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Die
Erfindung betrifft eine transportable Anordnung aus einer Vielzahl
flächig
aneinander liegender Kuvertierumschläge und einer Verpackung dafür, bei der
die Vielzahl eine von den nebeneinander parallel aufgereihten unteren
Längskanten
der Kuvertierumschläge
gebildete Unterseite, eine von den nebeneinander parallel aufgereihten
oberen Längskanten
der Kuvertierumschläge
gebildete Oberseite, zwei von den nebeneinander parallel aufgereihten Seitenkanten
der Kuvertierumschläge
gebildete senkrecht zu der Unterseite und der Oberseite stehende
Schmalseiten, eine von einer Anschriftseite eines ersten Kuvertierumschlages
der Vielzahl gebildete eine Endseite und eine von einer Klappenseite
eines letzten Kuvertierumschlages der Vielzahl gebildete andere
Endseite aufweist.
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Kuvertierumschläge sind
Umschläge
für Briefe
und Dokumente, die in Kuvertiermaschinen automatisch mit einem Inhalt
befüllt
werden. Das bedeutet, dass sie in sehr großer Stückzahl in sehr rascher Folge
automatisch bearbeitet werden müssen. Dabei
ist es wichtig, dass die leeren, zu befüllenden Kuvertierumschläge in stets
gleicher Ausrichtung einwandfrei zugeführt werden, damit der in der
Kuvertiermaschine vorgesehene Befüllmechanismus auch entsprechend
arbeiten kann, ohne dass es zu Stoppern kommt. Derartige Stopper
wären außerordentlich
kostspielig, da sie ein Abstellen des gesamten Befüll- und
Kuvertiervorgangs bewirken und das Personal manuell eingreifen muss.
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Ist
ein derartiger zu befüllender
Kuvertierumschlag Anlass für
einen derartigen Stopper, ist im Regelfall nicht nur der Kuvertierumschlag
selbst, sondern auch der vorgesehene Inhalt zerknickt oder zerstört und das
zugehörige
Dokument beziehungsweise der Brief muss daher gegebenenfalls vollkommen neu
erstellt werden. Da dies außer
der Reihe geschehen muss und auch überprüft werden muss, um welches
Dokument es sich überhaupt
handelt, entstehen hier erhebliche weitere Kosten, die in keinem
Verhältnis
zu dem eigentlichen Wert des Kuvertierumschlages mehr stehen.
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Um
den Nachschub an Kuvertierumschlägen für die weitere
Verarbeitung zu gewährleisten,
müssen
die angelieferten Kuvertierumschläge auf ein Zuführband oder
in einen Zuführschacht
platziert werden, und zwar so, dass dann der Zuführmechanismus die erwähnte Ausrichtung
einfach und zuverlässig
vornehmen kann. Auf diesem Zuführbund
beziehungsweise in diesem Zuführschacht
werden die Kuvertierumschläge
dann automatisch in die Kuvertiermaschine gefördert und dort befällt und
weiterverarbeitet.
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Herkömmlich werden
Kuvertierumschläge
in Pappkartons aus Graupappe oder Wellpappe verpackt. Dadurch wird
jeweils eine gewisse Anzahl von beispielsweise 750, 800 oder 1000
Kuvertierumschlägen
in jeweils einem Pappkarton geschützt und auf Paletten transportierbar.
Der Bediener der Kuvertiermaschine nimmt sich jeweils einen Pappkarton, öffnet ihn,
entnimmt die Briefumschläge,
in dem er mit seinen beiden Handflächen von außen die äußersten Umschläge ergreift
und zwischen den Händen
festhält,
setzt den so erhaltenen Stapel auf das Zuführband oder in den Zuführschacht
des Zuführmechanismus,
schließt
ihn an die vorhergehenden Umschläge
an und entsorgt anschließend
den nunmehr leeren Pappkarton.
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Diese
Handhabung ist relativ aufwendig, da das Öffnen der Kartons und das Herausnehmen
Zeit erfordert. Das jeweils individuell von der Bedienungsperson
abhängende
Ergreifen des Kuvertierumschlagstapels zwischen den beiden Handflächen birgt
das Risiko von Fehlgriffen in sich und kann in Einzelfällen auch
dazu führen,
dass einige Umschläge
geknickt werden, so dass der gesamte Lauf der Kuvertiermaschine
aus diesem Grunde gestoppt wird. Der Entsorgungsvorgang für die auch
in leerem Zustand noch recht voluminösen Pappkartons ist ebenfalls
lästig,
da diese in diesem Zustand relativ viel Raum einnehmen und daher
rasch schwer zu handhabende Kartonstapel entstehen.
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Als
Alternative sind so genannte Postboxen für die Kuvertierumschläge in Gebrauch
gekommen. Diese Postboxen dienen an sich zum Transport von gewöhnlichen,
gefüllten
Briefumschlägen
durch ein Briefversandunternehmen wie beispielsweise die Deutsche
Post AG, können
aber auch zur vorübergehenden
Unterbringung von Kuvertierumschlägen eingesetzt werden. Diese
Postboxen bilden eine Art oben offene Wanne, in die ein Bediener
der Kuvertiermaschine oder gegebenenfalls auch ein Automat hineingreifen
und den Stapel der Kuvertierumschläge entnehmen und in den Zuführschacht
oder auf das Zuführband
des Zuführmechanismus
der Kuvertiermaschine einsetzen kann.
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Diese
Postboxen bestehen aus Kunststoff und sind wieder verwendbar und
können
wie erwähnt auch
zu anderen Zwecken genutzt werden, was die Stückzahlen hoch und damit die
Herstellungs- und Lagerkosten trotz des sehr komplexen Aufbaus in vertretbarem
Rahmen hält.
Durch ihre Form sind sie relativ Platz sparend stapelbar, gleichwohl
nehmen auch diese Postboxen relativ viel Raum sowie auch Gewicht
nach ihrer Entleerung in Anspruch und sind in ihrer Herstellung
doch vergleichsweise aufwändig.
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Als
Alternative zu diesen Postboxen werden in der
EP 1 160 170 A2 und der
EP 1 731 433 A1 Verpackungen
aus Karton vorgeschlagen, die wie die Postboxen stapelbar sind und
in ähnlicher
Form gehandhabt werden können.
Sie besitzen den Vorteil, sowohl im leeren als auch im gefüllten Zustand
etwas Platz sparender und zugleich leichter zu sein und somit einen
günstigeren
Transport und Abtransport zu ermöglichen.
Auch diese Behälter
aus Karton sind wieder verwendbar und damit umweltfreundlich. Diese
Umweltfreundlichkeit wird durch die Verwendung von Karton bei der
Herstellung anstelle von Kunststoff weiter verbessert.
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Eine
weitere Möglichkeit
einer Verpackung für
Kuvertierumschläge
wird in der
EP 1 352
845 B1 vorgeschlagen. Dort wird ein Stapel an Kuvertierumschlägen ringsum über die
kurzen Seitenkanten der Kuvertierumschläge mit einer elastischen Kunststofffolie
umgeben, wobei außerdem
zwei Kunststoffplatten zur Verstärkung
des ersten und letzten Kuvertierumschlags vorgesehen sind, um die
Stabilität
zu erhöhen
und ein Umknicken der Ecken der Umschläge zu vermeiden. Der Bediener
greift eine solche Kunststoffverpackung, hebt sie an, schlitzt die
Folie seitlich auf, entfernt diese, nimmt die Kunststoffplatten
und entsorgt diese getrennt, und setzt den Stapel auf das Zuführband.
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Dieser
Vorschlag hat den Nachteil, dass die Handhabung sehr umständlich ist
Der Bediener muss das Aufschlitzen der Folie und das Entfernen der
aufgeschlitzten Folie jeweils vornehmen, während er die komplette Verpackung
samt aller Kuvertierumschläge
oberhalb des Zuführbandes
in der Hand hält.
Für das
Halten und das Aufschlitzen hat er also lediglich seine beiden Hände zur
Verfügung,
so dass er eine erhebliche Geschicklichkeit aufwenden muss, um diesen
Vorgang durchzuführen.
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Der
Bediener könnte
auch versuchen, die Kuvertierumschläge aus der nach unten offenen Kunststoffverpackung
herauszudrücken.
Auch dafür benötigt er
beide Hände,
da er die Kunststoffverpackung festhalten und die Kuvertierumschläge drücken muss,
so dass er viel Geschicklichkeit benötigt, um zugleich auch den
Ort richtig zu wählen,
zu dem die herausgedrückten
Kuvertierumschläge
dann geführt
werden sollen. Außerdem
führt dieses
Vorgehen zu einem erheblichen Risiko, das Ecken oder Seitenkanten
der herausgedrückten
Kuvertierumschläge
umknicken oder beschädigt
werden oder dass die den Kunststoffplatten am nächsten liegenden Kuvertierumschläge an den
Kunststoffplatten hängen
bleiben, dabei ebenfalls beschädigt
werden und es so zu Störungen
im Betriebsablauf kommt.
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Besonders
gefährdet
sind auch die zu öffnenden
Klappen der Kuvertierumschläge.
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Außerdem ist
der Werkstoff wiederum Kunststoff, und zwar zum einen ein folienartiger
Kunststofftyp für
die Umhüllung
und zum anderen ein thermoplastischer Kunststoff für die Verstärkung, die
getrennt entsorgt beziehungsweise weiter behandelt werden müssen. Wenn
sich der verwendete thermoplastische Kunststoff während der
Lagerung und des Transports aufheizt, insbesondere auf Grund der
folienartigen Kunststoffumhüllung,
dann kann es zu Verwindungen der Verpackungen mit ihrem Inhalt und damit
zu gebogenen und nicht optimal ausgerichteten Kuvertierumschlägen kommen.
Außerdem
sind gerade die empfindlichen oberen und unteren Längskanten
der Briefumschläge
ungeschützt.
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Trotz
der verschiedenen Vorteile der aus der Praxis bekannten Verpackungsmöglichkeiten
für Kuvertierumschläge besteht
daher unverändert
Bedarf an weiteren Vorschlägen,
um eine möglichst
sichere und zuverlässige
Zufuhr derartiges Kuvertierumschläge in Kuvertiermaschinen zu
ermöglichen.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß bei einer
gattungsgemäßen Anordnung
dadurch gelöst, dass
die Vielzahl von Kuvertierumschlägen
von einem aus einem kartonartigen Material bestehenden Haubenkörper umgeben
ist, der die Vielzahl aus Kuvertierumschlägen auf ihrer Unterseite, ihrer
Oberseite und um die beiden Endseiten herum ganz oder zum Teil umgibt
und auf den Schmalseiten freilässt dass
der Haubenkörper
zwei druckfeste rechteckige Scheiben enthält, die an den anderen Bestandteilen des
Haubenkörpers
so angeordnet sind, dass sie auf den beiden Endseiten der Vielzahl
von Kuvertierumschlägen
liegen, dass die beiden rechteckigen Scheiben relativ stärker als
die anderen Bestandteile des Haubenkörpers ausgebildet sind, und
dass der Haubenkörper
eine Aufreißlasche
aufweist, die auf einer der Endseiten der Vielzahl aus Kuvertierumschlägen angeordnet
ist und ein Aufreißen
des Haubenkörpers und
ein Abziehen des Haubenkörpers
von der Vielzahl erlaubt.
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Die
grundlegende Idee der Erfindung besteht darin, einen Kartonstreifen
einer Breite zu verwenden, die ungefähr der Breite eines Kuvertierumschlages
entspricht und bevorzugt eine etwas geringere Breite aufweist, wobei
dieser Kartonstreifen die Vielzahl der zu verpackenden Kuvertierumschläge auf den
langen Seiten der Kuvertierumschläge nach Art eines Kartons mit
zwei fehlenden Seiten umgibt und zugleich ähnlich wie eine Haube abdeckt.
Die Gesamtlänge
dieses Kartonstreifens bezüglich
dieser Kartonbahn ist etwas länger
als die Summe der vier von dem Haubenkörper zu umschließenden Seiten der
Vielzahl der zu verpackenden Kuvertierumschläge. An der Endseite des entstehenden
Stapels kann die durch diese Verlängerung entstehende kleine Überlappung
mit einem speziell zum Verschließen und einmaligen Aufreißen geformten
Klebestreifen mit bevorzugt einem Griffelement versehen werden.
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Es
ist aber auch eine andere Verklebung oder Verbindung möglich, um
eine Aufrißlasche
zu bilden.
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Das
ggf. vorgesehene Griffelement besteht bevorzugt aus einem flächigen,
nicht elastischen und handfreundlichen Material, insbesondere aus
einem nicht zum Einschneiden in eine Hand neigenden Werkstoff. Möglich ist
auch ein elastisches Material mit ähnlichen Eigenschaften.
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Ein
mögliches
Material hierfür
ist ein Polyethylen, ein Polypropylen oder auch ein faserverstärkter Kunststoff,
etwa ein unter der Marke Tyvek® angebotener Werkstoff.
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Das
Griffelement kann auch in Form eines größeren Aufklebers vorgesehen
werden. Dieser Aufkleber kann an die äußerste Kante des Kartonstreifens
geklebt werden, so dass er über
diese hinausragt, um 180° umgefaltet
wird und somit auf beiden Seiten des Kartonstreifens zu liegen kommt.
Das hat zur Folge, dass ein Bediener nicht mehr an der Graupappe
des Kartonstreifens anfassen muss, sondern einfach auf diesen Aufkleber
auf beiden Seiten fasst und daran zieht.
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Derartige
Aufkleber können
auch zu ganz anderen Zwecken ohnehin verwendet werden und etwa einen
Hinweis auf den Hersteller der Kuvertierumschläge oder auf einen Typ oder
eine Sorte der verpackten Umschläge
hinweisen und somit gleich einen doppelten Zweck erfüllen.
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Die
gesamte Verpackung, also der Kartonstreifen mit allen Elementen
des Haubenkörpers und
auch die Scheiben kann als Papier entsorgt werden; eine Ausnahme
ist möglicherweise
das Griffelement, wenn hierzu Tyvek oder ein anderer Werkstoff verwendet
wird, der nicht aus einem Zellulosegrundstoff besteht. Aber auch
dann besteht zumindest der Vorteil, dass die gesamte Verpackung
als ein Element gegriffen und gemeinsam weiterbehandelt werden kann,
etwa um zu einer späteren
Materialtrennung außerhalb
des Raumes der Kuvertiermaschine geführt zu werden und so den zur
Verfügung
stehenden Platz in diesem Raum nicht beansprucht.
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Diese
vereinfachte Entsorgbarkeit bei einer bevorzugten Ausführungsform
als reines Papiermaterial ist nicht nur außerordentlich umweltfreundlich, sondern
auch wirtschaftlich sehr vorteilhaft, da keine zusätzlichen
Maßnahmen
für den
Abtransport von Reststoffen vorgehalten werden müssen. Bei der derzeitigen Nachfrage
nach Zelluloserohstoffen sind die erfindungsgemäß entstehenden noch zu entsorgenden
Papier- und Kartonabfälle
sogar noch entgeltlich veräußerbar,
was die Wirtschaftlichkeit weiter verbessert. Die Umweltfreundlichkeit
wird noch erhöht, wenn
für den
Kartonstreifen des Haubenkörpers
und für
die beiden rechtecktigen Scheiben jeweils Recyclingpappe eingesetzt
wird. Wirtschaftlich kommt noch hinzu, dass bei Anlagen für die Postverarbeitung
ohnehin Entsorgungsmöglichkeiten
für Papier
vorgesehen sind. Es muss also nicht ein zusätzlicher Versorgungsapparat
geschaffen werden.
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Im
Gegensatz zu herkömmlichen,
aus Kunststoff bestehenden Boxen oder anderen, Kunststoffmaterial
einsetzenden Verpackungsmöglichkeiten
für Kuvertierumschläge kann
das Verpackungsmittel ganz oder überwiegend
aus Zellulose hergestellt werden und im Papierkreislauf entsorgt
werden. Die Verpackung besteht damit ganz überwiegend aus nachwachsenden
Rohstoffen und ist insgesamt umweltfreundlich.
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Anders
als bei Kunststoffverpackungen oder auch anderen wieder verwendbaren
Boxen, Platten und dergleichen ist es nicht erforderlich, einen
Rücktransport
zu organisieren und die nicht mehr benötigten Teile diesem Rücktransport
zuzuführen.
Das bedeutet auch, dass die für
den Rücktransport
sonst vorzusehenden Teile nicht überprüft werden
müssen, ob
sie überhaupt
noch wieder verwendet werden können,
es muss keine Ersatzherstellung organisiert und durchgeführt werden
und diese Teile müssen auch
nicht sorgfältig
oder vorsichtig behandelt werden. Der gesamte für einen wieder verwendbaren Verpackungsteil
entstehende Kosten-, Personal- und Zeitaufwand entfällt damit
vollständig,
ohne dass im Hinblick auf Nachhaltigkeit oder Umweltfreundlichkeit Nachteile
verbunden werden, da erfindungsgemäß ohnehin nur problemlos zu
entsorgende Werkstoffe eingesetzt werden.
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Der
entstehende Schutz ist praktisch wie herkömmliche Boxen oder Kartons
in der Lage, die Kuvertierumschläge
auf der Unterseite, den beiden Endseiten und zusätzlich auf der Oberseite gegen Staub,
Feuchtigkeit und andere Umwelteinflüsse zu schützen, da er auf diesen Seiten
jeweils von dem Haubenkörper
umgeben ist. Da dieser aus Pappe oder Karton besteht, können die
Wärme und
die Feuchtigkeit des Produktionsvorgangs sogar weit besser abstrahlen
beziehungsweise verdunsten.
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Neben
dem einem Karton mit zwei fehlenden Seiten ähnelnden umlaufenden Hauptbestandteil oder
Verbund des Kartonstreifens weist der Haubenkörper zwei ausreichend biegesteife
rechteckige Scheiben auf. Die beiden ausreichend biegesteifen Kartonplatten
haben die Größe und Form
der Kuvertierumschläge
und stützen
auf diese Weise formtreu die beiden Enden des zu verpackenden Stapels.
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Dieser
Haubenkörper
umhüllt
den Stapel, lässt
aber die Schmalseiten des Stapels mit den Seitenkanten der Kuvertierumschläge frei.
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Die
transportablen Anordnungen werden paketähnlich in Etagen auf der Palette
aufgebaut. Zu berücksichtigen
ist ja, dass die Vielzahl der Kuvertierumschläge nicht jeweils als einzelne
Anordnung zu den Kuvertieranlagen getragen werden, sondern im Regelfall
ihrerseits in Großgebinden
auf Paletten aufgestapelt werden. Es stehen dann also zahlreiche gestapelte
Verpackungen aufeinander. Durch das Vorsehen der erfindungsgemäßen Haubenkörper ergibt
sich außerdem
eine verbesserte Standfläche
der Kuvertierumschläge
auf einer Palette. Die stabilen Haubenkörper mit Kartonabschnitten
und mit den Scheiben in vertikaler und horizontaler Richtung führen hier
also zu einem definierten zusätzlichen Schutz
der einzelnen Vielzahlen der Kuvertierumschläge in den Großgebinden
auf der Palette.
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Durch
die erfindungsgemäße Konzeption
gelingt es, eine feste Stapelstruktur und eine durch den Druck definierte
Festigkeit und Stabilität
zu erreichen.
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Der
Haubenkörper
bildet einen hohlen Körper,
da er über
mehrere in 90° zueinander
abknickende Kartonbereiche verfügt.
Hinzu kommen die beiden rechteckigen Scheiben. Der Haubenkörper stellt
damit zwei ineinander gegensinnig gestellte U-Profile mit unterschiedlich
starken Profilseiten dar. Insgesamt entsteht ein dreidimensionales,
stabilisierendes Profil, wodurch die Dicke der Scheiben relativ
gering gehalten werden kann.
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Ein
weiterer, ganz erheblicher Vorteil liegt darin, dass die gerade
fertig gestellten und auch nach der Verpackung noch relativ feuchten
und warmen Kuvertierumschläge
die in ihnen enthaltenen Wasserdampfanteile über die offenen Seiten- und
Endflächen
der verpackten Anordnung mit den Kuvertierumschlägen verdunsten können. Die
Kuvertierumschläge
behalten auf diese Weise auf dem Wege zum Anwender ihre bei der
Produktion vorgegebene Maßhaltigkeit
und damit auch ihre Qualität.
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In
dem Haubenkörper
mit den Scheiben und/oder in der Aufreißlasche oder dem Griffelement können optional
Ausstanzungen vorgesehen werden. Diese Ausstanzungen ermöglichen
es dem Bediener oder Verwender an der Kuvertiermaschine, die Kuvertierumschläge mit besonders
bequemen, einfachen Handgriffen von der Verpackung und ihren Verpackungsteilen
zu befreien.
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Das
Griffelement könnte
ebenfalls durch eine entsprechend geeignete Ausstanzung in dem Haubenkörper vorgesehen
werden. Der Haubenkörper kann
auch durch einstückig
oder angeklebt ausgebildete Vorsprünge mit Ausstanzungen das Griffelement
bilden.
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Bei
diesen Maßnahmen
sollte berücksichtigt werden,
dass die „feste" Seite des Griffelementes
mit einer vergleichsweise starken Verklebung an dem Haubenkörper befestigt
sein sollte, während
die zu lösende
Verbindung, die auf der Seite unter dem Griffmedium liegt, sich
relativ leicht öffnen
lassen sollte.
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Außerdem ist
es bevorzugt, wenn der Haubenkörper
mit zusätzlichen
Verstärkungsstreifen
versehen ist.
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Eine
besonders bevorzugte Ausführungsform
zeichnet sich dabei dadurch aus, dass die Verstärkungsstreifen in den Bereichen
vorgesehen sind, an denen der Haubenkörper von der Unterseite der Vielzahl
von Kuvertierumschlägen
um 90° nach
oben um eine der beiden Endseiten geknickt verläuft, und dass die Verstärkungsstreifen
quer zur Bahn des Haubenkörpers,
also parallel zu den unteren Längskanten
der Kuvertierumschläge,
verlaufen.
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Dadurch
wird insbesondere der bei Transporten am stärksten belastete Abschnitt,
an dem der Haubenkörper
von der Unterseite der Anordnung im 90° Winkel nach oben umknickt und
an den Endseiten entlangläuft,
entlastet.
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Hier
hat sich eine einfache Möglichkeit
für einen
zusätzlichen
Schutz ergeben, der die weiteren vorteilhaften Möglichkeiten nicht im Geringsten
beeinträchtigt
Es kann gewissermaßen
als Kantenschutz ein einfacher Klebestreifen aus einem Kunststoff
oder bevorzugt aus einem faserigen Zellulosematerial aufgeklebt
werden, der sich quer über
den Haubenkörper
von einer Seitenkante zur anderen Seitenkante erstreckt und genau
auf die hier entstehende Kante geklebt ist.
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Der
oder die Verstärkungsstreifen
können von
außen
oder aber auch von der inneren, den Kuvertierumschlägen benachbarten
Seiten her auf den Haubenkörper
aufgebracht werden.
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Es
ist auch hinreichend, nur die unmittelbar an die Seitenkanten angrenzenden
Bereiche mit kurzen Abschnitten derartiger Verstärkungsstreifen zu versehen,
da bereits das Verhindern eines Einreißens von der Seitenkante aus
vollständig
als Schutz ausreicht.
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Eine
weitere Möglichkeit
besteht darin, dass der Haubenkörper
mit alternativen oder zusätzlichen Verstärkungsstreifen
versehen ist, dass die Verstärkungsstreifen
auf dem Haubenkörper
an dessen Seitenkanten entlang laufen, und dass auf beiden Seitenkanten
benachbart zur Kante des Haubenkörpers je
ein Verstärkungsstreifen
vorgesehen ist.
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Im
Vergleich zu herkömmlichen
Pappkartons oder anderen wannen- und trogähnlichen Verpackungen und Unterbringungsformen
für Kuvertierumschläge entsteht
erfindungsgemäß noch ein
weiterer, jetzt sehr interessant werden der Aspekt. So besteht gerade
im Zusammenhang mit Kuvertiermaschinen und entsprechenden Verarbeitungsmaschinen
für das
Versenden von Umschlägen
mit Inhalt eine ständig
erhöhte
Anforderung gegenüber
möglichen
Bränden.
Da hier verhältnismäßig leicht
brennbare Stoffe wie Papier und Kunststoff maschinell bearbeitet
werden, besteht dementsprechend die Gefahr, dass bei Fehlfunktionen
auch ein Brand auftritt. Entsprechende Räume sind daher üblicherweise
mit Sprinkleranlagen oder anderen Löscheinrichtungen ausgerüstet, die
von der Decke her eine Wasserabgabe auf die darunter befindlichen
Bereiche sicherstellen.
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Sind
aber die Kuvertierumschläge
in wannen- und trogartigen Behältnissen
aufgenommen, so fällt
zwar das von oben durch die Sprinkleranlage oder die sonstige Befeuchtungseinrichtung
herab fallende Wasser in den obersten der wannen- und trogartigen
Behältnisse.
Das Wasser bleibt jedoch genau in diesem Behältnis stehen und steht damit
für weitere
Löschmaßnahmen
nicht mehr zur Verfügung. Es
kann zwar auf diese Weise ein Brand in dem jeweils obersten Behältnis gelöscht beziehungsweise verhindert
werden, da sich in diesem Behältnis
das gesamte Wasser sammelt, in den darunter befindlichen Etagen
der aufgestapelten Kuvertierumschläge ist jedoch ein Brand praktisch
unbeeinflusst von der Sprinkleranlage, da das Wasser nicht mehr
oder jedenfalls nicht schnell genug bis in diese Regionen dringen
kann.
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Aus
diesem Grunde wird bereits im Stand der Technik bei wannenartigen
Verpackungen versucht, die entsprechenden Behältnisse mit Löchern und
Bohrungen auszustatten, durch die Wasser nach unten ablaufen kann,
es bleibt jedoch bei einer ganz erheblichen Verzögerung des Wirksamwerdens der entsprechenden
Sprinkleranlage.
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Bei
den erfindungsgemäßen Verpackungen für die Kuvertierumschläge stellt
sich dieses Problem jedoch gar nicht erst. Zum Einen sind die um
die Umschläge
herum angeordneten Verpackungsbestandteile ohnehin aus Karton und
damit rasch von Wasser zu durchdringen, zum Anderen sind diese Verpackungs bestandteile
auch nicht wannen- oder trogförmig,
sodass Wasser in ihnen auch nicht aufgefangen wird, sondern unmittelbar
in die darunter befindlichen Abschnitte mit weiteren Kuvertierumschlägen dringen
kann.
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Dies
ist insbesondere für
die für
derartige Räumlichkeiten
und Kuvertieranlagen zu entrichtenden erheblichen Versicherungsbeiträge sehr
interessant, da diese im Hinblick auf die möglichen Gefahren und den Wert
der gesamten Anlagen erhebliche Beträge erreichen können.
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Im
Zusammenhang mit der Reduzierung der Auswirkungen etwaiger Brände ist
auch noch festzuhalten, dass die erfindungsgemäß vorgesehenen Anordnungen
Kuvertierumschläge
einsetzen, die auf Grund der Haubenkörper relativ eng gepresst sind. Gepresstes
Papier besitzt eine im Vergleich zu losem, lockeren Papier viel
geringere für
den Sauerstoff der Luft zur Verfügung
stehende anzugreifende Papieroberfläche. Kann der Sauerstoff daher
die Papieroberfläche
nicht erreichen, kann das entsprechend gepresste Papier nicht brennen
beziehungsweise ein entstandener Brand sich nur wesentlich langsamer
und schlechter fortpflanzen. Die in den erfindungsgemäßen Anordnungen
gepressten Kuvertierumschläge
fangen daher erst verzögert
Feuer, verglichen mit losem, lockeren Papier, wie es etwa in herkömmlichen
Transportboxen in Form der darin eingestellten Kuvertierumschläge vorliegt.
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Auch
in diesem Zusammenhang ist es von großem Vorteil, dass die erfindungsgemäßen Anordnungen
ohne beziehungsweise mit extrem wenig Kunststoffanteilen auskommen.
Beim Verbrennen von Kunststoff entsteht beispielsweise aus dem häufig verwendeten
Polystyrol ein salzsäurehaltiges
Gemisch beziehungsweise ein salzsäurehaltiges Gas. Beides ist
gesundheitsgefährdend
und ätzend
nicht nur für
Personen, sondern auch für
die betroffenen Maschinen und Anlagen im Raum. Auch dies führt zu erhöhten Versicherungsprämien bei
der Verwendung derartiger Werkstoffe.
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Auch
andere Reaktionsprodukte können
bei Verbrennungsvorgängen
mit den jeweils verwendeten Kunststoffen entstehen, was zu vielfältigen Problemen
führen
kann.
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Ein
weiterer, im Zusammenhang mit der Erfindung entstehender wirtschaftlicher
Vorteil geht ebenfalls technisch darauf zurück, dass die Kuvertierumschläge erfindungsgemäß sehr viel
enger gepackt und gepresst sind, als dies bei herkömmlichen transportablen
Anordnungen aus Kuvertierumschlägen
mit ihrer Verpackung gehandhabt wird. Die Kuvertierumschläge benötigen nämlich auf
diese Weise deutlich weniger Lagerraum. Im eng gepackten und zusammengepressten
Zustand ist die Zahl der in einem bestimmten Volumen in einem Lagerraum
aufbewahrbaren Kuvertierumschläge
wesentlich höher, als
im losen, lockeren Zustand. Eine erhebliche Ersparnis an Lagerraum
ist möglich.
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Ein ähnlicher
Vorteil entsteht bei Transportvorgängen. Das Volumen etwa in den
Laderäumen eines
Lastkraftwagens bzw. Lastkraftwagenanhängers oder auch in anderen
Transportmitteln wie etwa Containern oder Eisenbahnwagen kann mit
den erfindungsgemäß eng gepackten
und zusammengepressten Kuvertierumschlägen deutlich besser ausgenutzt
werden. Im Regelfall ist das Gewicht der zu transportierenden Kuvertierumschläge nicht
so hoch, dass es zu einer vollständigen
oder annähernden Ausnutzung
der Kapazitäten
der Transportfahrzeuge führt,
so dass die zusätzlich
Menge von im gleichen Volumen transportierbaren Kuvertierumschlägen keineswegs
zu einer Überladung
des Transportmittels führt.
Da die Kosten für
einen Transport im Regelfall vom Volumen der zu transportierenden
Güter abhängen, wird
so der Transport deutlich günstiger.
Zugleich wird er auch umweltfreundlicher, da mit weniger Transportmitteln
die gleiche Menge an Kuvertierumschlägen transportiert werden kann.
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Im
Folgenden wird anhand der Zeichnung ein Ausführungsbeispiel der Erfindung
näher beschrieben.
Es zeigen:
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1 einen
Kuvertierumschlag;
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2 eine
perspektivische Darstellung einer Ausführungsform der Erfindung, schematisch
in ungeöffneten
Zustand dargestellt;
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3 Die
Ausführungsform
aus 2 in vergleichbarer perspektivischer Ansicht,
unmittelbar nach dem Aufreißen
einer Aufreißlasche
dargestellt;
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4 die
Ausführungsform
aus 2 in vergleichbarer perspektivischer Ansicht,
während
des weiteren Fortschreitens des Öffnungsvorgangs
dargestellt;
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5 eine
nähere
Darstellung einer bevorzugten Ausführungsform eines verwendeten
Kuvertierumschlages;
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6 eine
Darstellung ähnlich 2 in
einer leicht modifizierten Ausführungsform
mit Verstärkungsstreifen;
und
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7 die
Darstellung aus 2 in einer anderen modifizierten
Ausführungsform
mit Verstärkungsstreifen.
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Ein
in 1 dargestellter Kuvertierumschlag 10 dient
zum Versenden von Briefen oder Dokumenten. Er ist etwa rechteckig
und besitzt eine untere Längskante 11,
eine obere, zur Längskante
parallele Längskante 12,
zwei zu den beiden Längskanten senkrecht
stehende Seitenkanten 13 und 14 und außerdem eine
flächige
Seite, die die Anschriftseite 15 bildet, und eine von der
Anschriftseite 15 abgewandte Klappenseite 16.
Die Anschriftseite 15 kann etwa ein Fenster 17 aufweisen.
Ein in dem Kuvertierumschlag 10 befindlicher Brief oder
ein anderes Dokument mit einer Anschrift eines beabsichtigten Empfängers kann
dann durch das Fenster 17 von einem Postversandunternehmen
gesehen und verwertet werden. Die in der 1 verdeckte
und vom Betrachter abgewandte Klappenseite 16 dient dazu,
den Kuvertierumschlag automatisch öffnen zu können, den Brief beziehungsweise
das Dokument und gegebenenfalls vorgesehene Anlagen in dem Kuvertierumschlag 10 zu
platzieren und diesen nach dem Platzieren zu verschließen.
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Derartige
Kuvertierumschläge
werden maschinell verarbeitet und müssen hierzu in sehr großen Stückzahlen
entsprechenden Kuvertieranlagen (nicht dargestellt) manuell oder
automatisch zugeführt
werden.
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Die
Zufuhr geschieht, in dem man die Kuvertierumschläge 10 in großen Stückzahlen
auf ein entsprechendes geführtes
Band platziert, das die Kuvertierumschläge 10 dann meistens
senkrecht stehend einem Befüllautomaten
zuführt
(nicht dargestellt). Bei anderen Typen von Kuvertiermaschinen werden
die Kuvertierumschläge
in senkrechte Schächte
eingelegt. Um die Kuvertierumschläge 10 in großen Stückzahlen
in relativ kurzer Zeit auf diese Förderbänder oder in diese Förderschächte legen
zu können,
werden die Kuvertierumschläge 10 zunächst zu
einer Vielzahl 20 von flächig nebeneinander stehenden
beziehungsweise liegenden Umschlägen
angeordnet. Diese Anordnung geschieht beim Hersteller der Kuvertierumschläge 10.
Der so gebildete Stapel wird dann geeignet verpackt und zusammengehalten,
damit er ein handhabbares Objekt während des Transports und der
Lagerung bildet und hinterher möglichst kompakt
und ohne Probleme auf das Förderband
der Kuvertiermaschine gesetzt werden kann.
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Während im
Stand der Technik dazu üblicherweise
kartonähnliche
Behältnisse
verwendet werden, aus denen die Kuvertierumschläge 10 dann entnommen
und per Hand auf das Förderband
oder in den Förderschacht
gestellt werden, wird in der in 2 dargestellten
erfindungsgemäßen Ausführungsform
eine Vielzahl 20 von Kuvertierumschlägen 10 anders verpackt.
Die Vielzahl 20 besitzt dabei eine Unterseite 21,
die von den nebeneinander stehenden unteren Längskanten 11 der zahlreichen
Kuvertierumschläge 10 der
Vielzahl 20 gebildet wird. Eine Vielzahl 20 kann
beispielsweise 750, 800 oder 1000 Kuvertierumschläge 10 umfassen,
es sind allerdings auch andere Zahlen möglich.
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Da
die Vielzahl 20 aus flächig
nebeneinander liegenden oder präzise
ausgedrückt
stehenden zahlreichen Kuvertierumschlägen 10 gebildet wird,
sind dann nicht nur die unteren Längskanten 11, sondern auch
die oberen Längskanten 12 der
einzelnen Kuvertierumschläge 10 zueinander
parallel und nebeneinander angeordnet und bilden gemeinsam eine Oberseite 22 der
Vielzahl 20 von Kuvertierumschlägen 10.
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Die
ebenfalls parallelen Seitenkanten 13 und 14 der
Kuvertierumschläge 10 bilden
dann die zueinander parallelen und zu der Unterseite 21 und
der Oberseite 22 senkrechten Schmalseiten 23 und 24 der
Vielzahl 20.
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Eine
erste, in der 2 auf den Betrachter zugewandte
Endseite 25 der Vielzahl 20 wird von der Anschriftseite 15 des
ersten Kuvertierumschlags 10 der Vielzahl 20 gebildet.
In der 1 ist die Anschriftseite 15 des ersten
Kuvertierumschlags 10 nicht zu erkennen, da sie in noch
später
beschriebener Form abgedeckt ist.
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Auf
der von dem Betrachter in 2 abgewandten
gegenüber
liegenden Endseite 26 der Vielzahl 20 liegt die
Klappenseite 16 des letzten Kuvertierumschlags 10 der
Vielzahl 20.
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In
diesem dargestellten Zustand ebenso wie auf dem Zufuhrband einer
Kuvertieranlage stehen die Kuvertierumschläge 10 aufrecht. Es
sind also bei genauerer Betrachtung „nebeneinander stehende" Kuvertierumschläge 10.
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Diese
Vielzahl 20 ist dann mit einem Haubenkörper 30 umgeben. Um
die Vielzahl 20 aus Kuvertierumschlägen 10 herum ist umlaufend
der Haubenkörper 30 aus
einem kartonartigen Material geführt.
Er beginnt dabei auf der vorderen Endseite 25, geht über die
Unterseite 21, die hintere Endseite 26 herum bis über die
Oberseite 22 wieder zur vorderen Endseite 25.
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Auf
der vorderen Endseite 25 überlappen sich die beiden Enden
des Haubenkörpers 30.
In dem Bereich der Überlappung
können
die beiden Enden miteinander verklebt sein.
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An
dem auf den Betrachter zugewandten Ende des Haubenkörpers 30 ist
außerdem
eine Aufreißlasche 42 angeordnet.
Die Aufreißlasche 42 kann auch
einen Griff 43 aufweisen. Die Aufreißlasche 42 und/oder
der Griff 43 können
einstückig
mit dem Haubenkörper 30 ausgebildet
sein; es kann sich auch um ein anderes, besonders grifffreundliches
Material handeln, das insbesondere einen Benutzer nicht in die Hand
schneidet, wenn dieser kräftig
an dem Griff 43 oder der Aufreißlasche 42 zieht.
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Außer Gebrauch
liegt die Aufreißlasche 42 mit
dem Griff 43 flach auf der Endseite 25 der Vielzahl 20 von
Kuvertierumschlägen 10.
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Diese
Vielzahl 20 mit dem Haubenkörper 30 nimmt der
Benutzer von einem Stapel beispielsweise auf einer Palette und legt
ihn auf das Förderband
der Kuvertiermaschine. Dabei muss er lediglich darauf achten, dass
die Endseite 25 richtig herum orientiert ist, was durch
die Anordnung der Aufreißlasche 42 leicht
erkennbar ist.
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Dabei
kommt dem Benutzer auch zugute, wenn wie in der dargestellten Ausführungsform
vorgesehen der Haubenkörper 30 nicht
ganz bis zu den Seitenkanten 13 und 14 der Kuvertierumschläge 10 reicht,
also bereits vor den Schmalseiten 23 und 24 ein
kleines Stück
der Oberseite 22 freilässt.
Das führt nämlich dazu,
dass ein erfahrener Benutzer an dem Aussehen der Oberseite 22 noch
erkennen kann, ob er einen kleinen Abschnitt der Anschriftseite 15 oder der Klappenseite 16 des
Kuvertierumschlages 10 zu sehen bekommt. Die Anschriftseite 15 und
die Klappenseite 16 unterscheiden sich nämlich optisch
für den
erfahrenen Benutzer dadurch, dass auf der Klappenseite 16 ein
kleines Stückchen
der Klappe auch in diesem randnahen Bereich noch zu erkennen ist.
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Möglich wäre es jedoch
auch (nicht dargestellt), in den Haubenkörper 30 in diesem
Bereich transparente oder auch durchgestanzte Durchbrüche einzuarbeiten,
die einen Blick auf den ersten dahinter angeordneten Kuvertierumschlag 10 und
einen charakterischen Abschnitt desselben erlauben, etwa auf einen
Randbereich der Klappe oder des Fensterausschnitts.
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Es
ist dann erfindungsgemäß nicht
erforderlich, besondere Aufdrucke zur Kennzeichnung der richtigen
Orientierung vorzusehen. Dies vereinfacht die Benutzung der erfindungsgemäßen Anordnung zusätzlich.
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Die
Vielzahl 20 ist in diesem Moment noch von insbesondere
dem Haubenkörper 30 umgeben. Sie
kann so also noch nicht weiter verarbeitet werden. Da das Zuführband der
Kuvertiermaschine jedoch auch noch die Kuvertierumschläge 10 aus
den vorhergehenden Vielzahlen 20 aufweist, die noch der Kuvertiermaschine
zugeführt
werden, hat der Benutzer einige Sekunden Zeit, jetzt die nächsten Schritte vorzunehmen.
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Dies
ist in der 3 angedeutet. Der Benutzer zieht
an dem Griff 43 der Aufreißlasche 42. Dadurch
reißt
die Klebung des Haubenkörpers 30 auf und
dieser lässt
sich mit einem Ende nach oben bewegen, sodass er sich von der Endseite 25 und
der Oberseite 22 der Vielzahl 20 von Kuvertierumschlägen löst und entfernt.
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Mit
einem kräftigen
Zug an der Aufreißlasche 42 mittels
des Griffes 43 lässt
sich das kartonartige Material des bereits aufgerissenen Haubenkörpers problemlos
unter der Unterseite 21 der Vielzahl 20 von Kuvertierumschlägen 10 hindurch
heraus ziehen, ohne dass die Längskanten 11 der
Kuvertierumschläge 10 dadurch
beschädigt
oder in ihrer Reihenfolge in Unordnung gebracht werden.
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Man
sieht in der 3 noch auf der dem Betrachter
zugewandten Seite der Vielzahl 20 unten das jetzt „letzte
Ende" des Haubenkörpers 30 unter
der Vielzahl 20 herausragen.
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Das
kartonartige Material des jetzt nicht mehr benötigten Haubenkörpers 30 kann
als normales zellulosehaltiges Material entsorgt werden und nimmt
dabei viel weniger Raum in Anspruch, anders als herkömmliche
Leerkartons nach dem Herausnehmen der Kuvertierumschläge.
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In
der 3 ist bereits zu erkennen, dass der Haubenkörper 30 auf
der den Kuvertierumschlägen 10 benachbarten
Seite zwei druckfeste rechteckige Scheiben 35, 36 aufweist,
die vollflächig
die beiden Endseiten 25 und 26 der Vielzahl 20 von
Kuvertierumschlägen 10 abdecken.
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Die
Scheiben 35 und 36 können auch als Slabs bezeichnet
werden. Sie können
dicker ausgebildet sein als die anderen Bestandteile des Haubenkörpers 30 und
sorgen dafür,
dass die Vielzahl 20 von Kuvertierumschlägen 10 während der
gesamten Transport- und Lagervorgänge an den beiden Endseiten 25 und 26 geschützt ist
und insbesondere auch die äußeren Ecken
der äußeren Kuvertierumschläge 10 nicht
knicken oder gebogen werden, was eine Verarbeitung in einer Kuvertiermaschine
sehr erschweren oder möglicherweise
ausschließen
würde.
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Ein
Blick auf die 4 zeigt nun den nächsten Schritt
in einer Ausführungsform
während
der Verarbeitung. Der Benutzer oder Bediener hebt jetzt mit dem
Griff 43 die vordere Seite des Haubenkörpers 30 mit dessen
Scheibe 35 an und nimmt diese von der Vielzahl 20 von
Kuvertierumschlägen 10 ab.
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Bei
der Situation in 4 erkennt man, wie nunmehr die
vordere Scheibe 35 den Blick auf die Anschriftseite 15 des
ersten Kuvertierumschlags 10 der Vielzahl 20 freigibt.
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In
der in 4 dargestellten bevorzugten Ausführungsform
ist vorgesehen, den Haubenkörper 30 mit
seinen Scheiben 35, 36 zu verbinden und auf diese
Weise nach dem Aufreißen
der Aufreißlasche 42 mittels
des Griffes 43 von den Kuvertierumschlägen 10 zu trennen.
Diese Verbindung würde
man bevorzugt in einem Bereich an den Kanten einer der beiden Scheiben 35 und 36 vorsehen.
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Man
sieht in der 4 nach dem Aufreißen den
bereits leicht mit der Scheibe 35 nach oben abgehobenen,
mit der Scheibe 35 verbundenen Abschnitt des Haubenkörpers 30 und ähnlich wie
in der 3 noch das letzte jetzt schon flach liegende Ende unter
der Vielzahl 20 herausragen, das im nächsten Zug unter der Unterseite 21 hindurch
gezogen wird.
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Die
zweite Scheibe 36 des Haubenkörpers 30 wird mit
diesem „letzten
Ende" auf der dem
Betrachter abgewandten Seite der Vielzahl 20 dann nach
oben gezogen und so auch von den Kuvertierumschlägen 10 getrennt.
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Der
Haubenkörper 30 mit
seinen Scheiben 35, 36 kann einfach in der Papierentsorgung
abtransportiert werden. Auch sie nehmen nur wenig Raum in Anspruch.
Es gibt keinen durch räumliche
Verschachtelung hervorgerufenen Widerstand anders als bei Leerkartons.
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Der
Haubenkörper 30 mit
seinen beiden Scheiben 35, 36 ist nahezu flach
im zu entsorgenden Zustand. Er besteht mit allen Teilen ganz oder überwiegend
aus reinem Zellulosewerkstoff und muss bei der weiteren Entsorgung
nicht aufwändig
weiterbehandelt werden. Bevorzugt sind darüber hinaus sowohl der Haubenkörper 30 als
auch seine beiden Scheiben 35, 36 jeweils aus
einer Recyclingpappe hergestellt.
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Auf
dem Förderband
beim Zuführen
zur Kuvertiermaschine befindet sich damit in der Ausführungsform
nach der 4 nur noch die Vielzahl 20 aus
Kuvertierumschlägen 10 ohne
jeden Haubenkörper 30 oder
sonstige Verpackung und kann einwandfrei weiterverarbeitet werden.
Der Bediener kann dabei diese Vielzahl 20 noch an die anderen
Kuvertierumschläge
des Vorgängerstapels
heran schieben. Allerdings ist das Herausnehmen des Haubenkörpers 30 nicht
sehr platzaufwendig, sodass ohnehin kaum ein Zwischenraum zwischen
zwei aufeinander folgenden Vielzahlen 20 von Kuvertierumschlägen 10 für diese
Tätigkeit
benötigt
wird.
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Um
eine Vielzahl 20 aus Kuvertierumschlägen 10 mit der erfindungsgemäßen bevorzugten
Verpackung bestehend in erster Linie aus dem Haubenkörper 30 zu
versehen, kann eine modifizierte Form der in der auf die Herstellung
von Briefumschlägen spezialisierten
Industrie verwendeten so genannten Packpressen eingesetzt werden.
Die Herstellung kann sowohl automatisch als auch manuell oder mittels
einer Kombination aus beidem erfolgen.
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Dabei
wird etwa wie folgt vorgegangen: zunächst produziert eine herkömmliche
auf das Herstellen von Briefumschlägen ausgelegte Maschine eine
Vielzahl 20 von Kuvertierumschlägen 10 in einer gewünschten
und vorgegebenen Menge von beispielsweise 750 oder 1000 Stück. Diese
Vielzahl 20 wird dann von Hand oder auch automatisch in
ungepresstem Zustand in eine Pressvorrichtung eingeführt. Dabei
wird vor, während
oder nach diesem Vorgang eine Scheibe 35 als unterer Slab
vor den ersten Umschlag 10 der Vielzahl 20 eingelegt
und ein Teil des Haubenkörpers 30 noch
daruntergelegt. Dieser untere Slab wird dann in der Darstellung
in der 4 zur vorderen Scheibe 35 beziehungsweise
zum vorderen Slab.
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Optional
ist es auch möglich,
dass an dieser Scheibe 35 bereits der mittlere Teil des
Haubenkörpers 30 einstückig oder
angeleimt angebracht ist.
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Es
wird jetzt die weitere Scheibe 36 als oberer Slab auf den
letzten Kuvertierumschlag 10 der Vielzahl 20 gelegt.
Dieser obere Slab wird dann in der Darstellung in der 4 die
hintere Scheibe 36 beziehungsweise der hintere Slab.
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Die
Kuvertierumschläge 10 der
noch ungepressten Vielzahl 20 werden dann gemeinsam mit der
oberen Scheibe 36 mit einem an der Pressvorrichtung eingestellten
Druck gegen die schon vorhandene untere Scheibe 35 gepresst.
Der Druck auf die Vielzahl 20 kann optional auch mit mehreren
verschiedenen Werkzeugen ausgeübt
werden.
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Im
Bereich der Seitenkanten 13 und 14 der Kuvertierumschläge 10 befinden
sich Seitenklappen. Diese Seitenklappen werden bei der Herstellung
von Kuvertierumschlägen 10 eingesetzt,
um die Anschriftseite 15 und die Klappenseite 16 miteinander verbinden
zu können.
In diesem Bereich wird durch die Pressen die Vielzahl 20 aus
den Kuvertierumschlägen 10 mit
einer Breite von maximal etwa 10 mm zusätzlich verdichtet.
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In
einem nächsten
Schritt würde
dann der Rest des Haubenkörpers 30 an
einer oder beiden Scheiben 35, 36 durch scharfes
Abknicken und Aufbringen einer Verklebung befestigt. Dadurch ist
der Haubenkörper 30 komplett
und umgibt, wie gewünscht
die komplette Vielzahl 20.
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Der
Haubenkörper 30 könnte auch
aus einem vorgefertigten Karton mit unterschiedlich dicken Abschnitten
gebildet werden, wobei die dickeren Flächen der Kartonbahn dann die
Scheiben 35, 36 bilden.
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Die
Vielzahlen 20 aus Kuvertierumschlägen 10 sind nun transportbereit
und werden auf einer Palette gestapelt und eine große Stückzahl an
derartigen Vielzahlen 20 beziehungsweise Anordnungen aus
Kuvertierumschlägen 10 und
Verpackungen 30 wird dann wie bei herkömmlichen Transportvorgängen nochmals
geschützt
und die gesamte Palette transportiert.
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Die
Kuvertierumschläge 10 in
den Vielzahlen 20 besitzen bevorzugt an der unteren Längskante 11, der
so genannten Bodenfalzkante, die gleiche Dicke, wie an der gegenüber liegenden
oberen Längskante 12,
an der die Verschlussklappe der Klappenseite 16 angelenkt
ist. Dadurch kann vermieden werden, dass die gebildeten Vielzahlen 20 trapezförmig sind,
da an der Verschlussklappe sonst möglicherweise mehr Papierschichten
zusammenkommen können
als an der gegenüberliegenden
unteren Längskante 11. Dies
kann dadurch erfolgen, dass man den Seitenklappenzuschnitt und dessen
Umfalzung etwas verlängert.
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Um
eine gute Weiterverarbeitung der Kuvertierumschläge 10 nach dem Entnehmen
aus der Vielzahl 20 zu ermöglichen, hat es sich besonders
bewährt,
die Kuvertierumschläge 10 mit
einem Aufrichtevorbruch 18 auszurüsten. Eine nähere Darstellung eines
Kuvertierumschlages 10 mit diesem Aufrichtevorbruch 18 sowie
entsprechend den vorstehenden Überlegungen
ausgebildeten Elementen der Klappenseite 16 sind in der 5 dargestellt.
Man sieht hier einen entsprechend schematisch dargestellten und
auseinander gefalteten Kuvertierumschlag 10 eine Anschriftseite 15 mit
daran abgelenkten Klappen 16a, 16b, 16c und 16d ausgerüstet ist,
die zusammen die Klappenseite 16 bilden. Üblich sind
dabei eine Bodenklappe 16a, die an der unteren Längskante 11 angelenkt
ist, zwei Seitenklappen 16b und 16c, die jeweils
an den beiden Seitenkanten 13 und 14 angelenkt
sind, sowie eine Schlussklappe 16d, die an der oberen Längskante 12 angelenkt
ist.
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Wie
man in der 6 erkennen kann, ist die Schlussklappe 16d über den
Aufrichtevorbruch 18 an der oberen Längskante 12 angelenkt,
der ein besseres Öffnen
in der automatischen Kuvertieranlage ermöglicht.
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Zusätzlich ist
in der 6 auch angedeutet, dass unten an der Seitenklappe 16c und/oder
an der Bodenklappe 16a kleine Extraklappen 16e angelenkt sind,
die die zusätzliche
Papierlage bilden.
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In
der 6 ist eine zusätzliche
Möglichkeit dargestellt,
um den von der Verpackung gegebenen Schutz noch weiter zu verbessern.
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Auf
dem Haubenkörper 30 werden
dabei ein oder mehrere Verstärkungsstreifen 44,
insbesondere Klebestreifen aufgeklebt. Diese Klebestreifen laufen in
der Ausführungsform
aus der 7 parallel zu den unteren und
oberen Längskanten 11 und 12 der
Kuvertierumschläge 10 und
werden in den Bereichen des Haubenkörpers 30 aufgebracht,
wo dieser um jeweils 90° gefaltet
ist. Es handelt sich hier also um die Kanten, die etwa die Endseiten 25 beziehungsweise 26 mit
der Unterseite 21 und der Oberseite 22 der Vielzahl 20 bilden.
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Insbesondere
an den von der Unterseite 21 mit den beiden anschließenden Endseiten 25 und 26 gebildeten
Kanten sind derartige Klebestreifen beziehungsweise Verstärkungsstreifen 44 vorgesehen. Dadurch
kann vermieden werden, dass bei einem versehentlichen Fallenlassen
der kompletten Anordnung oder auch bei einem längeren Transport über ungünstige Wegstrecken
in einer Palette ein Einreißen
des Haubenkörpers 30 an
diesen relativ empfindlichen Bereichen eintritt. Dadurch wird insbesondere
der Haubenkörper 30 zusammengehalten
und erlaubt ein Herausziehen in kompletten Zustand beim Aufsetzen
auf das Förderband
beim Zuführen zur
Kuvertiermaschine.
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Es
ist auch möglich,
diese Klebebänder
oder Verstärkungsstreifen 44 nur
von der Seitenkante des Haubenkörpers 30 ein
Stück weit
zu führen,
da die Ränder
bzw. Seitenkanten am empfindlichsten sind.
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In
einer weiteren Ausführungsform
in der 7 ist dargestellt, dass ebenfalls Klebebänder beziehungsweise
Verstärkungsstreifen 44 vorgesehen werden,
die hier längs
der Seitenkanten des Haubenkörpers 30 aufgetragen
werden und rundum laufen. Auch diese Verstärkungsstreifen 45 dienen
dem gleichen Zweck und haben den Vorzug, ein Einreißen der
Seitenkante des Haubenkörpers 30 insgesamt
zu unterbinden.
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Denkbar
ist auch eine nicht dargestellte Kombination der Anbringungsarten
der Verstärkungsstreifen 44 und 45 aus
den 6 und 7.
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Die
Verstärkungsstreifen 44, 45 können entweder
von der Außenseite
auf den Haubenkörper 30 aufgebracht
werden, wie dies in den 6 und 7 auch jeweils
angedeutet ist, sie können
aber auch von der Innenseite her auf den Haubenkörper 30 aufgebracht
werden, sich also zwischen dem Haubenkörper 30 und der Vielzahl 20 aus
Kuvertierumschlägen 10 befinden.
-
Die
Klebebänder
beziehungsweise Verstärkungsstreifen 44, 45 sind
bevorzugt aus einem faserverstärktem
Papiermaterial gefertigt.
-
Falls
gewünscht,
ist es zusätzlich
möglich, zwischen
den Kuvertierumschlägen 10 zusätzliche, wenig
anspruchsvolle Papplagen einzulegen, um beispielsweise eine Unterteilung
in Abschnitte von 300, 400 oder 500 Kuvertierumschläge 10 zu
erreichen. Mit solchen Zwischenpappen (nicht dargestellt) kann eine
leichte Stabilisierung erfolgen, wenn nach dem Aufreißen der Aufreißlasche 42 noch
vorübergehend
eine Standfestigkeit der Kuvertierumschläge 10 gewünscht wird.
Dies kann unter Umständen
dann interessant sein, wenn die erfindungsgemäßen Anordnungen nicht in einem
Arbeitsgang, sondern beispielsweise aufgrund reduzierter Aufnahmekapazität der Zuführbänder in
zwei oder mehr Arbeitsgängen nacheinander
auf das Band gelegt werden sollen.
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- 10
- Kuvertierumschlag
- 11
- untere
Längskante
- 12
- obere
Längskante
- 13
- Seitenkante
- 14
- Seitenkante
- 15
- Anschriftseite
- 16
- Klappenseite
- 16a
- Bodenklappe
- 16b
- Seitenklappe
- 16c
- Seitenklappe
- 16d
- Schlussklappe
- 16e
- Extraklappe
- 17
- Fenster
- 18
- Aufrichtevorbruch
- 20
- Vielzahl
von Kuvertierumschlägen
- 21
- Unterseite
- 22
- Oberseite
- 23
- Schmalseite
- 24
- Schmalseite
- 25
- Endseite
- 26
- Endseite
- 30
- Haubenkörper
- 35
- Scheibe
- 36
- Scheibe
- 42
- Aufreißlasche
- 43
- Griff
- 44
- Verstärkungsstreifen
horizontal an den Endseiten 25, 26
- 45
- Verstärkungsstreifen
längs um
den Haubenkörper 30 herum