
Nach oben wird der Rucksack 5 durch den Deckel 6 abgeschlossen, der die rechteckförmige Deckelfläche 54 und die trapezförmige
Verschlußfläche 55 umfaßt.
Im Gegensatz zum Ausführungsbeispiel nach Figur 1 erstreckt sich die Verschlußfläche 55 nach Figur 2 nur in etwa über die
Hälfte der Deckelgegenfläche 24, wobei ein Verschluß 56 zwischen einem unteren Ende der Verschlußfläche 55 und der Rückfläche
11 angeordnet ist.
Der Rucksack 5 ist im wesentlichen durch einen prismatischen Körper 9 mit einem dem Boden 7 nach Figur 1 entsprechenden
Querschnitt gebildet, der sich zum oberen Ende des Rucksacks 5 hin rechteckförmig entsprechend zur Deckelfläche 54 verjüngt.
In den folgenden Figuren 3 bis 5 sind verschiedene Schritte zum Aufbau des Bodens 7 dargestellt.
Bei einem ersten Schritt nach Figur 3 ist die Innenbodenflache
20 entlang Umklapprichtung 77 in den Rucksackinnenraum 3 zumindest teilweise verschwenkt. Die Anlagelaschen 32 sind in Figur
3 relativ zur Innenbodenflache 2 0 nach oben entlang der entsprechenden
Falzlinien umgeklappt. Die Versetzlasche 22, siehe Figur 1, liegt von innen an der Rückfläche 11 an, wobei die
Einsteckschlitze 76 sichtbar sind.
Die Klebefläche 30 ist an der Aufklebefläche 81 befestigt, wodurch
sich für den Rucksack durch entsprechendes Abkanten der verschiedenen Flächen ein zur Innenbodenflache 2 0 entsprechender
Querschnitt ergibt.
Die Außenbodenflache 39 steht vertikal nach oben, wobei beim
Ausführungsbeispiel nach Figur 3 eine Randlasche 37 nicht dargestellt ist, die sonst an der Außenbodenflache 39 anliegen
würde.
Im nächsten Schritt nach Figur 4 ist die Innenbodenflache 20 so
weit in den Rucksackinnenraum 3 eingedrückt, daß sie mit der in
Figur 1 sichtbaren Innenseite an den in den Rucksackinnenrauin 3 eingedrückten Aussteiflaschen 59, siehe Figur 1 und 3, anliegt.
Weiterhin ist entlang der Umklapprichtung 78 die Außenbodenflache
39 in den Rucksackinnenrauin 3 umgeklappt, wobei der Versetzstreifen 41 an eine Innenseite 64 der Anlagefläche 2 so anlegbar
ist, daß die entsprechenden Öffnungspaare 63, 62 miteinander fluchten. Durch die Versetzlasche 22 und Versetzstreifen
41 sind Innen- und Außenbodenflache 20, 39 beabstandet zu einer
Unterkante 85, siehe Figur 5 des Rucksacks 5 angeordnet.
Bei Figur 4 ist weiterhin zu beachten, daß die Einsteckausnehmungen
43 der Außenbodenflache 39 mit den entsprechenden Einsteckschlitzen
35 der Innenbodenflache 20 fluchten und daß die Steckvorsprünge 42 in die Einsteckschlitze 76 zwischen Versetzlasche
22 und Innenbodenflache 20 einsetzbar sind.
Im nächsten Schritt nach Figur 5 sind Innen- und Außenbodenflachen
20, 39 miteinander in Anlage und die Steckvorsprünge 42 sind in die Einsteckschlitze 76 eingesetzt, siehe Figur 1. Weiterhin
sind in Umklapprichtung 79 die Einstecklaschen 3 4 in Richtung der Außenbodenflache 3 9 umklappbar, wobei sie mit ihren
Einsteckvorsprüngen 67 in Einsteckausnehmungen 43 und Einsteckschlitze 35 eingreifen.
Weiterhin ist in Figur 5 eine Körpermittelebene 10 dargestellt, zu der der Rucksack 5 nach Figur 2 symmetrisch ausgebildet ist.
Auch wenn in Figur 1 ein einziger Zuschnitt zur Herstellung des erfindungsgemäßen Rucksacks 5 dargestellt ist, so können beispielsweise
getrennte Zuschnitte für Anlagefläche 2 mit Deckel 6 und Außenbodenflache 3 9 und für Hüllfläche 4 mit Innenbodenflache
2 0 verwendet werden. Dabei kann beispielsweise analog zu der Klebefläche 30 eine entsprechende weitere Klebefläche entlang
der hinteren Seitenteilfläche 14 angeordnet sein. Weiterhin ist es möglich, beispielsweise den Boden 7 aus einem separaten
Zuschnitt herzustellen und in den Rucksackinnenraum als separates Teil zur Bildung eines Bodens einzusetzen und dort
entlang von Unterkanten der Anlagefläche 2 und der Hüllfläche 4 mit diesen zu verbinden. Ebenso kann zusätzlich oder für sich
allein der Deckel 6 aus einem separaten Zuschnitt hergestellt
werden.
werden.
Zur Vereinfachung der Darstellung nach Figuren 1 bis 5 wurde
eine mögliche Oberflächenversiegelung des Karton- oder Pappzuschnitts ebensowenig wie ein Muster auf der Außenseite des
Rucksacks oder dessen Farbgebung dargestellt.
eine mögliche Oberflächenversiegelung des Karton- oder Pappzuschnitts ebensowenig wie ein Muster auf der Außenseite des
Rucksacks oder dessen Farbgebung dargestellt.
Bezüglich der Anordnung eines Tragbandes sei in Zusammenhang
mit Figur 1 angemerkt, daß ein einteiliges Tragband verwendbar ist, das mit beiden Enden auf der Innenseite 64 der Anlagefläche 2 in den Öffnungen 61 verknotet ist. Vorher kann das Tragband durch die miteinander fluchtenden Öffnungen 62, 63 durchgezogen werden.
mit Figur 1 angemerkt, daß ein einteiliges Tragband verwendbar ist, das mit beiden Enden auf der Innenseite 64 der Anlagefläche 2 in den Öffnungen 61 verknotet ist. Vorher kann das Tragband durch die miteinander fluchtenden Öffnungen 62, 63 durchgezogen werden.
Claims (35)
1. Rucksack (1) mit einer Anlagefläche (2) zur Anlage insbesondere
an einen Rücken eines Trägers, einer mit der Anlagefläche verbundenen, mit dieser einen Rucksackinnenraum (3) umgebenden
Hüllfläche (4) und einer Trageinrichtung (5) zum Tragen des Rucksacks,
dadurch gekennzeichnet/
daß zumindest die Hüllfläche (4) aus Karton oder Pappe gebildet
2. Rucksack nach Anspruch 1, wobei Anlagefläche (2) oder Hüllfläche
(4) einen Deckel (6) und/oder einen Boden (7) aufweisen, dadurch gekennzeichnet,
daß Anlagefläche (2), Hüllfläche (4), Deckel (6) und Boden (7) durch einen Kartonzuschnitt (8) gebildet sind.
3. Rucksack nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß Anlagefläche (2) und Hüllfläche (4) einen im wesentlichen prismatischen Körper (9) bilden, der sich in Richtung Deckel
(6) zu einem Viereck verjüngt.
4. Rucksack nach wenigstens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß der Boden (7) sechseckig ist.
5. Rucksack nach wenigstens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß der Boden (7) und/oder der prismatische Körper (9) symmetrisch
zu einer Körpermittelebene (10) ist.
6. Rucksack nach wenigstens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Hüllfläche (4) eine Rückfläche (11) und zumindest zwei seitlich an dieser angeordnete Seitenflächen (12, 13) aufweist.
7. Rucksack nach wenigstens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß jede Seitenfläche (12, 13) zwei miteinander über einen Seitenfalz
(18) verbundene Seitenteilflächen (14, 15; 16, 17) aufweist.
8. Rucksack nach wenigstens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß der Boden (7) durch wenigstens eine mit einer Unterkante (19) der Rückfläche (11) verbundene Innenbodenflache (20) gebildet
ist.
9. Rucksack nach wenigstens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß zwischen einer Längsseite (21) der Innenbodenflache (20)
und der Unterkante (19) der Rückfläche (11) eine Versetzlasche (22) angeordnet ist.
10. Rucksack nach wenigstens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Rückfläche (11) an ihrem oberen Ende (13) eine zur Anlagefläche
(2) neigbare Deckelgegenfläche (24) aufweist.
11. Rucksack nach wenigstens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß im wesentlichen zwischen Deckelgegenfläche (24) und hinterer
Seitenteilfläche (14, 16) die vordere Seitenteilfläche (15,
17) eine in etwa V-förmige Einknickfläche (25) aufweist.
12. Rucksack nach wenigstens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die V-Schenkel (26, 27) der Einknickfläche (25) durch eine
Falz entlang einer Seitenkante (28) der Deckelgegenfläche (24) und eine schräg zwischen Deckelgegenfläche und/oder übriger
Rückfläche (11) und hinterer Seitenteilfläche (14, 16) verlaufende
Falz gebildet sind.
13. Rucksack nach wenigstens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß zwischen den V-Schenkeln (26, 27) eine Falzschnittlinie
(29) angeordnet ist.
14. Rucksack nach wenigstens einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß eine Klebefläche (30) von einer Seitenkante (31) einer hinteren
Seitenteilfläche (16) absteht.
15. Rucksack nach wenigstens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Innenbodenflache (20) zumindest teilweise von abknickbaren
Anlagelaschen (32) umgeben ist.
16. Rucksack nach wenigstens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß an unteren Kanten (33) von vorderen und/oder hinteren Seitenteilflächen
(15, 17; 14, 16) Einstecklaschen (34) abstehen.
17. Rucksack nach wenigstens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß zwischen Anlagelasche (32) und/oder Versetzlasche (22) und Innenbodenflache (20) Einsteckschlitze (35) angeordnet sind.
18. Rucksack nach wenigstens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß von der der Versetzlasche (22) gegenüberliegenden Längsseite (36) der Innenbodenflache (20) eine abknickbare Randlasche
(37) absteht.
19. Rucksack nach wenigstens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß Randlasche (37) und Innenbodenflache (20) durch eine Falzschnittlinie
(38) verbunden sind.
20. Rucksack nach wenigstens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß eine Außenbodenflache (39) abknickbar mit einer Unterkante
(40) der Anlagefläche (2) verbunden ist.
21. Rucksack nach wenigstens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß Außenbodenflache (39) und Innenbodenflache (20) im wesentlichen
deckungsgleich sind.
22. Rucksack nach wenigstens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet/
daß zwischen Außenbodenflache (39) und Unterkante (40) der Anlagefläche
(2) ein Versetzstreifen (41) angeordnet ist.
23. Rucksack nach wenigstens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Außenbodenflache (39) entlang ihres Umfanges Steckvorsprünge
(42) und Einsteckausnehmungen (43) aufweist.
24. Rucksack nach wenigstens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß bei Anlage von Außenbodenflache (39) und Innenbodenflache
(20) die Einsteckausnehmungen (43) fluchtend zu den Einsteckschlitzen (35) angeordnet sind.
25. Rucksack nach wenigstens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß zwischen Anlagefläche (2) und/oder vorderer und/oder hinterer Seitenteilfläche (14, 16) und/oder Rückfläche (11) und den
entsprechenden von den Unterkanten (19, 33, 40) abstehenden Laschen (22, 32, 34, 37) Doppelfalzlinien (44) ausgebildet sind.
26. Rucksack nach wenigstens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß von Oberkanten (45) der hinteren Seitenteilflächen (14, 16)
abknickbare Versteifungsstreifen (46, 47) abstehen.
27. Rucksack nach wenigstens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Versteifungsstreifen (46, 47) an ihren freien Enden (48) abknickbare Befestigungslaschen (49) aufweisen, die an Innenseiten
(50) der hinteren Seitenteilflächen (14, 16) befestigbar sind.
28. Rucksack nach wenigstens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß der Deckel (6) mit einer Oberkante (51) der Anlagefläche (2) über einen Abknickfalz (52) verbunden ist.
29. Rucksack nach wenigstens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß der Deckel (6) eine zur Abknickfalz (52) im wesentlichen parallele Querfalz (53) aufweist, wobei diese Falze (52, 53)
eine im wesentlichen rechteckige Deckelfläche (54) begrenzen.
30. Rucksack nach wenigstens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß von der oberen Deckelfläche (54) eine im wesentlichen trapezförmige
Verschlußfläche (55) absteht, die an die Deckelgegenfläche (24) zum Schließen des Rucksacks (1) anlegbar ist.
31. Rucksack nach wenigstens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß zwischen Verschlußfläche (55) und Deckelgegenfläche (24)
oder Rückfläche (11) ein Verschluß (56) angeordnet ist.
32. Rucksack nach wenigstens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß zumindest in den Verbindungskanten (57, 58) von Anlagefläche (2) und einer hinteren Seitenteilfläche (14) und von der
anderen hinteren Seitenteilfläche (16) und der Klebefläche (30) in den Rucksackinnenraum (3) eindrückbare Aussteiflaschen (59)
angeordnet sind.
33. Rucksack nach wenigstens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß jede Aussteiflasche (59) durch wenigstens eine im wesentlichen
parallel zum Boden (7) verlaufende Schnittlinie (60) gebildet ist.
34. Rucksack nach wenigstens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß zumindest in der Anlagefläche (2) Öffnungen zum Befestigen
eines Tragbandes (5) als Trageinrichtung angeordnet sind.
35. Rucksack nach wenigstens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Öffnungen (61, 62) paarweise benachbart zu Ober- und Unterkante (51, 40) der Anlagefläche (2) angeordnet sind, wobei
in dem Versetzstreifen (41) ein weiteres Paar von Öffnungen
(63) vorgesehen ist, welches bei an die Innenseite (64) der Anlagefläche (2) angelegtem Versetzstreifen (41) mit dem Öffnungspaar
(62) benachbart zur Unterkante (4 0) der Anlagefläche (2) fluchtend ausgerichtet ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29612272U DE29612272U1 (de) | 1996-07-15 | 1996-07-15 | Rucksack |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29612272U DE29612272U1 (de) | 1996-07-15 | 1996-07-15 | Rucksack |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29612272U1 true DE29612272U1 (de) | 1997-11-13 |
Family
ID=8026508
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29612272U Expired - Lifetime DE29612272U1 (de) | 1996-07-15 | 1996-07-15 | Rucksack |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29612272U1 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| FR2883713A1 (fr) * | 2005-03-30 | 2006-10-06 | Salomon Sa | Procede de fabrication d'un sac a dos et sac a dos realise selon ce procede |
-
1996
- 1996-07-15 DE DE29612272U patent/DE29612272U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| FR2883713A1 (fr) * | 2005-03-30 | 2006-10-06 | Salomon Sa | Procede de fabrication d'un sac a dos et sac a dos realise selon ce procede |
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 19980102 |
|
| R081 | Change of applicant/patentee |
Owner name: SPATA HIGH QU PACK DISPLAY- + FALTSCHACHTELWER, DE Free format text: FORMER OWNER: SPATA HIGH QU PACK DISPLAY- UND FALTSCHACHTELWERK GMBH, 65439 FLOERSHEIM, DE Effective date: 19971211 |
|
| R156 | Lapse of ip right after 3 years |
Effective date: 20000503 |