DE20011837U1 - Höhenverstellbarer Tisch mit veränderbarer Tischplatte - Google Patents
Höhenverstellbarer Tisch mit veränderbarer TischplatteInfo
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Description
Beschreibung
Höhenverstellbarer Tisch mit veränderbarer Tischplatte
Die Erfindung betrifft höhenverstellbare Tische mit veränderbaren Tischplatten.
Tische mit einer oder mehreren höhenverstellbaren Tischplatten sind durch viele Veröffentlichungen bekannt. Diese unterscheiden sich dabei im wesentlichen durch die Art der Höhenverstellung und der Gestaltung der Führungen der Teile der Höhenverstellung. Die Höhenverstellung basiert dabei unter anderem auf Lochraster mit Stiften, Gewindespindel/Gewindemutter-Systemen, gegliederten oder nicht gegliederten Zugmitteltrieben oder Zahnrad/Zahnstange- Systemen.
Tische mit Tischplatten, die in ihrer Größe veränderbar sind, sind unter anderem durch die DE G 94 14 072 (PC-Tisch mit einer Ausziehplatte), DE OS 35 36 848 Al (Tisch mit einer Ausziehplatte, insbesondere Beistelltisch zum Aufstellen von Klein- Computern mit Bildschirmgerät) und DE OS 36 22 823 Al (Tisch mit verwandelbarer Platte) bekannt. Diese zeichnen sich dadurch aus, dass wenigstens eine Platte als zusätzliche Tischplatte unter der eigentlichen Tischplatte angeordnet ist und gegenüber dieser herausgezogen oder verdreht werden kann. Damit besteht ein wesentlicher Nachteil darin, dass bei Positionierung schwerer Gegenstände oder Geräte auf diesen herausgeklappten oder -geschobenen Zusatztischplatten die Kippgefahr des gesamten Tisches steigt, da das Gestell nicht verändert wird. Diese Gefahr ist besonders bei sehr kleinen Tischplatten sehr groß. Kleinere Tischplatten, die auf die Größe bestimmter Geräte oder Gegenstände ausgerichtet sind, gewinnen aber immer mehr an Bedeutung, da sich diese durch einen optimalen Platzbedarf auszeichnen.
Der im Schutzanspruch 1 angegebenen Erfindung liegt das Problem zugrunde, einen höhenverstellbaren Tisch zu schaffen, der sich durch seine leichte Handhabbarkeit, Ergänzbarkeit, in der Größe veränderbaren nutzbaren Arbeitsfläche und Lagerfähigkeit auszeichnet.
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Dieses Problem wird mit den im Schutzanspruch 1 aufgeführten Merkmalen gelöst.
Dieses Problem wird mit den im Schutzanspruch 1 aufgeführten Merkmalen gelöst.
Der höhenverstellbare Tisch mit veränderbarer Tischplatte zeichnet sich insbesondere durch die Möglichkeit aus, neben der Höhenverstellung auch die Arbeitsfläche in ihren Abmessungen ohne Hilfsmittel leicht zu verändern. Für diese Verstellungen und Veränderungen sind keine Werkzeuge notwendig, so dass der erfindungsgemäße Tisch leicht und schnell an die unterschiedlichsten Anwendungen anpassbar ist. Der besondere Vorteil besteht neben der Höhenverstellung an der Veränderung der Breite der Arbeitsfläche. Dabei besteht der erfindungsgemäße höhenverstellbare Tisch mit veränderbarer Tischplatte im Wesentlichen nur aus fünf Grundelementen. Er ist damit leicht an die unterschiedlichsten Aufgaben als auch an die räumlichen Gegebenheiten des Nutzers anpassbar. Die Veränderung der Breite beruht auf in der Tischplatte geführten abgewinkelten Eckelementen, deren wenigstens jeweils eine Schenkelfläche als Arbeitsfläche nutzbar ist. Dazu wird/werden das/die Eckelement/e gegenüber der Tischplatte herausgezogen oder eingeschoben.
Ein weiterer wesentlicher Vorteil des erfindungsgemäßen höhenverstellbaren Tisches mit veränderbarer Tischplatte besteht in seiner sehr einfachen Realisierung. Der höhenverstellbare Tisch besteht dabei im wesentlichen aus fünf Grundelementen, die gegeneinander verschiebbar und feststellbar angeordnet sind. Die Grundelemente sind
- eine Tischplatte als erstes Grundelement,
- zwei Seitenständer als zweites und drittes Grundelement und
- zwei Eckelemente als viertes und fünftes Grundelement. Besonderer Bedeutung kommt den Eckelementen zu, die wenigstens teilweise plattenförmig ausgebildet und abgewinkelt sind. Diese Eckelemente sind sowohl gegenüber der Tischplatte als auch gegenüber den Seitenständern geführt, so dass die Veränderung sowohl in der Höhe als auch in der Breite des Tisches gewährleistet ist. Die vorhandene Höhendifferenz zwischen Tischplatte und Eckelementen ist in den wenigsten Fällen störend, da die Randbereiche überwiegend als Ablage genutzt werden. Im Falle der Nutzung als reiner Computerarbeitsplatz werden auf diesen Teilflächen Peripheriegeräte, z.B. Scanner, Maus, platziert, so dass der Höhenunterschied gegenüber der Tischplatte nicht stört. Der Winkel der Eckelemente bestimmt die Form des Tisches, so dass auch in dieser Hinsicht weitere Gestaltungsvarianten gegeben sind. In der Regel ist der
Winkel gleich/größer 90°.
Die Grundelemente sind dabei so ausgestaltbar, dass der höhenverstellbare Tisch mit den unterschiedlichsten Materialien herstellbar ist. So sind die Grundelemente sowohl aus dünnwandigen Blech aus Metall als auch aus Holz oder Materialien mit Holzbestandteilen fertigbar. Natürlich ist auch eine Kombination von Grundelementen verschiedener Materialien für die Realisierung einsetzbar. Dieser Sachverhalt unterstreicht den universellen Charakter des erfindungsgemäßen höhenverstellbaren Tisches mit veränderbarer Tischplatte. Gleichzeitig sind die vielfältigsten Gestaltungsvarianten in Form und Farbe gegeben.
Der höhenverstellbare Tisch mit veränderbarer Tischplatte ist auch mit weiteren derartigen Tischen kombinierbar, so dass die Nutzbarkeit wesentlich steigerbar ist. Kombinierbar bedeutet dabei eine Zustellung insbesondere gegenüber der Bedienseite hintereinander. Durch die Veränderungen sowohl der Breite als auch der Höhe können diese Tische ineinandergeschoben werden, so dass die Arbeitsfläche leicht auch in der Tiefe veränderbar ist. Besonders vorteilhaft ist dieser Sachverhalt bei der Nutzung als Computerarbeitsplatz, wobei sich der Monitor auf dem hinteren höhenverstellbaren Tisch befindet. Der Monitor ist dadurch sowohl in seiner Entfernung als auch in seiner Höhe unabhängig des ersten Tisches als erste Arbeitsfläche und damit auch vom Nutzer platzierbar. Wird die Fläche nicht benötigt, kann der vordere Tisch leicht über den hinteren geschoben werden. Das ist durch die Möglichkeit der Änderung sowohl der Höhe als auch der Breite des erfindungsgemäßen Tisches leicht gegeben.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Schutzansprüchen 2 bis 15 angegeben.
Günstige Ausgestaltungen der Tischplatte des erfindungsgemäßen höhenverstellbaren Tisches mit veränderbarer Tischplatte sind nach der Weiterbildung des Schutzanspruchs 2 eine Platte oder eine Platte, wobei zwei sich gegenüberliegende Kanten umgebogen sind. Beide Varianten gewährleisten eine stabile Tischplatte, wobei die zweite Variante in ihrer Masse sehr leicht realisierbar ist. Die Führung der Eckelemente erfolgt im ersten Fall durch wenigstens eine Öffnung in der Tischplatte, so dass diese einen Hohlkörper darstellt. Im zweiten Fall dienen die umgebogenen Kanten gleichzeitig als Führung für die Eckelemente. Eine der umgebogenen Kanten weist zur Bedienseite des Tisches hin, so dass positve ästhetische Aspekte erzielt
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werden. Gleichzeitig werden scharfe Kanten vermieden.
werden. Gleichzeitig werden scharfe Kanten vermieden.
Das Eckelement ist winkelförmig und nach der Weiterbildung des Schutzanspruchs 3 wenigstens ein Schenkel plattenförmig ausgebildet. Diese Platte ist die erweiterte Tischplatte. Mit der Möglichkeit der Ausgestaltung des anderen Schenkels als zwei parallel zueinander angeordnete rohrförmige Teilelemente wird ein einfacher Aufbau realisiert. Dieser einfache Aufbau schließt die notwendigen Führungen in dem Seitenständer mit ein.
Durch die umgebogenen Ränder des oder wenigstens eines Schenkels des Eckelements und des Seitenständers nach den Weiterbildungen der Schutzansprüche 4 und 5 wird auch beim Einsatz z.B. eines dünnwandigen Bleches aus Metall eine große Stabilität sichergestellt. Damit ist eine materialsparende und trotzdem stabile Realisierung gegeben. Die Tischplatte ist in gleicher Weise herstellbar, so dass mit den derart realisierten fünf Grundelemente insgesamt ein sehr einfacher Aufbau des erfindungsgemäßen höhenverstellbaren Tisches gegeben ist. Günstige Querschnitte der umgebogenen Kanten sind nach der Weiterbildung des Schutzanspruchs 7 ein Kreis-, Bogen- oder Mehreckform mit abgerundeten Kanten. Die Innenflächen der Kanten können gleichzeitig als Gleitflächen ausgebildet sein, so dass sich eine sehr einfacher Aufbau des erfindungsgemäßen höhenverstellbaren Tisches mit veränderbarer Tischplatte ergibt. Dieser einfache Aufbau schließt eine sehr ökonomische Fertigung ein, so dass ein sehr kostengünstiges Möbel den Nutzern zur Verfügung gestellt werden kann.
Die Ausbildung des Seitenständers als u- Form, wobei zumindest die Schenkel Rohre darstellen, nach der Weiterbildung des Schutzanspruchs 6 stellt eine sehr einfach herzustellende Realisierung des erfindungsgemäßen höhenverstellbaren Tisches mit veränderbarer Tischplatte dar. Die rohrförmigen Schenkel des Seitenständers dienen dabei der Aufnahme oder der Führung der korrespondierend rohrförmig ausgebildeten Teile des Eckelementes. Die rohrförmig ausgebildeten Teile sowohl des Seitenständers als auch des Eckelementes können gleichzeitig als Halteelemente für an den höhenverstellbaren Tisch mit veränderbarer Tischplatte anzubringende Trägerplatten dienen. Die Trägerplatten sind dazu mit Schellen versehen, die die rohrförmigen Elemente umfassen. Über mit Exzenter versehene und mit Hand zu betätigende Schnellverschlüsse kann die Weite der Schellen verändert werden, so dass die Position der Träger-
platte gegenüber der Standfläche schnell, einfach und ohne Hilfsmittel veränderbar ist. Zum Abstellen von Geräten oder Gegenständen mit einem höheren Gewicht können platten- oder stangenförmige Stützelemente an der Trägerplatte befestigt sein, die auf der anderen Seite an den rohrförmigen Teilen des Seitenständers oder Eckelementes angreifen oder lösbar zu befestigen sind.
Die Öffnungen im Seitenständer nach der Weiterbildung des Schutzanspruchs 8 dienen neben ästhetischen Gesichtspunkten insbesondere als Haltemöglichkeit z.B. für eine Trägerplatte. Diese besitzt dazu nach der Weiterbildung des Schutzanspruchs 9 entsprechend ausgebildete Haken. Die Trägerplatte dient dabei vorteilhafterweise für die Platzierung des Rechners oder anderer Peripheriegeräte wie Drucker oder FAX-Geräte. Natürlich können auch mehrere Trägerplatten angebracht werden, so dass eine Ablage realisierbar ist. Derartige Ausgestaltungen gewährleisten eine einfache Handhabbarkeit. Zur Veränderung sind keine Werkzeuge notwendig. Befinden sich die Öffnungen in einem Schenkel des Eckelementes, wobei das Eckelement auf dem Seitenständer geführt ist, ergibt sich der Vorteil, dass bei einer Höhenverstellung der Tischplatte gleichzeitig der Rechner und/oder die Peripheriegeräte oder die Ablage in ihrer Höhe mit verstellt wird.
Die Weiterbildungen der Schutzansprüche 10 und 11 fuhren zu einer weiteren Vereinfachung des erfindungsgemäßen Tisches. Der Tisch besteht dabei nur noch aus drei unterschiedlichen Teilen, so dass eine sehr ökonomische Variante des höhenverstellbaren Tisches gegeben ist. Trotzdem werden dabei alle Funktionen gewährleistet.
Die Ausbildung der Grundelemente in Form der Tischplatte, der Eckelemente und/oder der Seitenständer nach der Weiterbildung des Schutzanspruchs 12 stellt eine einfache Realisierung einer feststellbaren Längenveränderung zwischen den Grundelementen dar. In korrespondierend zueinander gebrachte Öffnungen wird ein Stift per Hand eingeschoben, bewegt, verdreht oder schnappt durch eine federnde Lagerung ein. Eine weitere Möglichkeit ist die Kombination des Stiftes mit einem Exzenter, der von Hand über einen Hebel eine Positionsänderung bewirkt. Durch eine Kopplung des Stiftes mit einer Feder, die sich zwischen dem Stift und einem Grundelement befindet, wird eine stabile Höhenverstellung gewährleistet. Die Federkraft
sichert dabei den Halt des Stiftes in den Öffnungen.
Der Abstand der Öffnungen oder der Ausbuchtungen bestimmt die Stufen der Verstellung. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass eine Ver- und Feststellung ohne Hilfsmittel ausfuhrbar ist.
Ein dritter Seitenständer nach der Weiterbildung des Schutzanspruchs 13 erhöht die Funktionalität des erfindungsgemäßen höhenverstellbaren Tisches mit veränderbarer Tischplatte. Zum Einen wird die Standfestigkeit des Tisches erhöht und zum Anderen dient dieser in Verbindung mit einer Trägerplatte nach der Weiterbildung des Schutzanspruchs 14 insbesondere zur Aufnahme wenigstens eines Monitors eines Computers. Damit ist ein Computerarbeitsplatz gegeben, der sich weiterhin dadurch auszeichnet, dass der Monitor unabhängig der Höhenverstellung der Tischplatte höhenverstellbar ist. Dadurch sind ergonomische Vorteile gegeben. Der Nutzer muss nicht nach oben, sondern kann nach unten auf die Bildschirmoberfläche des Monitors schauen. Verspannungen und Ermüdungen des Nutzers werden eingeschränkt. Ein weiterer Vorteil eines dritten Seitenständers besteht darin, dass der erfindungsgemäße höhenverstellbare Tisch mit veränderbarer Tischplatte auch mit einer sehr geringen Tiefe realisierbar ist. Die dadurch hervorgerufene größere Kippgefahr wird durch den dritten Seitenständer vermieden. Die Tiefe der Tischplatte richtet sich bei der Nutzung als Computerarbeitsplatz in diesem Fall nach der Größe der Dateneingabeeinrichtung, z.B. der Tastatur. Damit wird ein sehr funktional ausgerichtetes Möbel dem Nutzer zur Verfügung gestellt. In diesem Fall sind vor allem Ablage- oder Funktionsflächen neben der Tastatur interessant, deren Größe durch die Möglichkeit der Verschiebung der Eckelemente den Anforderungen entsprechend einstellbar ist.
Die Rollen oder Kugeln am Seitenständer des höhenverstellbaren Tisches nach der Weiterbildung des Schutzanspruchs 15 sichern eine leicht handzuhabende Beweglichkeit. Der höhenverstellbare Tisch ist damit sehr flexibel einsetzbar. Besonders im Zusammenhang mit der Möglichkeit eines Ineinanderschiebens sind leicht multifunktional nutzbare Räume realisierbar. Die höhenverstellbaren Tische mit veränderbarer Tischplatte können sehr platzsparend gelagert, aber auch sehr schnell wieder im Raum platziert werden.
Ausfuhrungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden im folgenden näher beschrieben.
Es zeigen:
Fig. 1 eine prinzipielle Darstellung eines höhenverstellbaren Tisches mit in ihrer Breite veränderbarer Tischplatte,
Fig. 2 eine Kombination aus zwei höhenverstellbaren Tischen mit jeweils in ihrer Breite veränderbaren Tischplatten in einer prinzipiellen Darstellung,
Fig. 3 eine prinzipielle Darstellung eines weiteren höhenverstellbaren Tisches mit in ihrer Breite veränderbarer Tischplatte und Rollen,
Fig. 4 eine Kombination aus zwei höhenverstellbaren Tischen mit jeweils in ihrer Breite veränderbaren Tischplatten und u- förmigen Seitenständern in Rohrform in einer prinzipiellen Darstellung,
Fig. 5 eine Draufsicht von zwei miteinander verkoppelten höhenverstellbaren Tischen mit jeweils in ihrer Breite veränderbaren Tischplatten in einer Draufsicht mit gleichzeitig daraus resultierter erhöhter Standfestigkeit,
Fig. 6 eine prinzipielle Darstellung eines höhenverstellbaren Tisches mit veränderbarer Tischplatte mit einem dritten Seitenständer in einer Seitenansicht,
Fig. 7 und 8 eine Möglichkeit einer feststellbaren Veränderung der Länge für eine Höhenverstellung und eine Verbreiterung der Tischplatte mit einer Öffnung und einem Formstift mit einer Federanordnung.
1. Ausfuhrungsbeispiel
Ein höhenverstellbarer Tisch mit einer in ihrer Breite veränderbaren Tischplatte 1 besteht in einem ersten Ausfuhrungsbeispiel aus der Tischplatte 1 als erstes Grundelement, zwei Seitenständern 2 als zweites und drittes Grundelement und zwei Eckelementen 3 als viertes und fünftes Grundelement.
Das Eckelement 3 ist im Querschnitt ein Winkel und die Schenkel 4a, 4b als Endbereiche sind Platten. Ein Kantenbereich besitzt eine Öffnung 5, die der leichten Handhabung bei einer Vergrößerung oder Verkleinerung der Breite der Tischplatte 1 dient. Diese Öffnung 5 stellt einen Teil eines Handgriffes dar. Diese Öffnung 5 kann aber auch als Halteelement dienen, wobei eine Einrichtung mit wenigstens einen Haken eingehangen werden kann. Diese Einrichtung ist
z.B. eine Trägerplatte. Der Winkel zwischen den Schenkeln 4a, 4b des Eckelementes 3 ist größer/gleich 90° und kleiner/gleich 135°.
In einer ersten Ausfuhrungsform dieses Ausfuhrungsbeispiels besitzen die Tischplatte 1 und die Seitenständer 2 im Querschnitt jeweils mindestens eine Öffnung. Damit sind diese Grundelemente Hohlkörper. Diese Öffnungen dienen der Aufnahme und Führung der darin angeordneten Schenkel 4a, 4b der Eckelemente 3.
Für eine Feststellung der Grundelemente besitzen die nach innen weisenden Flächen der Seitenständer 2 jeweils mindestens eine Öffnung und die Tischplatte 1 wenigstens zwei Öffnungen für je ein Eckelement 3, die als Durchgangsbohrungen ausgeführt sind. Die Schenkel 4a, 4b der Eckelemente 3 besitzen eine Reihe von Öffnungen mit einem bestimmten Abstand zueinander ebenfalls in den nach innen weisenden Flächen. Die Offiiungen jeweils der Seitenständer 2 und der Tischplatte 1 und eine der Öffnungen der Reihe in den Schenkeln 4a, 4b der Eckelemente 3 sind korrespondierend zueinander anordenbar. In diesen Positionen kann ein Stift in die jeweiligen Öffnungen eingeschoben werden, so dass eine feste Position der Grundelemente zueinander gegeben ist. In einer Variante können die Stifte über Federanordnungen mit den Seitenständern 2 und der Tischplatte 1 verbunden sein.
In einer zweiten Ausführungsform dieses Ausführungsbeispiels besitzen die Tischplatte 1 und die zur Standfläche weisenden Schenkel 4b der Eckelemente 3 im Querschnitt jeweils mindestens eine Öffnung, so dass diese Teile Hohlkörper sind. Diese Öffnungen dienen der Aufnahme und Führung zum Einen der horizontal angeordneten Schenkel 4a der Eckelemente 3 und zum Anderen der Seitenständer 2. In der Fig. 1 ist ein derartig realisierter höhenverstellbarer Tisch mit in ihrer Breite veränderbarer Tischplatte 1 prinzipiell dargestellt. Die Feststellung in den Positionen der Grundelemente zueinander erfolgt analog der in der ersten Ausführungsform.
Die in Richtung der Standfläche weisenden Flächen der Schenkel 4b der Eckelemente 3 können mehrere in mehreren Reihen angeordnete Offiiungen 6 aufweisen, die der Ästhetik und/oder als Befestigungselemente für darin einzuhakende Einrichtungen dienen.
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Die Enden der Seitenständer 2 besitzen Tischfüße, Rollen 7 (Fig. 2) oder Kugeln. Weiterhin ist in der Fig. 2 eine mögliche Kombination aus zwei höhenverstellbaren Tischen mit in ihrer Breite veränderbarer Tischplatte 1 dargestellt. Bei einer derartigen Anordnung kann der vordere Tisch für die Eingabeeinrichtungen, z.B. in Form der Tastatur und der Maus, eines Computers und der hintere für den Monitor dienen. Damit ist ein Computerarbeitsplatz realisiert. Gleichzeitig zeigt diese Darstellung die Möglichkeit des Ineinanderschiebens mehrerer Tische.
2. Ausführungsbeispiel
Ein höhenverstellbarer Tisch mit in ihrer Breite veränderbarer Tischplatte 1 besteht in einem zweiten Ausfuhrungsbeispiel aus der Tischplatte 1 als erstes Grundelement, zwei Seitenständern 2 als zweites und drittes Grundelement und zwei Eckelementen 3 als viertes und fünftes Grundelement.
Die Tischplatte 1 und die Seitenständer 2 sind aus einem dünnwandigen Blech aus Metall hergestellt. Die Grundform ist dabei jeweils eine Platte, wobei zwei sich gegenüberliegende Kanten umgebogen sind. Der Querschnitt der Biegung ist dabei bogenförmig oder mehreckig mit abgerundeten Kanten. Die umgebogenen Kanten sind dabei entweder so ausgeführt, dass im Querschnitt eine u- Form oder eine in sich geschlossene Form vorhanden ist. Im zweiten Fall berühren sich die umgebogenen Kanten, so dass ein Hohlkörper mit einer Öffnung vorhanden ist.
Das Eckelement 3 ist im Querschnitt ein Winkel.
Das Eckelement 3 ist im Querschnitt ein Winkel.
In einer ersten Ausführungsform des zweiten Ausführungsbeispiels sind die Schenkel 4a, 4b als Endbereiche der Eckelemente 3 plattenförmig ausgebildet. Die Schenkel 4a, 4b sind analog derer der Tischplatte 1 und der Seitenständer 2 ausgestaltet. Die Abmessungen sind dabei so ausgeführt, dass das Eckelement 3 mit dem ersten Schenkel 4a in der Tischplatte 1 und mit dem zweiten Schenkel 4b auf dem Seitenständer 2 geführt ist. Der Winkel zwischen den Schenkeln 4a, 4b der Eckelemente 3 ist größer/gleich 90° und kleiner/gleich 135°. In den plattenförmigen Schenkeln 4b parallel zu den Seitenständern 2 sind in mehreren Reihen Öffnungen 6 übereinander und mit einem Abstand zueinander eingebracht. Diese Öffnungen 6
dienen neben der Ästhetik auch dem Einhängen z.B. einer Trägerplatte, die mit dementsprechend ausgebildeten Haken ausgerüstet ist. In der Fig. 1 ist ein derartig ausgeführter höhenverstellbarer Tisch prinzipiell dargestellt.
In einer zweiten Ausfuhrungsform des zweiten Ausfuhrungsbeispiels ist nur der horizontale Schenkel 4a als Endbereiche der Eckelemente 3 plattenförmig ausgebildet. Die Schenkel 4a sind analog derer der Tischplatte 1 ausgestaltet. Die Abmessungen sind dabei so ausgeführt, dass das Eckelement 3 mit diesem Schenkel 4a in der Tischplatte 1 geführt ist. Der Winkel des Eckelementes 3 und der zweite Schenkel 4b als Endbreich sind mit einem Abstand zueinander angeordnete und gebogene Rohre, die mit dem Schenkel 4a des Eckelementes 3 fest verbunden sind. Der Winkel zwischen den Schenkeln 4a, 4b der Eckelemente 3 ist größer/gleich 90° und kleiner/gleich 135°. Die Endbereiche der gebogenen Rohre als Schenkel 4b der Eckelemente 3 sind in den Seitenständern 2 geführt. In der Fig. 3 ist ein derartig realisierter Tisch prinzipiell dargestellt.
Für eine Feststellung der Grundelemente besitzen die nach innen weisenden Flächen der Eckelemente 3, die in der Tischplatte 1 und in den Seitenständern 2 geführt sind, jeweils eine langgestreckte Öffnung 8 parallel zur Bedienseite mit mehreren in einem Abstand zueinander angeordneten Ausbuchtungen 9 (Darstellung in der Fig. 7). Die Tischplatte 1 und die Seitenständer 2 besitzen jeweils eine Öffnung, deren Formen und Abmessungen gleich oder annähernd gleich der Ausbuchtungen 9 sind und korrespondierend zu diesen gebracht werden können. In diesen Positionen wird ein Stift in die jeweiligen Öffnungen eingeschoben, so dass eine feste Position der Grundelemente zueinander gegeben ist.
In einer ersten Variante können die Stifte als Formstifte 10 über Federanordnungen 11 mit der Tischplatte 1 und den Seitenständern 2 verbunden sein (Darstellung in der Fig. 8). In einer zweiten Variante sind die Stifte wiederum Formstifte, die so ausgebildet sind, dass diese zum Einen die Öffnungen 8 und die Ausbuchtungen 9 wenigstens teilweise ausfüllen und zum Anderen so verdrehbar sind, dass sie in den Öffnungen 8 zwischen den Ausbuchtungen 9 geführt werden. Zum Ersten besitzen die Formstifte 10 entweder wenigstens zwei unterschiedliche Abmessungen im Querschnitt, zum Einen entsprechend der Ausbuchtungen 9 der Öffnung 8 und zum Anderen entsprechend den Abmessungen der Öffnungen 8 zwischen den Ausbuch-
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tungen 9. Durch eine Bewegung quer zur Öffnung 8 können diese die Verstellmöglichkeit freigeben. Werden die Formstifte 10 mit einer Federanordnung 11 verkoppelt, rasten diese automatisch in die nächste Ausbuchtung 9 ein (Darstellung in der Fig. 8). Zum Zweiten weisen die Formstifte einen Querschnitt auf, dessen eine Abmessung kleiner als die der Öffnung 8 zwischen den Ausbuchtungen 9 und dessen andere Abmessung größer als diese aber kleiner als die Abmessung der Ausbuchtung 9 sind. Damit ist eine Verstellmöglichkeit durch ein Verdrehen der Formstifte gegeben. Die Realisierung ist ähnlich der Darstellung in den Fig. 7 und 8. Die Enden der Seitenständer 2 besitzen Tischfuße, Rollen 7 oder Kugeln. In der Fig. 3 ist ein derartig ausgebildeter höhenverstellbarer Tisch mit einer in ihrer Breite veränderbaren Tischplatte 1 prinzipiell dargestellt.
3. Ausfuhrungsbeispiel
Ein höhenverstellbarer Tisch mit in ihrer Breite veränderbarer Tischplatte 1 besteht in einem dritten Ausfuhrungsbeispiel aus der Tischplatte 1 als erstes Grundelement, zwei Seitenständern 2 als zweites und drittes Grundelement und zwei Eckelementen 3 als viertes und fünftes Grundelement.
Die Tischplatte 1 ist aus einem dünnwandigen Blech aus Metall hergestellt. Die Grundform ist eine Platte, wobei zwei sich gegenüberliegende Kanten umgebogen sind. Der Querschnitt der Biegung ist dabei bogenförmig oder mehreckig mit abgerundeten Kanten. Die umgebogenen Kanten sind dabei entweder so ausgeführt, dass im Querschnitt eine u- Form oder eine in sich geschlossene Form vorhanden ist. Im zweiten Fall berühren sich die umgebogenen Kanten, so dass ein Hohlkörper mit einer Öffnung vorhanden ist.
Das Eckelement 3 ist im Querschnitt ein Winkel. Die horizontalen Schenkel 4a als Endbereiche der Eckelemente 3 sind plattenförmig ausgebildet. Die Schenkel 4a sind analog derer der Tischplatte 1 ausgestaltet. Die Abmessungen sind dabei so ausgeführt, dass die Eckelemente 3 mit diesen Schenkeln 4a in der Tischplatte 1 gefuhrt sind. Der Winkel der Eckelemente 3 und der zweiten Schenkel 4b als Endbereiche wird durch mit einem Abstand zueinander angeordnete und gebogene Rohre gebildet, die mit den Schenkeln 4a der Eckelemente 3 fest verbunden sind. Der Winkel zwischen den Schenkeln 4a, 4b der Eckelemente 3 ist größer/gleich 90° und kleiner/gleich 135°.
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Die Seitenständer 2 bestehen aus u- förmig gebogenen Rohren. Die Endbereiche der gebogenen Rohre als Schenkel 4b der Eckelemente 3 sind auf oder in den Schenkeln der u- förmig gebogenen Rohren der Seitenständer 2 geführt. In der Fig. 4 sind zwei derartig realisierte Tische als eine Kombination prinzipiell dargestellt. Einer dieser Tische ist mit einer daran angeordneten Trägerplatte 12 dargestellt. Diese ist über entsprechend ausgestaltete Schellen mit dem Seitenständer 2 oder dem Eckelement 3 verbunden. Vorteilhafterweise sind diese Schellen in ihrem Durchmesser veränder- und feststellbar, so dass die Trägerplatte 12 in verschiedenen Höhen gegenüber der Tischplatte 1 befestigt werden kann.
Die Feststellung der Grundelemente zueinander erfolgt mit den Maßnahmen derer des ersten oder zweiten Ausfuhrungsbeispiels.
Eine rohrförmige Ausbildung der Seitenständer 2 oder eines Teiles der Eckelementes 3 erleichtert die Kombination mehrerer Tische. Lösbare Doppelschellen 13, z.B. aus einem elastischen Kunststoff, verbinden mehrere Tische. In der Fig. 5 sind zwei miteinander verbundene Tische prinzipiell in einer Draufsicht dargestellt. Die Tische sind dabei leicht gegeneinander verdrehbar, so dass vielfältige Gestaltungsvarianten vorhanden sind.
4. Ausführungsbeispiel
Ein höhenverstellbarer Tisch mit einer in ihrer Breite veränderbaren Tischplatte 1 besteht in einem vierten Ausführungsbeispiel aus der Tischplatte 1 als erstes Grundelement, zwei Seitenständern 2 als zweites und drittes Grundelement und zwei Eckelementen 3 als viertes und fünftes Grundelement.
Die Realisierung des Tisches entspricht denen des ersten bis dritten Ausführungsbeispiels. Die jeweils unterschiedlichen Merkmale sind natürlich auch in dem jeweilig anderem realisierbar.
In diesem Ausführungsbeispiel besitzt der jeweilige höhenverstellbare Tisch zusätzlich einen dritten Seitenständer 14, der fest, lösbar fest oder kippbar an der Tischplatte 1 angeordnet ist.
Der dritte Seitenständer 14 befindet sich an der gegenüber dem Nutzer hinteren Seite der Tischplatte 1 (Darstellung in der Fig. 6). Der Winkel zwischen Unterfläche Tischplatte 1 und drittem Seitenständer 14 ist größer 90° und kleiner/gleich 135°.
Der dritte Seitenständer 14 besteht aus zwei Teilen, die teleskopartig gegeneinander geführt sind. Die nach gegenüber dem höhenverstellbaren Tisch nach hinten weisende Fläche besitzt
mehrere Öffnungen, die mit Abständen zueinander und in zwei Reihen nebeneinander angeordnet sind. Diese sind so ausgebildet, dass Haken in diese eingreifen können. Diese Haken befinden sich an einer Trägerplatte 12, die dadurch an dem dritten Seitenständer 14 befestigbar ist. Der Abstand der übereinander angeordneten Öffnungen bestimmt die Höhenverstellungen der Trägerplatte 12 gegenüber der Standfläche. Die Festigkeit der Trägerplatte 12 kann durch ein Stützelement gegenüber dem dritten Seitenständer 14 erhöht werden. Im einfachsten Fall ist das eine Platte, die rechtwinklig zur Trägerplatte 12 an deren Unterseite befestigt ist. Die beiden Teile des dritten Seitenständers 14 sind im Falle einer geringen bis keinen Kippgefahr des höhenverstellbaren Tisches lose geführt. Besteht eine derartige Kippgefahr, z.B. durch einen höhenverstellbaren Tisch mit einer geringen Tiefe, sind die beiden Teile gegeneinander befestigbar. Dazu besitzt der innengeführte Teil mehrere mit einem Abstand zueinander und übereinander angeordnete Öffnungen, während der zweite Teil nur eine Öffnung besitzt, die mit einer aus der Reihe der anderen in Korrespondenz gebracht werden kann, so dass ein Stift in die Öffnungen eingeführt werden kann und den sicheren Halt der Teile gewährleistet. In einer weiteren Variante dieser Verstellmöglichkeit können die beiden Teile des dritten Seitenständers gegeneinander und in jeder Position zueinander verklemmt werden. Dazu besitzt insbesondere der innengeführte Teil einen Exzenter, der von außen über einen Hebelarm verdrehbar ist. Dadurch ist eine günstigere Höhenverstellung der Tischplatte 1 im Zusammenhang mit denen der beiden anderen Seitenständern 2 gegeben. In diesem Fall ist sowohl eine waagerechte als auch eine gekippte Position der Tischplatte 1 leicht einstellbar. Die Hauptlast liegt in dieser Variante auf dem ersten und zweiten Seitenständer 2. Der dritte Seitenständer dient überwiegend als Stütze und im Fall eines Computerarbeitsplatz als Träger des Monitors.
Claims (15)
1. Höhenverstellbarer Tisch mit veränderbarer Tischplatte, dadurch gekennzeichnet, dass eine Tischplatte (1) des Tisches ein erstes Grundelement ist, dass zwei Seitenständer (2) des Tisches ein zweites und ein drittes Grundelement darstellen, dass zwei wenigstens teilweise plattenförmig ausgebildete und abgewinkelte Eckelemente (3) des Tisches ein viertes und ein fünftes Grundelement sind und dass zum Einen ein erster Endbereich der zwei Eckelemente (3) entweder in oder an der Tischplatte (1) und dass zum Anderen die zweiten Endbereiche der zwei Eckelemente (3) entweder in oder auf den Seitenständern (2) jeweils teleskopartig geführt und lös- und befestigbar sind.
2. Tisch nach Schutzanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Tischplatte (1) plattenförmig ausgebildet ist und/oder dass zwei sich gegenüberliegende Ränder der Tischplatte (1) umgebogen sind.
3. Tisch nach Schutzanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Eckelement (3) winkelförmig und die Schenkel (4a, 4b) als Endbereiche jeweils plattenförmig ausgebildet sind oder dass das Eckelement (3) winkelförmig ausgebildet ist, dass ein Schenkel (4a) eine Platte und der andere Schenkel (4b) zwei parallel zueinander angeordnete rohrförmige Teilelemente sind und dass die Teilelemente im oder auf dem Seitenständer (2) geführt sind.
4. Tisch nach Schutzanspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass zwei sich gegenüberliegende Ränder des oder wenigstens eines Schenkels (4a, 4b) des Eckelements umgebogen sind.
5. Tisch nach Schutzanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Seitenständer (2) plattenförmig ausgebildet ist und/oder dass zwei gegenüberliegende Ränder des Seitenständers (2) umgebogen sind.
6. Tisch nach den Schutzansprüchen 1, 3 und 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Seitenständer (2) u-förmig und dass wenigstens die Schenkel des Seitenständers (2) rohrförmig ausgebildet sind.
7. Tisch nach den Schutzansprüchen 2, 4 und S. dadurch gekennzeichnet, dass die umgebogene Kante im Querschnitt kreis-, mit abgerundeten Kanten mehreck- oder bogenförmig ausgebildet ist.
8. Tisch nach den Schutzansprüchen 1 und S. dadurch gekennzeichnet, dass der Seitenständer (2) und/oder ein Schenkel (4b) als Endbereich des Eckelementes (3) mehrere in wenigstens einer Reihe gegenüber der Tischplatte (1) übereinander angeordnete Öffnungen (6) aufweist.
9. Tisch nach Schutzanspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass eine Trägerplatte (12) mit mindestens einem in die Öffnung (6) des Seitenständers (2) eingreifbaren Haken versehen ist und dass die Trägerplatte (12) gegenüber dem Seitenständer (2) selbststützend ausgeführt oder dass ein Stützelement an der Trägerplatte (12) angeordnet ist.
10. Tisch nach Schutzanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass ein weiteres Eckelement (3) ein Seitenständer (2) ist.
11. Tisch nach Schutzanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Tischplatte (1) und der Seitenständer (2) die gleichen geometrischen Abmessungen und Gestaltungen aufweisen.
12. Tisch nach Schutzanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein der korrespondierend zueinander angeordneten Flächenelemente der Tischplatte (1), der Eckelemente (3) und/oder der Seitenständer (2) mehrere mit einem Abstand zueinander angeordnete erste Öffnungen oder eine erste langgestreckte Öffnung (8) mit mehreren mit einem Abstand zueinander angeordneten Ausbuchtungen (9), dass das andere Flächenelement wenigstens eine im Querschnitt kreis- oder mehreckförmige zweite Öffnung oder eine zweite langgestreckte Öffnung (8) mit mehreren mit einem Abstand zueinander angeordneten Ausbuchtungen (9) aufweisen und dass in den Öffnungen und/oder Ausbuchtungen (9) jeweils ein Stift, ein verdrehbarer oder ein verschiebbarer Formstift (10) platziert, gegenüber der Tischplatte (1), der Eckelemente (3) und/oder der Seitenständer (2) federnd platziert oder platzierbar ist.
13. Tisch nach Schutzanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Tischplatte (1) an einer anderen der Kanten mit den zwei Seitenständern (2) als zweites und drittes Grundelement mit einem dritten Seitenständer (14) fest, lösbar fest oder kippbar versehen ist und dass an dem dritten Seitenständer (14) eine Trägerplatte (12) parallel und in ihrem Abstand zur Tischplatte (1) fest oder veränderbar angeordnet ist.
14. Tisch nach Schutzanspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass der dritte Seitenständer (14) mehrere in wenigstens einer Reihe gegenüber der Tischplatte (1) übereinander angeordnete Öffnungen aufweist, dass die Trägerplatte (12) mit mindestens einem in die Öffnung eingreifenden Haken versehen ist und dass die Trägerplatte (12) gegenüber dem dritten Seitenständer (14) selbststützend ausgeführt oder dass ein Stützelement an der Trägerplatte (12) angeordnet ist.
15. Tisch nach Schutzanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Seitenständer (2) wenigstens einen Tischfuß in Richtung der Standfläche aufweisen oder dass die Seitenständer (2) mit wenigstens einer drehbar gelagerten und entweder feststellbaren oder nicht feststellbaren Rolle (7) oder Kugel in Richtung der Standfläche so versehen sind, dass wenigstens ein Teil der Rolle (7) oder der Kugel zwischen Standfläche und Seitenständer (2) angeordnet ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20011837U DE20011837U1 (de) | 2000-07-07 | 2000-07-07 | Höhenverstellbarer Tisch mit veränderbarer Tischplatte |
Applications Claiming Priority (1)
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|---|---|---|---|
| DE20011837U DE20011837U1 (de) | 2000-07-07 | 2000-07-07 | Höhenverstellbarer Tisch mit veränderbarer Tischplatte |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
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| DE20011837U1 true DE20011837U1 (de) | 2001-01-04 |
Family
ID=7943681
Family Applications (1)
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| DE20011837U Expired - Lifetime DE20011837U1 (de) | 2000-07-07 | 2000-07-07 | Höhenverstellbarer Tisch mit veränderbarer Tischplatte |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE20011837U1 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| EP2823731A3 (de) * | 2013-07-02 | 2015-04-15 | Hon-Kovo s.r.o. | Höhenverstellbarer Tisch |
-
2000
- 2000-07-07 DE DE20011837U patent/DE20011837U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| EP2823731A3 (de) * | 2013-07-02 | 2015-04-15 | Hon-Kovo s.r.o. | Höhenverstellbarer Tisch |
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