DE29604678U1 - Stegkante mit angeklebtem Steg - Google Patents
Stegkante mit angeklebtem StegInfo
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Description
Firma Rudolf Ostermann GmbH, Schlavenhorst 85, 46395 Bocholt
"Stegkante mit angeklebtem Steg"
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Die Erfindung betrifft eine Stegkante nach dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Derartige Stegkanten sind aus der Praxis vielfach bekannt. Sie dienen der Dekoration und dem Schutz der umlaufenden Kanten
von Möbelplatten, z. B. an Tischen, Regalen, oder an Arbeitsplatten
von Küchen.
Die Kantenprofile sind entweder ais Abdeckkanten oder Profilkanten
bekannt, die unmittelbar an die Kante der Möbelplatte angeklebt werden oder als gattungsgemäße Stegkanten, die
über den sichtbaren Kantenabschnitt hinaus noch über einen unsichtbaren Steg verfügen, mit denen sie in einer Nut im
Randbereich der Möbelplatte gehalten werden können. Die Kanten und Profile zur Abdeckung der Kanten von Möbelplatten
sind in einer nahezu unüberschaubaren Vielfalt am Markt erhältlich. Sie unterscheiden sich hinsichtlich ährer Farbe, hinsichtlich
ihrer Oberflächenstruktur, hinsichtlich ihrer Breite und hinsichtlich ihrer Materialstärke sowie zusätzlich hinsichtlich
ihrer äußeren Kontur. Für die meisten Anwendungsfälle sind
steglose Kantenprofile gewünscht, die zudem preisgünstiger herstellbar sind als die gattungsgemäßen Stegkanten.
In einigen Anwendungsfällen jedoch sind Stegkanten vorteilhaft:
Wenn gebogene konvex oder konkav verlaufende Möbelkonturen mit derartigen Stegkanten eingefaßt werden sollen, so ermöglicht
der Steg eine vorläufige Fixierung der Stegkante bis die Verieimung mit der Möbelkante ausgehärtet ist. Bei geradlinigen
Kantenveriäufen kann auf einfache Weise ohne die Verwendung eines derartigen Steges mit wenigen Zwingen und mit
Hilfe von zusätzlichen Leisten das Abdeckprofil, selbst wenn es
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ohne Steg ausgebildet ist, an der Möbelplatte befestigt und an diese Möbelplatte angedrückt werden, bis die Verklebung bzw.
Verieimung ausgehärtet ist. Bei den kurvigen Randverläufen der Möbelplatte hingegen muß entweder eine sehr große Vielzahl
von derartigen Zwingen angesetzt werden oder eine Schablone,
die speziell an die Kontur der beitreffenden Möbelplatte angepaßt ist. In jedem Fall ist gegenüber der Anbringung von Abdeckprofiien
an geradlinig verlaufenden Rändern von Möbelplatten ein ungleich höhere Aufwand erforderlich.
Da die Stegkanten einen im Vergleich zu den steglosen Randprofilen
geringen Anteil im Markt ausmachen, ist es unwirtschaftlich, sämtliche der bekannten Abdeckprofile zusätzlich
auch als Stegkanten ausgebildet herzusteilen und anzubieten.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine gattungsgemäße Stegkante dahingehend zu verbessern, daß sie in optisch identischer
Gleichwertigkeit zu jedem vorhandenen steglosen Abdeckprofil herstellbar ist.
Diese der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe wird durch eine Stegkante mit den Merkmalen des Anspruches 1 gelöst.
Die Erfindung schlägt mit anderen Worten vor, ausgehend von jedem beliebigen steglosen Kantenprofil, eine Stegkante zu erzeugen,
indem an den sichtbaren Kantenabschnitt einer derartigen Stegkante ein separater Steg angebracht wird. Als
sichtbarer Kantenabschnitt kann dabei jedes handelsübliche steglose Profil verwendet werden. Auf diese Weise besteht für
den Anwender, beispielsweise einen Handwerksbetrieb, der Ladeneinrichtungen herstellt, die Möglichkeit, daß prinzipiell
gleiche Randkantenprofil zum überwiegenden Teil als handelsübliches stegloses Profil zu erwerben und für bestimmte, geschwungen
verlaufende Randbereiche der Möbelplatten das gleiche Profil als Stegkante zu verwenden, so daß die oben ge
nannten Verarbeitungserleichterungen dem Anwende ermöglicht
werden, ohne daß dieser zwei unterschiedliche Kantenprofile verwenden müßte.
Vorteilhaft kann das Material des Kantenabschnittes eine größere Härte aufweisen als das Material des Steges. Insbesondere
wenn Kantenabschnitte mit einem flachen Querschnitt verwendet werden, wie dies beispielsweise bei Hart-PVC-Profilen häufig
der Fall ist, stellt die vergleichsweise geringere Härte des Steges eine gute Biegsamkeit des Materials und damit die Erzeugung
auch kleiner BiegeradJen sicher. Zudem wird für den
Verarbeiter der Vorteil der einfachen Verarbeitung geschaffen, da bei einer großen Härte des Steges dieser in geringen Abständen
eingeschnitten, also geschlitzt werden müßte, um geringe Biegeradien für die Stegkante zu ermöglichen. Durch eine
vergleichsweise weichere Ausgestaltung des Steges kann die
Stegkante in der angelieferten F:orm ohne Nacharbeiten unmittelbar
verarbeitet werden.
Vorteilhaft kann der Steg eine vergleichsweise große Basisfläche, also eine größere Breite dort aufweisen, wo er an den
Kantenabschnitt der Stegkante angrenzt. Auf diese Weise wird eine große Kontaktfläche für eine Verbindung des Steges mit
dem Kantenabschnitt geschaffen, so daß auch bei engen Biegeradien zuverlässig das Ablösen des Kantenabschnittes vom
Steg verhindert werden kann. Dies ist insbesondere durch eine
gegenüber seiner übrigen Breite noch breitere Basisfläche möglich.
Der Kantenabschnitt kann eine Nut zur Aufnahme des Steges aufweisen, wobei die Nutbreite beispielsweise an die Breite der
Basisfläche des Steges angepaßt sein kann. Auf diese Weise wird ein exakter und kantenparalleler Verlauf des Steges
sichergestellt und dadurch die korrekte Lage der Stegkante an der Möbelplatte garantiert. Zudem wird, wenn der Steg durch
Verklebung mit dem Kantenabschnitt verbunden wird, eine Art
Aufnahmemulde für den Klebstoff im Kantenabschnitt geschaffen, so daß eine optimale Klebstoffverteilung sichergestellt
werden kann.
In an sich bekannter Weise kann der Steg Querrippen aufweisen,
die harpunenstegartig oder widerhakenartig entgegen der Einsetzrichtung schrägverlaufende Endbereiche aufweisen
können, so daß ein leichtes Einführen, jedoch eine hohe Rückhaitekraft
für die gesamte Stegkante bewirkt wird. 10
Je nach Breite der Stegkante kann nicht nur ein einziger Steg vorgesehen sein, sondern beispielsweise zwei parallel verlaufende
Stege.
Vorteilhaft kann der Steg mit dem Kantenabschnitt verklebt wer
den. Auf diese Weise ist eine Verbindung der beiden Bauteile miteinander möglich, die sehr wenig Platz beansprucht, also eine
flache Ausbildung der gesamten Stegkante unterstützt. Die Verklebung kann dabei eine Biegsamkeit aufweisen, daß enge
Biegeradien der hergestellten Stegkante möglich sind, wobei
sich mit einer Verklebung Festigkeiten erzielen lassen, die ein Ablösen des Steges von dem Kantenabschnitt auch bei derartig
engen Biegeradien zuverlässig verhindert.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird anhand der Zeich
nung im folgenden näher erläutert.
Dabei ist mit 1 allgemein eine Stegkante bezeichnet, die aus einem sichtbaren Kantenabschnitt 2 besteht sowie aus einem
Steg 3, der an der Rückseite des Kantenabschnittes 2 vorge
sehen ist und unsichtbar in einer Nut aufgenommen wird, die im Rand einer Möbelplatte vorgesehen ist.
Der Kantenabschnitt 2 kann aus einem harten Material, beispielsweise
aus Hart-PVC bestehen, während demgegenüber
der Steg 3 aus einem weicheren Werkstoff, d. h. aus einem
Werkstoff mit geringerer Shorehärte besteht, um eine leichte Verformbarkeit und die Erzielung kleiner Biegeradien der Stegkante
1 zu ermöglichen.
Der Steg 3 ist mit dem Kantenabschnitt 2 verklebt. Hierzu wird
zunächst Klebstoff in eine Nut 4 eingebracht, die an der Rückseite
des Kantenabschnittes 2 vorgesehen ist. Der Kantenabschnitt 2 wird durch ein handelsübliches Kantenprofil gebildet, in
welches nachträglich die Nut 4 eingebracht wurde. Alternativ zum Einbringen des Klebstoffes in die Nut 4 kann vorgesehen
sein, den Klebstoff auf eine Basisfläche 5 aufzugeben, die am Fußbereich des Steges 3 vorgesehen ist und die gegenüber der
übrigen Breite des Steges 3 breiter ausgebildet ist, um eine großflächige und dementsprechend belastbare Verbindung
zwischen dem Steg 3 und dem Kantenabschnitt 2 zu ermög
lichen.
Der Steg 3 weist in an sich bekannter Weise Querrippen 6 auf, die in Einsetzrichtung der Stegkante 1 gepfeilt sind, also harpunenstegartige
oder widerhakenartige Enden aufweisen, um
eine besonders sichere Festlegung der Stegkante 1 in der Möbelplatte zu gewährleisten, bis die Verleimung zwischen der
Stegkante 1 und der Möbelplatte ausreichend fest ist.
Die Stegkante 1 kann durch Verwendung entsprechend bemes
sener Kantenabschnitte 2 unterschiedlich breit ausgestaltet werden, so daß beispielsweise zur Abdeckung von schräg angeschnittenen
Kanten der Möbelplatten, Kantenabschnitte 2 mit einer größeren Breite verwendet werden können. Um bei sehr
breiten Kantenabschnitten 2 eine ausreichend sichere Festle
gung an der Möbelplatte zu gewährleisten, können zwei parallele Stege 3 vorgesehen sein.
Claims (8)
- HABBEL & &EEgr;&Agr;&Bgr;&Bgr;&Tgr;&Egr;&Ggr;PATENTANWÄLTE Postfach 3429 ♦ 48019 MünsterD'IPL'.-INQ. H.-Q. HABBEL DIPL.-INQ. LUTZ HABBEL EUROPEAN PATENT ATTORNEYSDIPL.-QEOQR. PETER HABBEL TELEFON (0251) 535 780 ♦ FAX (0251) 531 996UNSERE AKTE;(b Uc angeben] 030/18802Münster, 13. März 1996Firma Rudolf Ostermann GmbH, Schlavenhorst 85, 46395 Bocholt"Stegkante mit angeklebtem Steg" Schutzansprüche:1. Stegkante zur Abdeckung der Kanten von Möbelplatten, mit einem sichtbaren Kantenabschnitt, und mit wenigstens einem in eine Nut der Möbelplatte einführbaren Steg, dadurch gekennzeichnet, daß der Kantenabschnitt (2) und der Steg (3) aus zwei einzelnen, miteinander verbundenen Bauteilen gebildet sind.
- 2. Stegkante nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Material des Kantenabschnittes (2) eine größere Härte als das Material des Steges (3) aufweist.» T>-4»1*i MÜNSTER.
- 3. Stegkante nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Steg (3) eine zur Anlage an dem Kantenabschnitt (2) vorgesehene Basisfläche (5) aufweist.
- 4. Stegkante nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß dieBasisfiäche (5) eine gegenüber der übrigen Breite des Steges (3) größere Breite aufweist.
- 5. Stegkante nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Kantenabschnitt (2) wenigstens eineNut (4) zur Aufnahme eines Steges (3) aufweist.
- 6. Stegkante nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Steg (3) Querrippen (6) aufweist.
- 7. Stegkante nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Querrippen (6) widerhakenartige Enden aufweisen, die entgegen der Einsetzrichtung schräg verlaufen.
- 8. Stegkante nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurchgekennzeichnet, daß der Steg (3) mit dem Kantenabschnitt (2) verklebt ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29604678U DE29604678U1 (de) | 1996-03-14 | 1996-03-14 | Stegkante mit angeklebtem Steg |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29604678U DE29604678U1 (de) | 1996-03-14 | 1996-03-14 | Stegkante mit angeklebtem Steg |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29604678U1 true DE29604678U1 (de) | 1996-06-27 |
Family
ID=8021017
Family Applications (1)
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|---|---|---|---|
| DE29604678U Expired - Lifetime DE29604678U1 (de) | 1996-03-14 | 1996-03-14 | Stegkante mit angeklebtem Steg |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29604678U1 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE29801849U1 (de) * | 1998-02-04 | 1998-04-09 | Rudolf Ostermann GmbH, 46395 Bocholt | Verbundkantenprofil mit angeklebtem Rücken |
-
1996
- 1996-03-14 DE DE29604678U patent/DE29604678U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE29801849U1 (de) * | 1998-02-04 | 1998-04-09 | Rudolf Ostermann GmbH, 46395 Bocholt | Verbundkantenprofil mit angeklebtem Rücken |
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| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 19960808 |
|
| R197 | New subsequently filed claims on ip dossier | ||
| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
Effective date: 19990421 |
|
| R151 | Utility model maintained after payment of second maintenance fee after six years |
Effective date: 20020405 |
|
| R158 | Lapse of ip right after 8 years |
Effective date: 20041001 |