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DE29509021U1 - Steige, insbesondere für Obst und Gemüse - Google Patents

Steige, insbesondere für Obst und Gemüse

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DE29509021U1
DE29509021U1 DE29509021U DE29509021U DE29509021U1 DE 29509021 U1 DE29509021 U1 DE 29509021U1 DE 29509021 U DE29509021 U DE 29509021U DE 29509021 U DE29509021 U DE 29509021U DE 29509021 U1 DE29509021 U1 DE 29509021U1
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DE
Germany
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folding
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sections
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DE29509021U
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Europa Carton AG
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Europa Carton AG
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Publication date
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D5/00Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper
    • B65D5/20Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper by folding-up portions connected to a central panel from all sides to form a container body, e.g. of tray-like form
    • B65D5/22Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper by folding-up portions connected to a central panel from all sides to form a container body, e.g. of tray-like form held erect by extensions of one or more sides being doubled-over to enclose extensions of adjacent sides

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Lubricants (AREA)

Description

EUROPA CARTON Aktiengesellschaft, Spitaler Str. 11, 20095 Hamburg
Steige, insbesondere für Obst und Gemüse
Die Erfindung betrifft eine Steige, insbesondere für Obst, Gemüse od.dgl., die stapelbar ist und aus einem einstückigen aus Wellpappe, Pappe od.dgl. Material bestehenden Zuschnitt aufrichtbar ist, wobei der Zuschnitt einen rechteckigen Bodenabschnitt aufweist, an den paarweise gegenüberliegend Seitenwandabschnitte angelenkt sind, und wobei an jeden Wandabschnitt des einen Paares jeweils eckseitig ein erster Eckklappenabschnitt angelenkt ist, der bei zur Steige aufgerichtetem Zuschnitt zwischen dem benachbarten anderen Seitenwandabschnitt und einem an letzteren angelenkten sowie dagegen festsetzbaren Krempelwandabschnitt liegt.
Es ist eine gattungsgemäße Steige bekannt (DE-GM 77 19 260), bei der die Steigenlängswände vierlagig ausgebildet sind, während die Stirnseitenwände durch einfache, ggf. eine Sichtöffnung aufweisende Wände gebildet sind. Eine solche Steige weist eine in der Praxis häufig nicht ausreichende Stabilität und eine für den Einsatzzweck ungenügende Verwindungssteifigkeit auf. Um der Steige in Stapelrichtung Festigkeit zu verleihen, sind Konstruktionen mit besonders zu faltenden Eckpfosten bekannt geworden, die zugleich Stapelfläche und -aufnahme bilden (DE-GM 71 40 489). Auch ist es bekannt, zur BiI-dung von Stapelflächen in den Steigenecken festgelegte, horizontale Streifenabschnitte an Stirnwandrändern anzuordnen (DE-GM 77 18 173). In der Praxis haben sich die erwähnten bekannten Steigen als nicht zufriedenstellend erwiesen. So werden statt dessen als Obst- und Gemüsesteigen überwiegend solehe eingesetzt, die aus Zuschnitten mit Doppelwelle aufgerichtet werden, wobei die Verbindung mittels Handheftung und/ oder maschineller Verklebung mit HeijSleim erfolgt. Die Klebung erfordert das Aufrichten der Steigen in Fremdbetrieben,
da Klebemaschinen unverhältnismäßig teuer sind und bei Befüllung auch eine Handbedienung erfordern. Zudem erfordern geklebte Steigen mit Kosten verbundenen großvolumigen Transport zwischen dem die Steige aufrichtenden Fremdbetrieb und dem Endabnehmer.
Demgegenüber liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine stapelbare aus Wellpappe, Pappe od.dgl. Material bestehende Steige zu schaffen, die sich durch preisgünstige und einfache Herstellbarkeit, bequeme Handhabbarkeit sowie besonders hohe Festigkeit auch bei Nässe und Kälte auszeichnet.
Die Aufgabe wird in Verbindung mit den Merkmalen der eingangs genannten Steige erfindungsgemäß dadurch gelöst, da/3 an jeden ersten Klappenabschnitt eckseitig über eine Faltlinie ein Einschlagabschnitt angelenkt ist, der bei aufgerichtetem Zuschnitt zur Klappenwandverdoppelung flächig auf dem ersten Klappenabschnitt zu liegen kommt, und daß an jeden Einschlagabschnitt eckseitig über eine Faltlinie ein zweiter Eckklappenabschnitt angelenkt ist, der bei aufgerichtetem Zuschnitt an dem den ersten Klappenabschnitt anlenkenden Seitenwandabschnitt zur Wandverdoppelung anliegt. Die erfindungsgemäße Steige weist besondere Festigkeit in Stapelrichtung sowie hohe Verwindungssteifigkeit auf, wobei das eine Paar der Steigenwand doppellagig und das andere Paar vierlagig ist. Der obere Rand der vierlagigen Wand bildet in Verbindung mit der Eckverbindung zu der zweilagigen Wand eine besonders belastbare Stützfläche im Stapel. Mittels der doppe1lagigen, die zweilagigen Wandabschnitte fortsetzenden Einschlagklappen und deren Sitz zwischen den einfassenden Wandabschnitten der vierlagigen Wand ist eine einfache, aber dennoch besonders sichere Arretierung der Steige erreicht. Zusammengenommen führen die genannten Vorteile zu einer kostengünstig herstellbaren Steige, die kundenfreundlich verwendbar ist und besondere mechanische Festigkeit und Steifigkeit auch bei
ungünstigen Witterungsbedingungen wie Nässe und Kälte aufweist.
Eine besonders vorteilhafte Gestaltung besteht darin, da/3 der Zuschnitt aus Wellpappe und weiter vorzugsweise Feinwellpappe besteht. Infolge der erfindungsgemäßen Anordnung und Faltung der Zuschnittsabschnitte ist ein Transportraum sparender Einsatz von Feinwellpappe erreicht. Sehr vorteilhaft kann eine besonders hohe Stapelfestigkeit dadurch erreicht werden, da/3 die Wellen der doppellagig zusammengefaßten Wandteile senkrecht zur Steigenbodenflache stehen. So wurden hervorragende Ergebnisse mit acht und mehr übereinander gestapelten erfindungsgemäßen 10 kg-Steigen erzielt.
Hinsichtlich besonders einfacher und sicherer Stapelarretierung können gemäß besonderer Ausgestaltung der Erfindung doppellagige Stapelnasen ausgebildet werden, die Bestandteil der doppellagigen Klappenwand sind, wobei es weiterhin sehr vorteilhaft ist, die Stapelnase mit zwei symmetrischen doppella-0 gigen Teilen durch einen Schlitz zwischen Krempelwandabschnitt und zugehörigem äußeren Wandabschnitt hindurchzusetzen. Mittels zum Steigenboden jeweils senkrechter FaItlinie, mit der unter 180"-Faltung der Einschlagabschnitt auf dem zugehörigen ersten Klappenabschnitt zu liegen kommt, entsteht in der Mitte des Nasenschlitzes eine Versteifung mit zwei Rändern, die das Stapelnasenpaar besonders gegen Abknickung schützt.
Die Anordnung und Ausbildung der erfindungsgemäßen Steige hat u.a. auch den besonderen Vorteil, daß zweckmäßig eine sehr einfache Arretierverbindung vorgesehen werden kann. Diese Arretierverbindung kann sehr vorteilhaft durch Rastnasen an dem Krempelwandabschnitt gebildet sein, die bodenseitig in zugehörige Schlitze zwischen Klappenabschnitt und Einschlagabschnitt einfassen. Infolge der erfindungsgemäßen Steigenkonstruktion ist diese Art der Arretierung ausreichend, da es
nicht mehr - wie bei Steigen aus doppelwelligen Zuschnitten erforderlich ist, Steifigkeit und/oder Stabilität auch durch Heftung oder Klebung vorzusehen. Dies ist mit dem besonderen Vorteil verbunden, da/3 die Zuschnitte beim Kunden unter Reduzierung von Transportkosten flach angeliefert und mittels einfacher und kostengünstig betreibbarer Aufrichtungsfaltmaschinen schnell und preiswert aufgerichtet werden können. Derartige Faltmaschinen können mit einigen hundert Zuschnitts format en beschickt werden. Infolge der in Ausgestaltung einfachen Arretierung ist auch erreicht, da/3 die Steige durch Entriegelung der Arretierung wieder in die flache Zuschnittsform gebracht werden kann, die als solche leicht zu entsorgen ist, in vielen Fällen aber auch zur erneuten Verwendung bereit liegt.
Noch andere Ausgestaltungen der Erfindung sind in Unteransprüchen angegeben und weitere Vorteile, Ausführungsformen oder -möglichkeiten der Erfindung gehen aus der folgenden Beschreibung der in der schematischen Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele hervor. Die einzige Figur zeigt den flach liegenden Zuschnitt einer erfindungsgemäßen Steige.
Die Au/3enrandkontur des aus Wellpappe bestehenden Zuschnittes ist rechteckförmig, der in Richtung seiner Symmetrie-Hauptachse 11 länger ist als in Richtung seiner dazu senkrechten Symmetrie-Nebenachse 12. An die den Steigenbodenabschnitt 10 bildende innere Zuschnittsfläche, deren Hauptachse und Nebenachse mit den Zuschnittsachsen 11, 12 gemeinsam sind, sind über Faltlinien 96 Längsseitenwandabschnitte 2 und über FaItlinien 95 Schmalseitenwandabschnitte 3 angelenkt. Da der Zuschnitt zu seiner Hauptachse 11 und Nebenachse 12 symmetrisch ist, erfolgt die Beschreibung seiner Abschnitte in nur jeweils einer Symmetrieflächenhälfte.
Ein Krempelrandabschnitt 31 ist parallel zur Zuschnittsschmalseite über eine Doppelfaltlinie 92 an den Schmalseiten-
wandabschnitt 3 angelenkt. Der Seitenwandabschnitt 3 und der Krempelrandabschnitt 31 sind durch zur Doppelfaltlinie 92 symmetrische Ausbildung deckungsgleich.
An den Längsseitenwandabschnitt 2 ist eckseitig über eine Faltlinie 94 eine Zuschnittsteilfläche angelenkt, die gegenüber dem Schmalseitenwandabschnitt 3 und dem Krempelwandabschnitt 31 längs eines schmalen ausgeschnittenen Stanzschlitzes freigeschnitten ist. Die Teilfläche ist in drei Abschnitte unterteilt. Der erste Abschnitt ist durch einen ersten Eckklappenabschnitt 21 gebildet, der mittels der Faltlinie 94 direkt an den Längsseitenwandabschnitt 2 angelenkt ist. Ein Einschlagabschnitt 22 ist als zweiter Abschnitt über eine zur Faltlinie 94 wenigstens nahezu parallele Doppelfaltlinie 91 an den ersten Klappenabschnitt 21 angelenkt und mit letzterem symmetrisch zu der Faltlinie 91 ausgebildet. Der dritte Abschnitt ist durch einen zweiten Eckklappenabschnitt 23 gebildet, der mittels einer FaItlinie 93, die wenigstens nahezu parallel zu der Doppelfaltlinie 91 ist, an den Einschlagabschnitt 22 angelenkt ist.
Zu der Doppelfaltlinie 91 sind in Symmetrieanordnung Elemente vorgesehen, die mit zugeordneten korrespondierenden Elementen der Abschnitte 3 und 31 zusammenwirken. Ein am Zuschnittslängsrand nasenartig vorstehender Abschnitt 5 ist durch die Doppelfaltlinie 92 mittig unterteilt, so da/3 ein Paar zur Doppelfaltlinie 92 spiegelbildlicher Randvorsprünge 51, 52 gebildet ist. Gleichermaßen ist gegenüberliegend an dem Rand der Abschnitte 21, 22 eine portalförmige Ausnehmung durch die Doppelfaltlinie 91 symmetrisch in Ausnehmungsteile 61, 62 unterteilt. Auch ein mit der Doppelfaltlinie 91 sich erstrekkendes Ovalloch 7 ist in spiegelbildliche Lochabschnitte 71, 72 unterteilt. Im durch die Doppelfaltlinie 92 gebildten Übergangsbereich zwischen den Abschnitten 3 und 31 ist mittig ein Öffnungsschlitz 53 ausgestanzt, der sich mit der Doppelfaltlinie 92 lang erstreckt und symmetrisch zu der Zu-
r\
Schnittshauptachse 11 ausgebildet ist. Der Schlitz 53 greift etwa zur Hälfte seiner Breite in den Krempelwandabschnitt 31 ein, während die andere Längshälfte die Doppelfaltlinie 92 unterbricht. Wie noch näher beschrieben wird, ist jede Breitenhälfte des Schlitzes 53 dem zugehörigen Paar Randvorsprünge 51, 52 zugeordnet. Ein ebenfalls zur Zuschnittshauptachse 11 symmetrischer Schlitz 63 erstreckt sich beidseitig und längs der Faltlinie 95. Mit dem Schlitz 63 korrespondiert eine Randaus nehmung 64 an der Schmalseite des Zuschnittes 1.
Der Breitenhälfte des Schlitzes 63 ist die Randausnehmung 61, 62 der Abschnitte 21, 22 zugeordnet. Ovallanglöcher 73, 74 sind symmetrisch zu der Doppelfaltlinie 92 ausgebildet und angeordnet, wobei die beiden Löcher durch die Zuschnittshauptachse 11 in ihre Breitenhälften halbiert sind. Jeder Breitenhälfte der Löcher 73, 74 ist wiederum das zugehörige Ovalloch 7 mit den beiden Lochteilen 71, 72 zugeordnet.
An dem im Zuschnitt 1 inneren, dem Stanzschlitz 13 zugewandten Ende der FaItlinie 93 ist im Randbereich ein zu dem Stanzschlitz 13 offener Schlitz 41 ausgebildet. Diesem ist eine Arretiernase 42 zugeordnet, die an der freien Ecke des Krempelwandabschnittes 31 ausgebildet ist. An dem zweiten Klappenabschnitt 23 ist in der Zuschnittsecke eine Rastausstanzung 81 vorgesehen. Diese korrespondiert mit einer aus der Zuschnittsebene faltbaren Lasche 82, die mittig an dem freien Rand des Längsseitenwandabschnittes 2 ausgebildet ist.
Der vorzugsweise aus Feinwellpappe bestehende Zuschnitt 1 ist mit einer zu der Bodenlängsfaltlinie 9 6 senkrechten Wellenrichtung W versehen.
Die Gestalt der durch den Zuschnitt 1 bestimmten erfindungsgemäßen Steige wird im folgenden durch die Beschreibung des Aufrichtens des Zuschnittes zu der Steige erläutert. In der Zeichnung liegt der Zuschnitt 1 mit seiner Innenfläche nach oben.
Der aus den Abschnitten 22 und 23 bestehende Flächenabschnitt wird um die Doppelfaltlinie 91 nach oben, d.h. nach innen gefaltet. Der Abschnitt 22 kommt deckungsgleich auf dem Abschnitt 21 zu liegen, und der Abschnitt 23 kommt auf der Hälfte des Abschnittes 2 zu liegen, wobei die freie Kante des Abschnittes 23 in oder nahe an der Achse 12 liegt. Die vier Flächenabschnitte 22, 23 des Zuschnittes 1 werden gleichermaßen eingeschlagen.
Die Längsseitenwandabschnitte 2 werden um die Faltlinien 9 6 nach innen gefaltet und in zum Bodenabschnitt 10 senkrechte Position gebracht. Daraufhin wird an jeder Schmalseite jedes Paar aufeinanderliegender Abschnitte 21, 22 um die Faltlinie 94 und die darüber liegende FaItlinie 93 nach innen gefaltet, um senkrecht zu dem Bodenabschnitt 10 zu stehen zu kommen. Dabei werden die Außenränder der beiden Doppelf alt linien 91 auf Stoß oder nahe aneinandergebracht. Nunmehr wird der Schmalseitenwandabschnxtt 3 durch Faltung um die Faltlinie in die zum Bodenabschnitt 10 senkrechte Position gebracht und der Krempelwandabschnitt 31 um die Doppelfaltlinie 92 um 180° nach unten geschlagen. Dabei liegen die mit den Abschnitten 21, 22 doppellagigen Klappenpaare deckungsgleich an den zugehörigen halben Flächen der Abschnitte 3, 31, die durch die Hauptachse 11 halbiert sind. Die beiden Paare der deckungsgleich auf einanderliegenden VorSprünge 51, 52 fassen durch den Nasenschlitz 53 hindurch, so daß eine zweiteilige und doppellagige Stapelnase gebildet ist. Der Krempelwandabschnitt 31 wird mit seinen Arretiernasen 42 festgesetzt, die in die zugehörigen Arretierschlitze 41 im Bereich der Bodeninnenecken einrasten. Um die Lage des Abschnittes 23 an dem Abschnitt 2 zu fixieren, wird die trapezförmige Rastlasche geringfügig nach innen gefaltet, so daß sie unter Rückstellkraft verrastend in die beiden ihr zugeordneten Rastausstanzungen 81 eingreift. Die Aufrichtung erfolgt vorteilhaft mit einer Auf richtungs faltmaschine.
In einer zweckmäßigen Ausführungsform kann der Nasenschlitz 53 dadurch ausgebildet sein, da/3 eine von dem Schmalseitenwandabschnitt 3 ausgehende portal- oder ü-förmigen Stanzung in den Krempelwandabschnitt 31 hinein vorgesehen wird. Dadurch wird bei Faltung des Abschnittes 31 gegen die Außenflächen der Abschnitte 21 der Nasenschlitz 53 gebildet, und zugleich bildet ein Vorsprung 54 eine dritte Lage der Stapelnase, die die beiden doppellagigen Nasenpaare au/3enseitig gemeinsam überdeckt. Bei Ausbildung des VorSprunges 54 entfällt der in der Zeichnung dargestellte Stanzrand 55.
Die Stapelnasen sind vorgesehen, um in zugehörige Aufnahmen der im Stapel nach oben folgenden Steige einzugreifen. Die Nasenaufnahme ist durch den Aufnahmeschlitz 63 und die Paare der doppellagigen Randausnehmungen 61, 62 gebildet. Mit der zugeordneten portalförmigen Ausnehmung 64 kann die Nasenausnehmung zum Steigeninneren hin zweckmäßig offen sein.
Mit den Ausnehmungen 71 bis 74 ist durch die vier Lagen der Steigenstirnwand hindurch eine Handgrifföffnung gebildet. Dabei ist durch das Doppellagenpaar der Abschnitte 21, 22 mit stehender Welle eine stabile und widerstandsfähige Griffhandhabe erreicht. Im übrigen ist es bei der beschriebenen Ausführungsform der erfindungsgemäßen Steige nicht nur besonders vorteilhaft, daß die Wellen der Doppellagen-Abschnittspaare 21, 22 in der geschützten Einfassung zwischen den Wandabschnitten 3 und 31 senkrecht zum Bodenabschnitt 10 stehen, sondern es ist gleichermaßen besonders vorteilhaft, daß die beiden Längsseitenabschnitte 2 und die daran anliegenden Wandverdoppelungsabschnitte 2 3 die zum Bodenabschnitt 10 senkrecht stehende Welle aufweisen.
Wie aus der Zeichnung ersichtlich, ist der die Abschnitte 21, 22 und 23 aufweisende Flächenteil so geschnitten, daß er geringfügig schräg zur Ecke hin gerichtet ist. Auch sind die
Doppelfaltlinie 91 sowie die Palt linie 9 3 so gerichtet, da/3 sie zum Zuschnittsinneren hin mit geringer Neigung gegenüber den Faltlinien 94, 95 von diesen weglaufen. Dadurch ist in Verbindung mit entsprechender trapezförmiger Gestaltung der Abschnitte 3, 31 erreicht, da/3 die Steigenstirnwände leicht konisch mit nach oben abnehmender Breite sind.
Bezugszeichenliste
1 Zuschnitt
10 Bodenabschnitt
11 Hauptachse
12 Nebenachse
13 Stanzschlitz 10
2 Längsseitenwandabschnitt
21 erster Eckklappenabschnitt
22 Einschlagabschnitt
23 zweiter Eckklappenabschnitt
3 Schmalseitenwandabschnitt
31 Krempelwandabs chnitt 20
41 Arretierschlitz
42 Arretiernase
5 Abschnitt
51-52 Randvorsprünge
53 Nasenschlitz
54 Vorsprung 55 Stanzrand
61-62 Randausnehmung 63 Aufnahmeschlitz 64 Ausnehmung
7 Ovalloch
71-74 Griffausnehmung 40
81 Rastausstanzung
82 Rastlasche
9 Faltlinien
91 Doppelfaltlinie
92 Doppelfaltlinie 93-96 Faltlinien

Claims (9)

- &iacgr;&ogr; - Schutzansprüche :
1. Steige, insbesondere für Obst, Gemüse od.dgl., die stapelbar ist und aus einem einstückigen aus Wellpappe, Pappe od.dgl. Material bestehenden' Zuschnitt (1) aufrichtbar ist, wobei der Zuschnitt (1) einen rechteckförmigen Bodenabschnitt (10) aufweist, an den paarweise gegenüberliegend Seitenwandabschnitte (2; 3) angelenkt sind, und wobei an jeden Wandabschnitt (2) des einen Paares jeweils eckseitig ein erster Eckklappenabschnitt
(21) angelenkt ist, der bei zur Steige aufgerichtetem Zuschnitt (1) zwischen dem benachbarten anderen Seitenwandabschnitt (3) und einem an letzteren angelenkten sowie dagegen festsetzbaren Krempelwandabschnitt (31) liegt, dadurch gekennzeichnet, da/3 an jeden ersten Klappenabschnitt (21) eckseitig über eine Faltlinie (91) ein Einschlagabschnitt (22) angelenkt ist, der bei aufgerichtetem Zuschnitt zur Verdoppelung der Klappenwand flächig auf dem ersten Klappenabschnitt
(21) zu liegen kommt, und da/3 an jeden Einschlagabschnitt
(22) eckseitig über eine Faltlinie (93) ein zweiter Eckklappenabschnitt (23) angelenkt ist, der bei aufgerichtetem Zuschnitt (1) an dem den ersten Klappenabschnitt (21) anlenkenden Seitenwandabschnitt (2) zur Wandverdoppelung anliegt.
2. Steige nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet , da/3 die die ersten Klappenabschnitte (21) anlenkenden Wandabschnitte (2) Längsseitenwandabschnitte und die die Krempelwandabschnitte (31) anlenkenden Wandabschnitte (3) Schmalseitenwandabschnitte sind.
3. Steigen nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet , da/3 die Zuschnittsabschnitte so dimensioniert sind, da/3 bei aufgerichtetem Zuschnitt die Stei-
- ii -
gen-Schmalwände vollflächig vierlagig und die Steigen-Längswände vollflächig zweilagig sind.
4. Steige nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, da/3 am äußeren Zuschnittsrand wechselseitig zu der den Einschlagabschnitt (22) an den ersten Klappenabschnitt (21) anlenkenden Faltlinie (91) wenigstens ein Paar Randvorsprünge (51, 52) gebildet ist, das bei zur Steige aufgerichtetem Zuschnitt (1) eine doppellagige, nach oben ragende Stapelnase bildet, die durch Aufeinanderfaltung der wechselseitigen Vorsprünge (51, 52) entsteht und einen korrespondierenden Nasenschlitz 53 durchgreift, der in dem anlenkenden Übergangsbereich zwischen Krempelwandabschnitt (31) und zugehörigern Seitenwandabschnitt (3) ausgebildet ist, wobei im Bodenabschnitt (10) an der den zugehörigen Seitenwandabschnitt (3) anlenkenden Faltlinie (95) ein für den Eingriff der Stapelnase einer im Stapel unteren Steige vorgesehener Aufnahmeschlitz (63) ausgebildet ist, der vorzugsweise über die durch die Faltlinie (95) gebildete Kante offen ist, wobei die Nasenaufnahme durch den Aufnahmeschlitz (63) und Randaus nehmungen (61, 62) an den zu dem Krempelwandabschnitt (31) freigeschnittenen Rändern des ersten Klappenabschnittes (21) und des Einschlagabschnittes (22) gebildet ist.
5. Steige nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet , da/3 die Stapelnase mit einer weiteren Lage dreilagig ausgebildet ist, die durch einen Verlängerungsvorsprung (54) des Seitenwandabschnitts (3) entsteht, wobei der Vorsprung (54) in dem Krempelwandabschnitt (31) freigeschnitten ist, wodurch im aufgerichteten Steigenzustand der Nasenschlitz (53) gebildet ist.
6. Steige nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet , da/3 an dem im Zuschnitt
(1) inneren Ende der den zweiten Klappenabschnitt (23) an den Einschlagabschnitt (22) anlenkenden Faltlinie (93) ein Arretierschlitz (41) ausgebildet ist, in den bei aufgerichtetem Zuschnitt (1) eine zugeordnete, an der im Zuschnitt (1) äu/3eren Ecke des Krempelwandabschnittes (31) vorgesehene Arretiernase (42) eingreift, um den Krempelwandabschnitt (31) unter Zwischenlage der Doppelwand aus erstem Klappenabschnitt (21) und Einschlagabschnitt (22) gegen den anliegenden Seitenwandabschnitt (3) sowie gegen Bewegung nach oben festzulegen und zu verankern.
7. Steige nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet , da/3 am Zuschnittsrand des die ersten Klappenabschnitte (21) anlenkenden Seitenwandabschnittes (2) eine aus der Zuschnittsebene faltbare Lasche (82) ausgebildet ist, die bei aufgerichtetem Zuschnitt (1) mit einer zugeordneten Ausstanzung (81), die im Bereich der äu/3eren Zuschnittsecke ausgebildet ist, verrastet, um die zweiten Klappenabschnitte (23) gegen Bewegung in das Steigeninnere und nach oben festzusetzen.
8. Steige nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet , da/3 in dem ersten Klappenabschnitt (21), dem Einschlagabschnitt (22), dem Krempelwandabschnitt (31) und dem den letzteren anlenkenden Wandabschnitt (3) Handgriff Öffnungen (71 bis 74) ausgebildet sind, die bei aufgerichteter Steige wenigstens teilweise deckungsgleich übereinander liegen, und zwar vorzugsweise in mit den Abschnitten vierlagigen Schmalwänden der Steige.
9. Steige nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet , da/3 der Zuschnitt (1) aus Wellpappe besteht und die Welle (W) parallel mit den die ersten Eckklappenabschnitte (21) anlenkenden Faltlinien (91) gerichtet ist.
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