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DE20006117U1 - Massageeinrichtung zum Einbau in eine Rückenlehne eines Sitzmöbels I - Google Patents

Massageeinrichtung zum Einbau in eine Rückenlehne eines Sitzmöbels I

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DE20006117U1
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Description

Sitzmöbels I
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Massageeinrichtung zum Einbau in eine Rückenlehne eines Sitzmöbels, umfassend eine längs einer Führungseinrichtung auf- und abbewegbare Massageeinheit mit einem Gehäuse und mindestens zwei im Gehäuse in einem seitlichen Abstand zueinander gelagerten Massagekörpern, die über eine Vibrationsmechanik bewegbar sind und mit ihren freien, massagewirksamen Enden aus dem Gehäuse herausragen.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Massageeinrichtung der gattungsgemäßen Art zu schaffen, die sich durch einen einfachen und unkomplizierten Aufbau auszeichnet und dabei einen hochwirksamen Massageeffekt bietet.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Vibrationsmechanik aus einer im Gehäuse gelagerten, motorisch antreibbaren Welle mit äquatorial zur Welle geneigt verlaufenden Lagern besteht und die auf den Lagern gelagerten Mas-
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sagekörper aus fingerartigen Auslegern bestehen, die mittels einer etwa in der Ebene der Welle verlaufenden Führungseinrichtung geführt sind.
Eine derartige Massageeinrichtung weist einen relativ unkomplizierten, einfachen und letztendlich auch von den Abmessungen kompakten Aufbau auf und bietet einen hervorragnden Massageeffekt, da die Massagekörper in Form der fingerartigen Ausleger durch die Vibrationsmechanik wechswelweise aufeinander zu bzw. voneinander weg bewegt werden und somit einen als angenehm empfundenen Kneteffekt bewirken.
Die Führungseinrichtung kann aus einer zweiten, im Gehäuse gelagerten Welle bestehen, auf welcher die die massagewirksamen freien Enden abgewandt liegenden hinteren Enden im Massagekörper in Achsrichtung der zweiten Welle verschiebbar gelagert sind.
Es ist aber auch denkbar, daß die Führungseinrichtung aus im Gehäuse vorgesehenen Führungsnuten besteht, innerhalb derer die den massagewirksamen freien Enden abgewandt liegenden hinteren Enden der Massagekörper verschiebbar geführt sind.
Sofern die Führungseinrichtung, wie angegeben, aus einer zweiten Welle besteht, ist es besonders vorteilhaft, wenn die zweite Welle ebenfalls motorisch antreibbar ist, die hinteren Enden der fingerartigen Ausleger exzentrisch auf der zweiten Welle gelagert sind und die Ausleger im Lagerbereich der ersten Welle mit einem Langloch versehen sind.
Durch eine derartige Konstruktion wird ein zusätzlicher Massageeffekt erzielt in der Weise, daß die fingerartigen Ausleger in Längsrichtung - entsprechend dem Maß der exzentrischen Lagerung - translatorisch bewegt werden und somit ein als „Klopfeffekt" bekannter Massageeffekt erreicht wird. Außerdem werden bei dieser
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Konstruktion die massagewirksamen freien Enden geringfügig gegenüber der Wellenebene auf- und abbewegt.
Diese Auf- und Abbewegung kann bei einer Führungseinrichtung in Form von Führungsnuten dadurch realisiert werden, daß die Führungsnuten für die hinteren Enden der Ausleger wellenförmig verlaufen.
Weitere Merkmale der Erfindung sind Gegenstand weiterer Unteransprüche.
In den beigefügten Zeichnungen sind Ausführungsbeispiele der Erfindung dargestellt, die im folgenden näher beschrieben werden.
Es zeigen:
Figur 1 eine stark schematisierte Darstellung eines Sitzmöbels einer im Bereich der Rückenlehne eingebauten Massageeinrichtung,
Figur 2 einen Schnitt durch die erfindungsgemäße Massageeinrichtung,
Figur 3 eine Seitenansicht der Massageeinrichtung,
Figur 4 einen der Figur 2 entsprechenden Schnitt durch eine Massageeinrichtung nach einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung,
Figur 5 eine Seitenansicht der Massageeinrichtung gemäß Figur 4,
Figur 6 einen Schnitt nach der Linie VI-VI in Figur 4,
Fig.7a-7c der Figur 4 entsprechende, schematische Schnittdarstellungen durch eine Massageeinrichtung nach einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfin
dung in verschiedenen Betriebsstellungen,
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Figur 8 eine Seitenansicht eines Massagekörpers der Massageeinrichtung nach den Figuren Ia-Ic,
Figur 9 eine Seitenansicht der Massageeinrichtung gemäß den Figuren Ia-Ic,
Figur 10 einen im wesentlichen der Figur 2 entsprechenden Schnitt durch eine Massageeinrichtung nach einem weiteren Ausfuhrungsbeispiel der Erfindung.
10
In Figur 1 ist mit dem Bezugszeichen 1 insgesamt ein Sitzmöbel bezeichnet, in dessen Rückenlehne 2 eine Massageeinrichtung 3 eingebaut ist.
Diese Massageeinrichtung 3 ist in bekannter Weise längs einer Führungseinrichtung 4 auf- und abbewegbar und mit Massagekörpern 5 ausgestattet, deren massagewirksamen freien Enden 6 unmittelbar unterhalb der Vorderseite 7 der Rückenlehne 2 liegen.
Ein möglicher Aufbau einer Massageeinrichtung 3 ergibt sich aus den Figuren 2 und 3.
Diese Figuren 2 und 3 zeigen deutlich, daß die Massageeinrichtung 3 ein symmetrisch geteiltes Gehäuse 8, eine darin über einen Motor 9 antreibbar gelagerte Welle 10 sowie mindestens zwei in einem seitlichen Abstand zueinander angeordnete Massagekörper 5 aufweist.
Die beiden Massagekörper 5, die als fingerartige Ausleger ausgebildet sind, sind auf gegenüber der Längsachse der Welle 210 äquatorial geneigt verlaufenden Lagern 11 gelagert.
• ·
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Die den massagewirksamen, freien Enden 6 abgewandt liegenden hinteren Enden 12 der Massagekörper 5 sind auf einer als zweite Welle 13 ausgebildeten Führung geführt. Beim Ausführungsbeispiel gemäß den Figuren 2 und 3 ist diese zweite Welle 13, die ebenfalls motorisch antreibbar ist, als Exzenterwelle ausgebildet und die hinteren Enden 12 sind auf dieser Exzenterwelle 13 im Bereich von Langlöchern 14 auf Pendellagern 15 gelagert.
Die vorstehend beschriebene Konstruktion ergibt folgenden Massageeffekt:
Durch die Welle 10 einerseits und die äquatorial dazu geneigt verlaufenden Lager 11 andererseits ergibt sich während des Betriebes der Massageeinrichtung 3 für die Massagekörper 5 eine wechselweise aufeinander zu laufende bzw. auseinanderstrebende Bewegung der massagewirksamen freien Enden 6. Dieser Massageeffekt wird allgemein als „Knetmassage" bezeichnet. Bedingt dadurch, daß die hinteren Enden 12 der Massagekörper 5 auf einer als Exzenterwelle 13 ausgebildeten Führungseinrichtung geführt sind, ergibt sich zusätzlich eine Pendelbewegung der massagewirksamen freien Enden 6 im Sinne des Doppelpfeiles A in Figur 3.
In den Figuren 4-6 ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung gezeigt, dessen Massagewirkung der vorstehend beschriebenen Wirkungsweise entspricht.
Unterschiedlich ist beim Ausführungsbeispiel gemäß den Figuren 4-6 lediglich, daß die hinteren Enden 12 der Massagekörper 5 in gehäuseseitigen Führungsnuten 16 geführt sind, die einerseits etwa in einer Ebene mit der Welle 10 verlaufen und andererseits, was Figur 6 besonders deutlich macht, wellenförmig ausgebildet sind. Durch diese Führung der Massagekörper 5 wird wiederum eine zusätzliche Pendelbewegung im Sinne des Doppelpfeiles A in Figur 5 bewirkt, ohne daß es hierbei eines zusätzlichen Antriebs bedarf.
In den Figuren 7a-7c und in der Figur 8 ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung gezeigt, bei dem die Massagekörper 5 im Bereich der Welle 10 mit einem Langloch
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17 versehen und insoweit translatorisch verschiebbar auf den Lagern 11 gelagert sind.
Die hinteren Enden 12 der Massagekörper 5 sind auf einer als Exzenterwelle 13 ausgebildeten Führungseinrichtung geführt und gelagert, wobei diese Exzenterwelle 13 separat motorisch antreibbar ist.
Wird während des Massagevorganges diese zweite Welle 13 angetrieben, werden die Massagekörper 5 zusätzlich zu ihrer hin- und hergehenden Bewegung translatorisch verschoben, so daß sich bezüglich des erreichten Massageeffektes auch noch ein sogenannter „Klopfeffekt" ergibt. Die Figuren 7b und7c zeigen die beiden möglichen Endstellungen der jeweiligen Massagekörper 5 bezüglich des translatorischen Verschiebens durch die Exzentrizität der zweiten Welle 13 und durch die verschiebbare Lagerung der Massagekörper 5 auf den Lagern 11 der ersten Welle 10.
Figur 9 zeigt, daß die beschriebene translatorische Bewegung der Massagekörper 5 aufgrund des erwähnten Langloches 17, in dem die jeweiligen Lager liangeordnet sind, möglich ist.
Hinsichtlich der erzielbaren Massagemöglichkeiten besteht, wie oben dargestellt, eine hohe Variationsbreite. Dabei sind die für die Massageeinrichtung erforderlichen Komponenten letztendlich relativ einfache Bauteile und bedingt durch die symmetrische Teilung des Gehäuses 8 ergibt sich auch noch eine einfache Montagemöglichkeit, so daß zusammenfassend festzustellen ist, daß eine erfindungsgemäße Massageeinrichtung 3 relativ preiswert herstellbar und bezüglich der erreichbaren Massageeffekte äußerst vielseitig ist.
In Figur 10 ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt, bei dem die erste Welle 10 und die zweite Welle 13 über einen gemeinsamen Motor 9 antreibbar sind. Dies bietet insbesondere unter Kostengesichtspunkten erhebliche Vorteile, wobei
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festzustellen ist, daß bei einer derartigen Lösung der Massageeffekt der Massageeinrichtung 3 nicht veränderbar ist.
Es ist zweckmäßig, den Antriebsmotor 9 für die Welle 10 über elektronische Bauteile (18) derart zu steuern, daß dieser nach Ausschalten so gebremst wird, daß die Massagekörper 5 nach Abstellen des Motors 9 stets eine gleiche, genau definierte Position einnehmen.
Sofern auch die zweite Welle 13 über einen Antriebsmotor 9 antreibbar ist und hierüber eine Klopffunktion erreicht wird, ist es ebenfalls sinnvoll, diesen Antriebsmotor 9 für die zweite Welle 13 beim Abstellen durch elektronische Bauteile so zu bremsen, daß die Massagekörper 5 stets eine gleiche, definierte Position einnehmen.
Dabei kann die elektronische Steuerung des Antriebsmotors 9 oder der Antriebsmotoren 9 zweckmäßigerweise auf einer Einschubplatine (20) im Gehäuse 8 untergebracht sein.

Claims (12)

1. Massageeinrichtung zum Einbau in eine Rückenlehne eines Sitzmöbels, umfassend eine längs einer Führungseinrichtung auf und abbewegbare Massageeinheit mit einem Gehäuse und mindestens zwei im Gehäuse in einem seitlichen Abstand zueinander gelagerten Massagekörpern, die über eine Vibrationsmechanik bewegbar sind und mit ihren freien, massagewirksamen Enden aus dem Gehäuse herausragen, und einer auf und abbewegbaren Massageeinheit mit einem Gehäuse und mindestens zwei im Gehäuse in einem seitlichen Abstand zueinander gelagerten Massagekörpern, die über eine Vibrationsmechanik bewegbar sind und mit ihren freien, massagewirksamen Enden aus dem Gehäuse herausragen, dadurch gekennzeichnet, daß die Vibrationsmechanik aus einer im Gehäuse (8) gelagerten, motorisch antreibbaren Welle (10) mit äquatorial zur Welle (10) geneigt verlaufenden Lagern (11) besteht und die auf den Lagern (11) gelagerten Massagekörper (5) aus fingerartigen Auslegern bestehen, die mittels einer etwa in der Ebene der Welle (10) verlaufenden Führungseinrichtung geführt sind.
2. Massageeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungseinrichtung aus einer zweiten, im Gehäuse (8) gelagerten Welle (13) besteht, auf welcher die den massagewirksamen freien Enden (6) abgewandt liegenden hinteren Ende (12) der Massagekörper (5) in Achsrichtung der zweiten Welle (13) verschiebbar gelagert sind.
3. Massageeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungseinrichtung aus im Gehäuse (8) vorgesehenen Führungsnuten (16) besteht, innerhalb derer die den massagewirksamen freien Enden (6) abgewandt liegenden hinteren Enden (12) der Massagekörper (5) verschiebbar geführt sind.
4. Massageeinrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Welle (13) ebenfalls motorisch antreibbar ist, daß die hinteren Enden (12) der fingerartigen Ausleger exzentrisch auf der zweiten Welle (13) gelagert sind und daß die Ausleger im Lagerbereich der ersten Welle (10) mit einem Langloch (17) versehen sind.
5. Massageeinrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsnuten (16) für die hinteren Enden (12) der Ausleger wellenförmig verlaufen.
6. Massageeinrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Welle (13) als Exzenterwelle (13) ausgebildet ist und daß die hinteren Enden (12) der Massagekörper (5) im Bereich von Langlöchern (14) auf der Exzenterwelle (13) gelagert sind.
7. Massageeinrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Welle (10) und die Welle (13) unabhängig voneinander motorisch antreibbar sind.
8. Massageeinrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (8) aus zwei symmetrischen Hälften besteht.
9. Massageeinrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Antriebsmotor (9) der Welle (10) durch elektronische Bauteile (18) derart gesteuert ist, daß die Massagekörper (5) nach Ausschaltung des Motors (9) stets eine gleiche, genau definierte Position einnehmen.
10. Massageeinrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Antriebsmotor (9) für die zweite Welle (13) mittels elektronischer Bauteile (19) derart gesteuert ist, daß die Massagekörper (5) nach Ausschalten des Motors (9) stets eine gleiche, genau definierte Position einnehmen.
11. Massageeinrichtung nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß die elektronische Steuerung für den oder die Antriebsmotoren (9) auf einer gemeinsamen Einschubplatine (20) im Gehäuse (8) angeordnet sind.
12. Massageeinrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Welle (10) und die Welle (13) gemeinsam von einem Motor (9) angetrieben sind.
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