DE3740028C2 - Straßenfahrzeug - Google Patents
StraßenfahrzeugInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein Straßenfahrzeug gemäß
Oberbegriff Patentanspruch 1 und dabei speziell auf ein
Wohnmobil bzw. auf einen Motorcaravan.
Bekannt sind einachsige, aber auch zweiachsige Wohnwagen der
unterschiedlichsten Ausführung, die an Personenkraftwagen
ankuppelbar sind. Derartige aus einem Personenkraftwagen und
einem nachgezogenen Wohnwagen bestehende Wohnwagengespanne
haben zwar den grundsätzlichen Vorteil, daß der Wohnwagen am
Zielort beispielsweise auf einem Campingplatz abgestellt
werden kann und für Fahrten am Zielort (z. B. Ausflugsfahrten
usw.) der Personenkraftwagen zur Verfügung steht. Nachteilig
ist jedoch, daß Wohnwagengespanne bekanntermaßen in ihren
Fahreigenschaften sehr unstabil und vor allem schleuder- und
kippanfällig sind, so daß auch aus diesen Gründen Wohnwagen
gespanne nur für eine relativ geringe maximale Fahrgeschwin
digkeit zugelassen sind.
Bekannt sind weiterhin Wohnmobile bzw. Motorcaravans, bei
denen der Wohnaufbau fest auf einem Fahrzeugrahmen montiert
ist. Dieses System hat zwar gegenüber Wohnwagengespannen den
Vorteil wesentlich verbesserter Fahreigenschaften, so daß
hier auch höhere Fahrgeschwindigkeiten möglich und zugelassen
sind, nachteilig ist aber, daß am Zielort außer evtl.
mitgeführten Fahrrädern oder Kleinkrafträdern kein Fahrzeug
und insbes. auch kein eigener Personenkraftwagen zur Verfü
gung steht. Um diesen Nachteil zu beheben, wurde auch schon
vorgeschlagen, den Wohnaufbau bei derartigen Motorcaravans
lösbar bzw. abkuppelbar am Fahrzeugrahmen vorzusehen. Der
Wohnaufbau kann dann am Zielort auf Stützen stehend abge
stellt werden, so daß das Fahrzeug ohne den Wohnaufbau für
Fahrten am Zielort zur Verfügung steht. Bei diesem letzt
genannten System ist aber das Trennen des Wohnaufbaus vom
Fahrzeug sowie das Verbinden des Wohnaufbaus mit dem Fahrzeug
äußerst problematisch und umständlich, und zwar insbes. auch
bei unebenem Gelände und engen Platzverhältnissen. Speziell
bei beengten Platzverhältnissen ist es oftmals auch nicht
möglich, den Wohnaufbau in der gewünschten Weise abzustellen,
da sich dieser nach dem Trennen vom Fahrzeug nicht mehr
bewegen läßt und außerdem zum Trennen des Wohnaufbaus vom
Fahrzeug bzw. zum Befestigen des Wohnaufbaus am Fahrzeug
relativ viel Platz für das hierbei notwendige Bewegen des
Fahrzeugs erforderlich ist. Außerdem ist mit den Stützen ein
stabiles Abstellen des in der Regel sehr schweren Wohnaufbaus
nicht gewährleistet.
Weiterhin ist ein Straßenfahrzeug mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Patentanspruches
1 bekannt aus der DE 27 09 169, wobei allerdings Details der Ausgestaltung des ersten
Rahmens des ersten Teilfahrzeuges und des zweiten Rahmens des zweiten Teilfahrzeuges, die
ein einfaches An- und Abkoppeln des zweiten Teilfahrzeuges an das erste Teilfahrzeug
ermöglichen, nicht angegeben sind. Bei diesem bekannten Straßenfahrzeug ist im gekuppelten
Zustand der beiden Teilfahrzeuge der Achsabstand zwischen der hinteren Achse des ersten
Teilfahrzeuges und der Achse des zweiten Teilfahrzeuges gering, so daß beide Achsen starr
ausgebildet werden können.
Bekannt ist weiterhin ein Straßenfahrzeug (US 37 19 244), das aus einem ersten und einem
zweiten Teilfahrzeug besteht und bei dem eine Seilwinde mit einem Zugseil am ersten
Teilfahrzeug angebracht ist, um den Rahmen des zweiten Teilfahrzeuges in den Rahmen des
ersten Teilfahrzeuges hineinzuziehen. Um das Ankuppeln zu erleichtern, weist jeder Holm
oder Rahmenlängsträger des zweiten Rahmens des zweiten Fahrzeugteils eine Spitze auf, um
das Einführen des zweiten Rahmens in den ersten Rahmen zu erleichtern. Im gekuppelten
Zustand ist der Achsabstand zwischen der hinteren Achse des ersten Teilfahrzeuges und einer
Doppelachse des zweiten Teilfahrzeuges relativ groß ist, so daß es erforderlich ist, im
angekuppelten Zustand die Hinterachse des ersten Teilfahrzeuges anzuheben, d. h. es ist dort
eine aufwendige Konstruktion notwendig. Vor allem ist insbesondere das Ankoppeln des
zweiten Teilfahrzeuges an das erste Teilfahrzeug aufwendig.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein Straßenfahrzeug der Eingangs erwähnten Art dahingehend
zu verbessern, daß eine Erleichterung und Beschleunigung des Ankuppelvorganges erreicht
wird.
Zur Lösung dieser Aufgabe ist ein Straßenfahrzeug entspre
chend dem Patentanspruchs 1
ausgebildet.
Das erfindungsgemäße Straßenfahrzeug, welches bevorzugt als
Motorcaravan ausgeführt ist, wobei dann das zweite Teil
fahrzeug auf seinem Rahmen den Wohnaufbau trägt, verbindet
die Vorteile herkömmlicher Wohnwagengespanne und Motorcaravans
bei gleichzeitiger Vermeidung der Nachteile dieser beiden
bekannten Systeme, d. h. im zusammengekoppelten Zustand bilden
das erste und zweite Teilfahrzeug ein Straßenfahrzeug mit
sehr guten Fahreigenschaften, welches auch hohe Fahrgeschwin
digkeiten ermöglicht. Am Zielort kann das zweite Teilfahrzeug
vom ersten Teilfahrzeug abgekuppelt werden, so daß dann dort
das erste Teilfahrzeug für Fahrten zur Verfügung steht, ohne
daß der Wohnaufbau mitgeführt werden muß. Dadurch, daß das
zweite, den Wohnaufbau aufweisende Teilfahrzeug eine eigene
Achse mit wenigstens zwei Rädern aufweist, ist nicht nur ein
sicheres Abstellen dieses Teilfahrzeugs gewährleistet,
sondern das zweite Teilfahrzeug ist im abgekuppelten Zustand
auch bewegbar, so daß ein relativ einfaches Abkuppeln,
Abstellen, aber auch Ankuppeln des zweiten Teilfahrzeugs
selbst bei beengten Platzverhältnissen und unebenem Gelände
möglich ist.
Durch den geringen Radabstand zwischen den Rädern der
Hinterachse des ersten Teilfahrzeugs und den Rädern der Achse
des zweiten Teilfahrzeugs können diese Achsen bzw. die diese
Achsen bildenden Räder als ungelenkte Achsen bzw. Räder
ausgeführt werden, wodurch sich eine einfache Konstruktion
sowie vor allem auch ein einfaches Fahren des Straßenfahr
zeuges ergeben. Weiterhin sind durch die starre Verbindung
der beiden Teilfahrzeuge sowie durch den erwähnten geringen
Radabstand auch keine Betriebsbremsen für das zweite
Teilfahrzeug notwendig, d. h. dieses ist entweder völlig ohne
Bremsen ausgeführt oder besitzt allenfalls eine Hand- bzw.
Parkbremse, die nur beim Abkuppeln bzw. Abstellen des zweiten
Teilfahrzeugs benötigt wird.
Wenngleich der Aufbau des zweiten Teilfahrzeugs bevorzugt ein
Wohnwagen- bzw. Wohnaufbau ist, kann das zweite Teilfahrzeug
entsprechend einem anderen Verwendungszweck auch einen
andersartig ausgeführten Aufbau aufweisen.
Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteran
sprüche.
Die Erfindung wird im folgenden anhand der Figuren an einem
Ausführungsbeispiel näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 in vereinfachter Darstellung und in Teil-Seitenan
sicht das erste, den Antriebsmotor aufweisende
Teilfahrzeug, zusammen mit dem an dieses erste
Teilfahrzeug angekoppelten, mit unterbrochenen Linien
angedeuteten zweiten Teilfahrzeug;
Fig. 2 in Teilansicht sowie in Draufsicht das Straßenfahr
zeug gemäß Fig. 1;
Fig. 3 in vereinfachter Darstellung sowie in Teil-Seitenan
sicht das zweite Teilfahrzeug des erfindungsgemäßen
Straßenfahrzeugs, und zwar zusammen mit dem in dieser
Figur mit unterbrochenen Linien wiedergegebenen
ersten Teilfahrzeug;
Fig. 4 in vereinfachter perspektivischer Prinzip-Darstellung
die zum starren Ankuppeln bzw. Verbinden der beiden
Fahrzeugteile dienenden und an diesen vorgesehenen
Elemente;
Fig. 5 einen Schnitt entsprechend der Linie I-I der Fig. 2;
Fig. 6 in Seitendarstellung eine der am zweiten Teilfahrzeug
vorgesehenen Stützen, zusammen mit den diese Stütze
in der Arbeitsposition sichernden Elementen;
Fig. 7 in vereinfachter Darstellung eine Draufsicht auf den
Rahmen des zweiten Teilfahrzeugs, zusammen mit einer
Seilzuganordnung, die beim Ankuppeln des zweiten
Teilfahrzeugs an das erste Teilfahrzeug die Stützen
nach Fig. 6 entriegelt;
Fig. 8 und 9 jeweils in vergrößerter Detaildarstellung das
untere, in der Länge verstellbare Ende bzw. ein an
diesem Ende vorgesehenes Laufrad einer Stütze nach
Fig. 6.
In den Figuren ist 1 das erste, den Antriebsmotor aufweisende
Teilfahrzeug des erfindungsgemäßen Straßenfahrzeugs, an
welches (Teilfahrzeug) das zweite, als Wohnanhänger ausgebil-
dete Teilfahrzeug 2 starr ankuppelbar ist, so daß bei miteinander verbundenen Teilfahrzeugen 1 und 2 ein Straßen fahrzeug in Form eines Wohnmobils bzw. Motorkaravans erhalten wird.
dete Teilfahrzeug 2 starr ankuppelbar ist, so daß bei miteinander verbundenen Teilfahrzeugen 1 und 2 ein Straßen fahrzeug in Form eines Wohnmobils bzw. Motorkaravans erhalten wird.
Das erste Teilfahrzeug 1 besteht im wesentlichen aus einem
Rahmen 3, an welchem - neben dem Führerhaus 4 und der am Heck
des Teilfahrzeugs 1 vorgesehenen Achse 5 mit den beiden
gefederten hinteren Rädern 6 - an der in den Figuren nicht
dargestellten Vorderseite des Teilfahrzeugs 1 der Antriebs
motor sowie die vordere Achse mit den beiden lenkbaren und
durch den Antriebsmotor angetriebenen Vorderrädern vorgesehen
sind.
Das Teilfahrzeug 2 besteht im wesentlichen aus einem Rahmen
7, der bei der dargestellten Ausführungsform die beiden
Bereiche 7′ und 7′′ aufweist, die in vertikaler Richtung
derart gegeneinander versetzt sind, daß der Rahmen 7 am
Übergangsbereich zwischen den Bereichen 7′ und 7′′ stufen
förmig ausgebildet ist. Am Rahmen 7 bzw. am dortigen Bereich
7′′ ist eine Achse 8 mit zwei gefederten Rädern 9 vorgesehen,
so daß insoweit das Teilfahrzeug 2 einem einachsigen Anhänger
entspricht. Auf dem Rahmen 7 befindet sich der als Wohnwagen
ausgebildete Aufbau 10.
Zum Ankuppeln des Teilfahrzeugs 2 an das Teilfahrzeug 1 ist
das Teilfahrzeugs 2 mit seinem vorderen mit einer Spitze 7′′′
versehenen Bereich 7′ in eine von Rahmenlängsträgern 11 und
12 gebildete formschlüssige Führung, die auf dem Rahmen 3
vorgesehen ist, derart einführbar, daß der Bereich 7′ an
seiner Spitze 7′′′ sowie insbes. auch an seinen in Längs
richtung des Teilfahrzeugs 2 verlaufenden Längsseiten von den
Rahmenlängsträgern 11 und 12 des Rahmens 3 formschlüssig
umfaßt wird. Die Rahmenlängsträger 11 und 12 sind hierfür im
Abstand voneinander und parallel zueinander angeordnete
U-Schienen, die mit ihren offenen Längsseiten einander
zugewandt auf dem Rahmen 3 befestigt sind, und zwar derart,
daß diese U-Schienen mit ihrer Längserstreckung jeweils in
Längsrichtung des Teilfahrzeugs 1 liegen. An ihrem dem
Führerhaus 4 zugewendeten Ende sind die beiden die Rahmen
längsträger 11 und 12 bildenden U-Schienen durch ein im
Querschnitt ebenfalls U-förmiges und entsprechend der Spitze
7′′′ des Bereichs 7′ spitz zulaufendes Joch 13 miteinander
verbunden. Bei an das Teilfahrzeug 1 angekuppeltem Teil
fahrzeug 2 ist der Bereich 7′ von den Rahmenlängsträgern 11
und 12 und dem Joch 13 formschlüssig umfaßt und reicht mit
seiner Spitze 7′′′ in das Joch 13 hinein und ist dort mit
Hilfe eines Sicherungsbolzens 14 festlegbar, der zum Ankup
peln bzw. Abkuppeln des Teilfahrzeugs 2 über ein Gestänge 15
vom Führerhaus 4 aus betätigbar ist, wie dies in der Fig. 4
mit dem dortigen Doppelpfeil A angedeutet ist. Mit Hilfe des
Sicherungsbolzens 14 und der von den Rahmenlängsträgern 11
und 12 gebildeten Führung kann somit das Teilfahrzeug 2 bzw.
dessen Rahmen 7 starr mit dem Teilfahrzeug 1 bzw. dessen
Rahmen 3 verbunden werden, so daß beide Teilfahrzeuge 1 und 2
ein einziges, starres System bzw. Straßenfahrzeug bilden. Bei
am Teilfahrzeug 1 angekoppelten Teilfahrzeug 2 bildet der
Bereich 7′′ des Rahmens 7 die Fortsetzung des Rahmens 3 nach
hinten und der zwischen den Rahmenlängsträgern 11 und 12
aufgenommene Bereich 7′ liegt entsprechend der Anordnung der
Rahmenlängsträger 11 und 12 über dem Rahmen 3.
Um das Ankuppeln des Teilfahrzeugs 2 an das Teilfahrzeug 1
bzw. das Einführen des Bereichs 7′ zwischen die Rahmen
längsträger 11 und 12 zu erleichtern, sind die beiden
U-Schienen an ihren, dem Joch 13 entfernt liegenden Enden
jeweils leicht aufgebogen, und zwar derart, daß die beiden
U-Schienen 12 dort einen etwas größeren Abstand voneinander
in horizontaler Richtung sowie quer zur Längsrichtung des
Teilfahrzeugs 1 aufweisen sowie an diesen Enden auch die
vertikale Breite der U-Schienen 12 etwas größer ist. Hier
durch ergibt sich für die von den Rahmenlängsträgern 11 und
12 gebildete Führung an der dem Joch 13 abgewendeten offenen
Seite eine sowohl in horizontaler, als auch in vertikaler
Richtung etwas verbreiterte Öffnung, so daß beispielsweise
auch bei unebenem Gelände ein bequemes Einführen des Bereichs
7′ in die von den Rahmenlängsträgern 11 und 12 gebildete
Führung möglich ist.
Zum Ankuppeln des Teilfahrzeugs 2 an das Teilfahrzeug 1 ist
an dem Rahmen des Teilfahrzeugs 1 hinter dem Führerhaus 4
eine manuell oder durch einen Motor betätigbare Seilwinde 16
vorgesehen, deren Zugseil 17 durch eine Öffnung im Joch 13
hindurchgeführt ist und an einem an der Spitze 7′′′ vor
gesehenen Zughaken 18 befestigt werden kann.
Zum Ankuppeln des Teilfahrzeugs 2 an das Teilfahrzeug 1
werden die beiden Teilfahrzeuge 1 und 2 so positioniert, daß
das Teilfahrzeug 2 mit dem Bereich 7′ seines Rahmens 7 der
Rückseite des Teilfahrzeugs 1 zugewendet ist. Anschließend
wird das Zugseil 17 mit seinem Ende an dem Zughaken 18
befestigt, so daß dann bei gebremstem Teilfahrzeug 1 mit
Hilfe der Seilwinde 16 das Teilfahrzeug 2 an das Teilfahrzeug
1 herangezogen und der Bereich 7′ in den Raum zwischen den
Rahmenlängsträgern 11 und 12 hineinbewegt werden kann.
Befindet sich der Bereich 7′ vollständig im Rahmen 2 zwischen
den Rahmenlängsträgern 11 und 12, so wird das Teilfahrzeug 2
mit Hilfe des Bolzens 14 am Teilfahrzeug 1 endgültig ge
sichert. Bei am Teilfahrzeug 1 angekuppelten Teilfahrzeug 2
befindet sich die Achse 8 unmittelbar neben der Achse 5 des
Teilfahrzeugs 1, d. h. der Abstand zwischen den Drehachsen der
Räder 6 und 9 (Radabstand) ist maximal 90 cm oder kleiner und
damit auf jeden Fall wesentlich kleiner als der Abstand
zwischen der Vorder-und Hinterachse bzw. zwischen den Vorder-
und Hinterrädern des Teilfahrzeugs 1, so daß die Räder 6 und
9 als nicht gelenkte Räder ausgebildet werden können.
Durch die starre Ankupplung des Teilfahrzeugs 2 am Teil
fahrzeug 1 sowie durch den geringen Radabstand zwischen den
Rädern 6 und 9 ist für das Teilfahrzeug 2 bzw. dessen Räder 9
auch keine Betriebsbremse erforderlich, d. h. am Teilfahrzeug
2 ist zum Abstellen dieses Teilfahrzeugs lediglich eine auf
die Räder 9 einwirkende Hand- bzw. Parkbremse 19 vorgesehen,
so daß nach dem mechanischen Ankuppeln des Teilfahrzeugs 2 an
das Teilfahrzeug 1 auch nur eine elektrische Verbindung mit
Hilfe eines Mehrfachsteckers 20 hergestellt werden muß, und
zwar für die am Teilfahrzeug 2 vorgesehenen Leuchten (Rück
leuchten, Bremsleuchten, Kennzeichenbeleuchtung, Blink
leuchten usw.).
Zum Abkuppeln des Teilfahrzeugs 2 vom Teilfahrzeug 1 wird das
Teilfahrzeug 2 mit Hilfe der Hand- oder Parkbremse 19
festgelegt, so daß dann - nach dem Auskuppeln des Sicherungs
stiftes 14 - durch Vorwärtsfahren des Teilfahrzeugs 1 der
Rahmen 7 zunehmend aus dem Rahmen 3 und den Rahmenlängs
trägern 11 und 12 herausgleitet. Bevor der Rahmen 7 vom
Rahmen 3 endgültig freikommt, schwenken zwei an dem Bereich
7′ zwischen der Spitze 7′′′ und dem Bereich 7′′ vorgesehene
Stützen 21 aus einer Ruhestellung in eine Arbeitsstellung
nach unten (Pfeil B der Fig. 3), die dann zusammen mit den
Rädern 9 für einen sicheren Stand des Teilfahrzeugs 2 sorgen,
wenn dieser endgültig vom Teilfahrzeug 1 abgekuppelt ist. Ein
sicherer Stand des Teilfahrzeugs 2 durch die Räder 9 und die
Stützen 21 ist auch deswegen gewährleistet, weil die Achse 8
am Rahmen 7 soweit nach hinten versetzt vorgesehen ist, daß
sich der Masseschwerpunkt des Teilfahrzeugs 2 zwischen dem
Anlenk-bzw. Befestigungspunkt 22 der Stützen 21 und der Achse
8 befindet.
Nach dem Abkuppeln des Teilfahrzeugs 2 vom Teilfahrzeug 1,
wird das Teilfahrzeug 2 an seiner Rückseite auch noch durch
wenigstens eine dort vorgesehene, mit Hilfe einer Kurbel 23
ausfahrbare Stütze 24 gesichert.
Die beiden Stützen 21 sind jeweils an einem Ende mit Hilfe
eines den jeweiligen Anlenkpunkt 22 bildenden, mit seiner
Achse in horizontaler Richtung sowie senkrecht zur Längs
richtung des Teilfahrzeugs 2 verlaufenden Gelenkbolzens 22′
am Bereich 7′ derart angelenkt, daß diese Stützen 21 beim
Ankuppeln des Teilfahrzeugs 2 an das Teilfahrzeug 1 gegen
eine Fläche am Rahmen 3 zur Anlage kommen und beim weiteren
Einführen des Bereichs 7′ in den zwischen den Rahmenlängs
trägern 11 und 12 gebildeten Teil des Rahmens 3 zunehmend
entgegen dem Pfeil B nach oben geschwenkt werden. Durch diese
Fläche am Rahmen 3 werden die Stützen dann auch bei am
Teilfahrzeug 1 angekuppeltem Teilfahrzeug 2 in ihrer nach
oben geschwenkten, im wesentlichen horizontalen und in
Längsrichtung des Fahrzeuges verlaufenden Ruhestellung
gehalten.
Beim Abkuppeln des Teilfahrzeugs 2 kommen die Stützen 21 von
der genannten Fläche zunehmend frei und schwenken um den
jeweiligen Anlenkpunkt 22 aufgrund ihres Eigengewichtes aus
der horizontalen Ruhelage in die in der Fig. 6 dargestellte
vertikale Arbeitslage, wobei zur Unterstützung dieser
Schwenkbewegung (in Richtung des Pfeiles B) auch zusätzliche
Federmittel vorgesehen sein können.
Um die Stützen 21 in ihrer vertikalen Arbeitslage zu sichern,
d. h. bei abgestelltem Teilfahrzeug 2 einem Einknicken der
Stützen 21 zu vermeiden, ist für jede Stütze 21 am Bereich 7′
jeweils eine von einem Hebel 25 gebildete Sicherung vor
gesehen. Jeder Hebel 25 ist an seinem einen Ende mittels
eines Gelenkbolzens 26 um eine parallel zu dem Anlenkpunkt 22
verlaufende horizontale Achse am Bereich 7′ schwenkbar
befestigt und durch eine zwischen diesem Hebel und dem
Bereich 7′ wirkende Feder 27 so vorgespannt, daß jeder Hebel
25 durch diese Feder beim Bewegen der der zugehörigen Stütze 21
aus der Ruhestellung in die Arbeitsstellung um den Gelenk
bolzen 26 derart geschwenkt wird, daß der Hebel 25 mit seinem
den Gelenkbolzen 26 entfernt liegenden freien Ende gegen eine
Anlagefläche 28 der zugehörigen Stütze 21 zur Anlage kommt
und dadurch ein Zurückschwenken dieser Stütze 21 aus der
Arbeitsstellung in die Ruhestellung (entgegen dem Pfeil B)
verhindert.
Um beim Ankuppeln des Teilfahrzeugs 2 an das Teilfahrzeug 1
die von den Hebeln 25 gebildeten Sicherungen zu lösen und
damit ein Schwenken der Stützen 21 entgegen dem Pfeil B aus
der Arbeitsstellung in die Ruhestellung zu ermöglichen, ist
am Rahmen 7 eine Seilzuganordnung vorgesehen, die beim
Ankuppeln des Teilfahrzeugs 2 an das Teilfahrzeug 1, d. h.
beim Einführen des Bereichs 7′ in die Rahmenlängsträger 11
und 12 die beiden Hebel 25 gegen der Wirkung der Federn 27 um
die Gelenkbolzen 26 in deren horizontale Ruhestellung
schwenkt, die in der Fig. 6 mit 25′ angegeben ist, wodurch
die Hebel 25 außer Eingriff mit den Anlageflächen 28 an den
Stützen 21 kommen und diese Stützen für ein Schwenken um den
jeweiligen Anlenkpunkt 22 freigeben. Die Seilzuganordnung
besteht aus einem Seil 29, welches beidendig mit jeweils
einem Hebel 25 verbunden ist, und zwar mit dem dem Gelenk
bolzen 26 entfernt liegenden Ende des betreffenden Hebels 25.
Das Seil 29 ist ausgehend von jedem Hebel 25 jeweils über
eine erste, am Rahmen 7 frei drehbar gelagerte Umlenkrolle 30
geführt, die bezogen auf die Gelenkbolzen 22′ und 26 weiter
hinten am Rahmen 7 vorgesehen ist, und zwar etwa dort, wo bei
in Ruhestellung 25′ befindlichen Hebeln 25 sich die freien
Enden dieser Hebel befinden. Die beiden Umlenkrollen 30 sind
jeweils um eine im wesentlichen horizontale und quer zur
Längsrichtung des Teilfahrzeugs 2 verlaufende Achse drehbar.
Auf jede Umlenkrolle 30 folgend verläuft das Seil 30 in
Richtung auf die vordere Spitze 7′′′ des Rahmens 7 und ist
dort über jeweils eine zweite Umlenkrolle 31 geführt, wobei
diese zweiten Umlenkrollen 31 ebenfalls frei drehbar am
Rahmen 7 vorgesehen sind, und zwar jeweils um eine vertikale,
senkrecht zur Längserstreckung des Teilfahrzeugs 2 ver
laufende Achse.
Bei vom Teilfahrzeug 1 abgekuppeltem Teilfahrzeug 2 erstreckt
das Seil 29 mit einer freien, geraden Länge 29′ in horizon
taler Richtung und senkrecht zur Längsrichtung des Teil
fahrzeugs 2 zwischen den beiden Umlenkrollen 31. Wird nun das
Teilfahrzeug 2 an das Teilfahrzeug 1 angekoppelt, d. h. der
Bereich 7′ in die von den Rahmenlängsträgern 11 und 12
gebildete Führung eingeführt, so kommt ein am Rahmen 3
vorgesehener Zapfen 32 gegen die Länge 29′ zur Anlage,
wodurch mit dem weiteren Einführen des Bereichs 7′ in die von
den Rahmenlängsträgern 11 und 12 gebildete Führung die sich
zwischen den Umlenkrollen 31 erstreckende Länge 29′ von dem
Zapfen zunehmend zur Rückseite des Teilfahrzeugs 2 hin
mitgeführt wird, wie dies mit dem Pfeil C in der Fig. 7
angedeutet ist. Hierdurch werden die Hebel 25 gegen die
Wirkung der Federn 27 aus ihrer Arbeitsstellung (unter
Freigabe der Stützen 21) in die Ruhestellung 25′ geschwenkt.
Die beiden Stützen 21 weisen an ihrem dem Anlenkpunkt 22
entfernt liegenden Ende jeweils eine Rolle bzw. ein Rad 33
auf, wobei das dieses Rad 33 tragende und bei der dargestell
ten Ausführungsform gabelartig ausgebildete Ende 21′ jeder
Stütze 21 auch um die Längsachse der Stütze drehbar ist.
Weiterhin ist jede Stütze 21 im Bereich ihres Endes 21′
längenverstellbar ausgebildet, und zwar dadurch, daß an dem
gabelartigen Ende 21′ ein Gewindebolzen 34 vorgesehen, der in
eine mit einem Innengewinde versehene Hülse 35 an der
betreffenden Stütze 21 eingreift. Mit Hilfe einer Stange 36
kann zur Verlängerung bzw. zur Verkürzung der betreffenden
Stütze 21 das Gewindestück 34 in die Hülse 35 hinein- bzw.
herausgedreht werden.
Die Erfindung wurde voranstehend an einem Ausführungsbeispiel
beschrieben. Es versteht sich, daß Änderungen sowie Abwand
lungen möglich sind, ohne daß dadurch der die Erfindung
zugrundeliegende Erfindungsgedanke verlassen wird.
Claims (7)
1. Straßenfahrzeug, welches aus einem ersten (1) und aus
einem zweiten (2) Teilfahrzeug besteht, die starr an
einander ankuppelbar oder voneinander trennbar sind, wobei
das erste Teilfahrzeug (1), das unabhängig vom zweiten
Teilfahrzeug (2) als selbstständiges Fahrzeug einsetzbar
ist, einen Antriebsmotor, eine erste und eine zweite Achse
(5), von denen die erste lenkbar ist, und einen ersten
Rahmen (3; 11, 12) aufweist, der aus zwei im horizontalen
Abstand angeordneten Rahmenlängsträgern (11, 12) besteht,
die im hintern Bereich offen zur Aufnahme mindestens eines
Rahmenteils (7, 7′) des zweiten Teilfahrzeugs (2) aus
gebildet sind, wobei das zweite Teilfahrzeug (2), das im
vom ersten Teilfahrzeug (1) getrennten Zustand nur über
kurze Strecken verfahrbar ist oder für einen stationären
Einsatz vorgesehen ist, eine nichtlenkbare dritte Achse
(8) und einen zweiten Rahmen (7, 7′, 7′′, 7′′′) aufweist,
der im wesentlichen ebenfalls aus zwei im Abstand
zueinander angeordneten Rahmenlängsträgern besteht, die
ihrer Art, ihrer Form und ihren Abmessungen nach mit dem
beiden Rahmenlängsträgern (11) des ersten Teilfahrzeugs
(1) durch eine Gleitbewegung in Längsrichtung zusammen
gefügt werden können und im angekuppelten Zustand eine
formschlüssige Führung für mindestens einen Teil des
zweiten Rahmens (7′) im ersten Rahmen (11) bilden, wobei
weiterhin im angekuppelten Zustand die Räder der zweiten
(5) und der dritten Achse (8) unmittelbar beieinander in
einem Achs- oder Radabstand angeordnet sind, der um ein
Vielfaches kleiner ist als der Achs- oder Radabstand
zwischen erster und zweiter (5) Achse,
dadurch gekennzeichnet,
daß die beiden Rahmenlängsträger mindestens des zweiten
Teilfahrzeugs in ihrem vorderen Bereich (7′) aufeinander
zulaufen und miteinander eine Spitze (7′′′) bilden, daß am
ersten Teilfahrzeug (1) eine Seilwinde (16) mit einem
Zugseil (17) angebracht ist, wobei das Zugseil (17)
mittels eines Zughakens (18) an der Spitze (7′′′) des
zweiten Rahmens (7, 7′) angreifen kann, um beim Ankuppeln
zunächst die beiden Teilfahrzeuge (1, 2) aufeinander zu,
dann die Spitze (7′′′) des zweiten Rahmens (7, 7′) in die
formschlüssige Führung des ersten Rahmens (11, 12)
hineinzuziehen, um schließlich den zweiten Rahmen (7, 7′)
in der formschlüssigen Führung des ersten Rahmens (11, 12)
gleitend bis zu einem Anschlag zu bewegen.
2. Straßenfahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß das zweite Teilfahrzeug einen als Wohnwagen ausge
bildeten Aufbau aufweist.
3. Straßenfahrzeug nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn
zeichnet, daß der zweite Rahmen (7) des zweiten Teil
fahrzeugs (2) aus dem vorderen Bereich (7′) und
wenigstens einem weiteren Bereich (7′′) besteht, die
aneinander anschließen und in vertikaler Richtung derart
stufenartig gegeneinander versetzt sind, daß bei an das
erste Teilfahrzeug (1) angekuppeltem zweiten Teilfahrzeug
(2) der vordere Bereich (7′) des zweiten Rahmens (7) über
dem ersten Rahmen (3) liegt und der weitere Bereich (7′′)
des zweiten Rahmens (7) sich in horizontaler Richtung an
den ersten Rahmen (3) anschließt.
4. Straßenfahrzeug nach einem der Ansprüche 1-3, dadurch
gekennzeichnet, daß am zweiten Rahmen (7) wenigstens eine
um eine horizontale, senkrecht zur Längsrichtung des
zweiten Teilfahrzeugs (2) verlaufende Achse (22) schwenk
bare Stütze (21) vorgesehen ist.
5. Straßenfahrzeug nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
daß am ersten Rahmen (3) eine Anlagefläche für die
wenigstens eine Stütze (21) vorgesehen ist, gegen die
diese Stütze (21) beim Ankuppeln des zweiten Teilfahr
zeugs (2) an das erste Teilfahrzeug (1) zur Anlage kommt
und welche die Stütze (21) aus einer vertikalen Arbeits
stellung in eine angehobene Ruhestellung schwenkt.
6. Straßenfahrzeug nach Anspruch 5, gekennzeichnet durch ein
vorzugsweise von einem Hebel (25) gebildetes Sicherungs
element zur Sicherung der Stütze (21) in der Arbeits
stellung.
7. Straßenfahrzeug nach Anspruch 6, gekennzeichnet durch
Mittel (29, 30, 31, 32) zum automatischen Entsichern der
Stütze (21) beim Ankuppeln des zweiten Teilfahrzeugs (2)
an das erste Teilfahrzeug (1).
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|---|---|---|---|
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Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19873740028 DE3740028C2 (de) | 1987-11-26 | 1987-11-26 | Straßenfahrzeug |
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