DE20003957U1 - Feuerlöscherhalterung - Google Patents
FeuerlöscherhalterungInfo
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EW 10296 Gbm
Horst Maibach, Obernbergstr. 24, 32105 Bad Salzuflen
Feuerlöscherhalterung
Beschreibung:
Die Erfindung betrifft eine Feuerlöscherhalterung für eine griffbereite Halterung von Feuerlöschern.
Es sind Halterungen von Feuerlöschern bekannt, die z. B. für eine Wandmontage im wesentlichen L-förmig ausgebildet sind, wobei der kurze Abschnitt den Boden des Feuerlöschers untergreift und der längere Abschnitt der Verschraubung mit einer Wand dient.
In einem oberen Bereich kann der Feuerlöscher weiter z. B. von einer Klammer gehalten sein. Durch diese offene Halterung ist der Feuerlöscher stets griffbereit und darüber hinaus gut sichtbar.
Bei derartigen Halterungen besteht jedoch die Gefahr, daß durch einen unbeabsichtigten Stoß, ein Anrempeln oder dergleichen mehr der Feuerlöscher sich aus der besagten Halterung lösen kann. Ist andererseits eine derartige Klammer zur Vermeidung eines unbeabsichtigten Lösens sehr stramm ausgeführt, ist die Entnahme in einem Notfall unter Umständen nicht sichergestellt, bspw. bei recht schwachen Jugendlichen. Darüber hinaus ist ein derartig gehaltener Feuerlöscher den Umgebungseinflüssen vollständig frei ausgesetzt, z. B. auch Witterungseinflüssen. Hierdurch kann die Funktionsfähigkeit des gehaltenen Feuerlöschers beeinträchtigt werden.
Vor dieser technischen Problematik macht es sich die Erfindung zur Aufgabe, eine Feuerloscherhalterung zur Verfügung zu stellen, die einer sicheren Aufbewahrung des Feuerlöschers dient und die zum anderen auch eine leichte Handhabung des Feuerlöschers sicherstellt, d. h. insbesondere eine leichte Entnahme desselben aus der Halterung.
Bei der Feuerlöscherhalterung nach der Erfindung ist gemäß des Anspruchs 1 darauf abgestellt, daß diese mit einem Boden für das Aufsetzen eines Feuerlöschers versehen ist, von welchem Boden eine oder mehrere den Feuerlöscher umgebende Wände aufgehen und mit wenigstens einer an einer Wand angelenkten Tür für eine Entnahme des Feuerlöschers.
Durch die Feuerlöscherhalterung nach der Erfindung werden eine Reihe von Vorteilen erzielt.
Zunächst ist der Feuerlöscher einfach abgestellt, nicht von einer Art Klammer gehalten, deren Kraft bei einer Entnahme des Feuerlöschers zu überwinden ist. Für die Entnahme des Feuerlöschers aus der erfindungsgemäßen gesondert ausgebildeten und insbesondere nur diesem Zweck dienende Halterung ist lediglich die Türe zu öffnen und kann dann der Feuerlöscher unmittelbar entnommen werden. Durch die von dem Boden aufgehenden Wände ist der Feuerlöscher in weiten Bereichen weiter vor der Umgebung geschützt. Insbesondere kann durch einen unbeabsichtigten Stoß oder dergleichen der Feuerlöscher nicht aus der Halterung fallen.
0 In einer weiter bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist ein Ausschnitt in der Türe, insbesondere im Bereich der anschlagenden Kante und der oberen freien Kante und/oder der türanschlagseitigen Wand für insbesondere ein wandaußenseitiges Vorstehen des Handriffes und/oder eines Schlauches des Feuerlöschers vorgesehen. Durch den vorstehenden Handgriff des Feuerlöschers ist dieser sehr leicht zu fassen und kann der Feuerlöscher entnommen werden und mit der Entnahme des Feuerlöschers wird sich dann auch
die Türe öffnen. Anderseits, wenn ein Schlauch durch den Ausschnitt der Wand bzw. der Türe vorsteht, können die Querabmessungen der Feuerlöscherhalterung gering bemessen werden. Weiter gibt ein derartiger Ausschnitt den Blick auf den Feuerlöscher frei, so daß auch hier die für Feuerlöscher nötige Signalwirkung gegeben ist. Auch kann ein solcher Ausschnitt dem leichten Öffnen der Türe gegebenenfalls dienlich sein.
Als zweckmäßig hat es sich erwiesen, wenn die geöffnete Türe die maximale Querabmessung des Bodens freigibt, zum Beispiel die Diagonale eines quadratischen Bodens. Es ist damit auch der Feuerlöscher gänzlich frei zugänglich und kann durch die Türe problemlos der Halterung entnommen werden. Ein Anheben des Feuerlöschers über den Boden und ggfls. über die Wände, sofern kein oberer Abschluß in Form einer Decke vorgesehen ist, ist somit nicht nötig, kann aber durchaus alternativ erfolgen.
Als zweckmäßig hat sich weiter herausgestellt, wenn die Türe über einer Ecke des Bodens an einer Wandkante angelenkt ist. Insbesondere ist diese Wandkante bereits konstruktionsbedingt vorgegeben.
Insbesondere bei einem quadratischen Boden jedoch kann der Türanschlag und die Anlenkung der Türe jeweils bspw. auch mittig einer Seite erfolgen.
In weiterer konstruktiver Ausgestaltung ist vorgesehen, daß die Ecken des Ausschnittes abgerundet sind. Da bevorzugt die Wände aus einem dünnen Blech, Kunststoff oder dergleichen bestehen, wird hierdurch einer Verletzungsgefahr an scharfen Kanten bzw. Ecken entgegengewirkt.
Hierzu sind für die Abrundung insbesondere Radien zwischen mm und 60 mm, insbesondere von 50 mm, vorgesehen. Durch diese großzügige Abrundung von Ecken ist z. B. auch ein Verhaken des Schlauches eines Feuerlöschers weitgehend ausgeschlossen.
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Es kann vorgesehen sein, die Türe mit zwei Flügeln auszubilden. Zweckmäßigerweise wird dann an der jeweiligen freien Flügelkante der Ausschnitt zur Hälfte jeweils angeordnet sein. Steht der Handgriff des Feuerlöschers dort vor, so werden sich die beiden Türflügel gleichmäßig nach außen öffnen, wenn der Feuerlöscher an seinem Handgriff aus der Feuerlöscherhalterung herausgezogen wird.
In weiterer Ausgestaltung wird eine Feuerlöscherhalterung mit einem kreisförmigen horizontalen Querschnitt bevorzugt, womit die zylindrische Gestalt eines Feuerlöschers auch aufgegriffen wird. Darüber hinaus stellt eine solche zylindrische Feuerlöscherhalterung ein geringstmögliches Volumen bei der Aufnahme eines derartigen Feuerlöschers dar, der selbst zumeist gleichfalls einen kreisförmigen Querschnitt aufweist.
In weiterer konstruktiver Ausgestaltung kann vorgesehen sein, 0 daß über dem Boden die aufgehende Höhe der Türe kleiner ist als die maximale Höhe des Feuerlöschers, wobei bevorzugt wird, daß die Höhe der Türe über dem Boden der Wandhöhe im wesentlichen entspricht. Es wird damit der Feuerlöscher die aufgehenden Wände überragen und die Signalwirkung verstärken. Auch kann, wenn der Ausschnitt oben geöffnet vorgesehen ist, am Handgriff der Feuerlöscher nach oben aus der Halterung entnommen werden, wodurch in keinem Fall ein potentieller Benutzer des Feuerlöschers an einer einfachen Entnahme desselben aus der Feuerlöscherhalterung nach der Erfindung gehindert ist.
Weiter hat sich als zweckmäßig erwiesen, wenn die der Türe gegenüberliegende Wand, insbesondere bei mehreckigen Querschnitten, oder ein der Türe gegenüberliegender Wandabschnitt, z. B. bei einem kreisförmigen Querschnitt, außenliegend eine Aufhängevorrichtung für eine Wandmontage aufweist. Es kann dies eine in üblicher Form für eine Verschraubung an der Wand geeignete Aufhängevorrichtung sein;
alternativ sind Einrastvorrichtungen, zum Teil wandfest und zum Teil feuerlöscherhalterungsfest, hierfür durchaus geeignet.
Gegebenenfalls kann eine derartige senkrecht aufgehende Aufhängevorrichtung eine Wand auch ausbilden, an welcher eine ein oder zweiflügelige Türe auch angeschlagen werden kann.
Alternativ zu einer Wandmontage kann vorgesehen sein, daß der Halterung ein Stützfuß zugeordnet ist. Es kann dieser Stützfuß &zgr;. B. durch eine Verlängerung der Wände vom Boden ausgehend nach unten ausgebildet sein, die auf einem Fußboden dann aufstehen. Andere Stützfuße, z. B. stativartige, gesondert ausgebildete oder dergleichen, können auch vorgesehen sein.
Wände, Boden und Türe sind zweckmäßigerweise aus einem Edelstahl gefertigt. Beschläge können z. B. daran angeschweißt haltbar angebracht werden. Hierdurch ist nicht nur eine formschöne, je nach Oberflächenbeschaffenheit sehr ansehnliche, sondern auch eine sehr robuste Feuerlöscherhalterung geschaffen.
Ist der Boden von den Wänden und der Türe eingefaßt, ist es zweckmäßig, wandinnenseitig Auflagen vorzusehen, auf die der Boden von oben aufgelegt ist. Es können diese Auflagen einstückig ausgebildet sein. Hierbei kann an angebrachte Winkel oder dergleichen mehr gedacht sein, die eine sichere Auflage des Bodens ermöglichen und ein Durchrutschen sicher verhindern. Der Boden selbst kann wandinnenseitig mit der
Wand bzw. den Wänden und/oder ggfls. mit den Auflageflächen der innenseitigen Auflagen nochmals verklebt, verschweißt oder anders gestaltet befestigt sein, z. B. durch Verschrauben.
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Es sollte in der Nichtgebrauchslage, d. h. die Türe bzw. deren Flügen sind geschlossen, die Türe bzw. deren Flügel geeignet verriegelt sein, um so gegen ein zufälliges,
insbesondere unbeabsichtigtes Öffnen geschützt zu sein. Es kann hierfür ein Schnapp- oder Rastschloß z. B. vorgesehen sein. Auch die Totpunktlage eines Scharnieres kann solches ggfls. gewährleisten. Hier wird bevorzugt, daß die Türe in geschlossener Lage durch die Kraft wenigstens eines Magneten verriegelt ist. Ein sicheres Öffnen bei Bedarf der Türe, ohne eine große Kraftanstrengung, ist hierdurch ermöglicht, da kein mechanischer Defekt ein Öffnen der Türe verhindern kann.
Für ein sicheres und leichtes Öffnen eines jeden Flügels der Türe sind jeweils zwei Scharniere bevorzugt wandinnenseitig angeordnet. Durch die wandinnenseitige Montage sind zunächst die Scharniere geschützt und andererseits ist ein äußeres Hängenbleiben z. B. von Kleidung sicher vermieden. Die Verwendung von zwei Scharnieren stellt darüber hinaus ein sicheres Anlenken des Türflügels an der entsprechenden Wand, ohne jedes Verkanten, sicher und garantiert so ein leichtes Öffnen.
Die Erfindung wird anhand der Zeichnung näher erläutert, in der lediglich Ausführungsbeispiele dargestellt sind.
In der Zeichnung zeigt:
Fig. 1 : ein erstes Ausführungsbeispiel in einer
Seitenansicht;
Fig. 2 : das Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 1 in einer
Rückansicht;
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Fig. 3 : einen Schnitt gemäß der Linie III in Fig. 1;
Fig. 4 : eine Draufsicht gemäß des Pfeiles IV in Fig. 1;
5 Fig. 5 : eine Detailansicht im Bereich des Pfeiles V in
Fig. 3,
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Fig. 6 : ein zweites Ausführungsbeispiel mit einer zweiflügeligen Tür,
Fig. 7 : ein weiteres Ausführungsbeispiel in einer Draufsicht und
Fig. 8 : das Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 7 in einer Ansicht gem. Pfeil HX in Fig. 7.
Die in den Figuren 1 bis 5 gezeigte Feuerloscherhalterung 1 nach der Erfindung weist einen kreisringförmigen Querschnitt auf, vgl. die Figuren 3 und 4. Aus Stabilitätsgründen aus Metallblech, insbesondere aus einem Edelstahl bevorzugt gefertigt, kann der Feuerlöscher 1 nach der Erfindung jedoch auch aus einem Kunststoff bspw. als Spritzteil gleichwohl hergestellt sein. Eine Mischbauweise, d. h. aus verschiedenen Materialien, ist gleichfalls möglich.
Es weist die Feuerloscherhalterung 1 einen Boden 2 auf, der plan ausgeführt ist mit einer zentralen Durchbrechung 3, auf welchen Boden 2 ein Feuerlöscher aufsetzbar ist. Da die Unterseiten von Feuerlöschern zumeist eingezogen sind, kann bei einem Aufsetzen des Feuerlöschers aufgrund der zentralen Durchbrechung 3 sich dort keine Feuchtigkeit ansammeln, die eine Korrosion des Feuerlöschers verursachen könnte. Auch kann durch eine derartige Durchbrechung 3 das Reinigen der Feuerloscherhalterung erleichtert werden.
Von dem Boden 2 aus geht hier eine Mantelwand 4 auf, die einen halbkreisförmigen Querschnitt aufweist.
Entsprechend wären bei einem anderen Querschnitt, z. B. bei einer viereckigen, insbesondere quadratischen Bodenfläche, z. B. drei aufgehende Wände vorzusehen, wobei die vierte Seite von einer an der Wandkante angelenkten Türe für die Entnahme des Feuerlöschers geschlossen würde. Bevorzugt wäre bei einem
solchen Boden jedoch eine Türe, die sich über eine Diagonale erstreckt, womit die Türe dann einen maximalen Querschnitt des Bodens freigäbe. Infolge wäre der Feuerlöscher sicher zugänglich, dessen Querschnitt regelmäßig nur geringfügig kleiner als die lichte Weite der Feuerloscherhalterung ist.
Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß der Fig. 1 bis 5 ist eine einflügelige Tür 5 vorgesehen, die mit zwei Scharnieren 6,7 an der Mantelwand 4 angelenkt ist. Auch der eine Flügel der Türe 5 weist hier einen halbkreisförmigen Querschnitt auf, so daß durch die Mantelwand 4 und die Türe 5 ein Hohlzylinder für die Aufnahme eines nicht dargestellten Feuerlöschers als Halterung ausgebildet ist.
Für eine zweckmäßige, insbesondere leichte Entnahme des Feuerlöschers weist die Tür 5 sowie die freie Kante der Wand 4 jeweils einen Ausschnitt 8,9 auf, der nach oben offen ist. Bei entsprechender Dimensionierung, d. h. Anpassung an die vorgegebenen Maße eines Feuerlöschers, kann durch diesen Ausschnitt bzw. die Ausschnitte ein Handgriff des Feuerlöschers der Wand 4 bzw. der Tür 5 außenseitig vorstehen und leicht ergriffen werden, ohne daß die Tür geöffnet werden muß. Infolge kann der Feuerlöscher sowohl nach oben aus der Halterung entnommen werden als auch bei einem Hervorziehen selbsttätig die Türe öffnen, sofern der Feuerlöscher auf dem Boden 2 gegen die Türe 5 herausgezogen wird.
Der maximale Öffnungswinkel und die lichte Weite der Türe 5 sollten derart bemessen sein, daß die geöffnete Türe 5 die 0 maximale Querabmessung des Bodens 2, hier den Durchmesser, vollständig freigibt, um eine sichere Entnahme des Feuerlöschers zu ermöglichen.
Bei insbesondere einer Fertigung aus einem Metallblech sollten die Ecken des Ausschnittes bzw. die Ecken der Ausschnitte 8, 9 deutlich abgerundet sind, wobei die Radien zwischen 4 0 und 60 mm regelmäßig betragen sollten, insbesondere 50 mm, wie Fig. 1 zeigt. Zum einen wird dadurch
der Verletzungsgefahr bei der Entnahme des Feuerlöschers entgegengewirkt und kann sich zum anderen an einer derartig abgerundeten Ecke kein Schlauch des Feuerlöschers z. B. verfangen. Auch können solche Ausschnitte 8, 9 ein Öffnen der Türe 5 erleichtern.
Es ist bevorzugt, daß über dem Boden 2 die aufgehende Höhe der Türe 5 kleiner ist als die maximale Höhe des Feuerlöschers, und weiter, daß diese Höhe der Türe 5 über dem Boden 2 der Wandhöhe der Wand 4 entspricht. Es ist damit ein einheitlicher, oberer Abschluß gegeben.
In Fig. 1 links und in Fig. 2 ist eine Aufhängevorrichtung 10 an einem der Tür 5 gegenüberliegenden Wandabschnitt gezeigt.
Es ist die Aufhängevorrichtung 10 im Querschnitt im wesentlich U-profilartig ausgebildet und mit den freien Enden der Schenkel außenwandseitig aufgesetzt. Eine obere und eine untere Durchbrechung 11 in dem die beiden freien Schenkel verbindenden Steg 12 der Aufhängevorrichtung 10 dienen einem Verschrauben an einer Wand. Die Zugänglichkeit der oberen bzw. unteren Durchbrechung 11 wird durch eine jeweils korrespondierende Durchbrechung 13 größeren Durchmessers in der Wand 4 gewährleistet.
Der plane Boden 2 ist von oben in die zylindrische Mantelwand 4 eingesetzt. Für eine gute Befestigung und damit ausreichend auch für größere Gewichte weist die Mantelwand 4 beim Ausführungsbeispiel wandinnenseitig angebrachte, plattenartig ausgeführte Auflagen 15 auf, die z. B. mit einer Wand 4 aus Edelstahl punktverschweißt sind, vgl. Fig. 5. Ein Durchrutschen des Bodens 2 ist damit ausgeschlossen. Eine gesonderte Befestigung des Bodens kann jedoch durchaus zusätzlich und/oder alternativ erfolgen.
Es steht damit die Mantelwand 4 dem Boden 2 auch unterseitig vor. Bei entsprechender Verlängerung der Mantelwand 4, die unterhalb der Türe 5 dann auch umlaufend geschlossen
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ausgebildet sein kann, kann ein solcher Überstand als Stützfuß durchaus auch ausgebildet sein.
Alternativ kann für ein freies Aufstellen der Feuerloscherhalterung nach der Erfindung ein Stützfuß bspw. nach Art eines Statives auch vorgesehen sein.
In geschlossener Stellung der Tür 5 ist diese mittels eines Magneten 16 verriegelt, gegen den ein Winkel 17, insbesondere aus einem ferromagnetischen Material, auftrifft. Der Winkel 17 verhindert auch, daß sich die Tür 5 über die Mantelwand schiebt. Gegen ein unbeabsichtigtes Aufgehen ist die Türe 5 durch die magnetische Kraft ausreichend gesichert.
Bei dem zweiten Ausführungsbeispiel gem. Fig. 6 ist eine Feuerlöscherhalterung nach der Erfindung gezeigt, bei welcher die Tür 20 zwei Flügel 21 und 22 aufweist. Jeder Türflügel 21, 22 weist zwei Scharniere 23, 24 auf, mit denen die Flügel 21, 22 an der Mantelwand 25 jeweils angelenkt sind.
Am Stoß der beiden Flügel 21, 22 ist wieder ein Ausschnitt 26, 27 jeweils vorgesehen. Durch die Ausschnitte 2 6,27 mit abgerundeten Ecken kann wandaußenseitig der Handgriff eines Feuerlöschers vorstehen und ist eine leichte Entnahme des Feuerlöschers dadurch gegeben.
Die Figuren 7 und 8 zeigen ein weiteres Ausführungsbeispiel einer Feuerlöscherhalterung nach der Erfindung. Auch diese Feuerlöscherhalterung weist wieder einen kreisringförmigen 0 Querschnitt auf, vorgegeben durch einen Boden 30. An dem Boden 30 angeschlossen, senkrecht aufgehend, ist eine rückseitige Aufhängevorrichtung 31 für eine Wandmontage, wie voranstehend beschrieben, vorgesehen.
5 Es kann die Aufhängevorrichtung 31 an einem vergleichsweise kleinen aufgehenden Wandabschnitt 32 festgelegt sein oder kann auf solch einen gesondert ausgebildeten Wandabschnitt gänzlich verzichtet werden, wenn die Aufhängevorrichtung 31
einen solchen Wandabschnitt selbst ausbildet. An den Wandabschnitt 32 ist an den vertikal aufgehenden Rändern jeweils ein Flügel 33, 34 einer Türe angeschlagen. Die hierfür vorgesehenen Scharniere 35, 36 sind außenwandseitig angeordnet, da sie in einem unmittelbaren Bereich zwischen einer nicht dargestellten Wand und der Feuerloscherhalterung selbst vergleichsweise geschützt angeordnet sind.
Verschlossen gehalten werden die beiden Türflügel 33, 34 durch hier zwei Magnete 37, 38, wandinnenseitig angeordnet.
Die entsprechende Polarität der Magnete 37, 38 ist naturgemäß zu beachten.
Der Türflügel 33 weist in Figur 7 rechts liegend und weitgehend mittig einen Ausschnitt 39 auf, gleichfalls wieder mit abgerundeten Kanten, um einer Verletzungsgefahr zu begegnen. Form und Gestalt des Ausschnittes 39 entspricht weitgehend den Ausschnitten 26, 27 in Figur 6. Insbesondere ist ein derartiger Ausschnitt 39 für den Schlauch eines 0 Feuerlöschers geeignet, der dann Wand- bzw. Türflügel
außenseitig vorsteht. Die Abmessungen des Bodens 3 3 können so dem Behälter des Feuerlöschers im wesentlichen entsprechen und ist so die Feuerlöscherhalterung gemäß Figur 7 und 8 im Querschnitt vergleichsweise gering zu halten. 25
Die stirnseitige Ansicht gemäß Pfeil VIII in Figur 7 zeigt weiter in den Türflügeln 33, 34 Greifschlitze 40, 41, die ein leichtes Öffnen der Tür ermöglichen.
Durch die Anordnung der Türflügel 33, 34 ist die
Feuerlöscherhalterung gemäß Figuren 7 und 8 sehr weit zu
öffnen und dementsprechend leicht ist ein darin befindlicher Feuerlöscher zu entnehmen.
Durch die Feuerlöscherhalterung nach der Erfindung ist eine geschützte Aufnahme des Feuerlöschers ermöglicht, bei gleichzeitig hervorragender Funktionalität und darüber hinaus bei gutem Aussehen.
Claims (18)
1. Feuerlöscherhalterung für eine griffbereite Halterung eines Feuerlöschers, mit einem Boden (2) für das Aufsetzen des Feuerlöschers, von welchem Boden (2) eine oder mehrere, den Feuerlöscher umgebende Wände (4) aufgehen und mit wenigstens einer an einer Wand (4) angelenkten Türe (5) für eine Entnahme des Feuerlöschers.
2. Feuerlöscherhalterung nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch einen Ausschnitt (8, 9) in der Türe (5) und/oder der türanschlagseitigen Wand (4).
3. Feuerlöscherhalterung nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die geöffnete Türe (5) die maximale Querabmessung des Bodens (2) freigibt.
4. Feuerlöscherhalterung nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Türe über einer Ecke des Bodens an einer Wandkante angelenkt ist.
5. Feuerlöscherhalterung nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Ecken des Ausschnittes (8, 9) abgerundet sind.
6. Feuerlöscherhalterung nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Ecken des Ausschnittes (8, 9) abgerundet sind mit Radien zwischen 40 mm und 60 mm, insbesondere 50 mm.
7. Feuerlöscherhalterung nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Türe (20) mit zwei Flügeln (21, 22).
8. Feuerlöscherhalterung nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch einen keisförmigen horizontalen Querschnitt.
9. Feuerlöscherhalterung nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch einen eingesetzten Boden (2).
10. Feuerlöscherhalterung nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß über dem Boden (2) die aufgehende Höhe der Türe (5) kleiner ist als die maximale Höhe des Feuerlöschers.
11. Feuerlöscherhalterung nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Höhe der Türe (5) über dem Boden der Wandhöhen (4) entspricht.
12. Feuerlöscherhalterung nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die der Türe gegenüberliegende Wand oder ein der Türe (5) gegenüberliegender Wandabschnitt außenliegend eine Aufhängevorrichtung (10) für eine Wandmontage aufweist.
13. Feuerlöscherhalterung nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufhängevorrichtung (31) als Wand oder Wandabschnitt (32) senkrecht aufgehend ausgebildet ist derart, daß wenigstens ein Türflügel (33, 34) daran angelenkt ist.
14. Feuerlöscherhalterung nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Halterung ein Stützfuß zugeordnet ist.
15. Feuerlöscherhalterung nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß Wände, Boden und Türe aus einem Edelstahl gefertigt sind.
16. Feuerlöscherhalterung nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß wandinnenseitig Auflagen (15) vorgesehen sind, auf die der Boden (2) von oben aufgelegt ist.
17. Feuerlöscherhalterung nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Türe (5) in geschlossener Lage durch die Kraft wenigstens eines Magneten (29) verriegelt ist.
18. Feuerlöscherhalterung nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß für jeden Flügel (5; 21, 22) der Türe (5; 20) zwei Scharniere (6, 7; 23, 24) wandinnenseitig angeordnet sind.
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| DE29922529 | 1999-12-21 | ||
| DE20003957U DE20003957U1 (de) | 1999-12-21 | 2000-03-08 | Feuerlöscherhalterung |
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Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| WO2001074451A1 (en) * | 2000-04-03 | 2001-10-11 | Frederick William Alberts | A holder |
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2000
- 2000-03-08 DE DE20003957U patent/DE20003957U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| WO2001074451A1 (en) * | 2000-04-03 | 2001-10-11 | Frederick William Alberts | A holder |
| US6889947B2 (en) | 2000-04-03 | 2005-05-10 | Frederick William Alberts | Holder |
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