DE20003480U1 - Anhängerkupplung für ein Fahrzeug, insbesondere für einen Personenkraftwagen - Google Patents
Anhängerkupplung für ein Fahrzeug, insbesondere für einen PersonenkraftwagenInfo
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Description
Anhängerkupplung für ein Fahrzeug, insbesondere
für einen Personenkraftwagen
für einen Personenkraftwagen
Die Neuerung betrifft eine Anhängerkupplung gemäß dem Oberbegriff des Schutzanspruchs 1.
Aus der DE 93 11 906.2 Ul ist eine Anhängerkupplung für Personenkraftwagen bekannt, die einen Kupplungsschaft aufweist. Dieser Kupplungsschaft ist an seinem heckseitigen Ende nach oben gebogen und mit einem Kupplungsglied in Form einer Kugel ausgerüstet. Der Kupplungsschaft ist in einem rohrförmigen Halter längsverschiebbar und verdrehbar abgestützt. Er weist am frontseitigen Ende eine Ringnut auf, die mit einem Bolzen des Halters zusammenwirkt und für eine Arretierung des Kupplungsschaftes in einer Kuppelstellung sorgt. Durch Verdrehen des Kupplungsschaftes um 90° gerät die Ringnut außer Eingriff mit dem Bolzen, so daß der Kupplungsschaft aus dem Halter
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herausgezogen werden kann, falls die Kupplung nicht benötigt wird.
Der Neuerung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Anhängerkupplung der eingangs genannten Art mit vereinfachter Bedienung zu schaffen.
Diese Aufgabe wird neuerungsgemäß mit den Merkmalen der Schutzansprüche 1, 4, 5 oder 12 gelöst.
Die Anhängerkupplung gemäß Anspruch 1 ist insbesondere für Personenkraftwagen geeignet und weist einen Kupplungsschaft auf, der zwischen einer Kuppelstellung und einer Aufbewahrungsstellung verstellbar gehalten ist. Während das Kupplungsglied in der Kuppelstellung nach hinten und oben gerichtet ist, weist es in der Aufbewahrungsstellung nach vorne und zur Seite, so daß der Kupplungsschaft in der Aufbewahrungsstellung nicht mehr heckseitig über das Fahrzeug übersteht. Der Kupplungsschaft wird demnach sowohl in der Kuppelstellung als auch in der Aufbewahrungsstellung in einer fest mit dem Fahrzeug verbundenen Halterung abgestützt, so daß der Kupplungsschaft für den Fall, daß die Anhängerkupplung nicht benötigt wird, nicht getrennt im Fahrzeug aufbewahrt werden muß. Um den Kupplungsschaft aus der Aufbewahrungsstellung in die Kuppelstellung zu überführen, muß diese lediglich verschwenkt und so um die Längsrichtung verdreht werden, daß das Kupplungsglied nach hinten und oben zeigt. Anschließend wird der Kupplungsschaft in der Halterung arretiert, so daß das Kupplungsglied die angreifenden Zug- und Druckkräfte auf das Fahrzeug übertragen kann. Da der
Kupplungsschaft lediglich in der Halterung verschwenkt und verdreht werden muß, ist kein Einfädeln des Kupplungsschaftes in die Halterung erforderlich, was insbesondere bei Dunkelheit relativ schwierig wäre. In der Aufbewahrungsstellung ragt das Kupplungsglied nach vorne und zur Seite, so daß es den Freiraum des Fahrzeugs zum Boden in keiner Weise einschränkt.
Um eine einfache Verschwenkung des Kupplungsschaftes zu erzielen, ist es gemäß Anspruch 2 günstig, diesen um eine annähernd horizontale Achse verschwenkbar in der Halterung abzustützen. Der Kupplungsschaft kann um diese horizontale Achse einfach um etwa 180° verschwenkt werden, um aus der heckseitigen Kuppelstellung in die frontseitige Aufbewahrungsstellung überführt zu werden.
Eine besonders einfache und gleichzeitig wirkungsvolle Abstützung des Kupplungsschaftes ergibt sich aus Anspruch 3. Der Kupplungsschaft ist dabei in einem Rohrstück gehalten, welches in Drehlagern schwenkbar an der Halterung abgestützt ist. Das Rohrstück gibt dem Kupplungsschaft ausreichenden Halt, so daß seitliche Schiebe- oder Schwenkbewegungen zuverlässig ausgeschlossen sind. Insbesondere können über das Rohrstück die in das Kupplungsglied eingebrachten Zug- und Druckkräfte ohne weiteres abgestützt werden.
Insbesondere bei schweren Anhängerlasten ist die auf das Kupplungsglied ausgeübte Gewichtskraft relativ hoch, was zu einer entsprechend hohen Belastung der Halterung führt. Die Halterung muß demnach sehr paßgenau zum Kupp-
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lungsschaft ausgeführt werden, um Schäden an der Halterung aufgrund dieser Gewichtskraft zu vermeiden. Damit ist die Längsverschiebung des Kupplungsschaftes relativ schwergängig, so daß das Anbringen bzw. Entfernen der Kupplung aufwendig ist. Es wird deshalb gemäß Anspruch 4 vorgeschlagen, das frontseitige Ende des Kupplungsschaftes oberseitig an einer frei drehbaren Rolle abzustützen. Diese Rolle übernimmt die Abstützung der auf das Kupplungsglied übertragenen Gewichtskraft des Anhängers, deren frontseitiges Ende aufgrund der Schwenklagerung nach oben gedrückt wird, wobei trotzdem die Längsverschiebung des Kupplungsschaftes aufgrund der freien Drehbarkeit der Rolle leichtgängig ist. Wichtig ist es hierbei, daß die Rolle um eine Achse frei drehbar gehalten ist, die senkrecht zum Kupplungsschaft ausgerichtet ist, da nur auf diese Weise eine leichtgängige Verschiebung des Kupplungsschaftes gewährleistet ist.
Um eine sichere Kraftübertragung der vom Anhänger auf das Kupplungsglied übertragenen Schub- und Zugkräfte zu gewährleisten, ist eine sichere Arretierung des Kupplungsschaftes an der Halterung erforderlich. Trotzdem soll das Überführen des Kupplungsschaftes von der Kuppelstellung in die Aufbewahrungsstellung und umgekehrt einfach durchführbar sein. Diese Forderungen werden gemäß Anspruch 5 vorteilhaft dadurch erfüllt, daß an der Halterung heckseitig eine Bohrung vorgesehen ist, die in der Kuppelstellung mit einer Bohrung des Kupplungsschaftes fluchtet. Diese fluchtenden Bohrungen werden von einem Arretierstift durchsetzt, der beide Teile fest miteinander verbindet. Um den Arretierstift einfach in die Bohrung
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der Halterung einführen zu können, weist dieser im Querschnitt betrachtet die Form eines Kreisabschnitts auf, wobei die Bohrung der Halterung über einen Kanal von außen zugänglich ist. Dieser Kanal weist eine geringere Breite als der Bohrungsdurchmesser und eine größere oder gleich große Breite wie die Höhe des Querschnitts des Arretierstiftes auf. Damit kann der Arretierstift einfach in eine Lösestellung·verdreht werden, in der er durch den Kanal durchgeschoben werden kann, bis er in den Bereich der Bohrung gelangt. Anschließend wird der Arretierstift um seine Längsachse in eine Arretierstellung verdreht, so daß sein effektiver Querschnitt breiter als der Kanal ist. Damit kann der Arretierstift nicht mehr durch den Kanal der Halterung herausgleiten, so daß der Kupplungsschaft fest mit der Halterung verbunden ist. Diese Arretierung kann jedoch sehr einfach durch erneutes Verdrehen des Stiftes gelöst werden, so daß der Kupplungsschaft sehr leicht von der Kupplungsstellung in die Aufbewahrungsstellung und umgekehrt überführt werden kann. Vorzugsweise ist der Arretierstift in der Arretierstellung festlegbar, um ein unbeabsichtigtes Verdrehen in die Freigabestellung zu verhindern.
Um die Festlegung des Kupplungsschaftes weiter zu verbessern wird gemäß Anspruch 6 vorgeschlagen, den Arretierstift im Bereich eines Endes mit einem kreisförmigen Abschnitt auszubilden. Dieser kreisförmige Abschnitt weist in etwa den Durchmesser der Bohrung der Halterung auf, so daß beim Eindringen dieses kreisförmigen Abschnitts in die Bohrung der Halterung der Arretierstift den Kupplungsschaft unabhängig von seiner Drehlage arretiert. Der
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Arretierstift wird durch eine Feder in die Arretierstellung gedrückt, so daß eine Arretierung des Kupplungsschaftes bereits gegeben ist, wenn der Arretierstift in die Bohrung eingedrungen ist. Um diese Arretierung zu lösen, muß der Arretierstift lediglich entgegen der Kraft der Feder gedrückt oder gezogen und anschließend um seine Achse soweit verdreht werden, daß der kreisabschnittsförmige Abschnitt des Arretierstiftes durch den Kanal der Halterung paßt. Anschließend kann der Kupplungsschaft samt dem Arretierstift einfach aus der Halterung herausgezogen werden.
Um den Arretierstift leicht verdrehen bzw. entgegen der Kraft der Feder längsverschieben zu können, ist es gemäß Anspruch 7 vorteilhaft, wenn der Arretierstift mit einem Greifteil verbunden ist. Dieses Greifteil weist vorzugsweise die Form eines Handrades oder eines Drehknopfes mit strukturierter Oberfläche auf, um die erforderlichen Kräfte und Drehmomente gut auf den Arretierstift übertragen zu können.
Damit der Fahrer des Fahrzeugs leicht überprüfen kann, ob der Kupplungsschaft ordnungsgemäß arretiert ist, wird gemäß Anspruch 8 vorgeschlagen, dem Arretierstift eine Meldevorrichtung zuzuordnen. Diese überprüft die Lage des Arretierstiftes und gibt ein Signal ab, wenn sich dieser in der Arretierstellung befindet. Dieses Signal wird jedoch nicht abgegeben, wenn der Arretierstift nicht eingebaut ist oder sich in der Lösestellung befindet. Das abgegebene Signal kann beispielsweise von einem öffnenden
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oder schließenden Schalter erzeugt werden und dient vorzugsweise zum Ansteuern einer Kontrolleuchte.
Um den Kupplungsschaft auch in der Aufbewahrungsstellung zu sichern, ist es gemäß Anspruch 9 günstig, an der Halterung auch frontseitig eine Arretiervorrichtung vorzusehen. Diese frontseitige Arretiervorrichtung muß dabei lediglich den Kupplungsschaft in der Aufbewahrungsstellung sichern, ohne Zug- und Schubkräfte eines Anhängers abstützen zu müssen. Diese Arretiervorrichtung kann demnach relativ einfach ausgebildet sein.
Vorzugsweise ist die Arretiervorrichtung gemäß Anspruch 10 von einem federnd gehaltenen Stift gebildet, der eine Bohrung der Halterung durchsetzt. Dieser Stift dringt in einer Arretierstellung in die Bohrung des Kupplungsschaftes ein, so daß am Kupplungsschaft keinerlei zusätzliche Befestigungsmittel erforderlich sind.
Insbesondere, wenn der Kupplungsschaft in der Aufbewahrungsstellung gegenüber der Kupplungsstellung um etwa 90° um die Längsachse des Kupplungsschaftes verdreht ist, ist es gemäß Anspruch 11 vorteilhaft, wenn die frontseitige und heckseitige Bohrung der Halterung zueinander um ca. 90° versetzt sind. Damit kann die Bohrung des Kupplungsschaftes zur Arretierung sowohl in der Kupplungsstellung als auch in der Aufbewahrungsstellung gesichert werden, ohne daß der Kupplungsschaft durch mehrere Bohrungen geschwächt ist.
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Der Kupplungsschaft muß ausreichend stabil ausgebildet sein, um die vom Anhänger übertragenen Zug- und Schubkräfte sicher abstützen zu können. Dies erfordert die Ausbildung des Kupplungsschaftes in Form eines Vollmaterials oder relativ dickwandigen Rohres, was sich negativ auf das Gewicht des Kupplungsschaftes auswirkt. Da der Kupplungsschaft beim Überführen in die Kupplungs- bzw. Aufbewahrungsstellung bewegt und ggf. entfernt werden muß, ist jedoch ein möglichst niedriges Gewicht des Kupplungsschaftes anzustreben. Zur Lösung dieser einander widersprechenden Forderungen wird gemäß Anspruch 12 vorgeschlagen, den Kupplungsschaft als Rohr auszubilden, in dem ein I-, T- oder &EEgr;-Träger eingeführt ist. Dieser Träger weist dabei einen vertikalen Mittelschenkel auf, der dem Kupplungsschaft eine besonders hohe Biegesteifigkeit in vertikaler Richtung verleiht. Damit kann der Kupplungsschaft trotz niedrigen Gewichtes auch hohe Stützlasten am Kupplungsglied auf die Halterung und damit auf die Fahrzeugkarosserie übertragen, ohne dauerhaft deformiert zu werden.
Eine vorteilhafte Weiterbildung des Kupplungsschaftes ergibt sich aus Anspruch 13. Dabei weist das Rohr einen elliptischen Querschnitt mit vertikaler Hauptachse auf, so daß das Rohr in vertikaler Richtung besonders biegesteif ist. Das Rohr unterstützt dabei die Wirkung des eingeführten Trägers.
Der Neuerungsgegenstand wird beispielhaft anhand der Zeichnung erläutert, ohne den Schutzumfang zu beschränken.
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Es zeigt:
Figur 1 eine räumliche Darstellung einer neuerungsgemäßen Anhängerkupplung,
Figur 2 eine Seitenansicht der Anhängerkupplung gemäß Figur 1,
Figur 3 eine Schnittdarstellung durch die Anhängerkupplung gemäß Figur 2 entlang der Schnittlinie III-III,
Figur 4 eine Schnittdarstellung einer ersten Ausführungsform eines Kupplungsschaftes,
Figur 5 eine Schnittdarstellung einer zweiten Ausführungsform eines Kupplungsschaftes,
Figur 6 eine Schnittdarstellung einer dritten Ausführungsform eines Kupplungsschaftes und
Figur 7 eine Schnittdarstellung einer vierten Ausführungsform eines Kupplungsschaftes.
Die Figur 1 zeigt eine räumliche Darstellung einer Anhängerkupplung 1 bestehend aus einem Kupplungsschaft 2 und einer Halterung 3. Der Kupplungsschaft 2 ist im wesentlichen rohrförmig aufgebaut und an seinem heckseitigen Ende 4 nach oben gebogen. An diesem heckseitigen Ende 4 ist ein Kupplungsglied 5 in Form einer Kugel angebracht, das zur Verbindung mit einer Deichsel eines Anhängers dient.
Die Halterung 3 wird von einem U-förmigen Blechbiegeteil 6 gebildet, in dem Bohrungen 7 vorgesehen sind. Diese Bohrungen 7 werden von nicht dargestellten Haltemitteln, inbesondere Schrauben durchdrungen, um die Halterung 3 an der Karosserie eines nicht dargestellten Fahrzeugs fest-
zulegen. Das Blechbiegeteil 6 weist zwei nach unten gerichtete Schenkel 8 auf, an denen jeweils ein Drehlager 9 abgestützt ist. An diesen Drehlagern 9 ist ein Rohrstück 10 um eine Achse 11 schwenkbar gelagert, welche in etwa horizontal und senkrecht zur Längserstreckung des Kupplungsschaftes 2 ausgerichtet ist. Das Rohrstück 10 wird vom Kupplungsschaft 2 durchsetzt, der darin längsverschiebbar und verdrehbar gehalten ist.
Zur Arretierung des Kupplungsschaftes 2 an der Halterung 3 weist der Kupplungsschaft 2 eine Durchgangsbohrung 12 auf, die von einem Arretierstift 13 durchdrungen ist. Dieser Arretierstift 13 ist in Figur 1 zur besseren Sichtbarkeit seines Querschnitts geschnitten dargestellt. Der Arretierstift 13 durchdringt Bohrungen 14 der Halterung 3, deren Innendurchmesser D an den Außendurchmesser des Arretierstiftes 13 angepaßt ist. Die Bohrungen 14 der Halterung 3 sind durch Kanäle 15 von außen zugänglich, deren Breite B kleiner als der Durchmesser D der Bohrung 14 ist. Der Arretierstift 13 weist im Bereich der Bohrung 14 der Halterung 3 einen kreisabschnittsförmigen Querschnitt auf, dessen Höhe H geringfügig kleiner als die Breite B des Kanals 15 ist.
In der in Figur 1 dargestellten Arretierstellung des Arretierstiftes 13 ist dieser so verdreht, daß seine ebene Fläche im wesentlichen vertikal gestellt und vom Kanal 15 abgewandt ist, so daß der Arretierstift 13 in der Bohrung 14 der Halterung 3 festgelegt ist. Durch Verdrehen des Arretierstifts 13 kann dieser in eine Lösestellung gebracht werden, in der er aus dem Kanal 15 herausgeschoben
werden kann, so daß der Kupplungsschaft 2 frei schwenkbar und längsverschiebbar im Rohrstück 10 gehalten ist. Um den Arretierstift 13 verdrehen zu können, ist ein lediglich strichliert angedeutetes Greifteil 16 in Form eines Drehknopfes vorgesehen.
In der in Figur 1 dargestellten Kupplungsstellung ragt das Kupplungsglied 5 heckseitig über das nicht dargestellte Fahrzeug hinaus, wobei das heckseitige Ende 4 des Kupplungsschaftes 2 nach oben zeigt. Wird die Anhängerkupplung 1 nicht benötigt, so wird die Arretierung des Kupplungsschaftes 2 durch Verdrehen des Greifteils 6 aufgehoben, so daß der Arretierstift 13 durch den Kanal 15 der Halterung 3 herausgezogen werden kann. Anschließend ist der Kupplungsschaft 2 im Drehlager 9 um die Achse 11 frei schwenkbar und um seine eigene Längsachse verdrehbar. Der Kupplungsschaft 2 wird nun um die Schwenkachse 11 um etwa 180° verschwenkt und gleichzeitig um etwa 90° um seine eigene Längsachse verdreht. Damit zeigt das Ende 4 des Kupplungsschaftes 2 nach vorne und zur Seite, so daß der Kupplungsschaft mit dem Kupplungsglied 5 platzsparend unter dem Fahrzeug untergebracht werden kann. Insbesondere reduziert das Kupplungsglied 5 die Bodenfreiheit des Fahrzeugs in keiner Weise. Von besonderem Vorteil ist dabei, daß der Kupplungsschaft 2 nicht von der Halterung 3 getrennt und gesondert aufbewahrt werden muß, sondern stets mit der Halterung 3 verbunden und von dieser abgestützt wird.
Um den Kupplungsschaft 2 in der nicht dargestellten Aufbewahrungsstellung mit nach vorne gerichtetem Kupplungs-
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glied 5 sicher zu halten, ist eine weitere Arretiervorrichtung 17 vorgesehen, die von einem federnd gehaltenen Stift 18 und einem Greif teil 19 gebildet ist. Der Stift 18 ist dabei durch eine nicht dargestellte Feder gegen den Kupplungsschaft 2 vorgespannt und dringt in der nicht dargestellten Aufbewahrungsstellung in eine Bohrung 20 des Kupplungsschaftes 2 ein. Damit ist ein ausreichend sicherer Halt des Kupplungsschaftes 2 in der Aufbewahrungsstellung gewährleistet, wobei in dieser Lage keinerlei Schub- und Zugkräfte durch Anhänger abgestützt werden müssen.
Um in der Kuppelstellung des Kupplungsschaftes 2 hohe Stützlasten abstützen zu können, ist in der Halterung 3 frontseitig eine Rolle 21 frei drehbar gehalten, die von oben gegen den Kupplungsschaft 2 drückt. Durch diese frei drehbare Rolle 21 ist eine ausreichend sichere Abstützung der Stützlasten gewährleistet, wobei trotzdem das Einschieben des Kupplungsschaftes 2 in das Rohrstück 10 erleichtert ist.
Die Figur 2 zeigt eine Seitenansicht der Anhängerkupplung 1 gemäß Figur 1, wobei gleiche Bezugszeichen gleiche Teile benennen. Neben dem Arretierstift 13 in seiner Arretierstellung ist dieser auch strichliert in seiner Lösestellung angedeutet, woraus insbesondere zu erkennen ist, daß die Höhe H des Arretierstiftquerschnitts geringfügig kleiner als die Breite B des Kanals 15 ist. Damit läßt sich der Arretierstift 13 in der strichliert dargestellten Lösestellung einfach in den Kanal 15 ein- bzw. aus diesem herausschieben.
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An der Halterung 3 ist außenseitig im Bereich des Kanals 15 eine Meldevorrichtung 22 vorgesehen, die ein elektrisches Signal abgibt, wenn der Arretierstift 13 in der Bohrung 14 eingerastet und verriegelt ist. Diese Meldevorrichtung 22 kann insbesondere dazu genutzt werden, im Falle einer mangelnden Verriegelung des Arretierstiftes 13 eine vom Fahrersitz aus sichtbare Warnleuchte anzuschalten.
Die Figur 3 zeigt eine Schnittdarstellung der Anhängerkupplung 1 gemäß Figur 3 entlang der Schnittlinie III-III in der Aufbewahrungsstellung des Kupplungsschaftes 2. Aus dieser Darstellung ist insbesondere zu erkennen, daß der Arretierstift 13 einen Abschnitt 23 mit zylindrischem Querschnitt aufweist und von einer Feder 24 in eine Lage gedrückt wird, in der der zylindrische Abschnitt 23 in die Bohrung 14 eindringt. Damit ergibt sich eine zusätzliche Sicherung des Kupplungsschaftes 2 gegen unbeabsichtigtes Lösen aus dem Rohrstück 10, da der Arretierstift 13 unabhängig von dessen Drehlage den Kupplungsschaft 2 arretiert. Zum Lösen des Kupplungsschaftes 2 muß der Arretierstift 13 mit Hilfe des Greifteils 16 zunächst axial verschoben werden, bis im Querschnitt kreisabschnittsförmige Abschnitte 25 mit den Bohrungen 14 der Halterung 3 in Eingriff kommen. Anschließend wird der Arretierstift 13 mit Hilfe des Greifteils 16 soweit verdreht, daß der Abschnitt 25 aus dem Kanal 15 herausgezogen werden kann. Im mittleren Bereich weist der Arretierstift 13 einen zylindrischen Abschnitt 26 auf, um eine möglichst großflächige Erfassung des Kupplungsschaftes 2 zu ermöglichen.
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Zur Arretierung des Kupplungsschaftes 2 in der in Figur 3 dargestellten Aufbewahrungsstellung ist der konische Stift 18 der Arretiervorrichtung 17 mittels einer Feder 27 gegen den Kupplungsschaft 2 belastet. Der Stift 18 dringt dabei in die Bohrung 20 des Kupplungsschaftes 2 ein, so daß dieser arretiert ist.
Um eine möglichst hohe Formsteifigkeit des Kupplungsschaftes 2 bei gleichzeitig geringem Gewicht zu erzielen, besteht dieser gemäß der Querschnittsdarstellung der Figur 4 aus einem Rohr 30, in das ein I-Träger 31 eingeführt ist. Das Rohr 30 hat dabei einen kreisförmigen Querschnitt, wobei zwischen dem Rohr 30 und dem I-Träger 31 grundsätzlich keinerlei gegenseitige Befestigung erforderlich ist. Es reicht vielmehr aus, den I-Träger lose in das Rohr 30 einzuschieben, wonach beide Teile gemeinsam in die in Figur 1 dargestellte Form gebogen werden. Alternativ ist es jedoch auch vorstellbar, den I-Träger 31 zumindest an den Enden mit dem Rohr 30 zu verbinden, was beispielsweise durch Anschweißen geschehen könnte. Durch den vertikal ausgerichteten I-Träger ergibt sich eine erhebliche Versteifung des Kupplungsschaftes 2 in vertikaler Richtung, so daß der Kupplungsschaft 2 bei geringem Eigengewicht relativ hohe Stützlasten übertragen kann.
Figur 5 zeigt eine alternative Ausführungsform des Kupplungsschaftes 2. Im Gegensatz zur Ausführungsform gemäß Figur 4 weist dieser im Rohr 30 einen T-Träger 32 auf, dessen Mittelschenkel 33 vertikal ausgerichtet ist. Infolge des Querschenkels 34 ergibt sich eine zusätzliche
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Versteifung in vertikaler Richtung, wobei es grundsätzlich unerheblich ist, ob der Querschenkel 34 oberhalb oder unterhalb des Mittelschenkels 33 vorgesehen ist.
Figur 6 zeigt eine weitere alternative Ausführungsform des Kupplungsschaftes 2, wobei in das Rohr 30 ein H-Träger 35 eingeführt ist. Auch dieser H-Träger 35 weist einen vertikalen Mittelschenkel 33 auf. Die beiden Querschenkel 34 sorgen dabei für eine erhebliche Versteifung des Kupplungsschaftes 2 in vertikaler Richtung.
Schließlich zeigt Figur 7 eine weitere alternative Ausführungsform des Kupplungsschaftes 2, wobei ein I-Träger 31 in ein elliptisches Rohr 36 eingeführt ist. Das elliptische Rohr 36 weist eine vertikal ausgerichtete Hauptachse 37 auf, so daß es eine größere vertikale als horizontale Ausdehnung besitzt. Auch dadurch ergibt sich eine zusätzliche Versteifung des Kupplungsschaftes 2 in vertikaler Richtung. Selbstverständlich ist es auch vorstellbar, in das elliptische Rohr 36 einen T-Träger 32 oder einen H-Träger 35 einzuführen, um eine weitere Versteifung zu erzielen.
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| 1 | Anhängerkupplung | 26 | zylindrischer Ab |
| 2 | Kupplungsschaft | schnitt des Arretier Stiftes |
|
| 3 | Halterung | 27 | Feder |
| 4 | heckseitiges Ende des | on | |
| Kupplungsschaftes | JU | Konr | |
| 5 | Kupplungsglied | 31 | I-Träger |
| 6 | Blechbiegeteil | 32 | T-Träger |
| 7 | Bohrung | 33 | Mittelschenkel |
| 8 | Schenkel | 34 | Querschenkel |
| 9 | Drehlager | 35 | H-Träger |
| 10 | Rohrstück | 36 | elliptisches Rohr |
| 11 | Schwenkachse | 37 | Hauptachse |
| 12 | Bohrung des Kupp | B | Breite des Kanals |
| lungsschaftes | D | Bohrdurchmesser | |
| 13 | Arretierstift | H | Höhe des Arretier |
| 14 | Bohrung der Halterung | stift querschnitts | |
| 15 | Kanal | ||
| 16 | Greifteil | ||
| 17 | Arretiervorrichtung | ||
| 18 | Stift | ||
| 19 | Greifteil | ||
| 20 | Bohrung des Kupp | ||
| lungsschaftes | |||
| 21 | Rolle | ||
| 22 | MeldeVorrichtung | ||
| 23 | zylindrischer Ab | ||
| schnitt des Arretier | |||
| stiftes | |||
| 24 | Feder | ||
| 25 | kreisabschnittsförmi- |
ger Abschnitt des Arretierstiftes
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• ·
• ·
Claims (13)
1. Anhängerkupplung für ein Fahrzeug, insbesondere für einen Personenkraftwagen, wobei die Anhängerkupplung (1) einen verstellbaren Kupplungsschaft (2) aufweist, der in einer Kuppelstellung im wesentlichen in Fahrzeuglängsrichtung horizontal ausgerichtet und am heckseitigen, mit einem Kupplungsglied (5) versehenen Ende (4) nach oben gebogen ist, wobei der Kupplungsschaft (2) in einer fest mit dem Fahrzeug verbundenen Halterung (3) um seine Längsachse verdrehbar und arretierbar abgestützt ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Kupplungsschaft (2) zwischen der Kuppelstellung und einer Aufbewahrungsstellung, in der das Kupplungsglied (5) nach vorne und zur Seite gerichtet ist, verschwenkbar an der Halterung (3) abgestützt ist.
2. Anhängerkupplung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Kupplungsschaft (2) um eine annähernd horizontale Achse (11) verschwenkbar an der Halterung (3) abgestützt ist.
3. Anhängerkupplung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Kupplungsschaft (2) in einem Rohrstück (10) gehalten ist, welches in Drehlagern (9) schwenkbar an der Halterung (3) abgestützt ist.
4. Anhängerkupplung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 3 oder nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Kupplungsschaft (2) in der Kuppelstellung im Bereich seines vorderen Endes oberseitig an einer Rolle (21) der Halterung (3) abgestützt ist, welche um eine im wesentlichen horizontal und senkrecht zur Längsachse des Kupplungsschaftes (2) ausgerichtete Achse frei drehbar ist.
5. Anhängerkupplung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 4 oder nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1, dadurch gekennzeichnet, daß zur Arretierung des Kupplungsschaftes (2) an der Halterung (3) heckseitig eine Bohrung (14) vorgesehen ist, die in der Kuppelstellung mit einer Bohrung des Kupplungsschaftes (2) fluchtet und über einen Kanal (15) mit geringerer Breite (B) als der Bohrungsdurchmesser (D) von außen zugänglich ist, wobei die zueinander fluchtenden Bohrungen (14) von einem Arretierstift (13) durchsetzt sind, der im Querschnitt zumindest im Teilbereich die Form eines Kreisabschnittes aufweist, dessen Höhe (H) kleiner oder gleich der Kanalbreite (B) ist und der zwischen einer den Kupplungsschaft (2) arretierenden Arretierstellung und einer diesen freigebenden Lösestellung verdrehbar gehalten ist.
6. Anhängerkupplung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Arretierstift (13) im Bereich seines Endes einen Abschnitt (23) mit kreisförmigem Querschnitt aufweist, dessen Durchmesser in etwa dem Bohrungsdurchmesser (D) der Halterung (3) entspricht, wobei der Arretierstift (13) durch eine Feder (24) in eine Lage gedrückt ist, in der dieser Abschnitt (23) in die Bohrung (14) der Halterung (3) eindringt.
7. Anhängerkupplung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Arretierstift (13) mit einem Greifteil (16) verbunden ist.
8. Anhängerkupplung nach mindestens einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß dem Arretierstift (13) eine Meldevorrichtung (22) zugeordnet ist, die in der Arretierstellung des Arretierstiftes (13) ein Signal abgibt.
9. Anhängerkupplung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß an der Halterung (3) frontseitig eine Arretiervorrichtung (17) für den Kupplungsschaft (2) in der Aufbewahrungsstellung vorgesehen ist.
10. Anhängerkupplung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Arretiervorrichtung (17) für den Kupplungsschaft (2) in der Aufbewahrungsstellung von einem federnd gehaltenen Stift (18) gebildet ist, der eine Bohrung der Halterung (3) durchsetzt und in einer Arretierstellung in eine Bohrung (20) des Kupplungsschaftes (2) eindringt.
11. Anhängerkupplung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die frontseitige Bohrung der Halterung (3) zu deren heckseitiger Bohrung (14) - in Kupplungsschaftlängserstreckung betrachtet - zueinander um ca. 90° versetzt ist.
12. Anhängerkupplung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 11 oder nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Kupplungsschaft (2) von einem Rohr (30, 36) gebildet ist, in das ein I- (31), T- (32) oder H-Träger (35) mit vertikalem Mittelschenkel (33) eingeführt ist.
13. Anhängerkupplung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß das Rohr (36) einen elliptischen Querschnitt mit vertikaler Hauptachse (37) aufweist.
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-
2000
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