DE20004808U1 - Abwasserschachtsystem - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft ein Abwasserschachtsystem, das in ein Kanalsystem, insbesondere zur Ableitung von Abwasser, eingebunden ist.
In der Praxis sind Abwasserschachtsysteme bekannt, die entweder aus Steinzeug-Bauteilen, aus Kunststoff-Bauteilen oder Betonschächten, die in die jeweiligen Sammelleitungen eingebunden sind, bestehen.
Eine bekannte Schachtausbildung mit Steinzeug-Bauteilen gemäß DIN 295 ist wie folgt ausgeführt. Nach dem erfolgten Schachtaushub wird auf der freigelegten Erdschicht eine Sauberkeitsschicht aus Sand bzw. Kies aufgebracht. Auf diese wird mittels eines Hebezeuges ein Schachtunterteil aus Steinzeug aufgesetzt, dessen unteres Ende eine kreisförmige Sohlplatte aus Steinzeug umschließt, wobei die umlaufende Fuge zwischen der Sohlplatte und dem Schachtunterteil bereits durch den Hersteller abgedichtet ist. Die Berme &eegr; des Schachtunterteils werden bis zur Höhe des Auftritts in herkömmlicher Weise aufgemauert. In den Schacht ist das Steinzeug-Gerinne mit den erforderlichen Anschlußstutzen bzw. - muffen in einer definierten Höhe und Neigung eingebunden. Auf das Schachtunterteil werden Schachtringe bis zur erforderlichen Bauhöhe mittels eines Hebezeuges aufgesetzt. Die Verbindungsstellen zwischen den aufgesetzten Ringen sind mittels Dichtungen abgedichtet. Auf den obersten Schachtring wird eine Abdeckplatte aufgesetzt. In der Abdeckplatte befindet sich ein Mannloch, das mit einer Schachtabdeckung abgedeckt wird. Im Inneren des Schachtes wird abschließend noch eine Steighilfe, z.B. eine Leiter, montiert. Fertigschächte aus Kunststoff sind in analoger Weise aufgebaut, wobei zumindest die Schachtwand, Auftritt und Gerinne sowie das Anschlußrohr aus Kunststoff bestehen.
Die Errichtung von Steinzeugschächten ist mit einem hohen manuellen Arbeitsaufwand verbunden und erfordert den zusätzlichen Einsatz maschineller Verlegetechnik. Ein weiteres Problem stellt das hohe Gewicht der Steinzeug-Bauteile dar, die nur mittels Hebezeugen verlegt werden können. Ein weiterer Nachteil ist der erhöhte Transportaufwand für die relativ schwergewichtigen Steinzeugbauteile. Aus vorgenannten Gründen wurden zumindest im kommunalen Abwasserbereich Steinzeugschächte durch Kunststoffschächte verdrängt. Eine Vielzahl an bestehenden Abwassersystemen sind jedoch mit Rohrsystemen auf der Basis von Steinzeugrohren verlegt. Die erforderliche Anbindung neuer oder auszuwechselnder Abwasserschächte
aus Kunststoff mit entsprechenden Kunststoffanschlußrohren an Steinzeugkanäle erweist sich in der Praxis als problematisch.
Der Erfindung lag die Aufgabe zugrunde, einen Abwasserschacht zu schaffen, der sich durch ein geringes Gewicht auszeichnet, einfach, ohne zusätzliche Gerätetechnik zu verlegen ist und einen materialidentischen Anschluß mit Steinzeugkanälen ermöglicht.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe durch die im Anspruch 1 angegebenen Merkmale gelöst. Geeignete Ausgestaltungsvarianten sind Gegenstand der Ansprüche 2 bis 16.
Die vorgeschlagene Lösung ermöglicht die Herstellung von Abwasserschächten aus Kunststoff mit einem als Steinzeugkanal ausgebildeten Wasserableitungssystem. Dadurch werden einerseits erhebliche Gewichtsreduzierungen für das jeweilige Schachtunterteil erzielt, die im Vergleich zu Abwasserschächten in vollständiger Steinzeugausfertigung ca. 80 % betragen. Die Schachtunterteile der neuen Schächte können manuell, ohne den Einsatz einer aufwendigen Verlegetechnik, verlegt werden. Das aus Steinzeug bestehende Wasserableitungssystem kann in herkömmlicher Weise mit bereits vorhandenen Steinzeugkanälen des Abwassersystems verbunden werden. Die Materialidentität eines einheitlich aus Steinzeug verlegten Kanalsystems gewährleistet eine hohe Lebensdauer. Das geringe Gewicht der Schachtunterteile wirkt sich auch vorteilhaft auf die Transportkosten aus. Im Vergleich zu vollständig aus Steinzeug bestehenden Schächten reduzieren sich die Kosten einschließlich Einbau beim Kunden um ca. 50 %.
Die Fugen zwischen dem Kunststoff-Schachtunterteil und dem aus Steinzeug bestehenden Wasserableitungssystem können entweder mittels eines Kunstharzmörtels oder mittels elastischer Dichtungselemente mediendicht verschlossen werden.
Durch den Einsatz eines speziellen Zwei-Komponenten-Kunstharzmörtels auf Epoxidharzbasis gelang es, die Verbindungsstellen zwischen dem Kunststoff-Schachtunterteil und dem Steinzeug-Wasserableitungssystem dauerhaft und wasserdicht abzudichten und einen Materialverbund hoher Festigkeit herzustellen. Die Fügestellen können hohen mechanischen Belastungen ausgesetzt werden, so daß während des Einbaus im Vergleich zu herkömmlichen Schächten keine besonderen Vorschriften einzuhalten sind.
Als alternative Lösung kann die Abdichtung der Fugen auch durch den Einsatz elastischer Dichtungen erfolgen. Die die Öffnungen begrenzenden Wandabschnitte der Kunststoff-Schachtunterteile können z.B. dicker ausgeführt werden, wobei in den verdickten Bereich eine Ringnut zur Aufnahme eines O-Ringes eingeformt ist. Auf die die Öffnungen begrenzenden Wandabschnitte kann auch eine U-förmige Ringraum-
Als alternative Lösung kann die Abdichtung der Fugen auch durch den Einsatz elastischer Dichtungen erfolgen. Die die Öffnungen begrenzenden Wandabschnitte der Kunststoff-Schachtunterteile können z.B. dicker ausgeführt werden, wobei in den verdickten Bereich eine Ringnut zur Aufnahme eines O-Ringes eingeformt ist. Auf die die Öffnungen begrenzenden Wandabschnitte kann auch eine U-förmige Ringraum-
dichtung aufgesetzt werden. Die Wandabschnitte des Kunststoff-Schachtunterteiles können auch mit einem angeformten Ringbund versehen werden, auf den eine Ringraumdichtung aufgesteckt wird. Es besteht auch die Möglichkeit, eine mit einem Quellmittel ausgerüstete Ringraumdichtung einzusetzen. An Stelle einer Ringraumdichtung kann auch eine sogenannte Adapterdichtung eingesetzt werden, die an dem Ringbund befestigt wird. Eine weitere Ausgestaltung besteht darin, das Kunststoff-Schachtunterteil im Zweikomponenten-Spritzgießverfahren bereits mit einer angeformten Dichtung herzustellen. Beim Einsatz einer elastischen Dichtung ist es dann zur Montage des Steinzeug-Wasserableitungssytems erforderlich, auf dieses ein
Soweit bekannt, existieren bisher keine Lösungen, die eine dauerhaft feste und wasserdichte Verbindung zwischen Kanalbauteilen aus Steinzeug und Kunststoff gewährleisten. Der Herstellungsaufwand für die neuen Schachtunterteile ist relativ gering und läßt sich problemlos in die Serienfertigung für die Vorfertigung der Schächte integrieren. Die erforderlichen Kunststoff-Schachtunterteile werden gesondert im Spritzgießverfahren oder nach einer anderen üblichen Technologie hergestellt. Ein weiterer Vorteil beim Einbau des erfindungsgemäßen Abwasserschachtsystems besteht darin, daß eine Ausfüllung des unteren Teiles des Schachtunterteils mit Beton nicht mehr erforderlich ist, da in dem Kunststoff-Schachtunterteil bereits ein Auflage- oder Abstützelement aus Kunststoff für das Wasserableitungssystem bzw. das Gerinne oder Durchgangsrohr, z.B. in Form einer Halbschale, vorgesehen ist. Nach Abschluß der Fügearbeiten, der Einbindung des Wasserableitungssytems in das Kunststoff-Schachtunterteil, kann dann soweit erforderlich, noch eine Berme aus Steinzeug eingesetzt werden, die in analoger Weise, auch an den Verbindungsstellen zu der Innenseite des Kunststoff-Schachtunterteils mit dem gleichen Kunstharzmörtel abgedichtet wird. Das vorgeschlagene Abwasserschachtsystem ist ein wesentlicher Bestandteil in einem Kanalsystem und dient insbesondere zur Wartung, Kontrolle und Reinigung des Kanalsystems, zur Be- und Entlüftung sowie zu Richtungs-, Neigungs- und Querschnittsänderungen im Kanal. Bevorzugte
Wassergewinnungsgebieten, zur Deponieentwässerung und sonstige Schmutzwasserkanäle.
Die Erfindung soll nachstehend an einem Beispiel näher erläutert werden. In der zugehörigen Zeichnung zeigen
Fig. 1 ein Kunststoff-Schachtunterteil im Längsschnitt, Fig. 2 einen Schnitt gemäß der Linie A-A in Figur 1,
Fig. 3 einen Schnitt gemäß der Linie B-B in Figur 1, Fig. 4 ein Steinzeuggerinne als Vorderansicht, Fig. 5 das Steinzeuggerinne gemäß Figur 4 als Draufsicht, Fig. 6 eine Steinzeug-Berme als Einzelteil,
Fig. 9 die Einzelheit X der Figur 7 unter Verwendung einer Ringraumdichtung, Fig. 10 die Einzelheit X der Figur 7 mit angeformtem Ringbund und unter
In der Figur 1 ist ein vorgefertigtes Schachtunterteil 1 aus Kunststoff, HDPE, dargestellt, das einen kreisrunden Querschnitt besitzt. Im unteren Teil des Schachtes 1 ist ein Auflage- bzw. Stützelement 2 angeordnet, das mit der Wandung 3 des Schachtes 1 verbunden ist und mittig als halbkreisförmige Schale 4 zur Aufnahme des Steinzeugrohres 8 ausgebildet ist. Je nach Ausführungsart kann das Auflage- oder Stützelement 2 auch geneigt ausgebildet sein, entsprechend dem gewünschten Gefälle für das Steinzeugrohr 8. In der Wandung 3 des Schachtes 1 sind zwei auf einer Achse 5 liegende kreisförmige Durchbrüche 6, 7 angeordnet, die im Durchmesser ca. 1 bis 3 mm größer sind als der Außendurchmesser des durchzusteckenden Steinzeugrohres 8. In den Figuren 4 und 5 ist als Freispiegelleitung ein Steinzeugrohr 8 gezeigt. Dieses ist an einem Ende als Muffe 9 ausgebildet und in seiner Länge so bemessen, daß dieses nach dem Einsetzen in den Schacht 1 die Außenwandung 3 des Schachtes 1 um einige Zentimeter überragt, wie in Figur 7 gezeigt. Infolge der halbkreisförmigen Ausnehmung 10 ist das Steinzeugrohr 8 als Freispiegelleitung ausgebildet. In der Figur 6 ist eine Steinzeugberme 11 dargestellt, als Draufsicht und Vorderansicht, die nach dem Einsetzen des Steinzeugrohres 8 in den Schacht 1 in Höhe des freigespiegelten Bereiches des Steinzeugrohres 8 zu beiden Seiten eingesetzt wird (Figur 8). Nach dem Einsetzen des Steinzeugrohres 8 in den Schacht 1 in der gewünschten Endlage, werden zuerst die benachbarten Flächen im Bereich der Verbindungsstellen mit einer streichfähigen Grundierung auf Epoxidharzbasis vorbehandelt. Als Grundierung wird ein Zwei-Komponenten-Kunstharz eingesetzt, dessen Basiskomponente aus Epoxidharzen mit einem durchschnittlichen Molekulargewicht von < 700 besteht. Als Härterkomponente wird Isophorondiamin eingesetzt. Diese werden in einem Mischungsverhältnis Basis-/Härtekomponente von 100/42 mittels eines mechanischen Rührers bei Raumtemperatur vermischt und anschließend auf die Fügestellen aufgetragen. Selbstverständlich werden die zu benetzenden
Flächen vor dem Grundieren gereinigt. Nach einer Zeitdauer von ca. 15 bis 30 min. wird dann auf die Fügestellen ein Zwei-Komponenten-Kunstharzmörtel pastöser Konsistenz aufgetragen. Die Basis-Komponente besteht ebenfalls aus Epoxidharzen mit einem durchschnittlichen Molekulargewicht < 700 und die Härterkomponente aus Isophorondiamin und Benzylalkohol. Das Mischungsverhältnis Basis-/Harterkomponente beträgt 100/5. Nach dem Verrühren der beiden Komponenten wird das Kunstharz innerhalb von 30 min auf die Fügestellen in einer Schichtdicke von 5 bis 10 mm aufgespachtelt und durch Zureiben verdichtet. Infolge der pastösen Konsistenz und dem Verdichten werden die vorhandenen Fugen zwischen dem Kunststoff-
Gleichzeitig wird an den Verbindungsstellen 12 eine zusätzliche Kunstharzmörtelwulst gebildet. Diese ist in den Figuren 7 und 8 durch die Position 12 gekennzeichnet. Nach einer Aushärtzeit von ca. 24 Stunden ist der Schacht bereits transportfähig und kann nach ca. 7 Tagen voll belastet werden.
Versuche haben gezeigt, daß die Verbindungsstellen 12 absolut wasserdicht sind und beim Versuch, die gefügten Teile durch Zugbelastung zu trennen, das Steinzeugrohr entweder beschädigt oder zerstört wurde, ohne nachteilige Auswirkungen auf die Klebfuge.
Die vorstehend erläuterte Verbindungstechnik ist auch zum Verbinden von Schachtbauteilen aus Vinylchloridpolymerisaten, wie z.B. PVC, mit Steinzeugrohren geeignet. Anstelle einer Freispiegelleitung kann auch eine geschlossene Rohrdurchführung aus Steinzeug eingesetzt werden. Je nach Anwendungsfall können die Steinzeugrohre auch mit einem oder mehreren Zu- und Ablaufrohren verbunden sein. In den Figuren 9 bis 11 sind noch drei weitere Ausführungsvarianten bei Verwendung elastischer Dichtungen zum Abdichten der Fugen anstelle von Kunstharzmörtel dargestellt.
Die vorstehend erläuterte Verbindungstechnik ist auch zum Verbinden von Schachtbauteilen aus Vinylchloridpolymerisaten, wie z.B. PVC, mit Steinzeugrohren geeignet. Anstelle einer Freispiegelleitung kann auch eine geschlossene Rohrdurchführung aus Steinzeug eingesetzt werden. Je nach Anwendungsfall können die Steinzeugrohre auch mit einem oder mehreren Zu- und Ablaufrohren verbunden sein. In den Figuren 9 bis 11 sind noch drei weitere Ausführungsvarianten bei Verwendung elastischer Dichtungen zum Abdichten der Fugen anstelle von Kunstharzmörtel dargestellt.
Die Abdichtung mittels der elastischen Dichtungen 13,14,15 erfolgt in identischer Weise an den beiden Verbindungsstellen 12 zwischen dem Kunststoff-Schachtunterteil 1 und dem Steinzeugrohr 8. In der Ausführungsvariante gemäß Figur 9 ist der Wandabschnitt 3 des Kunststoff-Schachtunterteiles im Wesentlichen analog wie in Figur 7 ausgeführt. In den außenliegenden Bereichen des Auflage- bzw. Stützelementes 2 ist eine umlaufende Nut 16 eingearbeitet, um in diesem Bereich einen Wandabschnitt zu bilden, auf den die Ringraumdichtung 13 aufgesteckt wird. Die Ringraumdichtung 13 umschließt die die jeweiligen Öffnungen 6, 7 begrenzenden
Die in Figur 10 gezeigte Variante ist sowohl im Bereich der Wandabschnitte 3 als auch des Auflage- und Stützelementes 2 mit einem angeformten Ringbund 17 versehen. Auf den nach außen gerichteten Flansch des Ringbundes 17 ist die Ringraumdichtung 14
aufgesetzt, die auch eingeklebt werden kann. Die in Richtung zu dem Steinzeugrohr 8 zeigenden Schenkel der Ringraumdichtung 13 bewirken den mediendichten Verschluß im Bereich der Fugen.
Bei der in Figur 11 gezeigten Variante sind die Öffnungen 6, 7 des Kunststoff-Schachtunterteiles 1 paßgenau zum Außendurchmesser des Steinzeugrohres 8 ausgeführt. Die Wandabschnitte 3 des Kunststoff-Schachtunterteiles 1 sind analog wie bei der Ausführung gemäß der Figur 10 mit einem Ringbund 17 versehen. Als Dichtung wird eine sogenannte ringförmige Adapterdichtung 15 eingesetzt, die im aufgesetzten Zustand den Ringbund 17 und das Steinzeugrohr 8 mediendicht umschließt.
Claims (16)
1. Abwasserschachtsystem, bestehend aus mindestens einem Schachtunterteil aus Kunststoff und einem Wasserableitungssystem mit mindestens zwei Anschlüssen am Außenumfang des Schachtunterteiles, dadurch gekennzeichnet, daß das Wasserableitungssystem (8) aus Steinzeug besteht, das in die in dem Kunststoff- Schachtunterteil (1) vorgesehenen Öffnungen (6, 7) eingesetzt ist, und entweder mindestens die Flächen im Bereich der Verbindungsstellen (12) zwischen dem Kunststoff-Schachtunterteil (1) und dem Steinzeug-Wasserableitungssystem (8) mit einer Grundierung auf Epoxidharzbasis vorbehandelt sind und abschließend die Fugen im Bereich der grundierten Verbindungsstellen (12) mittels eines Zwei- Komponenten-Kunstharzmörtels auf Epoxidharzbasis oder die Fugen im Bereich der Verbindungsstellen (12) mittels elastischer Dichtungen (13, 14, 15) mediendicht verschlossen sind.
2. Abwasserschachtsystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtungen (13) als U-förmige Ringraumdichtungen ausgebildet sind, die auf den die Öffnungen (6, 7) begrenzenden Wandabschnitten (3) des Kunststoff-Schachtunterteiles (1) aufgesteckt sind.
3. Abwasserschachtsystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die die Öffnungen (6, 7) begrenzenden Wandabschnitte (3) des Kunststoff-Schachtunterteiles (1) einen nach außen gerichteten Ringbund (17) aufweisen.
4. Abwasserschachtsystem nach einem der Ansprüche 1 und 3, dadurch gekennzeichnet, daß jeweils von außen eine Ringraumdichtung (14) oder eine Adapterdichtung (15) aufgesetzt sind.
5. Abwasserschachtsystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtungen an den die Öffnungen (6, 7) begrenzenden Wandabschnitten (3) des Kunststoff-Schachtunterteiles (1) angeformt sind.
6. Abwasserschachtsystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtungen als Null-Ringe ausgebildet sind, die in Ringnuten, die sich an der Stirnseite der die Öffnungen (6, 7) begrenzenden Wandabschnitte (3) befinden, eingelegt sind.
7. Abwasserschachtsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Kunststoff-Schachtunterteil ein Auflage- oder Abstützelement (2, 4) für das Wasserableitungssystem (8) aus Steinzeug angeordnet ist.
8. Abwasserschachtsystem nach einem der Ansprüche 1 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Zwei-Komponenten-Kunstharzmörtel pastöser Konsistenz ist und aus einer Epoxidharze mit einem durchschnittlichen Molekulargewicht ≤ 700 enthaltenden Basis-Komponente und einer aus Isophorondiamin und Benzylalkohol enthaltenden Härterkomponente besteht, in einem Mischungsverhältnis der Gewichtsanteile von Basis-Komponente zu Härterkomponente von 18 bis 22 : 1.
9. Abwasserschachtsystem nach einem der Ansprüche 1 oder 7 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Zwei-Komponenten-Kunstharzmörtel in einer Schichtdicke von 2 bis 50 mm verdichtend aufgetragen ist.
10. Abwasserschachtsystem nach einem der Ansprüche 1 oder 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Grundierung aus einem streichfähigen Zwei- Komponenten-Kunstharz auf der Basis von Epoxidharz besteht, der aus einer Basis-Komponente aus Epoxidharzen mit einem durchschnittlichen Molekulargewicht ≤ 700 und einer Härterkomponente aus Isphorondiamin besteht, in einem Mischungsverhältnis der Gewichtsanteile der Basis-Komponente: Härterkomponente von 1 : 0,35 bis 0,50.
11. Abwasserschachtsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Kunststoff-Schachtunterteil (1) aus Polyethylen oder einem Vinylchloridpolymerisat besteht.
12. Abwasserschachtsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Wasserableitungssystem (8) aus einer Freispiegelleitung mit oder ohne Berme (11) besteht.
13. Abwasserschachtsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Berme (11) aus Steinzeug besteht.
14. Abwasserschachtsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß das Wasserableitungssystem (8) aus einer geschlossenen Rohrdurchführung besteht.
15. Abwasserschachtsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß in die Rohrdurchführung oder die Freispiegelleitung (8) eine oder mehrere Zu- oder Abläufe eingebunden sind.
16. Abwasserschachtsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß das Wasserableitungssystem (8) geneigt angeordnet ist.
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| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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-
1999
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2000
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|---|---|---|---|---|
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Also Published As
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|---|---|
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