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DE20007717U1 - Zusammenklappbarer Roller - Google Patents

Zusammenklappbarer Roller

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Publication number
DE20007717U1
DE20007717U1 DE20007717U DE20007717U DE20007717U1 DE 20007717 U1 DE20007717 U1 DE 20007717U1 DE 20007717 U DE20007717 U DE 20007717U DE 20007717 U DE20007717 U DE 20007717U DE 20007717 U1 DE20007717 U1 DE 20007717U1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
scooter
platform
joint
locking
clamping
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE20007717U
Other languages
English (en)
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CP VERTRIEBSGESELLSCHAFT CALIF
Original Assignee
CP VERTRIEBSGESELLSCHAFT CALIF
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by CP VERTRIEBSGESELLSCHAFT CALIF filed Critical CP VERTRIEBSGESELLSCHAFT CALIF
Priority to DE20007717U priority Critical patent/DE20007717U1/de
Publication of DE20007717U1 publication Critical patent/DE20007717U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B62LAND VEHICLES FOR TRAVELLING OTHERWISE THAN ON RAILS
    • B62KCYCLES; CYCLE FRAMES; CYCLE STEERING DEVICES; RIDER-OPERATED TERMINAL CONTROLS SPECIALLY ADAPTED FOR CYCLES; CYCLE AXLE SUSPENSIONS; CYCLE SIDE-CARS, FORECARS, OR THE LIKE
    • B62K3/00Bicycles
    • B62K3/002Bicycles without a seat, i.e. the rider operating the vehicle in a standing position, e.g. non-motorized scooters; non-motorized scooters with skis or runners
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B62LAND VEHICLES FOR TRAVELLING OTHERWISE THAN ON RAILS
    • B62KCYCLES; CYCLE FRAMES; CYCLE STEERING DEVICES; RIDER-OPERATED TERMINAL CONTROLS SPECIALLY ADAPTED FOR CYCLES; CYCLE AXLE SUSPENSIONS; CYCLE SIDE-CARS, FORECARS, OR THE LIKE
    • B62K15/00Collapsible or foldable cycles
    • B62K15/006Collapsible or foldable cycles the frame being foldable

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Motorcycle And Bicycle Frame (AREA)

Description

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PATENTANWÄLTE
Dipl.-Ing. A. Wasmeier
Dipl.-ing. H. Graf
Zugelassen beim Europäischen Patentamt + Markenamt · Professional Representatives before the European Patent Office + Trade Mark Office
Patentanwälte Postfach 10 08 26 93008 Regensburg
Deutsches Patent-
und Markenamt
Zweibrückenstr. 12
80297 München
D-93008 REGENSBURG POSTFACH 10 08 26
D-93055 REGENSBURG GREFLINGERSTRASSE 7
Telefon
(0941)79 20 85 (0941)79 20 86 (0941)79 51 06
Telefax
E-mail:
wasmeier-graf@t-online.de
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C/g 19.519a Datum
Date
29. April 2000 gr-schü
Anmelder:
CP Vertriebsgesellschaft Californian Products mbH Prof.-Rüsche-Straße 10 D-57489 Drolshagen-Bleche
Titel:
Zusammenklappbarer Roller
Konten: HypoVereinsbank (BLZ 750 200 73) 5 839 300
Postgiroamt München (BLZ 700 1JJ0 80)#893.§9-80^
Gerichtsstand Regensburg
.A19i19.DOC
J 19iS.OO 10 13
Zusammenklappbarer Roller
Die Neuerung bezieht sich auf einen zusammenklappbaren Roller gemäß Oberbegriff Schutzanspruch 1 oder 3.
Ein Roller dieser Art ist grundsätzlich bekannt (DE 299 01 184).
Aufgabe der Neuerung ist es, einen Roller aufzuzeigen, der in einfacher Weise eine Arretierung des Klappgelenks im Gebrauchszustand des Rollers ermöglicht.
Zur Lösung dieser Aufgabe ist ein Roller entsprechend den Schutzansprüchen 1 oder 3 ausgebildet.
Weiterbildungen der Neuerung sind Gegenstand der Unteransprüche. Die Neuerung wird im folgenden anhand der Figuren an Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 in vereinfachter Darstellung und in Seitenansicht einen zusammenklappbaren
Roller gemäß der Neuerung;
Fig. 2 in vergrößerter Teildarstellung die Gelenkverbindung zwischen der Plattform
und dem Lenker bei dem Roller der Figur 1;
Fig. 3 einen Schnitt entsprechend der Linie I -1 der Figur 2; Fig. 4 in einer Darstellung ähnlich Figur 2 eine zweite mögliche Ausführungsform der
Erfindung;
Fig. 5 einen Schnitt entsprechend der Linie Il - Il der Figur 4.
Der in den Figuren dargestellte und allgemein mit 1 bezeichnete zusammenklappbare Roller besteht im wesentlichen aus einer Plattform 2, an deren Rückseite ein Rad 3 frei drehbar gelagert ist, und zwar um eine Achse senkrecht zur Längsachse L der Plattform 2. Das Rad 3 besteht aus einer Felge mit einer Bereifung aus einem gummielastischen Material und ist beispielsweise ein Rad oder eine Rolle, wie sie bei zum Fahren im Gelände bestimmten Inline-Rollerskates verwendet ist. Am vorderen Ende der Plattform
2 ist ein in der Figur 1 allgemein mit 4 bezeichnetes Klappgelenk vorgesehen, über welches ein Träger 5 um eine Achse senkrecht zur Längsachse der Plattform 2 und parallel zur Drehachse des hinteren Rades 3 schwenkbar vorgesehen ist, und zwar aus der in der Figur 1 dargestellten ersten Stellung, die dem Fahr- oder Gebrauchszustand des Rollers 1 entspricht, in eine zweite Stellung, in der der Träger 5 auf der Oberseite der Plattform 2 aufliegt und die dem zusammengeklappten Zustand des Rollers 1 entspricht. Das Gelenk 4 besitzt hierzu einen Gelenkbolzen 6, der in dem in der Figur 1 unteren Ende des Trägers 5 gehalten ist und mit dem der Träger 5 zwischen zwei kreissegmentförmigen Stützelementen 7 schwenkbar gelagert ist. Die Stützelemente 7 sind parallel zueinander und im Abstand voneinander angeordnet, und zwar in Ebenen senkrecht zur Achse des rückwärtigen Rades und symmetrisch zu der diese Achse senkrecht schneidende Mittelebene des Rollers 1 bzw. der Plattform 2. Die Stützelemente 7 sind weiterhin an der Oberseite der Plattform in geeigneter Weise befestigt, so daß sie über die Oberseite der Plattform vorstehen. In den beiden Stützelementen 7 ist jeweils ein in etwa viertelkreisförmiger Schlitz 8 vorgesehen, der sich um die Achse des Gelenkbolzens 6 erstreckt. Beide Schlitze 8 haben denselben radialen Abstand von der Achse des Gelenkbolzens 6. In die Schlitze 8 greift ein auch durch sich deckende Bohrungen im Träger 5 hindurchreichnder Spannbolzen 10 eines Spann- oder Fixierelement 9 ein. Entsprechend der Darstellung der Figur 3 besteht das Spann- oder Fixierelement 9 im wesentlichen aus dem Gewinde- oder Spannbolzen 10, der mit seinem Gewindeende durch den kreisbogenförmigen Schlitz 8 des einen Stützelementes 7 hindurchgreift und auf dem eine Klemmscheibe 11 und eine Rändelmutter 12 vorgesehen sind, und zwar derart, daß über die Rändelmutter 12 die Klemmscheibe 11 gegen die dem Träger 5 abgewandte Außenfläche dieses Stützelementes 7 zur Anlage gebracht werden kann. Auf dem anderen Ende des Spannbolzens 10, welches (Ende) durch den Schlitz 8 des anderen Stützelementes 7 über die dem Träger 5 abgewandte Seite dieses Stützelementes vorsteht, sind eine Klemmscheibe 13 sowie ein Exzenter-Spannhebel 14 vorgesehen. Letzterer ist mittels eines Gelenkbolzens 15 um eine Achse radial zur Längsachse des Bolzens 10 mit einem Ende schwenkbar am Bolzen 10 vorgesehen und weist im Bereich des Gelenkbolzens 15 eine Exzenterfläche 16 auf, die bei einem Heranschwenken des
A19S19DOC :··.:··· .··..·
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Hebels 14 an den Träger 5 bzw. an das benachbarte Stützelement 7 ein Anpressen der Klemmscheiben 11 und 13 gegen das jeweils benachbarte Stützelement 7 und damit ein Fixieren des Trägers 5 an den beiden Stützelementen 7 bewirkt. Die Klemmscheiben 11 und 13 bestehen vorzugsweise zumindest an ihrer dem jeweiligen Stützelement 7 benachbarten Seite aus einem Material mit einem hohen Reibungskoeffizienten, beispielsweise aus Gummi oder aus einem gummielastischen Kunststoff.
Mit der Spanneinrichtung 9 kann somit das Gelenk 4 im Fahrzustand des Rollers 1, aber auch im zusammengeklappten Zustand des Rollers 1 arretiert werden. Zur zusätzlichen Sicherung des Gelenks 4 in der Fahrstellung ist in dem von einem geschlossenen Rohrprofil, d. h. bei der dargestellten Ausführungsform von einem quadratischen Rohrprofil gebildeten Träger 5 ein Arretierbolzen 17 axial und parallel zur Längsachse des Trägers 5 verschiebbar vorgesehen. Der Arretierbolzen 17 ist durch eine in der Figur 2 schematisch angedeutete Feder 18 in eine Stellung vorgespannt, in der dieser Arretierbolzen 17 mit seinem unteren Ende 17' über das untere, offene Ende des Trägers 5 vorsteht und hierbei bei in die Fahrstellung geschwenktem Träger 5 in eine in der Plattform 2 vorgesehene Arretierungsöffnung 19 eingreift, und zwar derart, daß ein ungewolltes Zurückschwenken des Trägers 5 aus der Fahrstellung selbst bei gelöster Spanneinrichtung 9 nicht möglich ist.
Mittels eines einen Längsschlitz im Träger 5 durchgreifenden Betätigungsstiftes 20 mit Griffstück 21 kann der Arretierbolzen 1 7 gegen die Wirkung der Feder 18 soweit nach oben verschoben werden, daß das untere Ende 17' außer Eingriff mit der Arretieröffnung 19 kommt, so daß dann bei gelöster Spanneinrichtung 9 ein Schwenken des Trägers 5 auf die Plattform 2 zum Zusammenklappen des Rollers 1 möglich ist. Mit der Spanneinrichtung 9 wird zugleich auch eine Stabilisierung des Klappgelenks 4 erreicht, so daß sich für den Fahrzustand eine starre Ausbildung des Rollers 1 ergibt.
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Mit seinem dem Gelenk 4 entferntliegenden Ende ist der Träger 5 mit einem Lager 22 verbunden, in welchem die Lenksäule 23 zum Lenken des Rollers 1 drehbar gelagert ist. Die Lenksäule 23 ist mit ihrem oberen, über das Lager 22 vorstehenden Ende teleskopierbar, d. h. längenverstellbar ausgebildet und weist oben den üblichen Lenker 24 auf. An dem über das Lager 22 nach unten vorstehende Ende ist die Lenksäule 23 mit einer Gabel 25 versehen, an der dann zwischen den Gabelarmen das vordere Rad 26 drehbar gelagert ist.
Der Roller 1 bzw. dessen Teile bestehen aus Metall, und dabei soweit wie möglich aus Aluminium oder einer Aluminiumlegierung, um für den Roller 1 ein geringes Gewicht zu erreichen, so daß der Roller 1 im zusammengeklappten Zustand leicht und bequem getragen werden kann. Insbesondere die Plattform 2, der Träger 5, die beiden Stützelemente 7, der das Lager 22 aufweisende Teil sowie die Lenksäule 23 sind aus Aluminium gefertigt.
Die Figuren 4 und 5 zeigen als weitere mögliche Ausführungsform einen Roller 1a, der sich von dem Roller 1 der Figuren 1 - 3 im wesentlichen nur durch die Art der Rastverrriegelung des dem Klappgelenk 4 entsprechenden Gelenkes 4a unterscheidet, ansonsten entspricht der Roller 1a dem Roller 1 der Figuren 1 - 3.
Zur Arretierung Gelenkes 4a bzw. Verriegelung des Rollers 1a bzw. des Trägers 5 ist in diesem Träger ein Arretierelement 27 vorgesehen, welches im wesentlichen aus einer im Träger 5 befestigten Hülse 28 besteht, die mit ihrer Achse parallel zur Achse des Klappgelenks 4a bzw. des dortigen Gelenkbolzens 6 angeordnet ist, und zwar bei der dargestellten Ausführungsform in einem radialen Abstand von der Achse des Gelenkbolzens 6, der kleiner ist als der radiale Abstand der Schlitze 8. In der Hülse 28, die an einer Seite verschlossen ist, ist ein Arretierbolzen 29 axial verschiebbar angeordnet, der durch eine Druckfeder 30 in eine Stellung vorgespannt ist, in der dieser Bolzen mit seinem der Feder 30 abgewandten Ende aus der Hülse 28 und damit über die einem Stützelement 7 zugewandte Seite des Trägers 5 vorsteht. In diesem Stützelement 7 sind zwei Fittings oder Rasten 31 eingesetzt, und zwar in einem
radialen Abstand von der Achse des Gelenkbolzens 6, der gleich dem radialen Abstand der Achse der Hülse 28 von der Achse des Gelenkbolzens 6 ist. Die eine Rast 31 ist dort vorgesehen, wo sich die Arretierung 27 bei in Gebrauchsstellung aufgeklapptem Träger 5 befindet. Die andere Rast 32 befindet sich dort, wo sich die Arretierung 27 bei zusammengeklapptem Roller la bzw. auf die Plattform 2 geklapptem Träger 5 befindet. Die beiden Rasten 31 und 32 sind identisch ausgeführt. Sie bestehen jeweils aus einem Körper 33, der in eine Gewindebohrung des Stützelementes 7 eingeschraubt ist und mit einer durchgehenden Innenbohrung 34 versehen ist, deren Durchmesser dem Durchmesser des Arretierbolzens 29 entsprechend gewählt ist, so daß dieser in der Gebrauchsstellung des Rollers 1a, aber auch in der Nichtgebrauchsstellung des Rollers 1a unter Wirkung der Feder 30 in der Bohrung 35 der betreffenden Rast 31 bzw. 32 einrasten kann.
Um ein Entriegeln zu ermöglichen, ist in jeder Rast 31 bzw. 32 bzw. in der dortigen Bohrung 35 ein Entriegelungsstift 36 vorgesehen, der von außen her manuell druckknopfartig betätigt werden kann, und zwar zum Zurückschieben des Arretierbolzens 29 und zum Außereingriffbringen dieses Bolzens mit der entsprechenden Rast 31 bzw. 32.
Um ein Herausrutschen des Arretierbolzens 29 aus der Hülse 28 sowie der Entriegelungsstifte 36 aus den Rasten 31 bzw. 32 zu verhindern, sind diese Bolzen bzw. Stifte und die zugehörigen Bohrungen mit entsprechenden Absätzen versehen.
Die Neuerung wurde voranstehend an Ausführungsbeispielen beschrieben. Es versteht sich, daß zahlreiche Änderungen sowie Abwandlungen möglich sind, ohne daß dadurch der der Neuerung zugrundeliegende Erfindungsgedanke verlassen wird.
A19519.DOC
Bezugszeichenl iste
1,1a Roller
2 Plattform
3 Rad
4 Gelenk
5 Träger
6 Gelenkbolzen
7 Stützelement
8 Schlitz
9 Spannelement
10 Spannbolzen
11 Klemmscheibe
12 Rändelmutter
13 Klemmscheibe
14 Spannhebel
15 Gelenkbolzen
16 Exzenterfläche
17 Arretierbolzen
17' Arretierbolzenende
18 Feder
19 Arretieröffnung
20 Stift
21 Handhabe
22 Lenklager
23 Lenksäule
24 Lenker
25 Radgabel
26 Rad
27 Arretierstück
28 Hülse
A19519.DOC
29 Arretierbolzen
30 Feder 31,32 Rast
33 Gehäuse
34 Gewindebohrung
35 Innenbohrung
36 Entriegelungsstift

Claims (13)

1. Roller im wesentlichen bestehend aus einer Plattform (2) mit wenigstens einem an einer Rückseite der Plattform (2) gelagerten hinteren Rad, mit einem am vorderen Ende der Plattform (2) über ein Klappgelenk (4) gelenkig befestigten Träger (5), an dem über ein Lenklager (22) eine vorzugsweise zusammenlegbare oder teleskopierbare Lenksäule (23) vorgesehen ist, an deren unterem Ende wenigstens ein vorderes Rad (26) frei drehbar gelagert ist, wobei der Träger (5) mit der Lenksäule (23) und dem Lenker (24) zum Zusammenklappen des Rollers (1) auf die Plattform (2) klappbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein Spannelement (9) zum Fixieren des Gelenks (4) durch Verspannen vorgesehen ist.
2. Roller im wesentlichen bestehend aus einer Plattform (2) mit wenigstens einem an einer Rückseite der Plattform (2) gelagerten hinteren Rad, mit einem am vorderen Ende der Plattform (2) über ein Klappgelenk (4) gelenkig befestigten Träger (5), an dem über ein Lenklager (22) eine vorzugsweise zusammenlegbare oder teleskopierbare Lenksäule (23) vorgesehen ist, an deren unterem Ende wenigstens ein vorderes Rad (26) frei drehbar gelagert ist, wobei der Träger (5) mit der Lenksäule (23) und dem Lenker (24) zum Zusammenklappen des Rollers (1) auf die Plattform (2) klappbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß zum Fixieren bzw. Arretieren des Klappgelenks (4) in einer Gebrauchsstellung des Rollers (1) wenigstens ein Arretierbolzen (17) vorgesehen ist, der in einer Achsrichtung senkrecht zur Achse des Gelenks (4) verschiebbar ist, und zwar derart, daß er in der Gebrauchsstellung des Rollers (1) in eine Arretieröffnung (19) an der Plattform (2) eingreift und zum Zusammenklappen des Rollers (1) aus der Arretieröffnung (19) herausschiebbar ist.
3. Roller im wesentlichen bestehend aus einer Plattform (2) mit wenigstens einem an einer Rückseite der Plattform (2) gelagerten hinteren Rad, mit einem am vorderen Ende der Plattform (2) über ein Klappgelenk (4) gelenkig befestigten Träger (5), an dem über ein Lenklager (22) eine vorzugsweise zusammenlegbare oder teleskopierbare Lenksäule (23) vorgesehen ist, an deren unterem Ende wenigstens ein vorderes Rad (26) frei drehbar gelagert ist, wobei der Träger (5) mit der Lenksäule (23) und dem Lenker (24) zum Zusammenklappen des Rollers (1) auf die Plattform (2) klappbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß zum Fixieren bzw. Arretieren des Klappgelenks (4a) zumindest in der Gebrauchsstellung des Rollers (1a) wenigstens ein Arretierbolzen (29) vorgesehen ist, der in einer Achsrichtung parallel zur Achse des Gelenks (4a) verschiebbar ist und in der Gebrauchsstellung des Rollers (1a) in eine Arretieröffnung (35) an einem seitlich vom Träger (5) an der Plattform (2) vorgesehenen Rast (31, 32) einrastet.
4. Roller nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß zum Fixieren bzw. Arretieren des Klappgelenks (4a) zumindest in der Gebrauchsstellung des Rollers (1a) wenigstens ein Arretierbolzen (29) vorgesehen ist, der in einer Achsrichtung parallel zur Achse des Gelenks (4a) verschiebbar ist und in der Gebrauchsstellung des Rollers (1a) in eine Arretieröffnung (35) an einem seitlich vom Träger (5) an der Plattform (2) vorgesehenen Rast (31, 32) einrastet.
5. Roller nach Anspruch 1 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß zum Fixieren bzw. Arretieren des Klappgelenks (4) in einer Gebrauchsstellung des Rollers (1) wenigstens ein Arretierbolzen (17) vorgesehen ist, der in einer Achsrichtung senkrecht zur Achse des Gelenks (4) verschiebbar ist, und zwar derart, daß er in der Gebrauchsstellung des Rollers (1) in eine Arretieröffnung (19) an der Plattform (2) eingreift und zum Zusammenklappen des Rollers (1) aus der Arretieröffnung (19) herausschiebbar ist.
6. Roller nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein Spannelement (9) zum Fixieren des Gelenks (4) durch Verspannen vorgesehen ist.
7. Roller nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das wenigstens eine Spannelement von einem Spannbolzen (10) mit einem eine Exzenter- oder Spannfläche (16) aufweisenden Spannhebel (14) gebildet ist.
8. Roller nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich des Klappgelenks (4, 4a) wenigstens ein dem dortigen Ende des Trägers (5) benachbartes Stützelement (7) vorgesehen ist und daß in dem Stützelement (7) ein konzentrisch zur Achse des Gelenks bzw. zu einer Achse eines Gelenkbolzens (6) dieses Gelenks verlaufender Schlitz (8) vorgesehen ist, durch den der Spannbolzen des wenigstens einen Spannelementes (9) hindurchgreift.
9. Roller nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß beidseitig von dem Träger (5) jeweils ein Stützelement (7) vorgesehen ist.
10. Roller nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß am Spannbolzen (10) wenigstens eine Klemmscheibe (11, 13) vorgesehen ist, die mit einer einen hohen Reibungskoeffizienten aufweisenden Fläche gegen eine benachbarte Fläche des Stützelementes (7) angepreßt anliegt, und zwar bei gespanntem Spannelement.
11. Roller nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Rast (31, 32) an einem seitlich vom Träger (5) vorgesehenen Stützelement (7) vorgesehen ist.
12. Roller nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch einen Entriegelungsstift (36) an der wenigstens einen Rast (31, 32) zum Rückführen des Arretierbolzens (29) in eine nicht arretierende Stellung.
13. Roller nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sowohl für die Gebrauchsstellung als auch für die Nichtgebrauchsstellung des Rollers (1a) jeweils eine mit dem Arretierbolzen (29) zusammenwirkende Rast (31, 32) vorgesehen ist.
DE20007717U 2000-04-19 2000-05-02 Zusammenklappbarer Roller Expired - Lifetime DE20007717U1 (de)

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DE20007717U1 true DE20007717U1 (de) 2000-11-30

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DE20007717U Expired - Lifetime DE20007717U1 (de) 2000-04-19 2000-05-02 Zusammenklappbarer Roller

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Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
AT17032U1 (de) * 2018-01-24 2021-03-15 Delta Sport Handelskontor Gmbh Zusammenklappbarer Tretroller

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* Cited by examiner, † Cited by third party
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AT17032U1 (de) * 2018-01-24 2021-03-15 Delta Sport Handelskontor Gmbh Zusammenklappbarer Tretroller

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