DE4011736A1 - Verfahren zur herstellung von schaechten - Google Patents
Verfahren zur herstellung von schaechtenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung von
vorzugsweise zylindrisch geformten, hohlen Baukörpern, ins
besondere Schächten, die in der Regel für die Be- bzw. Ent
wässerung, als Kontrollteil oder zur Armaturenmontage ver
wendet werden.
Schächte werden unter anderem zur Zeit nach einem Verfahren
errichtet, bei dem ein Rohrstück zunächst von unten mit ei
ner Bodenplatte geschlossen wird. Das Rohrstück besteht da
bei aus Asbestzement. In dem Rohrstück, das den Schacht-
Grundkörper bildet bzw. in dessen Wänden sind werkseitig
Einbindekupplungen in der erforderlichen Anzahl und Größe
unlösbar eingeklebt bzw. einzementiert. Ein derart vorge
fertigter Schacht wird nun auf die Baustelle gebracht.
Dort wird das Schacht-Gerinne mit der jeweils erforderlichen
Krümmung und Steigung in den vorgefertigten Schacht einge
bracht. Ein Schacht-Grundkörper dieser Art ist in der Zeit
schrift "Installateur, Klempner, Zentralheizungsbauer (IKZ)"
1971, Heft 18, Seite 44, beschrieben worden.
Aus Gründen einer bequemen Fertigung des Gerinnes darf die
Höhe des an der Baustelle angelieferten Rohrstückes höchstens
etwa 100 cm betragen. Würde das Rohrstück eine größere Höhe
von beispielsweise 200 cm bis 500 cm haben, müßte der das
Gerinne erstellende Arbeiter selbst in dieses Rohrstück hin
einsteigen und könnte in diesem Falle - da er ja eine Stand
fläche benötigt - zunächst nur eine Hälfte des Gerinnes aus
formen. Nachdem diese erste Hälfte eine ausreichend hohe
Standfestigkeit besitzt, könnte sich der Arbeiter auf diese
Stellen und sodann die andere Hälfte des Gerinnes fertig
stellen. Diese Art der Herstellung eines Schacht-Gerinnes
wäre nicht nur eine sehr beschwerliche, sondern auch eine
sehr zeitraubende und damit kostspielige Verfahrensweise.
Daraus ergibt sich zwingend die Notwendigkeit, die oben er
wähnte Höhe des Rohrstückes, nämlich 50 cm bis 100 cm, nicht
zu überschreiten. Die erforderliche, das Maß von 50 cm bis
100 cm überschreitende Höhe des Schachtes wird durch eine
entsprechende Anzahl von an der Baustelle aufzubringenden,
verschieden hohen Distanzringen mit zwischen diesen anzu
ordnenden Zwischenringen erreicht. Den Abschluß bildet unter
Zwischenschaltung eines geeigneten Übergangsringes der koni
sche Schachthals mit weiteren Auflageringen. Die Schachtab
deckung wird auf diese Anordnung aufgesetzt.
Hier kommt erschwerend noch hinzu, daß die Verwendung von
Rohren mit einem Nenndurchmesser von mehr als 400 cm nach
dem zuvor beschriebenen Verfahren praktisch nicht möglich
ist, da größere Durchmesser von Rohren bzw. von Anschluß
leitungen in dieser Art und Weise nicht hergestellt werden
können, absolute Befestigungs- und Einbauprobleme bestehen.
Es bedarf keines Nachweises, daß ein nach vorstehender Metho
de erstellter Schacht infolge der an der Baustelle vorzuneh
menden Betonierarbeiten und der Vielzahl aufwendiger, erst
an der Baustelle zusammenfügbarer Einzelteile hohe Kosten
verursacht. Außerdem besteht die Gefahr, daß das an der Bau
stelle zu erstellende Gerinne infolge der dort herrschenden
äußeren Einflüsse unsauber ausgeformt wird. Darüber hinaus
ist ein derartiger Schacht infolge seiner zahlreichen, schwer
einwandfrei abdichtbaren Einzelteile gegen die Gefahr des
Eindringens von Wasser in den Schacht nicht ausreichend ge
sichert. Da bei diesem Schacht die Einzelteile nicht starr
miteinander verbunden sind, besteht schließlich bei einsei
tig auf den Schacht wirkendem Erddruck während des Auffül
lens der Baugrube, in die der Schacht eingesetzt worden ist,
die Gefahr, daß die Einzelteile in Richtung des Erddruckes
nachgeben.
Infolge der Tatsache, daß die Endfertigung der nach dem be
kannten Verfahren errichteten Kanalschächte stets unter
freiem Himmel erfolgt und insbesondere das soeben herge
stellte Gerinne an Ort und Stelle so weit abgebunden haben
muß, daß es gegen das Eindringen bzw. Austreten von Flüssig
keiten mit Hilfe von geeigneten Abdichtungsmitteln, wie z. B.
Bitumen, Teer und dergleichen (welche im übrigen wiederum
Zeit zum Trocknen erfordern), geschützt werden kann, ist der
konventionelle Schachtbau sehr witterungsabhängig und somit
für die damit befaßten Auftraggeber und ausführenden Firmen
sowohl in zeitlicher Hinsicht als auch unter Kostengesichts
punkten schwer kalkulierbar.
Ein weiterer auf dem Markt befindlicher Schacht ist von der
Art her als reiner Abwasserschacht konzipiert. Dieser bringt
im Bereich des Einbaues von Großrohren, Dichtungen des Gerin
ne-Unterteils sowie Einbau verschiedener Anschlußmaterialien
für verschiedene Mantelrohre, wie Guß- und/oder Kunststoff
rohre, usw., keine befriedigenden Ergebnisse, so daß sich der
Bereich dieses Kanalschachtes in den Dimensionen von 100 cm
bis 120 cm Durchmesser bewegt. Außerdem bringt dieser Schacht
für Bauwerke in liegendem Einbau, insbesondere wenn die
Durchführungen an den Endplatten noch mechanische Belastun
gen wie beispielsweise Stöße, aufnehmen sollen, sehr große
Abdichtungsprobleme mit sich.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zur
Verfügung zu stellen, mit dem es ermöglicht wird, Bauwerke,
insbesondere Schächte, herzustellen, die in der Regel bei der
Be- bzw. Entwässerung und in Strom-, Gas- und Telefonnetz
werken eingesetzt werden, und bei deren Herstellung die im
Stand der Technik auftretenden Nachteile vermieden werden,
wobei es insbesondere ermöglicht werden soll, die genannten
Bauwerke kostengünstig in jeder benötigten Größe in absolut
dichter Weise herzustellen.
Außerdem ist es ein Ziel der vorliegenden Erfindung, die oben
genannte Aufgabe insbesondere für sämtliche Rohrmaterialien
und sämtliche Durchmesser, derzeit bis etwa 250 cm bzw. 300 cm,
die auf dem Markt verwendet werden, so einzusetzen, daß
die Einzelteile der betreffenden Bauteile eine absolut star
re statisch feste und wasserdichte Verbindung auch in Extrem
fällen und unter dynamischer Belastung auf Dauer ergeben.
Die der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe wird für ein Ver
fahren erfindungsgemäß durch den Gegenstand des Anspruches 1
gelöst.
Zweckmäßige Verfahrensvarianten sind durch die Merkmale in
den Unteransprüchen definiert.
Eine wasserdichte Platte wird in der Regel aus Stahlbeton
hergestellt, wobei die Herstellung im Werk erfolgt. An
schließend wird die wasserdichte Platte mit einem wasser
dichten Grundkörper, meist einem zylindrischen Rohrteil,
verbunden. Das Rohrteil ist mit Ausnehmungen und/oder Öff
nungen, beispielsweise für den Anschluß von Verbindungslei
tungen, versehen. Auch diese Tätigkeit wird im Werk vorge
nommen. Anschließend wird die in der Regel aus Stahlbeton
bestehende wasserdichte Platte und der wasserdichte Grund
körper bzw. das wasserdichte Rohr miteinander irreversibel
verbunden, indem eine zwischen den beiden Teilen auftreten
de Fuge ausgefüllt wird. Dabei wird die Fuge mit Materialien
für zug- und druckfeste Verbindungen, beispielsweise schwin
dungsfreiem Vergußmörtel, zugegossen. Erfindungsgemäß wird
beim werkseitigen Zusammensetzen der Platte und des Grund
körpers bzw. des Rohres eine Abdichtfuge vorgesehen. Diese
wird mit einem dauerelastischen Material, beispielsweise
einer Polyurethan/Teer-Kombination, in der Regel ausgefüllt,
in jedem Falle aber abgedichtet.
Auf diese Weise ist es möglich, die betreffenden Bauwerke
im Werk vollständig vorzufertigen, eventuell sogar, wie aus
dem nachfolgend beschriebenen Merkmalen ersichtlich, mit
eingebauten Installationen komplett vorzufertigen. Vorteil
hafterweise ist es mit derart vorgefertigten Bauwerken bzw.
Schächten möglich, auf der Baustelle äußerst kurzfristige
Einsetz- bzw. Versetzzeiten zu ermöglichen, so daß die Bau
stelle nur kurzfristig als Hindernis zu betrachten ist, wo
durch die anfallenden Kosten erheblich gesenkt werden kön
nen. Zusätzlich werden Sicherheitsaspekte äußerst günstig
beeinflußt, da gerade bei diesen Arten von Arbeiten, die Son
derabsteifungen und -schalungen verlangen, oft aufgrund der
großen Dimensionen der Bauwerke, die in der Baugrupe notwen
dig werdenden Freiflächen und Absteifungen der Grabenwände
die Arbeiten erschweren und in erheblichem Maße behindern.
Zudem ist es vorteilhafterweise möglich, für die im Werk
vollständig vorgenommene Fertigung eine gleichbleibende
Qualität zu gewährleisten, da die Herstellerwerke im all
gemeinen auch mit Prüfstellen zur Überwachung ausgerüstet
sind. Außerdem sind während des Herstellungsvorganges immer
wieder gleichmäßige Herstellungsbedingungen reproduzier
bar, was vor Ort, auf der Baustelle, schon allein aufgrund
verschiedenster Witterungsbedingungen nicht möglich ist.
Um eine verbesserte Festigkeit der Verbindung zwischen der
Platte und dem Grundkörper herzustellen, kann werkseitig
vor dem Zusammensetzen der genannten Teile, ein Bereich des
Grundkörpers mit Aufrauhungen versehen werden. Dieser Bereich
liegt im allgemeinen innerhalb der Fuge, die mit Materialien
für zug- und druckfeste Verbindungen, beispielsweise schwin
dungsfreiem Vergußmörtel, vergossen wird. In ergänzender
Weise oder anstelle der Aufrauhung können auch andere, die
Haftung verbessernde Oberflächenbearbeitungen vorgenommen
werden.
Vorteilhafterweise wird auf der Platte vor oder nach dem Zu
sammenfügen mit dem Grundkörper ein Gerinne eingebracht.
Dieses Gerinne wird in der Regel die Ausnehmungen bzw. Öff
nungen am Grundkörper miteinander verbinden. Auf diese Wei
se braucht das fertige Bauwerk bzw. der fertige Schacht auf
der Baustelle nur noch in eine Ausgrabung oder dergleichen
eingesetzt und mit den anzuschließenden Verbindungsleitungen
zusammengefügt zu werden. Auf diese Weise wird der Arbeits
anfall auf der Baustelle weiterhin reduziert.
Dabei können natürlich gleichzeitig noch andere für den Ver
wendungszweck des Baukörpers ausgelegter Einbauten auf der
Platte vor oder nach dem Zusammensetzen mit dem Grundkörper
eingesetzt werden. Dies ist insbesondere im Hinblick darauf
von Vorteil, daß die genannten Bauwerke bzw. Schächte auch
für den Einsatz bei Fernheizungen, für Gas-, Telefon- oder
auch Stromleitungen, ohne weiteres geeignet sind. Hierfür
können spezielle Anschlußelemente oder dergleichen vorge
sehen werden. Da das erfindungsgemäße Bauwerk bzw. der er
findungsgemäße Schacht die Kriterien der absoluten Dicht
heit erfüllt, ist es somit problemlos möglich, den durch das
erfindungsgemäße Verfahren hergestellten Schacht geradezu
universell einzusetzen.
Natürlich werden sämtliche aufgeführten Maßnahmen zur Her
stellung des Bauwerks bzw. des Schachtes erfindungsgemäß
vorzugsweise werkseitig hergestellt, was ein außergewöhnlich
hervorzuhebendes Merkmal der vorliegenden Erfindung ist.
Außerdem können sowohl auf der Platte als auch im Grundkör
per vorzugsweise werkseitig Einbauten aus vorgefertigten,
in der Regel wasserdichten Teilen, wie beispielsweise GFK,
Halbschalen aus Faserzement, Steinzeug oder Beton, in eine
gehärtete Oberfläche bzw. in Mauerwerk eingesetzt werden.
Außerdem können vorzugsweise werkseitig in der Platte wei
tere Ausnehmungen und/oder Öffnungen und/oder Armaturein
bauten oder dergleichen vorgesehen werden, die im Hinblick
auf den geplanten Verwendungszweck des Bauwerks ihre Anwen
dung finden.
Am Grundteil, das in der Regel aus Stahlbeton, Faserzement
oder auch Materialien wie beispielsweise GFK, PVC, PE oder
einfachem Beton, gefertigt ist, ist vorzugsweise werkseitig
in der bzw. den Ausnehmung/en bzw. Öffnung/en mit einem bzw.
mehreren Rohrstücken versehen. Dabei weisen die Rohrstücke
einen Verbindungsbereich auf, der vorzugsweise mittels eines
Zweikomponenten-Klebers im wesentlichen stoffschlüssig in
das Grundteil eingesetzt wird.
Hierdurch ist gewährleistet, daß bereits im Werk Anschluß
möglichkeiten für diverse Verwendungszwecke vorgesehen werden
können, die absolut dicht und sehr belastbar sind.
Bei einer weiteren Ausgestaltung kann, gleichfalls vorzugs
weise werkseitig, als Rohrstück eine Rohrhülse, beispiels
weise aus Faserzement, eingesetzt werden.
Der Verbindungsbereich eines jeden in Frage kommenden Rohr
stückes kann beispielsweise mit Rippen, Rillen oder derglei
chen ausgestattet sein, wodurch sich die mechanische Halt
barkeit der Verbindung mit dem Grundkörper vorteilhaft be
einflussen läßt.
In das Rohrstück, das in die Öffnung am Grundteil bzw. im
Schacht eingesetzt wird, kann ein Vergußmörtel formgerecht
eingegossen werden, wobei sich die Form außen an der Form
des Rohrstücks orientiert, während die Form am Innendurch
messer sich danach richtet, welcher Rohrtyp, welches Rohr
material bzw. welcher Rohrdurchmesser später an den Schacht
angeschlossen werden soll.
Um die Dichtigkeit und die mechanische Belastbarkeit ent
lang der Grenzfläche Vergußmörtel/Rohrstück zu verbessern,
ist es von Vorteil, eine Haftbrücke vorzusehen. Diese Haft
brücke kann unterschiedlich ausgestaltet sein, beispiels
weise durch eine Oberflächenstruktur der Innenwandung des
Rohrstückes oder durch ein haftvermittelndes Ein- oder Mehr
komponentenmaterial, beispielsweise aus Kunststoff.
Der Vergußmörtel sollte in verarbeitungsfähigem Zustand sehr
gute Fließfähigkeit sowie eine kontrollierte Expansion vor
zuweisen haben. Außerdem sollte der Vergußmörtel mit hohen
Anfangs- und Endfestigkeiten ausgestattet sein. Von großer
Wichtigkeit ist, daß der Vergußmörtel im wesentlichen schwin
dungsfrei ist. Auch eine hohe Beständigkeit gegen Frost und
verschiedene Chemikalien ist von Vorteil. Diese gewünschten
Eigenschaften sind für die Anwendung sowohl in der zwischen
der Platte und dem Grundkörper auftretenden Fuge als auch in
dem eben genannten Bereich zur Erzielung der genannten Vor
teile erforderlich. Allerdings können auch andere Materia
lien, die die genannten Eigenschaften innehaben, hier ohne
weiteres verwendet werden.
Die Verwendung eines feinen, einkomponentigen und vergüte
ten Vergußmörtels auf Zementbasis, der sich nach dem Merk
blatt "Vergußmörtel", Merkblatt für die Anwendung, Abnahme
und Prüfung von werkgemischten Vergußmörteln des deutschen
Beton-Vereins e. V. richtet, hat sich als besonders zweckmäßig
erwiesen. Dadurch, daß schwindungsfreier Vergußmörtel ein
gesetzt wird, ist es möglich, rohranschlußseitig Schacht
anschlußstücke zumindest teilweise stoffschlüssig einzu
gießen.
Als zusätzliche Maßnahme zur weiteren Verbesserung der Dich
tigkeit kann zwischen dem Rohrstück und dem Schachtanschluß
stück bevorzugt eine dauerelastische und umlaufende Dichtung
vorgesehen sein, die an den benachbarten Teilen haftet.
Auf diese Weise ist die Dichtung im Anschlußstück verankert.
Genauso wie ein Schachtanschlußstück im Vergußmörtel ein
gegossen werden kann, kann zweckmäßigerweise auch ein Fer
tigschachtdichtelement zumindest teilweise in den Verguß
mörtel eingegossen werden. Derartige Fertigschachtdicht
elemente werden zum Anschluß von Leitungsrohren verwen
det.
Zusätzliche Dichtigkeit verschafft wiederum eine bevorzugt
dauerelastische, rundum laufende Dichtung, die zwischen dem
Fertigschachtdichtelement und dem Rohrstück angeordnet ist
und gleichfalls im Vergußmörtel verankert sein kann.
Um Kunststoffrohre an das Bauwerk bzw. an den Schacht anzu
schließen, kann rohr- bzw. leitungsanschlußseitig in dem
Vergußmörtel ein Adaptions-Rohrstück stoffschlüssig einge
gossen werden, das anschlußseitig übersteht. Bevorzugt ist
dieses Adaptions-Rohrstück aus Kunststoff. In der Regel
sollte das Adaptions-Rohrstück so weit überstehen, daß sich
eine Muffe bzw. eine Doppelmuffe eines bevorzugt aus Kunst
stoff bestehenden Rohres problemlos in der Regel vollstän
dig überdeckend über das überstehende Ende des Adaptions-
Rohrstückes überstülpen läßt. Das anzuschließende Rohr läßt
sich dann mittels üblicher Dichtungsmaßnahmen problemlos an
das Adaptions-Rohrstück anschließen.
Auch hier läßt sich zur weiteren Verbesserung der Dichtig
keit dieses Anschlusses eine rundum laufende, bevorzugt
dauerelastische Dichtung leitungsanschlußseitig zwischen
dem Adaptions-Rohrstück und dem Rohrstück anordnen, welche
wiederum im Vergußmörtel verankert sein kann.
Um Beton- oder Stahlbetonrohre an den Schacht anzuschließen,
ist es besonders günstig, ein rundum laufendes Dichtelement
im Vergußmörtel im Anschlußbereich im Anschlußstück an einer
Position im Vergußmörtel zu verankern, in der die Dichtung in
der Lage ist, in eine entsprechend der Dichtung ausgeformte
Rille im Rohr zu greifen bzw. anderweitig eine Dichtfunktion
auszuüben.
Hier ist es natürlich auch möglich, zum Anschluß von Gas-,
Telefon- und Elektroleitungen entsprechende wasserdichte An
schlüsse dauerhaft dicht an das Rohrstück am Bauwerk bzw. am
Schacht anzuschließen.
Zur Vervollständigung des erfindungsgemäßen Bauwerkes bzw.
Schachtes kann vorzugsweise werkseitig am nach oben weisen
den Ende des Grundkörpers eine Einstiegsöffnung mit einer
Stahlbeton-Abdeckplatte unter Zwischenschaltung einer Dich
tung angeordnet werden.
Hat der Grundkörper einen größeren Durchmesser, so ist es
von Vorteil, am oberen Ende des Grundkörpers ein Schacht
verjüngungsteil, beispielsweise ein konusförmiges Schacht
verjüngungsteil, anzuordnen, das den Grundkörper in die
Einstiegsöffnung mit der Stahlbeton-Abdeckplatte überlei
tet. Dabei wird das beispielsweise konusförmige Schacht
verjüngungsteil ebenfalls mit einer Dichtung auf dem Grund
körper angeordnet.
Ein erfindungsgemäßes Bauwerk bzw. ein erfindungsgemäßer
Schacht, bei dem die dem Einsatz entsprechenden zweckmäßigen
Maßnahmen bereits werkseitig vorgenommen worden sind, läßt
sich unter minimiertem Aufwand und dauerhaft dicht problem
los für alle denkbaren Zwecke auf dem Gebiet des Tiefbaus
einsetzen.
Die Erfindung wird nachstehend anhand zeichnerisch darge
stellter Ausführungsbeispiele näher erläutert, wobei weitere
Vorteile und Merkmale des erfindungsgemäßen Verfahrens offen
bar werden. Es zeigen:
Fig. 1 einen Längsschnitt durch einen erfindungsgemäßen
Schacht;
Fig. 2 einen Querschnitt durch den Schacht gemäß Fig. 1
in Höhe eines Gerinnes;
Fig. 3 einen teilweisen Längsschnitt durch eine weitere
Ausführungsform des erfindungsgemäß hergestellten
Schachtes;
Fig. 4 einen vergrößerten Ausschnitt, der aus dem Schacht
gemäß Fig. 3 ersichtlich ist;
Fig. 5 einen Querschnitt durch einen erfindungsgemäß
hergestellten Schacht, in Höhe des Leitungs
anschlusses für Steinzeugrohre mit BKL- oder
BKK-Dichtungen und PVC-, PE- und sogenannte
Ultra-Ripp-Rohre;
Fig. 6 einen Querschnitt durch einen erfindungsgemäß her
gestellten Schacht, in Höhe des Leitungsanschlus
ses, der insbesondere zum Anschluß von Gußeisen-
Muffenrohren vorgesehen ist;
Fig. 7 einen Querschnitt durch einen nach dem erfindungs
gemäßen Verfahren hergestellten Schacht, der ins
besondere zum Anschluß von Kunststoff- und GFK-
Rohren mit unterschiedlichen Formen geeignet ist;
Fig. 8 Beispiele für Formen von Kunststoff- und GFK-
Rohren, die an den erfindungsgemäß hergestellten
Schacht gemäß Fig. 7 angeschlossen werden können;
Fig. 9 einen Teilquerschnitt durch einen erfindungsgemäß
hergestellten Schacht, der insbesondere zum An
schluß von Beton- und Stahlbetonrohren geeignet
ist; und
Fig. 10 ein geeignetes Anschlußprofil in Teilschnittdar
stellung im Bereich der im Vergußmörtel veranker
ten Dichtung.
In Fig. 1 ist schematisch ein Schacht dargestellt, der all
gemein durch das Bezugszeichen 10 gekennzeichnet ist. Dieser
Schacht ist nach dem erfindungsgemäßen Verfahren werkseitig
hergestellt worden.
Zunächst wird werkseitig eine wasserdichte Platte 12, ins
besondere aus Stahlbeton, hergestellt. Dies geschieht in der
Regel, indem verarbeitungsfähiger Beton in eine Form gegossen
wird, in der sich ein Stahlnetzwerk befindet, das in den ver
arbeitungsfähigen Beton eingegossen wird. Die Platte 12 wird,
sobald der Beton abgebunden hat, mit einem wasserdichten
Rohrteil 14 zusammengesetzt. Das Rohrteil kann dabei mit
Ausnehmungen 114 und/oder Öffnungen 114, beispielsweise für
den Anschluß von Verbindungsleitungen, versehen sein oder
ausgestattet werden. Bei dem Rohrteil 14 handelt es sich in
der Regel um vorgefertigte Teile aus Faserzement. Nach dem
werkseitigen Zusammensetzen wird eine dabei entstehende Fuge
16 mit Materialien vergossen, die für eine zug- und druck
feste Verbindung sorgen. Hierfür ist z. B. schwindungsfreier
Vergußmörtel
sehr geeignet. Der Zusammensetzvorgang läuft so ab, daß zwi
schen der Platte 12 und dem Rohrteil 14 eine Abdichtfuge 18
zurückbleibt. Diese wird in der Regel mit einem dauerelasti
schen Material, insbesondere einer Polyurethan/Teer-Kombi
nation, abgedichtet. Zu diesem Zweck wird vor dem Zusammen
setzen das dauerelastische Material in die Abdichtfuge 18
eingebracht und dann die Platte 12 und der Rohrteil 14 zu
sammengesetzt. Abstandshalter zwischen der Platte 12 und dem
Rohrteil 14 sorgen dafür, daß das dauerelastische Material
nicht vollständig aus der Abdichtfuge 18 herausgedrückt wird.
Anschließend können weitere Einbauten 28 in der Regel auch
aus vorgefertigten Teilen wie GFK, Halbschalen aus Faser
zement, Steinzeug oder Beton auf einen Sockel auf der Platte
12 aufgesetzt werden. Die Einbauten 28 werden in der Regel
mit der Platte 12 verbunden, indem diese unter Verwendung von
Beton oder eines Mauerwerks befestigt werden, wobei gleich
zeitig der Schachtboden 22, die sogenannte Berme, entsteht.
Etwaige Aufrauhungen 20 werden in einem Bereich vorgesehen,
in dem der Sockel an der Platte 20 mit dem Rohrteil 14
überlappt. Der überstehende Bereich 30 an der Platte 12
bringt den nach dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestell
ten Schacht in Abhängigkeit vom Untergrund einen mehr oder
weniger großen Auftrieb. Dies bedeutet, wenn der Untergrund
nicht geeignet ist, das Gewicht des Schachtes, das auf des
sen Grundfläche aufliegt, zu tragen, wird der Bereich 30
entsprechend groß ausgelegt, wodurch das Gewicht des Schach
tes auf eine größere Grundfläche verteilt wird.
Das mittels Dichtungen 54 aufgesetzte konische Schachtverjün
gungsteil 56 ist mit Steigeisen 8 versehen, die es einem
Kontrolleur oder Arbeiter ermöglichen, in den Schacht einzu
steigen und bequem und sicher zur Berme 22 zu gelangen.
Das Zwischenstück 58, das auch im allgemeinen aus Beton oder
Faserzement hergestellt ist, bildet den Übergang zur Ein
stiegsöffnung 51, die mit einer Stahlbeton-Abdeckplatte 52
abgedeckt ist. Zwischen der Stahlbeton-Abdeckplatte 52 und
dem Rahmen der Öffnung 51 ist in der Regel eine Dichtung 57
vorgesehen, insbesondere dann, wenn der Schacht als Kontroll
schacht für Wasser-, Telefon-, Gas- oder Elektroleitungen
dient.
Entsprechend dem Einsatz des erfindungsgemäß hergestellten
Schachtes 10 sind auch Leitungsanschlüsse 114 vorgesehen.
Wie Fig. 2 zu entnehmen ist, können die Leitungsanschlüsse
114 unterschiedlich ausgelegt sein. Hierzu wird im Zusammen
hang mit den Fig. 5 bis 10 weiteres ausgeführt werden. Deut
lich ist das werkseitig eingebrachte Gerinne 28 zu erkennen,
das mit der Platte 12 über das Material zur Herstellung der
Berme 22 verbunden ist. Der überstehende Bereich 30 der Plat
te 12 ist mit einer gestrichelten Linie angedeutet. Auch der
in Fig. 3 dargestellte Schacht ist nach dem erfindungsgemäßen
Verfahren hergestellt. Dabei ist hier in die Platte 12 eine
weitere Ausnehmung bzw. Öffnung 114 eingesetzt, die dem
zweckmäßigen Einsatz des Schachtes 10 entsprechend ausgelegt
ist.
Der in Fig. 3 durch das Bezugszeichen 100 angedeutete Aus
schnitt ist in Fig. 4 in vergrößerter Form dargestellt.
Deutlich ist zwischen dem Bereich 30 bzw. der Platte 12 und
dem Rohrteil 14 bzw. dem Material, das die Fuge 16 ausfüllt,
die mit einer Dichtungsmasse ausgefüllte Abdichtfuge 18 zu
erkennen. Im Bereich 20 am Rohrteil 14 sind Unebenheiten an
gebracht, die die mechanische Haftung des Materials, mit dem
die Fuge 16 ausgefüllt ist, verbessern. Oberhalb des Sockels
der Platte 12 ist das Material der Berme 22 zu erkennen,
in dem das Gerinne eingebettet ist.
Fig. 5 zeigt einen nach dem erfindungsgemäßen Verfahren her
gestellten Schacht. bei dem in einer Öffnung 114 im Rohrteil
14 des Schachtes eine Faserzement-Rohrhülse 116 derart einge
setzt wird, daß zwischen der Rohrhülse 116 und dem Rand der
Öffnung 114 eine Klebefuge verbleibt, die mit einem Zweikom
ponentenkleber 126 dicht und mechanisch stabil aufgefüllt
wird. Im Inneren des Rohrstückes 116 ist eine Haftbrücke 115
aus Materialien, die mit den oben genannten identisch bzw.
vergleichbar sind, vorgesehen. Diese Haftbrücke 115 vermit
telt eine bessere Haftung zwischen dem Rohrstück 116 und dem
Vergußmörtel 128, der mittels eines Formteils (nicht gezeigt)
im Inneren des Rohrstücks 116 eingegossen wird. Dabei ist
gleichzeitig mit dem Vergußmörtel 128 ein Fertigschachtdicht
element 132 im Inneren des Rohrstückes 116 verankert worden.
Um das Eindringen von Wasser über den Vergußmörtel 128 zwi
schen dem Fertigschachtdichtelement 132 und dem Rohr 116
weitgehendst zu vermeiden, kann wiederum eine dauerelasti
sche, rundum laufende Dichtung 120 rohranschlußseitig vor
gesehen werden. Diese kann beim Eingießen des Vergußmörtels
in diesem im Rohrstück 116 verankert werden.
Natürlich läßt sich der Leitungsanschluß am Schacht 10 be
sonders einfach herstellen, bevor er mit dem Zweikomponen
tenkleber 126 in der Öffnung 114 im Schacht 10 dauerhaft
befestigt wird.
Ist der Leitungsanschluß in der Öffnung 114 im Schacht 10
befestigt, so kann rohranschlußseitig am Fertigschachtdicht
element 132 problemlos ein Rohr angeschlossen werden. Dabei
können weitere rundum laufende dauerelastische Dichtungen zum
Einsatz kommen. Der vorstehend beschriebene Leitungsanschluß
läßt sich besonders gut zum Anschließen von Rohren aus Stein
zeug mit BKL- und BKK-Rohren, PVC, PE, PVC-Ultra-Ripp- und
GFK, usw., einsetzen. Dabei ist das Fertigschachtdichtele
ment 132 aus einem Material, welches besonders einfach mit
dem Rohrmaterial zu verbinden ist. Bevorzugt ist das Fertig
schachtdichtelement 132 aus dem gleichen Material wie das an
den Schacht anzuschließende Rohr.
In Fig. 5, wie auch in Fig. 6, ist die Berme in Übereinstim
mung mit den anderen Figuren mit dem Bezugszeichen 22 gekenn
zeichnet. Das Gerinne ist allgemein durch das Bezugszeichen
28 bezeichnet.
In der Ausgestaltung gemäß Fig. 6 ist der Anschluß einer
Leitung 130 aus Gußeisen vorgesehen. Um ein gußeisernes An
schlußrohr 130 an den Schacht 10 anzuschließen, ist ein Rohr
stück 116 in eine Öffnung 114 des Schachtes eingesetzt. Da
bei ist die Öffnung im Schacht 10 geringfügig größer als das
Rohrstück 116, so daß eine rundum laufende Klebefuge 114
zwischen dem Verbindungsbereich 135 des eingesetzten Rohr
stückes 116 und dem Rand der Öffnung 114 im Schacht 10 ent
steht. Sobald das Rohrstück 116 in der korrekten Stellung
in der Öffnung angeordnet ist, wird die verbliebene Klebe
fuge in der Öffnung 114 mit einem Zweikomponentenkleber 126
ausgefüllt. Die Verwendung des Zweikomponentenklebers 126
gewährleistet eine dauerhaft dichte Verbindung zwischen dem
Rohrstück 116 und dem Faserzementrohr 112 des Schachtes 10.
Dabei ist das eingesetzte Rohrstück 116 bevorzugt gleichfalls
aus Faserzement, wobei allerdings auch andere Materialien,
wie beispielsweise Steinzeug, GFK und dergleichen verwendbar
sind. Diese Materialien kommen auch für das Grundteil bzw.
Rohrteil 14 des Schachtes 10 in Frage.
Die Innenwandung des Rohrstückes 116 kann mit einer Struk
tur, wie z. B. eine Aufrauhung, Riffelung, Rippung und der
gleichen, oder mit einem geeigneten haftvermittelnden Kunst
stoff versehen sein, um die Haftung eines in das Innenteil
des Rohrstückes 116 einzubringenden Materials, aber auch des
sen Dichtigkeit, zu verbessern. Diese Maßnahmen sind analog
zu den Maßnahmen, die erfindungsgemäß zweckmäßigerweise auch
im Bereich 20 zwischen dem Rohrteil 14 und der Platte 12 vor
gesehen werden. Die vorstehenden Materialien werden im fol
genden allgemein als Haftbrücke bezeichnet, die allerdings
nur zweckbezogen eingesetzt wird.
Unter Verwendung eines Formteils wird ein Vergußmörtel 128
in den Zwischenraum zwischen das Rohrstück 116 und ein hier
nicht dargestelltes Formteil eingegossen. Das Formteil kann
entfernt werden, sobald der Vergußmörtel abgebunden hat. Das
hier nicht dargestellte Formteil läßt im Vergußmörtel eine
Form zurück, die sich im wesentlichen ohne Vorsprünge an den
Innendurchmesser einer anzuschließenden Leitung anpaßt. Der
geformte Vergußmörtel 128 bildet in der Regel auch den Anstoß
für die anzuschließende Leitung 130.
Im vorliegenden Falle wird beim Verarbeiten des Vergußmörtels
128 gleichzeitig ein Anschlußstück 118, das bevorzugt aus
duktilem Gußeisen besteht, fest und im wesentlichen stoff
schlüssig zum Verbleib im Anschlußstück mit eingegossen. Auch
eine dauerelastische Abdichtung 120, die zwischen dem Rohr
stück 116 und dem Anschlußstück 118 vorgesehen ist, wird im
allgemeinen gleichzeitig in den Leitungsanschluß eingesetzt,
bzw. im Vergußmörtel 128 verankert.
Für die Dichtigkeit und die mechanische Stabilität der vor
stehend angesprochenen Verbindungen zwischen den Einzelteilen
des Schachtes ist es wesentlich, daß der Vergußmörtel in
der Fuge 16 bzw. in dem Leitungsanschluß ein im wesentlichen
schwindungsfreier, frost- und salzbeständiger Mörtel ist,
der insbesondere frei von Chloriden und weitestgehend öl
beständig ist. Außerdem sollte er kaum oder gar keine Ent
mischungserscheinungen aufweisen.
Fig. 3 zeigt den Querschnitt eines erfindungsgemäß herge
stellten Schachtes bzw. Fertigschachtes 10, der bevorzugt aus
Faserzement hergestellt ist. Der hier dargestellte Leitungs
anschluß ist hauptsächlich für den Anschluß von Kunststoff
und GFK-Rohren 136 an einen Schacht geeignet. In Fig. 8 sind
zum Beispiel einige in Frage kommende Profile von Rohren 140,
141, 142 dargestellt, die an den nach dem erfindungsgemäßen
Verfahren hergestellten Schacht angeschlossen werden können.
Mit entsprechenden Anschlüssen lassen sich auch Gas-, Tele
fon- und Elektroleitungen über entsprechende Kupplungen aus
Kunststoff, Steinzeug oder dergleichen anschließen.
In Fig. 7 wird in einem Rohrstück 116, das in der Regel aus
Faserzement besteht, an der Innenwandung einer Haftbrücke
115 vorgesehen. Der Zwischenraum zwischen einem Adaptions-
Rohrstück 134 und dem Rohrstück 116 wird mit Vergußmörtel
128 ausgefüllt. Das Adaptions-Rohrstück muß sich dabei nicht
über die gesamte Länge des Rohrstückes 116 erstrecken, son
dern kann beim Vergießen auch teilweise von einem später ent
fernbaren Formteil ersetzt werden. Auch kann das Adaptions-
Rohrstück 134, das bevorzugt aus Kunststoff hergestellt ist,
auch schachtseitig in das Schachtinnere aus dem Leitungsan
schluß herausragen.
In der Regel sollte das Adaptions-Rohrstück 134 leitungs
anschlußseitig so weit aus dem Leitungsanschluß hervorstehen,
daß sich die Muffe bzw. die Doppelmuffe eines anzuschließen
den Kunststoffrohres, insbesondere vollständig überlappend,
auf das überstehende Teil des Adaptions-Rohrstückes 134
aufschieben läßt.
Zwischen der Außenfläche des Adaptions-Rohrstückes 134 und
der Innenfläche des Rohrstückes 116 kann leitungsanschluß
seitig noch eine rundum laufende dauerelastische Dichtung
120 angebracht werden, um das Eindringen von Feuchtigkeit
in ergänzender Weise zu verhindern.
Der fertiggestellte Leitungsanschluß kann nun in der Öffnung
114 des Schachtes bzw. Fertigschachtes 10 unter Verwendung
eines Zweikomponentenklebers 126 dauerhaft dicht und mecha
nisch stabil eingefügt werden. Der beschriebene Leitungsan
schluß ist nun bereit, mit der Anschlußmuffe bzw. Anschluß
doppelmuffe eines Kunststoffrohres 136, beispielsweise unter
Verwendung zusätzlicher Dichtungen, verbunden zu werden.
Fig. 9 zeigt einen Schacht 10 der nach dem erfindungsgemäßen
Herstellungsablauf werkseitig gefertigt ist, wobei ein Faser
zement-Rohrstück 116, das die Außenwand des Leitungsanschlus
ses bildet, und das an seinem Innenumfang mit einer Haft
brücke 115 versehen ist. In das Faserzement-Rohrstück 116
wird ein (nicht dargestelltes) Formteil eingesetzt, das eine
Nut aufweisen kann. In diese Nut wird ein Dichtelement der
art eingesetzt, daß es mit einem Verankerungsteil 121b in
den Freiraum zwischen dem Rohrstück 116 und dem nicht dar
gestellten Formteil ragt. Wird nun der erwähnte Freiraum
mit dem Vergußmörtel 128 aufgefüllt, so wird das Dichtele
ment 121 automatisch über seine Verankerungsteile 121b im
abbindenden Vergußmörtel 128 verankert. Hat der Vergußmörtel
abgebunden, so kann das nicht abgebildete Formteil entfernt
werden, wobei das Dichtelement 121 in seiner Verankerung im
Vergußmörtel 128 verbleibt.
Das Aussehen des Formelementes sowie die Form des Dichtele
mentes 121 richten sich nach der Gestalt des Anschlußteiles
des später anzuschließenden Beton- oder Stahlbetonrohres,
bzw. eines sonstigen Anschlußteiles, z. B. für Gas- oder
Telefonleitungen.
Fig. 10 zeigt ein Beton- bzw. Stahlbetonrohr in seinem An
schlußbereich 142 in seiner Endlage im angeformten, abgebun
denen Vergußmörtel 128. Die Dichtfunktion wird, wie oben be
schrieben, durch die im Vergußmörtel 128 verankerte Dichtung
121 bewirkt.
Claims (20)
1. Verfahren zur Herstellung von vorzugsweise zylindrisch
geformten, hohlen Baukörpern, insbesondere Schächten, die in
der Regel für die Be- bzw. Entwässerung, als Kontrollteil
oder zur Armaturenmontage verwendet werden, gekenn
zeichnet durch die folgenden Merkmale:
- a) werkseitig wird eine wasserdichte Platte (12), insbesonde re aus Stahlbeton, hergestellt;
- b) werkseitig wird die wasserdichte Platte (12) mit einem wasserdichten Grundkörper (14), vorzugsweise einem zylind rischen Rohrteil, der bzw. das vorzugsweise mit Ausnehmun gen (114) und/oder Öffnungen, z. B. für den Anschluß von Verbindungsleitungen (136), versehen ist, zusammengesetzt;
- c) eine beim werkseitigen Zusammensetzen der wasserdichten Platte (12) und des wasserdichten Grundkörpers (14) auf tretende Fuge (16) wird mit Materialien für zug- und druckfeste Verbindungen, z. B. schwindungsfreiem Verguß mörtel, vergossen;
- d) eine beim werkseitigen Zusammensetzen der wasserdichten Platte (12) und des wasserdichten Grundkörpers (14) auf tretende Abdichtfuge (18) wird mit mindestens einem dauer elastischen Material, z. B. einem ein- oder mehrkomponenti gen Kunstharz, abgedichtet.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekenn
zeichnet, daß sowohl die Platte (12), wie auch ein
Bereich (20) des Grundkörpers (14) werkseitig vor dem Zusam
mensetzen mit Aufrauhungen (20) versehen werden und/oder
andere die Haftung verbessernde Oberflächenbearbeitungen
vorgenommen werden.
3. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß auf der Platte (12), vor
oder nach dem Zusammenfügen mit dem Grundkörper (14) ein
Gerinne (22) eingebracht wird, das die Ausnehmungen bzw. Öff
nungen (114) am Grundkörper (14) miteinander verbindet.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß für den Verwendungszweck
des Baukörpers (10) ausgelegte Einbauten auf der Platte (12),
insbesondere werkseitig, vorgesehen werden.
5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekenn
zeichnet, daß vorzugsweise werkseitig Einbauten
(28) aus vorgefertigten, vorzugsweise wasserdichten Teilen,
wie z. B. GFK, Halbschalen aus Faserzement, Steinzeug oder
Beton, in eine gehärtete Oberfläche bzw. in Mauerwerk auf der
Platte (12) eingesetzt werden.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die Platte (12) werk
seitig in einem Bereich eines Abdichtungsüberstandes (30)
vergrößert wird.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß vorzugsweise werkseitig
in der Platte (12) Ausnehmungen und/oder Öffnungen (40)
und/oder Armatureinbauten o. dgl. vorgesehen werden.
8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß vorzugsweise werkseitig
in der bzw. den Ausnehmungen bzw. Öffnungen (114) ein bzw.
mehrere Rohrstück/e (116) befestigt wird/werden, das/die
einen Verbindungsbereich (135) aufweist/aufweisen, wobei
die Verbindungsbereiche (135) vorzugsweise mittels eines
Zweikomponenten-Klebers (126) im wesentlichen stoffschlüssig
eingesetzt werden.
9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekenn
zeichnet, daß vorzugsweise werkseitig als Rohrstück
(116) eine Rohrhülse, bevorzugt aus Faserzement, eingesetzt
wird.
10. Verfahren nach einem der Ansprüche 8 oder 9, dadurch
gekennzeichnet, daß vorzugsweise werkseitig
im Inneren des Rohrstückes (116) ein Vergußmörtel (128)
aufgetragen wird, der zur Anpassung an die Anschlußleitung
(136) beiträgt.
11. Verfahren nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, daß vorzugsweise werkseitig
zwischen dem Rohrstück (116) und dem Vergußmörtel (128) eine
haftvermittelnde Brücke (115) vorgesehen wird.
12. Verfahren nach einem der Ansprüche 8 bis 11, dadurch
gekennzeichnet, daß vorzugsweise werkseitig
in dem Vergußmörtel (128) leitungsanschlußseitig ein
Anschlußstück (118) zumindest teilweise eingegossen wird.
13. Verfahren nach einem der Ansprüche 8 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, daß vorzugsweise werkseitig
leitungsanschlußseitig zwischen dem Rohrstück (116) und dem
Anschlußstück (118) eine vorzugsweise dauerelastische rundum
laufende Dichtung (120) eingesetzt wird.
14. Verfahren nach einem der Ansprüche 8 bis 13, dadurch
gekennzeichnet, daß vorzugsweise werkseitig
leitungsanschlußseitig in den Vergußmörtel (128) ein Fertig
schachtdichtelement (132) zumindest teilweise eingegossen
wird.
15. Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekenn
zeichnet, daß vorzugsweise werkseitig leitungs
anschlußseitig zwischen dem Fertigschachtdichtelement (132)
und dem Rohrstück (116) eine bevorzugt dauerelastische rund
um laufende Dichtung (120) eingesetzt wird.
16. Verfahren nach einem der Ansprüche 10 oder 11, dadurch
gekennzeichnet, daß vorzugsweise werkseitig
leitungsanschlußseitig in dem Vergußmörtel (128) ein vor
zugsweise aus Kunststoff bestehendes Adaptionsstück (134)
eingegossen wird, das leitungsanschlußseitig übersteht.
17. Verfahren nach Anspruch 16, dadurch gekenn
zeichnet, daß vorzugsweise werkseitig leitungs
anschlußseitig zwischen dem Adaptionsrohrstück (134) und
dem Rohrstück (116) mindestens eine bevorzug dauerelasti
sche rundum laufende Dichtung (120) eingesetzt wird.
18. Verfahren nach einem der Ansprüche 10 bis 17, dadurch
gekennzeichnet, daß vorzugsweise werkseitig
an der Innenseite des Anschlußbereiches der anzuschließenden
Verbindungsleitung (136), die insbesondere ein Beton- oder
ein Stahlbetonrohr ist, ein rundum laufendes Dichtelement
(121) im Vergußmörtel (128) verankert wird.
19. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch
gekennzeichnet, daß vorzugsweise werkseitig
am nach oben weisenden Ende des Grundkörpers (14) eine Ein
stiegsöffnung mit einer Stahlbeton-Abdeckplatte (52) unter
Zwischenschaltung einer Dichtung (54) angeordnet wird.
20. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch
gekennzeichnet, daß vorzugsweise werkseitig
am oberen Ende des Grundkörpers (14) ein Schachtverjüngungs
teil (56), z. B. ein konusförmiges Schachtverjüngungsteil,
angeordnet wird, wobei dieses ebenfalls mit einer Dichtung
(54) auf dem Grundteil (14) aufgesetzt wird.
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ID=6404225
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
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| 8110 | Request for examination paragraph 44 | ||
| 8127 | New person/name/address of the applicant |
Owner name: ENSSLE, GERHARD, 86732 OETTINGEN, DE |
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| 8130 | Withdrawal |