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DE602005004666T2 - Fahrtrichtungsanzeiger für Kraftfahrzeuge - Google Patents

Fahrtrichtungsanzeiger für Kraftfahrzeuge Download PDF

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DE602005004666T2
DE602005004666T2 DE602005004666T DE602005004666T DE602005004666T2 DE 602005004666 T2 DE602005004666 T2 DE 602005004666T2 DE 602005004666 T DE602005004666 T DE 602005004666T DE 602005004666 T DE602005004666 T DE 602005004666T DE 602005004666 T2 DE602005004666 T2 DE 602005004666T2
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DE
Germany
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lever
movable pin
movable
lateral
indexing surface
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Expired - Lifetime
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DE602005004666T
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English (en)
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Emmanuel Cordier
Claude Simon
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Delphi Technologies Inc
Original Assignee
Delphi Technologies Inc
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Publication date
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Application granted granted Critical
Publication of DE602005004666T2 publication Critical patent/DE602005004666T2/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60QARRANGEMENT OF SIGNALLING OR LIGHTING DEVICES, THE MOUNTING OR SUPPORTING THEREOF OR CIRCUITS THEREFOR, FOR VEHICLES IN GENERAL
    • B60Q1/00Arrangement of optical signalling or lighting devices, the mounting or supporting thereof or circuits therefor
    • B60Q1/26Arrangement of optical signalling or lighting devices, the mounting or supporting thereof or circuits therefor the devices being primarily intended to indicate the vehicle, or parts thereof, or to give signals, to other traffic
    • B60Q1/34Arrangement of optical signalling or lighting devices, the mounting or supporting thereof or circuits therefor the devices being primarily intended to indicate the vehicle, or parts thereof, or to give signals, to other traffic for indicating change of drive direction
    • B60Q1/40Arrangement of optical signalling or lighting devices, the mounting or supporting thereof or circuits therefor the devices being primarily intended to indicate the vehicle, or parts thereof, or to give signals, to other traffic for indicating change of drive direction having mechanical, electric or electronic automatic return to inoperative position
    • B60Q1/42Arrangement of optical signalling or lighting devices, the mounting or supporting thereof or circuits therefor the devices being primarily intended to indicate the vehicle, or parts thereof, or to give signals, to other traffic for indicating change of drive direction having mechanical, electric or electronic automatic return to inoperative position having mechanical automatic return to inoperative position due to steering-wheel position, e.g. with roller wheel control
    • B60Q1/425Arrangement of optical signalling or lighting devices, the mounting or supporting thereof or circuits therefor the devices being primarily intended to indicate the vehicle, or parts thereof, or to give signals, to other traffic for indicating change of drive direction having mechanical, electric or electronic automatic return to inoperative position having mechanical automatic return to inoperative position due to steering-wheel position, e.g. with roller wheel control using a latching element for resetting a switching element

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Mechanical Control Devices (AREA)
  • Lighting Device Outwards From Vehicle And Optical Signal (AREA)

Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf das allgemeine technische Gebiet der Richtungsänderungs-Anzeigevorrichtungen von Fahrzeugen. Diese Vorrichtungen des Leucht- und/oder Schalltyps ermöglichen es, die anderen Benutzer der Straße über ein bevorstehendes Manöver oder eine bevorstehende Richtungsänderung eines Fahrzeugs zu benachrichtigen.
  • Aus Verwendungskomfortgründen sind diese Vorrichtungen mit einem Entriegelungsmechanismus versehen, der den Betätigungshebel der Vorrichtungen nach ihrer Betätigung durch einfache Drehung der Lenksäule in der entgegengesetzten Richtung zur anfänglichen Betätigungsrichtung des Hebels in ihre Ruheposition bringt. Dennoch kann es vorkommen, dass der Benutzer den Betätigungshebel in einer seiner Betätigungspositionen hält, wobei einer der linken oder rechten Anzeiger beispielsweise des blinkenden Typs folglich aktiv ist, während die Lenksäule in der entgegengesetzten Richtung gedreht wird. Folglich ist es unerlässlich, in der Vorrichtung Sicherheitsmittel vorzusehen, die eine Verschlechterung oder eine Verformung des Entriegelungsmechanismus oder der mit diesem letzteren zusammenwirkenden Teile verhindert.
  • Es ist bekannt, eine Richtungsänderungs-Anzeigevorrichtung für ein Fahrzeug zu verwirklichen, die umfasst:
    • – einen festen Träger, der in der Nähe einer Lenksäule montiert ist,
    • – einen Betätigungshebel in mechanischer Verbindung mit dem Träger, der zwischen einer stabilen Mittelposition und einer stabilen seitlichen linken und rechten Position verlagerbar ist, wobei die seitlichen Positionen Positionen sind, in denen ein Anzeiger aktiviert wird, wobei die Mittelposition eine Position ist, in der kein Anzeiger aktiviert wird,
    • – einen beweglichen Zapfen in mechanischer Verbindung mit dem Betätigungshebel, dessen Positionen am Träger durch die Positionen des Betätigungshebels bestimmt sind, wobei das freie Ende des beweglichen Zapfens mit einem Antriebsorgan zusammenwirken kann, das sich mit der Lenksäule dreht, wenn sich der Betätigungshebel in seiner linken oder rechten Position befindet, um ihn im Fall der Drehung des Antriebsorgans in der zur vorangehenden Verlagerung des Betätigungshebels entgegengesetzten Richtung in seine Mittelposition zu bringen,
    • – und Sicherheitsmittel, die die Integrität der Vorrichtung im Fall des erzwungenen Haltens des Betätigungshebels in einer linken oder rechten Position bei einer Drehung des Antriebsorgans in der entgegengesetzten Richtung garantieren.
  • Als Beispiel sind Richtungsänderungs-Anzeigevorrichtungen bekannt, die einen Sicherheitsmechanismus beinhalten, um die Integrität ihrer Bestandteilselemente im Fall eines erzwungenen Haltens des Betätigungshebels in einer seitlichen Position zu garantieren. Dieser Mechanismus ist trotzdem nicht ohne Nachteile. Er umfasst nämlich eine große Anzahl von Bestandteilen, die in gegenseitiger relativer Bewegung stehen und von denen jeder es ermöglicht, eine sehr genaue Funktion zu erhalten und zu verwirklichen, und deren relative Positionierung sehr genau sein muss, um die Zuverlässigkeit der Richtungsänderungs-Anzeigevorrichtung sicherzustellen.
  • Die Herstellung dieser zahlreichen Teile sowie ihre Montage in der Nähe einer Lenksäule benötigt beträchtliche Zeit, wobei die erhaltene Baugruppe zudem der Anzeigevorrichtung einen relativ großen Platzbedarf verleiht. Dies kann sich in zahlreichen Fällen insofern als störend erweisen, als häufig nur sehr wenig Platz in der Nähe der Lenksäulen verfügbar ist. Die Komplexität der geschilderten technischen Lösung weist auch den Nachteil auf, dass sie der Zuverlässigkeit ihrer Richtungsänderungs-Anzeigevorrichtungen schadet. Aus offensichtlichen Sicherheitsgründen dürfen diese nun nicht Gegenstand von Funktionsstörungen im Verlauf der Verwendung des Fahrzeugs sein.
  • Eine Vorrichtung gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1 ist aus dem Dokument EP-A-0 972 678 bekannt.
  • Die Verwendung einer großen Anzahl von Teilen für den Aufbau dieser Vorrichtungen trägt schließlich zur beträchtlichen Erhöhung ihrer Herstellungskosten bei, was sie wirtschaftlich wenig attraktiv macht.
  • Das Ziel der vorliegenden Erfindung zielt darauf ab, die vorstehend genannten Nachteile zu beseitigen und insbesondere ihre Zuverlässigkeit zu verbessern.
  • Ein weiteres Ziel der Erfindung zielt darauf ab, die Anzahl von verwendeten Teilen zu verringern sowie ihre Montage zu vereinfachen. Diese Maßnahmen, die es ermöglichen, die Kosten bei der Herstellung und bei der Montage zu senken, haben eine sehr vorteilhafte Auswirkung auf der wirtschaftlichen Ebene.
  • Gemäß einer weiteren Aufgabe zielt die Erfindung schließlich darauf ab, den Platzbedarf derartiger Anzeigevorrichtungen zu verringern, was es ermöglicht, die Steuerung des Raums an der Oberseite der Lenksäulen zu vereinfachen, wobei der Raum durch die Vervielfachung der in den derzeitigen Autos ausgeführten Funktionen immer überladener ist.
  • Um diese Aufgaben zu erfüllen, weist die Erfindung die folgenden Merkmale auf:
    • – der bewegliche Zapfen ist am festen Träger schwenkbar angebracht, wobei die Schwenkung nur in der Verriegelungsposition möglich ist, um sein freies Ende am Ende der Schwenkung vom Antriebsorgan zu lösen;
    • – der bewegliche Zapfen und der feste Träger umfassen jeweils eine Indexierungsoberfläche, wobei die zwei Oberflächen übereinander angeordnet sind, um mit einem Drücker am Ende des Betätigungshebels zusammenzuwirken;
    • – die bewegliche und die feste Indexierungsoberfläche umfassen Mulden bzw. Vertiefungen, die einerseits darauf abzielen, die stabile Positionierung des Hebels in der Mittelposition und den seitlichen Positionen sicherzustellen, wobei diese letzteren dazu führen, den beweglichen Zapfen in seine Verriegelungsposition gleiten zu lassen, und andererseits die Rückkehr des Hebels in die Mittelposition von einer seitlichen Position durch Drehung des Zapfens und folglich der beweglichen Indexierungsoberfläche bei der Drehung der Lenksäule in der entgegengesetzten Richtung zu jener des Hebels sicherzustellen; und
    • – der Drücker ist elastisch versenkbar, um das erzwungene Halten des Hebels in der seitlichen Position trotz der Änderung der Drehung der Lenksäule zu ermöglichen.
  • Somit wird eine beträchtlich kompaktere und leichter in der Nähe der Oberseiten von Lenksäulen zu montierende technische Lösung erhalten. Die Einfachheit der Formen und die resultierende Qualität der gegenseitigen Wechselwirkungen der Bestandteile der erfindungsgemäßen Vorrichtung tragen erheblich dazu bei, ihre Zuverlässigkeit und ihre Lebensdauer zu verbessern.
  • Der elastische Drücker, der tatsächlich die Verbindung zwischen dem Hebel und dem beweglichen Zapfen bewirkt, weist einen Hub auf, der ausreicht, um eine Verlagerung von Abstütznocken zu absorbieren, die an den zwei Enden der beweglichen Indexierungsoberfläche angeordnet sind und sich bei einer Verlagerung der beweglichen Indexierungsoberfläche am Drücker abstützen, was darauf abzielt, den Hebel in die Mittelposition zu bringen, während dieser letztere in der seitlichen Position blockiert ist.
  • Vorzugsweise wird der elastische Drücker im Hebel axial gleitend geführt.
  • Gemäß einem Ausführungsbeispiel ist der elastische Drücker ein starres Abstützorgan, das mit einer Feder verbunden ist, die in den Betätigungshebel integriert ist. Der elastische Drücker, der sich an der festen Indexierungsoberfläche verlagert, ermöglicht es auch, eine sensorische Informationsrückführung an den Benutzer, der den Betätigungshebel betätigt, zu erzeugen.
  • Der bewegliche Zapfen, der die mechanische Verbindung zwischen dem Hebel und der Lenksäule verwirklicht, wird in einer translatorischen Bewegung und Schwenkung durch den festen Träger geführt. Folglich gibt es nur einen einzigen Teil in Bewegung in Bezug auf den festen Träger abgesehen vom Betätigungshebel.
  • Er weist dazu zwei Höcker auf, die senkrecht von der Verlagerungsebene des beweglichen Zapfens vorstehen und mit einer Nut in Eingriff stehen, die im festen Träger ausgespart ist, wobei ein erster Abschnitt der Nut zur translatorischen Bewegung des Zapfens durch gleichzeitiges Gleiten der zwei Höcker dient und ein zweiter Abschnitt der Nut, der zum ersten Abschnitt im Wesentlichen senkrecht ist und mit diesem in Verbindung steht, zum Gleiten nur eines der Höcker am Ende der translatorischen Bewegung der zwei Höcker im ersten Abschnitt dient, was folglich die Schwenkung des beweglichen Zapfens erzeugt. Die Führung des beweglichen Zapfens erfolgt folglich in beachtenswert einfacher Weise, da die Nut und die zwei Höcker ganz allein nacheinander das Gleiten und die Drehung ausführen können.
  • Gemäß einem Ausführungsbeispiel ist die Nut in durchgehender Weise im festen Träger ausgebildet. Für die doppelte Führung, die sie bewirkt, weist die Nut vorzugsweise eine im Wesentlichen T-förmige Form auf. Diese Konfiguration ist einfach und leicht zu verwirklichen.
  • Einer der innovativen Aspekte der Erfindung, da er vereinfachend ist, besteht in der doppelten Indexierungsoberfläche und der Möglichkeit der Zusammenwirkung zwischen den zwei Oberflächen.
  • Um ihre jeweiligen Funktionen zu erfüllen, sind die feste Indexierungsoberfläche und die bewegliche Indexierungsoberfläche an einer Fase des Trägers bzw. des beweglichen Zapfens angeordnet, die zur Ebene ihrer jeweiligen relativen Verlagerungen senkrecht orientiert ist. Diese Fasen sind übereinander angeordnet, so dass sie gleichzeitig oder individuell gemäß der Positionierung des beweglichen Zapfens und des Betätigungshebels in Bezug auf den festen Träger mit dem elastischen Drücker zusammenwirken.
  • Genauer besteht die feste Indexierungsoberfläche beispielsweise aus drei nebeneinander angeordneten Vertiefungen mit gleicher Tiefe, die den elastischen Drücker aufnehmen können, und die bewegliche Indexierungsoberfläche umfasst drei Mulden, die von den Abstütznocken eingerahmt sind, deren mittlere Mulde tiefer ist als die seitlichen Mulden und genau auf die mittlere Vertiefung der festen Indexierungsoberfläche in der Ruhestellung des beweglichen Zapfens überlagert ist, wobei die seitlichen Mulden vom Träger vorstehend positioniert sind.
  • Wenn der Hebel eine der seitlichen Position einnimmt, schiebt er die seitlichen Mulden derart zurück, dass ihr Boden auf jenen der seitlichen Vertiefungen der festen Indexierungsoberfläche überlagert wird, was dazu führt, dass der bewegliche Zapfen durch Gleiten der Höcker in dem ersten Abschnitt der Nut translatorisch verlagert wird.
  • Es ist natürlich unerlässlich, dass bei der Rückkehr des Hebels in die Mittelposition oder bei Abwesenheit einer Wechselwirkung mit der Lenksäule die Gesamtheit des Systems in eine stabile Ruheposition zurückkommt, deshalb die Existenz der Rückstellmittel. Gemäß der Erfindung sind die Rückstellmittel eine Feder mit einem mittleren Abschnitt, der in einer Kehle aufgenommen ist und sich an einer Schulter des beweglichen Zapfens abstützt, und zwei elastischen seitlichen Abschnitten, die am Träger in einer Position diesseits seiner Verbindung mit dem beweglichen Zapfen befestigt sind, um der Feder eine gekrümmte Konfiguration zu verleihen.
  • Ein derartiges Organ stellt sowohl die translatorische als auch rotatorische Rückstellung sicher, da es in der Lage ist, Rückstellkräfte auszuüben, die in eine zur Richtung der translatorischen Bewegung des beweglichen Zapfens parallele Komponente und eine Komponente, die zu dieser senkrecht ist, insbesondere auf Grund seiner Kreisbogenkonfiguration, zerlegbar sind.
  • Gemäß einer möglichen Konfiguration ist der Betätigungshebel schwenkbar an einer Platine angebracht, die mit dem festen Träger fest verbunden ist. Somit wird die Kompaktheit der erfindungsgemäßen Vorrichtung verbessert.
  • Weitere Merkmale und Vorteile gehen ebenfalls aus der detaillierten Beschreibung hervor, die nachstehend mit Bezug auf die beigefügten Zeichnungen als nicht begrenzende Beispiele dargestellt wird, in denen:
  • 1 eine Darstellung eines Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Anzeigevorrichtung in einer Draufsicht von oben ist;
  • 2 eine Darstellung der Anzeigevorrichtung von 1 in einer Draufsicht von unten ist;
  • 3 eine Darstellung einer erfindungsgemäßen Anzeigevorrichtung in einer Draufsicht von oben ist, wenn der Hebel seitlich betätigt wird;
  • 4 eine Darstellung derselben Anzeigevorrichtung in einer Draufsicht von unten in einem anderen Betriebszustand ist, wobei der Hebel durch den beweglichen Zapfen nach einer Änderung der Drehrichtung der Lenksäule in die Mittelposition gebracht wird;
  • 5 in einer Draufsicht von unten das Verhalten der Anzeigevorrichtung bei Abwesenheit einer Richtungsänderung der Oberseite der Säule darstellt, wobei der Hebel von dort an in der seitlichen Position bleibt;
  • 6 eine Darstellung in einer Draufsicht von unten ist, die den Hebel in der seitlichen Position eingeschränkt zeigt, während der bewegliche Zapfen nach einer Änderung der Drehrichtung der Lenksäule betätigt wird;
  • 7 und 8 von der Seite bzw. von oben ein Ausführungsbeispiel einer Anzeigevorrichtung mit der Gesamtheit des Betätigungshebels zeigen;
  • 9 ein Ausführungsbeispiel eines Betätigungshebels darstellt;
  • 10 und 11 in einer Draufsicht von oben und in der Perspektive den Träger der Anzeigevorrichtung der Erfindung zeigen; und
  • 12 bis 16 verschiedene Ansichten des beweglichen Zapfens darstellen.
  • Die Richtungsänderungs-Anzeigevorrichtung für ein Fahrzeug, die beispielsweise schematisch in 1 und 2 dargestellt ist, umfasst einen festen Träger (1), der in der Nähe einer Lenksäule (2) angebracht ist. Die Vorrichtung umfasst auch einen Betätigungshebel (3) in mechanischer Verbindung mit dem festen Träger (1), der jeweils zwischen einer stabilen Mittelposition, einer stabilen linken und rechten Position verlagerbar ist. Diese Positionen entsprechen einer Verlagerung beispielsweise durch Schwenken des Betätigungshebels (3) zwischen einer Mittelposition, für die kein Richtungsänderungsanzeiger aktiviert wird, und aktiven linken und rechten seitlichen Positionen, für die ein entsprechender Anzeiger aktiviert wird, beispielsweise um eine Richtungsänderung anzuzeigen.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung umfasst auch einen beweglichen Zapfen (4), der auch Armbrust genannt wird, in mechanischer Verbindung mit dem Betätigungshebel (3). Ein freies Ende (5) des beweglichen Zapfens (4) wirkt mit einem Antriebsorgan (2a) zusammen, das sich mit der Lenksäule (2) dreht. Somit hat das Antriebsorgan (2a) die Funktion, den Betätigungshebel (3) ausgehend von einer linken oder rechten Position im Fall der Drehung des Antriebsorgans (2a) in der entgegengesetzten Richtung zur vorangehenden Verlagerung des Betätigungshebels (3) in seine Mittelposition zu bringen.
  • Durch Positionieren des Betätigungshebels (3) beispielsweise in einer linken Position, die in 3 schematisch dargestellt ist, verlagert sich der bewegliche Zapfen (4) durch translatorische Bewegung, so dass das freie Ende (5) einen Abstand (Da) in Bezug auf den festen Träger (1) aufweist. Der Abstand (Da) ist beispielsweise um 3 mm größer als ein Abstand (Di) in Bezug auf den festen Träger (1), der einer zentralen Positionierung des Betätigungshebels (3) entspricht, die beispielsweise in 1 und 2 schematisch dargestellt ist. Unter dieser Hypothese können sich die Lenksäule (2) und das Antriebsorgan (2a) frei drehen, ohne an das freie Ende (5) des beweglichen Zapfens (4) zu stoßen.
  • Die Vorrichtung der Erfindung umfasst auch Sicherheitsmittel, die die Integrität der Vorrichtung im Fall eines erzwungenen Haltens des Betätigungshebels (3) in einer linken oder rechten Position bei einer Drehung des Antriebsorgans (2a) in einer entgegengesetzten Richtung garantieren, um seine Verschlechterung oder jene seiner Bestandteilselemente zu vermeiden.
  • Mit Bezug auf 4 bringt der bewegliche Zapfen (4) den Betätigungshebel (3) bei einer Drehung der Lenksäule (2) in der Richtung R, die der entgegengesetzten Richtung zu jener entspricht, die im Prinzip die seitliche Position des Hebels (3) impliziert, in seine Mittelposition. 5 zeigt die Abwesenheit einer Wechselwirkung zwischen dem beweglichen Zapfen (4) und dem Betätigungshebel (3), wenn sich die Lenksäule (2) in der Richtung dreht, die der seitlichen Position des Hebels (3) entspricht. Das Antriebsorgan (2a). stößt durch Drehen in der mit L angegebenen Richtung gegen das freie Ende (5) und lässt den beweglichen Zapfen (4) schwenken, ohne sich auf die Position des Hebels (3) auszuwirken.
  • 6 zeigt die Verlagerung des beweglichen Zapfens (4) bei einem erzwungenen Halten des Betätigungshebels (3), wenn sich die Säule (2) in der entgegengesetzten Richtung R dreht. Die spezielle Wechselwirkung des Hebels (3) und des Zapfens (4) unter dieser Hypothese erscheint klar (siehe nachstehend die detaillierteren Erläuterungen).
  • Der bewegliche Zapfen (4) ist gleitend und schwenkbar am festen Träger (1) angebracht. Ein elastisches Organ (6) ermöglicht es, ihn bei der Rückkehr von einer linken oder rechten Drehung infolge einer Drehung der Lenksäule (2) in der entgegengesetzten Richtung zur Drehung, der der seitlichen Position des Hebels (3) entspricht, in seine verriegelbare Position (siehe 3) zu bringen. Die Rückkehr des Hebels (3) in die Mittelposition löst außerdem die Rückstellung des beweglichen Zapfens (4) in seine anfängliche entriegelte Position aus.
  • Der bewegliche Zapfen (4) umfasst eine Indexierungsoberfläche (7), an der sich ein elastischer Drücker (3a) des Betätigungshebels (3) verlagert. Die Indexierungsoberfläche (7), die mit dem Zapfen (4) beweglich ist, ist einer festen Indexierungsoberfläche (8) des festen Trägers (1) zugeordnet, an der sich auch der elastische Drücker (3a) verlagert. Dieser letztere ist am Betätigungshebel (3) angebracht und kann sich folglich gleichzeitig an den zwei Indexierungsoberflächen (7) und (8) in Abhängigkeit von den Verlagerungen und den Positionen des beweglichen Zapfens (4) und des Betätigungshebels (3) verlagern.
  • Die feste Indexierungsoberfläche (8) weist eine linke Vertiefung (9a), eine mittlere Vertiefung (9b) und eine rechte Vertiefung (9c) auf, die es ermöglichen, diskrete und stabile Position zu definieren, die den linken, mittleren bzw. rechten Positionen des Betätigungshebels (3) entsprechen. Die bewegliche Indexierungsoberfläche (7) weist eine linke Mulde (10a), eine mittlere Mulde (10b) und eine rechte Mulde (10c) auf, in denen auch der elastische Drücker (3a) aufgenommen wird, wobei somit eine stabile Positionierung des beweglichen Zapfens (4) in Bezug auf den Betätigungshebel (3) einerseits und in Bezug auf den festen Träger (1) andererseits definiert wird (siehe in 3).
  • Als Beispiel zeigt 5 die Positionierung des elastischen Drückers (3a) in der linken Vertiefung (9a), während 4 den elastischen Drücker (3a) in seine mittlere Position, die der mittleren Vertiefung (9b) entspricht, durch einen Abstütznocken (10) gebracht zeigt, der am Zapfen (4) an jedem Ende der beweglichen Indexierungsoberfläche (7) angeordnet ist. Der innere Rand von jedem Abstütznocken (10) bildet genauer das jeweilige Äußere der linken Mulde (10a) und der rechten Mulde (10c). Es sind auch die Abstütznocken (10), die den Betätigungshebel in seine Mittelposition bringen.
  • Der elastische Drücker (3a) ist vorgesehen, um eine Verlagerung zu absorbieren, die durch die Wirkung der Abstütznocken (10) hervorgerufen wird, wenn das freie Ende (5) durch das Antriebsorgan (2a) bei einer Änderung der Drehrichtung der Lenksäule (2) angetrieben wird und wenn der Hebel (3) zwangsweise seitlich gehalten wird. Die Abstütznocken (10) und der elastische Drücker (3a) bilden tatsächlich Sicherheitsmittel im Fall eines erzwungenen Haltens des Betätigungshebels (3) in einer linken oder rechten Position, wie es beispielsweise in 6 dargestellt ist.
  • Der bewegliche Zapfen (4) wird in einer translatorischen Bewegung und Schwenkung durch den festen Träger (1) geführt. Die Montage des beweglichen Zapfens (4) am festen Träger (1) erfolgt insofern in äußerst einfacher Weise, als kein Zwischenstück erforderlich ist. Der bewegliche Zapfen (4) weist dazu zwei Höcker (12, 13) auf, die sich senkrecht zu seiner Verlagerungsebene erstrecken. Diese zwei Höcker (12, 13) stehen mit einer Nut (14) in Eingriff, die im festen Träger (1) ausgespart ist.
  • Ein erster Abschnitt (14a) der Nut (14) dient zur gleichzeitigen translatorischen Verlagerung der zwei Höcker (12, 13). Ein zweiter Abschnitt (14b) der Nut (14), der zum ersten Abschnitt (14a) im Wesentlichen senkrecht ist und mit diesem in Verbindung steht, dient zur translatorischen Verlagerung nur eines der Höcker (12) am Ende einer gleichzeitigen translatorischen Verlagerung der zwei Höcker (12, 13), was dem beweglichen Zapfen (4) eine Schwenkbewegung um den Höcker (13) verleiht. Die Nut (14) bildet somit ein einfaches Führungsmittel für den beweglichen Zapfen (4).
  • Gemäß einem Ausführungsbeispiel ist die Nut (14) in durchgehender Weise im festen Träger (1) ausgebildet und sie weist beispielsweise eine T-Form auf.
  • Die feste Indexierungsoberfläche (8) und die bewegliche Indexierungsoberfläche (7) sind senkrecht zum Träger (1) angeordnet, wobei ihre funktionellen Oberflächen zwei übereinander angeordnete Fasen des Trägers (1) bzw. des beweglichen Zapfens (4) bilden, wobei ihre Anordnung übereinander ihnen ermöglicht, gleichzeitig oder individuell mit dem elastischen Drücker (3a) zusammenzuwirken. Diese Zusammenwirkung erfolgt gemäß der Positionierung des beweglichen Zapfens (4) und des Betätigungshebels (3) in Bezug auf den festen Träger (1).
  • Der elastische Drücker (3a) ist beispielsweise aus einem starren Abstützorgan gebildet, das von einer Feder (15) beaufschlagt wird, die in den Betätigungshebel (3) integriert ist. 9. zeigt ein Ausführungsbeispiel eines Betätigungshebels (3) in auseinandergezogener Anordnung, der mit einem Betätigungsgriff (16) versehen ist. Dieser letztere ist mit dem Betätigungshebel (3) über ein Gelenk (17) verbunden, das für eine schwenkbare Montage des Hebels (3) am festen Träger (1) oder an einer Platine (1'), die mit diesem fest verbunden ist, bestimmt ist. Diese Montage erscheint beispielsweise in den 7 und 8.
  • Die Rückstellmittel (6) sind beispielsweise eine Feder, die sich an einer Schulter (18) einer Kehle (19) des beweglichen Zapfens (4) abstützt, wie beispielsweise in 1, 3 oder 16 gezeigt. Die Feder (6) ist am festen Träger (1) an Verankerungspunkten (20, 21) befestigt, die auf beiden Seiten des beweglichen Zapfens (4) und diesseits seiner Verbindung mit dem beweglichen Zapfen (4) liegen, um ihr in Zusammenwirkung mit der Schulter (18) eine Kreisbogenform zu verleihen, die ihr ermöglicht, entlang zwei senkrechten Richtungen aktiv zu sein, die den zwei Abschnitten der Nut (14) entsprechen. Die Feder (6) weist beispielsweise Windungen auf, die in ihrem zentralen Abschnitt enger sind (siehe 1). Alternativ kann sie beispielsweise mit einer Schutzhülle (22) in der Kontaktzone mit der Schulter (18) bedeckt sein. Diese letztere ist vorteilhafterweise gekrümmt, um ihre Zusammenwirkung mit der Feder (6) zu verbessern. Die in einem Kreisbogen vorgespannte Positionierung der Feder ermöglicht folglich, der Rückstellkraft seitliche Komponenten zu verleihen, was die Rückkehr des Höckers (12) im ersten Abschnitt (14a) der Nut (14) fördert.
  • Als Variante kann in Erwägung gezogen werden, ein elastisches Rückstellmittel (6) zu verwenden, dessen. Rückstellkraft im Wesentlichen entlang der Richtung der Ausdehnung des ersten Abschnitts (14a) der Nut (14) wirkt, indem die Form der Nut (14) auf der Höhe der Gesamtheit der Bahn des Höckers (12) des ersten (14a) und des zweiten Abschnitts (14b) optimiert wird. Eine derartige gekrümmte oder abgerundete Konfiguration fördert folglich das Gleiten des Höckers (12) vom zweiten Abschnitt (14b) zum ersten Abschnitt (14a).
  • Die 7 und 8 stellen schematisch eine Lenksäule (2) dar, die an der Platine (1') angebracht ist. Es ist ersichtlich, dass, ohne vom Rahmen der vorliegenden Erfindung abzuweichen, diese Ausführung durch eine technische Lösung ersetzt werden kann, in der sich die Lenksäule (2) in der Nähe der festen Platine (1') erstreckt und beispielsweise mit Teilen oder Elementen, die in Bezug auf die feste Platine (1') fest sind, fest verbunden ist.
  • Die 12, 13 und 14 stellen den beweglichen Zapfen (4) gemäß der Erfindung in einer Draufsicht von unten, Seitenansicht bzw. Draufsicht von oben dar.
  • Die Anzeigevorrichtung gemäß der Erfindung funktioniert in der folgenden Weise. Mit Bezug auf 1 und 2 ist der Betätigungshebel (3) in seiner Mittelposition angeordnet und der elastische Druckknopf (3a) steht mit der mittleren Vertiefung (9b) sowie mit der mittleren Mulde (10b) in Eingriff. Der elastische Drücker (3a) stützt sich gleichzeitig an der beweglichen Indexierungsoberfläche (7) und an der festen Indexierungsoberfläche (8) ab. In diesem Betriebszustand erstreckt sich das freie Ende (5) vorstehend vom festen Träger (1) und weist einen Abstand (Di) zum festen Träger (1) auf. Eine Drehung der Lenksäule (2) und des Antriebsorgans (2a) in. den zwei Richtungen hat in diesem Fall keine Auswirkung auf die Anzeigevorrichtung. Das Antriebsorgan (2a) kann nämlich nicht mit dem freien Ende (5) in Kontakt kommen. Die erfindungsgemäße Anzeigevorrichtung ist in diesem Betriebszustand in einer Draufsicht von oben in 1 und in einer Draufsicht von unten in 2 dargestellt. Die mittlere Vertiefung (9b) und die mittlere Mulde (10b) sind genau übereinander angeordnet und die Tiefendifferenz ermöglicht den seitlichen Mulden (10a, 10c), von den Vertiefungen (9a, 9c) des festen Trägers (1) vorzustehen, wie in 1 und 2 zu sehen ist.
  • Wenn der Benutzer des Fahrzeugs beispielsweise nach links abbiegen will, wird der Betätigungshebel (3) nach links geschwenkt und der elastische Drücker (3a) wird in der linken Vertiefung (9a) angeordnet. Dieser Drücker (3a) kommt auch mit der linken Mulde (10a) des beweglichen Zapfens (4) in Eingriff. In Anbetracht der Tiefendifferenz der Mulde (10a) und der Vertiefung (9a) ruft dieser Eingriff eine translatorische Verlagerung des beweglichen Zapfens (4) entgegen einer Rückstellkraft hervor, die durch das elastische Organ (6) ausgeübt wird, wie es in 3 gezeigt ist.
  • Diese Verlagerung des beweglichen Zapfens (4) führt zu einer korrelativen Verlagerung des freien Endes (5) von ungefähr 3 mm. Das Ende (5) weist trotzdem einen Abstand (Da) in Bezug auf das Ende des festen Trägers (1) auf. Es stört deshalb die Bahn des Antriebsorgans (2a).
  • Wenn sich das Antriebsorgan (2a) in der Richtung im Uhrzeigersinn L entsprechend beispielsweise einer Linkskurve des Fahrzeugs dreht, was in 5 in einer Draufsicht von unten schematisch dargestellt ist, verlagert das Antriebsorgan (2a) das freie Ende (5), indem es den beweglichen Zapfen (4) in der entgegengesetzten Richtung schwenken lässt.
  • Eine derartige Schwenkung wird auf Grund des Gleitens des Höckers (12) im zweiten Abschnitt (14b) der Nut (14) erhalten, wobei der Höcker (13) als Drehpunkt dient. Das Schwenken des beweglichen Zapfens (4) hat keine Auswirkung auf die Position des Betätigungshebels (3), der in stabiler Weise durch den elastischen Drücker (3a) in der linken Vertiefung (9a) aufgenommen bleibt.
  • Wenn sich dagegen die Lenksäule (2) und das Antriebsorgan (2a) in der Richtung gegen den Uhrzeigersinn R entsprechend einer Änderung der Drehrichtung der Lenksäule (2) drehen, liegt ein Betriebszustand vor, der in 4 schematisch dargestellt ist. Das Antriebsorgan (2a) lässt den beweglichen Zapfen (4) immer mittels des Höckers (12), der sich im zweiten Abschnitt (14b) der Nut (14) verlagert, in der entgegengesetzten Richtung schwenken, nachdem die zwei Höcker (12, 13) zur Säule (2) zurückgeschoben wurden, aber ohne bis zum Anschlag zu gehen. Der bewegliche Zapfen (4), der durch die Innenseite des Abstütznockens (10) wirkt, bringt den Betätigungshebel (3) in seine Mittelposition (9b). Der elastische Drücker (3a) wird folglich in der mittleren Vertiefung (9b) aufgenommen, und wenn das Antriebsorgan (2a) das Ende (5) freigibt, heißt dies, dass sich der bewegliche Zapfen (4) durch die Feder in seiner anfänglichen Position positioniert, welche den Höcker (12) in den ersten Abschnitt (14a) der Nut (14) bringt. Folglich liegt erneut ein Betriebszustand vor, der in 1 und 2 dargestellt ist.
  • Im Betriebszustand der Anzeigevorrichtung, der schematisch in 6 dargestellt ist, liegt dieselbe Situation wie die in 4 schematisch dargestellte vor, jedoch mit einem erzwungenen Halten des Betätigungshebels (3) in der Position, die dem Eingriff des elastischen Drückers (3a) mit der linken Vertiefung (9a) entspricht. Ein derartiges Halten kann beispielsweise mit der Unaufmerksamkeit des Fahrers verbunden sein. Wenn sich das Antriebsorgan (2a) in der Richtung gegen den Uhrzeigersinn R dreht, kann der bewegliche Zapfen (4) in derselben Weise wie in der Darstellung von 4 den Betätigungshebel (3) nicht in seine Mittelposition bringen, die dem Eingriff des elastischen Drückers (3a) mit der mittleren Vertiefung (9b) entspricht. Die Drehung des Antriebsorgans (2a) ruft folglich eine zusätzliche Verlagerung des beweglichen Organs (4) hervor, so dass der Höcker (12) bis zum Anschlag des Abschnitts (14b) der Nut (14) oder in Richtung dieses Anschlags läuft. Das zusätzliche Schwenken des Organs (4) verlagert folglich den Abstütznocken (10) am elastischen Drücker (3a).
  • Der elastische Drücker (3a) ist entworfen, um die zusätzliche Verlagerung zu absorbieren, die sich aus dem Kontakt mit dem Nocken (10) ergibt, was dazu führt, dass die Feder (15) noch mehr zusammengedrückt wird. In dieser Position des beweglichen Organs (4) wird die Bahn des Antriebsorgans (2a) vom freien Ende (5) freigegeben. Wenn das Antriebsorgan (2a) nicht mehr mit dem freien Ende (5) in Eingriff steht, wird der bewegliche Zapfen (4) nach dem Schwenken des Zapfens (4) in der entgegengesetzten Richtung durch translatorische Verlagerungen des Höckers (12) in der Nut (14b) durch die Feder (6) in seine Mittelposition zurückgestellt. Da der Betätigungshebel (3) während dieser letzten Phase unbeweglich bleibt, belegt der elastische Drücker (3a) erneut die linke Vertiefung (9a), wie in der Darstellung von 3 dargestellt.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung weist den nicht vernachlässigbaren Vorteil auf, mit äußerst einfachen Mitteln einerseits einen Mechanismus zur automatischen Rückführung des Betätigungshebels (3) in die Mittelposition und andererseits einen Sicherheitsmechanismus, der die gute Funktion der Vorrichtung im Fall des erzwungenen Haltens des Betätigungshebels (3) in der seitlichen Position garantiert, zu verwirklichen.

Claims (11)

  1. Richtungsänderungs-Anzeigevorrichtung für Fahrzeuge, die umfasst: – einen festen Träger (1), der in der Nähe einer Lenksäule (2) angebracht ist, – einen Betätigungshebel (3), der mit dem festen Träger (1) mechanisch verbunden und zwischen einer stabilen Mittelposition und einer stabilen linken seitlichen und einer stabilen rechten seitlichen Position beweglich ist, wobei die seitlichen Positionen Positionen sind, in denen ein Anzeiger aktiviert ist, während die Mittelposition eine Position ist, in der kein Anzeiger aktiviert ist, – einen beweglichen Zapfen (4), der mit dem Betätigungshebel (3) mechanisch verbunden ist und dessen Positionen an dem Träger (1) durch die Positionen des Betätigungshebels (3) bestimmt werden, wobei das freie Ende (5) des beweglichen Zapfens (4) mit einem Antriebsorgan (2a), das sich mit der Lenksäule (2) dreht, wenn der Betätigungshebel (3) in seiner linken oder rechten Position ist, zusammenwirken kann, derart, dass er in seine Mittelposition gebracht wird, falls das Antriebsorgan (2a) in einer zur vorhergehenden Verlagerung des Betätigungshebels (3) entgegengesetzten Richtung gedreht wird, – wobei der bewegliche Zapfen (4) an dem festen Träger (1) angebracht ist und zwischen einer Position der Verriegelung des freien Endes (5) mit dem Antriebsorgan (2a) und einer entriegelten Position gleitet, – Sicherungsmittel, die die Integrität der Vorrichtung im Fall eines erzwungenen Haltens des Betätigungshebels (3) in einer linken oder rechten Position bei einer Drehung des Antriebsorgans (3) in der entgegengesetzten Richtung gewährleisten, und – Rückstellmittel (6), um den beweglichen Zapfen (4) einerseits in seine entriegelte Position und andererseits in eine verriegelte seitliche Position zu bringen, dadurch gekennzeichnet, dass – der bewegliche Zapfen (4) und der feste Träger (1) jeweils eine Indexierungsoberfläche (7, 8) umfassen, wobei die zwei Oberflächen (7, 8) übereinander angeordnet sind, derart, dass sie mit einem Drücker (3a) am Ende des Betätigungshebels (3) zusammenwirken; – die bewegliche und die feste Indexierungsoberfläche (7, 8) Mulden (10a, 10b, 10c) bzw. Vertiefungen (9a, 9b, 9c) umfassen, um einerseits die stabile Positionierung des Hebels (3) in der Mittelposition und in den seitlichen Positionen zu gewährleisten, wobei diese Letzteren dazu führen, dass der bewegliche Zapften (4) in seine Verriegelungsposition gleitet, und um andererseits die Rückkehr des Hebels (3) ausgehend von einer seitlichen Position in die Mittelposition durch Drehen des Zapfens (4) und daher der beweglichen Indexierungsoberfläche (7) bei der Drehung der Lenksäule (2) in einer zu der Richtung des Hebels (3) entgegengesetzten Richtung zu gewährleisten; und – der Drücker (3a) elastisch versenkbar ist, um das erzwungene Halten des Hebels (3) mit Kraft in der seitlichen Position trotz der Drehungsänderung der Lenksäule (2) zu ermöglichen.
  2. Anzeigevorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der elastische Drücker (3a) einen Hub besitzt, der ausreicht, um eine Verlagerung von Abstütznocken (10), die an den beiden Enden der beweglichen Indexierungsoberfläche (7) angeordnet sind und sich auf dem Drücker (3a) abstützen, zu absorbieren, wenn sich die bewegliche Indexierungsoberfläche (7) bewegt, um den Hebel (3) in die Mittelposition zu bringen, wenn dieser Letztere in der seitlichen Position blockiert ist.
  3. Anzeigevorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der elastische Drücker (3a) in dem Hebel (3) axial gleitend geführt ist.
  4. Vorrichtung nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass der elastische Drücker (3a) ein starres Abstützorgan ist, das mit einer in den Betätigungshebel (3) integrierten Feder (15). verbunden ist.
  5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der bewegliche Zapfen (4) zwei Höcker (12, 13) aufweist, die sich senkrecht zur Verlagerungsebene des beweglichen Zapfens (4) erstrecken und in einer Nut (14) in Eingriff sind, die in dem festen Träger (1) ausgespart ist, wobei ein erster Abschnitt (14a) der Nut (14) der translatorischen Bewegung des Zapfens (4) durch gleichzeitiges Gleiten der zwei Höcker (12, 13) dient und ein zweiter Abschnitt (14b) der Nut (14), der zu dem ersten Abschnitt (14a) im Wesentlichen senkrecht ist und mit dieser in Verbindung steht, einem Gleiten nur eines der Höcker (12) am Ende der translatorischen Bewegung der zwei Höcker (12, 13) in dem ersten Abschnitt (14a) dient, wodurch eine Schwenkung des beweglichen Zapfens (4) hervorgerufen wird.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Nut (14) in dem festen Träger (1) durchgehend ausgebildet ist.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Nut (14) im Wesentlichen die Form eines T aufweist.
  8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die feste Indexierungsoberfläche (8) und die bewegliche Indexierungsoberfläche (7) an einer Fase des Trägers (1) bzw. des beweglichen Zapfens (4) angeordnet sind, die senkrecht zur Ebene ihrer relativen Verlagerungen orientiert ist, wobei die Fasen übereinander angeordnet sind, derart, dass sie je nach Positionierung des beweglichen Zapfens (4) und des Betätigungshebels (3) in Bezug auf den festen Träger (3) gleichzeitig oder einzeln mit dem elastischen Drücker (3a) zusammenwirken.
  9. Vorrichtung nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die feste Indexierungsoberfläche (8) aus drei nebeneinander angeordneten Vertiefungen (9a, 9b, 9c) mit gleicher Tiefe gebildet ist, die den elastischen Drücker (3a) aufnehmen können, und die bewegliche Indexierungsoberfläche (7) drei Mulden (10a, 10b, 10c) aufweist, wovon die mittlere Mulde (10b) tiefer als die seitlichen Mulden (10a, 10c) ist und der mittigen Vertiefung (9b) der festen Indexierungsoberfläche (8) in der Ruhestellung des beweglichen Zapfens (4) genau überlagert ist, wodurch die seitlichen Mulden (10a, 10c) vom Träger (1) vorstehend positioniert sind.
  10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Rückstellmittel (6) eine Feder sind, die einen in einer Kehle (19) aufgenommenen Mittelabschnitt, der sich an einer Schulter (18) des beweglichen Zapfens (4) abstützt, und zwei seitliche Abschnitte, die am Träger (1) an einer Position diesseits der Verbindung mit dem beweglichen Zapfen (4) angeordnet sind, derart, dass sie der Feder eine gekrümmte Konfiguration verleihen, umfasst.
  11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Betätigungshebel (3) an einer mit einem festen Träger (1) befestigten Platine (1) schwenkbar angebracht ist.
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