DE29620266U1 - Laderaum eines Kraftfahrzeuges - Google Patents
Laderaum eines KraftfahrzeugesInfo
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Description
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19. November 1996 * ,* *&idigr; . *&idigr; I
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BESCHREIBUNG Laderaum eines Kraftfahrzeuges
TECHNISCHES GEBIET
Die Erfindung betrifft einen Laderaum eines Kraftfahrzeuges.
STAND DER TECHNIK
Es sind Sattelauflieger bekannt, die mit einem Zwischenboden
ausgestattet sind. Sowohl auf dem Zwischenboden als auch auf dem unteren Ladeboden des Sattelaufliegers kann Verpackungsgut
aufgelagert werden. Dies Verpackungsgut kann beispielsweise auf gleichartig ausgebildeten sogenannten Rollcontainern
vorhanden sein. Die Rollcontainer können über eine am Heck des Sattelaufliegers vorhandene Ladebühne von einer
Rampe aus in den Sattelauflieger hinein- beziehungweise herausgeschoben werden. Aufgrund der Größenabmessungen des
Sattelaufliegers und der daraus resultierenden Höhe des 0 Zwischenbodens ist im beladenen Zustand der Zwischenboden
regelmäßig nicht in gleicher Höhe wie die Beladerampe vorhanden. Zum Be- beziehungsweise Entladen werden daher die
Rollcontainer auf die Laderampe geschoben, und die Laderampe in vertikaler Richtung verfahren, bis sie beim Entladevorgang
in die Höhe der Beladerampe beziehungsweise beim Beladevorgang in die Höhe entweder des unteren Ladebodens oder des
Zwischenboden gelangt ist. Da jeweils nur maximal zwei oder drei Rollcontainer auf der Laderampe gleichzeitig Platz finden,
muß die Laderampe zum vollständigen Be- beziehungsweise
Entladen des beispielsweise Sattelaufliegers sehr oft nach
oben beziehungsweise unten verfahren werden. Der zeitliche
Aufwand zum Be- beziehungsweise Entladen eines Sattelaufliegers ist daher recht groß.
Um während des Belade- beziehungsweise Entladevorganges die Zugmaschine, auf der der Sattelauflieger transportiert
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wird, anderweitig verwenden zu können und um den Sattelauflieger
selbständig auf seinem Beladeplatz bereitstellen zu können, besitzt er in seinem vorderen, sogenannten Trailerhalsbereich
seitlich angeordnete Stempel, die gegen die Oberfläche des Beladeplatzes ausgefahren werden können. Der Sattelauflieger
kann dadurch standsicher auf dem Beladeplatz bereitgestellt werden.
Bei einem anderen bekannten Sattelauflieger ist dessen unterer Ladeboden zwischen seitlichen Radkästen vorhanden. Der
Ladeboden ist dadurch sehr tief vorhanden, was sein Be- und Entladen vom Beladeplatz aus günstig beeinflußt. Bei diesem
luftgefederten Sattelauflieger kann durch Einwirken auf die Stärke der Luftfederung der untere Ladeboden geringfügig in
der Höhe verstellt werden.
DARSTELLUNG DER ERFINDUNG
Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der Erfindung 0 die Aufgabe zugrunde, einen Laderaum der eingangs genannten
Art anzugeben, der sich wirtschaftlich möglichst günstig verwenden
läßt.
Diese Erfindung ist durch die Merkmale des Anspruchs 1 gegeben. Ausgehend von dem im Stand der Technik insbesondere
in Form eines Sattelaufliegers bekannten Laderaum zeichnet sich die Erfindung dadurch aus, daß der untere Ladeboden zwischen
seitlichen Radkästen vorhanden ist, daß der Zwischenboden seitliche Aussparungen besitzt, die in ihren Ausdehnungen
der Größe der Radkästen angepaßt sind, und daß der Zwischenboden höhenverstellbar derart ist, daß er in den Ladebereich
zwischen den Radkästen absenkbar ist. Zum optimalen Ausnützen des Laderaumes ist es sinnvoll, den Zwischenboden bis zum
unteren Ladeboden hin absenken zu können. 35
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Die Aussparungen im Zwischenboden können beispielsweise durch an- und abschraubbare Bodenteile verschließbar sein.
Der Laderaum kann der gesamte Sattelauflieger oder nur ein beispielsweise auf dem Chassis des Sattelaufliegers angeordneter
separater Laderaum sein.
Zum Anheben des gesamten Fahrzeuges hat es sich als ausreichend herausgestellt, im vorderen und hinteren Bereich des
insbesondere als Sattelauflieger ausgebildeten Laderaumes jeweils zwei Stempel anzuordnen. Die vorderen Stempel können
vorzugsweise im Bereich des Trailerhalses des Sattelaufliegers und die hinteren Stempel in den beiden seitlichen Radkasten
des Sattelaufliegers vorzugsweise angeordnet sein.
Um den regelmäßig zwischen dem Heck des zu beladenden Laderaumes und der Beladerampe vorhandenen Freiraum überbrücken
zu können, ist vorzugsweise sowohl am unteren Ladeboden als auch an dem Zwischenboden jeweils eine Schwenkbühne
befestigt, die in etwa horizontale Ausrichtung, also in den unteren Ladeboden beziehungsweise den Zwischenboden nach
hinten verlängernde Ausrichtung, gebracht werden kann.
Die untere Schwenkbühne kann in ihrer horizontalen Ausrichtung am oberhalb vorhandenen Zwischenboden angehängt und
dadurch in ihrer Position gehalten werden. Um einen konstruktiv leichten Aufbau des beispielsweise Sattelaufliegers zu
ermöglichen, was beispielsweise eine leichte Seitenwand- und Dachkonstruktion des Sattelaufliegers oberhalb des Zwischenbodens
beinhaltet, wird die am Zwischenboden vorhandene Schwenkbühne gemäß einer bevorzugten Ausführungsform nicht
nach oben abgehängt, sondern nach unten abgestützt. Diese untere Abstützung kann vorzugsweise durch die untere, entsprechend
nach oben ausgerichtete untere Schwenkbühne verwirklicht werden.
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Beide Schwenkbühnen können vorteilhafterweise nach oben verschwenkt
werden, so daß sie in ihrer jeweiligen hochgeklappten Stellung den jeweiligen Teilladeraum auf dem unteren
Ladeboden beziehungsweise auf dem Zwischenboden nach hinten absichern können.
Sofern der obere Bereich des Laderaumes verwindungsweich ausgebildet
wird, also nicht zur Steifigkeit des beispielsweise Sattelaufliegers beitragen muß, kann durch Wegnehmen der beispielsweise
Planen-Konstruktion der Laderaum auch von oben her auf den beispielsweise voll abgesenkten Zwischenboden
beladen werden.
Sowohl die Stempel als auch der Zwischenboden können hydraulisch, pneumatisch oder mittels motorisch- oder handbetätigbarem
Spindelantrieb verstellbar sein.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung sind den in den Ansprüchen ferner aufgeführten Merkmalen sowie dem nachstehenden
Ausführungsbeispiel zu entnehmen.
KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNG
Die Erfindung wird im folgenden anhand des in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispieles näher beschrieben und
erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine schematisierte Seitenansicht eines an eine Beladerampe von einer Zugmaschine rückwärts herangefahrenen
Sattelaufliegers nach der Erfindung,
Fig. 2 den Sattelauflieger gemäß Figur 1 in derart angehobener
Stellung, daß sein unterer Ladeboden von einer Rampe aus entladen werden kann, 35
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Fig. 3 den Sattelauflieger gemäß Fig. 2 in einer abgesenkten
Stellung, in der anschließend der Zwischenboden von einer Rampe aus entladen werden kann,
Fig. 4 eine schematisierte seitliche Rückansicht des Sattelaufliegers
gemäß Figur 1 mit seinen beiden Schwenkbühnen ,
Fig. 5 eine Draufsicht auf den ganz auf den unteren Ladeboden abgesenkten Zwischenboden und
Fig. 6 eine Teilansicht des Zwischenbodens mit seine seitlichen Aussparungen verschließenden Bodenteilen.
WEGE ZUM AUSFÜHREN DER ERFINDUNG
Ein Sattelauflieger 10 stützt sich mit seinem Trailerhals 12
auf einer Zugmaschine 14 ab. Durch diese Zugmaschine 14 ist der Sattelauflieger 10 mit seinem Heck 18 an eine Beladerampe
0 16 hinmanövriert worden.
Der Sattelauflieger 10 ist im vorliegenden Fall ein Drei-Achser und steht mit seinen Rädern 20 auf der Oberfläche 22
des vor der Laderampe 16 befindlichen Beladeplatzes 24 auf. Auch die Zugmaschine 14 steht auf dieser Oberfläche 22.
Der Sattelauflieger 10 besitzt einen höhenverstellbaren
Zwischenboden 26, der sich vom Heck 18 bis zum Trailerhals 12 erstreckt. Durch den Zwischenboden 26 wird ein oberer Teilbeladeraum
28 und ein unterer Teilbeladeraum 30 zwischen dem Trailerhals 12 und dem Heck 18 geschaffen. Im Bereich des
Trailerhalses 12 ist nur ein einziger Teilbeladeraum 32 vorhanden.
Der Sattelauflieger 10 ist mit Rollcontainern 36 beladen.
Diese Rollcontainer besitzen jeweils vier Räder 38, so daß
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sie leicht hin- und hergeschoben werden können. Die Rollcontainer sind im vorliegenden Beispielsfall alle gleich ausgebildet
und können mit den unterschiedlichsten Waren beladen sein.
Im vollbeladenen Zustand des Sattelaufliegers 10, der in Fig. 1 dargestellt ist, befinden sich Rollcontainer 36 in
ihrer Position 36.1 im Bereich des Trailerhalses 12 auf dem dort vorhandenen Ladeboden 32. Rollcontainer 36 befinden sich
außerdem in ihrer Position 36.2 auf dem Zwischenboden 26 und damit im oberen Teilbeladeraum 28. Außerdem befinden sich
Rollcontainer 3 6 in ihrer Position 3 6.3 auf dem unteren Ladeboden
34, der unterhalb des Zwischenbodens 26 vorhanden ist. Diese Rollcontainer 3 6.3 füllen damit den unteren Teilbeladeraum
30 aus.
Im allgemeinen sind Beladerampen 16 höhenmäßig so konstruiert, daß sie sich etwa in der Höhe des Ladebodens 32 vom
Trailerhals 12 befinden. Bei dieser in Fig. 1 dargestellten Position ist der untere Ladeboden 34 etwa 110 cm tiefer als
die Beladerampe 16 und der Zwischenboden 26 etwa 70 cm oberhalb der Beladerampe 16 vorhanden.
Am Heck. 18 des Sattelaufliegers 10 ist am Zwischenboden 26
eine obere Schwenkbühne 40 angelenkt,die in ihrer nach oben geklappten Stellung dargestellt ist. In dieser Stellung
sichert sie den oberen Teilbeladeraum 28 nach hinten ab.
An dem unteren Ladeboden 34 ist im Bereich des Heckes 18 eine untere Schwenkbühne 42 angelenkt, die ebenfalls in ihrer nach
oben geschwenkten Ausrichtung erkennbar ist. Durch sie 42 kann der untere Teilbeladeraum 2 8 nach hinten gesichert werden.
Näheres zu diesen beiden Schwenkbühnen 40, 42 wird im Zusammenhang mit der Figur 4 weiter unten noch beschrieben.
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Im rückwärtigen Bereich des Trailerhalses 12 ist jeweils
seitlich ein Hydraulik-Stempel 44 vorhanden. Darüber hinaus ist im hinteren Bereich des rechten und linken, seitlichen
Radkastens 48 des Sattelaufliegers 10 jeweils ein weiterer Hydraulik-Stempel 46 vorhanden. Der Sattelauflieger 10
besitzt damit zwei Hydraulik-Stempel 44 in seinem vorderen Bereich und zwei Hydraulik-Stempel 46 in seinem hinteren
Bereich. Die Hydraulik-Stempel 44, 46 sind entsprechend ihrer Bezeichnung hydraulisch verstellbar.
Zum Entladen des Sattelaufliegers 10 werden die vier Hydraulik-Stempel
44, 46 gegen die Oberfläche 22 des Beladeplatzes 24 ausgefahren. Dadurch kann die Zugmaschine 14 vom Sattelauflieger
10 wegbewegt werden. Anschließend werden die Hydraulik-Stempel 44, 46 soweit weiter ausgefahren, daß der
untere Beladeboden 34 in die Höhe der Beladerampe 16 gelangt. Im allgemeinen wird sich der Sattelauflieger 10 nicht so
dicht an der Laderampe 16 befinden, wie dies in Fig. 1 dargestellt ist.
Um den Freiraum 50 zwischen dem Heck 18 des Sattelaufliegers
10 und der Beladerampe 16 zu überbrücken, wird die untere Schwenkbühne 42 horizontal nach hinten vom unteren Beladeboden
34 weggeschwenkt. Die Schwenkbühne 42, die über seitliche Ketten 52 am Zwischenboden 26 anhängt, liegt mit ihrem vorderen
Bereich auf der Beladerampe 16 auf. Von dem unteren Beladeboden 34 können dann die dort vorhandenen Rollcontainer
36.3 rückwärts aus dem Sattelauflieger 10 nacheinander heraustransportiert
werden.
Die auf dem Ladeboden 32 des Trailerhalses 12 befindlichen Rollcontainer 36.1 und die auf dem Zwischenboden 26 befindlichen
Rollcontainer 36.2 können in dieser Position des Sattelaufliegers 10 nicht entladen werden. Um auch diese Container
3 6.1 und 3 6.2 zu entladen, wird nach vollständiger Entladung der Rollcontainer 36.3 der Sättelauflieger 10 in seine in
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Fig. 3 dargestellte tiefe Position abgesenkt. Dazu werden die Hydraulik-Stempel 44, 46 entsprechend weit eingefahren.
Nach dem Absenken des Sattelaufliegers 10 in seine in Fig. dargestellte Position wird der Zwischenboden 26 abgesenkt.
Der Zwischenboden gelangt dann höhenmäßig in die Höhe des Ladebodens 32 vom Trailerhals 12 und außerdem in höhenmäßige
Ausrichtung mit der Beladerampe 16. Um den Freiraum 50 zwischen dem Heck 18 und der Beladerampe 16 zu überbrücken, wird
die am Zwischenboden 2 6 vorhandene obere Schwenkbühne 40 in ihre etwa horizontale Lage nach unten verschwenkt. Diese
obere Schwenkbühne 40 liegt dann entweder auf der Beladerampe 16 auf oder stützt sich auf der unteren Schwenkbühne 42 ab,
was näher in Fig. 4 dargestellt ist. In jedem Fall können die Rollcontainer 36.2 vom Zwischenboden 26 und die Rollcontainer
36.1 aus dem Bereich des Trailerhalses 12 rückwärts nacheinander aus dem Sattelauflieger 10 herausgeschoben werden.
Das Beladen des Sattelaufliegers 10 erfolgt in umgekehrter
Weise. Zunächst werden Rollcontainer in der in Fig. 3 dargestellten Position des Sattelaufliegers 10 in den Bereich
des Trailerhalses 12 und den Bereich des Zwischenbodens 26 eingelagert. In dem Sattelauflieger 10 sind dann Rollcontainer
36.1 auf dem Ladeboden 32 und Rollcontainer 36.2 auf dem Zwischenboden 26 vorhanden. Anschließend wird dann
der Sattelauflieger 10 in seine in Fig. 2 dargestellte Position gebracht. Nach Anheben des Zwischenbodens 26, wie in
Fig. 2 dargestellt ist, können Rollcontainer 36.3 auf den unteren Ladeboden 34 von der Laderampe 16 aus eingelagert
werden.
Der Be- beziehungsweise Entladevorgang erfordert also kein oftmaliges Hoch- und Runterfahren einer im Heck vorhandenen
Laderampe, was bei der großen Anzahl der zu bewegenden RoIl-Containern
sehr zeitaufwendig ist. Durch die erfindungsgemäße Möglichkeit, den gesamten Sattelauflieger 10 anheben zu
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können, wird der gesamte Ent- beziehungsweise Beladevorgang zeitlich wesentlich verkürzt. Der sich daraus ergebende
wirtschaftliche Vorteil ist ganz erheblich.
Zum Transportieren von sehr hohen Teilen kann im vorliegenden
Beispielsfall der Zwischenboden 26 auch vollständig abgesenkt, d. h. auf den unteren Ladeboden 34 aufliegend
positioniert werden.
Der Sattelauflieger 10 ist im vorliegenden Beispielsfall mit
einer konstruktiv leichten Seitenwand und Dachkonstruktion ausgebildet. Über im Stand der Technik für sich genommen
bekannte Quer- und Längsriegel ist eine Plane 60 gelegt. Eine derartige Konstruktion ermöglicht ein problemloses vollständiges
Freilegen der Sattelauf lieger-Konstruktionsteile oberhalb des unteren Ladebodens 34. Im vollständig
abgesenkten Zustand des Zwischenbodens 26, wie vorstehend erwähnt ist, kann also beispielsweise von rückwärts auch ein
Kranfahrzeug in den Sattelauflieger 10 hineinfahren und entsprechend große/schwere Ladegüter wie beispielsweise
Maschinenteilen oder dergleichen bis in den Bereich des Trailerhalses 12 nach vorne hineintransportieren. Dies wird
dadurch ermöglicht, daß der Sattelauflieger 10 lediglich bis in Höhe des Trailerhalses 12 und damit bis in Höhe der
seitlichen Radkästen 48 biegesteif konstruiert ist. Die Nutzung diese Sattelaufliegers 10 ist dadurch nicht auf die
in der Zeichnung dargestellte Verwendungsmöglichkeit zum Transportieren von Rollcontainern 36 beschränkt.
0 Um auch bei nachgiebigen Oberflächen 22 eine ausreichende feste Standfläche zu bekommen, sind unter den Hydraulik-Stempeln
44, 46 Bodenplatten 64, 66 positioniert. Durch diese Bodenplatten 64, 66 können gegebenenfalls auch Längs- und
Querneigungen der Oberfläche 22 ausgeglichen werden, so daß die Hydraulik-Stempel 44, 46 in gleicher Weise und
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-10-gleichmäßig
aus- und eingefahren werden können.
aus- und eingefahren werden können.
Am Zwischenboden 26 ist die obere Schwenkbühne 40 in eine hochgeklappte, etwa vertikale Stellung 40.1 und in eine nach
hinten weggeklappte Stellung 40.2 verschwenkbar gelagert. In ihrer hochgeklappten Stellung 40.1 wird die Schwenkbühne 40
in nicht näher dargestellter Weise durch seitlich vorhandene Konstruktionsteile wie Konstruktionsstangen gehalten, so daß
sie fest in ihrer hochgeklappten Stellung vorhanden sein kann und wirkungsvoll den oberen Teilbeladeraum 28 nach hinten
absichern kann.
Am unteren Beladeboden 34 ist im Bereich des Heckes 18 die untere Schwenkbühne 42 angelenkt; die aus einer etwa
vertikalen, hochgeklappten Stellung, die in Fig. 1 angedeutet ist, in eine vollständig weggeschwenkte Lage gebracht werden
kann, die in Fig. 2 und darüber hinaus in Fig. 4 gestrichelt dargestellt ist.
Die untere Schwenkbühne 42 ist über seitliche Ketten 52 am
Zwischenboden 26 angehängt. Dadurch braucht sie in ihrer weggeschwenkten (in Fig. 4 gestrichelt dargestellten) Lage
nicht aufzuliegen.
Die untere Schwenkbühne 42 bildet in ihrer nicht vollständig hochgeschwenkten Stellung, die in Fig. 4 dargestellt ist,
eine Abstützung für die obere Schwenkbühne 40. Dabei greift sie mit ihrem freien Stirnrand 68 in eine auf der Unterseite
der Schwenkbühne 40 ausgeformte Nut 70. Die Schwenkbühne 40 stützt sich in weggeklappter Position dadurch auf der unteren
Schwenkbühne 42 ab. Die Schwenkbühne 40 muß sich daher nicht auf eine Laderampe 16 abstützen, wie das in Fig. 3 dargestellt
ist, sondern könnte auch beispielsweise geringfügig oberhalb oder geringfügig vor der Laderampe 16 mit ihrem
freien Rand 72 positioniert sein. Dadurch können höhenmäßige Toleranzen hinsichtlich der Positionierung des Zwischenbodens
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an der vorhandenen Beladerampe 16 und auch hinsichtlich des Positionierens des Sattelaufliegers 10 an der Rampe 16
ausgeglichen werden.
Die untere Schwenkbühne 42 reicht in Querrichtung nicht über die Breite des Heckes 18. Seitlich sind feststehende
Heckteile 74, 76 vorhanden, die zum Positionieren von Heckbeleuchtungen 78 dienen. Diese Heckteile 74 reichen nicht über
die gesamte Höhe des Heckes 18. Oberhalb des Zwischenbodens 26 in seiner in Fig. 3 dargestellten Be-beziehungsweise
Entladeposition sind vergleichbare Heckteile 74 nicht vorhanden. Nachdem die obere Schwenkbühne 40 etwa gleich breit
wie die unter Schwenkbühne 42 ist, sind seitlich neben der Schwenkbühne nicht ausgefachte "Luft"-Bereiche 80, 82 vorhanden.
Diese sind im Verhältnis zu den transportierten Rollcontainern sehr schmal und dadurch unbedenklich. Sollten
andere Güter eingelagert werden, könnte der seitliche Raum neben der oberen Schwenkbühne 40 durch zusätzliche, feststehende
offene oder geschlossene Elemente beispielsweise türartig "verschlossen" werden.
Aus der Draufsicht der Fig. 5 erkennt man den Zwischenboden 26, der im vorliegenden Beispielsfall voll auf den unteren
Ladeboden 34 abgesenkt ist. Das Absenken des Zwischenbodens 2 6 ist dadurch möglich, daß derselbe seitlich jeweils eine
Aussparung 80, 82 aufweist. Diese beiden Aussparungen 80, sind jeweils so angeordnet und so groß, daß die seitlichen
Radkästen 48 zwischen ihnen hindurchpassen. Beim Absenken des Zwischenbodens 26 auf den unteren Ladeboden 34 sind die Radkästen
48 dadurch nicht störend im Weg.
Die seitlichen Aussparungen 80, 82 können durch jeweils ein Bodenteil 84 verschlossen werden (Fig. 6). Das Verschließen
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der Aussparungen 80, 82 ist nur dann möglich, wenn der Zwischenboden
2 6 sich oberhalb der beiden Radkästen 48 befindet.
Die Bodenteile 84 bestehen aus einer Platte 86. An der Außenseite dieser Platte ist eine rechtwinklige Abbiegung 88 nach
oben hin und an dem gegenüberliegenden Längsrand eine rechtwinklige Abbiegung 90 nach unten vorhanden. Die obere Abbiegung
88 verhindert, daß Ladegut, wie beispielsweise Container 3 6 vom Zwischenboden seitlich herunterrollen können.
Die untere Abbiegung 90 kann an dem Zwischenboden 26 angeschraubt werden. In der Zeichnung sind mehrere Schraubachsen
derartiger Verschraubungen symbolhaft dargestellt.
Zusätzlich sind an den beiden schmalen Seiten des Bodenteils 88 und damit an den beiden Schmalseiten der Platte 86 ebenfalls
nach unten gerichtete stirnseitige Abbiegungen 92 vorhanden. Auch im Bereich dieser stirnseitigen Abbiegungen 92
kann das Bodenteil 84 an dem Zwischenboden 26 angeschraubt 0 werden.
Die obere Abbiegung 88 findet im eingebauten Zustand ihre Verlängerung in Aufbiegungen 94, 96, die am Zwischenboden 26,
außerhalb des Bereichs seiner Aussparungen 80, 82 vorhanden sind.
Claims (1)
- -1-ANSPRÜCHE05 10 15 2001) Laderaumeines Kraftfahrzeuges,- mit einem in Inneren des Laderaumes (10) vorhandenen Zwischenboden (26)dadurch gekennzeichnet, daß- der untere Ladeboden (34) zwischen seitlichen Radkasten (48) vorhanden ist,- der Zwischenboden (26) seitliche Aussparungen besitzt, die in ihren Ausdehnungen der Größe der Radkasten (48) angepaßt sind, so daß- der Zwischenboden (2 6) höhenverstellbar zumindest derart ist, daß er in den Ladebereich zwischen den Radkasten (48) absenkbar ist.02) Laderaum nach Anspruch 1,dadurch gekennzeichnet, daß- der Zwischenboden (26) bis zum unteren Ladeboden (34) hin absenkbar ist.03) Laderaum nach Anspruch 1 oder 2,dadurch gekennzeichnet, - die Aussparungen (80, 82) abdeckbar sind.daß04) Laderaum nach Anspruch 3,dadurch gekennzeichnet, daß- die Aussparungen (80, 82) durch an den Zwischenboden (26) anschraubbare Bodenteile (84) verschließbar sind.05) Laderaum nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß- er als Sattelauflieger (10) ausgebildet oder Teil eines Sattelaufliegers ist.35MARB-O2gDE19. November 199 6-2-06) Laderaum nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß- im vorderen und hinteren Bereich jeweils Stempel (44, 46) vorhanden sind,Q5 - die Stempel (44, 46) so angeordnet und ausgelegt sind, daß der untere Ladeboden (34) und/oder der Zwischenboden (26) anhebbar sind bzw. ist.07) Laderaum nach Anspruch 6,2_o dadurch gekennzeichnet, daß- der untere Ladeboden (34) um etwa einen Meter anhebbarist.08) Laderaum nach Anspruch 6 oder 7,dadurch gekennzeichnet, daß- die vorderen Stempel (44) im Bereich des Trailerhalses (12) des Sattelaufliegers (10) und die hinteren Stempel (46) in den beiden seitlichen Radkästen (48) des Sattelaufliegers (10) vorhanden sind.09) Laderaum nach einem der vorstehenden Ansprüche,dadurch gekennzeichnet, daß- eine untere Schwenkbühne (42) am unteren Ladeboden (34) befestigt ist, die in Verlängerung dieses unteren Ladebodens (34) bringbar ist,- eine obere Schwenkbühne (40) am Zwischenboden (26) befestigt ist.10) Laderaum nach Anspruch 9,dadurch gekennzeichnet, daß- die obere Schwenkbühne (40) in ihre den Zwischenboden (26) verlängernde Position bringbar ist, in welcher Position sie durch die untere Schwenkbühne (42) abstützbar haltbar ist.MARB-02gDE ... ·19. November 1996 * &idigr; *5 *·-3-11) Laderaum nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß- beide Schwenkbühnen (40, 42) jeweils nach oben schwenkbar am unteren Ladeboden (34) beziehungsweise am Zwischenboden (26) befestigt sind,- beide Schwenkbühnen (40, 42) in ihrer hochgeklappten Stellung den Teilbeladeraum (30) auf dem unteren Ladeboden (34) beziehungsweise den Teilbeladeraum (28) auf dem Zwischenboden (26) jeweils nach hinten sichern.12) Laderaum nach einem der vorstehenden Ansprüche,dadurch gekennzeichnet, daß- er bis etwa in Höhe des Trailerhalses (12) tragfest und verwindungssteif ausgebildet ist und im Bereich oberhalb des Trailerhalses (12) mit einer nicht zur Steifigkeit des Sattelaufliegers (10) beitragenden Planen-Konstruktion versehen ist.13) Laderaum nach einem der vorstehenden Ansprüche,dadurch gekennzeichnet, daß- die Stempel (44, 46) und/oder der Zwischenboden (26) hydraulisch, pneumatisch oder mittels motorisch- oder handbetätigbarem Spindelantrieb bewegbar sind.
Priority Applications (7)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29620266U DE29620266U1 (de) | 1996-05-31 | 1996-11-21 | Laderaum eines Kraftfahrzeuges |
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Legal Events
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| R207 | Utility model specification |
Effective date: 19970306 |
|
| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
Effective date: 20000118 |
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| R151 | Utility model maintained after payment of second maintenance fee after six years |
Effective date: 20021211 |
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| R152 | Utility model maintained after payment of third maintenance fee after eight years |
Effective date: 20050119 |
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| R071 | Expiry of right |