DE29509021U1 - Steige, insbesondere für Obst und Gemüse - Google Patents
Steige, insbesondere für Obst und GemüseInfo
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Description
EUROPA CARTON Aktiengesellschaft, Spitaler Str. 11,
20095 Hamburg
Steige, insbesondere für Obst und Gemüse
Die Erfindung betrifft eine Steige, insbesondere für Obst, Gemüse od.dgl., die stapelbar ist und aus einem einstückigen
aus Wellpappe, Pappe od.dgl. Material bestehenden Zuschnitt aufrichtbar ist, wobei der Zuschnitt einen rechteckigen Bodenabschnitt
aufweist, an den paarweise gegenüberliegend Seitenwandabschnitte angelenkt sind, und wobei an jeden Wandabschnitt
des einen Paares jeweils eckseitig ein erster Eckklappenabschnitt angelenkt ist, der bei zur Steige aufgerichtetem
Zuschnitt zwischen dem benachbarten anderen Seitenwandabschnitt und einem an letzteren angelenkten sowie dagegen
festsetzbaren Krempelwandabschnitt liegt.
Es ist eine gattungsgemäße Steige bekannt (DE-GM 77 19 260),
bei der die Steigenlängswände vierlagig ausgebildet sind, während die Stirnseitenwände durch einfache, ggf. eine Sichtöffnung
aufweisende Wände gebildet sind. Eine solche Steige weist eine in der Praxis häufig nicht ausreichende Stabilität
und eine für den Einsatzzweck ungenügende Verwindungssteifigkeit
auf. Um der Steige in Stapelrichtung Festigkeit zu verleihen, sind Konstruktionen mit besonders zu faltenden Eckpfosten
bekannt geworden, die zugleich Stapelfläche und -aufnahme bilden (DE-GM 71 40 489). Auch ist es bekannt, zur BiI-dung
von Stapelflächen in den Steigenecken festgelegte, horizontale Streifenabschnitte an Stirnwandrändern anzuordnen
(DE-GM 77 18 173). In der Praxis haben sich die erwähnten bekannten Steigen als nicht zufriedenstellend erwiesen. So werden
statt dessen als Obst- und Gemüsesteigen überwiegend solehe
eingesetzt, die aus Zuschnitten mit Doppelwelle aufgerichtet werden, wobei die Verbindung mittels Handheftung und/
oder maschineller Verklebung mit HeijSleim erfolgt. Die Klebung
erfordert das Aufrichten der Steigen in Fremdbetrieben,
da Klebemaschinen unverhältnismäßig teuer sind und bei Befüllung
auch eine Handbedienung erfordern. Zudem erfordern geklebte Steigen mit Kosten verbundenen großvolumigen Transport
zwischen dem die Steige aufrichtenden Fremdbetrieb und dem Endabnehmer.
Demgegenüber liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine stapelbare aus Wellpappe, Pappe od.dgl. Material bestehende
Steige zu schaffen, die sich durch preisgünstige und einfache Herstellbarkeit, bequeme Handhabbarkeit sowie besonders hohe
Festigkeit auch bei Nässe und Kälte auszeichnet.
Die Aufgabe wird in Verbindung mit den Merkmalen der eingangs genannten Steige erfindungsgemäß dadurch gelöst, da/3 an jeden
ersten Klappenabschnitt eckseitig über eine Faltlinie ein Einschlagabschnitt angelenkt ist, der bei aufgerichtetem Zuschnitt
zur Klappenwandverdoppelung flächig auf dem ersten Klappenabschnitt zu liegen kommt, und daß an jeden Einschlagabschnitt
eckseitig über eine Faltlinie ein zweiter Eckklappenabschnitt angelenkt ist, der bei aufgerichtetem Zuschnitt
an dem den ersten Klappenabschnitt anlenkenden Seitenwandabschnitt zur Wandverdoppelung anliegt. Die erfindungsgemäße
Steige weist besondere Festigkeit in Stapelrichtung sowie hohe Verwindungssteifigkeit auf, wobei das eine Paar der
Steigenwand doppellagig und das andere Paar vierlagig ist. Der obere Rand der vierlagigen Wand bildet in Verbindung mit
der Eckverbindung zu der zweilagigen Wand eine besonders belastbare Stützfläche im Stapel. Mittels der doppe1lagigen,
die zweilagigen Wandabschnitte fortsetzenden Einschlagklappen und deren Sitz zwischen den einfassenden Wandabschnitten der
vierlagigen Wand ist eine einfache, aber dennoch besonders sichere Arretierung der Steige erreicht. Zusammengenommen
führen die genannten Vorteile zu einer kostengünstig herstellbaren Steige, die kundenfreundlich verwendbar ist und
besondere mechanische Festigkeit und Steifigkeit auch bei
ungünstigen Witterungsbedingungen wie Nässe und Kälte aufweist.
Eine besonders vorteilhafte Gestaltung besteht darin, da/3 der
Zuschnitt aus Wellpappe und weiter vorzugsweise Feinwellpappe besteht. Infolge der erfindungsgemäßen Anordnung und Faltung
der Zuschnittsabschnitte ist ein Transportraum sparender Einsatz von Feinwellpappe erreicht. Sehr vorteilhaft kann
eine besonders hohe Stapelfestigkeit dadurch erreicht werden, da/3 die Wellen der doppellagig zusammengefaßten Wandteile
senkrecht zur Steigenbodenflache stehen. So wurden hervorragende
Ergebnisse mit acht und mehr übereinander gestapelten erfindungsgemäßen 10 kg-Steigen erzielt.
Hinsichtlich besonders einfacher und sicherer Stapelarretierung können gemäß besonderer Ausgestaltung der Erfindung doppellagige
Stapelnasen ausgebildet werden, die Bestandteil der doppellagigen Klappenwand sind, wobei es weiterhin sehr vorteilhaft
ist, die Stapelnase mit zwei symmetrischen doppella-0 gigen Teilen durch einen Schlitz zwischen Krempelwandabschnitt
und zugehörigem äußeren Wandabschnitt hindurchzusetzen. Mittels zum Steigenboden jeweils senkrechter FaItlinie,
mit der unter 180"-Faltung der Einschlagabschnitt auf dem
zugehörigen ersten Klappenabschnitt zu liegen kommt, entsteht in der Mitte des Nasenschlitzes eine Versteifung mit zwei
Rändern, die das Stapelnasenpaar besonders gegen Abknickung schützt.
Die Anordnung und Ausbildung der erfindungsgemäßen Steige hat
u.a. auch den besonderen Vorteil, daß zweckmäßig eine sehr einfache Arretierverbindung vorgesehen werden kann. Diese
Arretierverbindung kann sehr vorteilhaft durch Rastnasen an dem Krempelwandabschnitt gebildet sein, die bodenseitig in
zugehörige Schlitze zwischen Klappenabschnitt und Einschlagabschnitt einfassen. Infolge der erfindungsgemäßen Steigenkonstruktion
ist diese Art der Arretierung ausreichend, da es
nicht mehr - wie bei Steigen aus doppelwelligen Zuschnitten erforderlich
ist, Steifigkeit und/oder Stabilität auch durch Heftung oder Klebung vorzusehen. Dies ist mit dem besonderen
Vorteil verbunden, da/3 die Zuschnitte beim Kunden unter Reduzierung
von Transportkosten flach angeliefert und mittels einfacher und kostengünstig betreibbarer Aufrichtungsfaltmaschinen
schnell und preiswert aufgerichtet werden können. Derartige Faltmaschinen können mit einigen hundert Zuschnitts
format en beschickt werden. Infolge der in Ausgestaltung einfachen Arretierung ist auch erreicht, da/3 die Steige
durch Entriegelung der Arretierung wieder in die flache Zuschnittsform gebracht werden kann, die als solche leicht zu
entsorgen ist, in vielen Fällen aber auch zur erneuten Verwendung bereit liegt.
Noch andere Ausgestaltungen der Erfindung sind in Unteransprüchen angegeben und weitere Vorteile, Ausführungsformen
oder -möglichkeiten der Erfindung gehen aus der folgenden Beschreibung der in der schematischen Zeichnung dargestellten
Ausführungsbeispiele hervor. Die einzige Figur zeigt den flach liegenden Zuschnitt einer erfindungsgemäßen Steige.
Die Au/3enrandkontur des aus Wellpappe bestehenden Zuschnittes
ist rechteckförmig, der in Richtung seiner Symmetrie-Hauptachse 11 länger ist als in Richtung seiner dazu senkrechten
Symmetrie-Nebenachse 12. An die den Steigenbodenabschnitt 10 bildende innere Zuschnittsfläche, deren Hauptachse und Nebenachse
mit den Zuschnittsachsen 11, 12 gemeinsam sind, sind über Faltlinien 96 Längsseitenwandabschnitte 2 und über FaItlinien
95 Schmalseitenwandabschnitte 3 angelenkt. Da der Zuschnitt zu seiner Hauptachse 11 und Nebenachse 12 symmetrisch
ist, erfolgt die Beschreibung seiner Abschnitte in nur jeweils einer Symmetrieflächenhälfte.
Ein Krempelrandabschnitt 31 ist parallel zur Zuschnittsschmalseite
über eine Doppelfaltlinie 92 an den Schmalseiten-
wandabschnitt 3 angelenkt. Der Seitenwandabschnitt 3 und der Krempelrandabschnitt 31 sind durch zur Doppelfaltlinie 92
symmetrische Ausbildung deckungsgleich.
An den Längsseitenwandabschnitt 2 ist eckseitig über eine
Faltlinie 94 eine Zuschnittsteilfläche angelenkt, die gegenüber dem Schmalseitenwandabschnitt 3 und dem Krempelwandabschnitt
31 längs eines schmalen ausgeschnittenen Stanzschlitzes freigeschnitten ist. Die Teilfläche ist in drei Abschnitte
unterteilt. Der erste Abschnitt ist durch einen ersten Eckklappenabschnitt 21 gebildet, der mittels der Faltlinie 94
direkt an den Längsseitenwandabschnitt 2 angelenkt ist. Ein
Einschlagabschnitt 22 ist als zweiter Abschnitt über eine zur Faltlinie 94 wenigstens nahezu parallele Doppelfaltlinie 91
an den ersten Klappenabschnitt 21 angelenkt und mit letzterem symmetrisch zu der Faltlinie 91 ausgebildet. Der dritte Abschnitt
ist durch einen zweiten Eckklappenabschnitt 23 gebildet, der mittels einer FaItlinie 93, die wenigstens nahezu
parallel zu der Doppelfaltlinie 91 ist, an den Einschlagabschnitt
22 angelenkt ist.
Zu der Doppelfaltlinie 91 sind in Symmetrieanordnung Elemente vorgesehen, die mit zugeordneten korrespondierenden Elementen
der Abschnitte 3 und 31 zusammenwirken. Ein am Zuschnittslängsrand
nasenartig vorstehender Abschnitt 5 ist durch die Doppelfaltlinie 92 mittig unterteilt, so da/3 ein Paar zur
Doppelfaltlinie 92 spiegelbildlicher Randvorsprünge 51, 52 gebildet ist. Gleichermaßen ist gegenüberliegend an dem Rand
der Abschnitte 21, 22 eine portalförmige Ausnehmung durch die Doppelfaltlinie 91 symmetrisch in Ausnehmungsteile 61, 62 unterteilt.
Auch ein mit der Doppelfaltlinie 91 sich erstrekkendes Ovalloch 7 ist in spiegelbildliche Lochabschnitte 71,
72 unterteilt. Im durch die Doppelfaltlinie 92 gebildten
Übergangsbereich zwischen den Abschnitten 3 und 31 ist mittig ein Öffnungsschlitz 53 ausgestanzt, der sich mit der Doppelfaltlinie
92 lang erstreckt und symmetrisch zu der Zu-
r\
Schnittshauptachse 11 ausgebildet ist. Der Schlitz 53 greift etwa zur Hälfte seiner Breite in den Krempelwandabschnitt 31
ein, während die andere Längshälfte die Doppelfaltlinie 92 unterbricht. Wie noch näher beschrieben wird, ist jede Breitenhälfte
des Schlitzes 53 dem zugehörigen Paar Randvorsprünge 51, 52 zugeordnet. Ein ebenfalls zur Zuschnittshauptachse
11 symmetrischer Schlitz 63 erstreckt sich beidseitig und längs der Faltlinie 95. Mit dem Schlitz 63 korrespondiert
eine Randaus nehmung 64 an der Schmalseite des Zuschnittes 1.
Der Breitenhälfte des Schlitzes 63 ist die Randausnehmung 61,
62 der Abschnitte 21, 22 zugeordnet. Ovallanglöcher 73, 74 sind symmetrisch zu der Doppelfaltlinie 92 ausgebildet und
angeordnet, wobei die beiden Löcher durch die Zuschnittshauptachse 11 in ihre Breitenhälften halbiert sind. Jeder
Breitenhälfte der Löcher 73, 74 ist wiederum das zugehörige Ovalloch 7 mit den beiden Lochteilen 71, 72 zugeordnet.
An dem im Zuschnitt 1 inneren, dem Stanzschlitz 13 zugewandten Ende der FaItlinie 93 ist im Randbereich ein zu dem
Stanzschlitz 13 offener Schlitz 41 ausgebildet. Diesem ist eine Arretiernase 42 zugeordnet, die an der freien Ecke des
Krempelwandabschnittes 31 ausgebildet ist. An dem zweiten Klappenabschnitt 23 ist in der Zuschnittsecke eine Rastausstanzung
81 vorgesehen. Diese korrespondiert mit einer aus der Zuschnittsebene faltbaren Lasche 82, die mittig an dem
freien Rand des Längsseitenwandabschnittes 2 ausgebildet ist.
Der vorzugsweise aus Feinwellpappe bestehende Zuschnitt 1 ist mit einer zu der Bodenlängsfaltlinie 9 6 senkrechten Wellenrichtung
W versehen.
Die Gestalt der durch den Zuschnitt 1 bestimmten erfindungsgemäßen
Steige wird im folgenden durch die Beschreibung des Aufrichtens des Zuschnittes zu der Steige erläutert. In der
Zeichnung liegt der Zuschnitt 1 mit seiner Innenfläche nach oben.
Der aus den Abschnitten 22 und 23 bestehende Flächenabschnitt wird um die Doppelfaltlinie 91 nach oben, d.h. nach innen gefaltet.
Der Abschnitt 22 kommt deckungsgleich auf dem Abschnitt 21 zu liegen, und der Abschnitt 23 kommt auf der
Hälfte des Abschnittes 2 zu liegen, wobei die freie Kante des Abschnittes 23 in oder nahe an der Achse 12 liegt. Die vier
Flächenabschnitte 22, 23 des Zuschnittes 1 werden gleichermaßen eingeschlagen.
Die Längsseitenwandabschnitte 2 werden um die Faltlinien 9 6 nach innen gefaltet und in zum Bodenabschnitt 10 senkrechte
Position gebracht. Daraufhin wird an jeder Schmalseite jedes Paar aufeinanderliegender Abschnitte 21, 22 um die Faltlinie
94 und die darüber liegende FaItlinie 93 nach innen gefaltet, um senkrecht zu dem Bodenabschnitt 10 zu stehen zu kommen.
Dabei werden die Außenränder der beiden Doppelf alt linien 91 auf Stoß oder nahe aneinandergebracht. Nunmehr wird der
Schmalseitenwandabschnxtt 3 durch Faltung um die Faltlinie in die zum Bodenabschnitt 10 senkrechte Position gebracht und
der Krempelwandabschnitt 31 um die Doppelfaltlinie 92 um 180° nach unten geschlagen. Dabei liegen die mit den Abschnitten
21, 22 doppellagigen Klappenpaare deckungsgleich an den zugehörigen
halben Flächen der Abschnitte 3, 31, die durch die Hauptachse 11 halbiert sind. Die beiden Paare der deckungsgleich
auf einanderliegenden VorSprünge 51, 52 fassen durch
den Nasenschlitz 53 hindurch, so daß eine zweiteilige und doppellagige Stapelnase gebildet ist. Der Krempelwandabschnitt
31 wird mit seinen Arretiernasen 42 festgesetzt, die in die zugehörigen Arretierschlitze 41 im Bereich der Bodeninnenecken
einrasten. Um die Lage des Abschnittes 23 an dem Abschnitt 2 zu fixieren, wird die trapezförmige Rastlasche
geringfügig nach innen gefaltet, so daß sie unter Rückstellkraft verrastend in die beiden ihr zugeordneten Rastausstanzungen
81 eingreift. Die Aufrichtung erfolgt vorteilhaft mit einer Auf richtungs faltmaschine.
In einer zweckmäßigen Ausführungsform kann der Nasenschlitz
53 dadurch ausgebildet sein, da/3 eine von dem Schmalseitenwandabschnitt
3 ausgehende portal- oder ü-förmigen Stanzung in den Krempelwandabschnitt 31 hinein vorgesehen wird. Dadurch
wird bei Faltung des Abschnittes 31 gegen die Außenflächen der Abschnitte 21 der Nasenschlitz 53 gebildet, und
zugleich bildet ein Vorsprung 54 eine dritte Lage der Stapelnase, die die beiden doppellagigen Nasenpaare au/3enseitig
gemeinsam überdeckt. Bei Ausbildung des VorSprunges 54
entfällt der in der Zeichnung dargestellte Stanzrand 55.
Die Stapelnasen sind vorgesehen, um in zugehörige Aufnahmen
der im Stapel nach oben folgenden Steige einzugreifen. Die Nasenaufnahme ist durch den Aufnahmeschlitz 63 und die Paare
der doppellagigen Randausnehmungen 61, 62 gebildet. Mit der zugeordneten portalförmigen Ausnehmung 64 kann die Nasenausnehmung
zum Steigeninneren hin zweckmäßig offen sein.
Mit den Ausnehmungen 71 bis 74 ist durch die vier Lagen der Steigenstirnwand hindurch eine Handgrifföffnung gebildet.
Dabei ist durch das Doppellagenpaar der Abschnitte 21, 22 mit
stehender Welle eine stabile und widerstandsfähige Griffhandhabe erreicht. Im übrigen ist es bei der beschriebenen Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Steige nicht nur besonders vorteilhaft, daß die Wellen der Doppellagen-Abschnittspaare
21, 22 in der geschützten Einfassung zwischen den Wandabschnitten 3 und 31 senkrecht zum Bodenabschnitt 10 stehen,
sondern es ist gleichermaßen besonders vorteilhaft, daß die beiden Längsseitenabschnitte 2 und die daran anliegenden
Wandverdoppelungsabschnitte 2 3 die zum Bodenabschnitt 10 senkrecht stehende Welle aufweisen.
Wie aus der Zeichnung ersichtlich, ist der die Abschnitte 21, 22 und 23 aufweisende Flächenteil so geschnitten, daß er
geringfügig schräg zur Ecke hin gerichtet ist. Auch sind die
Doppelfaltlinie 91 sowie die Palt linie 9 3 so gerichtet, da/3
sie zum Zuschnittsinneren hin mit geringer Neigung gegenüber den Faltlinien 94, 95 von diesen weglaufen. Dadurch ist in
Verbindung mit entsprechender trapezförmiger Gestaltung der Abschnitte 3, 31 erreicht, da/3 die Steigenstirnwände leicht
konisch mit nach oben abnehmender Breite sind.
1 Zuschnitt
10 Bodenabschnitt
11 Hauptachse
12 Nebenachse
13 Stanzschlitz 10
2 Längsseitenwandabschnitt
21 erster Eckklappenabschnitt
22 Einschlagabschnitt
23 zweiter Eckklappenabschnitt
3 Schmalseitenwandabschnitt
31 Krempelwandabs chnitt
20
41 Arretierschlitz
42 Arretiernase
5 Abschnitt
51-52 Randvorsprünge
53 Nasenschlitz
54 Vorsprung 55 Stanzrand
61-62 Randausnehmung
63 Aufnahmeschlitz 64 Ausnehmung
7 Ovalloch
71-74 Griffausnehmung
40
81 Rastausstanzung
82 Rastlasche
9 Faltlinien
91 Doppelfaltlinie
92 Doppelfaltlinie 93-96 Faltlinien
Claims (9)
1. Steige, insbesondere für Obst, Gemüse od.dgl., die stapelbar
ist und aus einem einstückigen aus Wellpappe, Pappe od.dgl. Material bestehenden' Zuschnitt (1) aufrichtbar
ist, wobei der Zuschnitt (1) einen rechteckförmigen Bodenabschnitt (10) aufweist, an den paarweise
gegenüberliegend Seitenwandabschnitte (2; 3) angelenkt sind, und wobei an jeden Wandabschnitt (2) des einen
Paares jeweils eckseitig ein erster Eckklappenabschnitt
(21) angelenkt ist, der bei zur Steige aufgerichtetem Zuschnitt (1) zwischen dem benachbarten anderen Seitenwandabschnitt
(3) und einem an letzteren angelenkten sowie dagegen festsetzbaren Krempelwandabschnitt (31)
liegt, dadurch gekennzeichnet, da/3 an jeden ersten Klappenabschnitt (21) eckseitig über
eine Faltlinie (91) ein Einschlagabschnitt (22) angelenkt ist, der bei aufgerichtetem Zuschnitt zur Verdoppelung
der Klappenwand flächig auf dem ersten Klappenabschnitt
(21) zu liegen kommt, und da/3 an jeden Einschlagabschnitt
(22) eckseitig über eine Faltlinie (93) ein zweiter Eckklappenabschnitt
(23) angelenkt ist, der bei aufgerichtetem Zuschnitt (1) an dem den ersten Klappenabschnitt (21)
anlenkenden Seitenwandabschnitt (2) zur Wandverdoppelung
anliegt.
2. Steige nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet , da/3 die die ersten Klappenabschnitte
(21) anlenkenden Wandabschnitte (2) Längsseitenwandabschnitte
und die die Krempelwandabschnitte (31) anlenkenden Wandabschnitte (3) Schmalseitenwandabschnitte sind.
3. Steigen nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet , da/3 die Zuschnittsabschnitte so dimensioniert
sind, da/3 bei aufgerichtetem Zuschnitt die Stei-
- ii -
gen-Schmalwände vollflächig vierlagig und die Steigen-Längswände
vollflächig zweilagig sind.
4. Steige nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, da/3 am äußeren Zuschnittsrand wechselseitig zu der den Einschlagabschnitt (22) an
den ersten Klappenabschnitt (21) anlenkenden Faltlinie (91) wenigstens ein Paar Randvorsprünge (51, 52) gebildet
ist, das bei zur Steige aufgerichtetem Zuschnitt (1) eine doppellagige, nach oben ragende Stapelnase bildet, die
durch Aufeinanderfaltung der wechselseitigen Vorsprünge (51, 52) entsteht und einen korrespondierenden Nasenschlitz
53 durchgreift, der in dem anlenkenden Übergangsbereich zwischen Krempelwandabschnitt (31) und zugehörigern
Seitenwandabschnitt (3) ausgebildet ist, wobei im Bodenabschnitt (10) an der den zugehörigen Seitenwandabschnitt
(3) anlenkenden Faltlinie (95) ein für den Eingriff der Stapelnase einer im Stapel unteren Steige
vorgesehener Aufnahmeschlitz (63) ausgebildet ist, der vorzugsweise über die durch die Faltlinie (95) gebildete
Kante offen ist, wobei die Nasenaufnahme durch den Aufnahmeschlitz (63) und Randaus nehmungen (61, 62) an den zu
dem Krempelwandabschnitt (31) freigeschnittenen Rändern des ersten Klappenabschnittes (21) und des Einschlagabschnittes
(22) gebildet ist.
5. Steige nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet , da/3 die Stapelnase mit einer weiteren
Lage dreilagig ausgebildet ist, die durch einen Verlängerungsvorsprung
(54) des Seitenwandabschnitts (3) entsteht, wobei der Vorsprung (54) in dem Krempelwandabschnitt
(31) freigeschnitten ist, wodurch im aufgerichteten Steigenzustand der Nasenschlitz (53) gebildet ist.
6. Steige nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet , da/3 an dem im Zuschnitt
(1) inneren Ende der den zweiten Klappenabschnitt (23) an den Einschlagabschnitt (22) anlenkenden Faltlinie (93)
ein Arretierschlitz (41) ausgebildet ist, in den bei aufgerichtetem Zuschnitt (1) eine zugeordnete, an der im Zuschnitt
(1) äu/3eren Ecke des Krempelwandabschnittes (31) vorgesehene Arretiernase (42) eingreift, um den Krempelwandabschnitt
(31) unter Zwischenlage der Doppelwand aus erstem Klappenabschnitt (21) und Einschlagabschnitt (22)
gegen den anliegenden Seitenwandabschnitt (3) sowie gegen Bewegung nach oben festzulegen und zu verankern.
7. Steige nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet , da/3 am Zuschnittsrand des
die ersten Klappenabschnitte (21) anlenkenden Seitenwandabschnittes (2) eine aus der Zuschnittsebene faltbare
Lasche (82) ausgebildet ist, die bei aufgerichtetem Zuschnitt (1) mit einer zugeordneten Ausstanzung (81), die
im Bereich der äu/3eren Zuschnittsecke ausgebildet ist, verrastet, um die zweiten Klappenabschnitte (23) gegen
Bewegung in das Steigeninnere und nach oben festzusetzen.
8. Steige nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet , da/3 in dem ersten Klappenabschnitt
(21), dem Einschlagabschnitt (22), dem Krempelwandabschnitt (31) und dem den letzteren anlenkenden
Wandabschnitt (3) Handgriff Öffnungen (71 bis 74) ausgebildet
sind, die bei aufgerichteter Steige wenigstens teilweise deckungsgleich übereinander liegen, und zwar
vorzugsweise in mit den Abschnitten vierlagigen Schmalwänden der Steige.
9. Steige nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet , da/3 der Zuschnitt (1) aus
Wellpappe besteht und die Welle (W) parallel mit den die ersten Eckklappenabschnitte (21) anlenkenden Faltlinien
(91) gerichtet ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29509021U DE29509021U1 (de) | 1995-05-26 | 1995-05-26 | Steige, insbesondere für Obst und Gemüse |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29509021U DE29509021U1 (de) | 1995-05-26 | 1995-05-26 | Steige, insbesondere für Obst und Gemüse |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29509021U1 true DE29509021U1 (de) | 1995-08-24 |
Family
ID=8008811
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29509021U Expired - Lifetime DE29509021U1 (de) | 1995-05-26 | 1995-05-26 | Steige, insbesondere für Obst und Gemüse |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29509021U1 (de) |
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- 1995-05-26 DE DE29509021U patent/DE29509021U1/de not_active Expired - Lifetime
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