DE29812639U1 - Schließblech - Google Patents
SchließblechInfo
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- E05B15/00—Other details of locks; Parts for engagement by bolts of fastening devices
- E05B15/02—Striking-plates; Keepers; Bolt staples; Escutcheons
- E05B15/0205—Striking-plates, keepers, staples
- E05B15/024—Striking-plates, keepers, staples adjustable
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Description
Die Neuerung bezieht sich auf ein Schließblech gemäß Oberbegriff Schutzanspruch
Schließbleche dieser Art sind bekannt und bestehen z.B. aus einem von einem flachen
U-Profil gebildeten langgestreckten Grundkörper, an dessen Unterseite im Bereich
einer Fallenöffnung und einer Riegelöffnung jeweils ein Fallen- bzw. Riegelbecher
gehalten ist. Der Fallen- oder Riegelbecher hat die Aufgabe, die möglicherweise zerklüftete und daher optisch nicht ansprechende Riegel- oder Fallenausnehmung im
Blend- oder Stockrahmen der Tür optisch abzudecken. An der Vorderseite der Grundplatte ist dann beispielsweise eine Deckplatte befestigt. Diese besitzt wenigstens
eine Öffnung, die mit einer deckungsgleichen Öffnung in der Grundplatte die Fallenoder
Riegelöffnung bildet. Für eine Justage sind in Vertiefungen der Deckplatte beispielsweise zwei Exzenter vorgesehen, die dann mit dieser Deckplatte, mit der
Grundplatte und mit dem Riegel- oder Fallenbecher vernietet sind. Die Deckplatte
deckt dabei die Grundplatte nur teilweise, d.h. im Bereich der Fallen- oder Riegelöffnung ab.
Nachteilig bei diesen bekannten Schließblechen ist u.a., daß sie wegen der
verwendeten Exzenter, der für die Exzenter notwendigen Vertiefungen sowie auch wegen der notwendigen Nietvorgänge in der Herstellung relativ teuer sind.
Aufgabe der Neuerung ist es, ein Schließblech aufzuzeigen, welches diese Nachteile
vermeidet und preiswert hergestellt werden kann.
Zur Lösung dieser Aufgabe ist ein Schließblech entsprechend dem Schutzanspruch 1
ausgebildet.
Das neuerungsgemäße Schließblech bildet ein preisgünstiges, in der Anwendung sehr
flexibles und bedarfsgerechtes System, da die Grundplatte, die Deckplatte sowie die
zugehörigen Becher jeweils als gesonderte Teile zur Verfügung stehen, die erst bei der
D.
Montage des Schließbleches in besonders einfacher Weise miteinander verbunden
werden. Hierdurch besteht die Möglichkeit, bei Verwendung der gleichen Grundplatte
verschiedene Deckplatten vorzusehen und/oder Fallen- oder Riegelbecher nur dort zu
verwenden, wo derartiger Becher tatsächlich auch notwendig und/oder erwünscht sind.
Weiterhin besteht auch die Möglichkeit, bei gleicher Ausbildung der Grundplatte
und/oder der Deckplatten unterschiedliche Becher, beispielsweise Becher unterschiedlicher Tiefe und/oder aus unterschiedlichem Material zu verwenden.
Bei der Neuerung ist der jeweilige Becher klemmend zwischen der Grundplatte und
der Deckplatte gehalten, und zwar beispielsweise durch Anziehen derjenigen Schrauben, die für die Montage des Schließbleches an einem Stockrahmen ohnehin
notwendig sind.
Bei einer bevorzugten Ausführung der Neuerung ist an der wenigstens einen
Fallenöffnung der Deckplatte eine Aussperrsicherung beweglich vorgesehen, die in
einer bestimmten Stellung die Fallenöffnung für ein Eindringen oder Einrasten der
Schloßfalle sperrt. Diese Fallensicherung ist ein Formteil aus Kunststoff, welches durch
Einschieben und Einrasten an der Fallenöffnung der Deckplatte befestigbar ist.
Ein weiterer grundsätzlicher Vorteil des neuerungsgemäßen Schließblechs besteht auch
darin, daß der jeweilige Becher aus Kunststoff gefertigt werden kann und dennoch ein
zuverlässiger Halt durch Einspannen zwischen Grundplatte und Deckplatte gegeben ist, während eine Nietverbindung nach dem Stand der Technik bei einem Becher aus
Kunststoff nicht unproblematisch wäre.
Weiterbildungen der Neuerung sind Gegenstand der Unteransprüche. Die Neuerung
wird im folgenden anhand der Figuren an Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es
zeigen:
Fig. 1 eine Draufsicht auf ein Schließblech gemäß der Neuerung; Fig. 2 in vereinfachter Detaildarstellung und in Seitenansicht das Schließblech der
Fig. 1 mit einem an dem Schließblech vorgesehenen Fallen- oder Riegelbecher;
Fig. 3 - 5 das Grundblech des Schließbleches der Fig. 1 in Draufsicht, in einem Schnitt
entsprechend der Linie I -1 sowie in einem Schnitt entsprechend der Linie H-Il
der Fig. 3;
Fig. 6 das Abdeckblech bzw. die Deckplatte des Schließbleches der Fig. 1 in
Fig. 6 das Abdeckblech bzw. die Deckplatte des Schließbleches der Fig. 1 in
Draufsicht;
Fig. 7-9 einen Riegel- oder Fallenbecher zur Verwendung bei dem Schließblech der Fig. 1 in Stirnansicht, Seitenansicht sowie Draufsicht;
Fig. 7-9 einen Riegel- oder Fallenbecher zur Verwendung bei dem Schließblech der Fig. 1 in Stirnansicht, Seitenansicht sowie Draufsicht;
Fig. 10 einen Schnitt entsprechend der Linie III - III der Fig. 8 durch den Riegelbecher;
Fig. 11-13 die Grundplatte einer weiteren Ausführungsform des neuerungsgemäßen
Schließbleches in Darstellungen entsprechend den Fig. 3-5; Fig. 14 -16 in Draufsicht verschiedene Deckplatten zur Verwendung mit der
Grundplatte der Fig. 11 - 13.
In den Figuren ist 1 ein Schließblech, welches in bekannter Weise an einem nicht
dargestellten Stockrahmen einer Gebäudetür montierbar ist und welches bei der in den
Fig. 1-10 dargestellten Ausführungsform eine Fallenöffnung 2 für die gefederte Falle
eines nicht dargestellten Türschlosses sowie einer Riegelöffnung 3 für den Sperriegel
des Türschlosses aufweist.
Das Schließblech 1 ist weiterhin an der Fallenöffnung 2 und an der Riegelöffnung 3
jeweils mit einem Becher 4 versehen, von denen der Becher 4 an der Fallenöffnung 2
den Fallenbecher und der Becher 4 an der Riegelöffnung 3 den Riegelbecher bildet.
Beide Becher sind bei der dargestellten Ausführungsform identisch ausgeführt und
begrenzen jeweils den bei montiertem Schließblech 1 nach außen hin sichtbaren Raum für die Falle bzw. den Riegel.
Eine Besonderheit des Schließbleches 1 besteht darin, daß dieses mehrteilig
ausgebildet ist, und zwar bestehend aus den beiden Bechern 4, einer Grundplatte 5
und einer Deckplatte 6. Diese Elemente werden nachstehend näher beschrieben.
Wie in den Fig. 2 - 5 dargestellt ist, ist die durch Stanzen und Biegen aus Stahlblech
hergestellte und an den Oberflächen vergütete Grundplatte 5 als flaches U-Profil
ausgeführt. Die Grundplatte 5, die in Draufsicht (Fig. 3) einen rechteckförmigen
Zuschnitt aufweist, besteht dementsprechend aus einem rechteckförmigen
Plattenkörper 7, der an seinen beiden Längsseiten 7' jeweils mit einem über die Unteroder
Rückseite des Plattenkörpers 7 wegstehenden Schenkel 8 versehen ist. Im
Plattenkörper 7 sind zwei rechteckförmige Öffnungen 9 und 10 eingebracht, die
jeweils mit ihrer Längserstreckung in einer gemeinsamen Achse parallel zur Längsachse L der Grundplatte 5 liegen und mit einer Längsseite unmittelbar bis an den
an einer Längsseite 7' vorgesehenen Schenkel 8 reichen. Jede Öffnung 9 bzw. 10 ist
von der ihr näher liegenden Schmalseite 7" des Plattenkörpers 7 beabstandet. An ihren
Schmalseiten sind die Öffnungen 9 und 10 jeweils mit einer S-förmigen Abwinklung
versehen, die sich bei der dargestellten Ausführungsform jeweils über die gesamte
Breite der Öffnung 9 bzw. 10 erstrecken und jeweils eine leistenartige Anlage 11
bilden, und zwar in der Ebene der Rück- oder Unterseite des Plattenkörpers 7. An den
beiden Schmalseiten 7" parallel zur Längsachse L ist der Plattenkörper 7 mit Öffnungen 12 versehen, und zwar jeweils im Bereich eines über die Unter- oder
Rückseite des Plattenkörpers 7 wegstehenden Vorsprungs 13, der an der Vorderseite
des Plattenkörpers 7 eine kegelförmige Vertiefung bildet (Fig. 4). Mit Q ist in der Fig.
eine senkrecht zur Längsachse L verlaufende Querachse bezeichnet, die von den beiden Schmalseiten 7" der Grundplatte 5 den gleichen Abstand aufweist.
Die beiden Öffnungen 12 mit den zugehörigen Vorsprüngen 13 sind an jeder
Schmalseite 7" in einer Achsrichtung parallel zu dieser Schmalseite bzw. zu der Querachse Q gegeneinander versetzt. Weiterhin sind im Bereich jeder Schmalseite 7"
zwischen den dortigen Vertiefungen 13 zwei Öffnungen 14 vorgesehen. Bezüglich der
Öffnungen 12, der Vorsprünge 13 und der Öffnungen 14, die im Bereich jeder
Schmalseite 7" in Richtung der Längsachse L gegeneinander versetzt sind, ist die
Grundplatte 5 symmetrisch zur Längsachse L und auch symmetrisch zu der Querachse
Q ausgebildet.
Bei der dargestellten Ausführungsform sind auch die Öffnungen 9 und 10 in Größe
und Formgebung jeweils identisch und besitzen den gleichen Abstand von der Achse
Q-
Im Plattenkörper 7 ist weiterhin ein Langloch 15 vorgesehen, welches mit seiner
Längserstreckung parallel zur Längsachse L liegt, und bei der dargestellten Ausführungsform derjenigen Längsseite 7' unmittelbar benachbart ist, von der die
Öffnungen 9 und 10 beabstandet sind.
Die Deckplatte 6 besteht aus einem flachen Plattenkörper 16, der bei der dargestellten
Ausführungsform in seiner Länge und Breite gleich oder in etwa gleich der Länge und
Breite der Grundplatte 5 ist. Im Plattenkörper 16 sind Öffnungen 17 und 18
vorgesehen, die jeweils rechteckförmig ausgebildet sind, mit ihrer Längserstreckung
parallel zur Längsachse L' des Plattenkörpers 16 liegen und von der senkrecht zur
Achse L' bzw. zu den Längsseiten 16' verlaufenden Querachse Q', die wiederum den
gleichen Abstand von den beiden Schmalseiten 16" des Platten körpers 16 aufweist,
den gleichen Abstand besitzen.
Beide Öffnungen 17 und 18 sind bei der dargestellten Ausführungsform wiederum
identisch in Form und Größe. Die Öffnungen 17 und 18 sind weiterhin so ausgeführt,
daß bei auf die Grundplatte 5 bzw. auf die Vorder- oder Oberseite des Plattenkörpers
aufgelegter Deckplatte 6 die Öffnung 17 deckungsgleich mit der Öffnung 9 und die
Öffnung 18 deckungsgleich mit der Öffnung 10 liegen, wobei die Öffnung 17
zusammen mit der Öffnung 9 die Fallenöffnung 2 und die Öffnung 18 zusammen mit der Öffnung 10 die Riegelöffnung 3 des Schließbleches 1 bilden. Hierfür besitzt die
parallel zur Längsachse L' verlaufende Mittelachse jeder Öffnung 1 7 bzw. 18 den
gleichen Abstand von der Längsachse L' wie die entsprechende Mittelachse der
Öffnungen 9 und 10 von der Längsachse L. Weiterhin besitzt die Mittelquerachse jeder
Öffnung 1 7 und 18 von der Querachse Q' den gleichen Abstand wie die
entsprechende Mittelquerachse der Öffnungen 9 und 10 von der Querachse Q.
Wie ein Vergleich der Fig. 3 und 6 zeigt, sind die Öffnungen 17 und 18 in Länge und
Breite etwas kleiner ausgeführt als die Öffnungen 9 und 10.
Im Bereich der beiden Schmalseiten 16" sind im Plattenkörper 16 jeweils zwei
Langlöcher 19 vorgesehen, die an der Vorderseite des Plattenkörpers versenkt sind. Die
Langlöcher 19 an jeder Schmalseite 16' besitzen von der Längsachse L' den gleichen
Mittelachsabstand, und zwar einem Mittelachsabstand, der gleich dem entsprechenden
Abstand der Öffnungen 12 von der Längsachse L ist. Weiterhin sind die beiden an der
jeweiligen Schmalseite 16" vorgesehenen Langlöcher 19 mit ihren Achsen achsgleich
zueinander und parallel zur Querachse Q' angeordnet und besitzen von dieser Querachse den gleichen Abstand wie die Öffnungen 12, so daß bei auf die
Grundplatte 5 aufgelegter Deckplatte 6 jedes Langloch 19 deckungsgleich mit einer
Öffnung 12 liegt.
Die Öffnungen 1 7 und 18 sind an ihren Längsrändern mit Einkerbungen 20 versehen,
und zwar jeweils im Bereich des oberen und unteren Endes und in der Mitte. Diese
Einkerbungen 20 dienen als Rasten für ein einstückig aus Kunststoff gefertigtes und
durch Einsetzen und Einrasten an der Öffnung 17 bzw. 18 befestigbares und dann in
dieser Öffnung in Längsrichtung verschiebbares Abdeckelement 21, welches als Aussperrsicherung wirkt und in einer mittleren Stellung durch Einrasten an den
mittleren Rasten 20 beispielsweise die Fallenöffnung 2 für die Schloßfalle sperrt,
während die Aussperrsicherung 21 in einer oberen oder unteren Stellung (nach dem
Einrasten in den oberen bzw. unteren Rast 20) die Fallenöffnung 2 für die Schloßfalle
freigibt.
Der in den Fig. 7-10 dargestellte Becher 4 kann in gleicher Weise als Fallenbecher
und als Riegelbecher verwendet werden. Er besteht im wesentlichen aus einem durch
Spitzengießen aus Kunststoff oder Metall hergestellten, langgestreckten Becherkörper
22, der an der Oberseite offen ist, d.h. dort eine rechteckförmige Öffnung bildet, und
ansonsten geschlossen ausgeführt ist, und zwar mit zwei Längsseiten 23, mit zwei an
diese anschließenden Schmalseiten 24 und mit einem Boden 25. Wie insbesondere die
Fig. 7 und 10 zeigen, besitzt der Becherkörper 22 im Schnitt parallel zu den
Schmalseiten 24 einen Querschnitt, der sich zu dem Boden 25 hin verjüngt. An der
dem Boden 25 abgewandten offenen Seite ist der Becherkörper 22 an jeder Schmalseite 24 jeweils mit einer von einer Abwinklung gebildeten Anlage 26
versehen. Der Außenquerschnitt des Becherkörpers 22 ist so gewählt, daß er mit dem
Boden 25 voraus von der Vorderseite der Grundplatte 5 her in die Öffnung 9 bzw. 10
eingesetzt werden kann, und zwar derart, daß jede Anlage 26 gegen eine Anlage 11
zur Anlage kommt und der in die Öffnung 9 bzw. 10 eingesetzte Becher 4 mit seiner
offenen Seite nicht über die Ebene der Vorderseite der Grundplatte 5 vorsteht. Bei in
die Öffnung 9 bzw. 10 eingesetztem Becher 4 sind die Längsseiten 23 parallel zu der
Längsachse L und die Schmalseiten 24 parallel zur Querachse Q.
Mit 27 ist in den Fig. 1 und 2 ein aus Kunststoff gefertigtes Abschlußstück bezeichnet,
welches an den Enden des Schließbleches 1 vorgesehen ist und mit einem Teilbereich
in den Raum an der Unterseite der Grundplatte 5 zwischen den beiden Schenkeln 8 des Plattenkörpers 7 hineinreicht, mit einem Teilbereich über die jeweilige
Schmalseite vorsteht und das Schließblech 1 dort abschließt. Am Abschlußstück 27
sind jeweils zwei Zapfen 28 vorgesehen, die in die Öffnungen 14 eingreifen und dadurch das Abschlußstück 27 während der Montage der Grundplatte 5 zumindest
vorläufig halten.
Die Montage des Schließbleches 1 erfolgt in der Weise, daß zunächst die mit den
Abschlußstücken 27 vormontierte Grundplatte 5 an dem Stockrahmen fixiert wird, und
zwar beispielsweise mit Hilfe einer das Langloch 15 durchgreifenden Schraube, wobei
die Schenkel 8 und die Abschlußstücke 27 gegen den Stockrahmen anliegen.
In einem nächsten Schritt, wird, je nach Bedarf, in die Öffnung 9 und/oder 10 ein
Becher 4 eingesetzt, und zwar mit dem Boden 25 voraus. In einem weiteren Schritt
wird dann auf die Grundplatte 5 die Deckplatte 4 aufgesetzt, und zwar derart, daß
letztere mit der Rückseite ihres Plattenkörpers 16 gegen die Vorderseite der
Grundplatte 5 anliegt. Mit Hilfe von Schrauben, die jeweils ein Langloch 19 und eine
Öffnung 12 durchgreifen, können dann die Grundplatte 5 und die Deckplatte 6
endgültig an dem Stockrahmen befestigt werden, wobei durch die Deckplatte 6 nicht
nur die im Langloch 15 vorhandene Schraube und auch die Öffnungen 14 bzw. die in
diese Öffnungen eingreifenden Zapfen der Abschlußstücke verdeckt sind, sondern auch die eingesetzten Becher 4 in der Grundplatte 5 fixiert sind. Durch die Langlöcher
19 ist es weiterhin möglich, die Deckplatte 6 in der Richtung der Achsen Q bzw. Q'
relativ zu der Grundplatte 5 einzustellen, um so die Öffnungen 17 und 18 optimal so
zu justieren, daß die Tür nach dem Einrasten der Falle im Schließblech 1 beispielsweise im Wind nicht klappert und/oder beim Abschließen der Tür mit dem
Schlüssel der richtige „Anzug" erreicht wird.
Die Fig. 11 und 12 zeigen die Grundplatte 5a einer weiteren Ausführungsform der
Neuerung, und zwar für ein gegenüber dem Schließblech 1 in der Länge verkürztes Schließblech, dessen Plattenkörper 7a lediglich eine Öffnung, nämlich die Öffnung 9
aufweist. Diese ist symmetrisch zu der senkrecht zu den Längsseiten 7a' verlaufenden
Querachse Q ausgeführt. Weiterhin besitzt die Grundplatte 5a am Plattenkörper 7a im
Bereich der beiden Schmalseiten 7a" die Öffnungen 12 mit den zugehörigen
Vorsprüngen 13 und die Öffnungen 14 für das Abschlußstück 27 bzw. dessen Zapfen
28 (Fig. 2).
An den beiden Schmalseiten der Öffnungen 9 sind vier Anlagen 11 a gebildet, und
zwar jeweils eine Anlage 11 a in einer Ecke dadurch, daß jede leistenartige Anlage 11
der Grundplatte 5 bis auf die die Anlagen 11 a bildende Bereiche in den Ecken
reduziert wurde.
Für die Grundplatte 5a sind verschiedene Deckplatten 6a (Fig. 14), 6b (Fig. 1 5) und 6c
(Fig. 16) vorgesehen. Diese Deckplatten sind ebenso wie die Grundplatte 5a
gegenüber der Deckplatte 6 verkürzt und besitzen lediglich eine Öffnung 29, 30 bzw.
31. Weiterhin sind die Deckplatten 6a, 6b und 6c an den beiden Schmalseiten 16a",
16b" und 16c" ihrer Plattenkörper 16a, 16b bzw. 16c jeweils mit den beiden
Langlöchern 19 versehen, und zwar derart, daß bei auf die Grundplatte 5a aufgesetzter
Deckplatte 6a, 6b bzw. 6c jedes Langloch 19 deckungsgleich mit einer Öffnung 12 der
Grundplatte 5a liegt und auch die Öffnungen 29, 30 bzw. 31 deckungsgleich mit der
Öffnung 9a angeordnet ist. Die Öffnungen 29, 30 und 31 sind in ihren Abmessungen
wiederum kleiner als die Öffnung 9, so daß nach dem Aufsetzen der jeweiligen Deckplatten auf die Grundplatte 5a der in die Öffnung 9a eingesetzte Becher dort
gehalten ist.
Die Grundplatte 5a und die zugehörigen Deckplatten 6a - 6c werden insbesondere
dort als Schließblech verwendet, wo das Türschloß noch weitere, vom Hauptschloß fernliegende Riegel antreibt, wobei die Deckplatte 6a insbesondere für Fallenriegel,
die Deckplatte 6b insbesondere für Rechteckriegel und die Deckplatte 6c insbesondere
für Hakenriegel geeignet ist. Die sich deckenden Öffnungen 9a und 29, 30 bzw. 31 die
Öffnungen für den Fallenriegel, Rechteckriegel oder Hakenriegel.
Die Grundplatte 5 und 5a sowie die Deckplatten 6, 6a - 6c sind jeweils aus Stahlblech
gefertigt und an den Oberflächen vergütet bzw. korrosionsgeschützt ausgeführt..
Die Neuerung wurde voranstehend an Ausführungsbeispielen beschrieben. Es versteht
sich, daß verschiedene Abweichungen möglich sind, ohne daß dadurch der der Neuerung zugrundeliegende Gedanke verlassen wird.
| Bezugszeichenl iste | Schließblech | |
| 1 | Fallenöffnung | |
| 2 | Riegelöffnung | |
| 3 | Becher | |
| 4 | Grundplatte | |
| 5,5a | Deckplatte | |
| 6, 6a, 6b, 6c | Plattenkörper | |
| 7,7a | Längsseite | |
| T1 7a' | Schmalseite | |
| 7", 7a" | Schenkel | |
| 8 | Öffnung | |
| 9,9a, 10 | Anlage | |
| 11, 11a | Öffnung | |
| 12 | Vorsprung mit Vertiefung | |
| 13 | Öffnung | |
| 14 | Langloch | |
| 15 | Plattenkörper | |
| 16, 16a, 16b, 16c | Öffnung | |
| 17, 18 | Langloch | |
| 19 | Rast | |
| 20 | Formteil | |
| 21 | Becherkörper | |
| 22 | Längsseite | |
| 23 | Schmalseite | |
| 24 | Boden | |
| 25 | Anlage | |
| 26 | Abschlußstück | |
| 27 | Zapfen | |
| 28 | Öffnung | |
| 29-31 |
A18444.DOC
Claims (18)
1. Schließblech für Türschlösser, mit einer Grundplatte (5, 5a) und mit einer mit ihrer
Rückseite gegen eine Vorderseite der Grundplatte anliegenden Deckplatte (6, 6a, 6, 6c), wobei in den Platten sich deckende Öffnungen (9, 9a, 10; 17, 18, 29 - 31)
zur Bildung wenigstens einer Fallen- und/oder Riegelöffnung (2, 3) vorgesehen sind, sowie mit wenigstens einem an dem Schließblech im Bereich dieser Fallen-
und/oder Riegelöffnung (2, 3) vorgesehenen Becher (4), dadurch gekennzeichnet,
daß die Grundplatte (5, 5a) und die Deckplatte (6, 6a, 6b, 6c) getrennte, miteinander verbindbare Teile sind, und daß der wenigstens eine Becher (4)
zwischen der Grundplatte (5, 5a) und der an dieser befestigten Deckplatte (6, 6a,
6c) eingespannt bzw. gehalten ist.
2. Schließblech nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der wenigstens eine
Becher (4) mit wenigstens einer ersten Anlage (26) versehen ist, mit der der Becher
(4) zwischen der Grundplatte (5, 5a) und der an dieser befestigten Deckplatte (6,
6a, 6c) eingespannt bzw. gehalten ist.
3. Schließblech nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
Grundplatte (5, 5a) und die Deckplatte (6, 6a, 6b, 6c) durch Schrauben (32) mit einander verbunden sind.
4. Schließblech nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Becher (4) an einer offenen Seite eines diesen Becher
bildenden Becherkörpers (22) zwischen der Grundplatte (5, 5a) und der an dieser befestigten Deckplatte (6, 6a, 6c) eingespannt bzw. gehalten ist.
5. Schließblech nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die wenigstens eine erste Anlage (26) von einem
überstehenden Randbereich des Bechers (4) gebildet ist.
6. Schließblech nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich der wenigstens einen Öffnung (9, 9a, 10) der
Grundplatte (5, 5a) zumindest eine zweite Anlage (11, 11a) für die wenigstens eine
erste Anlage (26) des Bechers (4) gebildet ist.
7. Schließblech nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnung (17, 18, 29 - 31) in der Deckplatte (6, 6a - 6c)
kleiner ist als die entsprechende Öffnung (9, 9a, 10) in der Grundplatte (5, 5a).
8. Schließblech nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Anlage (11, 11a) gegenüber der Ebene der
Oberseite der Grundplatte (5, 5a) versetzt ist.
9. Schließblech nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die wenigstens eine zweite Anlage (11, 11a) von einem
vorzugsweise abgewinkelten, in die Öffnung (9, 9a, 10) der Grundplatte (5, 5a)
hineinreichenden Vorsprung gebildet ist.
10. Schließblech nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Deckplatte (6, 6a - 6c) mit ihrer der Grundplatte (5, 5a)
zugewandten Seite eine dritte Anlage für den wenigstens einen Becher (4) bzw. dessen erste Anlage (26) bildet.
11. Schließblech nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß sich die Deckplatte (6, 6a - 6c) über die gesamte Grundplatte
(5, 5a) erstreckt.
12. Schließblech nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Deckplatte (6, 6a - 6c) zumindest in einer Achsrichtung,
vorzugsweise in einer Achsrichtung (Q) quer zur Längserstreckung des
Schließbleches einstellbar gegen die Grundplatte (5, 5a) vorgesehen ist.
A1B444.DOC
13. Schließblech nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Grundplatte (5, 5a) als flaches U-Profil ausgeführt ist.
14. Schließblech nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Deckplatte (6, 6a - 6c) flach ausgebildet ist.
5. Schließblech nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungsschrauben (32) zum Befestigen des
Schließbleches an einem Flügelrahmen zugleich die Schrauben zum Verbinden von Grundplatte (5, 5a) und Deckplatte (6, 6a - 6c) sind.
16. Schließblech nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch
wenigstens ein an einer Schmalseite des Schließbleches vorgesehenes Abschlußstück (27), welches mit Befestigungszapfen (28) in eine Öffnung (14) der
Grundplatte (5, 5a) eingreift, und daß diese Befestigungsöffnungen (14) durch die
Deckplatte (6, 6a - 6c) abgedeckt sind.
17. Schließblech nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Grundplatte (5, 5a) und/oder die Deckplatte (6, 6a - 6c)
aus Metallblech, vorzugsweise aus Stahlblech durch Stanzen sowie ggf. durch Biegen hergestellt ist.
18. Schließblech nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der wenigstens eine Becher (4) als Spritzgußteil,
vorzugsweise aus Kunstoff oder Metall hergestellt ist.
Priority Applications (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29812639U DE29812639U1 (de) | 1998-07-17 | 1998-07-17 | Schließblech |
| GB9916498A GB2339837B (en) | 1998-07-17 | 1999-07-15 | Striking plate |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29812639U DE29812639U1 (de) | 1998-07-17 | 1998-07-17 | Schließblech |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29812639U1 true DE29812639U1 (de) | 1999-01-28 |
Family
ID=8059923
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29812639U Expired - Lifetime DE29812639U1 (de) | 1998-07-17 | 1998-07-17 | Schließblech |
Country Status (2)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29812639U1 (de) |
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