DE20005059U1 - Befestigungsvorrichtung - Google Patents
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Description
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Engelhardt & Engelhardt Patentanwälte
Bernhard Feigl
A-6911 Lochau
A-6911 Lochau
Befestigungsvorrichtung
Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zur Befestigung einer Platte, insbesondere einer Glasplatte, an einer Wand, einer Decke oder einem ähnlichen Trägerteil mit einem kegelstumpfförmig ausgebildeten in eine in die Platte eingearbeitete Ausnehmung einsetzbaren Halteglied, das mit einem angeformten Ansatzstück die Platte durchgreift und in dem ein mit dem Trägerteil verbindbares Befestigungsglied abgestützt ist.
Bei der Befestigung von tafelförmigen Elementen an einer Unterlage, insbesondere von Glastafeln, sollen Kontaktstellen zwischen diesen, um Verspannungen und Beschädigungen zu vermeiden, möglichst ausgeschlossen sein. Durch die DE 197 27 200 A1 ist eine Vorrichtung der vorgenannten Art bekannt, durch die dies bedingt zu bewerkstelligen ist. An dem Halteglied sind bei dieser Ausgestaltung mehrere seitlich abstehende Versteifungsrippen angebracht, die bei der Montage der Platte durch die in diese eingearbeiteten Ausnehmungen zu stecken und somit als Distanzstücke zwischen der Platte und dem Trägerteil angeordnet sind. Abgesehen davon, daß das Durchstecken mit Schwierigkeiten verbunden ist, kann die Höhe der Distanzstücke nicht beliebig gewählt werden, da deren Materialstärke durch die Größe der Ausnehmung begrenzt ist. Der Abstand zwischen der Platte und dem Trägerteil ist daher nicht frei und den Erfordernissen entsprechend wählbar. Auch wird durch die in die Halteglieder einzusetzenden Befestigungsglieder jeweils in Form einer Senkschraube die Platte unmittelbar mit dem Trägerteil verspannt, bei
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einer unebenen Oberfläche des Trägerteils ist eine Anlage der Platte an diesem nicht auszuschließen.
Aufgabe der Erfindung ist es demnach, die Befestigungsvorrichtung der vorgenannten Gattung in der Weise auszubilden, daß der Abstand zwischen der Platte und dem Trägerteil in einem gewissen Bereich auf einfache Weise frei gewählt werden kann, ohne daß dies eines größeren Bauaufwandes bedarf. Außerdem soll eine Vormontage des Haltegliedes ermöglicht werden, so daß an der Baustelle nur ein geringer Arbeitsaufwand erforderlich ist, um eine Platte an einem Trägerteil anzubringen. Des weiteren soll erreicht werden, daß auch Toleranzen, die durch die Einarbeitung der Ausnehmungen für die Halteglieder in die Platte und/oder der Befestigungsbohrungen im Trägerteil bedingt sein können, auszugleichen sind.
Gemäß der Erfindung wird dies bei einer Vorrichtung zur Befestigung einer Platte der eingangs genannten Art dadurch erreicht, daß zur Verspannung einer Platte mit dem Halteglied auf dessen Ansatzstück eine Spannmutter aufschraubbar ist und daß das ein- oder mehrteilige Befestigungsglied in Achsrichtung des Haltegliedes unverschiebbar in diesem arretiert ist.
Zweckmäßig ist es hierbei, in das Ansatzstück des Haltegliedes einen oder mehrere vorzugsweise in dessen Längsrichtung verlaufende Schlitze einzuarbeiten und das Halteglied zur Aufnahme und Betätigung des Befestigungsglieds mit einer Durchgangsöffnung zu versehen.
Als Befestigungsglied kann eine Durchgangsschraube, ein Bolzen oder dgl. vorgesehen werden, das mittels eines Schraubenkopfes oder eines Bundes und einer Mutter oder eines Sprengringes in dem Halteglied arretiert ist. Nach einer andersartigen Ausgestaltung kann aber auch zur Arretierung des Befestigungsgliedes in dem Halteglied dessen Ansatzstück mit einer in die Innenmantelfläche der Durchgangsöffnung eingearbeiteten kugelig oder nutförmig gestalteten Freisparung versehen sein, und das Befestigungsglied kann eine der Freisparung angepasstes Kopfstück aufweisen, das in diese eingesetzt ist, wobei in einen von dem Kopfstück abstehenden Ansatz eine Stockschraube, ein
Gewindebolzen oder dgl. eingesetzt oder an diesem angebracht sein kann, die mit dem Trägerteil verbindbar ist.
Vorteilhaft ist es ferner, zwischen der Platte und der Spannmutter eine elastisch verformbare Unterlagsscheibe anzuordnen, die unverdrehbar, beispielsweise mittels abstehender und in Ausnehmungen des Haltegliedes eingreifender Vorsprünge, mit diesem verbunden sein sollte.
Auch kann in das Halteglied vorzugsweise bündig mit der Oberfläche der Platte eine Abdeckscheibe lösbar eingesetzt sein.
Wird eine Vorrichtung zur Befestigung einer Platte gemäß der Erfindung ausgebildet, so ist es auf sehr einfache Weise möglich, den Abstand zwischen der Platte und dem Trägerteil entsprechend einzustellen und somit an die jeweiligen Erfordernisse anzupassen. Dadurch, daß das Halteglied unmittelbar mit der Platte verspannt wird, ist es nämlich möglich, das Befestigungsglied mehr oder weniger tief in das Trägerteil einzuschrauben, so daß dadurch der Abstand zwischen diesem und der Platte gewählt werden kann. Die Platte wird somit nicht mehr gegen das Trägerteil gepresst, sondern ist mittels der Befestigungsglieder an diesem abgestützt.
Verspannungen der Platte und Beschädigungen durch Anlage an dem Trägerteil werden demnach zuverlässig vermieden. Auch ist von Vorteil, daß die Befestigungsglieder leicht und jederzeit von außen zugänglich sind, nachträglich eventuell Korrekturen vorgenommen und daß Fertigungstoleranzen, insbesondere bei Ausgestaltungen, bei denen das Kopfteil des Befestigungsgliedes in dem Ansatzstück des Haltegliedes abgestützt ist, ausgeglichen werden können. Mit geringem Bauaufwand wird somit der Montage von Platten, zumal die Halteglieder im Herstellerwerk angebracht werden können, in einem erheblichen Maße erleichtert und die an der Baustelle vorzunehmenden Arbeiten können in kurzer Zeit ausgeführt werden.
In der Zeichnung sind zwei Ausführungsvarianten der gemäß der Erfindung ausgebildeten Befestigungsvorrichtung dargestellt, die nachfolgend im einzelnen erläutert sind.
Hierbei zeigt, jeweils in einem Achsialschnitt,
Figur 1 die Einspannung einer Glasplatte auf einem Halteglied und dessen
Befestigung an einem Trägerteil mittels einer Senkkopfschraube,
Figur 2 eine Befestigungsvorrichtung gem. Figur 1 mit einem mit einem Kugelkopf versehenen Befestigungsglied,
Figur 3 die Einzelteile der Befestigungsvorrichtung nach Figur 2 in einer Explosionsdarstellung,
Figur 4 eine andersartige Ausgestaltung der Befestigungsvorrichtung nach
Figur 3 und
15
15
Figur 5 das Befestigungsglied der Befestigungsvorrichtung nach Figur 4 als
Einzelteil.
Die in den Figuren 1, 3 und 4 dargestellte und mit 11 bzw. 11' bzw. 11" bezeichneten Befestigungsvorrichtungen dienen zur Abstützung einer Platte 2, insbesondere einer Glasplatte, an einem Trägerteil 1 bzw. 1' und bestehen im wesentlichen jeweils aus einem Halteglied 12 bzw. 12' sowie einem Befestigungsglied 21 bzw. 31, 31', mittels denen die vorzugsweise in den Eckbereichen der Platten 2 in Ausnehmungen 3 eingesetzten Halteglieder 12, 12' an dem Trägerteil 1 bzw. 1' befestigt sind.
Das Halteglied 12, 12' weist ein kegelstumpfförmig ausgebildetes Kopfteil 13, 13' auf, das in der zugeordneten Ausnehmung 3 der Platte 2 eingesetzt ist, sowie ein an diesen angeformtes Ansatzstück 15, 15', das mit einem Außengewinde 17 versehen ist. Mit Hilfe einer auf dem Ansatzstück 15 aufschraubbaren Spannmutter 19 ist somit das Halteglied 12, 12' mit der Platte 2 verspannbar.
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Das Befestigungsglied 21 ist bei der Ausgestaltung nach Figur 1 durch eine Senkkopfschraube 22 gebildet, deren Schaft 23 eine in das Ansatzstück 15 eingearbeitete Durchgangsöffnung 16 durchgreift und deren Kopf 24 an der Wandung einer in das Kopfteil 13 des Haltegliedes 12 eingearbeiteten angepaßten Ausnehmung 14 anliegt. Mittels einer auf den Schaft 23 aufgeschraubten Mutter 26, die über eine Unterlagscheibe 27 an dem Ansatzstück 15 des Haltegliedes 12 abgestützt ist, ist das Befestigungsglied 21 drehbar mit dem Halteglied 12 verbunden.
Um Beschädigungen an der Platte 2 zu vermeiden, ist zwischen dieser und der Spannmutter 19 eine weitere Unterlagsscheibe 28 eingesetzt, die drehfest gehalten ist. Dazu sind in die Spannmutter 19 Ausnehmungen 30 eingearbeitet und die Unterlagsscheibe 28 ist mit abstehenden Vorsprüngen 29 ausgestattet, die in die Ausnehmungen 30 eingreifen.
Zur Befestigung der Platte 2 an dem Trägerteil 1 sind die Befestigungsglieder 21 in in das Trägerteil 1 eingearbeitete Gewindebohrungen 4 einzuschrauben. Dies wird nach dem Ausrichten der Platte 2 mittels eines Werkzeuges bewerkstelligt, das in eine in dem Kopf 24 der Schraube 22 vorgesehene Schlüsselöffnung 25 einzusetzen ist. Die Schraube 22 kann somit in dem Halteteil 12 verdreht und mehr oder weniger tief in das Trägerteil 1 eingeschraubt werden. Der Abstand zwischen diesem und der Platte 2 kann auf diese Weise entsprechend dem Verstellweg der Schraube 22 gewählt werden, so daß eine Anpassung an die jeweiligen Gegebenheiten ohne weiteres vorzunehmen und eine Anlage der Platte 2 an dem Trägerteil 1 zu vermeiden ist.
Bei der Befestigungsvorrichtung 11' nach Figur 2 sind in das Ansatzstück 15' des Haltegliedes 12' mehrere Längsschlitze 18 eingearbeitet, das Ansatzstück 15' kann somit aufgeweitet werden, um ein Kopfstück 32 des Befestigungsgliedes 31 einführen zu können. Das Kopfstück 32 ist hierbei kugelförmig gestaltet und rastet in eine in die Innenmantelfläche der Durchgangsöffnung 16' eingearbeitet Freisparung 20 ein. Das Kopfstück 32 kann demnach um den Mittelpunkt der kugelförmigen Gestaltung geringfügig geschwenkt werden, so daß eine Ausrichtung des
Befestigungsgliedes 31 auf eine in den Trägerteil 1 vorgesehene Bohrung 5 möglich ist.
An dem Kopfstück 32 ist ein Ansatz 34 angeformt, der eine zentrische Gewindebohrung 35 aufweist. Bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel ist in die Gewindebohrung 35 eine Stockschraube 36 eingesetzt, die in die Bohrung 5 des aus Holz bestehenden Trägerteils 1' eingeschraubt ist. Dies ist wiederum mittels eines Werkzeuges zu bewerkstelligen, das in eine Schlüsselöffnung 33 des Kopfstückes 32 einzuführen ist.
Gemäß den Figuren 4 und 5 ist bei der Befestigungsvorrichtung 11" das Kopfstück 32' des Befestigungsgliedes 31' als abgerundeter Bund gestaltet, der in eine entsprechend ausgebildete Freisparung 20' des Ansatzstückes 15', in das ebenfalls Längsschlitze 18 eingearbeitet sind und das somit aufgeweitet werden kann, eingerastet ist. Des weiteren ist auch bei diesem Ausführungsbeispiel in den von dem Kopfstück 32' abstehenden Ansatz 34' eine Gewindebohrung 35 zur Aufnahme eines Stiftes 37, der mittels eines in eine Schlüsselöffnung 33' des Kopfstückes 32' einsetzbaren Werkzeuges verdrehbar und somit mit einem Trägerteil verbindbar ist, vorgesehen.
Bei allen Ausgestaltungen sind die Halteglieder 12, 12' fest mit den Platten 2 verbunden und die Befestigungsglieder 21 bzw. 31, 31' sind in Achsrichtung des Haltegliedes 12, 12' unverschiebbar in diesem arretiert. Die Halteglieder 12, 12' können somit vormontiert werden, so daß an der Baustelle lediglich noch die Befestigungsglieder 21 bzw. 31, 31' mit den Trägerteilen 1, 1' zu verbinden sind. Mittels in die Kopfteile 13, 13' der Halteglieder 12, 12' einsetzbare Abdeckscheiben 40, die bündig zur Oberfläche der Platten 2 verlaufen, sind die Ausnehmungen 3 verschlossen.
16. März 2000
A7514e-rii
A7514e-rii
Claims (9)
1. Vorrichtung (11) zur Befestigung einer Platte (2), insbesondere einer Glasplatte, an einer Wand, einer Decke oder einem ähnlichen Trägerteil (1) mit einem kegelstumpfförmig ausgebildeten in eine in die Platte (2) eingearbeitete Ausnehmung (3) einsetzbaren Halteglied (12), das mit einem angeformten Ansatzstück (14) die Platte (2) durchgreift und in dem ein mit dem Trägerteil (1) verbindbares Befestigungsglied (21) abgestützt ist, dadurch gekennzeichnet, daß zur Verspannung der Platte (2) mit dem Halteglied (12) auf dessen Ansatzstück (14) eine Spannmutter (19) aufschraubbar ist und dass das ein- oder mehrteilige Befestigungsglied (21) in Achsrichtung des Haltegliedes (12) unverschiebbar in diesem arretiert ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß in das Ansatzstück (14) des Haltegliedes (12) ein oder mehrere vorzugsweise in dessen Längsrichtung verlaufende Schlitze (18) eingearbeitet sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Halteglied (12) zur Aufnahme und Betätigung des Befestigungsglieds (21; 31, 41) eine Durchgangsöffnung (14, 16) aufweist.
4. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß als Befestigungsglied (21) eine Durchgangsschraube (22), ein Bolzen oder dgl. vorgesehen ist, das mittels eines Schraubenkopfes (29) oder eines Bundes und einer Mutter (26) oder einem Sprengring in dem Halteglied (12) arretiert ist.
5. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß zur Arretierung des Befestigungsgliedes (31, 31') in dem Halteglied (12') dieses mit einer in die Innenmantelfläche der Durchgangsöffnung (16') eingearbeiteten kugelig oder nutförmig gestalteten Freisparung (20, 20') versehen ist und dass das Befestigungsglied (31, 31') ein der Freisparung (20, 20') angepasstes Kopfstück (32, 32') aufweist, das in diese eingesetzt ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß in einen von dem Kopfstück (20, 20') abstehenden Ansatz (34, 34') eine Stockschraube (36), ein Gewindebolzen (37), oder dgl. eingesetzt oder an diesem angebracht ist, die mit dem Trägerteil (1) verbindbar ist.
7. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der Platte (2) und der Spannmutter (19) eine elastisch verformbare Unterlegscheibe (28) angeordnet ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Unterlegscheibe (28) unverdrehbar, beispielsweise mittels abstehender und in Ausnehmungen (29) des Haltegliedes (12) eingreifender Vorsprünge (30), mit diesem verbunden ist.
9. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß in das Halteglied (12) vorzugsweise bündig mit der Oberfläche der Platte (2) eine Abdeckscheibe (40) lösbar eingesetzt ist.
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