DE20003649U1 - Pinwand - Google Patents
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Description
' .·"··: · : I.*'*: &ugr; : 28. Februar 2000
&ngr; HG-CNC Umformtechnik GmbH 4416/1
Pinwand
Die Erfindung bezieht sich auf eine Pinwand entsprechend dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Pinwände sind in unterschiedlichen Ausführungsformen, beispielsweise aus Holz oder Kork bekannt, die zum Abhängen an Gebäudewandungen eingerichtet sind und auf denen Schriftstücke oder Bilder mittels Nadeln provisorisch angeheftet werden. Es sind ferner Pinwände aus einem ebenen, aus magnetisierbaren Stahl bestehenden Blech bekannt, welches entweder direkt sichtbar oder auch mittels einer Beschichtung unsichtbar angeordnet ist. Schließlich sind Pinwände bekannt, die durch mechanische Klemmvorrichtungen gekennzeichnet sind.
Eine Befestigung von Informationsträgern auf einer Pinwand mittels Nadeln ist mit dem Nachteil einer Beschädigung sowohl des Informationsträgers als auch der Pinwand verbunden, wobei die sich hieraus ergebende Schadwirkung im Zeitablauf zunimmt und das optische Erscheinungsbild der Pinwand nachhaltig beeinträchtigen kann. Dies betrifft auch das Aussehen der Informationsträger, insbesondere wenn diese mehrfach von der Pinwand entfernt und anschließend erneut angeheftet werden. Zur magnetischen Fixierung von Informationsträgern an einer Pinwand sind Haftmagnete erforderlich, deren Haftkraft jedoch durch den jeweiligen Abstand von dem magnetisierbaren Stahl begrenzt ist, eine Eigenschaft, die sich insbesondere beim Anheften von vergleichsweise dickeren, d.h. auf der Ebene der Pinwand stark auftragenden Informationsträgern nachteilig bemerkbar macht. Darüber hinaus ergibt sich das weitere Problem, dass die Haftmagnete verlierbar sind, so dass im Umgang mit derartigen Pinwänden eine gewisse Sorgfalt erforderlich ist. Schließlich bedeutet die Not-
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wendigkeit der Verwendung von Haftmagneten oder sonstigen zusätzlichen Klemmvorrichtungen auch einen zusätzlichen Aufwand.
Die oben dargelegten grundsätzlichen Varianten von Pinwänden sind im Hause der Anmelderin als solche grundsätzlich allgemein als Stand der Technik bekannt, ohne dass hierüber druckschriftliche Unterlagen zur Verfügung stehen.
Es ist vor diesem Hintergrund die Aufgabe der Erfindung, eine Pinwand der eingangs bezeichneten Art dahingehend auszugestalten, dass zu deren Verwendung keinerlei verlierbare Befestigungselemente erforderlich sind und dass die Benutzung, d.h. das Anheften bzw. das Lösen von Informationsträgern mit Beschädigungen weder des Informationsträgers noch der Pinwand verbunden ist. Gelöst ist diese Aufgabe bei einer solchen Pinwand durch die Merkmale des Kennzeichnungsteils des Anspruchs 1.
Erfindungswesentlich sind hiernach Einschnitte in der Pinwand, die jeweils aus der Ebene der Pinwand elastisch herausbiegbare, zum Einklemmen der Informationsträger bestimmte Flächenabschnitte begrenzen. Die Fixierung der Informationsträger beruht somit in Abweichung von dem eingangs dargelegten Stand der Technik auf einer bestimmten Gestaltung der Wandung einerseits und auf elastischen Eigenschaften des Werkstoffs der Wandung andererseits. Es sind insbesondere keine, von der Wandung begrifflich trennbare Klemmvorrichtungen und auch keine verlierbaren Klemmvorrichtungen notwendig. Die flächenhafte Verteilung der Einschnitte ist nach Maßgabe der mutmaßlichen Größe der Informationsträger sowie deren Platzierung relativ zu den Berandungen der Pinwand vorgesehen. Es kann sich bei der Pinwand um eine ebene, plattenartige, z.B. rechteckförmige Wandung, jedoch auch um eine kreisförmige zylindrische oder auch um eine allgemein räumlich gekrümmte Wandung handeln. Auch kann die Pinwand zum Abhängen an Gebäudewandungen oder in sonstiger Weise zur Aufstellung konzipiert sein. Nach Maßgabe des im Rahmen der Pinwand eingesetzten Werkstoffs können die Einschnitte mittels der an sich bekannten Stanz-, Laser-oder Wasserstrahltechnik hergestellt werden.
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Die Merkmale der Ansprüche 2 und 3 sind auf die werkstoffliche Ausbildung der Pinwand gerichtet. Diese besteht hiernach vorzugsweise aus Metall, nämlich einem Blech auf der Basis von Edelstahl, Normalstahl, Aluminium, Messing oder auch Kupfer. In Abhängigkeit von dem eingesetzten Metall kann dieses insbesondere, jedoch nicht ausschließlich im Randbereich zwecks Anbringung von Ornamentierungen bearbeitet sein. Bei Verwendung von Aluminium können durch Eloxierung vielfältige Oberflächeneffekte erzielt werden, wohingegen bei Normalstahl eine Farbbeschichtung zweckmäßig ist. Messing und Kupfer &iacgr;&ogr; können beispielsweise durch Umformung mit Hinblick auf die Anbringung plastischer Ornamentierungen bearbeitet werden, desgleichen ein hochglänzendes rostfreies Edelstahlblech. Die Pinwand kann jedoch grundsätzlich auch aus einem geeigneten Kunststoff hergestellt sein, der eine ausreichende Elastizität aufweist.
Die Pinwand kann entsprechend den Merkmalen des Anspruchs 4 ferner mit einem, zur Anbringung unlöschbarer Informationen bestimmten Flächenabschnitt versehen sein. Unlöschbare Informationen können beispielsweise durch Gravierung oder entsprechende Beschichtungen der Pinwand erzeugt werden.
Die Merkmale der Ansprüche 5 bis 8 sind auf die nähere geometrische Ausgestaltung der Einschnitte der Pinwand gerichtet. Diese können hiernach eine V-förmige oder eine X-förmige Ausgestaltung aufweisen, wobei die Anordnung dieser Einschnitte relativ zu den seitlichen Begrenzungskanten einer beispielsweise rechteckförmigen Pinwand mit der Maßgabe vorgenommen ist, dass die sich ergebenden, durch die Geometrie der Einschnitte festgelegten, aus der Ebene der Pinwand herausbiegbaren Flächenabschnitte dadurch gekennzeichnet sind, dass diese parallel zu der Oberseite und/oder den seitlichen Berandungen der Pinwand aus deren Ebene elastisch herausbiegbar sind. Dies hat den Vorteil, dass die Informationsträger entweder von der Oberseite der Pinwand her unter elastischer Auslenkung der genannten Flächenabschnitte anheftbar sind oder ausgehend von den beiden seitlichen Berandungen.
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Die Merkmale der Ansprüche 9 und 10 sind auf die weitere Ausgestaltung dieses Grundprinzips gerichtet. Insbesondere dadurch, dass die Einschnitte nach Maßgabe einer gleichförmigen Flächenverteilung vorgesehen sind, besteht die Möglichkeit, den an der Pinwand angehefteten Informationsträger entlang der beispielsweise zeilen- und spaltenförmig angeordneten Einschnitte zu verschieben. Die Zeilen bzw. Spalten dieser flächenhaften Verteilung der Einschnitte verlaufen vorzugsweise parallel zu den seitlichen Berandungen der Pinwand. Dadurch, dass die Flächenabschnitte im Ausgangszustand geringfügig aus der Grundebene der Pinwand ausgelenkt sind, vereinfacht sich das Einschieben von Informationsträgern zwecks Anheftung. Obige Ausführungen gelten sinngemäß nicht nur für ebene Pinwände sondern auch für solche, die räumlich gekrümmt ausgebildet sind.
Die Erfindung wird im Folgenden unter Bezugnahme auf die in den Zeichnungen schematisch wiedergegebenen Ausführungsbeispiele näher erläutert werden. Es zeigen:
Fig. 1 eine Draufsicht auf ein erstes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Pinwand;
Fig. 2 eine Draufsicht auf ein zweites Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Pinwand;
Fig. 3 eine Darstellung eines weiteren Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Pinwand;
Fig. 4 eine Schnittdarstellung einer Pinwand entsprechend einer Schnittebene IV-IV der Fig. 2.
Die in Fig. 1 gezeigte Pinwand besteht aus einem ebenen rechteckigen Stahlblech, in welches nach Maßgabe einer gleichförmigen Flächenverteilung V-för-
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HG-CNC Umformtechnik GmbH · · 4416/1
mige Einschnitte 1 eingestanzt sind. Sämtliche der Einschnitte 1 weisen eine gleichförmige Orientierung derart auf, dass deren jeweilige Spitze zur Oberseite 2 der Pinwand hin gerichtet ist. Die, durch die V-förmigen Einschnitte somit oberseitig begrenzten dreieckförmigen Flächenabschnitte sind geringförmig aus der Grundebene des Stahlblechs herausgebogen, worauf im Folgenden noch näher eingegangen werden wird.
Die in den Fig. 2 und 3 gezeigten Pinwände bestehen wiederum aus einem rechteckförmigen Stahlblech, wobei diesmal eine gleichförmige Anordnung von
&iacgr;&ogr; kreuzförmigen Einschnitten 4 vorgesehen ist, und zwar wiederum nach Maßgabe einer gleichförmigen Flächenverteilung. Die, die kreuzförmigen Einschnitte bildenden jeweiligen beiden Teilschnitte erstrecken sich parallel zu den Diagonalen des Stahlblechs und es sind wiederum die nunmehr vier, durch die Schnittstruktur begrenzten Flächenabschnitte 5 geringförmig aus der Grundebene des Stahlblechs herausgebogen.
Wesentlich ist, dass die Einschnitte 1, 4 jeweils nach Art von Zeilen und Spalten angeordnet sind, so dass eine Mitteilung in der Form eines Papierblattes zwischen den Flächenabschnitten 3, 5 eines oder auch mehrerer Einschnitte 1, 4 und dem Blech im Übrigen einklemmbar und auf diese Weise fixierbar ist. Infolge der zeilen- und streifenartigen Anordnung kann das Papierblatt an beliebiger Stelle der Pinwand fixiert werden und nach Maßgabe der tatsächlichen Klemmung entlang einer Zeile oder auch einer Spalte verschoben werden.
Aus optischen Gründen können die Berandungen des Stahlblechs - wie in Fig. 4 gezeigt - abgekantet werden, so dass der optische Eindruck eines Bildrahmens entsteht, der zur Aufhängung an einer Wand bestimmt ist. Die Abkantung kann mit Abschrägungen 7 versehen sein und es kann ferner der Teil der Blechebene 8, in welchem sich die flächenhafte Verteilung der Einschnitte 1, 4 befindet, gegenüber dieser Blechebene versenkt angeordnet sein, wodurch der Eindruck eines Bilderrahmens weiter verstärkt wird.
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Zusätzlich kann die Pinwand einen Flächenabschnitt 6 aufweisen, der für unlöschbare Mitteilungen reserviert ist, bei denen es sich um Werbeaussagen, persönliche Informationen oder dergleichen handeln kann.
Mit der erfindungsgemäßen Pinwand wird somit ein Einrichtungsgegenstand zur Verfügung gestellt, der praktisch verschleißfrei ist und von dem keinerlei Beschädigungswirkung für die zu fixierenden Informationsträger ausgeht. Darüber hinaus kann die Pinwand durch Oberflächenbearbeitung mit Hinblick auf &iacgr;&ogr; die Anbringung von Verzierungen und sonstigen, ästhetisch wirksamen Gestaltungselementen bearbeitet werden.
Claims (10)
1. Pinwand, die zum lösbaren Anbringen von Informationsträgern, wie z. B. Schriftstücken, Skizzen, Bildern oder dergleichen bestimmt und eingerichtet ist, gekennzeichnet durch eine flächenhafte Verteilung von Einschnitten (1, 4), die jeweils aus der Ebene der Pinwand elastisch herausbiegbare, zum Einklemmen der Informationsträger bestimmte Flächenabschnitte (3, 5) begrenzen.
2. PINWAND nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch eine plattenartige Ausbildung aus Metall.
3. Pinwand nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch eine plattenartige Ausbildung aus Kunststoff.
4. Pinwand nach einem der vorangegangenen Ansprüche 1 bis 3, gekennzeichnet durch einen, zur Anbringung unlöschbarer Zeichen bzw. Informationen bestimmten Flächenabschnitt (6).
5. Pinwand nach einem der vorangegangenen Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Einschnitte (1) durch eine V-förmige Anordnung von Schnitten gebildet werden.
6. Pinwand nach einem der vorangegangenen Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Einschnitte (4) durch eine X-förmige Anordnung von Schnitten gebildet werden.
7. Pinwand nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Spitzen aller V-förmigen Einschnitte (1) gleichförmig zur Oberseite (2) der Pinwand hin orientiert sind.
8. Pinwand nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die, die X-förmige Schnittanordnung bildenden Schnitte gleichförmig zumindest angenähert parallel zu der Flächendiagonalen der Pinwand verlaufen.
9. Pinwand nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Flächenabschnitte (3, 5) im Ausgangszustand geringfügig aus der Ebene der Pinwand herausgebogen sind.
10. Pinwand nach einem der vorangegangenen Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die V- oder X-förmigen Einschnitte (1, 4) nach Maßgabe eines gleichförmigen Flächenmusters angeordnet sind.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20003649U DE20003649U1 (de) | 2000-02-29 | 2000-02-29 | Pinwand |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20003649U DE20003649U1 (de) | 2000-02-29 | 2000-02-29 | Pinwand |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE20003649U1 true DE20003649U1 (de) | 2001-04-05 |
Family
ID=7938025
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE20003649U Expired - Lifetime DE20003649U1 (de) | 2000-02-29 | 2000-02-29 | Pinwand |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE20003649U1 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE20305384U1 (de) | 2003-04-03 | 2003-07-17 | Bielitzer, Barbara, 58089 Hagen | Tisch-Memo-Tafel |
-
2000
- 2000-02-29 DE DE20003649U patent/DE20003649U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE20305384U1 (de) | 2003-04-03 | 2003-07-17 | Bielitzer, Barbara, 58089 Hagen | Tisch-Memo-Tafel |
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