DE20003897U1 - Ausziehtisch - Google Patents
AusziehtischInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen Ausziehtisch nach dem Oberbegriff des Schutzanspruchs 1.
Ein bekannter Ausziehtisch dieser Art mit einer zentralen Tischplatte, die auf einem zentralen Tragelement befestigt ist, ■ weist in eine bündige Anschlußlage an zwei einander gegenüberliegenden Stirnseiten der zentralen Tischplatte ausfahrbare Ergänzungsplatten auf, die in Nichtgebrauchslage unter die zentrale Tischplatte verschiebbar gelagert sind. An den Ergänzungsplatten sind in Verschieberichtung weisende, sich unter die zentrale Tischplatte erstreckende Ausziehholme vorgesehen, welche zur Auszugsführung dienen. Wenn die Ergänzungsplatten in ihre äußerste Auszugsposition gelangen, rutscht die zentrale Tischplatte unter ihrem eigenen Gewicht um die Stärke der zentralen Tischplatte nach unten. Bis zum Erreichen des vollständigen Auszugszustandes liegen die Oberflächen der Ergänzungsplatten um die Dicke der zentralen Tischplatte gegenüber deren Oberfläche nach unten versetzt.
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Der mit dem Auszugsvorgang einhergehende Höhenversatz bei Ausziehtischen der als bekannt vorausgesetzten Art ist nachteilig. Die Betätigung derartiger Ausziehtische erfordert Kraft und Geschicklichkeit. Darüber hinaus kann die Oberfläche der ausfahrbaren Ergänzungsplatten bei derartigen Konstruktionen leicht verkratzen.
Es sind ferner Ausziehtische bekannt, die im nichtausgezogenen Zustand eine entlang ihrer Mitte quer geteilte, zentrale Tischplatte aufweisen. Beide Hälften der zentralen Tischplatte sind über Auszugsführungen aus ihrer zentralen Lage nach außen verfahrbar. Der beim Verfahren nach außen von den ursprünglich zentralen Tischplattenhälften freigegebene Tischbereich wird durch ein zentrales Einsatzstück ausgefüllt. Eine derartige Konstruktion erlaubt zwar ein Verschieben der ursprünglich zentralen Tischplattenhälften entlang einer vorgegebenen Verschiebeebene ohne Höhenversatz, und damit auch die Verwendung von handelsüblichen Längsführungsschienen, nachteilig ist jedoch die Tatsache, daß das im Bedarfsfall einzusetzende zentrale Ergänzungsteil getrennt verstaut werden muß.
Ausgehend von dem eingangs erwähnten Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen Ausziehtisch der im Oberbegriff erwähnten Art so auszubilden, daß die Ergänzungsplatten entlang einer gleichbleibenden Ebene parallel zur zentralen Tischplatte aus- und einfahrbar sind.
Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß am zentralen Tragelement und/oder der zentralen Tischplatte jeweils zwei
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über deren beide Stirnseiten ausziehbare, zueinander parallele und seitlich voneinander beabstandete Längsführungsschienen vorgesehen sind, die jeweils einen Rahmen mit einem Querbereich tragen, der in Nichtgebrauchslage der Ergänzungsplatten höhenbündig an den Stirnseiten der zentralen Tischplatte anliegt und dadurch, daß innerhalb des Rahmens zwei um eine Längsklappachse miteinander verbundene Plattenflächen um eine gemeinsame, zur Längsklappachse parallele Längsachse verschwenkbar sind, aus einer abgesenkten, unterhalb des Niveaus der zentralen Tischplatte befindlichen Position in eine angehobene Position, in der die Oberseiten beider Ergänzungsplatten auseinandergeklappt und gestreckt auf gleichem Niveau mit der Oberseite der zentralen Tischplatte liegen.
Ein derartiger Ausziehtisch läßt sich besonders leicht und einfach betätigen. Das Vorsehen von handelsüblichen Längsführungsschienen, die üblicherweise als Kugelrollschienen mit einem ortsfesten und einem ausziehbaren Teil ausgebildet sind, erlaubt eine besondere Leichtgängigkeit des Auszugsvorgangs. Sobald die Rahmen ausreichend weit ausgezogen sind, können die miteinander klappbar verbundenen Ergänzungsplatten auseinandergeklappt und gleichzeitig nach oben geschwenkt werden. Dabei ist die Lage der Längsachse so gewählt, daß nach dem Auseinanderklappen und der gestreckten Ausrichtung die Oberseite beider Ergänzungsplatten mit der Oberseite der zentralen Tischplatte niveaugleich liegt.
Es hat sich als besonders zweckmäßig erwiesen, daß die Querbereiche der Rahmen auf ihren zum Zentrum des Ausziehtischs weisenden Stirnflächen und die in Nichtgebrauchslage
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der Ergänzungsplatten daran anliegenden Stirnflächen der zentralen Tischplatte miteinander in Eingriff verschiebliche Ausrichtelemente aufweisen. In gleicher Weise ist es zweckmäßig, daß auch die Ergänzungsplatten an den im ausgezogenen Zustand an den Stirnflächen der zentralen Tischplatte anliegenden Stirnflächen Ausrichtelemente aufweisen, die in die entsprechenden Gegenelemente der Stirnflächen der zentralen Tischplatte einschiebbar sind. Die Ausrichtelemente sind bevorzugt Zapfen und Zapfenlöcher.
Durch die erwähnten Ausrichtelemente entsteht ein starrer Verbund zwischen einerseits dem Querbereich des Rahmens und der zentralen Tischplatte im nichtausgezogenen Zustand sowie andererseits zwischen Querbereich des Rahmens, beiden Plattenflächen der Ergänzungsplatten und der zentralen Tischplatte im ausgezogenen Zustand.
Dabei ist es besonders zweckmäßig, daß die klappbar miteinander verbundenen Plattenflächen der Ergänzungsplatten entlang der gemeinsamen Längsachse im Rahmen längsverschieblich geführt sind. Durch diese längsverschiebliche Führungsmöglichkeit ergibt sich eine besonders einfache Eingriff smöglichkeit der Ausrichtelemente ineinander.
Nachstehend wird eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung anhand der Zeichnung im einzelnen beschrieben. Es zeigen:
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Figur 1 - eine perspektivische Darstellung des Ausziehtischs
mit zwei Ergänzungsplatten, deren linke in ihrem endgültigen Zustand gezeigt ist, während bei der gemäß Figur 1 rechten Seite die
einen Teil der Ergänzungsplatte bildenden
Plattenflächen noch nicht vollständig gestreckt
liegen,
mit zwei Ergänzungsplatten, deren linke in ihrem endgültigen Zustand gezeigt ist, während bei der gemäß Figur 1 rechten Seite die
einen Teil der Ergänzungsplatte bildenden
Plattenflächen noch nicht vollständig gestreckt
liegen,
Figur 2 - eine schematische, perspektivische Darstellung von Teilen des Ausziehtischs mit ausgezogenem
Rahmenteil und in ihrer ursprünglichen Verstaulage
befindlichen Plattenflächen,
Rahmenteil und in ihrer ursprünglichen Verstaulage
befindlichen Plattenflächen,
Figur 3 - eine Ansicht von unten auf den Tisch ohne zentrales Tragelement, bei der im unteren Bereich die Ergänzungsplatte in Verstaulage und im
oberen Bereich die Ergänzungsplatte im ausgezogenen,
endgültigen Zustand dargestellt ist.
oberen Bereich die Ergänzungsplatte im ausgezogenen,
endgültigen Zustand dargestellt ist.
Der Ausziehtisch weist ein zentrales Tragelement 2 auf, das im dargestellten Ausführungsbeispiel zwei zueinander parallele Längsholme 2b und vier Tischfüße 2a besitzt. An dem Trageiement 2 ist die zentrale Tischplatte 1 ortsfest befestigt.
Unterhalb der Tischplatte 1 sind vier Längsführungsschienen (vgl. Figur 3) montiert, deren eines Element mit der Tischplatte 1 verschraubt ist, und deren anderes Element mit Längsriegeln 3c eines Rahmens 3b verbunden ist, der neben den Längsriegeln 3c einen zum Zentrum der zentralen Tischplatte weisenden Querriegel 3d aufweist sowie einen davon beabstandeten Querbereich 3a.
ig 039 :..::T · 5JO * ijij 03.03.2000
Die Längsführungsschienen 4 sind bekannte Auszugsführungen, die im Möbelbau weit verbreitet und als Rollführungen oder Gleitführungen ausgebildet sind.
Einerseits im Querriegel 3d und andererseits im Querbereich 3a ist ein Verbindungselement 3n gelagert, das stirnseitig angeordnete Lagerzapfen 3o aufweist, die miteinander fluchten und in entsprechenden Aufnahmen drehbar um eine zentrale Achse 3h gelagert sind.
Auf dem Element 3n ist eine Plattenfläche 3f befestigt, die über Scharnierbänder 3p um eine Klappachse 3g mit einer weiteren Plattenfläche 3e klappbar verbunden ist.
Im ausgezogenen Zustand des Rahmens 3bf wie er in Figur 2 angedeutet ist, liegen die Plattenflächen 3f und 3e unterhalb der durch die Zapfen 3o gebildeten Schwenkachse. Aus dieser Position kann die Plattenfläche 3e zusammen mit den über Scharnierbänder 3p um eine Klappachse 3g daran angelenkten Plattenflächen 3f in Richtung des Pfeils 10 (vgl. Figur 2) verschwenkt werden mit der Folge, daß die beiden zunächst zueinander weisenden Oberflächen der Plattenflächen 3e und 3f im vollständig auseinandergeklappten und endgültig ausgefahrenen Zustand in einer Ebene miteinander liegen, welche auch der Oberflächenebene der zentralen Tischplatte 1 entspricht.
Der Rahmen 3b ist um einen Betrag ausgefahren, der größer ist als das in Tischlängsrichtung gemessene Maß der Plattenflächen 3e und 3f.
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Für eine endgültige Fixierung der Plattenflächen in der mit der zentralen Tischplatte 1 bündigen Ausrichtung wird der Rahmen 3b wieder in Richtung auf die zentrale Tischplatte 1 gefahren. Es greifen dann die an den verschiedenen Teilen vorgesehenen Ausrichtmittel an den zueinander weisenden Stirnflächen 31 sowohl der Plattenflächen 3e und 3f als auch an der Stirnfläche la der zentralen Tischplatte 1 und an der inneren Stirnfläche 3i des Querbereichs 3a formschlüssig ineinander. Bei diesen Ausrichtmitteln handelt es sich in bekannter Weise um Zapfen und Zapfenlöcher. In Figur 1 ist einer von zwei an der inneren Stirnfläche des Querbereichs 3a angeordneten Zapfen 3k ersichtlich. Weiterhin sind Zapfen 3m ersichtlich, die zum Eingriff in Zapfenlöcher Ib auf der nach außen weisenden Stirnfläche la der zentralen Tischplatte 1 dienen.
Wenn die Ergänzungsplatten nicht ausgezogen sind, liegen die an den inneren Stirnseiten 3i der Querbereiche 3a angeordneten Zapfen 3k in den Zapfenlöchern Ib.
Claims (7)
1. Ausziehtisch mit einer zentralen Tischplatte (1), die auf einem zentralen Tragelement (2) befestigt ist und in eine bündige Anschlußlage an zwei einander gegenüberliegenden Stirnseiten der zentralen Tischplatte ausfahrbare Ergänzungsplatten (3) aufweist, die in Nichtgebrauchslage unter die zentrale Tischplatte (1) verschiebbar gelagert sind, dadurch gekennzeichnet, daß am zentralen Tragelement (2) und/oder der zentralen Tischplatte (1) jeweils zwei über deren beide Stirnseiten ausziehbare, zueinander parallele und seitlich voneinander beabstandete Längsführungsschienen (4) vorgesehen sind, die jeweils einen Rahmen (3b) mit einem Querbereich (3a) tragen, der in Nichtgebrauchslage der Ergänzungsplatten (3) höhenbündig an den Stirnseiten (1a) der zentralen Tischplatte (1) anliegt, und daß innerhalb des Rahmens (3b) jeweils zwei um eine Längsklappachse (3g) miteinander verbundene Plattenflächen (3e und 3f) um eine gemeinsame, zur Längsklappachse (3g) parallele Längsachse (3h) verschwenkbar sind aus einer abgesenkten, unterhalb des Niveaus der Tischplatte (1) befindlichen Position in eine angehobene Position, in der die Oberseiten beider Ergänzungsplatten (3) auseinandergeklappt und gestreckt auf gleichem Niveau mit der Oberseite der zentralen Tischplatte (1) liegen.
2. Ausziehtisch nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Querbereiche (3a) der Rahmen (3b) auf ihren zum Zentrum des Ausziehtischs weisenden Stirnflächen (3i) und die in Nichtgebrauchslage der Ergänzungsplatten (3) daran angeliegenden Stirnflächen (1a) der zentralen Tischplatte (1) miteinander in Eingriff verschiebliche Ausrichtelemente aufweisen.
3. Ausziehtisch nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausrichtelemente in Zapfenlöcher (1b) eingreifende Zapfen (3k) sind.
4. Ausziehtisch nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß auch die Ergänzungsplatten (3) an den im ausgezogenen Zustand an den Stirnflächen (1a) der zentralen Tischplatte (1) anliegenden Stirnflächen (31) Ausrichtelemente aufweisen, die in die entsprechenden Gegenelemente der Stirnflächen (1a) der zentralen Tischplatte (1) einschiebbar sind.
5. Ausziehtisch nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausrichtelemente Zapfen und Zapfenlöcher (1b) sind.
6. Ausziehtisch nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die klappbar miteinander verbundenen Plattenflächen (3e und 3f) der Ergänzungsplatten (3) entlang der gemeinsamen Längsachse im Rahmen (3b) längsverschieblich geführt sind.
7. Ausziehtisch nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Tragelement (2) zwei zueinander parallele Längsholme (2b) und vier Tischfüße (2a) aufweist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20003897U DE20003897U1 (de) | 2000-03-03 | 2000-03-03 | Ausziehtisch |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20003897U DE20003897U1 (de) | 2000-03-03 | 2000-03-03 | Ausziehtisch |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE20003897U1 true DE20003897U1 (de) | 2000-04-27 |
Family
ID=7938189
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE20003897U Expired - Lifetime DE20003897U1 (de) | 2000-03-03 | 2000-03-03 | Ausziehtisch |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE20003897U1 (de) |
Cited By (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE102004036539A1 (de) * | 2004-07-28 | 2006-03-23 | Egoform Gmbh | Ausziehtisch |
| EP2229074A4 (de) * | 2007-12-05 | 2011-04-27 | Borneo Tsang Furnishing Sdn Bhd | Ausziehbarer tisch mit verbessertem ausziehmechanismus |
| DE102010000437A1 (de) * | 2010-02-17 | 2011-08-18 | Alf Fahrzeugbau GmbH & Co KG, 59368 | Verkaufswagen |
-
2000
- 2000-03-03 DE DE20003897U patent/DE20003897U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (4)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE102004036539A1 (de) * | 2004-07-28 | 2006-03-23 | Egoform Gmbh | Ausziehtisch |
| EP2229074A4 (de) * | 2007-12-05 | 2011-04-27 | Borneo Tsang Furnishing Sdn Bhd | Ausziehbarer tisch mit verbessertem ausziehmechanismus |
| DE102010000437A1 (de) * | 2010-02-17 | 2011-08-18 | Alf Fahrzeugbau GmbH & Co KG, 59368 | Verkaufswagen |
| DE102010000437B4 (de) * | 2010-02-17 | 2021-03-25 | Alf Fahrzeugbau Gmbh & Co Kg | Verkaufswagen |
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