DE20004485U1 - Vorrichtung zum Ausdrücken einer Schraube aus einer Aufnahmebohrung, insbesondere einer Spannschraube von Gelenkzapfen einer Kraftfahrzeugachse - Google Patents
Vorrichtung zum Ausdrücken einer Schraube aus einer Aufnahmebohrung, insbesondere einer Spannschraube von Gelenkzapfen einer KraftfahrzeugachseInfo
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Description
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Anmelder-Nr.: 8635978
Bezeichnung: Vorrichtung zum Ausdrücken einer Schraube
aus einer Aufnahmebohrung, insbesondere einer Spannschraube von Gelenkzapfen einer Kraftfahrzeugachse
Beschreibung
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Ausdrücken einer in einer Aufnahmebohrung sitzenden Schraube, insbesondere einer Spannschraube, durch welche in Zusammenwirken mit einer Spannmutter ein geschlitztes, spannbares Lagerauge zur klemmenden Halterung von Gelenkzapfen in einer Lagerbohrung des Lagerauges eines Achsbauteils einer Kraftfahrzeugachse gespannt wird, wobei das Lagerauge zum Spannen zwei Spannflansche mit Aufnahmebohrungen aufweist, welche die Spannschraube zum Spannen des Lagerauges tangential zur Lagerbohrung verlaufend aufnehmen.
Es sind Kraftfahrzeugachsen bekannt, bei welchen im wesentlichen zylindrische Gelenkzapfen in einer Lagerbohrung eines geschlitzten Lagerauges klemmend gehalten werden. Der Gelenkzapfen ist dabei Bestandteil eines Kugelgelenkes, das beispielsweise am äußeren Ende eines Querlenkers einer Kraftfahrzeugachse angeordnet ist. Das La-
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gerauge mit seiner Lagerbohrung zur Aufnahme des Gelenkzapfens kann dabei beispielsweise am oberen Ende eines Achsschenkels der Kraftfahrzeugachse angeordnet sein. Um den Gelenkzapfen festsitzend in der Lagerbohrung zu halten, weist das Lagerauge im Bereich der Lagerbohrung einen radial zum Lagerauge verlaufenden Spannschlitz auf, durch welchen zwei Spannflansche gebildet werden, die mit einer entsprechenden Aufnahmebohrung für eine Spannschraube versehen sind, durch welche die Lagerbohrung in Zusammenwirken mit einer auf die Spannschraube aufschraubbaren Spannmutter gespannt werden kann. Durch diesen Spannvorgang wird der Gelenkzapfen in der Lagerbohrung festsitzend eingeklemmt. Um weiterhin sicherzustellen, daß der Gelenkzapfen auch bei gelöster, aber nicht entfernter Spannschraube nicht aus der Lagerbohrung herausrutschen kann, ist diese Spannschraube quer zur Lagerbohrung verlaufend in einem radialen Abstand zur Lagerbohrung angeordnet, bei welchem die Spannschraube zumindest teilweise in die Lagerbohrung seitlich hineinragt.
Dementsprechend weist der Gelenkzapfen eine umlaufende Aufnahmenut auf, in welche die Spannschraube im montierten Zustand hineinragt. Somit besteht zwischen der Spannschraube und dem Gelenkzapfen über dessen umlaufende Aufnahmenut eine Formschlußverbindung, so daß der Gelenkzapfen auch bei loser Spannschraube nicht aus der Lagerbohrung des geschlitzten Lagerauges herausrutschen kann.
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Weiterhin sind auch solche Gelenkverbindungen bekannt, bei welchen im Lagerauge zwei Gelenkzapfen zweier Kugelgelenke nebeneinander angeordnet sind und das Lagerauge im. Bereich seiner beiden Lagerbohrungen geschlitzt ausgebildet ist. Die Spannschraube sitzt dabei in entsprechenden Aufnahmebohrungen von Spannflanschen und dient zum gemeinsamen Verspannen beider Lagerbohrungen, indem sie diese Aufnahmebohrungen der Spannflansche vollständig ■ durchragt und mittels einer Spannmutter das Verspannen der Lagerbohrungen bewirkt wird. Auch bei diesen Achskonstruktionen sind die Gelenkzapfen mit entsprechenden umlaufenden Aufnahmenuten versehen, in welche die, in die Lagerbohrungen radial hineinragende Spannschraube im montierten Zustand eingreift, so daß auch hier zusätzlich zur Klemmverbindung bei gespannter Spannschraube und Spannmutter eine Formschlußverbindung zwischen den Gelenkzapfen und der Spannschraube besteht. Die Spannschraube verläuft dabei in den Aufnahmebohrungen quer zu den beiden Gelenkzapfen bzw. Lagerbohrungen der Gelenkzapfen tangential zu den Lagerbohrungen und ragt dementsprechend auch in diese zumindest teilweise hinein.
Es hat sich bei dieser Art von Gelenkverbindungen gezeigt, daß nach längerer Betriebsdauer die Spannschraube in ihren Aufnahmebohrungen fest rostet und somit nur mit Mühe entfernt werden kann. Teilweise ist es dabei notwendig, das Lagerauge zu erhitzen, um die Spannschraube in
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den Aufnahmebohrungen überhaupt bewegen zu können. Durch diese Erwärmung des Lagerauges werden allerdings die Kugelgelenke, welche zum Lagerauge hin mit Gummimanschetten versehen sind, sehr stark in Mitleidenschaft gezogen.
Dies hat wiederum zur Folge, daß bei einfachen Reparaturarbeiten, bei welchen die Kugelgelenke eigentlich nicht gewechselt werden sollen, diese Kugelgelenke Schaden nehmen und zusätzlich ausgewechselt werden müssen, wodurch sich die Reparaturkosten erheblich erhöhen. Da die Spannschraube teilweise in die Lagerbohrungen der Gelenkzapfen hineinragt, ist aber zum Entfernen der Gelenkzapfen aus ihren Lagerbohrungen das vollständige Entfernen der Spannschraube zwingend erforderlich.
Der Erfindung liegt demgemäß die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zu schaffen, mittels welcher die Spannschraube eines Lagerauges sicher und in einfacher Weise entfernt werden kann.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß ein Stützkörper mit einer ersten und einer zweiten, etwa parallel zueinander verlaufenden, seitlichen Stützwand versehen ist, mit welchen der Stützkörper am Lagerauge im Bereich der Spannschraube ansetzbar ist, und daß die erste Stützwand eine Druckvorrichtung aufweist, durch welche die Spannschraube in den Aufnahmebohrungen axial bewegbar ist, und
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daß die zweite Stützwand mit einer Aussparung versehen ist, durch welche die Spannschraube beim Ausdrücken hindurchgedrückt wird.
Erfindungsgemäß weist die Vorrichtung einen Stützkörper auf, der mit einer ersten und einer zweiten Stützwand versehen ist. Diese beiden Stützwände verlaufen parallel zueinander, so daß der Stützkörper in einfacher Weise im Bereich der Spannschraube am Lagerauge angesetzt werden kann. Die erste Stützwand ist zum Ausdrücken der Spannschraube bzw. zur axialen Verschiebung der Spannschraube mit einer Druckvorrichtung versehen, welche im am Lagerauge angesetzten Zustand auf das freie Gewindeende der Spannschraube drückt. Die zweite Stützwand weist demgegenüber eine Aussparung auf, durch welche die Spannschraube beim Ausdrücken hindurchgedrückt wird. Diese Aussparung ist dabei so dimensioniert, daß im am Lagerauge angesetzten Zustand durch diese Aussparung der Schraubenkopf der Spannschraube zumindest teilweise umschlossen wird. Durch dieses Ansetzen des Stützkörpers mit der Druckvorrichtung und seiner Aussparung wird eine definierte Positionierung des Stützkörpers erreicht, so daß ein axiales Verschieben der Spannschraube bei Betätigen der Druckvorrichtung in einfacher Weise sicher durchgeführt werden kann. Desweiteren können die beiden Stützwände ein etwa U-förmiges Querschnittsprofil aufweisen, welches der Außenkontur des Lagerauges angepaßt ist. Da-
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durch kann der Stützkörper in einer optimalen Lage am Lagerauge angesetzt werden, da er mit seinen U-förmigen Seitenwänden einfach auf das Lagerauge aufgeschoben werden kann.
Gemäß Anspruch 2 kann die Druckvorrichtung durch einen Spindeltrieb gebildet werden. Dieser besteht dabei vorzugsweise aus einer Gewindebohrung der ersten Stützwand und einer Druckschraube. Die Druckschraube ist dabei in ihrem Durchmesser höchstens gleich groß wie der Durchmesser der Spannschraube, so daß die Druckschraube vollständig durch die Aufnahmebohrungen der Spannschraube hindurchgeschraubt werden kann und somit ein vollständiges Ausdrücken der Spannschraube sicher gewährleistet ist.
Gemäß Anspruch 3 kann die Aussparung der zweiten Stützwand zur Aufnahme des Schraubenkopfes der Spannschraube als Aufnahmebohrung ausgebildet sein. Dadurch wird eine präzise Positionierung des Stützkörpers am Lagerauge erreicht, indem zunächst die zweite Stützwand mit ihrer Aufnahmebohrung am Schraubenkopf angesetzt wird und danach mit ihrer Druckvorrichtung auf das freie, aus den Aufnahmebohrungen der Spannflansche hinausstehende Gewindeende der Spannschraube ausgerichtet wird. Somit ist der Stützkörper zumindest zu Beginn des Ausdrückvorgangs positionsgenau am Lagerauge gehalten. Da beim Ausdrückvorgang die zweite Stützwand am Spannflansch des Lagerauges
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im Bereich des Schraubenkopfes der Spannschraube aufgrund der Ausdrückkräfte festsitzend anliegt, wird auch ein Verschieben, nachdem der Schraubenkopf der Spannschraube die Aufnahmebohrung der Stützwand verlassen hat, sicher verhindert. Die Aufnahmebohrung ist desweiteren koaxial zur Druckvorrichtung der ersten Stützwand angeordnet, so daß ein einwandfreies axiales Ausdrücken der Spannschraube sichergestellt ist.
Gemäß Anspruch 4 kann die Gewindebohrung des Spindeltriebes der ersten Stützwand Bestandteil eines in die erste Stützwand auswechselbar eingesetzten, separaten Gewindezylinders sein. Dadurch können unterschiedliche Gewindebohrungen und somit auch unterschiedliche Druckschrauben mit unterschiedlichem Durchmesser für unterschiedliche Einsatzzwecke vorgesehen werden. Desweiteren weist die Gewindebohrung zur zweiten Stützwand hin einen gewindefreien Führungsabschnitt auf, in welchen der über die Aufnahmebohrung des Spannflansches hinausragende Gewindeabschnitt der Spannschraube bei angesetztem Stützkörper zu Beginn des Ausdrückvorgangs passend und vollständig hineinragt. Durch diese spezielle Ausgestaltung der Gewindebohrung bzw. des Gewindezylinders in Zusammenwirken mit der Aufnahmebohrung der zweiten Stützwand ist der Stützkörper präzise am Lagerauge ansetzbar, da er durch die auszudrückende Spannschraube selbst fixiert wird. Bei der gemäß Anspruch 4 vorgesehenen Ausgestaltung wird so-
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mit zunächst der Stützkörper ohne den Gewindezylinder am Lagerauge angesetzt und anschließend der Gewindezylinder in die erste Stützwand eingesetzt, so daß der Gewindeabschnitt der Spannschraube passend in den gewindefreien Führungsabschnitt des Gewindezylinders eingreift.
Gemäß Anspruch 5 kann die Aussparung der zweiten Stützwand Bestandteil eines in diese zweite Stützwand auswechselbar eingesetzten, separaten Führungszylinders sein. Dies hat analog zum Gewindezylinder den Vorteil, daß die erfindungsgemäße Vorrichtung zum Auspressen bzw. Ausdrükken unterschiedlicher Spannschrauben mit unterschiedlichen Durchmessern und Größen einfach umgerüstet werden kann. Desweiteren kann dieser Führungszylinder auch eine größere Länge aufweisen, so daß die Spannschraube mit ihrem Schraubenkopf über einen längeren Ausdrückweg geführt wird und somit auch ein sicherer Halt des Stützkörpers am Lagerauge während des Ausdrückvorgangs sichergestellt ist.
Gemäß Anspruch 6 sind der Gewindezylinder und der Führungszylinder wahlweise gegeneinander austauschbar in die erste oder zweite Stützwand eingeschraubt. Hierdurch ist eine einfache Anpassung der erfindungsgemäßen Vorrichtung auf spiegelsymmetrisch aufgebaute Lageraugen durchführbar. Durch die Schraubverbindung zwischen dem Gewindezylinder bzw. dem Führungszylinder mit den Stützwänden ist
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das Austauschen dieser beiden Zylinder in äußerst einfacher Weise durchführbar.
Um den Stützkörper präzise am Lagerauge montieren zu können, ist gemäß Anspruch 7 vorgesehen, daß der Gewindezylinder und der Führungszylinder jeweils so weit in die Stützwand eingeschraubt werden können, daß die Spannflansche des Lagerauges passend zwischen dem Gewindezylinder und dem Führungszylinder aufgenommen werden. Damit wird ein absolut präziser Sitz des Stützkörpers am Lagerauge zum Ausdrücken der Spannschraube erreicht.
Um auch äußerst festsitzende Spannschrauben ausdrücken zu können, kann die Druckvorrichtung gemäß Anspruch 8 aus einer in eine der Stützwände einschraubbare Führungshülse bestehen, welche einen Druckbolzen aufweist, der über eine Druckmutter axial verschiebbar ist. Der Druckbolzen ist dabei in einer abgesetzten Bohrung geführt, welche bei zurückgezogenem Druckbolzen passend auf den nach außen überstehenden Gewindeabschnitt der Spannschraube aufschiebbar ist. Durch die Verwendung einer Druckmutter kann diese ein im Durchmesser wesentlich größeres Gewinde aufweisen als die gemäß Anspruch 2 vorgesehene Druckschraube, so daß wesentlich größere Axialkräfte auf den Druckbolzen ausgeübt werden können. Außerdem ist die Gewindeverbindung zwischen der Druckmutter und der Führungshülse derart ausgestaltbar, daß der Einsatz eines
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Schlagschraubers ohne Beschädigung dieser Gewindeverbindung möglich ist. Dadurch lassen sich mit der Druckvorrichtung gemäß Anspruch 8 äußerst festsitzende Spannschrauben sicher lösen.
Um eine Verformung des Druckbolzens zu verhindern, ist dieser gemäß Anspruch 9 aus gehärtetem Stahl hergestellt,
Gemäß Anspruch 10 weist der Druckbolzen einen Druckstempel auf, welcher in einer Führungsbohrung der Führungshülse geführt ist. Diese Führungsbohrung ist in ihrem
Durchmesser dem Durchmesser der Spannschraube angepaßt. Dadurch wird erreicht, daß die Spannschraube zu Beginn des Preßvorgangs mit ihrem aus der Aufnahmebohrung des Spannflansches herausragenden Gewindeabschnitt vollständig in der Führungsbohrung aufgenommen wird. Damit wird eine präzise Führung und Stabilisierung dieses Gewindeabschnittes der Spannschraube erreicht, so daß sich dieser auch bei größten Druckkräften des Druckstempels nicht verformen kann und sicher in den Aufnahmebohrungen der Spannflansche gelöst wird.
Gemäß Anspruch 11 sind die seitlichen Stützwände über eine Rückwand starr miteinander verbunden. Zusätzlich zu diesen seitlichen Stützwänden ist eine obere und eine untere Stützwand vorgesehen, die beide etwa quer zur Rückwand und quer zu den seitlichen Stützwänden verlaufen. Somit bildet der Stützkörper aufgrund der Ausgestaltung
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gemäß Anspruch 11 eine Art einseitig offenes Gehäuse, welches auf den Lagersitz im Bereich der Spannschraube aufgesetzt werden kann. Desweiteren ist gemäß Anspruch vorgesehen, daß eine der oberen oder unteren Stützwände mit einer Auspreßvorrichtung zum Auspressen des Gelenkzapfens versehen ist und die jeweils andere der oberen oder unteren Stützwände eine etwa U-förmige Ausnehmung aufweist. Diese Ausnehmung umschließt dabei im am Lagerauge angesetzten Zustand den auszupressenden Gelenkzapfen zumindest teilweise. Gleichzeitig dient die Stützwand mit der U-förmigen Ausnehmung beim AuspreßVorgang des Gelenkzapfens zur Abstützung am Lagerauge und nimmt dementsprechend auch die Preßkräfte auf. Diese Auspreßvorrichtung wirkt somit im wesentlichen rechtwinklig zur Druckvorrichtung, welche zum Ausdrücken der Spannschraube vorgesehen ist. Durch die Ausgestaltung gemäß Anspruch wird ein äußerst formstabiler Stützkörper erreicht, welcher derart ausgestaltet ist, daß zum einen die Spannschraube in einfacher Weise entfernt und danach der Gelenkzapfen in einfachster Weise aus seiner Lagerbohrung ausgepreßt werden kann.
Gemäß Anspruch 12 kann die Auspreßvorrichtung zum Auspressen des Gelenkzapfens aus einer Preßschraube gebildet sein, die durch eine entsprechende Gewindebohrung der Stützwand und auch durch die Lagerbohrung des Gelenkzapfens hindurchgeschraubt werden kann. In entsprechender
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Weise ist auch die Länge dieser Preßschraube derart gewählt, daß der Gelenkzapfen vollständig durch seine Lagerbohrung hindurchgepreßt werden kann und somit sicher aus der Lagerbohrung entfernbar ist.
Gemäß Anspruch 13 kann die Gewindebohrung der Preßschraube Bestandteil einer Distanzbuchse sein, welche nach außen gerichtet an einer der oberen oder unteren Stützwände festsitzend befestigt ist. Im angesetzten Zustand des Stützkörpers am Lagerauge verläuft dabei diese Distanzbuchse koaxial zur Lagerbohrung des auszupressenden Gelenkzapfens.
Bei Verwendung einer solchen Distanzbuchse ist gemäß Anspruch 14 die Gewindebohrung dieser Distanzbuchse zur Stützwand hin mit einem radial erweiterten, gewindefreien Führungsabschnitt versehen. Die Preßschraube weist gleichzeitig einen Preßabschnitt auf, welcher im wesentlichen passend durch die Lagerbohrung des Lagerauges hindurchgepreßt werden kann. Durch diese Ausgestaltung der Distanzbuchse zusammen mit der Preßschraube mit ihrem gewindefreien Abschnitt wird sichergestellt, daß beim Auspressen des Gelenkzapfens das Gewinde der Preßschraube nicht beschädigt werden kann. Dadurch wird die Lebensdauer der erfindungsgemäßen Vorrichtung erheblich verlängert .
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Gemäß Anspruch 15 kann die Distanzbuchse im Bereich der Stützwand an ihrem Umfang mit einer Aussparung versehen sein, in welche ein Formteil des Achsbauteils bei angesetztem Stützkörper hineinragt. Durch diese Ausgestaltung ist die erfindungsgemäße Vorrichtung auch bei äußerst kompliziert geformten Achskörpern einsetzbar, ohne daß die Preßschraube selbst oder auch die Distanzbuchse mit Formteilen des Achsbauteils kollidiert.
Gemäß Anspruch 16 können die Preßschraube und/oder die Druckschraube stirnseitig mit einer Preßkugel versehen sein. Da sowohl die Gelenkzapfen als auch die Spannschraube in der Regel mit einer Zentrierbohrung an ihrem stirnseitigen Ende versehen sind, wird durch diese Preßkugel eine reibungsarme Zentrierung bzw. Ausrichtung des Stützkörpers relativ zur Spannschraube bzw. relativ zum Gelenkzapfen erreicht.
Gemäß Anspruch 17 können mehrere Auspreßvorrichtungen in einer der oberen oder unteren Stützwände vorgesehen sein, von welchen jede jeweils einem Gelenkzapfen zum Auspressen zugeordnet ist. Eine solche Ausgestaltung ist dann vorteilhaft, wenn in einem Lagerauge mehrere Gelenkzapfen in mehreren Lagerbohrungen angeordnet sind und deren Lagerbohrungen über beispielsweise eine gemeinsame Spannschraube verspannt werden. In diesem Falle ist der Abstand der beiden seitlichen Stützwände entsprechend der
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Spannflansche des Lagerauges größer dimensioniert, so daß der Stützkörper in einfacher Weise an diesem Lagerauge angesetzt werden kann. Nach dem Entfernen der Spannschraube kann aufgrund der Mehrfachanordnung der Auspreßvorrichtungen jeder Gelenkzapfen in einer Aufspannung ausgepreßt werden. Damit wird die Handhabung vereinfacht und die Arbeitsgänge werden erheblich beschleunigt.
Gemäß Anspruch 18 kann die Rückwand des Stützkörpers im Bereich der Teilungsschlitze der jeweiligen Lagerbohrung eines Gelenkzapfens mit einem Durchbruch versehen sein. In diesen Durchbuch ist eine Distanzplatte einsetzbar, welche vor Beginn des Ausdrückvorgangs durch den Durchbruch hindurch in den betreffenden Spannschlitz der zugehörigen Lagerbohrung passend eingebracht werden kann.
Durch diese Distanzplatte wird wirksam verhindert, daß beim Ausdrücken oder auch beim Lösen der Spannschraube die Spannflansche des Lagerauges gegeneinander gedrückt werden und somit ein Verkanten der Spannschraube in den Aufnahmebohrungen der Spannschraube sicher verhindert
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Mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung wird somit eine Vorrichtung zur Verfügung gestellt, mittels welcher in einfachster und sicherer Weise eine Spannschraube von Lagerbohrungen eines Lagerauges ausgedrückt werden kann. Gleichzeitig in weiterer Ausgestaltung gemäß der Unteran-
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sprüche kann mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung in ein einer Aufspannung der erfindungsgemäßen Vorrichtung an einem Lagerauge nach Entfernen der Spannschraube auch der zugehörige Gelenkzapfen aus dem Lagerauge ausgepreßt werden.
Anhand der Zeichnung wird im folgenden die Erfindung näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 eine perspektivische Explosionsdarstellung einer erfindungsgemäßen Vorrichtung;
Fig. 2 die Vorrichtung aus Fig. 1 in rückwärtiger Explosionsdarstellung in teilweise montiertem Zustand zusammen mit mehreren Achsbauteilen;
Fig. 3 die Vorrichtung aus den Fig. 1 und 2 in einem an einem Lagerauge eines Achsbauteiles angesetzten Zustand;
Fig. 4 die Vorrichtung aus Fig. 3 zu Beginn des Ausdrückvorgangs ;
Fig. 5 eine separate Preßvorrichtung in perspektivischer Explosionsdarstellung zum Lösen einer Spannschraube;
Fig. 6 die Preßvorrichtung aus Fig. 5 in montiertem Zustand.
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Wie aus Fig. 1 ersichtlich ist, weist die erfindungsgemäße Vorrichtung einen zentralen Stützkörper 1 auf, der mit einer ersten und zweiten Stützwand 2 und 3 versehen ist. Diese beiden Stützwände 2 und 3 sind über eine rückwärtige Rückwand 4 miteinander verbunden und verlaufen im wesentlichen parallel zueinander. Die erste Stützwand 2 ist mit einer Druckvorrichtung 5 versehen, welche aus einem Gewindezylinder 6 und einer Druckschraube 7 gebildet wird. Der Gewindezylinder 6 wird bei an einem Lagerauge, wie weiter unten noch beschrieben werden wird, angesetzten Zustand des Stützkörpers 1 in eine Gewindebohrung 8 der ersten Stützwand 2 eingeschraubt und weist zu diesem Zweck dementsprechend ein Außengewinde 9 auf. Um die Einschraubtiefe des Gewindezylinders 6 in die Gewindebohrung 8 der Stützwand 2 auf ein definiertes Maß zu begrenzen, ist der Gewindezylinder 6 an seinem äußeren Ende mit einem umlaufenden, radial nach außen gerichteten Anschlagflansch 10 versehen. Desweiteren weist der Gewindezylinder 6 eine zentrale Gewindebohrung 11 auf, in welche die Druckschraube 7 hindurchgeschraubt werden kann. Um die Druckschraube 7 einwandfrei in der Gewindebohrung 11 ansetzen zu können, ist die Gewindebohrung 11 im Bereich des Anschlagflansches 10 mit einem gewindefreien, radial leicht erweiterten Aufnahmeabschnitt 12 versehen. Um beim Einsatz der erfindungsgemäßen Vorrichtung einen definierten Sitz auf dem Lagerauge eines Achskörpers zu errei-
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chen, weist die Gewindebohrung 8 desweiteren in ihrem dem Aufnahmeabschnitt 12 gegenüberliegenden Endbereich einen gewindefreien Führungsabschnitt 13 auf, in welchen eine auszudrückende Spannschraube eines Lagerauges in angesetztem Zustand der Vorrichtung am Lagerauge dieses Achskörpers passend und vollständig hineinragt. Durch diese erfindungsgemäße Ausgestaltung der Druckvorrichtung 5 wird ein variabler Einsatz der erfindungsgemäßen Vorrichtung ermöglicht, da der Gewindezylinder 6 in unterschiedliehen Ausführungsformen bezüglich seiner Länge oder auch bezüglich der Größe seiner Gewindebohrung 11 an unterschiedlich dimensionierte, auszudrückende Spannschrauben angepaßt werden kann. Im einfachsten Falle könnte allerdings die zentrale Gewindebohrung 11 auch direkt, anstatt der Gewindebohrung 8, in der ersten Stützwand 2 angeordnet sein, so daß diese zusammen mit der Druckschraube 7 die eigentliche Druckvorrichtung bildet.
Die Druckschraube 7 weist an ihrem freien Ende an ihrer Stirnseite 14 eine Preßkugel 15 auf, mit welcher die Druckschraube 7 in einer Zentrierbohrung einer auszudrükkenden Spannschraube eines Achskörpers zentriert gehalten wird. Diese Art der Zentrierung kann notwendig sein, wenn die Vorrichtung nicht mit einem Gewindezylinder 6 versehen ist, sondern die Gewindebohrung 11 direkt in der ersten Stützwand 2 angeordnet ist und somit eine Zentrie-
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rung über den gewindefreien Führungsabschnitt 13 des Gewindezylinders 6 nicht vorgesehen ist.
Wie aus Fig. 1 weiter ersichtlich ist, weist die zweite Stützwand 3 ebenfalls eine Gewindebohrung 16 auf, welche zur auswechselbaren Aufnahme eines separaten Führungszylinders 17 dient. Dieser Führungszylinder 17 weist zu diesem Zweck ebenfalls ein Außengewinde 18 auf, mit welchem er passend in die Gewindebohrung 16 der zweiten Stützwand 3 eingeschraubt werden kann. Auch die Einschraubtiefe des Führungszylinders 17 ist durch einen außenseitig angeordneten, umlaufenden, radial erweiterten Anschlagflansch 19 begrenzt und somit definiert. Desweiteren weist der Führungszylinder 17 eine zentrale Durchgangsbohrung 20 auf, welche im Einsatz zur definierten Aufnahme eines Schraubenkopfes einer Spannschraube dient. Dabei ist auch vorgesehen, daß die zentrale Durchgangsbohrung 20 direkt in der zweiten Stützwand 3 angeordnet ist und zum definierten Ansetzen des Stützkörpers 1 an einem Lagerauge den Schraubenkopf der Spannschraube auf-
20 nimmt.
Die Anordnung der zentralen Durchgangsbohrung 20 im separaten Führungszylinder 17 hat jedoch den Vorteil, daß die erfindungsgemäße Vorrichtung an unterschiedliche Spannschrauben mit unterschiedlich großem Schraubenkopf einfach anpaßbar ist. Desweiteren sind die Gewindebohrungen
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8 und 16 gleich dimensioniert, so daß der Gewindezylinder 6 und der Führungszylinder 17 gegeneinander austauschbar sind. Damit kann die erfindungsgemäße Vorrichtung leicht umgerüstet und der Stützkörper 1 an unterschiedliche, spiegelsymmetrisch aufgebaute Lageraugen eines Achskörpers angesetzt werden.
Wie aus Fig. 1 weiter ersichtlich ist, weisen die beiden Stützwände 2 und 3 ein im wesentlichen etwa U-förmiges Querschnittsprofil auf, so daß diese einen Anschlagflansch eines Achskörpers in angesetztem Zustand zumindest teilweise umgreifen. Dadurch wird ebenfalls eine präzise Ausrichtung des Stützkörpers 1 an einem solchen Lagerauge ermöglicht.
Bei der speziellen Ausführungsform der Fig. 1 sind zusätzlich zu den beiden seitlichen ersten und zweiten Stützwänden 2 und 3 noch eine obere und eine untere Stützwand 21 und 22 vorgesehen. Diese beiden Stützwände 21 und 22 sind einstückiger Bestandteil des Stützkörpers 1 und verbinden die beiden seitlichen Stützwände 2 und 3 miteinander. Somit bildet der Stützkörper 1 beim vorliegenden Ausführungsbeispiel eine Art Aufnahmegehäuse, welches einseitig offen ist und auf ein Lagerauge eines Achskörpers in einfacher Weise aufgeschoben werden kann.
Die obere Stützwand 21 ist dabei mit zwei etwa U-förmig ausgebildeten Ausnehmungen 23 und 24 versehen, welche im
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an einem Lagerauge angesetzten Zustand einen auszupressenden Gelenkzapfen teilweise umschließen, wie weiter unten noch beschrieben werden wird.
Die untere Stützwand 22 ist mit zwei Durchgangsbohrungen 25 und 2 6 versehen, welche koaxial zu den U-förmigen Ausnehmungen 23, 24 diesen gegenüberliegend angeordnet sind. Wie aus Fig. 1 weiter ersichtlich ist, weisen diese Durchgangsbohrungen 25 und 26 unterseitig radial erweiterte Einsenkungen 27 und 28 auf (gestrichelt dargestellt), welche zur passenden Aufnahme zweier Distanzbuchsen 29 und 30 dienen. Im montierten Zustand sind diese beiden Distanzbuchsen 29 und 30 koaxial zu den Durchgangsbohrungen 25 und 26 verlaufend in die jeweilig zugehörige Einsenkung 27 bzw. 28 eingeschweißt. Die beiden Distanzbuchsen 29 und 30 weisen jeweils in ihrem unteren Endbereich einen Gewindeabschnitt 31 bzw. 32 auf, welche zusammen mit einer Preßschraube 33 eine Auspreßvorrichtung zum Auspressen jeweils eines Gelenkzapfens eines Achskörpers dienen. In Fig. 1 ist dabei nur eine der Preßschrauben 33 dargestellt, welche für beide Distanzbuchsen 29 und 30 identisch ausgebildet sind.
Je nach Einsatzzweck kann die untere Stützwand 22 einen V-förmigen Ausschnitt 34 aufweisen, welcher mittig in einer etwa U-förmig ausgebildete Aussparung 35 mündet. Eine solche Ausgestaltung der unteren Stützwand 22 kann in An-
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passung an die Formgebung eines Achskörpers notwendig sein, welcher in entsprechenden Bereichen vorstehende Formelernente aufweist, welche ein präzises Ansetzen des Stützkörpers 1 am zugehörigen Lagerauge des Achskörpers verhindern würden. Dies bedeutet, daß diese Formbestandteile des Achskörpers in angesetztem Zustand des Stützkörpers 1 am Lagerauge passend sowohl in den V-förmigen Ausschnitt 34 als auch in die U-förmige Aussparungen 35 hineinragen. In entsprechender Ausgestaltung weisen für einen solchen Einsatzzweck auch die Distanzhülsen 29 und 30 in ihrem oberen, zur unteren Stützwand 22 hin gerichteten Ende ebenfalls Ausnehmungen 36 und 37 auf, in welche ebenfalls ein Formelement eines Achskörpers im angesetzten Zustand hineinragt. Um beim Auspreßvorgang zu verhindern, daß das Schraubengewinde 38 der Preßschraube 33 durch ein solches Formteil eines Achskörpers beschädigt wird, endet das Schraubengewinde 38 im Abstand unterhalb der oberen Stirnseite 39. Die Preßschraube bildet in diesem oberen Endbereich dementsprechend einen gewindefreien Preßabschnitt 40.
Aus fertigungstechnischen Gründen, um nicht in den beiden Distanzbuchsen 29 und 30 über deren gesamte Länge ein Gewinde einschneiden zu müssen, sind die Distanzbuchsen und 30 oberhalb ihrer jeweiligen Gewindeabschnitte 31 und 32 jeweils mit einem radial erweiterten, gewindefreien Führungsabschnitt 41 bzw. 42 versehen. Durch die vorgese-
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henen Gewindebuchsen 29 und 30 in Zusammenwirken mit der speziell ausgestalteten Preßschraube 33 sind somit auch Gelenkzapfen eines Achskörpers auspreßbar, bei welchen der Achskörper selbst im Bereich seines Lagerauges nach außen vorstehende, in die entsprechenden Ausnehmungen 3 6 und 37 hineinragende Formteile aufweist. Mit dieser Ausgestaltung werden letztendlich die für den Auspreßvorgang vorzusehenden Gewindeabschnitte 31 und^ 32 von der unteren Stützwand 22 entfernt angeordnet, so daß die hindurchzuschraubende Preßschraube 33 mit ihrem Gewindeabschnitt nicht mit diesen Formteilen kollidieren kann und auch in einfacher Weise bedienbar ist. Bei einfacher ausgebildeten Achskörpern, welche nicht mit solchen vorstehenden Formteilen versehen sind, können die Gewindeabschnitte und 32 auch direkt in den Durchgangsbohrungen 25 und 2 6 der unteren Stützwand 22 vorgesehen sein. Dabei ist allerdings auch eine Preßschraube vorzusehen, bei welcher der Gewindeabschnitt 38 bis zur oberen Stirnseite 39 der Preßschraube reicht. Wie aus Fig. 1 weiter ersichtlich ist, weist auch die Preßschraube 33 an ihrer oberen Stirnseite 39 eine Preßkugel 43 auf, welche einerseits zur Zentrierung in einer Zentrierbohrung eines Gelenkzapfens und andererseits zur Reibungsminderung beim Auspressen eines Gelenkzapfens dient.
Fig. 2 zeigt den Stützkörper 1 aus Fig. 1 in einer perspektivischen Rückansicht, wobei der Führungszylinder 17
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und der Gewindezylinder 6 noch nicht in die entsprechend zugehörige zweite Stützwand 3 bzw. erste Stützwand 2 eingesetzt ist. Die beiden Distanzbuchsen 29 und 30 sind in die jeweils zugehörige Einsenkung 27 und 28 (in Fig. 2 nicht sichtbar) eingesetzt und festsitzend mit der unteren Stützwand 22 verschweißt. In jede der Distanzbuchsen 29 und 30 ist eine Preßschraube 33 teilweise eingeschraubt, so daß die Preßschrauben 33 im wesentlichen koaxial zu den beiden U-förmigen Ausnehmungen 23 und 24 der oberen Stützwand 21 verlaufen. In diesem vormontierten Zustand ist der Stützkörper 1 an ein Lagerauge 45 ansetzbar .
Ein solches Lagerauge 45 ist beispielhaft in Fig. 2 dargestellt. Dieses Lagerauge 45 befindet sich beim vorliegenden Ausführungsbeispiel am oberen Ende eines Achsbauteiles, beispielsweise eines Achsschenkels 46, welcher in der gezeigten Einbaulage im wesentlichen vertikal verläuft. Das Lagerauge 45 ist zu diesem Achsschenkel 46 etwa rechtwinklig abgebogen, nach vorne gerichtet und etwa plattenförmig ausgebildet. Das Lagerauge 45 weist zwei Lagerbohrungen 47 und 48 auf, welche zur festsitzenden Lagerung zweier Gelenkzapfen 49 und 50 dienen. Diese Gelenkzapfen 49 und 50 sind jeweils Bestandteil eines Kugelgelenkes 51 und 52, die ihrerseits im äußeren Endbereich beispielsweise eines Querlenkers 53 bzw. 54 festsitzend angeordnet sind. Wie aus Fig. 2 weiter ersicht-
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lieh ist, weisen die Gelenkzapfen 49 und 50 in ihrer jeweiligen Längsmitte jeweils eine umlaufende Aufnahmenut 55 bzw. 56 auf. Die Unterseite der Kugelgelenke 51 und ist mit einer Gummimanschette 105 bzw. 106 abgedichtet.
In Fig. 2 ist der am Lagerauge 45 montierte Zustand der beiden Kugelgelenke 51 und 52 mit ihren Gelenkzapfen 49 und 50 in den jeweils zugeordneten Lagerbohrungen 47 und 48 des Lagerauges 45 in Phantomlinien dargestellt. Wie aus dieser Darstellung erkennbar ist, besteht zwichen dem Lagerauge 45 und den beiden Kugelgelenken 51 und 52 nur ein geringer Abstand, so daß die beiden Ausnehmungen 23 und 24 in ihrem inneren Randbereich eine geringere Höhe aufweisen und einen nach unten abgesetzte Aufnahmefläche 107 bzw. 108 aufweisen. Um das Ansetzen des Stützkörpers 1 am Lagerauge 45 zu erleichtern und eine Beschädigung der Gummimanschetten 105 und 106 zu vermeiden, weisen die äußeren Endbereiche der Aufnahmeflächen 107 und 108 jeweils abgeschrägte Flächenabschnitte 112, 113 bzw. 114, 115 auf. Durch die abgeschrägte Formgebung werden die Gummimanschetten 105 und 10 6 beim Ansetzen des Stützkörpers 1 leicht angehoben, so daß ein Beschädigung sicher ausgeschlossen ist. Die nach unten abgesetzten Bereiche der Aufnahmeflächen 107 und 108 sind in ihren Abmessungen etwa den Abmessungen der Kugelgelenke 51 und 52 mit ihren Gummimanschetten 105 und 106 angepaßt, so daß diese im
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angesetzten Zustand des Stützkörpers 1 am Lagerauge 45 von diesen passend aufgenommen werden können.
Wie aus Fig. 2 weiter ersichtlich ist, weist das Lagerauge 45 im Bereich seiner beiden Lagerbohrungen 47 und 48 jeweils einen Spannschlitz 57 bzw. 58 auf, die radial zu den Lagerbohrungen 47 und 48 verlaufen. Durch diese Spannschlitze 57 und 58 werden vier Spannflansche 59, 60, 61 und 62 gebildet, von welchen die beiden mittleren Spannflansche 60 und 61 einstückig miteinander verbunden sind. Die Spannflansche 59 bis 62 sind mit Aufnahmebohrungen versehen, welche zur Aufnahme einer Spannschraube 63 dienen (in der Zeichnung nicht sichtbar). Die Spannschraube 63 durchragt diese Aufnahmebohrungen vollständig und liegt mit ihrem Schraubenkopf 64 im montierten Zustand außenseitig am Spannflansch 59 an. Mit ihrem Gewindeabschnitt 65 überragt die Spannschraube 63 im montierten Zustand den Spannflansch 62. Zum Verspannen der Lagerbohrungen 47 und 48 ist auf den Gewindeabschnitt 65 eine entsprechende Spannmutter 66 aufgeschraubt, durch welche in Zusammenwirken mit der Spannschraube 63 eine klemmende, festsitzende Halterung der Gelenkzapfen 49 und 50 in den entsprechend zugehörigen Lagerbohrungen 47 und 48 bewirkt wird. Die Spannschraube 63 verläuft im montierten Zustand etwa tangential zu den beiden Lagerbohrungen 47 und 4 8 und ragt in diese Lagerbohrungen 47 und 48 mit ihrem mittleren Schaftabschnitt 67 zumindest teil-
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weise radial hinein. Dies bedeutet, daß durch die Spannschraube 63 in Wirkverbindung mit der Spannmutter 66 die beiden Gelenkzapfen 49 und 50 einerseits klemmend in den Lagerbohrungen 47 und 48 und andererseits formschlüssig durch den Schaftabschnitt 67 gehalten werden. Der mittlere Schaftabschnitt 67 greift dabei im montierten Zustand formschlüssig in die jeweiligen umlaufenden Aufnahmenuten 55 und 56 der Gelenkzapfen 49 und 50 ein.
Dies bedeutet wiederum, daß zur Demontage der Gelenkzapfen 4 9 und 50 die Spannschraube 63 vollständig aus den Aufnahmebohrungen 47, 48 der Spannflansche 59 bis 62 entfernt werden muß, um die formschlüssige Verbindung zwischen dem Schaftabschnitt 67 und den Aufnahmenuten 55 und 56 der Gelenkzapfen 49 und 50 aufheben zu können.
Dazu wird der Stützkörper 1 in seinem in Fig. 2 dargestellten vormontierten Zustand am Lagerauge 45 des Achsschenkels 46 angesetzt, wie dies beispielhaft aus Fig. 3 ersichtlich ist. Vor dem Ansetzen des Stützkörpers 1 am Lagerauge 45 ist die Spannmutter 66 vom Gewindeabschnitt 65 der Spannschraube 63 zu entfernen. Um den Stützkörper 1 passend auf das Lagerauge 45 aufschieben zu können, bilden die Stützwände 2, 3 sowie 21 und 22 zusammen mit der Rückwand 4 einen Hohlraum 68 (Fig. 1). Dabei ist der vertikale Abstand zwischen der unteren Stützwand 22 und der oberen Stützwand 21 den Abmessungen des Lagerauges
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derart angepaßt, daß das Lagerauge 45 zwischen diesen Stützwänden 21 und 22 mit geringem Spiel Platz findet.
Wie aus Fig. 1 weiter ersichtlich ist, weisen die beiden seitlichen Stützwände 2 und 3 jeweils eine symmetrisch zur oberen und unteren Stützwand 21, 22 angeordnete parallel zur oberen und unteren Stützwand 21, 22 verlaufende, nach außen gerichtete Ausnehmung 69 und 7 0 auf. Beim Ansetzen des Stützkörpers 1 an das Lagerauge 45, wie in Fig. 3 dargestellt, dient dabei die Ausnehmung 69 zur Aufnahme des freien, über den Spannflansch 62 hinausragenden Gewindeabschnitt 65 der Spannschraube 63. Da ein solcher Achsschenkel 46, wie er in Fig. 2 beispielhaft dargestellt ist, bei Kraftfahrzeugen in zwei spiegelsymmetrischen Ausführungsvarianten verwendet wird, dient entsprechend zum Ansetzen des Stützkörpers 1 an einem symmetrisch zu der Ausführungsform der Fig. 2 dargestellten Achsschenkel 4 6 die Ausnehmung 7 0 zur Aufnahme eines entsprechend spiegelsymmetrisch zur Spannschraube 63 eingesetzten Spannschraube bzw. deren dann auf der gegenüberliegenden Seite vorstehenden Gewindeabschnittes.
Der so ausgebildete Stützkörper 1 ist mit seinem Hohlraum 68 gemäß Fig. 3 derart passend auf das Lagerauge 45 aufschiebbar, daß die Gewindebohrungen 8 und 16 seiner beiden Stützwände 2 und 3 koaxial zur Längsmittelachse 71 der montierten Spannschraube 63 positioniert sind.
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Gleichzeitig werden die Distanzbuchsen 29 und 30 mit ihren Preßschrauben 33 koaxial zu den Längsmittelachsen und 73 der beiden Lagerbohrungen 47 und 48 ausgerichtet. Die beiden Spannschrauben 33 sind dabei selbstverständlieh nur so weit in die Distanzbuchsen 29 und 30 eingedreht, daß das Ansetzen des Stützkörpers 1 am Lagerauge 45 nicht behindert wird.
In dieser am Lagerauge 45 angesetzten Position des Stützkörpers 1 wird der Gewindezylinder 6 in die Gewindebohrung 8 der ersten Stützwand 2 eingeschraubt, wie dies aus Fig. 4 ersichtlich ist. Die Länge und die Einschraubtiefe des Gewindezylinders 6 sind derart gewählt, daß der Gewindeabschnitt 65 der Spannschraube 63 in den gewindefreien Führungsabschnitt 13 des Gewindezylinders 6 eingreift und somit der Stützkörper 1 in seiner Sollposition am Lagerauge 45 fixiert ist. In gleicher Weise wird auch der Führungszylinder 17 in die entsprechende Gewindebohrung 16 der zweiten Stützwand 3 eingeschraubt, bis er mit seinem Anschlagflansch 19 außenseitig an der zweiten Stützwand 3 anliegt. In dieser maximal eingeschraubten Position ragt die Spannschraube 63 mit ihrem Schraubenkopf 64 in das vordere Ende der Durchgangsbohrung 2 0 des Führungszylinders 17 hinein, so daß der Stützkörper 1 über den Führungszylinder 17 bzw. dessen Durchgangsbohrung 2 0 durch den Schraubenkopf 64 der Spannschraube 63
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am Lagerauge 45 des Achsschenkels 46 formschlüssig und definiert positioniert gehalten wird.
Nun kann die Druckschraube 7, wie dies in Fig. 4 dargestellt ist, in die Gewindebohrung 11 des Gewindezylinders 6 eingeschraubt werden, bis sie stirnseitig am Gewindeabschnitt 65 der Spannschraube 63 anliegt. Durch einfaches Eindrehen der Druckschraube 7 in axialer Richtung des Pfeiles 74 wird dann zwangsläufig die Spannschraube 63 aus den Aufnahmebohrungen bzw. den Spannflanschen 59 bis 62 herausgedrückt, wie dies in gestrichelten Linien in Fig. 4 dargestellt ist. Die Länge der Druckschraube 7 ist dabei so gewählt, daß die Spannschraube 63 vollständig aus den Spannflanschen 59 bis 62 herausgedrückt werden kann. Um bei diesem Ausdrückvorgang ein Zusammendrücken der Spannschlitze 57 und 58 des Lagerauges 45 sicher zu verhindern, sind beim vorliegenden Ausführungsbeispiel zwei Distanzplatten 75 und 76 vorgesehen, welche jeweils passend in einen der Spannschlitze 57 oder 58 radial von außen eingeschoben werden können. Dazu weist die Rückwand 4 des Stützkörpers 1 zwei Durchgangsbohrungen 77 und 78 auf, durch welche die Distanzplatten 75 und 7 6 hindurchgeschoben werden können und somit sicher passend mit den Spannschlitzen 57 und 58 in Eingriff gebracht werden können. Zur besseren Handhabung dieser Distanzplatten 75 und 76 sind diese jeweils mit einem abgesetzten, etwa zylindrisch ausgebildeten Griffteil 79 und 80 versehen, durch
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welche eine sichere Handhabung der Distanzplatten 75 und 7 6, insbesondere bei der Demontage bzw. beim Ausziehen aus den Spannschlitzen 57 und 58 sichergestellt ist. Bei Bedarft können diese Griffteile 79 und 80 auch als Schlagfläche dienen, um z.B. bei starker Verschmutzung der Spannschlitze 57 und 58 die Distanzplatten 75 und 76 beispielsweise mit Hammerschlägen in die Spannschlitze und 58 eintreiben zu können.
Nach dem vollständigen Ausdrücken der Spannschraube 63 wird die Druckschraube 7 entgegen des Pfeiles 74 wieder wenigstens soweit zurückgedreht, bis sie sich mit ihrem vorderen Ende nicht mehr im Bereich der beiden Lagerbohrungen 47 und 48 befindet. Die Druckschraube 7 kann aber dennoch in die Aufnahmebohrung des Spannflansches 62 hineinragen, so daß der Stützkörper 1 immer noch genau positioniert am Lagerauge 45 gehalten wird. Nach dem Zurückdrehen der Druckschraube 7 werden nun die beiden Preßschrauben 33 in Richtung des Pfeiles 81 nach oben geschraubt, wodurch ein Auspressen der beiden Gelenkzapfen 49 und 50 aus den Lagerbohrungen 47 und 48 bewirkt wird. Nach dem Zurückdrehen der beiden Preßschrauben 33 in die in Fig. 4 dargestellte Ausgangsposition sowie nach dem Zurückdrehen der Druckschraube 7 in die in Fig. 4 dargestellte Ausgangsposition kann nun der Stützkörper in einfächer Weise vom Lagerauge 45 wieder abgenommen werden. Wie aus Fig. 4 weiter ersichtlich ist, sind der Gewinde-
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zylinder 6 und der Führungszylinder 17 derart dimensioniert, daß das Lagerauge 45 mit seinen beiden Spannflanschen 59 und 62 im angesetzten Zustand des Stützkörpers 1 und vollständig eingeschraubtem Gewindezylinder 6 bzw. Führungszylinder 17 passend zwischen diesen aufgenommen wird.
Somit ist durch die erfindungsgemäße Vorrichtung, wie sie oben beschrieben wurde, eine äußerst einfache und sichere Demontage der Spannschraube 63 und auch der Gelenkzapfen 49 und 50 durchführbar.
Fig. 5 zeigt eine weitere Druckvorrichtung 85, welche mit der obigen Vorrichtung, insbesondere dem Stützkörper 1 anstelle der Druckvorrichtung 5, bestehend aus dem Gewindezylinder 6 sowie der Druckschraube 7 eingesetzt werden kann. Diese Druckvorrichtung 85 dient insbesondere zum Lösen einer äußerst fest in den. Aufnahmebohrungen der Spannflansche 59 bis 62 sitzenden Spannschraube 63. Ein solch fester Sitz kann beispielsweise durch Korrosion bewirkt werden, so daß unter Umständen die axialen Druckkräfte über die Druckschraube 7 entweder nicht ausreichend sind, um die Spannschraube 63 ausdrücken zu können, oder daß die Druckschraube 7 und eventuell auch die Spannschraube 63 beim Ausdrückvorgang beschädigt werden können.
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Zum Lösen einer äußerst fest in den Spannflanschen 59 bis 62 sitzenden Spannschraube 63 ist die Druckvorrichtung vorgesehen. Diese besteht aus einem Führungszylinder 86, dessen in Fig. 5 vorderes Ende mit einem äußeren Gewindeabschnitt 87 sowie einem Zylinderabschnitt 88 versehen ist. Der Gewindeabschnitt 87 entspricht in seiner Ausgestaltung dem Außengewinde 9 des Gewindezylinders 6, so daß der Führungszylinder 8 6 alternativ zum Gewindezylinder 6 in die entsprechend vorgesehene Gewindebohrung 8 oder wahlweise auch in die Gewindebohrung 16 in eine der beiden Stützwände 2 oder 3 eingeschraubt werden kann. Um einen festsitzenden Halt des Führungszylinders 86 in einer der Gewindebohrungen 8 oder 16 erreichen zu können, ist der Führungszylinder 8 6 mit einem radial erweiterten Anschlagbund 89 versehen, welcher an seinem Umfang mit zwei Schlüsselflächen 110 und 111 versehen ist, über welche der Führungszylinder 86 mit einem entsprechenden Schlüsselwerkzeug festsitzend 'in die Gewindebohrungen 8 bzw. 16 eingeschraubt werden kann. An seinem dem Gewindeabschnitt 87 und dem Zylinderabschnitt 88 gegenüberliegenden Ende ist der Zylinderabschnitt 88 mit einem weiteren Außengewinde 90 versehen, auf welche eine entsprechende Druckmutter 91 aufschraubbar ist. Diese Druckmutter weist zu diesem Zweck ein Innengewinde 92 auf, dessen Tiefe im wesentlichen der Gesamtlänge des Außengewindes 90 bzw. des Abstandes zwischen dem Anschlagbund 89 und
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der hinteren Stirnfläche 93 des Führungszylinders 86 entspricht. Am inneren Ende des Innengewindes 92 ist die Druckmutter 91 mit einer Preßwand 94 versehen, welche innenseitig eine Preßfläche 95 bildet. Zur drehbaren Betätigung ist die Preßwand 94 außenseitig mit einem Antriebssechskant 96 versehen, über welchen die Druckmutter 91 mittels eines geeigneten Werkzeuges drehend angetrieben werden kann.
Zum Lösen einer in den Spannflanschen 59 bis 62 festsitzenden Spannschraube 63 ist ein zentraler, abgesetzter Druckbolzen 97 vorgesehen, der zum Führungszylinder 8 6 hin einen Druckstempel 98 aufweist, mit welchem der Druckbolzen 97 in einer Führungsbohrung 99 des Führungszylinders 86 axial verschiebbar geführt ist. Die Führungsbohrung 99 weist zur Druckmutter 91 hin einen radial erweiterten Aufnahmeabschnitt 100 auf, welcher zur axial verschiebbaren Aufnahme eines radial erweiterten, dem Durchmesser des Aufnahmeabschnittes 100 angepaßten Druckkopfes 101 des Druckbolzens 97 dient.
Im Betrieb stützt sich dieser Druckkopf 101 mit seiner rückwärtigen Stirnfläche 102 an der inneren Preßfläche 95 der Druckmutter 91 ab, so daß beim Aufschrauben der Druckmutter 91 auf das Außengewinde 90 des Führungszylinders 86 der Druckbolzen 97 axial in Richtung des Pfeiles 103 nach vorne bewegt wird. Die Länge des Druckstempels
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98 entspricht beim vorliegenden Ausführungsbeispiel im wesentlichen dem vorderen, im Durchmesser kleiner ausgebildeten Führungsabschnitt der Führungsbohrung 99.
Fig. 6 zeigt die Druckvorrichtung 85 in vormontiertem Zustand, in welchem sie zum Einsatz in beispielsweise die Gewindebohrung 8 der ersten Stützwand 2 des Stützkörpers 1 mit ihrem Führungszylinder 86 eingeschraubt wird. In diesem Zustand ragt der über die Spannflansche 59 oder hinausragende Gewindeabschnitt 65 in die Führungsbohrung 99 des Führungszylinders 8 6 hinein. Nun wird die Druckmutter 91 so weit in Richtung des Pfeiles 103 nach vorne gedreht, bis die vordere Stirnfläche 104 des Druckstempels 98 an der Rückseite des Gewindeabschnittes 65 der Spannschraube 63 anliegt. Da zum Lösen einer äußerst festsitzenden Spannschraube 63 auch äußerst hohe Axialkräfte notwendig sind, wird nun am Antriebssechskant 96 der Druckmutter 91 ein Werkzeug angesetzt, mittels welchem äußerst hohe Drehmomente auf die Druckmutter 91 ausgeübt werden können. Als solches Werkzeug dient vorzugsweise ein sogenannter Schlagschrauber, durch welchen diese Drehmomente impulsartig auf die Druckmutter 91 übertragen werden können. Durch diesen Schlagschrauberantrieb werden dementsprechend äußerst hohe, impulsartige Axialkräfte von der Druckmutter 91 über den Druckbolzen 97 auf den freien Gewindeabschnitt 65 der Spannschraube 63 übertragen. Da die Spannschraube 63 mit ihrem Gewindeab-
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schnitt 65 in der Führungsbohrung 99 annähernd spielfrei geführt wird, kann die Axialkraft im wesentlichen ohne Verformungen der Spannschraube 63 auf diese übertragen werden. Nach dem Lösen der Spannschraube 63 in den Aufnahmebohrungen der Spannflansche 59 bis 62 wird die Druckvorrichtung 85 gegen die Druckvorrichtung 5 aus Fig. 1 ausgetauscht, so daß mittels der Druckschraube 7 die Spannschraube 63 vollständig aus den Spannflanschen 59 bis 62 des Lagerauges 45 herausgedrückt werden kann.
Aufgrund des im Durchmesser größer ausgebildeten Außengewindes 90 in Zusammenwirken mit dem Innengewinde 92 der Druckmutter 91 können äußerst hohe Gewindekräfte aufgenommen werden. Die Festigkeit dieser Gewindeverbindung ist wesentlich höher als die Gewindeverbindung der Druck-Vorrichtung 5 zwischen der Druckschraube 7 und dem Mutterngewinde der Gewindebohrung 11, so daß der Einsatz eines Schlagschraubers, welcher eine solche Gewindeverbindung äußerst hoch belastet, sicher möglich ist, ohne daß das Außengewinde 90 oder das Innengewinde 92 beschädigt werden können. Um desweiteren sicherzustellen, daß aufgrund der äußerst hohen Druckbelastung auf den Druckbolzen 97 keine ungewollten Verformungen sowohl einerseits des Druckstempels 98 wie auch des Druckkopfes 101 erfolgen, ist der gesamte Druckbolzen 97 aus einem gehärteten Stahl oder einem sonstigen, hoch belastbaren Werkstoff gefertigt.
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Durch die vorgesehene zweite Druckvorrichtung 85 kann somit, wie beschrieben, eine äußerst festsitzende Spannschraube 63 in einfacher Weise unter Verwendung beispielsweise eines Schlagschraubers, oder eines sonstigen hohe Drehmomente aufbringenden Werkzeuges, gelöst werden, so daß im weiteren Fortgang die Spannschraube mittels der Druckvorrichtung 5 und deren Druckschraube 7 weiter vollständig aus den Spannflanschen 59 bis 62 des Lagerauges 45 ausgedrückt werden kann. Anschließend, wie bereits beschrieben, können die Gelenkzapfen 49 und 50 durch die beiden Preßschrauben 33 in einfacher Weise aus ihren Lagerbohrungen 47 und 48 vollständig ausgepreßt werden, so daß diese mittels der erfindungsgemäßen Vorrichtung in einfachster Weise aus dem Lagerauge 45 demontiert werden
15 können.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann auch zum Ausdrücken von Befestigungsschrauben eines Stoßdämpfers verwendet werden, durch welche der Stoßdämpfer beispielsweise mit seinem unteren Lagerauge zwischen zwei Montageflanschen einer Kraftfahzeugachse gehalten wird. Auch solche Befestigungschrauben können nach längerer Betriebsdauer des Kraftfahrzeuges äußerst fest im Lagerauge des Stoßdämpfers sitzen, so daß auch hier die Druckvorrichtung 85 gemäß der Fig. 5 und 6 zumindest zum Lösen der Befestigungsschraube eingesetzt werden kann. Für den Einsatz der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist dabei lediglich die
K241.doc
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MN/mn .1**..* '..*·.** *..*·..* 13. März2000
Ausgestaltung des Stützkörpers an die äußere Formgebung des Lagerauges mit den beiden Montageflanschen anzupassen, so daß der Stützkörper auch hier in einfacher Weise angesetzt werden kann.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist somit zum Ausdrücken von Schrauben geeignet, die sich in einer Aufnahmebohrung eines Lagerauges oder dgl. befinden und das Lagerauge zumindest einseitig soweit zugänglich ist, daß der Stützkörper mit seiner etwa U-fömigen Formgebung seiner Rückwand und seiner seitlichen Stützwände auf das Lagerauge im Bereich der Schraube angesetzt werden kann.
Es sei noch erwähnt, daß anstatt der mechanischen Druckvorrichtung 85 zum Lösen beispielsweise der Spannschraube 63 auch eine hydraulische Druckvorrichtung verwendet werden kann. Dabei ist lediglich zu gewährleisten, daß zum Ausdrücken der Spannschraube 63, diese in der hydraulischen Druckvorrichtung ebenfalls geführt wird.
Claims (18)
1. Vorrichtung zum Ausdrücken einer in einer Aufnahmebohrung sitzenden Schraube (63), insbesondere einer Spannschraube (63), durch welche in Zusammenwirken mit einer Spannmutter (66) ein geschlitztes, spannbares Lagerauge (45) zur klemmenden Halterung von Gelenkzapfen (49, 50) in einer Lagerbohrung (47, 48) des Lagerauges (45) eines Achsbauteils (46) einer Kraftfahrzeugachse (46, 53, 54) gespannt wird, wobei das Lagerauge (45) zum Spannen zwei Spannflansche (59, 60, 61, 62) mit Aufnahmebohrungen aufweist, welche die Spannschraube (63) zum Spannen des Lagerauges (45) tangential zur Lagerbohrung (47, 48) verlaufend aufnehmen,
dadurch gekennzeichnet,
daß ein Stützkörper (1) mit einer ersten und einer zweiten, etwa parallel zueinander verlaufenden, seitlichen Stützwand (2, 3) vorgesehen ist, mit welchen der Stützkörper (1) am Lagerauge (45) im Bereich der Spannschraube (63) ansetzbar ist, und daß die erste Stützwand (2) eine Druckvorrichtung (5, 85) aufweist, durch welche die Spannschraube (63) in den Aufnahmebohrungen axial bewegbar ist, und daß die zweite Stützwand (3) mit einer Aussparung (20) versehen ist, durch welche die Spannschraube (63) beim Ausdrücken hindurch gedrückt wird.
dadurch gekennzeichnet,
daß ein Stützkörper (1) mit einer ersten und einer zweiten, etwa parallel zueinander verlaufenden, seitlichen Stützwand (2, 3) vorgesehen ist, mit welchen der Stützkörper (1) am Lagerauge (45) im Bereich der Spannschraube (63) ansetzbar ist, und daß die erste Stützwand (2) eine Druckvorrichtung (5, 85) aufweist, durch welche die Spannschraube (63) in den Aufnahmebohrungen axial bewegbar ist, und daß die zweite Stützwand (3) mit einer Aussparung (20) versehen ist, durch welche die Spannschraube (63) beim Ausdrücken hindurch gedrückt wird.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Druckvorrichtung (5) durch einen Spindeltrieb gebildet wird, der aus einer Gewindebohrung (11) der ersten Stützwand (2) und einer Druckschraube (7) besteht.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Aussparung der zweiten Stützwand (3) zur Aufnahme des Schraubenkopfes (64) der Spannschraube (63) als Aufnahmebohrung (20) ausgebildet ist, durch welche der Stützkörper (1) zumindest zu Beginn des Ausdrückvorgangs der Spannschraube (63) positionsgenau am Lagerauge (45) gehalten wird, und daß die Aufnahmebohrung (20) koaxial zur Druckvorrichtung (5) der ersten Stützwand (2) angeordnet ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Gewindebohrung (11) der ersten Stützwand (2) Bestandteil eines in die erste Stützwand (29) auswechselbar eingesetzten, separaten Gewindezylinders (6) ist, und daß die Gewindebohrung (11) zur zweiten Stützwand (3) hin einen gewindefreien Führungsabschnitt (13) aufweist, in welchem der über die Aufnahmebohrung des Spannflansches (62) hinausragende Gewindeabschnitt (65) der Spannschraube (63) bei angesetztem Stützkörper (1) zu Beginn des Ausdrückvorgangs, passend und vollständig hineinragt.
5. Vorrichtung nach Anspruch 1, 2, 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Aussparung (20) der zweiten Stützwand (3) Bestandteil eines in die zweite Stützwand (3) auswechselbar eingesetzten, separaten Führungszylinders (17) ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 4 oder 5, daß der Gewindezylinder (6) und der Führungszylinder (17) wahlweise, gegeneinander austauschbar in die erste oder zweite Stützwand (2 oder 3) eingeschraubt sind.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Gewindezylinder (6) und der Führungszylinder (17) jeweils soweit in die Stützwand (2 oder 3) einschraubbar sind, daß die Spannflansche (59, 62) passend zwischen dem Gewindezylinder (6) und dem Führungszylinder (17) aufgenommen werden.
8. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Druckvorrichtung (85) aus einem in eine der Stützwände (2 oder 3) einschraubbaren Führungszylinder (86) besteht, der einen in einer abgesetzten Führungsbohrung (99) geführten Druckbolzen (97) aufweist, welcher durch eine auf den Führungszylinder (86) aufgeschraubte Druckmutter (91) zum Lösen der Spannschraube (63) in den Aufnahmebohrungen axial verschiebbar ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Druckbolzen (97) aus einem gehärteten Stahl besteht.
10. Vorrichtung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Druckbolzen (97) einen Druckstempel (98) aufweist, welcher in einer Führungsbohrung (99) des Führungszylinders (86) geführt ist, und daß die Führungsbohrung (99) in ihrem Durchmesser dem Durchmesser der Spannschraube (63) angepaßt ist, und daß die Spannschraube (63) zu Beginn des Preßvorgangs mit ihrem aus der Aufnahmebohrung des Spannflansches (62) herausragenden Gewindeabschnitt (65) vollständig in der Führungsbohrung (99) aufgenommen wird.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die seitlichen Stützwände (2, 3) über eine Rückwand (4) miteinander starr verbunden sind, und daß zu den seitlichen Stützwänden (2, 3) eine obere und eine untere Stützwand (21 oder 22) vorgesehen sind, die etwa quer zur Rückwand (4) und zu den seitlichen Stützwänden (2, 3) verlaufen, und daß eine der oberen oder unteren Stützwände (21 oder 22) mit einer Auspreßvorrichtung (29, 30, 33) zum Auspressen des Gelenkzapfens (49, 50) versehen ist und die andere der oberen oder unteren Stützwände (22 oder 21) eine etwa U-förmige Ausnehmung (23, 24) aufweist, mit welcher die Stützwand (22 oder 21) in am Lagerauge (45) angesetzten Zustand den Gelenkzapfen (49, 50) teilweise umschließt.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Auspreßvorrichtung (29, 30, 33) aus einer Preßschraube (33) gebildet wird, die durch eine Gewindebohrung (31, 32) einer der oberen oder unteren Stützwände (21 oder 22) und durch die Lagerbohrung (47, 48) des Gelenkzapfens (49, 50) zum Auspressen des Gelenkzapfens (49, 50) hindurchgeschraubt werden kann.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Gewindebohrung (31, 32) Bestandteil einer Distanzbuchse (29, 30) ist, welche nach außen gerichtet an einer der oberen oder unteren Stützwände (21 oder 22) festsitzend befestigt ist, und die im am Lagerauge (45) angesetzten Zustand des Stützkörpers (1) koaxial zur Lagerbohrung (47, 48) des Gelenkzapfens (49, 50) verläuft.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Gewindebohrung (31, 32) der Distanzbuchse (29, 30) zur Stützwand (1) hin einen radial erweiterten, gewindefreien Führungsabschnitt (41, 42) aufweist, und daß die Preßschraube (33) mit einem gewindefreien Preßabschnitt (40) versehen ist, welcher im wesentlichen passend durch die Lagerbohrung (47, 48) des Lagerauges (45) hindurchgepreßt werden kann.
15. Vorrichtung nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Distanzbuchse (29, 30) im Bereich der Stützwand (21 oder 22) an ihrem Umfang mit einer Ausnehmung (36, 37) versehen ist, in welche ein Formteil des Achsbauteils (46) bei angesetztem Stützkörper (1) hineinragt.
16. Vorrichtung nach Anspruch 2, 12 oder 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Preßschraube (33) und/oder die Druckschraube (7) stirnseitig mit einer Preßkugel (15, 43) versehen ist bzw. sind, durch welche die Preßschraube (33) und/oder die Druckschraube (7) in einer stirnseitigen Zentrierbohrung der Spannschraube (63) bzw. des Gelenkzapfens (49, 50) beim Ausdrück- bzw. Auspreßvorgang geführt wird.
17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß bei Vorliegen mehrerer Lagerbohrungen (47, 48) für mehrere Gelenkzapfen (49, 50) in einem Lagerauge (45) entsprechend der Anzahl der auszupressenden Gelenkzapfen (49, 50) mehrere Auspreßvorrichtungen (29, 30, 33) vorgesehen sind, von welchen jede jeweils einem Gelenkzapfen (49, 50) zum Auspressen zugeordnet ist.
18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Rückwand (4) des Stützkörpers (1) im Bereich des Spannschlitzes (57, 58) der jeweiligen Lagerbohrung (47, 48) eines Gelenkzapfens (49, 50) im am Lagerauge (45) angesetzten Zustand mit einem Durchbruch (77, 78) versehen ist, und daß eine Distanzplatte (75, 76) vorgesehen ist, welche vor Beginn des Äusdrückvorgangs durch den Durchbruch (77, 78) hindurch in den Spannschlitz (57, 58) passend eingebracht werden kann.
Priority Applications (3)
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|---|---|---|---|
| DE20004485U DE20004485U1 (de) | 2000-03-13 | 2000-03-13 | Vorrichtung zum Ausdrücken einer Schraube aus einer Aufnahmebohrung, insbesondere einer Spannschraube von Gelenkzapfen einer Kraftfahrzeugachse |
| DE10108435A DE10108435C2 (de) | 2000-03-13 | 2001-02-22 | Vorrichtung zum Lösen einer in einer Aufnahmebohrung eines Lagerauges oder dgl. festsitzenden Schraube |
| US09/804,425 US6546610B2 (en) | 2000-03-13 | 2001-03-12 | Device for loosening a screw seated tightly in a mounting hole of a bearing eye or the like |
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ID=7938587
Family Applications (1)
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Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE20004485U1 (de) |
Citations (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE6901578U (de) | 1969-01-15 | 1969-10-02 | Justus Schmidt | Kugelgelenk-abzieher fuer federbein- und spurstangen-kugelgelenke am vw - 411 |
| DE29805584U1 (de) | 1998-03-27 | 1998-05-28 | Klann Tools Ltd., Oxfordshire | Montagevorrichtung zum Auswechseln von Silentlagern |
-
2000
- 2000-03-13 DE DE20004485U patent/DE20004485U1/de not_active Expired - Lifetime
Patent Citations (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE6901578U (de) | 1969-01-15 | 1969-10-02 | Justus Schmidt | Kugelgelenk-abzieher fuer federbein- und spurstangen-kugelgelenke am vw - 411 |
| DE29805584U1 (de) | 1998-03-27 | 1998-05-28 | Klann Tools Ltd., Oxfordshire | Montagevorrichtung zum Auswechseln von Silentlagern |
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