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DE10221682A1 - Tisch - Google Patents

Tisch

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Publication number
DE10221682A1
DE10221682A1 DE2002121682 DE10221682A DE10221682A1 DE 10221682 A1 DE10221682 A1 DE 10221682A1 DE 2002121682 DE2002121682 DE 2002121682 DE 10221682 A DE10221682 A DE 10221682A DE 10221682 A1 DE10221682 A1 DE 10221682A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
legs
table top
table according
leg
shaped
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE2002121682
Other languages
English (en)
Inventor
Dietmar Menzel
Gerald Fischer
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Reiss Bueromoebel GmbH
Original Assignee
Reiss Bueromoebel GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Reiss Bueromoebel GmbH filed Critical Reiss Bueromoebel GmbH
Priority to DE2002121682 priority Critical patent/DE10221682A1/de
Publication of DE10221682A1 publication Critical patent/DE10221682A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47BTABLES; DESKS; OFFICE FURNITURE; CABINETS; DRAWERS; GENERAL DETAILS OF FURNITURE
    • A47B3/00Folding or stowable tables
    • A47B3/08Folding or stowable tables with legs pivoted to top or underframe
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47BTABLES; DESKS; OFFICE FURNITURE; CABINETS; DRAWERS; GENERAL DETAILS OF FURNITURE
    • A47B9/00Tables with tops of variable height
    • A47B2009/006Tables with tops of variable height of two distinct heights, e.g. coffee table - dining table

Landscapes

  • Tables And Desks Characterized By Structural Shape (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft Tische mit einer Tischplatte und mehreren Tischbeinen einzeln oder in Kombination mit mindestens einem Möbelteil. DOLLAR A Diese zeichnen sich insbesondere durch einen einfachen Aufbau, einer ökonomischen Realisierung, einer Montage/Demontage ohne Werkzeuge, einer Stapelfähigkeit im demontierten Zustand und einer universellen Einsetzbarkeit aus. DOLLAR A Der Tisch besteht dabei im Wesentlichen aus einer Tischplatte und entweder zwei Gamma(GAMMA)-Gestellen oder einem Gamma(GAMMA)-Gestell und einem Möbelteil als Träger für die Tischplatte, die ohne Werkzeuge lösbar mit der Tischplatte verbunden sind. DOLLAR A Das Gamma(GAMMA)-Gestell sind zwei über wenigstens drei stab- oder rohrförmige Elemente miteinander verbundene Tischbeine in Gamma(GAMMA)-Form mit zwei winklig zueinander angeordneten und unterschiedliche Längen aufweisenden Schenkeln. Zwei der Elemente sind in einer von Hand lösbaren Befestigungseinrichtung angeordnet, so dass ein fester Sitz an der Tischplatte gewährleistet ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft Tische mit einer Tischplatte und mehreren Tischbeinen einzeln oder in Kombination mit mindestens einem Möbelteil.
  • Zusammenlegbare Tische sind unter anderem durch bekannte Klapptische bekannt. In der DE 199 02 223 A1 (Zusammenklappbarer Tisch) besteht die Tischplatte aus mehreren Tischblättern, die gelenkig miteinander befestigt sind. Die Tischbeine sind über Scherengelenke miteinander verbunden sind, deren Enden zum Einen an den Tischbeinen und zum Anderen an auf den Tischbeinen gleitbaren Hülsen befestigt sind. Dadurch kann der Tisch vollständig zusammengeklappt werden. Die Führungen der Hülsen und der Tischplatte gegenüber den Tischbeinen sind nicht feststellbar, so dass kein fester Halt der Bestandteile des Tisches durch die Toleranzen realisierbar ist.
  • Die DE 100 38 223 A1 (Klapptisch) beinhaltet einen Klapptisch, wobei die Tischplatte sowohl in horizontaler als auch in vertikaler Richtung platzierbar ist. Die Tischplatte ist dabei gegenüber einem Längsrohr schwenkbar gelagert. Bei einer aufgeklappten Tischplatte erfolgt die Stabilisierung quer zum Längsrohr über klappbare Flachteile. Die Länge der Flachteile und die Länge von Beinauslegern bestimmen die Stabilität. Trotzdem ist ein Kippen des Tisches nicht ausgeschlossen.
  • In den Schriften DE 197 03 886 A1 (Klapptisch mit Klapptischbeschlag) und DE 199 08 682 A1 (Tisch) können angelenkte Tischbeine in Richtung der und an die Tischplatte geklappt werden. Die Stabilität des aufgeklappten Tisches wird durch die Gelenke zwischen Tischplatte und Tischbeinen bestimmt.
  • Der im Patentanspruch 1 angegebenen Erfindung liegt das Problem zugrunde, einen einfach aufbaubaren, ökonomisch realisierbaren, ohne Werkzeuge montierbaren/demontierbaren, im demontierten Zustand stapelbaren und universell einsetzbaren Tisch zu schaffen.
  • Dieses Problem wird mit den im Patentanspruch 1 aufgeführten Merkmalen gelöst.
  • Der erfindungsgemäße Tisch zeichnet sich insbesondere durch einen einfachen Aufbau, einer ökonomischen Realisierung, einer Montage/Demontage ohne Werkzeuge, einer Stapelfähigkeit im demontierten Zustand und einer universellen Einsetzbarkeit aus.
  • Der Tisch besteht dabei im Wesentlichen aus einer Tischplatte und entweder zwei Gamma(F)- Gestellen oder einem Gamma(Γ)-Gestell und einem Möbelteil als Träger für die Tischplatte, die ohne Werkzeuge lösbar mit der Tischplatte verbunden sind.
  • Das Gamma(Γ)-Gestell sind zwei über wenigstens drei stab- oder rohrförmige Elemente miteinander verbundene Tischbeine in Gamma(Γ)-Form mit zwei winklig zueinander angeordneten und unterschiedliche Längen aufweisenden Schenkeln. Zwei der Elemente sind in einer von Hand lösbaren Befestigungseinrichtung angeordnet, so dass ein fester Sitz an der Tischplatte gewährleistet ist. Die Tischplatte liegt dabei vorteilhafterweise auf den kürzeren der Schenkel auf. Im demontierten Zustand des Tisches befinden sich die längeren Schenkel an der Tischplatte und die kürzeren Schenkel weisen von dieser weg. Damit können diese gleichzeitig als Ablage für einen weiteren Tisch dienen, so dass ein Stapel von Tischen vorhanden ist und nur ein kleiner Lagerraum notwendig ist. Gleichzeitig können die Tische in diesem Zustand raumsparend transportiert werden.
  • Die Befestigung der Gamma(Γ)-Gestelle erfolgt über mindestens drei Befestigungseinrichtungen an der Tischplatte, die in den Ecken eines Dreiecks angeordnet sind, so dass eine Dreipunktbefestigung vorhanden ist. Diese Art sichert einen festen Sitz der Gamma(Γ)-Gestelle an der Tischplatte. Die Befestigungseinrichtungen sind von Hand lösbar, so dass eine werkzeugfreie Montage oder Demontage leicht möglich ist. Wenigstens die kürzeren Schenkel der gamma(Γ)-förmigen Tischbeine sind als Rohre ausgebildet. Das rohrförmige Ende ist dabei gleichzeitig selbst ein Verbindungselement für einen weiteren Tisch oder Konstruktionselemente. Die Verbindung der Tische basiert vorteilhafterweise auf in die Rohre einführbaren Körper, die vorzugsweise den Querschnitt des Innenraumes der Rohre aufweisen. In weiteren Varianten können in die Enden der kürzeren Schenkel als Konstruktionselement stopfenförmige Abschlusselemente und/oder wenigstens teilweise stopfenförmig ausgebildete Halterelemente eingeschoben sein. Die Abschlusselemente verschließen die Enden der kürzeren Schenkel. Durch unterschiedliche Farben lassen sich die verschiedensten optischen Ansichten realisieren. Gleichzeitig kann durch ein Wechseln leicht ein anderer optischer Eindruck des Tisches erzielen. An teilweise stopfenförmig ausgebildete Halterelemente können vertikal leicht plattenförmige Träger befestigt werden. Über Öffnungen in diesen plattenförmigen Körpern können über Haken die unterschiedlichsten Elemente oder Konstruktionen lösbar angehangen werden. Damit kann der erfindungsgemäße Tisch leicht an die unterschiedlichsten Aufgaben angepasst werden, so dass ein universeller Einsatz gegeben ist.
  • Ein weiterer Vorteil besteht in dem sehr einfachen Aufbau. Die Grundvariante besteht aus der Tischplatte und zwei Gamma(Γ)-Gestellen. Mit dem Einsatz leichter Materialien ergibt sich entsprechend ein sehr leichter Tisch, der ohne große Kraftaufwendungen an die unterschiedlichsten Standorte transportiert werden kann. Die Elemente und die Tischbeine sind dabei vorteilhafterweise als Rohre ausgebildet.
  • Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Patentansprüchen 2 bis 20 angegeben.
  • Die kürzeren Schenkel der Tischbeine nach der Weiterbildung des Patentanspruchs 2 als Auflage für die Tischplatte sichert einen festen Halt der Tischplatte gegenüber den Tischbeinen. Damit ist insgesamt ein stabiler Tisch gegeben.
  • Die kürzeren Schenkel der Tischbeine enden nach der Weiterbildung des Patentanspruchs 3 an der Kante der Tischplatte, so dass bei einer Kombination mit einem weiteren erfindungsgemäßen Tisch ein fester Halt der Tische gewährleistet ist. Als Verbindungselement dient ein Körper mit einem kleineren Querschnitt als der Querschnitt des Hohlraumes des Schenkels. Die Tische können dabei unmittelbar aneinander "gesteckt" werden, so dass ein fester Halt und weitestgehend eine durchgehende Tischplatte vorhanden ist. Weiterhin können die stopfenförmigen Abschlusselemente oder Halterelemente positionsunabhängig und spaltenfrei eingesteckt werden.
  • Über Bänder, Streifen oder einer Bahn aus einem entweder elastischen oder elastischen, bei Belastung dehnbaren und gummiartigen Material als Halteeinrichtung in O-Ringform mit zwei der Elemente in einer Ebene winklig zur Tischplatte nach der Weiterbildung des Patentanspruchs 4 können die unterschiedlichsten Gegenstände und/oder Geräte am Tisch fest positioniert werden.
  • Vor allem mit dem Einsatz gummiartiger Bänder, Streifen oder Bahnen ergeben sich die vielfältigsten Anwendungsmöglichkeiten. Zum Einen können die Gegenstände und/oder Geräte fest platziert werden und/oder zum Anderen können diese Bänder, Streifen oder Bahnen selbst als farbige und ästhetisch vorteilhaft wirkende Gestaltungselemente eingesetzt werden. Dabei passen sich diese an die Kontur des Gegenstandes und/oder des Gerätes an.
  • Natürlich können auch nur elastische Bänder oder Streifen eingesetzt werden, die über geeignete und bekannte lösbare Klemmeinrichtungen einen O-Ring bilden.
  • Ein weiterer Vorteil ist durch wenigstens ein Element der zwei Elemente in einer Ebene parallel zur Tischplatte gegeben, dass nach der Weiterbildung des Patentanspruchs 5 vorteilhafterweise gleichzeitig als Hängevorrichtung nutzbar ist. Dabei werden Seile, Bänder, Streifen, Gurte oder eine Bahn als Schleife als Halteeinrichtung an das Element angehangen. In die Schleifen in O-Ringform können die unterschiedlichsten Gegenstände und/oder Geräte eingeschoben sein. Bei Einsatz von elastischen, bei Belastung dehnbaren und gummiartigen Material passen sich die Schlaufen selbsttätig an die Kontur des Gegenstandes oder des Gerätes an. Bei nur elastischen Materialien können über bekannte Klemmeinrichtungen die unterschiedlichsten Schlaufenlängen eingestellt werden. Die Gegenstände und oder Geräte können dabei festgezurrt werden.
  • Vorteilhafterweise wird das nach der Weiterbildung des Patentanspruchs 6 mit Haken an wenigstens einem Ende des Bandes oder der Schlaufe durchgeführt. Damit ergibt sich der Vorteil, dass die Schlaufen leicht gewechselt werden können, oder bei keinem Bedarf entfernt werden können. Vorteilhafterweise können die Gegenstände und/oder Geräte im ausgehangenen Zustand mit den Bändern oder Streifen versehen werden, so dass eine leichte Handhabbarkeit gewährleistet wird.
  • Vorteilhafterweise bestehen die Bänder, Streifen oder Bahnen nach der Weiterbildung des Patentanspruchs 7 aus gewebten Stoffen. Dabei können neben den unterschiedlichsten mechanischen Eigenschaften in Form der Festigkeit und/oder Elastizität auch die unterschiedlichsten Farbgestaltungen realisiert werden. Für die Elastizität können natürlich auch Fäden aus einem gummiartigen Material eingewebt sein oder vollständig die Bänder, Streifen oder Bahnen bilden.
  • In die Halteeinrichtungen können nach der Weiterbildung des Patentanspruchs 8 vorteilhafterweise jeweils wenigstens ein Gerät (z. B. Computer), eine Ablageplatte, eine Box, eine Laden-Box, eine Stapelbox und/oder ein Sammelbehälter platziert werden. Damit ist ein universell ausstattbarer und nutzbarer Tisch realisierbar. Eine Vielzahl von Funktionselementen können mit dem erfindungsgemäßen Tisch kombiniert werden, so dass entsprechend der Anforderungen leicht auf oder abrüstbar ist. Ein weiterer wesentlicher Vorteil besteht darin, dass dies ohne Werkzeuge bewerkstelligt werden kann. Nichtbenötigte Bänder, Streifen oder Bahnen können entweder universell anderweitig genutzt werden oder raumsparend zusammengelegt werden.
  • Ein günstige Ausgestaltung der Befestigungseinrichtung ist nach der Weiterbildung des Patentanspruchs 9 ein U-förmiger Grundkörper, der ein Element aufnimmt und wobei ein Schenkel oder ein Teil eines Schenkels ein im Grundkörper drehbar gelagerter und mit einem Handhebel verkoppelter Exzenter ist. Der Exzenter übt dabei zum Einen eine Klemmkraft auf das Element aus, oder das Element kann in der anderen Position des Exzenters aus dem Grundkörper herausgedrückt werden.
  • Mit der Weiterbildung des Patentanspruchs 10 ist der Handhebel insbesondere bei der klemmenden Wirkung arretiert. Dazu ist dieser im Grundkörper axial verschiebbar und über ein Nut/Feder-System lösbar arretierbar.
  • Eine günstige Ausgestaltung des Konstruktionselementes ist nach der Weiterbildung des Patentanspruchs 11 ein im Querschnitt T-förmiges und stopfenförmiges Abschlusselement. Der Kopf des Konstruktionselementes verdeckt dabei vorteilhafterweise die Querschnittsflächen der kürzeren Schenkel der Tischbeine.
  • Ein Konstruktionselement als Halterelement mit einem T-förmigen Querschnitt und einer umlaufenden Nut im Umfang des Kopfes nach der Weiterbildung des Patentanspruchs 12 stellt ein einfaches aber sehr universell nutzbares Element dar. Einzeln kann es als Abschlusselement und durch ein Einhängen einer Platte mit entsprechend ausgebildeten Öffnungen genutzt werden. Diese Platte kann wiederum ästhetischen und/oder funktionellen Zwecken dienen. Vorteilhafterweise besitzt diese Platte mehrere Öffnungen, in die die unterschiedlichsten Gegenstände mittels Haken lösbar befestigt werden können. Das können unter anderem auch Ablageplatten sein, auf die z. B. ein Computer gestellt werden kann. In Verbindung mit einer Tastatur und einem Bildschirm auf der Tischplatte ist somit ein Computerarbeitsplatz vorhanden.
  • Vorteilhafterweise besitzt das Konstruktionselement nach der Weiterbildung des Patentanspruchs 13 entweder eine zentrische Bohrung mit einem Gewinde oder ist mit einem Gewindestift versehen. Mittels eines Gewindestiftes oder einer Mutter im Inneren des kürzeren Schenkels des Tischbeins kann das Konstruktionselement leicht lösbar befestigt werden. Eine weitere Möglichkeit ergibt sich durch die Weiterbildung des Patentanspruchs 14, wobei der Gewindestift mit einem konischen Körper und einer in Längsrichtung geschnittenen Hülse verkoppelt ist. Mit dieser Maßnahme kann die in den kürzeren Schenkel des Tischbeins eingeschobene Hülse über eine Bewegung des Konus in diesem lösbar verklemmt werden, so dass ohne weitere konstruktive Ausgestaltungen im kürzeren Schenkel ein fester Halt des Konstruktionselementes sichergestellt ist.
  • Ein Fuß am Ende des längeren Schenkels des Tischbeins nach der Weiterbildung des Patentanspruchs 15 stellt eine Vergrößerung der Standfläche des Tischbeins dar, so dass eine geringere Flächenpressung erzielt wird.
  • Ein im Inneren des Endenbereiches des längeren Schenkels des Tischbeines eingebrachter rohrförmiger Körper mit einem zentrischen Innengewinde und ein Fuß mit einem Gewindestift in diesem Körper nach der Weiterbildung des Patentanspruchs 16 gewährleistet eine Höhenverstellung des Tisches. Die Länge des Gewindestiftes bestimmt die Längenveränderung des Tischbeines. Die Längenveränderung der Tischbeine des Tisches kann unabhängig voneinander erfolgen, so dass der Tisch auch neigbar ist.
  • Die Weiterbildung des Patentanspruchs 17 ist die einfachste Realisierungsvariante für einen Tisch. Zwei Gestelle in Gamma(Γ)-Form sind dazu mit einem Abstand zueinander an der Tischplatte lösbar befestigt.
  • Weitere günstige Realisierungsmöglichkeiten ergeben sich durch die Weiterbildungen des Patentanspruchs 18, wobei neben einem Gestell in Gamma(Γ)-Form ein Möbelteil in Form eines Containers oder eines Regales mit der Tischplatte lösbar verkoppelt sind. Dadurch ergeben sich die vielfältigsten Anwendungsmöglichkeiten.
  • Über die wenigstens eine Öffnung in der Tischplatte nach der Weiterbildung des Patentanspruchs 19 können elektrische Kabel als Verbindungselemente zwischen elektrischen Geräten geführt werden.
  • Über weitere Tischplatten mit rohrförmigen Trägern zwischen zwei in Reihe oder winklig zueinander angeordneter Tische nach der Weiterbildung des Patentanspruchs 20 kann die Arbeitsfläche einfach erweitert werden. Die Endenbereiche der Träger befinden sich dabei in den kürzeren Schenkeln der Tischbeine.
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden im folgenden näher beschrieben.
  • Es zeigen:
  • Fig. 1 einen Tisch in einer Vorderansicht,
  • Fig. 2 einen Tisch in einer Seitenansicht,
  • Fig. 3 einen Tisch in einer perspektivischen Ansicht von unten,
  • Fig. 4 eine Darstellung eines Tischbeines in Gamma(Γ)-Form in Seiten- und Draufsichten,
  • Fig. 5 einen zusammengelegten Tisch in einer Draufsicht,
  • Fig. 6 einen zusammengelegten Tisch in einer Seitenansicht,
  • Fig. 7 einen Tisch mit Halteeinrichtungen als Bänder in O-Ringform,
  • Fig. 8 einen Tisch als Computerarbeitsplatz mit einem Computer in einer der Halteeinrichtungen als O-Ringform,
  • Fig. 9 eine Darstellung eines Tisches mit Halteeinrichtungen als Bänder in O-Ringform als Seitenansicht,
  • Fig. 10 eine Darstellung eines Tisches mit Halteeinrichtungen als Bänder in O-Ringform in einer Perspektivansicht,
  • Fig. 11 eine Darstellung eines im Querschnitt T-förmigen und stopfenförmigen Halterelementes in einem kürzeren Schenkel des Tischbeins,
  • Fig. 12 eine prinzipielle Darstellung einer Befestigungseinrichtung,
  • Fig. 13 einen Tisch mit einem Gamma(Γ)-Gestell und einem Container als Träger für die Tischplatte und
  • Fig. 14 einen Tisch mit einem Gamma(Γ)-Gestell und einem Teil eines Regals/Schrankes als Träger für die Tischplatte.
  • 1. Ausführungsbeispiel
  • Ein Tisch besteht in einem ersten Ausführungsbeispiel im Wesentlichen aus einer Tischplatte 1 und vier Tischbeinen 2 mit einer Gamma(Γ)-Form, die Bestandteile von zwei Gestellen 6 in Gamma(Γ)-Form sind.
  • Zwei winklig zueinander angeordnete und miteinander verbundene rohrförmige Schenkel 3a, 3b bilden ein Tischbein 2 in Gamma(Γ)-Form. Die Fig. 4 zeigt eine Darstellung eines Tischbeines in Gamma(Γ)-Form in Seiten- und Draufsichten. Die Schenkel 3a, 3b besitzen eine unterschiedliche Länge, wobei der kürzere Schenkel 3a die Auflage für die Tischplatte 1 und der längere Schenkel 3b die Höhe der Tischplatte 1 gegenüber der Standfläche bestimmt. Der längere Schenkel 3b weist weiterhin eine Bogenform aus, so dass eine größtmögliche Beinfreiheit gegeben ist. In den Fig. 1 bis 3 ist ein derartig ausgebildeter Tisch in einer Vorder-, einer Seiten- und einer Perspektivansicht gezeigt.
  • Jeweils zwei als Rohre ausgebildete Tischbeine 2 in Gamma(Γ)-Form sind über drei rohrförmige Elemente 5a, 5b, 5c mit einem Abstand zueinander und damit miteinander verbunden. Damit ist ein Gestell 6 in Gamma(Γ)-Form vorhanden. Zwei der Elemente 5a, 5b sind in einer Ebene parallel zur Tischplatte 1 und das dritte Element 5c im Endenbereich der längeren Schenkel 3b angeordnet. Die Fig. 3 zeigt eine Perspektivansicht eines Tisches, wobei die Lage der Elemente 5a, 5b, 5c gezeigt ist. Jeweils zwei Gestelle 6 in Gamma(Γ)-Form und damit vier Tischbeine 2 in Gamma(Γ)-Form sind mit der Tischplatte 1 verbunden (Darstellung in den Fig. 1 bis 3).
  • Die Befestigung der Gestelle 6 erfolgt mittels von Hand lösbarer Befestigungseinrichtungen 7, die mit der Tischplatte 1 verbunden sind. Dabei sind im Minimalfall die Befestigungseinrichtungen 7 so an der Tischplatte 1 angeordnet, dass eine Befestigungseinrichtung 7 und zwei mit einem Abstand zueinander angeordnete Befestigungseinrichtungen 7 jeweils ein Element 5a, 5b wenigstens teilweise lösbar aufnehmen. Damit ist eine positionssichere Dreipunkthalterung realisiert. Die Fig. 3 zeigt eine Perspektivdarstellung eines Tisches von unten, wobei die Position der drei Befestigungseinrichtungen 7 an der Tischplatte 1 sichtbar ist.
  • Im zusammengelegten Zustand des Tisches befinden sich die längeren Schenkel 3b an der Tischplatte 1 (Darstellungen in den Fig. 5 und 6). Die Fig. 5 zeigt eine weitere Ausführungsform der Anordnung der Befestigungseinrichtungen 7 an der Tischplatte 1. Dabei werden sechs Befestigungseinrichtungen 7 eingesetzt, wobei jeweils drei zur Befestigung eines Elementes 5a, 5b dienen. Das Element 5a befindet sich in diesem Zustand des Tisches an den äußeren Befestigungseinrichtungen 7, so dass ein fester Halt der Gestelle 6 gegenüber der Tischplatte 1 gewährleistet ist. Die kürzeren Schenkel 3a der Tischbeine 2 sind dabei mit einem Winkel größer 45° und kleiner 90° gegenüber der Tischplatte 1 angeordnet (Darstellung in der Fig. 6). Auf die Enden der kürzeren Schenkel 3a kann eine Tischplatte 1 eines weiteren zusammengelegten Tisches positioniert werden, so dass ein Stapel von zusammengelegten Tischen vorhanden ist. Damit ist ein minimaler Platzbedarf mehrerer zusammengelegter Tische gegeben.
  • Die Befestigungseinrichtung 7 besteht aus einem U-förmigen Grundkörper 14, wobei ein Teil 15 eines Schenkels mit einem drehbar gelagerten Exzenter verkoppelt ist. Dabei wird die lichte Weite der U-Form vergrößert oder verkleinert. Der Exzenter ist mit einem Handhebel 16 verbunden, so dass dieser ohne Probleme von außen bedienbar ist. In der Fig. 12 ist eine derartig ausgebildete Befestigungseinrichtung 7 prinzipiell dargestellt. Der Handhebel 16 ist gleichzeitig im U-förmigen Grundkörper 14 axial verschiebbar und über ein Nut/Feder-System an dem Handhebel 16 und dem U-förmigen Grundkörper 14 lösbar arretierbar.
  • Der Endenbereich des kürzeren Schenkels 3a des Tischbeins 2 ist
  • - ein rohrförmiger und nach außen offener Endenbereich,
    • - mit einem Konstruktionselement als stopfenförmiges im Querschnitt als T-förmiges Abschlusselement 10 oder
    • - mit einem Konstruktionselement als wenigstens teilweise stopfenförmig ausgebildetes und T-förmiges Halterelement 11 versehen.
  • Der kürzere Schenkel 3a der Tischbeine 2 endet dazu an der Kante oder in Nähe der Kante der Tischplatte 1, so dass die kurzen Schenkel 3a oder die kurzen Schenkel 3a einschließlich der stopfenförmigen Abschlusselemente 10 nicht über die Kante der Tischplatte 1 ragen.
  • Die längeren Schenkel 3b der Tischbeine 2 sind jeweils mit einem Fuß 4 versehen. Dieser ist über ein Drehgelenk mit einem Gewindestift verbunden. Der Gewindestift befindet sich wiederum in einem rohrförmigen Körper mit einem zentrischen Innengewinde. Der rohrförmige Körper ist im Endenbereich des längeren Schenkels 3b befestigt. Die Längen des rohrförmigen Körpers und des Gewindestiftes bestimmen die Höhenverstellung des Tisches (Darstellung in den Fig. 1 bis 3).
  • 2. Ausführungsbeispiel
  • Ein Tisch besteht in einem zweiten Ausführungsbeispiel im Wesentlichen aus einer Tischplatte 1 und vier Tischbeinen 2 mit einer Gamma(Γ)-Form, die Bestandteile von zwei Gestellen 6 in Gamma(Γ)-Form sind. Der Aufbau und die Realisierung entspricht dem Tisch des ersten Ausführungsbeispiels, wobei zwei winklig zueinander angeordnete und miteinander verbundene rohrförmige Schenkel 3a, 3b ein Tischbein 2 in Gamma(Γ)-Form bilden (Darstellung in den Fig. 1 bis 3).
  • Die Befestigung der Gamma(Γ)-Gestelle 6 erfolgt mittels der Befestigungseinrichtungen 7 (Darstellung in der Fig. 12) an der Tischplatte 1 entsprechend dem ersten Ausführungsbeispiel. Die jeweils zwei als Rohre ausgebildeten Tischbeine 2 in Gamma(Γ)-Form sind über die drei rohrförmige Elemente 5a, 5b, 5c mit einem Abstand zueinander und damit miteinander so verbunden, dass das Gestell 6 in Gamma(Γ)-Form realisiert ist. Die Elemente 5a, 5b, 5c sind gegenüber der Tischplatte 1 so angeordnet, dass zwei der Elemente 5a, 5b in einer Ebene parallel zur Tischplatte 1 und zwei der Elemente 5b, 5c oder 5a, 5c in einer Ebene winklig zur Tischplatte 1 angeordnet sind (Darstellung in der Fig. 3). Die letztgenannten beiden Elemente 5b, 5c oder 5a, 5c sind mit Bändern 8, Streifen oder einer Bahn aus einem entweder elastischen oder elastischen, bei Belastung dehnbaren und gummiartigen Material als Halteeinrichtung so umschlossen, dass dadurch im Querschnitt eine O-Ringform vorhanden ist. Die Fig. 7 bis 10 zeigen prinzipiell die Anordnung der Bänder 8, wobei die Elemente 5a, 5c gleichzeitig Bestandteile der O-Ringform sind. Die Enden des Seiles, Bandes 8, Streifens oder Gurtes sind mit Haken, insbesondere Karabinerhaken, versehen, die in die Elemente 5b, 5c oder 5a, 5c eingehangen sind. Anstelle der Haken können in weiteren Ausführungsformen auch bekannte Klemmschlösser eingesetzt werden. Die Seile, Bänder 8, Streifen oder Gurte bestehen vorteilhafterweise aus einem gewebten Stoff. In dieser Halteeinrichtung in O-Ringform kann wenigstens ein Gerät, eine Ablageplatte, eine Box, eine Laden-Box, eine Stapelbox und/oder ein Sammelbehälter platziert werden. In der Fig. 8 ist ein derartig realisierter Tisch als Computerarbeitsplatz mit einem Computer 9 in einer der Halteeinrichtungen als O-Ringform prinzipiell dargestellt.
  • 3. Ausführungsbeipiel
  • Ein Tisch besteht in einem dritten Ausführungsbeispiel wiederum im Wesentlichen aus einer Tischplatte 1 und vier Tischbeinen 2 mit einer Gamma(Γ)-Form, die Bestandteile von zwei Gestellen 6 in Gamma(Γ)-Form sind. Der Aufbau und die Realisierung entspricht dem Tisch des ersten Ausführungsbeispiels oder des zweiten Ausführungsbeispiels, wobei zwei winklig zueinander angeordnete und miteinander verbundene rohrförmige Schenkel 3a, 3b ein Tischbein 2 in Gamma(Γ)-Form bilden (Darstellung in den Fig. 1 bis 3).
  • Die Befestigung der Gamma(Γ)-Gestelle 6 erfolgt über die Befestigungseinrichtungen 7 (Darstellung in der Fig. 12) an der Tischplatte entsprechend dem ersten Ausführungsbeispiel oder zweiten Ausführungsbeispiel.
  • Das Konstruktionselement ist ein im Querschnitt T-förmiges und stopfenförmiges Halterelement 11, wobei der Kopf des Konstruktionselementes im Umfang mindestens eine umlaufende Nut 12 besitzt (Darstellung in der Fig. 11). In die Nut 12 kann zum Beispiel ein plattenförmiger Körper 13, der zwei äquivalent eingebrachte Öffnungen in Form einer Bohrung mit einem größeren Durchmesser als der des Halterelementes 11 mit übergehendem Langloch, dessen Breite größer als der Durchmesser in der Nutgrundfläche und kleiner als der Durchmesser des Halterelementes ist, aufweist (Form eines "Schlüsselloches"). Dieser plattenförmige Körper 13 kann die unterschiedlichsten Elemente als Teile von Halterungen aufweisen.
  • Die Befestigung des Konstruktionselementes erfolgt über Gewinde- oder Klemmverbindungen. Im letzteren Fall ist ein Gewindestift am Konstruktionselement mit einem konischen Körper und einer in Längsrichtung geschnittenen Hülse zwischen konischem Körper und Kopf des Konstruktionselementes verkoppelt.
  • In einer Ausführungsform der Ausführungsbeispiele kann wenigstens ein Element 5a, 5b der zwei Elemente 5a, 5b in einer Ebene parallel zur Tischplatte 1 als eine Hängevorrichtung genutzt werden. Dazu befinden sich in Schlaufen angeordnete Bänder, Streifen oder eine Bahn aus einem entweder elastischen oder elastischen, bei Belastung dehnbaren und gummiartigen Material als Halteeinrichtung. Die Befestigung erfolgt über Haken, so dass je nach Bedarf ein schnelles und unkompliziertes Lösen oder Anordnen erfolgen kann. Die Bänder, Streifen oder Bahnen bestehen aus einem gewebtem Stoff.
  • In weiteren Ausführungsformen der Ausführungsbeispiele sind ein Gestell 6 in Gamma(Γ)- Form an der einen Seite und ein Möbelteil in Form eines Containers 17 (Darstellung in der Fig. 13) oder eines Regales/Schrankes 18 (Darstellung in der Fig. 14) an der anderen Seite die Träger der Tischplatte 1. Diese sind über die Befestigungseinrichtungen 7 lösbar mit der Tischplatte 1 verbunden.
  • In einer weiteren Ausführungsform der Ausführungsbeispiele sind weitere Tischplatten mit rohrförmigen Trägern zwischen zwei in Reihe oder winklig zueinander angeordneten Tischen angeordnet, wobei sich die Endenbereiche der Träger in den kürzeren Schenkeln 3a der Tischbeine 2 befinden.
  • In die Tischplatte 1 ist in einer weiteren Ausführungsform der Ausführungsbeispiele wenigstens eine Öffnung als Kabelführung eingebracht.

Claims (20)

1. Tisch mit einer Tischplatte und mehreren Tischbeinen einzeln oder in Kombination mit mindestens einem Möbelteil, dadurch gekennzeichnet, dass ein Tischbein (2) eine Gamma(r)- Form mit zwei winklig zueinander angeordneten und unterschiedliche Längen aufweisenden Schenkeln (3a, 3b) besitzt, dass zwei Tischbeine (2) über wenigstens drei stab- oder rohrförmige Elemente (5a, 5b, 5c) mit einem Abstand zueinander so miteinander verbunden sind, dass ein Gestell (6) in Gamma(Γ)-Form vorhanden ist, dass zwei der Elemente (5a, 5b) in einer Ebene parallel zur Tischplatte (1) und wenigstens teilweise in von Hand lösbaren Befestigungseinrichtungen (7) angeordnet sind, dass mindestens drei Befestigungseinrichtungen (7) so an der Tischplatte (1) angeordnet sind, dass eine Befestigungseinrichtung (7) und zwei mit einem Abstand zueinander angeordnete Befestigungseinrichtungen (7) jeweils ein Element (5a, 5b) wenigstens teilweise lösbar aufnehmen und dass der Endenbereich des kürzeren Schenkels (3a) des Tischbeins (2) als ein rohrförmiger Endenbereich mit einem Konstruktionselement als stopfenförmiges Abschlusselement (10) und/oder wenigstens teilweise stopfenförmig ausgebildetes Halterelement (11) versehen oder selbst ein Verbindungselement ist.
2. Tisch nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die kürzeren Schenkel (3a) der Tischbeine (2) die Auflage für die Tischplatte (1) sind.
3. Tisch nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der kürzere Schenkel (3a) der Tischbeine (2) an oder in Nähe der Kante der Tischplatte (1) endet.
4. Tisch nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zwei der Elemente (5c und 5a oder 5b) in einer Ebene winklig zur Tischplatte (1) angeordnet sind und dass diese Elemente (5c und 5a oder 5b) mit Bändern (8), Streifen oder einer Bahn aus einem entweder elastischen oder elastischen, bei Belastung dehnbaren und gummiartigen Material als Halteeinrichtung so umschlossen sind, dass dadurch im Querschnitt eine O-Ringform vorhanden ist.
5. Tisch nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Element (5a, 5b) der zwei Elemente (5a, 5b) in einer Ebene parallel zur Tischplatte (1) eine Hängevorrichtung ist und dass in Schlaufen angeordnete Seile, Bänder, Streifen, Gurte oder einer Schlaufe angeordnete Bahn aus einem entweder elastischen oder elastischen, bei Belastung dehnbaren und gummiartigen Material als Halteeinrichtung an der Hängevorrichtung aufgehangen sind.
6. Tisch nach einem der Patentansprüche 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Ende des Bandes (8) oder des Streifens mit einem Haken versehen ist.
7. Tisch nach einem der Patentansprüche 4, 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Band (8), der Streifen oder die Bahn ein gewebter Stoff ist.
8. Tisch nach einem der Patentansprüche 4 oder S. dadurch gekennzeichnet, dass in der Halteeinrichtung jeweils wenigstens ein Gerät, eine Ablageplatte, eine Box, eine Laden-Box, eine Stapelbox und/oder ein Sammelbehälter platzierbar ist.
9. Tisch nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungseinrichtung (7) aus einem U-förmigen Grundkörper (14) besteht, dass ein Schenkel oder ein Teil eines Schenkels (15) ein im Grundkörper (14) drehbar gelagerter Exzenter oder mit einem drehbar gelagerten Exzenter verkoppelt ist und dass der Exzenter mit einem Handhebel (16) verbunden ist.
10. Tisch nach Patentanspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Handhebel (16) im Grundkörper axial verschiebbar und über ein Nut/Feder-System an dem Handhebel (16) und dem Grundkörper (14) lösbar arretierbar ist.
11. Tisch nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Konstruktionselement ein im Querschnitt T-förmiges und stopfenförmiges Abschlusselement (10) ist.
12. Tisch nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Konstruktionselement ein im Querschnitt T-förmiges und stopfenförmiges Halterelement (11) ist und dass der Kopf des Konstruktionselementes im Umfang mindestens eine umlaufende Nut (12) besitzt.
13. Tisch nach einem der Patentansprüche 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Konstruktionselement entweder eine zentrische Bohrung mit einem Gewinde aufweist oder mit einem Gewindestift versehen ist.
14. Tisch nach Patentanspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Gewindestift mit einem konischen Körper und einer in Längsrichtung geschnittenen Hülse verkoppelt ist.
15. Tisch nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die längeren Schenkel (3b) der Tischbeine (2) jeweils mit einem Fuß (4) versehen sind.
16. Tisch nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sich im Inneren des Endenbereiches des längeren Schenkels (3b) des Tischbeines (2) ein rohrförmiger Körper mit einem zentrischen Innengewinde eingebracht ist und dass sich darin ein Fuß (4) mit einem Gewindestift befindet.
17. Tisch nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass für einen Tisch mit vier Tischbeinen (2) zwei Gestelle (6) in Gamma(Γ)-Form mit einem Abstand zueinander an der Tischplatte (1) lösbar befestigt sind.
18. Tisch nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass ein Gestell (6) in Gamma(r)- Form an der Tischplatte (1) lösbar befestigt ist und dass ein Möbelteil in Form eines Containers (17) oder eines Regals oder Schrankes (18) mit der Tischplatte (1) verkoppelt ist, wobei auf der einen Seite das Gestell (6) und auf der anderen Seite der Container (17), das Regal/der Schrank (18) oder eine Teil des Regals/Schrankes die Träger für die Tischplatte (1) sind.
19. Tisch nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass in die Tischplatte (1) wenigstens eine Öffnung eingebracht ist.
20. Tisch nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass weitere Tischplatten (1) mit rohrförmigen Trägern zwischen zwei in Reihe oder winklig zueinander angeordneter Tische angeordnet sind, wobei sich die Endenbereiche der Träger in den kürzeren Schenkeln (3a) der Tischbeine (2) befinden.
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* Cited by examiner, † Cited by third party
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CH715123A1 (de) * 2018-06-26 2019-12-30 Dubach Fredi Klappvorrichtung zur schwenkbaren Befestigung von Tischbeinen an einer Tischplatte.

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