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DE102009027884A1 - Tür für ein wärmeisolierendes Gehäuse - Google Patents

Tür für ein wärmeisolierendes Gehäuse Download PDF

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DE102009027884A1
DE102009027884A1 DE102009027884A DE102009027884A DE102009027884A1 DE 102009027884 A1 DE102009027884 A1 DE 102009027884A1 DE 102009027884 A DE102009027884 A DE 102009027884A DE 102009027884 A DE102009027884 A DE 102009027884A DE 102009027884 A1 DE102009027884 A1 DE 102009027884A1
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Cetin Celik
Stefan Deissler
Jürgen FINK
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BSH Hausgeraete GmbH
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BSH Bosch und Siemens Hausgeraete GmbH
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Abstract

Eine Tür für ein wärmeisolierendes Gehäuse, insbesondere für ein Haushaltskältegerät, umfasst eine Außenwand, eine Innenwand und an oberen und unteren Rändern der Außenwand und der Innenwand angefügte, einen inneren Hohlraum der Tür abschließende Endstücke. Von Außen- und Innenwand ist wenigstens eine durch ein Extrusionsverfahren gefertigt.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Tür für ein wärmeisolierendes Gehäuse wie etwa einer Kühlbox oder eines Kältegeräts, insbesondere eines Haushaltskältegeräts.
  • Bei einem bekannten Typ von Kältegerätetür ist eine Außenwand aus einem lackierten Blech geformt, eine Innenwand ist aus Kunststoff tiefgezogen, Außen- und Innenwand sind entlang ihrer vertikalen Ränder miteinander verbunden, und offene Ober- und Unterseiten eines aus Außen- und Innenwand zusammengefügten Hohlkörpers sind durch aus Kunststoff spritzgeformte Endstücke verschlossen. Das Innere des Hohlkörpers ist mit einem Dämmmaterial, insbesondere einem expandierten Polyurethanschaum, ausgefüllt.
  • Um unterschiedliche Modelle von Türen mit verschiedenen Abmessungen zu fertigen, werden, insbesondere für die Fertigung der tiefgezogenen Innenwand, modellspezifische Werkzeuge benötigt, so dass die Fertigung von unterschiedlichen Gerätemodellen mit diversen Abmessungen der Türen mit erheblichen Werkzeugkosten verbunden ist. Auch die Fertigung von sich in ihrem äußeren Erscheinungsbild unterscheidenden Gerätemodellen ist aufwändig, denn um beispielsweise Geräte in verschiedenen Gehäusefarben zu fertigen, müssen Bleche in unterschiedlichen Lackierungen beschafft und vorgehalten werden, und ein Übergang in der Fertigung von einer Gehäusefarbe zur anderen ist ohne Zusatzaufwand nur möglich, wenn ein Blechcoil erschöpft ist und durch ein anderes in anderer Farbe ersetzt werden kann.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist, eine Tür für ein wärmeisolierendes Gehäuse zu schaffen, die in vielen verschiedenen, sich in den Abmessungen und/oder im äußeren Erscheinungsbild unterscheidenden Modellen rationell gefertigt werden kann.
  • Die Aufgabe wird gelöst, indem bei einer solchen Tür mit einer Außenwand, einer Innenwand und an oberen und unteren Rändern der Außenwand und der Innenwand angefügten und einen inneren Hohlraum der Tür abschließenden Endstücken von Außen- und Innenwand wenigstens eine durch ein Extrusionsverfahren gefertigt ist.
  • Die Fertigung der Außenwand durch Extrusion ermöglicht einen Wechsel im äußeren Erscheinungsbild der gefertigten Tür durch eine einfache Änderung einer dem zum Extrudieren verwendeten Kunststoffmaterial zugesetzten Pigmentzusammensetzung.
  • Bevorzugt sind sowohl die Innen- als auch die Außenwand durch Extrudieren hergestellt. Sowohl bei der Innenwand als auch bei der Außenwand ermöglicht die Extrusionstechnik die Fertigung von unterschiedlichen Modellen, die sich in ihrer Abmessung in Extrusionsrichtung unterscheiden, mit einem einheitlichen Satz von Extrusionswerkzeugen, indem vom durch die Extrusion erhaltenen Strangprofil Stücke in jeweils benötigter Länge geschnitten werden.
  • Eine umlaufende Dichtung, über die die Tür in geschlossener Stellung dicht an einen Korpus anschließt, ist zweckmäßigerweise über die Innenwand und die Endstücke verteilt. Indem die auf der Innenwand verlaufenden Teile der Dichtung zur Extrusionsrichtung parallel sind, können zur Fixierung der Dichtung gewünschte Merkmale der Innenwand bereits beim Extrudieren erzeugt werden. Wenn hingegen quer zur Extrusionsrichtung verlaufende Teile der Dichtung an den Endstücken angebracht sind, brauchen sie bei der Gestaltung der Innenwand und ihres Extrusionswerkzeugs nicht berücksichtigt zu werden.
  • Um die Fertigung weiter zu beschleunigen, können in Extrusionsrichtung verlaufende Teile der Dichtung mit der Innenwand koextrudiert sein.
  • Die Endstücke sind vorzugsweise spritzgeformt. Insbesondere können die Endstücke an Teile der Dichtung, die über sie verlaufen, angespritzt werden.
  • Entlang der Dichtung können magnetische und nicht magnetische Abschnitte miteinander abwechseln. Indem das herkömmlicherweise über die gesamte Länge einer solchen Dichtung verteilte magnetische Material auf einen Teil der Länge beschränkt bleibt, kann die Menge an verwendetem magnetischem Material verringert und können Kosten eingespart werden.
  • Für die Dichtwirkung ist es vorteilhaft, wenn die magnetischen Abschnitte an den Ecken der Dichtung angeordnet sind.
  • Fertigungstechnisch ist es vorteilhaft, wenn magnetische Abschnitte der Dichtung an den Endstücken und nicht magnetische Abschnitte an der Innenwand angeordnet sind. Dies erleichtert insbesondere das Koextrudieren der Innenwand und der an ihr ausgebildeten Abschnitte der Dichtung.
  • Die Extrusionsrichtung ist vorzugsweise parallel zu an sich bekannten, sich an der Innenwand erstreckenden und zur Aufhängung von Türaufstellern dienenden Holmen.
  • Die Extrusionstechnik bringt es mit sich, dass diese Holme, wenn sie in an sich üblicher Weise hohl ausgebildet sind, am oberen und unteren Rand der Innenwand offen sind. Diese Öffnungen sind zweckmäßigerweise durch an den Endstücken ausgebildete Vorsprünge verschlossen.
  • Auflagekonturen für Türabsteller können an den Holmen mit Hilfe eines beim Extrudieren mitlaufenden Rades oder eines in regelmäßigen Abständen gegen das frisch extrudierte Profil angepressten Backens in regelmäßigen Abständen ausgeformt sein.
  • Um die Fertigung einfach zu halten, sind diese Auflagekonturen vorzugsweise in eine Seitenflanke jedes Holms eingedrückt.
  • Die Extrusionstechnik macht es einfach, an einem in Extrusionsrichtung verlaufenden Rand von Außen- oder Innenwand eine Nut auszubilden, in die eine Feder der jeweils anderen Wand eingreift, um die beiden Wände miteinander zu verbinden.
  • Ein Türscharnier greift vorzugsweise an den Endstücken an, da diese mit relativ geringem Aufwand wenigstens lokal mit der dafür erforderlichen Wandstärke oder mit einem verstärkenden Hinterlegteil versehen werden können.
  • Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die beigefügten Figuren. Es zeigen:
  • 1 eine perspektivische auseinander gezogene Ansicht einer Kältegerätetür gemäß einer ersten Ausgestaltung der Erfindung;
  • 2 ein Detail der Innenwand in einem vergrößerten Schnitt;
  • 3 eine zu 1 analoge Ansicht gemäß einer zweiten Ausgestaltung der Erfindung; und
  • 4 eine zu 1 analoge Ansicht gemäß einer dritten Ausgestaltung der Erfindung.
  • 1 zeigt als erstes Ausführungsbeispiel der Erfindung eine Kühlschranktür in einer auseinander gezogenen perspektivischen Ansicht von hinten. Eine Außenwand 1 und eine Innenwand 2 der Tür sind durch Abschnitte von Extrusionsprofilen gebildet, die in der für die Tür benötigten Länge zugeschnitten sind. Die Extrusionsrichtung entspricht bei beiden Profilen der Vertikalen in 1.
  • Die Außenwand 1 umfasst eine nach außen vorgewölbte Frontseite 3 und an deren vertikalen Rändern in etwa rechtwinklig abgeknickte seitliche Schenkel 4. An den von der Frontseite 3 abgewandten Rändern der seitlichen Schenkel 4 sind wiederum Randstege 5 abgeknickt, die in etwa parallel zur Frontseite 3 aufeinander zulaufen.
  • Die Innenwand 2 hat einen im Wesentlichen ebenen mittleren Abschnitt 6 und beiderseits von diesem hohle vertikale Holme 7, in deren einander zugewandte Flanken 8 in regelmäßigen Abständen Vertiefungen 9 eingedrückt sind. Die Vertiefungen 9 dienen in an sich bekannter Weise zum Aufhängen von hier nicht dargestellten Kühlgutabstellern. Die Vertiefungen 9 sind vorzugsweise in einem Arbeitsgang beim Extrudieren des Profils der Innenwand 2 erhalten, zum Beispiel durch jeweils in Kontakt mit den Flanken 8 rotierende Rollen, die an ihrem Umfang zu den Vertiefungen 9 komplementäre Vorsprünge tragen, oder durch regelmäßiges Andrücken von eben solche Vorsprünge aufweisenden Klemmbacken gegen die Flanken 8. Jenseits der Holme 7 anschließende Randstreifen 10 erstrecken sich in etwa in derselben Ebene wie der mittlere Abschnitt 6.
  • 2 zeigt einen der Randstreifen 10 in einem vergrößerten Querschnitt. Er umfasst zwei in etwa parallele Stege 11, 12, die eine zum Rand der Innenwand 2 hin offene Nut 13begrenzen. Diese Nut 13 ist vorgesehen, um als Feder einen Randsteg 5 der Außenwand 1 reibschlüssig aufzunehmen.
  • In den Äußeren der beiden Stege 12 ist eine zweite, zur Rückseite der Tür hin offene und leicht hinterschnittene Nut 14 eingetieft, die vorgesehen ist, um darin eine elastische Dichtung 15 formschlüssig zu verankern.
  • Auf die oberen und unteren Ränder von Außen- und Innenwand 1 bzw. 2 sind spiegelbildlich zueinander aus Kunststoff spritzgeformte Endstücke 16 aufgesteckt. Die Endstücke 16 haben jeweils eine flache Grundplatte 17, deren Grundfläche im Wesentlichen dem Umriss der Außenwand 1 entspricht und die von einem umlaufenden Steg 18 umgeben ist. An der Rückseite der Tür ist der Steg 18 deutlich breiter als an ihrer Vorderseite, und in dieser Rückseite ist eine Nut 19 geformt, die die zwei Nuten 13 an beiden Seiten der Innenwand 2 bündig verlängert und miteinander verbindet. An einem auf drei Seiten von der Nut 19 umgebenen Stück des Stegs 18 zwei Vorsprünge 20 angeformt, die die offenen oberen bzw. unteren Enden der Holme 7 umfangen.
  • Die elastische Dichtung 15 ist in an sich bekannter Weise aus mehreren Profilelementen zu einem rechteckigen Rahmen zusammengefügt, der auf seiner gesamten Länge in den Nuten 14 der Innenwand 2 bzw. 19 der Endstücke 16 verankert ist.
  • Um einen festen Angriffspunkt für ein Türscharnier zu bilden, kann der Steg 18 an seiner verbreiterten Rückseite lokal verstärkt oder mit einem Hinterlegteil versehen sein, das ausreichend Halt zum Verschrauben des (nicht dargestellten) Scharniers bietet.
  • Die in 3 gezeigte Ausgestaltung unterscheidet sich von derjenigen der 1 durch den Aufbau der Dichtung 15. Während bei der Ausgestaltung der 1 eine jede der vier Seiten des von der Dichtung 15 gebildeten Rahmens einstückig aus einem Profilstück gebildet ist und die Profilstücke an den Ecken des Rahmens miteinander verbunden sind, und die Profilstücke jeweils auf ihrer ganzen Länge eine mit ferromagnetischem Material befüllte Kammer 21 aufweisen, ist das Dichtprofil 15 gemäß der Ausgestaltung der 2 aus mehreren Elementen zusammengefügt, die sich in ihrem Aufbau unterscheiden. Vier Eckstücke 22 bestehen jeweils aus zwei Profilstücken mit einer mit ferromagnetischem Material gefüllten Kammer, wie im Falle der Ausgestaltung der 1; zwischen zwei Eckstücken 22 sind jeweils geradlinige Zwischenstücke 23 vorgesehen, deren Querschnitt zwar der gleiche sein kann wie beim Profil der Eckstücke 22, denen jedoch die Füllung aus ferromagnetischem Material fehlt. Für ein dichtes Schließen der Tür genügt es, wenn die Zwischenstücke 23 unter einer von der ferromagnetischen Füllung der Eckstücke vermittelten Anziehungskraft leicht elastisch gestaucht sind. Eckstücke 22 und Zwischenstücke 23 können im Laufe der Montage der Tür stumpf aneinander stoßend miteinander verklebt oder verschweißt werden.
  • Die in 4 gezeigte Ausgestaltung unterscheidet sich von den beiden zuvor diskutierten wiederum durch die Gestaltung der Dichtung 15. Auf Gehrung geschnittene lange und kurze Profilstücke 24, 25 sind vorab zu zwei c-förmigen Rahmenteilen mit jeweils einem langen Mittelstück 24 und rechtwinklig davon abstehenden Seitenstücken 25 zusammengefügt. Diese mit ferromagnetischer Füllung versehenen Profilstücke 24, 25 werden in eine Spritzform eingefügt, um daran die Endstücke 16 anzuspritzen. Entlang der Randstreifen 10 der Innenwand 2 verlaufende Profilstücke 26 sind mit der Innenwand 2 koextrudiert. Sie können von einer ferromagnetischen Füllung frei sein; es ist aber auch möglich, eine solche Füllung nach dem Abschneiden einer einzelnen Innenwand 2 von dem extrudierten Profil in eine zur Kammer 21 von 2 analoge Kammer der Profilstücke 26 einzuführen. Beim Zusammenfügen der Innenwand 2 mit den Endstücken 16 werden die aneinander stoßenden Enden der Profilstücke 25 und 26 miteinander verklebt oder verschweißt.

Claims (16)

  1. Tür für ein wärmeisolierendes Gehäuse, insbesondere für ein Haushaltskältegerät, mit einer Außenwand (1), einer Innenwand (2) und an oberen und unteren Rändern der Außenwand (1) und der Innenwand (2) angefügten, einen inneren Hohlraum der Tür abschließenden Endstücken (16), dadurch gekennzeichnet, dass von Außen- und Innenwand (1, 2) wenigstens eine durch ein Extrusionsverfahren gefertigt ist.
  2. Tür nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass Außen- und Innenwand (1, 2) durch ein Extrusionsverfahren gefertigt sind.
  3. Tür nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass eine umlaufende Dichtung (15) über die Innenwand (2) und die Endstücke (16) verteilt ist.
  4. Tür nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass eine Nut (14, 19), in der die Dichtung (15) verankert ist, sich über die Innenwand (2) und die Endstücke (16) erstreckt.
  5. Tür nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass in Extrusionsrichtung verlaufende Teile (26) der Dichtung (15) mit der Innenwand (2) koextrudiert sind.
  6. Tür nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Endstücke (16) spritzgeformt sind.
  7. Tür nach einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Endstücke (16) an über diese verlaufende Teile (24, 25) der Dichtung (15) angespritzt sind.
  8. Tür nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass entlang der Dichtung (15) magnetische und nichtmagnetische Abschnitte (22, 23; 24, 25, 26) ausgebildet sind.
  9. Tür nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass magnetische Abschnitte (22) an den Ecken der Dichtung (15) angeordnet sind.
  10. Tür nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass magnetische Abschnitte (24, 25) der Dichtung (15) an den Endstücken (16) und nichtmagnetische Abschnitte (26) an der Innenwand (2) angeordnet sind.
  11. Tür nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an der Innenwand (2) sich in Extrusionsrichtung erstreckende vorspringende Holme (7) geformt sind.
  12. Tür nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Endstücke (16) Vorsprünge (20) aufweisen, welche die oberen und unteren Enden der hohlen Holme (7) verschließen.
  13. Tür nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass Auflagekonturen (9) für Türabsteller an den Holmen (7) in regelmäßigen Abständen ausgeformt sind.
  14. Tür nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Auflagekonturen (9) in eine Seitenflanke (8) jedes Holms (7) eingedrückt sind.
  15. Tür nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass von Außen- und Innenwand (1, 2) die eine (2) an einem in Extrusionsrichtung verlaufenden Rand eine Nut (13) aufweist, in die eine Feder (5) der jeweils anderen Wand (1) eingreift.
  16. Tür nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Türscharnier an den Endstücken (16) angreift.
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