DE20000835U1 - Vorrichtung zur Aufnahme von Särgen in Bestattungswagen - Google Patents
Vorrichtung zur Aufnahme von Särgen in BestattungswagenInfo
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Description
Brümmerstedt Oelfke SeewaÖ!& Koriigl* Anwaltskanzlei
Unser Zeichen Datum
Hermann Stolle 960/002 18.01.00
Karosseriebau GmbH & Co. KG drk/ol
Vorrichtung zur Aufnahme von Särgen in Bestattungswagen
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Aufnahme von Särgen in Bestattungswagen gemäß Oberbegriff des Anspruchs 1.
Die bisher eingesetzten Vorrichtungen zur Aufnahme von Särgen in Bestattungswagen sind feste Einbauten mit einem auf zwei Ebenen einsetzbaren Schiebeboden, auf den die Särge aufgestellt werden, wobei in der unteren Ebene zwischen den Radkästen des Bestattungswagens ein Sarg aufgestellt werden kann und in der oberen Ebene, oberhalb der Radkästen, zwei Särge auf dem Schiebeboden angeordnet und transportiert werden können. Die Vorrichtung besteht aus einem Gestell aus Metallprofilen, die fest mit dem Ladeboden des Bestattungswagens verschweißt sind. Auf dem Gestell ist eine Bodenwanne montiert, in deren Boden, der praktisch die untere Ebene bildet, Laufrollen angeordnet sind, auf denen der Schiebeboden verschiebbar ist, welcher auf seiner Unterseite ebenfalls mit Laufrollen ausgestattet ist. In den Seitenwänden der Bodenwanne sind etwa in Höhe der oberen Kante der Seitenwände Auflagerrollen angebracht zur Aufnahme des Schiebebodens in der oberen Ebene. Die Seitenwände der Bodenwanne weisen nach außen zeigende, oberhalb der Radkästen angeordnete Abwinklungen auf, die mit dem Schiebeboden in dessen oberer Lage fluchten, die obere Ebene bilden und die Aufnahme von zwei Särgen nebeneinander ermöglichen. In den Abwinklungen sind an verschiedenen Stellen Klappen ausgebildet, die
hochschwenkbar sind, um den darunter befindlichen Raum als Stauraum benutzen zu können. Die Abwinklungen sind teilweise mit weiteren aufrechten höheren Abwinklungen versehen, die mit den Seitenwänden des Laderaumes des Bestattungswagens fest verbunden sind, beispielsweise durch Nieten. Wenn diese Vorrichtung zur Aufnahme von Särgen ausgebaut werden soll oder muß, so ist dies nur mit großem Aufwand möglich, weil die Vorrichtung in ihre Einzelteile zerlegt werden muß, wobei die Gefahr besteht, daß Teile beschädigt oder sogar zerstört werden.
Die Aufgabe der folgenden Erfindung besteht darin, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art so auszubilden, daß sie leicht montiert und demontiert werden kann, ohne Gefahr einer Beschädigung bei der Demontage.
Diese Aufgabe wird durch die Erfindung gemäß Anspruch 1 gelöst. Vorteilhafte und zweckmäßige Weiterbildungen der Aufgabenlösung sind in den Unteransprüchen angegeben.
Durch die Erfindung wird eine neuartige Vorrichtung zur Aufnahme von Särgen in Bestattungswagen geschaffen in Form eines kompletten Einbausatzes. Dieser Einbausatz ist universell gestaltet und ist in alle gängingen Transporter und Kombitypen verschiedener Automobilfabrikate einbaubar. Die erfindungsgemäß ausgebildete Vorrichtung kann komplett von zwei Personen in den jeweiligen Bestattungswagen hineingehoben werden; danach erfolgt eine einfache Befestigung in bereits serienmäßig auf dem Ladeboden des Bestattungswagens vorhandenen Verzurrösen oder Bodenhalterungen oder vorzugsweise durch Verschraubung mit dem Ladeboden über einige wenige Bohrungen. Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann nach erfolgter Nutzungsdauer des Bestattungswagens oder zu beliebiger Zeit in sehr kurzer Zeit wieder demontiert werden, ohne Gefahr von Beschädigungen und kann dann wieder zur weiteren Verwendung eingebaut werden.
Die Erfindung soll nachfolgend anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispieles näher erläutert werden.
Es zeigen
5
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Figur 1 eine perspektivische schematische Darstellung einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Aufnahme von Särgen im Bestattungswagen und
Figur 2 einen Schnitt A-A durch die Vorrichtung nach
Figur 1.
Gleiche Bauteile in den Figuren der Zeichnungen sind mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
Die Zeichnung zeigt eine Vorrichtung 2 zur Aufnahme von Särgen in Bestattungswagen mit einem etwa rechteckförmigen Einbaurahmen 4 aus horizontalen und senkrechten miteinander verschweißten Profilen 10, 11, 12, 13, 14, 15. Der Einbaurahmen 4 wird auf einem Ladeboden 6 eines 0 Bestattungswagens 8 lösbar angebracht, indem die in Fahrzeuglängsrichtung angeordneten horizontalen Profile 10, 11 über in diesen Profilen ausgebildete Bohrlöcher 16 mit dem Ladeboden 6 verschraubt werden. Eine Befestigung auf dem Ladeboden ist auch möglich mit Hilfe von auf dem Ladeboden angebrachten Verzurrösen oder Bodenhalterungen (nicht dargestellt). Die senkrechten Profile 14, 15 weisen am freien Ende nach außen ragende Tragarme 17, 17', 19 auf, die in der eingebauten Lage des Einbaurahmens oberhalb oder etwa in Höhe der Oberseite der Radkästen 18, 21 angeordnet sind. Die Breite des Einbaurahmens ist kleiner als die lichte Breite des Laderaumes des Bestattungswagens zwischen den hinteren Radkästen 18, 21 oder etwa gleich dieser lichten Breite.
Im Einbaurahmen 4 ist eine Bodenwanne 20 angeordnet, die mit den senkrechten Profilen 14,15 des Einbaurahmens 4 fest verbunden ist, beispielsweise mit Hilfe von Nieten.
Die seitlichen Längswände 24, 26 der Bodenwanne weisen nach außen zeigende, oberhalb der Radkästen angeordnete, auf den Tragarmen 17, 17', 19 aufliegende Abwinklungen 28, 30 auf.
Im beabstandet zum Ladeboden 6 angeordneten Boden 32 der Bodenwanne 20 sind Rollen eingelassen, von denen nur zwei Rollen 34, 36 in der Fig. 2 dargestellt sind und auf denen ein Schiebeboden 38 verschiebbar angeordnet ist. Der Schiebeboden 38 weist unter seinem vorderen Teil ebenfalls Rollen auf (nicht dargestellt). Der Schiebeboden kann in der unteren Ebene auf dem Boden 32 der Bodenwanne 20 einen Sarg (nicht dargestellt) aufnehmen.
In jeder seitlichen Längswand 24, 26 der Bodenwanne ist eine Rolle 40 unmittelbar oberhalb des Schiebebodens in dessen unterer Lage gelagert, welche verhindert, daß der Schiebeboden 38 beim Rausziehen nach unten abkippt.
Im hinteren Bereich jeder seitlichen Längswand 24, 26 der Bodenwanne 20 sind zwei beabstandete Rollen 42, 44, um die Stärke des Schiebebodens unterhalb der Ebene der Abwinklungen 28, 30 als Auflager für den Schiebeboden 38 0 gelagert. Im vorderen Bereich jeder seitlichen Längswand 24, 26 sind ebenfalls um die Stärke des Schiebebodens unterhalb der Ebene der Abwinklungen 28, 30 Auflagewinkel 48 für den Schiebeboden vorgesehen, derart, daß der auf den Rollen 42, 44, 46 und den Auflagewinkeln 48 aufliegende Schiebeboden mit den Abwinklungen 28, 30 der Bodenwanne eine obere Ebene bildet, auf der zwei Särge nebeneinander auf dem Schiebeboden und den Abwinklungen 28, 30 angeordnet werden können.
Um den Schiebeboden 3 8 leicht von der unteren in die 0 obere Ebene und umgekehrt verlegen zu können, weist er an jeder Längsseite eine Ausnehmung 50 auf, mittels der der Schiebeboden über die hinteren Rollen 42, 46 hinweg bewegbar ist, um zu vermeiden, daß der Schiebeboden für den Ebenenwechsel ganz aus dem Bestattungswagen herausgezogen werden muß. Dies kann durch nur eine einzige Person erfolgen.
In die Abwinklungen 28, 30 der Bodenwanne 20 sind vorzugsweise, wie dargestellt, Montage- und Stauraumklappen 52, 54, 56, 58 eingebaut, über die nicht nur der Stauraum neben und unterhalb der Bodenwanne 20 zugänglich ist, sondern auch die Bohrlöcher 16 zur Befestigung des Einbaurahmens 4 auf dem Ladeboden 6 des Bestattungswagens, was dann von besonderer Bedeutung ist, wenn der Bestattungswagen keine seitlichen Türen im Bereich seines Laderaumes aufweist.
Der Schiebeboden 38 weist, wie an sich bekannt, Führungsnuten 60, 62, 64 für Rollwagen oder Rutschkästen (nicht dargestellt) für die Sargfüße und Bohrungen 66 für Sargfußarrettierungen auf. Solche Bohrungen 66' sind auch in den Abwinklungen 28, 3 0 der Bodenwanne 20 für die obere Ebene ausgebildet. Das Bezugszeichen 68 bezeichnet einen Griff einer an sich bekannten Entriegelungsvorrichtung (nicht dargestellt) für den Schiebeboden 38.
Der beschriebene Einbaurahmen 4 mit Bodenwanne 20 und Schiebeboden 3 8 kann durch zwei Personen als komplette Einheit in den Laderaum eines Bestattungswagens hineingehoben werden. Die Befestigung erfolgt dann einfach mit Hilfe weniger Schrauben, die über die Bohrlöcher 16 in den seitlichen Profilen des Einbaurahmens 4 in Gewindebohrungen des Ladebodens des Bestattungswagens eingeschraubt werden. Zur Befestigung reichen 4-6 Bohrlöcher in jeder der beiden seitlichen Profile aus. Die Demontage erfolgt auf die gleiche einfache Weise, in dem lediglich die 4-6 Schrauben aus dem Ladeboden ausgeschraubt zu werden brauchen. Nach dem Lösen der Schrauben kann die komplette Vorrichtung aus dem Bestattungswagen herausgehoben und in einen anderen Bestattungswagen wieder eingebaut werden.
Claims (10)
1. Vorrichtung zur Aufnahme von Särgen in Bestattungswagen mit einem in einer Bodenwanne verschiebbar und arretierbar angeordneten Schiebeboden zur Aufnahme der Särge, welcher zwischen den Radkästen im Laderaum des Bestattungswagens in einer unteren Ebene und oberhalb oder in Höhe der Oberseite der Radkästen in einer oberen Ebene anbringbar ist, gekennzeichnet durch einen auf dem Ladeboden (6) des Bestattungswagens (8) lösbar anbringbaren Einbaurahmen (4), in dem die Bodenwanne (20) mit Schiebeboden (38) angeordnet ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenwanne (20) fest mit dem Einbaurahmen (4) verbunden ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Einbaurahmen (4) nach außen ragende, oberhalb oder in Höhe der Oberseite der Radkästen (18), (20) angeordnete Tragarme (17, 17', 19) aufweist, auf denen Abwinklungen (28, 30) der seitlichen Längswände (24, 26) der Bodenwanne (20) aufliegen, welche zusammen mit dem Schiebeboden (38) die obere Ebene zur Aufnahme der Särge bilden.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß in den Abwinklungen (28, 30) der Bodenwanne (20) Montageklappen (52, 54, 56, 58) für die Befestigung des Einbaurahmens (4) auf dem Ladeboden (6) des Bestattungswagens (8) angeordnet sind.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1, 3 und 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Einbaurahmen (4) aus miteinander verbundenen horizontalen und senkrechten Profilen (10 bis 15) besteht.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die senkrechten Profile (14, 15) nach außen zeigende Tragarme (17, 17', 19) aufweisen, auf denen die Abwinklungen (28, 30) der seitlichen Längswände (24), (26) der Bodenwanne (20) aufliegen.
7. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß in den horizontalen Profilen Bohrlöcher (16) angeordnet sind, über die der Einbaurahmen (4) mit dem Ladeboden (6) des Bestattungswagens (8) verschraubbar ist.
8. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in jeder seitlichen Längswand (24, 26) der Bodenwanne (20) wenigstens eine Rolle (42, 44, 46) um die Stärke des Schiebebodens (38) unterhalb der Ebene der Abwinklungen (28, 30)als Auflager für den Schiebeboden gelagert ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass zwei beabstandete Rollen (42, 44, 46) vorzugsweise im hinteren Bereich jeder seitlichen Längswand angeordnet sind und dass im vorderen Bereich jeder seitlichen Längswand ebenfalls um die Stärke des Schiebebodens unterhalb der Ebene der Abwinklungen (28, 30) Auflagewinkel (48) für den Schiebeboden (38) angeordnet sind, derart dass der auf den Rollen und den Auflagewinkeln aufliegende Schiebeboden mit den Abwinklungen (28, 30) der Bodenwanne eine obere Ebene bildet.
10. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Schiebeboden (38) an jeder Längsseite wenigstens eine Ausnehmung (50) aufweist, mittels der der Schiebeboden über die Rollen (42, 46) für den Ebenenwechsel des Schiebebodens hinweg bewegbar ist.
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