DE20000782U1 - Tür, vorzugsweise Gefrierfachtür - Google Patents
Tür, vorzugsweise GefrierfachtürInfo
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Description
18.01.2000
00048-00 G/sk
Liebherr-Hausgeräte GmbH
D-88416 Ochsenhausen
Tür, vorzugsweise Gefrierfachtür
Die Erfindung betrifft eine Tür, vorzugsweise Gefrierfachtür, bestehend aus einer äußeren Schale, vorzugsweise aus Kunststoff, und aus einer inneren Schale aus Kunststoff, die an ihrem inneren Randbereich mit einer umlaufenden Dichtung aus Kunststoff versehen ist.
Kühlschränke sind üblicherweise mit einem Gefrierfach versehen, das von dem Kühlraum durch mindestens eine Zwischenwand abgeteilt und durch eine Tür verschließbar ist. Dabei ist die Tür mit einer umlaufenden Dichtung versehen, die sich an den Rand der Gefrierfachöffnung dichtend anlegt, so daß keine feuchte Luft bei geschlossener Gefrierfachtür aus dem Kühlraum in das Gefrierfach gelangen kann, die dort zu unerwünschter Eisbildung führen würde.
Um die Tür mit einer Dichtung zu versehen, ist es bekannt, die Türplatte mit einem Dichtungsrahmen einzufassen, der die Türdichtung trägt. Dieser Dichtungsrahmen kann dabei aus einem extrudierten Dichtungsprofil bestehen, bei dem im Wege der Koextrusion ein harter Profilteil aus Kunststoff mit einem weichen Dichtungsteil aus Kunststoff verbunden ist und von dem vier Rahmenstücke abgetrennt und zu dem
Dichtungsrahmen verschweißt werden. Diese Art der Herstellung einer Gefrierfachtür ist jedoch wegen der getrennten Herstellung des Dichtungsrahmens und der Verbindung des Dichtungsrahmens mit der Türplatte aufwendig und daher kostenintensiv.
Die Herstellung von Dichtungsprofilen, die im Wege der Koextrusion hergestellt sind und aus einem Profilteil aus hartem Kunststoff und einem mit diesem verbundenen ballonartigen Dichtungsteil aus weichem Kunststoff bestehen, sind beispielsweise aus EP 0 959 312 A2 bekannt.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Tür der eingangs angegebenen Art zu schaffen, die sich kostengünstiger herstellen läßt.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe dadurch gelöst, daß die innere Schale aus einem Spritzgußteil mit angespritzter Dichtung besteht.
Nach der Erfindung wird die innere Schale als ein einziges Spritzgußteil einteilig hergestellt und anschließend mit der äußeren Schale verbunden, wobei der Hohlraum zwischen den beiden Schalen mit einer Isolation, beispielsweise einem geschäumten Kunststoff, verfüllt wird. Da die innere Schale aus einem einteiligen Spritzgußteil besteht, läßt sich diese mit der äußeren Schale einfach und schnell zu der Gefrierfachtür verbinden, ohne daß zusätzliche Rahmenteile mit Dichtungen hergestellt werden müssen, die die eigentliche Gefrierfachtür einfassen.
Zweckmäßigerweise ist die innere Schale mit Dichtung im Zweikomponentenverbundspritzgießverfahren hergestellt, wobei die Schale aus einem härteren und die Dichtung aus einem weicheren Kunststoff besteht. Zur Herstellung der inneren Schale und der Dichtung werden Kunststoffe gewählt, die beim Zweikomponentenverbundspritzgießen eine Verbindung miteinander eingehen, beispielsweise PVC, die auf unterschiedliche Härte eingestellt sind.
Zweckmäßigerweise besitzt die innere Schale eine rechteckige Form und ist mit einem umlaufenden Steg versehen, wobei der innere Rand der ballonförmigen Dichtung mit der Schale im Abstand von deren Rand und der äußere Rand der Dichtung mit dem Stegbereich des Randes verbunden ist. Der umlaufende Steg läßt sich durch übliche Verbindungsmittel, beispielsweise eine Schnappverbindung, mit einem komplementären Randsteg der äußeren Schale verbinden.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß die innere Schale durch Verbindungsstege mit dem umlaufenden Steg in der Weise verbunden ist, daß zwischen den Stegen Spalte oder Durchbrüche zum Entformen des entsprechenden Spritzgießformteils verbleiben. Dabei kann das entsprechende Spritzgießformteil Schieber besitzen, die zum Zwecke des Entformens aus den Stegen zurückgezogen werden, so daß sich die innere Schale durch die Spalte oder Durchbrüche von dem entsprechenden Spritzgießformteil abheben läßt.
Der die Dichtung bildende Dichtungsteil kann einen nach außen gekrümmten runden oder etwa dreieckigen oder trapezförmigen Querschnitt aufweisen. Die Dichtung besteht aus einem entsprechenden ballonförmigen Dichtungsteil, der sich aufgrund elastischer Verformung dichtend an den Bereich der Stirnseite der Gefrierfachöffnung anlegt.
Zweckmäßigerweise besitzt die Innenschale angrenzend an den umlaufenden Steg einen ebenen umlaufenden rechteckigen Randbereich, der einen flachen inneren pyramidenstumpfförmigen Teil einschließt. Dieser kann beim Spritzgießen geformt werden.
Der innere Rand der Dichtung kann an den unteren Randbereich der Seiten des pyramidenstumpfförmigen Teils angeschlossen sein.
Ist der von der ballonförmigen Dichtung überdeckte Randbereich der inneren Schale mit Durchbrüchen versehen, um die einstückig mit der ballonförmigen Dichtung im Zweikomponentenverbundspritzgießverfahren hergestellte innere
Schale entformen zu können, ist ein Ausschäumen des Hohlraums nach dem Verbinden der inneren Schale mit der äußeren Schale zu der Gefrierfachtür nicht möglich, weil der Schaum auch dann in den von der ballonförmigen Dichtung überdeckten Raum eindringen könnte und die ballonförmige Dichtung dadurch ihre Elastizität bzw. Verformbarkeit verlieren würde. Sind also die dem Entformen dienenden Durchbrüche im Randbereich der inneren Schale vorgesehen, läßt sich in den Hohlraum zwischen der inneren Schale und der äußeren Schale der Gefrierfachtür nur ein isolierendes Formteil beispielsweise aus Styropor einlegen.
Um den Hohlraum zwischen der die Gefrierfachtür bildenden Innenschale und Außenschale, die an ihrem Randbereich beispielsweise durch Verrastung miteinander verbunden sind, ausschäumen zu können, ist in weiterer Ausgestaltung der Erfindung vorgesehen, daß die innere Schale im Abstand von ihrem Rand im Zweikomponentenverbundspritzgießverfahren mit einem Streifen aus einem weicheren Kunststoff einstückig verbunden ist, dessen freier Rand unter Bildung einer ballonförmigen umlaufenden Dichtung mit dem Randbereich der inneren Schale verbindbar ist. Da also bei der Herstellung nur ein Rand der streifenförmigen Dichtung mit der inneren Schale verbunden ist, ist eine problemlose Entformung möglich. Der freie Rand des die Dichtung bildenden Streifens läßt sich sodann in einer Randnut der inneren Schale verrasten.
Zweckmäßigerweise ist der freie Rand des Streifens mit einem Wulst oder einer anderen Randausbildung versehen, die sich in eine angespritzte Nut im Randbereich der inneren Schale einrasten läßt.
Selbstverständlich ist auch eine umgekehrte Anordnung in der Weise möglich, daß der Streifen einstückig mit dem Randbereich der inneren Schale verbunden und der freie Rand des Streifens in eine Nut einrastbar ist, die sich im Abstand von dem Rand der inneren Schale befindet.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachstehend anhand der Zeichnung
näher erläutert. In dieser zeigt
näher erläutert. In dieser zeigt
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht eines geöffneten Kühlschranks mit Gefrierfach, das durch eine Gefrierfachtür verschlossen ist,
Fig. 2 einen Schnitt durch den Boden des Gefrierfachs und der Gefrierfachtür längs der Linie A-A in Fig. 1,
Fig. 3 einen Schnitt durch die Seitenwand des Gefrierschranks und die Gefrierfachtür längs der Linie B-B in Fig. 1,
Fig. 4 eine Draufsicht auf die Rückseite eines Ausschnitts der Innenschale der Gefrierfachtür im Bereich der Schnitte A-A und B-B und
Fig. 5 eine der Fig. 2 entsprechende Darstellung, bei der an die innere Schale im Zweikomponentenverbundspritzgießverfahren ein Dichtungsstreifen aus weicherem Kunststoff angespritzt ist, dessen äußerer Rand in einer Randnut der äußeren Schale durch Verrastung gehaltert ist.
Aus Fig. 1 ist ein geöffneter Kühlschrank 1 ersichtlich, dessen Gefrierfach 2 von dem Kühlraum 3 durch eine horizontale Zwischenwand 4 abgeteilt ist. Das Gefrierfach 2 ist durch eine Gefrierfachtür 5 verschlossen. Die Gefrierfachtür 5 besteht aus einer Innenschale 6 und aus einer Außenschale 7 aus Kunststoff. Die Innenschale 6 besteht aus einem rechteckigen umlaufenden Steg 8, an den rechtwinkelig ein ebener rechteckiger Randstreifen 9 angeschlossen ist. Dieser rechteckige Randstreifen 9 faßt einen pyramidenstumpfförmigen Mittelteil ein, der aus einer mittleren rechteckigen Platte 10 und abgeschrägten Seiten 11 besteht. Der Randstreifen 9 ist von einem nach innen hin ausgebauchten Dichtungsprofil 12 überspannt, dessen innerer Rand an die abgeschrägten Seiten 11 und dessen äußerer Rand an den Kantenbereich des ebenen Randbereichs 9 angeschlossen ist.
Die Innenschale 6 ist als einstückiges Spritzgußteil im Zweikomponentenverbundspritzgießverfahren hergestellt, wobei der umlaufende Steg 8, der ebene Randbereich 9 und das von diesem eingefaßte pyramidenstumpfförmige Teil 10, 11 aus einem härteren Kunststoff und das ballonförmige Dichtungsteil 12 aus einem weicheren Kunststoff, beispielsweise aus Hart-PVC und aus Weich-PVC, bestehen.
Um die im Zweikomponentenverbundspritzgießverfahren hergestellte Innenschale entformen zu können, ist der flache Randbereich mit winkeligen und rechteckigen Aussparungen 14 versehen, die es ermöglichen, den umlaufenden Steg 8 durch Stegteile 15 mit dem Rand des pyramidenstumpfförmigen inneren Teils zu verbinden und eine Entformung zu ermöglichen. Zum Entformen ist das entsprechende Formteil mit üblichen Schiebern versehen, die sich zum Entformen unter den Stegteilen 15 heraus in die Aussparungen 14 einziehen lassen.
Die Außenschale 7 besteht aus einem ebenen Plattenteil 16 und einen diesen einfassenden umlaufenden Steg 17, der im wesentlichen rechtwinkelig zu dem plattenförmigen Teil 16 steht. Der umlaufende Steg 17 ist komplementär in der Weise zu dem Steg 8 der Innenschale ausgebildet, daß sich beide Schalen zusammenstecken und beispielsweise durch eine Schnappverbindung miteinander verbinden lassen. Der Hohlraum zwischen der Innen- und Außenschale ist durch einen Isolierstoff, beispielsweise Schaumkunststoff 19 ausgefüllt.
Die Außenschale 7 ist in üblicher Weise mit einem Anlenkteil 20 versehen, das in einem mit der Seitenwand des Kühlschranks verbundenen Lagerbock 21 gelagert ist.
Die Innenschale 22 ist zur Bildung einer ebenen Stirnseite der Gefrierfachöffnung mit einer Stufe 23 versehen. Diese Stufe 23 bildet mit der Stirnseite 24 der Zwischenwand 4 und einer stufenförmigen Einziehung der Deckwand der Innenschale des Gefrierschranks eine umlaufende viereckige Stirnseite, gegen die sich im geschlossenen Zustand der Gefrierschranktür die Dichtung 12 in der aus den Fig. 2 und 3 ersichtlichen Weise anlegt.
Bei der Ausführungsform nach Fig. 5 ist mit dem abgeschrägten Rand 31 der inneren Schale 30 im Abstand von der Randkante ein umlaufender Streifen 32 aus einem weicheren Kunststoff im Zweikomponentenverbundspritzgießverfahren angespritzt. Die Randkante 33 der inneren Schale 30 ist in der dargestellten Weise in
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eine angespritzte Nut der äußeren Schale 34 eingerastet, so daß sich zwischen der inneren Schale 30 und der äußeren Schale 34 ein geschlossener Hohlraum ergibt, der mit einem Isolierstoff, beispielsweise Styroporschaum 35, ausgeschäumt werden kann. An den äußeren Rand der äußeren Schale 34 ist in der dargestellten Weise eine weitere Nut 36 angespritzt, die in ihrem Randbereich mit einem Hinterschnitt versehen ist, so daß der mit einem Wulst 37 versehene äußere Rand des Dichtungsstreifens 32 in die Nut 36 in der dargestellten Weise eingerastet werden kann. Der Dichtungsstreifen 32 ist so breit ausgebildet, daß er nach dem Einrasten seines Randes in die Nut 36 eine ballonförmige Form annimmt.
Claims (10)
1. Tür, vorzugsweise Gefrierfachtür (5) eines Kühlschranks (1), bestehend aus einer äußeren Schale (7), vorzugsweise aus Kunststoff, und aus einer inneren Schale (6) aus Kunststoff, die an ihrem Randbereich mit einer umlaufenden Dichtung (12) aus Kunststoff versehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß die innere Schale (6) aus einem Spritzgußteil mit angespritzter Dichtung (12) besteht.
2. Tür nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die innere Schale (6) mit Dichtung (12) im Zweikomponentenverbundspritzgießverfahren hergestellt ist und die Schale (6) aus einem härteren und die Dichtung (12) aus einem weicheren Kunststoff besteht.
3. Tür nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die innere Schale (6) eine rechteckige Form besitzt und mit einem umlaufenden Steg (8) versehen ist und daß der innere Rand der ballonförmigen Dichtung (12) mit der Schale (6) im Abstand von deren Rand und der äußere Rand der Dichtung (12) mit dem äußeren Rand der Schale im Bereich des Stegs (8) verbunden ist.
4. Tür nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die innere Schale (6) durch Verbindungsstege (15) mit dem umlaufenden Steg (8) in der Weise verbunden ist, daß zwischen den Stegen Spalte oder Durchbrüche (14) zum Entformen des entsprechenden Spritzgießformteils verbleiben.
5. Tür nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der die Dichtung (12) bildende Dichtungsteil einen nach außen gekrümmten runden oder etwa dreieckigen oder trapezförmigen Querschnitt aufweist.
6. Tür nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Innenschale (6) angrenzend an den umlaufenden Steg (8) einen ebenen umlaufenden rechteckigen Randbereich (9) besitzt, der einen flachen inneren pyramidenstumpiförmigen Teil (10, 11) einschließt.
7. Tür nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der innere Rand der Dichtung an den unteren Randbereich der Seiten (11) des pyramidenstumpfförmigen Teils angeschlossen ist.
8. Tür nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die innere Schale (30) im Abstand von ihrem Rand im Zweikomponentenverbundspritzgießverfahren mit einem Streifen (32) und einem weicheren Kunststoff einstückig verbunden ist, dessen freier Rand unter Bildung einer ballonförmigen umlaufenden Dichtung mit dem Randbereich der inneren Schale (30) oder der äußeren Schale (34) verbindbar ist.
9. Tür nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der freie Rand des Streifens (32) mit einem Wulst (37) oder einer anderen Randausbildung versehen ist, die sich in eine angespritzte Nut (36) im Randbereich der inneren oder der äußeren Schale einrasten läßt.
10. Tür nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Streifen aus weicherem Kunststoff einstückig mit dem Randbereich der inneren oder äußeren Schale verbunden und der freie Rand des Streifens in eine Nut einrastbar ist, die sich im Abstand von dem Rand der inneren Schale befindet.
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