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DE19957725A1 - Verfahren und Anordnung zur Kaufhilfe und zur Massanfertigung von Gegenständen - Google Patents

Verfahren und Anordnung zur Kaufhilfe und zur Massanfertigung von Gegenständen

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DE19957725A1
DE19957725A1 DE1999157725 DE19957725A DE19957725A1 DE 19957725 A1 DE19957725 A1 DE 19957725A1 DE 1999157725 DE1999157725 DE 1999157725 DE 19957725 A DE19957725 A DE 19957725A DE 19957725 A1 DE19957725 A1 DE 19957725A1
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    • G06Q30/00Commerce
    • G06Q30/06Buying, selling or leasing transactions
    • AHUMAN NECESSITIES
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    • A41HAPPLIANCES OR METHODS FOR MAKING CLOTHES, e.g. FOR DRESS-MAKING OR FOR TAILORING, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • A41H1/00Measuring aids or methods
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verfahren als auch eine Anordnung zur Kaufhilfe und/oder Beratung von Personen beim Erwerb von individuell angepaßten Gegenständen, wie z. B. Bekleidungsteilen, bzw. zur Maßanfertigung von Gegenständen. DOLLAR A Hierbei werden die Körpermaße einer Person in einer Eingabe-/Erfassungsstation (10, 50) aufgenommen und auf einem Datenträger (22) gespeichert. Der Datenträger wird in einem Lesegerät (18) einer Auswertungsstation (30) ausgelesen und die Körpermaße werden mit gespeicherten (36) herstellerspezifischen Konfektionsdaten von Gegenständen verglichen und zugeordnet. Schließlich werden die zugeordneten Konfektionsdaten ausgedruckt (32) oder angezeigt (16). Alternativ werden die Daten vom Datenträger (22) in dem Lesegerät (18) einer Steuerung (40) für Produktionsmaschinen (44, 46, 48) ausgelesen und die Maschinen in Übereinstimmung mit den Körpermaßen und eingegebenen Spezifikationsdaten angesteuert.

Description

Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren und eine An­ ordnung zur Kaufhilfe und/oder Beratung von Personen beim Er­ werb von individuell angepaßten Gegenständen als auch zur Maß­ anfertigung dieser Gegenstände.
Insbesondere im Bereich der Bekleidungsindustrie werden Konsum­ artikel konfektioniert. Dies bedeutet, dass die Bekleidung in unterschiedlichen Größen erhältlich ist, die den unterschiedli­ chen Körpertypen, Körpergrößen und Körperbreiten Rechnung tra­ gen. Es gibt beispielsweise Konfektionsgrößen für sehr große Menschen, für kürzere Menschen als auch für normal große. Dar­ über hinaus gibt es Konfektionsgrößen für besonders schwerge­ wichtige Personen. Ein großes Problem liegt nun darin, dass die Konfektionsgrößen unterschiedlicher Hersteller nicht zueinander passen bzw. in unterschiedlichen Ländern variieren. Französi­ sche oder italienische Größen sind daher in der Regel kleiner als die entsprechenden deutschen Größen. Zudem gibt es völlig unterschiedliche Konfektionsbezeichnungssysteme z. B. in Amerika oder bei Jeanswaren allgemein. Aus dieser unübersichtlichen Masse unterschiedlicher länder- und herstellerspezifischer Kon­ fektionsgrößen weiß der Laie in der Regel nicht, ob von einem bestimmten Hersteller Größen für ihn angeboten werden und wel­ che Größenangaben für seine Individualmaße richtig sind.
Es ist deshalb Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verfah­ ren und eine Anordnung zu schaffen, die Personen bei dem Erwerb von individuell angepaßten Gegenständen wie z. B. Bekleidungs­ teilen helfen bzw. beraten. Des weiteren soll durch die Erfin­ dung ein Verfahren und eine Anordnung zur Maßanfertigung von Gegenständen geschaffen werden.
Diese Aufgabe wird durch die Verfahren gemäß Anspruch 1 und 12 und Anordnungen gemäß Anspruch 5 und 8 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sing Gegenstand der Unteransprü­ che.
Erfindungsgemäß werden die Körpermaße einer Person aufgenommen und auf einen Datenträger, z. B. eine Magnetkarte oder Chipkarte gespeichert. Der Kunde geht mit diesem Datenträger z. B. in ein Kaufhaus, wo er den Datenträger in ein Lesegerät eingibt. Das Lesegerät ist Bestandteil einer Auswertungsstation, in der län­ derspezifische und herstellerspezifische Konfektionsdaten ge­ speichert sind. Durch einen Vergleich der auf dem Datenträger gespeicherten individuellen Körpermaße mit den herstellerspezi­ fischen Konfektionsdaten ist es möglich, den Kunden z. B. durch einen Listenausdruck, akustische Auskunft oder Displayanzeige zu informieren, welche Hersteller überhaupt Bekleidung in sei­ ner individuellen Größe anbieten und welches die richtige Kon­ fektionsgröße des entsprechenden Herstellers für ihn ist. Auf diese Weise wird der Kaufvorgang wesentlich effizienter gestal­ tet und die Suche des Kunden auf Bekleidung reduziert, die tat­ sächlich in seiner individuellen Größe angeboten wird.
Optional ist vorzugsweise eine Eingabeeinrichtung, z. B. eine Tastatur und ein Bildschirm vorgesehen, die es dem Kunden er­ möglichen, spezifische Wünsche einzugeben. Er kann beispiels­ weise eingeben, welche Art von Kleidungsstücken er sucht, z. B. eine Jeanshose oder eine Jacke. Zudem hat er die Möglichkeit, die Farbe oder die Art des Stoffes bzw. der Verarbeitung auszu­ wählen. Der Kunde erhält somit vorzugsweise einen Ausdruck der Hersteller, vielleicht sogar des Standortes des Verkaufsstan­ des, an dem das von ihm gewünschte Produkt in seiner Größe an­ geboten wird.
Optional kann die Auswertungsstation mit einem elektronischen Lagerhaltungssystem verbunden sein, das Daten liefert, ob das gewünschte Produkt schon ausverkauft bzw. noch lieferbar ist. Die Eingabe- und Anzeigeeinrichtung der Auswertungsstation kann somit gleich dazu verwendet werden, den Lagerbestand anzuzeigen und evtl. eine Bestellung für das gesuchte Bekleidungsstück aufzugeben.
Selbstverständlich kann das erfindungsgemäße System nicht nur für Bekleidungsstücke, sondern auch für andere, individuell an­ gefertigte Gegenstände wie z. B. Kraftfahrzeugsitze etc. ver­ wendet werden.
Die Eingabe- oder Erfassungsstation kann entweder eine reine Eingabe-/Anzeigeeinrichtung sein, an der die individuellen Kör­ permaße von einer Fachkraft am Kunden abgenommen und in die Eingabestation eingegeben werden. Sie kann jedoch auch als vollautomatische oder halbautomatische Erfassungseinrichtung ausgebildet sein, in die sich der Kunde in einer vorgegebenen Stellung hineinbegibt, z. B. stellt oder legt, und in der per Laser oder anderer Berührungs- oder berührungsloser Verfahren seine Körperkontur erfaßt und abgespeichert wird. Vor der Ab­ speicherung auf dem Datenträger kann wahlweise bereits eine Um­ rechnung der automatisch erfaßten Körperdaten in herkömmliche Konfektionsdaten wie z. B. Armlänge, Beinlänge, Schritthöhe etc. erfolgen, bzw. eine andere Auswertung der erfaßten Daten. Diese umgerechneten Daten können auch neben den Originaldaten auf dem Datenträger abgelegt werden.
Mit diesem System lassen sich nicht nur die richtigen individu­ ellen Konfektionsgrößen feststellen, sondern die auf dem Daten­ träger abgelegten Daten können auch dazu verwendet werden, Be­ kleidungsstücke oder andere Gegenstände individuell herzustel­ len, d. h. nach den auf dem Datenträger abgelegten Daten indivi­ duell zu konfektionieren bzw. maßzuschneidern. Entsprechend werden in einer numerisch gesteuerten Zuschneide- bzw. Konfek­ tionsmaschine die auf dem Datenträger abgelegten Daten ausgele­ sen, ausgewertet und dazu verwendet, Bekleidungsstücke indivi­ duell zuschneiden und zu nähen. Die numerische Zuschneide- bzw. Produktionsmaschine hat weiterhin eine Eingabeeinrichtung, in der Spezifikationsdaten des Gegenstandes angegeben werden, z. B. welches Bekleidungsstück hergestellt werden soll, z. B. Hose oder Kleid, welche Stoffart, welcher Stil bzw. welches Modell geschnitten werden soll etc. Aufgrund der vom Datenträger ein­ gelesenen Körpermaße und dieser Spezifikationsdaten beginnt die numerische gesteuerte Zuschneide- bzw. Produktionsmaschine mit dem automatischen Auswählen des Stoffes, Zuschneiden des Stof­ fes und Zusammennähen der Stoffteile. Die Arbeitsschritte kön­ nen hierbei soweit als möglich automatisch erfolgen. Es können auch manuelle Zwischenschritte vorgesehen werden, die von einer Bedienperson des Gerätes ausgeführt werden.
Die Erfindung wird nachfolgend beispielsweise anhand der sche­ matischen Zeichnung beschrieben. In dieser zeigt:
Fig. 1 eine Eingabestation mit einer Schreibeinrichtung für einen Datenträger,
Fig. 2 eine Aufsicht auf eine Chipkarte als Datenträger,
Fig. 3 eine Auswertungsstation zur Anzeige von hersteller­ spezifischen Konfektionsdaten mit Anschluß an eine Speichereinrichtung für Lagerhaltung und Bestellda­ ten,
Fig. 4 eine Auswertungsstation angeschlossen an eine numeri­ sche Zuschneidemaschine, Konfektionsmaschine und ein automatisches Lagersystem, und
Fig. 5 eine Erfassungsstation zur automatischen Erfassung individueller Körpermasse mit einer Schreibeinrich­ tung für einen Datenträger.
Fig. 1 zeigt eine Eingabestation 10 mit einem Computer 12, ei­ ner Eingabetastatur 14, einem LCD-Display 16 und einer Schreib- /Leseeinrichtung 18 mit einem Aufnahmeschlitz 20 für einen kar­ tenförmigen Datenträger, z. B. eine Magnet- oder Chipkarte. Die individuellen Körpermaße wie Armlänge, Beinlänge, Brustumfang, Schritthöhe etc. werden von einer geschulten Person aufgenommen und über die Tastatur 14 in die Eingabestation 10 eingegeben. Die Fachkraft hat die Möglichkeit, ihre Eingaben über das Dis­ play 16 zu überprüfen und kann über das Display unter anderem in der Abnahme der erforderlichen Abmessung geführt werden. Vorzugsweise kann der Computer eine Recheneinheit enthalten, die eine gewisse Art von Konsistenzprüfung der eingegebenen Da­ ten vornimmt, um Fehleingaben zu vermeiden. Nach der Aufnahme aller erforderlichen Körpermaße werden die Daten auf einen Da­ tenträger geschrieben, der in den Schlitz 20 der Schreib- /Leseeinrichtung 18 eingesteckt worden ist. Über die Eingabe­ station 10 ist es auch möglich, bereits beschriebene Datenträ­ ger zu editieren und den Inhalt zu ändern, z. B. bei einer Ver­ änderung der Körpermaße mit der Zeit.
Fig. 2 zeigt einen für die Eingabestation 10 geeigneten Daten­ träger 22 in Form einer Chipkarte. Diese Chipkarte 22 enthält einen Chip 24 und nicht dargestellte Kontaktbereiche, die ein Schreiben und Lesen auf die bzw. von der Chipkarte 22 ermögli­ chen. Eine derartige Chipkarte 22 kann ein Kunde jederzeit bei sich tragen und in einer nachfolgend näher beschriebenen Weise dazu nutzen, seine individuellen Konfektionsdaten anzeigen zu lassen oder sich Bekleidungsstücke für seine individuellen Kör­ permaße maßschneidern zu lassen.
Fig. 3 zeigt eine Auswertungsstation 30, wie sie zum Beispiel in Kaufhäusern aufgestellt wird. Zu Fig. 1 identische oder funktionsgleiche Teile sind hierbei mit den gleichen Bezugszei­ chen versehen. Die Auswertungsstation 30 hat einen Computer 12, z. B. einen PC, eine Eingabetastatur 14, ein Display 16 als auch ein Schreib-/Leseeinrichtung 18 mit einem Aufnahmebereich 20 für eine Chipkarte 22 gemäß Fig. 2. Überdies hat die Auswer­ tungsstation 30 einen Drucker 32, mit dem sich die Körperdaten als auch herstellerindividuelle Konfektionsdaten, Lagerdaten oder Bestelldaten ausdrucken und/oder auf dem Display anzeigen lassen. Die Auswertungsstation 30 ist optional mit einer Spei­ chereinheit 34 eines Lagerhaltungs- und/oder Bestellsystems verbunden. Der Computer kann auch mit einer an sich bekannten Sprachausgabeeinrichtung zur Information des Kunden versehen sein, wie sich auch die Eingabeeinrichtung durch eine Sprach­ eingabe steuern lassen kann.
Die Auswertungsstation gemäß Fig. 3 arbeitet wie folgt. Der Da­ tenträger 22 mit den aufgeschriebenen individuellen Körpermaßen wird in den Schlitz 20 der Schreib-/Leseeinrichtung 18 ge­ steckt. Der Kunde kann nun über das Display 16 zur Eingabe von näheren Daten aufgefordert werden. Dies können z. B. Daten sein über die Art des Bekleidungsstücks, für das er sich interes­ siert, z. B. eine Jacke, ein Kleid oder eine Hose, über den Stil, über die Stoffart, Farbe etc. Es erübrigt sich zu erwäh­ nen, dass die Eingabe nicht nur über die Tastatur, sondern auch über eine Touchscreen-Display 16 oder über einen im Bereich der Tastatur 14 vorhanden Trackball oder Maus, Spracheingabe vorge­ nommen werden kann. Nach Vollendung der Eingabe vergleicht die Recheneinheit im Computer 12 herstellungsspezifische Konfekti­ onsdaten, die in einem seinem Speicherbereiche, z. B. auf einer Festplatte 36 abgespeichert sind, mit den auf dem Datenträger 22 gespeicherten individuellen Körperdaten. Er errechnet somit Informationen darüber, welche Hersteller die passende Kleidung anbietet und welches die passende herstellerspezifische Konfek­ tionsgröße ist. Durch die Verbindung mit den Lagerhaltungssy­ stem 34 erhält der Computer 12 gleichzeitig Informationen dar­ über, ob die entsprechenden Produkte noch vorrätig oder bereits ausverkauft sind. Diese Daten können alle auf dem Display 16 angezeigt und/oder über den Drucker 32 ausgedruckt und dem Kun­ den zur Hand gegeben werden, so dass dieser seinen Einkauf sehr effizient erledigen kann. In dem Datenspeicher 36 des Computers 12 der Auswertungsstation 30 können zudem noch Daten über die Lage des Verkaufsstandes im Kaufhaus gespeichert sein, so dass diese Daten gleich auf dem Ausdruck des Druckers 32 mit ausge­ geben werden können. Optional ist es möglich, dem Kunden bei­ spielsweise bei Ausverkauf der Ware eine Bestelloption einzu­ räumen, was durch die Verbindung mit dem Lagerhaltungs- und Be­ stellsystem 34 ohne weiteres möglich ist. Durch die Auswer­ tungsstation 30 gemäß Fig. 3 wird somit dem Kunden ein sehr ef­ fizientes Mittel zur Hand gegeben, gewünschte Bekleidungsstücke in der richtigen Größe schnell und effizient aufzufinden, wobei er sich nicht mehr mit unterschiedlichen hersteller- und län­ derspezifischen Konfektionsgrößen herumschlagen muß. Auf diese Weise läßt sich auch weniger geschultes Verkaufspersonal in den Kaufhäusern einsetzen bzw. das Verkaufspersonal in den Kaufhäu­ sern verringern.
Eine andere vorteilhafte Möglichkeit der Verwendung des erfin­ dungsgemäßen Systems besteht darin, dass sich der Kunde in der Auswertungsstation 40 in Fig. 4 gleich seine Kleidung maß­ schneidern läßt. Zu Fig. 3 funktionsgleiche oder identische Teile sind hierbei mit den gleichen Bezugszeichen versehen. Die Auswertungsstation 40 enthält wie in Fig. 3 einen Computer 12, eine Eingabetastatur 14, ein Display 16 und einen Drucker 32. Von der Chipkarte 22 werden die individuellen Körperdaten in den Computer 12 gelesen. Der Kunde oder eine Fachkraft gibt auf der Tastatur 14 bzw. einem Touchscreen-Display 16 die Spezifi­ kationsdaten für das Bekleidungsstück ein, z. B. Jacke, Hose, Stoffart, Farbe etc. Der Computer 12 ist über ein Bussystem 42 mit einer numerisch gesteuerten Zuschneidemaschine 44, einem numerisch gesteuerten Stofflagersystem 46 und einer numerisch gesteuerten Nähapparatur 48 verbunden. Aus den Spezifikations­ daten und den individuellen Körperdaten errechnet der Computer 12 die erforderlichen Zuschnittteile und ordert über das auto­ matische Stofflagersystem 46 die erforderlichen Stoffrollen an, die in der numerisch gesteuerten Zuschneidemaschine 44 automa­ tisch zugeschnitten werden. Die zugeschnittenen Teile werden automatisch oder manuell in eine automatische Nähmaschine 48 überführt und dort zusammengenäht. Auf diese Weise können Be­ kleidungsstücke weitgehend automatisiert maßgeschneidert wer­ den.
Fig. 5 zeigt eine zu Fig. 1 alternative Erfassungsstation 50 für individuelle Körperdaten. Zu Fig. 1 identische oder funkti­ onsgleiche Elemente sind hier mit identischen Bezugszeichen versehen. Die Erfassungsstation 50 verfügt ebenfalls über einen Computer 12, eine Eingabetastatur 14, ein Display 16, ein Schreib-/Lesegerät 18 mit einem Eingabeschlitz 20 für eine Chipkarte 22. Die Erfassungsstation 50 enthält weiterhin einen Drucker 32 zum Ausdruck von erfaßten, eingegebenen oder errech­ neten Daten. Der Computer 12 ist mit einer automatischen La­ sererfassungsstation 52 verbunden, die eine Person vorzugsweise einmal im liegenden Zustand und einmal stehend am ganzen Körper abtastet und die so erhaltenen Körpermaße entweder direkt oder umgerechnet in nutzbare Körpermaße auf dem Datenträger 22 ab­ legt. Der Vorteil dieser Erfassungsstation 50 besteht darin, dass aufgrund der automatischen Erfassung keine Fehleingaben gemacht werden können. Die Erfassungsdaten lassen sich über dem Display 16 bzw. einen Ausdruck der Daten auf dem Drucker 32 ve­ rifizieren. Es ist zudem möglich, einzelne Daten manuell über die Tastatur 14 einzugeben bzw. Daten zu korrigieren. Selbst­ verständlich ermöglicht es diese Erfassungsstation 50 auch, al­ le Körpermaße manuell über die Tastatur 14 bzw. einen Touchscreen-Display 16 oder andere Eingabemittel einzugeben.
Selbstverständlich ist es auch möglich, beliebige Komponenten in einem Gerät zu integrieren, wo dies erwünscht ist. So kann z. B. die Eingabe-/Erfassungsstation und die Auswertungsstation (30) und/oder die Steuerung (40) für die Produktionsmaschinen (44, 46, 48) in einem einzigen Gerät integriert sein, was die Nutzung der Geräte als Eingabestation als auch als Auswertungs­ station bzw. Steuerung ermöglichen würde.
Weiterhin können Elemente der Eingabe-, Erfassungs- und/oder Auswertungsstation mehrfach vorgesehen, gemeinsam genutzt, oder integriert ausgebildet sein (z. B. integrierte Eingabe/Auswer­ tungsstation mit mehreren Touchscreen-Displays zur kombinierten Eingabe/Anzeige von Daten), so daß sich die Stationen auch von mehreren Personen gleichzeitig und/oder unterschiedlich nutzen lassen.
Selbstverständlich können die aufgenommenen Körpermaße bei al­ len Arten von Bestellungen verwendet werden. Bei Bestellungen über Internet könnten so die gespeicherten individuellen Kör­ perdaten mit übertragen werden, um basierend auf diesen Daten in dem Bestellsystem des Anbieters automatisch die passende Größe zuordnen zu können. Hierdurch kann eine starke Reduktion von Retoursendungen erzielt werden, was sowohl beim Anbieter als auch beim Abnehmer, z. B. Endverbraucher Kosten spart.
Die aufgrund der individuellen Körperdaten ermittelten Beklei­ dungsteil könnten auch softwaregesteuert virtuell angezogen werden, so daß der Endverbraucher einen Eindruck bekäme, wie ihm die Bekleidungsteile stehen.

Claims (14)

1. Verfahren zur Kaufhilfe und/oder Beratung von Personen beim Erwerb von individuell angepaßten Gegenständen, wie z. B. Be­ kleidungsteilen, dadurch gekennzeichnet,
daß Körpermaße einer Person in einer Eingabe-/Erfassungsstation (10, 50) aufgenommen und auf einem Datenträger (22) gespeichert werden,
daß der Datenträger in einem Lesegerät (18) einer Auswertungs­ station (30) ausgelesen bzw. die Daten an die Auswertungsstati­ on übertragen und dort die Körpermaße mit gespeicherten (36) herstellerspezifischen Konfektionsdaten von Gegenständen ver­ glichen und zugeordnet werden, und
daß die zugeordneten Konfektionsdaten ausgedruckt (32) oder an­ gezeigt (16) oder im Rahmen eines Bestellvorganges verwendet werden.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß in der Auswertungsstation (30) die Konfektionsdaten unter­ schiedlicher Hersteller gespeichert (36) werden.
3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß in einem ausgedruckten Datenblatt die Hersteller angezeigt werden, die Gegenstände in einer den Körpermaßen entsprechenden Konfektionierung anbieten.
4. Verfahren nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die vom Datenträger (22) eingelesenen Körpermaße in einem mit der Eingabe-/Erfassungsstation (10, 50) oder mit der Auswer­ tungsstation (30) verbundenen Speicher für statistische Daten gespeichert werden.
5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß bei einem Bestellvorgang die die Körpermaße repräsentieren­ den Daten an die Auswertungsstation im Bestellsystem eines Ver­ triebs oder Herstellers übertragen werden, und dort basierend auf diesen Daten selbsttätig die korrekte Konfektionsgröße des bestellten Gegenstandes zugeordnet wird.
6. Anordnung zur Kaufhilfe und/oder Beratung von Personen beim Erwerb von individuell angepaßten Gegenständen, wie z. B. Be­ kleidungsteilen, gekennzeichnet durch
  • - eine Eingabe-/Erfassungsstation (10, 50) zur Aufnahme von Kör­ permaßen einer Person,
  • - einer Auswertungsstation (30) mit einem Speicher (36) für herstellerspezifische Konfektionsdaten und einer Vergleichs- und Recheneinheit (12) zum Vergleichen und Zuordnen der Körper­ maße zu den herstellerspezifischen Konfektionsdaten, und
    einer Ausgabeeinrichtung (16, 32) zur Anzeige der zugeordneten Konfektionsdaten.
7. Anordnung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet,
daß die Eingabe-/Erfassungsstation (10, 50) eine Schreibeinrich­ tung (18) zur Übertragung von den Körpermaßen entsprechenden Daten auf einen Datenträger (22) aufweist, und
daß die Auswertungsstation (30) eine Leseeinrichtung (18) für den Datenträger (22) aufweist.
8. Anordnung nach einem der Ansprüche 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß die die Eingabe-/Erfassungsstation (10, 50) und die Auswertungsstation (30) integriert in einem Gerät ausgebil­ det sind.
9. Anordnung zur Maßanfertigung von individuell angepaßten Ge­ genständen, wie z. B. Bekleidungsteilen oder Möbeln,
mit einer Eingabe-/Erfassungsstation (10, 50) für die Körpermaße einer Person,
einer Recheneinheit (12), um aus den Körpermaßen produktions­ spezifische Abmessungen des Gegenstandes zu berechnen,
einer Eingabeeinrichtung (14, 16) für die Eingabe von Spezifika­ tionsdaten des Gegenstandes - z. B. Stoffart und Gegenstand wie z. B. Bekleidungsstück, Stoffart, Stil etc.,
und wenigstens einer numerisch gesteuerten Zuschneide- bzw. Produktionsmaschine (44, 46, 48) für den Gegenstand, die in Über­ einstimmung mit den errechneten Abmessungen und gegebenenfalls den eingegebenen Spezifikationsdaten ansteuerbar ist.
10. Anordnung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Eingabe-/Erfassungseinheit (10, 50) und/oder die Rechen­ einheit (12) eine Schreibstation (18) zum Abspeichern der Kör­ permaße und/oder der errechneten Abmessungen auf einem Daten­ träger (22) aufweist, und daß eine Steuerung (40, 12) der nume­ risch gesteuerten Maschine (44, 46, 48) wenigstens eine Leseein­ heit (18) für den Datenträger (22) aufweist.
11. Anordnung nach einem der Ansprüche 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß die die Eingabe-/Erfassungsstation (10, 50) und die Steuerung (40) integriert in einem Gerät ausgebildet sind.
12. Anordnung nach einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuerung mit den numerisch gesteuerten Produktionsma­ schinen (44, 46, 48) über ein, insbesondere serielles, Bussystem (42) verbunden sind.
13. Verfahren zur Maßanfertigung von individuell angepaßten Ge­ genständen, wie z. B. Bekleidungsteilen oder Möbeln,
bei dem die Körpermaße einer Person in einer Eingabe- oder Er­ fassungsstation (10, 50) erfaßt werden,
aus den Körpermaßen in einer Recheneinheit (12) produktionsspe­ zifische Abmessungen des Gegenstandes berechnet werden,
Spezifikationsdaten des Gegenstandes - z. B. Stoffart und Gegen­ stand wie z. B. Hose, Kleid etc. - in einer Eingabeeinrichtung (14, 16) eingegeben werden,
und wenigstens eine numerisch gesteuerte Zuschneide- bzw. Pro­ duktionsmaschine (44, 46, 48) den Gegenstand in Übereinstimmung mit den errechneten Abmessungen und gegebenenfalls den eingege­ benen Spezifikationsdaten von einer Steuerung (12, 40) angesteu­ ert wird.
14. Verfahren nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Körpermaße und/oder die errechneten Abmessungen auf ei­ nem Datenträger (22) gespeichert der Datenträger in einem mit der Steuerung (12, 40) der Produktionsmaschine (44, 46, 48) ver­ bundenen Lesegerät (18) ausgelesen wird.
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