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DE20008645U1 - Tisch mit einer Tischplatte - Google Patents

Tisch mit einer Tischplatte

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DE20008645U1
DE20008645U1 DE20008645U DE20008645U DE20008645U1 DE 20008645 U1 DE20008645 U1 DE 20008645U1 DE 20008645 U DE20008645 U DE 20008645U DE 20008645 U DE20008645 U DE 20008645U DE 20008645 U1 DE20008645 U1 DE 20008645U1
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Germany
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stand
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table according
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legs
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DE20008645U
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English (en)
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Reiss Bueromoebel GmbH
Original Assignee
Reiss Bueromoebel GmbH
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Publication date
Application filed by Reiss Bueromoebel GmbH filed Critical Reiss Bueromoebel GmbH
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Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47BTABLES; DESKS; OFFICE FURNITURE; CABINETS; DRAWERS; GENERAL DETAILS OF FURNITURE
    • A47B13/00Details of tables or desks
    • A47B13/08Table tops; Rims therefor
    • A47B13/10Tops characterised by shape, other than circular or rectangular
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47BTABLES; DESKS; OFFICE FURNITURE; CABINETS; DRAWERS; GENERAL DETAILS OF FURNITURE
    • A47B21/00Tables or desks for office equipment, e.g. typewriters, keyboards

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  • Apparatus For Radiation Diagnosis (AREA)

Description

1
Beschreibung
Tisch mit einer Tischplatte
Die Erfindung betrifft Tische mit einer Tischplatte, insbesondere Arbeitstische vorzugsweise in Verbindung mit Dateneingabe-, Datenverarbeitungs- und/oder Kommunikationssystemen.
Bekannte Tische besitzen in der Regel mindestens zwei Seitenständer oder vier Tischbeine. Die Seitenständer weisen parallel zur Standfläche angeordnete Traversen auf, so dass eine kopfstehende T- Form oder eine C- Form vorhanden ist. Um einen sicheren Stand des Tisches zu gewährleisten, muss die Standfläche entweder eben ausgeführt sein oder vorhandene Unebenheiten werden über spezielle Einrichtungen ausgeglichen. Eine ebene Standfläche ist in den wenigsten Fällen gegeben. Damit sind zusätzliche in ihrer Länge veränderbare Elemente notwendig.
Bekannt sind weiterhin Arbeitstische mit mehreren Arbeitsebenen, die fest oder verstellbar zueinander angeordnet sind. Die Verstellung der Höhe basiert auf Hebelsystemen oder Teleskopanordnungen, wobei die Höheneinstellung kontinuierlich oder in festgelegten Rastern erfolgen kann. Der Aufwand zur Realisierung derartiger Arbeitstische ist nicht unerheblich. Damit eignen sich diese vorwiegend für ortsunveränderliche Arbeitsplätze. Ein platzsparendes Verstauen während einer Nichtbenutzung ist kaum möglich.
Der im Schutzanspruch 1 angegebenen Erfindung liegt das Problem zugrunde, vielseitig einsetzbare, universell gestaltbare und einfach handzuhabende Tische bereitzustellen.
Dieses Problem wird mit den im Schutzanspruch 1 aufgeführten Merkmalen gelöst.
Der erfindungsgemäße Tisch mit einer Tischplatte zeichnet sich insbesondere durch seinen einfachen Aufbau aus, der die vielfältigsten Gestaltungsmöglichkeiten zulässt. Damit sind an die unterschiedlichsten Bedürfnisse anpassbare Tische realisierbar. Besondere Vorteile ergeben sich mit dem Einsatz als Computerarbeitsplatz.
Der Tisch besteht aus einer Tischplatte und drei daran angeordneter Standelemente in Form z.B. von Tischbeinen und/der Seitenständern. Mit der Anordnung von drei Standelementen ergibt sich der besondere Vorteil, dass der Tisch auch auf unebenen Standflächen, wie sie im Normalfall immer vorhanden sind, sicher aufgestellt werden kann. Ein Kippen durch vier oder mehr angeordnete und eine gleiche Länge aufweisende Standelemente wird vermieden. Dafür notwendige verstellbare Ausgleichskonstruktionen sind nicht notwendig. Damit ist ein wesentlich ökonomischer Aufbau vorhanden.
Ein weiterer wesentlicher Vorteil besteht darin, dass damit eine Vielzahl von unterschiedlich geometrisch geformten Tischplatten als Tische realisierbar sind. Die Tischplatten sind nach ästhetischen, ergonomischen und/oder funktionellen Gesichtspunkten gestaltbar. Die Tischplatte und die drei Standelemente sind
- fest,
- lösbar fest,
- über ein Gelenk mit mindestens einem Anschlag oder
- über ein Gelenk mit gegeneinander in verschiedenen Positionen feststellbaren Teilen angeordnet. Dadurch ergeben sich weitere wesentliche Gestaltungsvarianten. Der Tisch kann unter anderem zusammengeklappt oder leicht demontiert werden, so dass er nur bei Bedarf aufgestellt wird und ansonsten platzsparend verstaut werden kann. Mit einem veränderbaren Winkel zwischen Tischplatte und einem der Standelemente ist die Tischplatte kippbar.
Ein weiterer Vorteil des erfindungsgemäßen Tisches besteht darin, dass wenigstens ein Standelement mit einer Trägerplatte lose ausrüstbar ist. Diese Trägerplatte ist weiterhin gegenüber der Standfläche des Tisches in verschiedenen Höhen anbringbar. Diese Trägerplatte ist bei der Verwendung des Tisches als Computerarbeitsplatz für den Monitor geeignet, der damit in verschiedenen Höhen gegenüber der Tischplatte positionierbar ist. Damit ergeben sich besonders günstige ergonomische Bedingungen für den Nutzer. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass diese Trägerplatte lose von außen am Standelement befestigbar ist. Die Trägerplatte wird dabei durch entsprechend ausgebildete Befestigungselemente, in Form von z.B. Haken oder Ösen,
einfach eingehangen oder klemmt sich durch die Schwerkraft selbst fest. Damit ist eine Montage, Demontage oder Höhenverstellung ohne Hilfsmittel durchführbar. Damit ist ein schneller und unkomplizierter Aufbau möglich. Im demontierten Zustand ist ein minimaler Platzbedarf für die einzelnen Teile des Tisches notwendig.
Dass sich der Schwerpunkt der Tischplatte innerhalb der durch die äußeren tangentialen Verbindungen der Stellflächen der Tischbeine gebildeten Fläche befindet, gewährleistet einen sicheren Stand des Tisches.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Schutzansprüchen 2 bis 16 angegeben.
Als Standelemente kommen nach der Weiterbildung des Schutzanspruchs 2 Tischbeine und/ oder Seitenständer zum Einsatz. Tischbeine zeichnen zeichnen sich durch ihren kleinen Querschnitt aus, während Seitenständer insbesondere eine große Stabilität gewährleisten. Ein weiterer Vorteil besteht bei Seitenständern darin, dass weitere tragfähige Elemente und Konstruktionen sicher und leicht befestigt werden können.
Das nach der Weiterbildung des Schutzanspruchs 3 plattenförmig und mehreckförmig ausgebildete Tischbein dient neben der Steigerung der Stabilität auch der Möglichkeit der Anordnung weiterer Konstruktionselemente oder Teile und deren sicheren Halt durch eine größere Montagefläche. Ein weiterer Vorteil besteht in der Ausgestaltung verschiedener ästhetischer Formen, so dass individuell gestaltbare Tische leicht realisierbar sind. Weiterhin können diese einer verdeckten Kabelführung und dem Sichtschutz dienen.
Die Öffnungen in den Tischbeinen nach der Weiterbildung des Schutzanspruchs 4 dienen sowohl der Erfüllung ästhetischer Gesichtspunkte als auch als Befestigungsmöglichkeit von z.B. Trägerplatten, die einfach in eine oder mehrere dieser Öffnungen mittels entsprechend ausgebildeter Haken eingehangen werden. Diese Trägerplatten dienen dann als Ablage oder Träger für die verschiedensten Gegenstände oder Geräte. Gleichzeitig sind diese im Zusammenhang eines weiteren Standelements auch zur Änderung des Aussehens geeignet, so dass sich die vielfältigsten Gestaltungsmöglichkeiten ergeben. Nach der Weiterbildung des Schutzanspruchs
5 ist eine der Oberflächen der Trägerplatte parallel zur Standfläche angeordnet, so dass darauf insbesondere Geräte platzierbar sind. Werden mehrere derartige Trägerplatten auch an mehreren Standelementen angebracht, können z.B. ein Computer, ein Monitor und ein Drucker auf jeweils einer plaziert werden, so dass der Tisch ein Computerarbeitsplatz ist.
Ein Seitenständer aus mindestens zwei parallel zueinander angeordneten und über wenigstens ein plattenförmiges Element miteinander verbundenen und stabförmig ausgebildeten Tischbeinen nach der Weiterbildung des Schutzanspruchs 6 erhöht die Standfestigkeit des erfindungsgemäßen Tisches wesentlich. Das plattenförmige Element dient dabei sowohl der Erhöhung der Festigkeit, als auch der Erfüllung ästhetischer und/oder fünktioneller Gesichtspunkte. Im Zusammenhang mit der Weiterbildung des Schutzanspruchs 7 ist dieses plattenförmige Element als Träger nutzbar.
Die Weiterbildung des Schutzanspruchs 8 lässt eine leichte Montage einer Trägerplatte an den stabförmig ausgebildeten Tischbeinen zu. Die Anordnung der stabförmigen Tischbeine gegenüber der Tischplatte mit einem Winkel größer 90° und kleiner 180° stellt eine schräge Stellung dar. Damit ist eine Trägerplatte über Schellen, Haken oder Ösen und der Wirkung der Schwerkraft leicht und an verschiedenen Positionen gegenüber der Standfläche anordenbar. Die Toleranz zwischen den Außenabmessungen der stabförmigen Tischbeine und der Innenabmessungen der Schellen, Haken oder Ösen bestimmt dabei die Stellung der Oberfläche der Trägerplatte gegenüber der Standfläche. Vorteilhafterweise sind diese so zu wählen, dass die Oberfläche der Trägerplatte horizontal oder überwiegend horizontal angeordnet ist. Einkerbungen oder Unebenheiten der Oberfläche der stabförmigen Tischbeine erhöhen die Festigkeit der Trägerplatte.
Mit der Weiterbildung des Schutzanspruchs 9 steht dem Nutzer ein in das Standelement integrierter und zugänglicher Hohlkörper zur Aufnahme von Dingen oder Geräten zur Verfügung. Besonders durch die Möglichkeit des Verschlusses ergeben sich weitere positive Nutzungen. Ein Computer oder Datenträger mit sensiblen und nicht für jedermann zugänglichen Daten sind unter anderem in diesem Hohlkörper im Sinne eines Schrankes unterbringbar.
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Ästhetisch günstig ausgestaltbare Varianten ergeben sich durch die Merkmale der Weiterbildungen des Schutzanspruchs 10.
Die Weiterbildungen der Schutzansprüche 11 und 12 fuhren dazu, dass durch einfache Ausgestaltungen die Standelemente mit unterschiedlichen Winkeln gegenüber der Tischplatte befestigt werden können. Damit sind die Höhe und/oder die Neigung der Tischplatte gegenüber der Standfläche veränder- und einstellbar. Die Veränderungen sind dabei in engen oder weiten Bereichen möglich. Weiterhin zeichnen sich diese Lösungen dadurch aus, dass die Veränderungen auch ohne Hilfsmittel durchfuhrbar sind. Die Ausgestaltungen zeichnen sich weiterhin dadurch aus, dass die Standelemente gegenüber der Tischplatte klappbar sind, so dass ein leichter Transport und eine raumsparende Lagerung gegeben ist. Gleichzeitig sind die Maßnahmen der Weiterbildung des Schutzanspruchs 10 fur eine Trennung von Standelementen und Tischbeinen nutzbar, so dass auch damit ein raumsparender Transport und Lagerung vorhanden ist.
Die Ausgestaltung der Tischplatte, wobei zwei geradlinig verlaufende Kanten der Tischplatte mit einem Winkel von 60°, 45°, 36°, 30°, 22,5°, 20° oder 18° zueinander angeordnet sind, nach der Weiterbildung des Schutzanspruchs 13, fuhrt zu einer Kombinierbarkeit mehrerer Tische. Die Winkel bestimmen dabei die Anzahl der Tische, die ohne Lücke zwischen benachbarten Tischplatten in einer Kreisform anordenbar sind. Dabei sind entsprechend der oben in der Reihenfolge der aufgeführten Winkel 3, 4, 5, 6, 8, 9 oder 10 Tische zusammenstellbar, so dass ein geschlossener Kreisring der Tischplatten vorhanden ist.
Ein Rahmen zwischen der Tischplatte und den Standelementen nach der Weiterbildung des Schutzanspruchs 14 fuhrt dazu, dass unterschiedlich geformte Tischplatten auf einem durch den Rahmen und die Standelemente gebildeten Gestell platzierbar sind.
Mit einer Rolle an wenigstens einem Standelement nach der Weiterbildung des Schutzanspruchs 15 ist der Tisch leicht von einer Position zu einer anderen verschiebbar.
Die Weiterbildung des Schutzanspruchs 16 führt zu einer einfachen Möglichkeit, die Tischplatte in ihrer Höhe zu verstellen. Der Abstand der Positionier Öffnungen bestimmt die Differ-
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enz der Höhenverstellung. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass die Höhenverstellung ohne Hilfsmittel erfolgen kann. Durch die drei angeordneten Standelemente und Verstellung nur eines dieser drei ist die Tischplatte auch kippbar.
Ausfuhrungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden im folgenden näher beschrieben.
Es zeigen:
Fig. 1 einen Tisch mit drei Tischbeinen und einer Trägerplatte, Fig. 2 einen Tisch mit drei Tischbeinen und mehreren Trägerplatten, Fig. 3 einen Tisch mit zwei Tischbeinen und einem Seitenständer mit zwei Trägerplatten, Fig. 4 einen Tisch mit drei Seitenständern und mehreren Trägerplatten, Fig. 5 bis
Fig. 7 Möglichkeiten einer Winkelverstellung zwischen Standelement und Tischplatte.
1. Ausfuhrungsbeispiel
Ein Tisch in einem ersten Ausfuhrungsbeispiel besteht prinzipiell aus einer Tischplatte 1 mit drei Tischbeinen 2 als Standelemente (Darstellung in den Fig. 1 und 2). Die Tischplatte 1 besitzt eine sechseckförmige Grundfläche, wobei fünf Kanten geradlinig und eine nach innen weisend bogenförmig ausgeführt sind. Die letztgenannte stellt die Arbeitsseite des Tisches dar (Darstellung in den Fig. 1 und 2). An den beiden Kanten, die an die bogenförmige Kante angrenzen, und der gegenüberliegenden Kante sind die Tischbeine 2 angeordnet. Diese sind dreieck- und schildförmig ausgeführt, wobei die Spitzen in Richtung der Stellfläche zeigen. Die Spitzen sind mit Tischfüßen 3 versehen. Die Tischbeine 2 sind plattenförmig ausgebildet. Im seitlichen Querschnitt weisen die Tischbeine 2 eine Bogenform (Darstellung in den Fig. 1 und 2) auf oder sind geradlinig ausgeführt.
Die Tischbeine 2 und die Tischplatte 1 sind in verschiedenen Ausführungsformen des Ausführungsbeispiels
- fest,
- mittels Schraub- oder Klemmverbindungen lösbar fest,
- über ein Gelenk mit mindestens einem Anschlag, wobei die Kanten der Tischplatte 1 und die
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der Tischbeine 2 die Anschläge sind, klappbar oder
- über ein Gelenk mit gegeneinander in verschiedenen Positionen feststellbaren Teilen, die durch Konstruktionen oder Ausbildungen an der Tischplatte 1 und den Tischbeinen 2 ausgebildet sind, miteinander verbunden.
Die Tischbeine 2 weisen mehrere Öffnungen 4 auf. In einer ersten Ausführungsform sind diese Öffnungen kreisförmig (Darstellung in der Fig. 1) und in einer zweiten Ausfuhrungsform streifenförmig (Darstellung in der Fig. 2) ausgebildet. Diese Öffnungen 4 dienen neben ästhetischen Gestaltungsvarianten gleichzeitig der Befestigung für Trägerplatten 5. Diese werden über entsprechend ausgeführte Haken einfach in diese Öffnungen 4 eingehangen. Eine eventuell angebrachte Abstützung zwischen der Trägerplatte 5 und dem Tischbein 2 vermindert die Belastung der Haken an der Trägerplatte. Derartige Stützen sind allgemein bekannt und sind in den Darstellungen der Fig. 1 und 2 nicht dargestellt. Die Trägerplatte 5 gegenüber der Bedienseite des Tisches dient vorteilhafterweise zur Plazierung eines Monitors 6. Durch die Möglichkeit, die Trägerplatte 5 in verschiedenen Höhen gegenüber der Stellfläche des Tisches in den Öffnungen 4 zu befestigen, ist die Monitorebene gleichfalls in ihrer Höhe einstellbar. Die Bildschirmfläche ist in Höhe der Oberfläche der Tischplatte 1 positionierbar, so dass sich besonders positive ergonomische Arbeitsbedingungen ergeben. Der Bediener kann die Trägerplatte 5 mit den Monitor 6 so positionieren, dass er von oben auf den Bildschirm blickt. Die streifenförmigen Öffnungen 4 (Darstellung in der Fig. 2) weisen eine größere Fläche gegenüber den kreisförmigen (Darstellung in der Fig. 1) auf. Die linienförmigen Kanten der Öffnungen 4 führen zu großen und gerichteten Auflageflächen für die Trägerplatten 5, so dass ein Verkippen verhindert wird. Damit eignen sich diese Trägerplatten 5 insbesonders auch für einen Computer 7 an der einen Seite und Peripheriegeräten, z.B. einen Drucker, an der anderen Seite. Damit ist ein Computerarbeitsplatz vorhanden.
Die beiden geradlinig verlaufenden Kanten der Tischplatte zwischen jeweils zwei Tischbeinen 2 können einen Winkel von 60°, 45°, 36°, 30°, 22,5°, 20° oder 18° zueinander einschließen. Damit ist die Möglichkeit gegeben, mehrere Tische kreisförmig so anzuordnen, dass eine geschlossene Oberfläche der Tischplatten 1 vorhanden ist. Im einzelnen sind entsprechend der Reihenfolge der oben aufgeführten Winkel 3, 4, 5, 6, 8, 9 und 10 Tische so lückenlos aufstellbar.
In einer weiteren Ausführungsform sind die Enden zweier benachbarter Tischbeine 2 jeweils
mit einer Rolle versehen. Damit ist der Tisch leicht verschiebbar. Das Dritte Tischbein 2 ohne Rolle ist der Stoppmechanismus.
2. Ausfuhrungsbeispiel
Ein Tisch in einem zweiten Ausfuhrungsbeispiel besteht prinzipiell aus einer Tischplatte 1 mit drei Standelementen, wobei wenigstens eines ein Seitenständer 8 ist. In der Fig. 3 ist ein Tisch mit einem Seitenständer 8 und zwei Tischbeinen 2 und in der Fig. 4 ein Tisch mit drei Seitenständern 8 dargestellt.
Die Tischplatte 1 besitzt eine mehreckige Grundfläche. Die Tischbeine 2 sind plattenförmig und bogenförmig ausgeführt. Der oder die Seitenständer 8 besteht aus mindestens zwei parallel zueinander angeordneten und über wenigstens ein plattenförmiges Element miteinander verbundenen und stabförmig ausgebildeten Tischbeinen. Die Tischbeine der Seitenständer sind entsprechend den Ausführungsformen des ersten Ausführungsbeispiels mit der Tischplatte 1 verbunden. Das plattenförmige Element ist gleichzeitig als Trägerplatte 5 ausgebildet, so dass z.B. ein Monitor 6 und/oder weitere Geräte oder Gegenstände auf diesen platzierbar sind. In einer Ausführungsform des Ausführungsbeispiels wird der Seitenständer 8 aus zwei Tischbeinen und zwei Halterungen gebildet. Die Halterungen sind dabei mit der Tischplatte 1 fest verbunden. Der Seitenständer 8 ist mit zwei Trägerplatten 5 versehen, die zum Einen mit den Tischbeinen und zum Anderen den Tischbeinen und den Halterungen verbunden sind. In der Fig. 3 ist ein derartig ausgestalteter Tisch dargestellt. Die gegenüber der Standfläche obere Trägerplatte 5 dient insbesondere für einen Monitor 6, während die untere als Träger eines oder mehrere Geräte 10 fungiert. Zwischen dem Seitenständer 8 und den Tischbeinen 2 sind weitere Platten 9 angeordnet, die sowohl ästhetischen als auch fünktionellen Aspekten dienen. Die Tischbeine des Seitenständer 8 sind als Schienen ausgeführt, in denen ein Gegenstück an der Trägerplatte 5 für den Monitor so geführt ist, dass diese in verschiedenen Positionen gegenüber der Standfläche befestigt werden kann. Das basiert vorteilhaft erweise auf Verzahnungen an den sich berührenden Oberflächen. Die Schienen sind als Nuten (Darstellung in der Fig. 3) oder als Kante ausgeführt. Dementsprechend sind die Gegenstücke als Schlitten in oder auf den Tischbeinen des Seitenständers 8 ausgeführt. Über die Belastung der Trägerplatte und das Wirken der Normalkraft verklemmen die Schlitten mit den Tischbeinen. In einer weiteren Ausführungsform sind drei Seitenständer 8 an der Tischplatte 1 angeordnet
(Darstellung in der Fig. 4). Die beidseitig an der Bedienseite angeordneten Seitenständer 8 bestehen aus zwei verkleideten Tischbeinen. Die Verkleidung der Seitenständer 8 besitzen mehrere Öffnungen 11, die neben der Ästhetik insbesondere als erste Teile von Halterungen für Trägerplatten 5 dienen. Die Trägerplatten 5 besitzen Haken als zweite Teile der Halterung, so dass diese in die Öffnungen 11 eingehangen werden können. An den Enden der Tischbeine der Seitenständer 8 sind plattenförmige Tischfüße 3 angebracht. Der dritte Seitenständer 8 besteht aus zwei parallel zueinander angeordneten Tischbeinen, die im oberen Bereich mit einer weiteren Trägerplatte 5 versehen sind. Die Tischbeine des Seitenständers 8 sind rohrförmig ausgebildet. Die Trägerplatte 8 ist mit Schellen versehen, die in ihren Innendurchmessern etwas größer als den Außenabmessungen der Tischbeine ausgebildet sind und mit den Tischbeinen durch die Schwerkraft verklemmen. Um ein Wegrutschen zu verhindern, können die sich berührenden Oberflächen der Tischbeine des Seitenständers 8 und der Schellen der Trägerplatte mit kleinen Verzahnungen ausgestattet sein. Der untere Bereich der Tischbeine des Seitenständers 8 sind Rollen 12, so dass ein leichtes Verschieben des Tisches möglich ist.
In einer weiteren Ausführungsform des ersten und zweiten Ausführungsbeispiels besitzt ein Standelement mehrere mit einem Abstand zueinander und in mehreren Reihen angeordnete erste Befestigungsöffnungen 13. Die Tischplatte 1 oder ein Konstruktionselement an der Tischplatte 1 weist zwei im Abstand zueinander angeordnete zweite Befestigungsöffnungen auf, die mit jeweils einer ersten Befestigungsöffnung 13 je Reihe in Korrespondenz gebracht werden können. Die Fig. 5 zeigt prinzipiell die Befestigung im Ausschnitt. Damit ist es möglich, die Tischplatte 1 und das Standelement in verschiedenen Winkeln zueinander anzuordnen. In die Befestigungsöffnungen 13 wird dazu einfach ein Stift eingeschoben, der den sicheren Halt gewährleistet.
In einer weiteren Ausführungsform ist ein äußerer in Richtung der Tischplatte weisende Kantenbereich eines bogenförmig ausgebildeten Standelementes 14 wellenförmig ausgeführt. Die Tischplatte 1 besitzt ein Konstruktionselement 15, das in ein Wellental fest oder gegenüber der Tischplatte 1 federnd angeordnet ist. Das Konstruktionseielement 15 ist eine Kugel, ein Zylinder, ein Hohlzylinder oder eine Stift mit einer bogenförmig ausgebildeten Kante. Gleichzeitig
befindet sich dieses Standelement 14 in einer Führung, in der sich ein Bereich des Standelementes 14 lose befindet. Die Abmessungen und die Form der Führung sind an die des Standelementes 14 angepasst. Durch die Bogenform und mehrere Wellentäler können unterschiedliche Winkel zwischen Tischplatte 1 und Standelement 14 eingestellt werden. Gleichzeitig ändert sich der Abstand zwischen Tischplatte 1 und Ende des Standelementes 14. Die Fig. 6 zeigt prinzipiell eine derartige Realisierung, wobei die Führung nicht dargestellt ist. In einer weiteren Variante dieser Ausfuhrungsform ist auch der gegenüberliegende und zweite Kantenbereich wellenförmig ausgebildet. Die Tischplatte 1 oder die Führung weist ein weiteres Konstruktionselement 16 auf, das in ein Wellental des zweiten Kantenbereichs fest oder gegenüber der Tischplatte 1 federnd eingreift. Die Konstruktionselemente 15, 16 sind mit einem Abstand zueinander angeordnet. Die Fig. 7 zeigt prinzipiell eine derartige Realisierung. Die Wellenformen sind jeweils als Sinus, Dreieck, Rechteck, Trapez oder Dreieck ausgebildet.
Für eine Höhenverstellung in einer weiteren Ausführungsform bestehen die Tischbeine 2 und die Tischbeine des Seitenständers 8 aus zwei ineinandergeführten Teilen. Damit ist eine Teleskopführung gegeben. Die Teile besitzen mehrere in einer Reihe angeordnete Positionieröffnungen. Bei korrespondierender Anordnung zweier Positionieröffnungen der Teile wird in diese ein Feststellelement lösbar eingeschoben. Der Abstand der Positionieröffnungen bestimmt die Stufung bei der Höhenverstellung, während der Abstand der äußeren Positionieröffnungen die minimale und maximale Höhenverstellung der Tischplatte 1 bestimmt.
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Claims (16)

1. Tisch mit einer Tischplatte, dadurch gekennzeichnet, dass an der Tischplatte (1) drei Standelemente fest, lösbar fest, über ein Gelenk mit mindestens einem Anschlag oder über ein Gelenk mit gegeneinander in verschiedenen Positionen feststellbaren Teilen angeordnet sind, dass wenigstens ein Standelement so ausgebildet ist, dass mindestens eine Trägerplatte (5) sowohl lose als auch in verschiedenen Höhen gegenüber der Standfläche von außen befestigbar ist und dass sich der Schwerpunkt der Tischplatte (1) innerhalb der durch die äußeren tangentialen Verbindungen der Stellflächen der Standelemente gebildeten Fläche befindet.
2. Tisch nach Schutzanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Standelemente Tischbeine (2) und/oder Seitenständer (8) sind.
3. Tisch nach den Schutzansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Tischbein (2) plattenförmig und mehreckförmig so ausgebildet ist, dass eine Spitze eines Dreiecks oder eine Kante eines Mehrecks mit einem Tischfuß ein Ende des Tischbeins (2) darstellt und die gegenüberliegende Kante an der Tischplatte (1) angeordnet ist.
4. Tisch nach Schutzanspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Tischbein (2) wenigstens eine oder mehrere Öffnungen (4) eingebracht ist/sind und dass bei mehreren Öffnungen (4) diese in mindestens einer Reihe gegenüber der Standfläche übereinander angeordnet sind.
5. Tisch nach den Schutzansprüchen 3 und 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägerplatte (5) in die Öffnung (4) lösbar so befestigt ist, dass eine Oberfläche der Trägerplatte (5) parallel zur Standfläche angeordnet ist.
6. Tisch nach den Schutzansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Seitenständer (8) aus mindestens zwei parallel zueinander angeordneten und über wenigstens ein plattenförmiges Element miteinander verbundenen und stabförmig ausgebildeten Tischbeinen besteht.
7. Tisch nach Schutzanspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine Trägerplatte (5) durch gegenüber der Standfläche übereinander angeordneten Öffnungen (11) in dem plattenförmigen Element in verschiedenen Höhen gegenüber der Standfläche befestigbar ist.
8. Tisch nach Schutzanspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die stabförmigen Tischbeine und die Tischplatte (1) einen Winkel größer 90° und kleiner 180° einschließen, dass die Trägerplatte (5) über zwei die Tischbeine umschließende, einen größeren Querschnitt als die Tischbeine aufweisende und bei einer Position parallel oder annähernd parallel zur Tischplatte (1) durch die Schwerkraft klemmende Schellen, Haken oder Ösen mit den Tischbeinen verbunden ist.
9. Tisch nach den Schutzansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Bereich des Standelementes ein mindestens von einer Seite aus zugänglicher und entweder offener oder verschließbarer Hohlkörper ist.
10. Tisch nach Schutzanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Bestandteil des Standelementes oder das Standelement selbst zwischen Tischplatte (1) und Standfläche geradlinig oder bogenförmig ausgebildet ist.
11. Tisch nach Schutzanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Standelement mehrere mit einem Abstand zueinander und in mehreren Reihen angeordnete erste Befestigungsöffnungen (13) aufweist, dass die Tischplatte (1) oder ein Konstruktionselement an der Tischplatte (1) wenigstens zwei im Abstand zueinander angeordnete zweite Befestigungsöffnungen besitzt, dass in verschiedenen Winkelpositionen zwischen der Tischplatte (1) und des Standelementes jeweils zwei der ersten Befestigungsöffnungen (13) und die zweiten korrespondierend zueinander angeordnet sind und dass sich in den korrespondierend zueinander angeordneten Befestigungsöffnungen entfernbare Stifte befinden.
12. Tisch nach Schutzanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein äußerer Kantenbereich wenigstens eines Standelementes (14) wellenförmig ausgebildet ist und dass mindestens ein Konstruktionselement (15) an der Tischplatte (1) oder einer Führung in ein Wellental eingreift.
13. Tisch nach Schutzanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zwei geradlinig verlaufende Kanten der Tischplatte (1) mit einem Winkel von 60°, 45°, 36°, 30°, 22, 5°, 20° oder 18° zueinander angeordnet sind.
14. Tisch nach Schutzanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Gelenke Bestandteile eines Rahmens zwischen der Tischplatte (1) und den Standelementen sind.
15. Tisch nach Schutzanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Standelement mit einer Rolle (12) versehen ist.
16. Tisch nach den Schutzansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass ein Bestandteil des Standelements oder das Standelement aus zwei ineinandergeführten Teilen besteht, dass wenigstens eines der Teile mehrere in einer Reihe angeordnete Positionieröffnungen aufweist, dass das andere Teil mindestens eine Positionieröffnung besitzt und dass sich bei korrespondierender Anordnung zweier Positionieröffnungen ein Feststellelement lösbar in diesen befindet.
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