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DE10133340A1 - Verfahren und Vorrichtung zum Anheben bzw. Absetzen einer körperbehinderten Person - Google Patents

Verfahren und Vorrichtung zum Anheben bzw. Absetzen einer körperbehinderten Person

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Publication number
DE10133340A1
DE10133340A1 DE2001133340 DE10133340A DE10133340A1 DE 10133340 A1 DE10133340 A1 DE 10133340A1 DE 2001133340 DE2001133340 DE 2001133340 DE 10133340 A DE10133340 A DE 10133340A DE 10133340 A1 DE10133340 A1 DE 10133340A1
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DE
Germany
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person
lifting
vertical
force
arms
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE2001133340
Other languages
English (en)
Inventor
Detlef Gausepohl
Gerd Muennekehoff
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Individual
Original Assignee
Individual
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
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Priority to PCT/EP2002/007777 priority patent/WO2003007866A1/de
Publication of DE10133340A1 publication Critical patent/DE10133340A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Anheben einer Person (4) aus einer Sitzposition in eine aufgerichtete Standposition. Vor dem Anheben der Person (4) werden zunächst die Unterschenkel und/oder die Knie der Person gegen eine Anlage (12) von vorne fixiert. Danach werden zunächst die nach vorn ausgerichteten Arme der Person in einer um ca. 90 DEG zur Vertikalen verlaufenden, etwa waagerechten Stellung in einer Arm-Aufnahme (14) form- und/oder kraftschlüssig fixiert. Anschließend wird eine Zugkraft (F1) auf die fixierten Arme in Armlängsrichtung ausgeübt, so dass der Oberkörper der Person in eine Sitz-Beugestellung zur Vertikalen nach vorn geneigt wird. Danach wird eine vertikale, nach oben gerichtete Hebekraft (F3) zumindest im Bereich der fixierten Arme ausgeübt, so dass die Person in die aufgerichtete Standposition aufgestellt wird.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft zunächst ein Verfahren zum Anheben einer Person aus einer Sitzposition in eine aufgerichtete Standposition, wobei vor dem Anheben der Person zunächst die Unterschenkel und/oder die Knie der Person gegen eine Anlage nach vorne fixiert werden.
  • Die Erfindung betrifft auch ein umgekehrtes Verfahren zum Absetzen einer Person aus einer insbesondere nach dem obigen Verfahren aufgerichteten Standposition.
  • Weiterhin bezieht sich die Erfindung auch auf eine Vorrichtung zum Anheben einer Person aus einer Sitzposition in eine aufgerichtete Standposition und/oder zum Absenken der Person aus der Standposition zurück in die Sitzposition, bestehend aus einem verfahrbaren Traggestell mit Hebemitteln zum Anheben bzw. Absenken der Person sowie mit einer Anlage zum Fixieren der Unterschenkel und/oder der Knie der Person von vorne.
  • Es ist ein bekanntes Problem, behinderte Personen - beispielsweise zum Zwecke bestimmter Pflegemaßnahmen (z. B. Körperwäsche, Aus-/Umkleiden usw.) oder zum Überführen z. B. auf eine Toilette - aus einer z. B. in einem Rollstuhl sitzenden Sitzposition in eine Standposition anzuheben und die Person dann wieder aus der Standposition in die Sitzposition abzusetzen. Ohne mechanische Hilfsmittel sind dazu in aller Regel mindestens zwei Hilfspersonen notwendig, die mittels Einsatz von nicht unerheblicher Körperkraft die Person manuell aufrichten bzw. absetzen müssen. Allerdings muß die Person zur Durchführung bestimmter, in nicht-sitzender Position vorzunehmender Pflegemaßnahmen auch ständig von mindestens einer der Hilfspersonen in der aufgerichteten Standposition gehalten werden, damit die andere Hilfsperson für die Pflegemaßnahme frei ist.
  • Es ist diesbezüglich eine Hebevorrichtung bekannt, die aus einem Traggestell mit einem galgenartigen Hebebügel besteht. Dabei ist es notwendig, der aufzurichtenden Person einen Körpergurt umzulegen, an dem die Person dann mittels des Hebebügels kranartig hochgezogen wird, während die Füße auf einer Plattform stehen und die Knie von vorne her abgestützt sind. Der Gurt soll fest um die Taille oder die untere Rückenpartie des Patienten gelegt werden. Bei dieser bekannten Hebehilfe ist insbesondere der Körpergurt ein gravierender Nachteil. So ist das Anlegen recht kompliziert und zeitaufwendig, zumal es auf einen exakten Sitz des Gurtes ankommt. Dennoch kommt es häufig bei der Anwendung zu einem Verrutschen des Gurtes, indem der Patient gewichtsbedingt in dem Gurt nach unten rutscht, so dass er dann mit dem Brustbereich in dem Gurt hängt. Um ein Verrutschen weitgehend zu vermeiden, müßte der Gurt recht eng angelegt werden, was aber zu Druckbelastungen des Patienten gerade in oftmals empfindlichen Körperregionen bis hin zu einer Behinderung der Atmung führen kann. Dabei behindert der Gurt jedenfalls auch Pflegemaßnahmen, insbesondere Waschungen des Patienten mit dem dazu notwendigen Ent-/Umkleiden. Bei alledem ist es - wohl auch wegen einer offensichtlich ungünstigen Gewichtsverteilung in der stehenden oder besser gesagt hängenden Position - als notwendig angegeben, dass der Patient in der Lage sein muß, sein eigenes Körpergewicht noch mitzutragen. Daher ist diese Hebehilfe nur für einen eingeschränkten Kreis von relativ geringfügig behinderten Personen geeignet.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, Mittel zu schaffen, um auch stärker behinderte bzw. schwächere Personen mit geringem Zeitaufwand auf komfortable und sichere Weise aus einer Sitzposition anheben und in eine Standposition aufrichten, nach Bedarf auch länger in der Standposition halten sowie nachfolgend auch wieder in die Sitzposition absetzen zu können.
  • Erfindungsgemäß wird dies zunächst durch ein Verfahren nach dem Anspruch 1 erreicht, indem in einem fixierten Zustand der Knie/Unterschenkel zunächst die nach vorn ausgestreckten Arme der Person in einer um ca. 90° zur Vertikalen verlaufenden, etwa waagerechten Stellung form- und/oder kraftschlüssig fixiert werden, anschließend eine Zugkraft auf die fixierten Arme in Armlängsrichtung ausgeübt wird, so dass der Oberkörper der Person in eine Sitz-Beugestellung schräg zur Vertikalen nach vorn bewegt wird, und danach eine vertikale, nach oben gerichtete Hebekraft zumindest im Bereich der fixierten Arme ausgeübt wird, so dass die Person in die aufgerichtete Standposition aufgestellt wird. Die Erfindung basiert auf der Erkenntnis, dass die Arme in einer etwa horizontal nach vorne gerichteten und so fixierten Lage gegen Bewegungen in den Schultergelenken gesperrt sind, so dass dann über die Arme die Hebekraft eingeleitet werden kann. Allerdings ist es zweckmäßig, wenn die vertikale Hebekraft zusätzlich auch noch anteilig im Bereich unterhalb des Schultergelenkes aufgebracht wird. Zum Absetzen der Person wird in umgekehrter Reihenfolge zunächst die vertikale Hebekraft stetig verringert, bis die Person ihre Sitz-Beugestellung erreicht hat, und anschließend wird der nach vorne geneigte Oberkörper durch Ausübung einer Druckkraft in Armlängsrichtung auf die fixierten Arme in die aufrechte Sitzposition zurückbewegt. Abschließend werden die Fixierung der Arme und die Anlage der Knie/Unterschenkel aufgehoben.
  • Eine nach dem erfindungsgemäßen Verfahren arbeitende Vorrichtung ist gemäß dem Anspruch 7 dadurch gekennzeichnet, dass die Hebemittel ein Aufnahmeteil zur form- und/oder kraftschlüssig fixierenden Aufnahme der beiden Arme der Person in einer um ca. 90° zur Vertikalen nach vorne ausgerichteten, etwa waagerechten Stellung aufweisen, wobei an dem Aufnahmeteil Bewegungsmittel angreifen zum Einleiten einerseits einer Zugkraft oder einer Druckkraft in etwa horizontaler Armlängsrichtung und andererseits einer im Wesentlichen vertikal nach oben gerichteten Hebekraft in einer zur Vertikalen schräg nach vorn geneigten Sitz-Beugestellung des Oberkörpers der Person.
  • Durch die Erfindung kann vorteilhafterweise auf einen Körpergurt gänzlich verzichtet werden, weil statt dessen erfindungsgemäß die zum Aufrichten der Person aufzuwendenden Kräfte hauptsächlich über die Arme, gegebenenfalls zusätzlich über Anlage direkt unterhalb der Schultergelenke, eingeleitet werden. Dadurch werden alle diesbezüglichen Nachteile des Standes der Technik beseitigt. So kann der gesamte Hebevorgang einschließlich der Vorbereitungen wesentlich schneller durchgeführt werden, weil der Zeitaufwand zum Anlegen eines Gurtes gänzlich entfällt und das Fixieren der Arme vergleichsweise schneller möglich ist. Ferner wird jegliche Belastung des Körpers im empfindlichen Bauch-/Brustbereich vermieden. Der Körper ist im Wesentlichen frei für beliebige Pflegemaßnahmen, insbesondere Waschungen. Insgesamt führt dies zu einem deutlich gesteigerten Anwendungskomfort für die behinderte Person, aber auch für die Hilfsperson. Das erfindungsgemäße Verfahren führt dabei zu einem Bewegungsablauf, der vorteilhafterweise der natürlichen Bewegung beim normalen Aufstehen einer unbehinderten Person entspricht. Auch dies wird als sehr angenehm empfunden. Die Person kann auch länger in der Standposition gehalten werden, weil eine gute, sehr natürliche Gewichtsverteilung erreicht wird. In allen Fällen ist eine einzelne Hilfsperson ausreichend, wobei die erfindungsgemäße Vorrichtung auch einfach und komfortabel zu bedienen ist.
  • Vorteilhafte Weiterbildung und Ausgestaltungsmerkmale der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen enthalten.
  • Anhand eines in der Zeichnung veranschaulichten, bevorzugten Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Vorrichtung soll die Erfindung genauer erläutert werden. Dabei zeigen:
  • Fig. 1 eine schematische, teilweise geschnittene Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Vorrichtung,
  • Fig. 2 eine Ansicht analog zu Fig. 1, jedoch mit einer zusätzlich schematische eingezeichneten, aufzurichtenden Person und in einer Ausgangsstellung vor dem Aufrichten der in der Sitzposition befindlichen Person,
  • Fig. 3 eine weitere Ansicht analog zu Fig. 2 in einer Zwischenstellung, d. h. in einer Sitz-Beugestellung des Oberkörpers,
  • Fig. 4 eine Draufsicht auf die Vorrichtung in der Stellung nach Fig. 3 entsprechend Pfeilrichtung IV,
  • Fig. 5 eine weitere Seitenansicht analog zu Fig. 2 und 3 in der aufgerichteten Standposition,
  • Fig. 6 eine schematische Draufsicht auf das Arm-Aufnahmeteil in Pfeilrichtung VI gemäß Fig. 2 und
  • Fig. 7 eine Vorderansicht des Arm-Aufnahmeteils in einem zum Teil geöffneten Zustand in Pfeilrichtung VII gemäß Fig. 6.
  • Wie sich aus Fig. 1 bis 5 ergibt, besteht eine erfindungsgemäße Vorrichtung aus einem Traggestell 1, an dem Hebemittel 2 zum Anheben bzw. Absenken einer Person 4 aus einer aufrecht sitzenden Sitzposition (siehe Fig. 2) bzw. in diese Sitzposition befestigt sind. Das Traggestell 1 besteht aus zwei seitlichen, äußeren im unteren Bereich horizontal verlaufenden Trägern 6, die in etwa V- oder U-förmiger Anordnung zur Längsmittelachse X symmetrisch miteinander verbunden sind. Vorzugsweise ist noch ein mittlerer, auf der Längsmittelachse X liegender, etwas kürzerer Träger 7 mit den anderen Trägern 6 in deren Verbindungsbereich verbunden (siehe dazu Fig. 4 und auch Fig. 2, 3 und 5). Dabei ist das Traggestell 1 auf mindestens drei Lenkrollen 8 fahrbar, wobei jeweils eine Lenkrolle 8 im freien Endbereich jedes Trägers 6, 7 angeordnet ist. Im Verbindungsbereich der Träger 6, 7 ist mindestens eine weitere Lenkrolle 8 angeordnet, so dass sich insgesamt mindestens eine Dreipunktauflage des Traggestells 1 ergibt. Die Lenkrollen 8 ermöglichen eine leichte Verfahrbarkeit und gute Lenkbarkeit des Traggestells 1. Im Verbindungsbereich der Träger 6, 7 ist eine nach oben ragende Stütze 10 befestigt. Am oberen Ende der Stütze 10 sind die Hebemittel 2 befestigt.
  • An dem Traggestell 1 ist weiterhin eine Anlage 12 zum Fixieren der Unterschenkel und/oder der Knie der Person von vorne befestigt (siehe dazu insbesondere Fig. 3).
  • Erfindungsgemäß weisen die Hebemittel 2 ein Aufnahmeteil 14 zur form- und/oder kraftschlüssig fixierenden Aufnahme der beiden Arme der Person in einer um ca. 90° zur Vertikalen 64 nach vorn ausgerichteten, etwa horizontalen Stellung auf (siehe Fig. 2 und 3). An dem Aufnahmeteil 14 greifen Bewegungsmittel 16 an zum Einleiten einerseits einer Zugkraft F1 oder einer Druckkraft F2 in etwa horizontaler Armlängsrichtung und andererseits einer im Wesentlichen vertikal nach oben gerichteten Hebekraft F3 in einer zur Vertikalen 64 schräg nach vorn geneigten Sitz-Beugestellung des Oberkörpers der Person (Fig. 3).
  • Im unteren Bereich des Traggestells 1 zwischen den Trägern 6 ist eine Plattform 18 relativ zu dem Traggestell 1 verfahrbar und in unterschiedlichen Positionen lösbar arretierbar geführt. Diese Plattform 18 dient zum Aufsetzen der Füße der Person. Dazu weist die Plattform 18 seitliche Führungen und eine hintere Begrenzung auf. Gemäß Fig. 1 weist die Plattform 18 auf ihrer Unterseite Rollen 20 auf und ist über Schiebeführungen 22 insbesondere an dem mittleren Träger 7 geführt. Zweckmäßigerweise ist die Plattform 18 zweiteilig aus zwei separaten, den einzelnen Füßen zugeordneten Plattformteilen ausgebildet, wobei jedes Plattformteil vorzugsweise getrennt verfahrbar und arretierbar ist. Dazu sind die beiden Plattformteile auf beiden Seiten des mittleren Trägers 7 an diesem über die Schiebeführungen 22 geführt. Dadurch können die Füße vorteilhafterweise nach Positionierung des Traggestells 1 getrennt nacheinander auf das jeweilige Plattformteil aufgestellt werden.
  • Die an dem Arm-Aufnahmeteil 14 angreifenden Bewegungsmittel 16 bestehen im bevorzugten Ausführungsbeispiel aus einem Gestänge 24 mit zwei zueinander parallelen, einendig das Aufnahmeteil 14 tragenden und in Schiebeführungen 26 zur Bewegung in Richtung der Zug-/Druckkraft F1/F2 geführten Schubstangen 28. Die Schiebeführungen 26 können wie dargestellt als Rohrprofile ausgebildet sein, wobei die Schubstangen 28 spielfrei und längsverschiebbar (teleskopartig) durch die Rohrprofile verlaufen. Außerdem sind die Schubstangen 28 gemeinsam mit den Schiebeführungen 26 für die Anhebe-/Absenkbewegung um eine horizontale Querachse 30 schwenkbar gelagert. Dabei ist der Bewegungsradius der Schwenkbewegung im Bereich des Aufnahmeteils 14 so ausgelegt, dass beim Anheben der Person gleichzeitig eine Verlagerung noch weiter nach vorn bis vertikal oberhalb der Beine erfolgt (entsprechend einer natürlichen Aufstehbewegung).
  • Die Bewegungsmittel 16 weisen eine derart mit den Schubstangen 28 in Wirkverbindung stehende Antriebseinrichtung 32 auf, dass zum Anheben der Person ausgehend von einer Sitzendstellung der Hebemittel 2 (Fig. 2) durch Betätigen der Antriebseinrichtung 32 zunächst zum Einleiten der Zugkraft F1 nur eine Verschiebung der Schubstangen 28 in den Schiebeführungen 26 bis zu einer Schiebeendstellung erfolgt und direkt anschließend die Schubstangen 28 zur Einleitung der Hebekraft F3 um die Querachse 30 bis in eine Standendstellung (Fig. 5) verschwenkt werden. Zum Absetzen der Person erfolgt eine entsprechende umgekehrte Bewegung.
  • In der dargestellten Ausführungsform weist die Antriebseinrichtung 32 eine Kniehebelanordnung 34 auf, die aus zwei parallelen Kniehebeln besteht (siehe insbesondere Fig. 4). Jeder Kniehebel besteht aus zwei miteinander in einem Kniegelenk 36 gelenkig verbundenen, insbesondere im Wesentlichen gleich langen Gelenkhebeln 38a und 38b, wobei der eine, dem Aufnahmeteil 14 zugekehrte Gelenkhebel 38a ortsfest am Traggestell 1, insbesondere im Bereich der Schiebeführung 26, angelenkt ist. Der andere, von dem Aufnahmeteil 14 entfernt angeordnete Gelenkhebel 38b ist gelenkig mit dem dem Aufnahmeteil 14 gegenüberliegenden Ende der Schubstangen 28 verbunden, und zwar wie dargestellt über eine Quertraverse 40. Durch diese Ausgestaltung bewirkt ein Strecken bzw. Beugen der Gelenkhebel 38a, b die Verschiebung der Schubstangen 28 in Richtung der Zugkraft F1 bzw. der Druckkraft F2. Dabei definiert eine gestreckte Hebellage der Gelenkhebel 38a, b (siehe Fig. 3) eine Schiebeendstellung der Schubstangen 28 in Richtung der Zugkraft F1.
  • Die Antriebseinrichtung 32 weist weiterhin mindestens ein motorisches, als längenveränderbare Druck-/Zugvorrichtung (beispielsweise Spindeltrieb, Kolbenzylindereinheit) ausgebildetes Antriebselement 42 für die Kniehebelanordnung 34 auf. Das Antriebselement 42 ist mit seinem unteren Ende ortsfest gelenkig an dem Traggestell 1 abgestützt und mit seinem anderen, oberen Ende mit jeweils einem der Gelenkhebel, wie dargestellt den Gelenkhebeln 38a, gelenkig verbunden. Durch diese gelenkige Verbindung werden die Gelenkhebel 38a in zwei Abschnitte mit den Längen L1 und L2 unterteilt (siehe Fig. 1), wobei L1 der Abschnitt auf der ortsfest angelenkten Seite und L2 der Abschnitt auf der Seite des Kniegelenkes 36 sind. Dabei sind die Längenverhältnisse L1 : L2 derart gewählt, dass eine Bewegungsübersetzung erreicht wird in der Weise, dass eine relativ geringfügige Bewegung des Antriebselementes 42 eine deutlich übersetzte, größere Bewegung der Schubstangen 28 erzeugt. Es ist zweckmäßig, wenn das Verhältnis L1 : L2 im Bereich von 1 : 1 bis 1 : 6, insbesondere bei etwa 1 : 1,7 liegt.
  • Wie sich weiterhin insbesondere aus Fig. 6 und 7 ergibt, besteht das Arm-Aufnahmeteil 14 aus einem Grundkörper 44 mit zwei Arm-Aufnahmeräumen 46 und mindestens einem, wie dargestellt bevorzugt zwei deckelartigen Verschlußelementen 48. Die Aufnahmeräume 46 sind zur Arm-Durchführung kanalartig beidseitig durchgehend offen ausgebildet und können von oben zum Umfassen der eingelegten Arme durch die Verschlußelemente 48 fest verschlossen werden. Zweckmäßig sind in den Aufnahmeräumen 46 Polsterungen 49 (Fig. 6) zum lagefixierenden, engen, im Wesentlichen spielfreien Umschließen der Arme angeordnet. Bei diesen Polsterungen 49 kann es sich um pneumatisch und/oder hydraulisch beaufschlagbare Kissen, Kissen mit Polstermaterial oder mit einer losen Schüttgutfüllung derart handeln, dass eine gute Formanpassung bei fester, praktisch unnachgiebiger Stütz- und Haltewirkung auf die Arme erreicht wird. Es kann sich beispielsweise um Schüttgutpolster nach Art eines sog. Dinkelspelzkissens handeln, eventuell mit zusätzlicher Vakuum-Beaufschlagung zur bleibenden Formanpassung an die Kontur der Arme. Es ist weiterhin zweckmäßig, wenn die beiden Aufnahmeräume 46 jeweils in zwei Abschnitte 46a und 46b unterteilt sind, die einerseits den Oberarm (46a) und andererseits den Unterarm (46b) aufnehmen und dazu bezüglich ihrer Längsachsen auf ihren einander zugekehrten Innenseiten einen stumpfen Winkel α von insbesondere etwa 120° bis 170° einschließen. Durch diese bevorzugte Ausgestaltung wird eine praktisch formschlüssige Fixierung der Arme gegen Herausrutschen erreicht. Die zur Aufnahme der Oberarme vorgesehenen Abschnitte 46a verlaufen bezüglich ihrer Längsachsen so, dass die darin fixierten Oberarme mit der durch die Schultergelenke verlaufenden Körper-Querachse etwa einen rechten Winkel 47 einschließen (Fig. 4). Dadurch wird erreicht, dass die Arme in den Schultergelenken gegen vertikale Bewegungen gesperrt sind, so dass die Hebekraft F3 effektiv eingeleitet werden kann.
  • In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Hebemittel 2 zusätzlich zwei seitliche Schultergelenkstützen 50 aufweisen. Jede Schultergelenkstütze 50 besteht aus einem einendig um eine vertikale Achse 52 um etwa 180° verschwenkbar (Doppelpfeile 53 in Fig. 4) im Bereich des Arm-Aufnahmeteils 14 angelenkten Auslegerarm 54, der an seinem anderen, freien Ende ein gepolstertes Achselstützelement 56 aufweist. Die beiden seitlichen Auslegerarme 54 können in eine Schwenkendstellung so gebracht werden, dass die Achselstützelemente 56 im Achselhöhlenbereich der Person unter den Schultergelenken liegen. Dabei ist es vorteilhaft, wenn die Schultergelenkstützen 50 längen- und/oder höhenverstellbar ausgebildet sind (vgl. dazu die Doppelpfeile 57 in Fig. 1). Dies ermöglicht eine gute Anpassung an die Größe der jeweiligen Person.
  • Dementsprechend ist mit Vorteil auch die Anlage 12 für die Knie und/oder Unterschenkel horizontal und vertikal verstellbar ausgebildet (Doppelpfeile 59 in Fig. 1). Die Anlage 12 besteht dabei aus einem Polsterteil 58 mit seitlichen Führungen 60.
  • In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung sind die äußeren Träger 6 zumindest abschnittsweise, insbesondere zumindest im Bereich ihrer freien Enden, zum Verändern der Breite des Traggestells 1 bezüglich ihres gegenseitiges Abstandes verstellbar ausgebildet. Dadurch ist eine Anpassung der Breite des Traggestells 1 an die jeweilige Durchfahrbreite beispielsweise von Türen möglich. In einer breitesten Endstellung ist eine sehr gute Standfestigkeit des Traggestells 1 gewährleistet.
  • Das Arm-Aufnahmeteil 14 liegt im mittigen Bereich oberhalb der Träger 6 und weist in Richtung von deren freien Enden.
  • Die Stütze 10 verläuft vorzugsweise derart schräg zur Vertikalen geneigt, dass sie auf ihrer dem Arm-Aufnahmeteil 14 zugekehrten Seite mit den Trägern 6, 7 einen stumpfen Winkel β von insbesondere etwa 100° bis 110° einschließt.
  • Die Hebemittel 2 sind zweckmäßigerweise insgesamt bezüglich ihrer Ausgangshöhe vor dem Anheben einer Person und bezüglich ihrer Endhöhe in der aufgerichteten Standposition der Person einstellbar ausgebildet. Dazu sind bei der dargestellten Ausführung die Stütze 10 und das Antriebselement 42 entsprechend längenverstellbar ausgeführt (siehe dazu den Doppelpfeil 61 in Fig. 1).
  • Erfindungsgemäß ist weiterhin eine Steuereinheit (in der Zeichnung nicht dargestellt) zum selbsttätigen Ansteuern der Antriebseinrichtung 32 hinsichtlich eines Bewegungsablaufs zum Anheben bzw. Absetzen der Person vorgesehen, wobei die Steuereinheit durch ein Schaltmittel aktivierbar und deaktivierbar ist. Dabei sind zusätzlich mit Vorteil Mittel zur Fernbedienung der Steuereinheit vorgesehen. Dies erlaubt einer Hilfsperson eine einfache und komfortable Bedienung der erfindungsgemäßen Vorrichtung auch dann, wenn sie sich im Rückenbereich hinter der behinderten Person aufhält. Dabei ist es zudem zweckmäßig, wenn die Steuereinheit eine automatische Endabschaltung zumindest in zwei Endstellungen des Bewegungsablaufes bewirkt. Darüber hinaus hat die Hilfsperson jederzeit die Möglichkeit, die Antriebseinrichtung 32 auch in jeder Zwischenstellung abzuschalten.
  • Weiterhin ist vorzugsweise ein Brustpolster 62 zur abstützenden Anlage des Brustkorbbereichs der Person vorgesehen, wobei auch dieses Brustpolster 62 vorzugsweise horizontal und/oder vertikal einstellbar ausgeführt ist. Gemäß Fig. 4 weist das Brustpolster 62 eine derart große Länge auf, dass es sich quer mindestens über den ganzen Brustbereich der Person erstreckt.
  • Es soll jetzt anhand der Funktion der erfindungsgemäßen Vorrichtung der Ablauf des erfindungsgemäßen Verfahrens erläutert werden. Ausgehend von der in Fig. 2 dargestellten, aufrechten Sitzposition der aufzurichtenden Person 4, wobei zuvor die Füße nacheinander auf die Teile der Plattform 18 gestellt und fixiert wurden sowie die Anlage 12 von vorne gegen die Knie/Unterschenkel zur fixierenden Anlage gebracht wurde, werden die nach vorn ausgerichteten Arme in einer um etwa 90° zur Vertikalen 64 verlaufenden und damit etwa horizontalen Stellung form- und/oder kraftschlüssig in den Aufnahmeräumen 46 des Aufnahmeteils 14 fixiert. Vorzugsweise werden zusätzlich die Schultergelenkstützen 50 in ihre Stützposition geschwenkt, in der die beiden Achselstützelemente 56 im Achselhöhlenbereich unterhalb der Schultergelenke liegen. Es wird dann die Antriebseinrichtung 32 aktiviert, worauf das Antriebselement 42 seine Länge in Pfeilrichtung 66 vergrößert. Dadurch werden die parallelen Gelenkhebel 38a in Pfeilrichtung 68 verschwenkt, so dass die Kniehebel gestreckt werden, indem sich das Kniegelenk 36 etwa vertikal nach oben in Pfeilrichtung 70 bewegt. Durch dieses Strecken der Kniehebelanordnung 34 werden die Schubstangen 28 relativ zu den Schiebeführungen 26 in Pfeilrichtung 72 horizontal verschoben. Dies führt zur Einleitung der Zugkraft F1 in Längsrichtung der Arme der Person 4. Dadurch wird gemäß Fig. 3 der Oberkörper der Person 4 schräg zur Vertikalen 64 nach vorne um einen Winkel φ von etwa 25° bis 40°, insbesondere etwa 30° geneigt, was zu einer für das weitere Aufrichten günstigen Verlagerung des Körperschwerpunktes führt. Die Vorrichtung ist dabei so ausgelegt, dass in dieser Sitz-Beugestellung der Person 4 selbsttätig die horizontale Verschiebung in Pfeilrichtung 72 endet, indem die gestreckte Lage der Kniehebelanordnung 34 eine Schiebeendstellung definiert. Gemäß Fig. 3 wird dann das Antriebselement 42 weiter in Pfeilrichtung 66 verlängert, woraus in der Folge ein Verschwenken der Schiebeführungen 26 mit den Schubstangen 28 um die Querachse 30 in Pfeilrichtung 74 resultiert. Dadurch wird die Person 4 mit der Hebekraft F3 beaufschlagt und auf diese Weise in die aufgerichtete Standposition gemäß Fig. 5 gebracht. Durch das beschriebene Verschwenken in Pfeilrichtung 74 erfolgt vorteilhafterweise auch gleichzeitig eine geringfügige Verlagerung nach vorn entsprechend dem Bewegungsradius im Bereich der Arm-Schulterabstützung. Auch dies entspricht einem natürlichen Bewegungsvorgang beim Aufstehen einer Person. Die Person 4 ist nun sicher und komfortabel in der erfindungsgemäßen Vorrichtung im aufrechtstehenden Zustand gehalten und kann auch beliebig verfahren werden. Zudem sind auch Pflegemaßnahmen leicht durchführbar.
  • Soll nun aus diesem Zustand gemäß Fig. 5 die Person 4 wieder abgesetzt werden, so wird das Antriebselement 42 in Pfeilrichtung 76 eingezogen, wodurch eine Rückverschwenkung der Hebemittel 2 in Pfeilrichtung 78 bis in die horizontale Lage gemäß Fig. 3 erfolgt. Das dann weitergehende Einziehen des Antriebselementes 42 in Pfeilrichtung 76 bewirkt dann in der Folge ein Beugen der Kniehebelanordnung 34entsprechend der Pfeile 78. Dadurch werden die Schubstangen 28 in Richtung der Person 4 verschoben (Pfeilrichtung 80), wodurch der Oberkörper der Person 4 mit der Druckkraft F2 beaufschlagt und so wieder zurück in die aufrechte Sitzstellung gemäß Fig. 2 gebracht wird. Abschließend kann die Fixierung der Arme und gegebenenfalls die Abstützung der Schultergelenke sowie die Fixierung der Knie/Unterschenkel aufgehoben werden, und die Füße können von der Plattform 18 heruntergenommen werden.
  • Die Erfindung ist nicht auf die dargestellte und beschriebene Ausführungsform der Vorrichtung beschränkt, sondern umfaßt auch alle im Sinne der Erfindung gleichwirkenden Mittel.

Claims (30)

1. Verfahren zum Anheben einer Person aus einer Sitzposition in eine aufgerichtete Standposition, wobei vor dem Anheben der Person zunächst die Unterschenkel und/oder die Knie der Person gegen eine Anlage von vorne fixiert werden, dadurch gekennzeichnet, dass
a) zunächst die nach vorn ausgerichteten Arme der Person in einer um ca. 90° zur Vertikalen verlaufenden, etwa waagerechten Stellung form- und/oder kraftschlüssig fixiert werden,
b) anschließend eine Zugkraft (F1) auf die fixierten Arme in Armlängsrichtung ausgeübt wird, so dass der Oberkörper der Person in eine Sitz- Beugestellung zur Vertikalen nach vorn geneigt wird,
c) und danach eine vertikale, nach oben gerichtete Hebekraft (F3) zumindest im Bereich der fixierten Arme ausgeübt wird, so dass die Person in die aufgerichtete Standposition aufgestellt wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die vertikal nach oben gerichtete Hebekraft (F3) zusätzlich anteilig im Bereich unterhalb der Schultergelenke aufgebracht wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Füße der Person vor dem Anheben auf eine Plattform nacheinander angehoben werden.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Arme der Person in einer in einem stumpfen Winkel (α) von insbesondere etwa 120° bis 170° abgewinkelten Haltung von Ober- und Unterarm fixiert werden.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Arme der Person zum Fixieren über eine große Länge von Ober- und Unterarm hinweg eng umfaßt werden.
6. Verfahren zum Absetzen einer Person aus einer nach dem Verfahren gemäß einem der Ansprüche 1 bis 5 aufgerichteten Standposition, dadurch gekennzeichnet, dass die vertikale, nach oben gerichtete Hebekraft (F3) stetig verringert wird, bis die Person ihre Sitz-Beugestellung erreicht hat, und anschließend der nach vorn geneigte Oberkörper durch Ausübung einer Druckkraft (F2) in Armlängsrichtung auf die fixierten Arme in die aufrechte Sitzposition zurückbewegt und abschließend die Fixierung der Arme und die Anlage der Knie/Unterschenkel aufgehoben werden.
7. Vorrichtung zum Anheben einer Person aus einer Sitzposition in eine aufgerichtete Standposition und/oder zum Absenken der Person aus der Standposition zurück in die Sitzposition nach dem Verfahren gemäß einem der Ansprüche 1 bis 6, bestehend aus einem verfahrbaren Traggestell (1) mit Hebemittel (2) zum Anheben bzw. Absenken der Person sowie mit einer Anlage (12) zum Fixieren der Unterschenkel und/oder der Knie der Person von vorne, dadurch gekennzeichnet, dass die Hebemittel (2) ein Aufnahmeteil (14) zur form- und/oder kraftschlüssig fixierenden Aufnahme der beiden Arme der Person in einer um ca. 90° zur Vertikalen (64) nach vorn ausgerichteten, etwa waagerechten Stellung aufweisen, wobei an dem Aufnahmeteil (14) Bewegungsmittel (16) angreifen zum Einleiten einerseits einer Zugkraft (F1) oder einer Druckkraft (F2) in etwa horizontaler Armlängsrichtung und andererseits einer im Wesentlichen vertikal nach oben gerichteten Hebekraft (F3) in einer zur Vertikalen (64) schräg nach vorn geneigten Sitz-Beugestellung des Oberkörpers der Person (4).
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass eine Plattform (18) zum Aufsetzen der Füße der Person an dem Traggestell (1) relativ zu diesem verfahrbar sowie lösbar arretierbar geführt ist, wobei die Plattform (18) seitliche Führungen und eine hintere Begrenzung aufweist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Plattform (18) zweiteilig aus zwei separaten, den einzelnen Füßen zugeordneten Plattformteilen besteht, wobei jedes Plattformteil vorzugsweise getrennt verfahrbar und arretierbar ist.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die an dem Aufnahmeteil (14) angreifenden Bewegungsmittel (16) aus einem Gestänge (24) mit mindestens einer, vorzugsweise zwei parallelen, einendig das Arm-Aufnahmeteil (14) tragenden, in Schiebeführungen (26) zur Bewegung in Zug-/Druckkraftrichtung geführten Schubstangen (28) bestehen.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Schubstangen (28) gemeinsam mit den Schiebeführungen (26) für die Anhebe-/Absenkbewegung um eine horizontale Querachse (30) schwenkbar gelagert sind.
12. Vorrichtung nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Bewegungsmittel (16) eine derart mit den Schubstangen (28) in Wirkverbindung stehende Antriebseinrichtung (32) aufweisen, dass zum Anheben der Person ausgehend von einer Sitzendstellung der Hebemittel (2) durch Betätigen der Antriebseinrichtung (32) zunächst zum Einleiten der Zugkraft (F1) nur eine Verschiebung der Schubstangen (28) in den Schiebeführungen (26) bis zu einer Schiebeendstellung erfolgt und direkt anschließend die Schubstangen (28) zur Einleitung der Hebekraft (F3) um die Querachse (30) bis in eine Standendstellung verschwenkt werden.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebseinrichtung (32) eine Kniehebelanordnung (34) mit jeweils zwei miteinander gelenkig verbundenen, insbesondere im Wesentlichen gleich langen Gelenkhebeln (38a, 38b) aufweist, wobei der eine, dem Aufnahmeteil (14) zugekehrten Gelenkhebel (38a) ortsfest am Traggestell (1), insbesondere im Bereich der Schiebeführung (26), angelenkt ist und der andere, von dem Aufnahmeteil (14) entfernt angeordnete Gelenkhebel (38b) gelenkig mit dem dem Aufnahmeteil (14) gegenüberliegenden Ende der jeweiligen Schubstange (28) verbunden ist, so dass ein Strecken bzw. Beugen der Gelenkhebel (38a, b) die Verschiebung der Schubstangen (28) in Zug- bzw. Druckkraftrichtung bewirkt.
14. Vorrichtung nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Schiebeendstellung der Schubstangen (28) durch eine insbesondere in gestreckter Hebellage vorliegende Anschlagstellung der Gelenkhebel (38a, b) definiert ist.
15. Vorrichtung nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebseinrichtung (32) mindestens ein motorisches, als längenveränderbare Druck-/Zugvorrichtung ausgebildetes Antriebselement (42) für die Kniehebelanordnung (34) aufweist, wobei das Antriebselement (42) einendig ortsfest gelenkig an dem Traggestell (1) abgestützt und anderendig mit einem der Gelenkhebel (38a) gelenkig verbunden ist.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass das Arm-Aufnahmeteil (14) aus einem Grundkörper (44) mit zwei Arm- Aufnahmeräumen (46) und zwei deckelartigen Verschlußelementen (48) besteht.
17. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass in den Aufnahmeräumen (46) Polsterungen (49) zum lagefixierenden, engen, spielfreien Umschließen der Arme angeordnet sind.
18. Vorrichtung nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Aufnahmeräume (46) jeweils in zwei Abschnitte (46a, 46b) unterteilt sind, die einerseits den Oberarm und andererseits den Unterarm aufnehmen und dazu bezüglich ihrer Längsachsen auf ihren einander zugekehrten Innenseiten einen stumpfen Winkel (α) von insbesondere etwa 120° bis 170° einschließen.
19. Vorrichtung nach einem der Anspruch 7 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Hebemittel (2) zwei seitliche Schultergelenkstützen (50) aufweisen.
20. Vorrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass jede Schultergelenkstütze (50) aus einem einendig um eine vertikale Achse (52) um etwa 180° verschwenkbar im Bereich des Arm-Aufnahmeteils (14) angelenkten Auslegerarm (54) besteht, der an seinem freien Ende ein gepolstertes Achselstützelement (56) aufweist.
21. Vorrichtung nach Anspruch 19 oder 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Schultergelenkstützen (50) längen- und/oder höhenverstellbar ausgebildet sind.
22. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass die Anlage (12) für die Knie und/oder Unterschenkel aus einem Polsterteil (58) mit seitlichen Führungen (60) besteht und insbesondere horizontal und/oder vertikal einstellbar ausgebildet ist.
23. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass das Traggestell (1) aus mindestens zwei unteren, horizontalen, etwa V- oder U-förmig miteinander verbundenen Trägern (6) sowie einer im Verbindungsbereich der Träger (6) befestigten, nach oben ragenden Stütze (10) besteht, an deren oberem Ende die Hebemittel (2) so befestigt sind, dass das Arm-Aufnahmeteil (14) mittig oberhalb der Träger (6) in Richtung von deren freien Enden weisend angeordnet ist, wobei das Traggestell (1) auf mindestens drei Lenkrollen (8) fahrbar ist.
24. Vorrichtung nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, dass die Träger (6) zumindest abschnittsweise zum Verändern der Breite des Traggestells (1) bezüglich ihres gegenseitigen Abstandes verstellbar sind.
25. Vorrichtung nach Anspruch 23 oder 24, dadurch gekennzeichnet, dass die Stütze (10) derart schräg zur Vertikalen geneigt verläuft, dass sie auf ihrer dem Arm-Aufnahmeteil (14) zugekehrten Seite mit den Trägern (6) einen stumpfen Winkel (β) von insbesondere etwa 100° bis 110° einschließt.
26. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 25, dadurch gekennzeichnet, dass die Hebemittel (2) bezüglich ihrer Ausgangshöhe vor dem Anheben einer Person und bezüglich ihrer Endhöhe in der aufgerichteten Standposition der Person einstellbar ausgebildet sind.
27. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 26, gekennzeichnet durch eine Steuereinheit zum selbsttätigen Ansteuern der Antriebseinrichtung (32) hinsichtlich eines Bewegungsablaufs zum Anheben bzw. Absetzen der Person, wobei die Steuereinheit durch ein Schaltmittel aktivierbar und deaktivierbar ist.
28. Vorrichtung nach Anspruch 27, gekennzeichnet durch Mittel zur Fernbedienung der Steuereinheit.
29. Vorrichtung nach Anspruch 27 oder 28, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinheit eine automatische Endabschaltung in zwei Endstellungen des Bewegungsablaufes bewirkt.
30. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 29, gekennzeichnet durch ein - insbesondere horizontal und/oder vertikal einstellbares - Brustpolster (62) zur abstützenden Anlage des Brustkorbbereichs der Person.
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