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DE20008746U1 - Deckel mit Mitteln zum lösbaren Befestigen eines scheibenförmigen Datenträgers - Google Patents

Deckel mit Mitteln zum lösbaren Befestigen eines scheibenförmigen Datenträgers

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DE20008746U1
DE20008746U1 DE20008746U DE20008746U DE20008746U1 DE 20008746 U1 DE20008746 U1 DE 20008746U1 DE 20008746 U DE20008746 U DE 20008746U DE 20008746 U DE20008746 U DE 20008746U DE 20008746 U1 DE20008746 U1 DE 20008746U1
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DE
Germany
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lid
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DE20008746U
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Sony Music Entertainment Germany GmbH
Original Assignee
Sony Music Entertainment Germany GmbH
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Publication date
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    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D51/00Closures not otherwise provided for
    • B65D51/24Closures not otherwise provided for combined or co-operating with auxiliary devices for non-closing purposes
    • B65D51/245Closures not otherwise provided for combined or co-operating with auxiliary devices for non-closing purposes provided with decoration, information or contents indicating devices, labels
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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    • B65D51/00Closures not otherwise provided for
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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Closures For Containers (AREA)
  • Packaging For Recording Disks (AREA)

Description

Sony Music Entertainment (Germany) GmbH
Deckel mit Mitteln zum lösbaren Befestigen eines
scheibenförmigen Datenträgers
Die vorliegende Erfindung betrifft einen Deckel für ein Behältnis, vorzugsweise ein becherartiges Behältnis, der lösbar an dem Behältnis anbringbar ist, um eine Seite desselben zu verschließen.
Derartige Deckel sind als Einwegartikel zum Verschließen von Einwegbehältnissen wie Schachteln oder Trinkbechern zumeist für Lebensmittel bzw. Getränke, die zum Mitnehmen beispielsweise aus einem Schenllimbiss oder -restaurant verpackt werden, bekannt. Die Deckel sind in Form und Größe dem zu verschließenden Behältnis angepaßt, für Becher normalerweise rund, und in der Regel aus einem Material auf Papier- oder Kunststoffbasis, ggf. in Verbund mit anderen Materialien gefertigt und besitzten entsprechend geformte Dichteinrichtungen, die lösbar, meistens rastend, mit einem Wulst des jeweiligen Behältnisses zusammenwirken.
Üblicherweise sind diese Einwegdeckel je nach Material matt transparent oder undurchsichtig und/oder einfarbig ausgestaltet. Gelegentlich werden Aufrucke, beispielsweise zur Werbung vorgesehen. Doch sind derartige Maßnahmen teuer und wirtschaftlich erst bei extrem hohen Stückzahlen gleicher Ausgestaltung zu vertreten. Andererseits reduziert eine hohe Stückzahl die Flexibilität und führt u.U. zu hohen Restbeständen nach Auslaufen einer Werbeaktion. Schließlich sind bisherige Maßnahmen fast ausschließlich auf Druckmedien beschränkt oder das Deckelmaterial muß entsprechend verstärkt und komplizierte Zusatz- und Umverpackungen müssen vorgesehen werden, um andere Beipack-Gegenstände in Verbindung mit Einwegbehältnissen zu bringen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen derartigen Deckel dahingehend zu verbessern, daß die zuvor genannten Nachteile vermieden werden können. 5
Gegenstand der Erfindung is ein Deckel für ein Behältnis, wie er im Schutzanspruch 1 angegeben ist. Bevorzugte Ausführungsformen des Deckels sind in den Unteransprüchen angegeben.
10
Im folgenden werden bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung anhand eines in der beigefügten Zeichnung dargestellten Deckels gemäß einer bevorzugten Ausführungsform genauer beschrieben.
15
Die Zeichnung zeigt einen Deckel 1 für einen Einweg-Becher 2 und einen daran zu befestigenden Datenträger jeweils vor und nach dem Anbringen dieser Teile aneinander. Der Deckel 1 ist mit Mitteln versehen ist, mit denen ein scheibenförmiger Datenträger 4, beispielsweise eine CD, DVD, MD oder dgl., an einer oberen Flachseite 5 des Deckels lösbar befestigt werden kann.
Bei der gezeigten Ausführungsform werden die Mittel zum lösbaren Befestigen des Datenträgers durch am Deckelrand angeformte Rastvorsprünge 3 gebildet. Der Deckelrand ist an seiner Unterseite in an sich bekannter Weise so ausgebildet, daß er an einem Randabschnitt (in der Figur ein verdickter Wulst 9) des jeweiligen Behältnisses lösbar und abdichtend angreift. Die Rastwirkung bezüglich einem Rand des Datenträgers und das Festhalten desselben wird durch die eigene Elastizität der Vorsprünge, d.h. aufgrund des Materials oder aufgrund der Formgebung der Vorsprünge, oder durch die Elastizität der Deckelfläche als ganzes gewährleistet. In letzterem Fall könnten die Vorsprünge sogar relativ starr sein.
Im gezeigten Beispiel sind 4 derartige Vorsprünge gleichmäßig um den Umfang verteilt im Bereich des Außenrandes 6 des Deckels 1 angeformt. Der Außenrand 6 ist gegenüber der Fläche 5 des Deckels 1 flanschartig erhöht, so daß sich wie dargestellt eine kreisrunde Vertiefung an der Oberseite des Deckels ergibt. Abgerundete Vo.rsprünge 3 erstrecken sich am oberen Bereich des Außenrandes 6 geringfügig radial zum Zentrum des Deckels und zwar unter Bildung eines etwa der Dicke des zu befestigenden scheibenförmigen Datenträgers entsprechenden axialen Abstands 7 zur Deckelfläche 5.
Allerdings ist es auch möglich, den Außenrand des Deckels nicht um den gesamten Umfang herum zu erhöhen sondern lediglich im Bereich der Vorsprünge, so daß diese eine hakenartige Form besitzen. Des weiteren sind zum Befestigen des Datenträgers mindestens 2, vorzugsweise mindestens 3 Vorsprünge erforderlich um ein Herausrutschen des eingerasteten Datenträgers hinreichend zuverlässig zu verhindern. Die geeignete Anzahl hängt von der Ausgestaltung der Vorsprünge ab.
In einer weiteren (nicht dargestellten) Ausführungsform können die zum lösbaren Befestigen des scheibenförmigen Datenträgers am Deckel dienenden Vorsprünge zusätzlich oder alternativ zu Befestigungsmitteln am Außenrand auch im Mittelbereich der Fläche des Deckels vorgesehen sein und sich unter Bildung eines etwa der Dicke des zu befestigenden scheibenförmigen Datenträgers entsprechenden axialen Abstands zur Deckelfläche zumindest geringfügig radial zum Außenrand des Deckels erstrecken, um am Innenrand der zentralen Bohrung 8 des Datenträgers 4 rastend anzugreifen. Diese Anordnung orientiert sich im wesentlichen an den an sich bereits bekannten Rastbefestigungen zur Fixierung derartiger Datenträger über deren Mittelloch in den dafür normalerweise vorgesehenen Transportschachteln oder Abspielgeräten. Auch bei dieser Variante können die Befestigungsmittel mit einem Deckel verbunden oder integral an dem Deckel angeformt sein.
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In einer wiederum anderen, nicht dargestellten Ausführungsform kann als Mittel zum lösbaren Befestigen des scheibenförmigen Datenträgers allein oder in Verbindung mit den anhand der zuvor beschriebenen Ausführungsbeispiele erläuterten Maßnahmen ein an der Fläche des Deckels angebrachtes flächiges, ein oder mehrteiliges Klebemittel dienen. Die Haftwirkung und Fläche dieses Klebemittels ist so zu wählen, daß ein gewolltes Ablösen des Datenträgers einfach möglich ist ohne, denselben zu beschädigen und ohne daß Rückstände des Klebemittels am Datenträger anhaften bleiben.
Ebenfalls nicht dargestellt aber besonders vorteilhaft ist das Vorsehen einer vorgeformten Öffnung oder eines zur Bildung einer Öffnung durchstoßbaren Bereichs, etwa einer Sollbruchstelle, im Mittelbereich der Deckelfläche, durch die beispielsweise ein Strohhalm hindurchsteckbar ist. Die üblichen Mittelbohrungen gängiger Datenträger wie CD, DVD oder MD sind so groß, daß die Öffnung im Deckel durch das Mittelloch des Datenträgers zugänglich ist, also ein Strohhalm auch dann durch den Deckel hindurchsteckbar ist, wenn der Datenträger am Deckel befestigt ist. Diese Variante ist besonders vorteilhaft, wenn die Rastvorsprünge für den Datenträger wie oben beschrieben im Mittelbereich des Deckels ausgebildet sind und zwischen den Rastvorsprüngen Sollbruchstellen ausgebildet sind, die mit einem Strohhalm oder dgl. durchstoßen werden können.
Erfindungsgemäß können die Mittel zum lösbaren Befestigen des scheibenförmigen Datenträgers an der oberen oder der unteren Flachseite des Deckels vorgesehen sein, wobei letztere Variante besonders vorteilhaft ist, wenn der Deckel selbst transparent ist.
Die Erfindung bietet eine Reihe von Vorteilen:
Es ist erstmals möglich, die immer weiter verbreiteten Datenträger wie CD, DVD, MD usw. auf sehr einfache Weise und
ohne zusätzliche Umverpackung, beispielsweise als Werbe- oder Promotionmaßnahme an einem Behältnis, vorzugweise an einem Einwegbecher der eingangs beschriebenen Art anzubringen. Die bekannten Deckel müßen nur sehr geringfügig geändert werden und bleiben universell verwendbar, können also bei Bedarf auch erst kurz vor der Verteilung an einen Endkunden mit dem Datenträger versehen werden. Dieser Datenträger ist in der Regel bereits bedruckt und ermöglicht so eine flexible farbliche Ausgestaltung des Deckels. Der scheibenförmige Datenträger verleiht dem Deckel eine zusätzliche Festigkeit, so daß der Deckel selbst nicht besonders verstärkt werden muß. Dies ist auch insbesondere im Hinblick auf die Variante von Vorteil, bei der die Öffnung im Deckel zum Durchstoßen mit einem Strohhalm oder dgl. konzentrisch zu der Mittelbohrung-des Datenträgers angeordnet ist.

Claims (12)

1. Deckel für ein Behältnis, vorzugsweise ein becherartiges Behältnis (2), der lösbar an dem Behältnis (2) anbringbar ist, um eine Seite desselben zu verschließen, wobei an dem Deckel (1) Mittel (3) vorgesehen sind zum lösbaren Befestigen eines scheibenförmigen Datenträgers (4), insbesondere einer CD, DVD, MD oder dgl., an einer Fläche (5) des Deckels (1).
2. Deckel gemäß Anspruch 1, wobei die Mittel zum lösbaren Befestigen des scheibenförmigen Datenträgers (4) am Deckel (1) vorgesehene Vorsprünge (3) aufweisen, die den scheibenförmigen Datenträger (4) aufgrund ihrer eigenen Elastizität oder aufgrund der Elastizität der Deckelfläche (5) an einem Rand desselben rastend festhalten können.
3. Deckel gemäß Anspruch 2, wobei die Vorsprünge (3) im Bereich des Außenrandes (6) des Deckels (1) vorgesehen sind und sich unter Bildung eines etwa der Dicke des zu befestigenden scheibenförmigen Datenträgers entsprechenden axialen Abstands (7) zur Deckelfläche (5) radial zum Zentrum des Deckels (1) erstrecken, um an einem Außenrand des scheibenförmigen Datenträgers (4) rastend anzugreifen.
4. Deckel gemäß Anspruch 2 oder 3, wobei mindestens zwei, vorzugsweise drei oder vier, über den Außenumfang des Deckels (1) im wesentlichen gleichmäßig verteilte Vorsprünge (3) vorgesehen sind.
5. Deckel gemäß Anspruch 2, 3 oder 4, wobei die Vorsprünge im Mittelbereich der Fläche (5) des Deckels (1) vorgesehen sind und sich unter Bildung eines etwa der Dicke des zu befestigenden scheibenförmigen Datenträgers entsprechenden axialen Abstands zur Deckelfläche zumindest geringfügig radial zum Außenrand des Deckels erstrecken, um an einem Innenrand einer zentralen Bohrung (8) des scheibenförmigen Datenträgers (4) rastend anzugreifen.
5. Deckel gemäß Anspruch 1, wobei die Mittel zum lösbaren Befestigen des scheibenförmigen Datenträgers im wesentlichen den zur lösbaren Befestigung derartiger Datenträger in den dafür vorgesehenen Behältnissen oder Abspielgeräten vorgesehenen Mitteln nachempfunden sind.
6. Deckel gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, wobei die Mittel (3) zum lösbaren Befestigen des scheibenförmigen Datenträgers (4) am Deckel (4) integral an dem Deckel (4) angeformt sind.
7. Deckel gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, wobei die Mittel zum lösbaren Befestigen des scheibenförmigen Datenträgers ein an der Fläche des Deckels angebrachtes flächiges Klebemittel umfassen.
8. Deckel gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, wobei im Mittelbereich der Deckelfläche eine vorgeformte Öffnung oder ein zur Bildung einer Öffnung durchstoßbarer Bereich vorgesehen ist, durch den beispielsweise ein Strohhalm hindurchsteckbar ist, und die bzw. der durch eine zentrale Bohrung des scheibenförmigen Datenträger zugänglich ist, wenn derselbe an dem Deckel befestigt ist.
9. Deckel gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, wobei der Deckel (1) rund ist.
10. Deckel gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, wobei der Deckel (1) aus einem Material auf Papier- oder Kunststoffbasis, ggf. in Verbund mit anderen Materialien gefertigt ist.
11. Deckel gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, wobei der Deckel als Einwegdeckel passend zu gängigen Einwegbehältnissen, insbesondere Bechern, ausgebildet ist.
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