DE10040752A1 - Warenhaus mit einer zentralen Warenausgabe - Google Patents
Warenhaus mit einer zentralen WarenausgabeInfo
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Abstract
Um das Einkaufen in einem Warenhaus zu erleichtern, wird ein Verfahren zum Betrieb eines Warenhauses mit einer zentralen Warenausgabe vorgeschlagen, indem dem Kunden ein Kundenidentifier zugeordnet wird und der dadurch identifizierte Kunde weiter durch Betätigen einer dezentralen Zuordnungseinheit eine Ware auswählt, wobei Zuordnungsmittel einen der gewählten Ware entsprechenden Warenidentifier dem Kundenidentifier des Kunden zuordnen und dann der Kundenidentifier sowie der zugeordnete Warenidentifier an ein Warenlager weitergeführt wird, so dass die vom Kunden ausgewählte Ware an einer zentralen Warenausgabe bereitgestellt werden kann.
Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Betrieb eines Warenhauses mit
einer zentralen Warenausgabe, wobei der Kunde die Ware anhand von
Ansichtswaren auswählt und die ausgewählten Waren dem Kunden in
einer zentralen Warenausgabe bereitgestellt werden.
Warenhäuser existieren schon heute in den unterschiedlichsten Formen,
wobei sie in Größe und Angebot ihrer Waren erheblich differieren
können, angefangen von kleinen Familienbetrieben, welche zumeist in
Wohngebieten angesiedelt sind, bis hin zu großen Einkaufszentren,
welche immer häufiger aus den bevölkerungsintensiven Ballungsgebieten
ausgegliedert und über verkehrgünstige Anbindungen bequem zu
erreichen sind. In vielen konventionellen Warenhäuser wird dem Kunden
eine breite Auswahl an Waren angeboten, sodass ein Aufsuchen mehrerer
Geschäfte für ein Einkaufen von unterschiedlichen Waren oft nicht mehr
erforderlich ist.
Neben den Warenhäusern, welche dem Kunden eine breite Vielfalt an
Waren bereitstellen, existieren auch Warenhäuser, die sich speziell auf
einen Warentyp festgelegt haben.
Fast allen konventionellen Warenhäusern, insbesondere solchen, die
Waren des alltäglichen Gebrauchs anbieten, ist gemein, dass der Kunde
die gewünschte Ware selbst aus dem Vorratsregal entnimmt und in einen
Einkaufswagen bzw. einen Einkaufskorb platziert. Dabei ist der
Einkaufsbereich, in dem sich der Kunde aufhält, auch gleichzeitig der
Vorrats- bzw. Lagerbereich.
Möchte der Kunde eine größere Anzahl von Gegenständen kaufen, ist er
unweigerlich auf solche Transportmittel, wie ein Einkaufswagen bzw.
einen Einkaufskorb, angewiesen. Denn nur so lassen sich die
ausgewählten Waren in einem erträglichen Maße durch den gesamten
Einkaufsbereich mitführen.
In den meisten Warenhäusern ist die Bereitstellung solcher
Einkaufswagen mit dem Umstand verknüpft, dass für diese Bereitstellung
leihweise eine Münze in einer Vorrichtung des Einkaufswagens gesteckt
werden muss. Hierbei stellt die Verfügbarkeit einer solchen Münze für
den Kunden oft ein ärgerliches Hindernis dar, da meist eine solche Münze
nicht zur Hand ist. Nicht selten muss der Kunde dann zuerst zu einem
Kassenbereich im Warenhaus gehen, um dort sein Geld durch Mitarbeiter
des Warenhauses in passendes Münzgeld zu tauschen.
Unvorteilhaft ist ebenfalls die Tatsache, dass die angesprochenen
Einkaufswagen meist in zentralen Abstellbereichen gelagert sind und der
Kunde vor dem Einkaufen dort zuerst einen Einkaufswagen organisieren
muss, um diesen nach dem Einkaufen wieder dorthin abzustellen.
Für die Betreiber solcher Warenhäuser dagegen stellt der Diebstahl dieser
Einkaufswagen oder Einkaufskörbe häufig ein größeres Problem dar. Am
stärksten davon sind Warenhäuser betroffen, die noch zentral in
Wohnbebieten angesiedelt sind und bei welchen der Kunde den
Einkaufswagen oder den Einkaufskorb als Transportmittel bis nach Hause
benutzt.
Aber auch der eigentliche Gebrauch eines solchen Einkaufswagen stellt
für den Kunden eine Einschränkung in seiner Bewegungsfreiheit dar. Dies
wird umso offensichtlicher, je mehr Kunden sich in dem Einkaufsbereich
aufhalten und je mehr Waren in den Einkaufwagen eingeladen werden.
Bei großer Zuladung kann das Schieben und Rangieren für viele
Menschen zur lästigen Aufgabe werden.
Auch erscheint es oft lästig, die gewünschten Waren zuerst aus dem
Vorratsregal herauszunehmen und in den Einkaufswagen zu legen, um
diese Waren dann wieder an der Kasse auf ein Transportband zu legen
und nach dem Bezahlen der Ware diese wieder in den Einkaufswagen
zurücklegen zu müssen. Gerade zu den sogenannten Stosszeiten, z. B. vor
oder an den Wochenenden, bilden sich immer wieder lange
Warteschlangen vor den einzelnen Kassen. Diese können durch die
Aneinanderreihung einer Vielzahl von Einkaufswagen sehr rasch bis in
den eigentlichen Einkaufsbereich hineinragen und zusätzliche
Behinderungen während des Einkaufens hervorrufen.
Es existieren ebenso Warenhäuser, insbesondere Möbelhäusern, welche
meist große und sperrige Waren führen und dabei einen Großteil dieser
Waren nur noch als Anschauungsmodelle in dem Einkaufsbereich des
Kunden ausstellen. In diesen Warenhäusern nimmt der Kunden die Ware
nicht mehr direkt mit, sondern begibt sich in einen Bereich, in dem die
Ware nur noch exemplarisch als Anschauungsmodell ausgestellt wird.
Kommt es hierbei zur Auswahl und schließlich zu einem Kauf der Ware
durch den Kunden, muss dieser zuerst einem Verkäufer aufsuchen,
welcher dann dem Kunden durch Eingabe der entsprechenden Daten an
einem zentralen Terminalplatz den Kauf bestätigt. Der Kunde kann dann
mit einem entsprechenden Beleg zur Kasse gehen und dort die
ausgewählte Ware bezahlen, um dann schließlich an einer Warenausgabe
die gekaufte Ware in Empfang zu nehmen. Da der Kunde bei dieser Form
des Warenkaufs jedoch immer auf einen oder mehrere Mitarbeiter des
Warenhauses angewiesen ist, wirkt sich dies besonders zu Zeiten großen
Andranges negativ auf die zum Einkaufen benötigte Zeit aus.
Es ist somit Aufgabe vorliegender Erfindung, dem Kunden ein Einkaufen
in Warenhäusern zu erleichtern.
Als Lösung schlägt vorliegende Erfindung einerseits ein Verfahren zum
Betrieb eines Warenhauses mit einer zentralen Warenausgabe vor, in dem
ein Kundenidentifier an einen Kunden vergeben wird und der Kunde
durch Betätigen einer dezentralen Zuordnungseinheit eine Ware auswählt,
wobei Zuordnungsmittel einen der ausgewählten Ware entsprechenden
Warenidentifier dem Kundenidentifier des Kunden zuordnen. Der
Kundenidentifier sowie der zugeordnete Warenidentifier werden an ein
Warenlager weitergeführt, so dass die vom Kunden ausgewählte Ware an
einer zentralen Warenausgabe bereitgestellt werden kann.
Bei diesem erfindungsgemäßen Verfahren wird somit dem Kunden die
ausgewählte Ware an einer zentralen Warenausgabe bereitgestellt, so dass
der Kunde in vorteilhafter Weise die ausgewählten Waren nicht mehr
selbst sammeln und durch einen Einkaufsbereich tragen bzw.
transportieren muss.
Als weitere Lösung schlägt die Erfindung andererseits ein Warenhaus mit
einer zentralen Warenausgabe vor, welches Mittel zur
Kundenidentifikation, welche an einem Eingang zu einem Kundenbereich
angeordnet sind und einen Kundenidentifier für einen den
Eingangsbereich betretenden Kunden bereitstellen, Mittel zur
Warenidentifikation, welche dezentral in dem Kundenbereich angeordnet
sind und einen Warenidentifier für Ware bereitstellen, und
Zuordnungsmittel umfasst, welche dem Kundenidentifier die durch den
identifizierten Kunden über das Mittel zur Warenidentifikation
ausgewählten Warenidentifier zuordnen und welche den Kundenidentifier
sowie den zugeordneten Warenidentifier an ein Warenlager weiterführen,
so dass die vom Kunden Ware an der zentralen Warenausgabe
bereitgestellt werden kann.
Hierbei identifiziert sich der Kunde an dem Mittel zur
Kundenidentifikation am Eingang des Warenhauses vor dem Betreten des
Kundenbereiches. Dabei kann das Mittel zur Kundenidentifikation durch
ein Gerät dargestellt werden, welches kundenspezifische Merkmale
aufnehmen kann.
Diese Kundenidentifikation kann, wie es bei einigen großen
Warenhäusern heutzutage schon üblich ist, mittels einer Kundenkarte
und/oder aber auch direkt mittels einer Kreditkarte eines Kunden
erfolgen. Für diese Art der Identifizierung kann eine Leseeinheit für
Kredit- und/oder Kundenkarten, wie sie z. B. von Bankautomaten her
bekannt ist, an dem Mittel zur Kundenidentifikation vorgesehen sein.
Weitere technische Möglichkeiten zur Identifikation des Kunden können
jegliche Art von Chipkarten oder Magnetstreifenkarten bieten. Auch ein
Ein- bzw. Ablesen des Fingersprints eines Kunden oder das Einscannen
einer kundenspezifischen Augeniris kann eine zukunftsorientierte
Identifikationstechnik darstellen.
Jeder Kunde, der sich an dem Mittel zur Kundenidentifikation identifiziert
hat, bekommt während dieses Vorganges einen Kundenidentifier
zugewiesen, wobei der Kundenidentifier ein systeminterner
Zuordnungscode sein kann, dessen technische Realisierung exemplarisch
in einfacher Weise durch einen Zahlen- oder Buchstabencode oder durch
eine Verknüpfung dieser gestaltet werden kann. Ebenso kann als
Kundenidentifier beispielsweise auch unmittelbar die Kreditkartennummer
des Kunden bzw. die Kundenummer Verwendung finden.
Nach der Identifizierung des Kunden im Eingangsbereich hat dieser dann
Zutritt zu dem eigentlichen Kundenbereich, in welchem er die Waren
besichtigen und auswählen kann. Es ist auch denkbar, dass die
Kundenidentifikation dezentral bei jeder Warenidentifikation
vorgenommen wird, indem der Kunde dezentral jeweils seine
Kundennummer bzw. Kreditkartennummer angibt, was auch auf
elektronischem Wege geschehen kann. Nach der Kundenidentifizierung
steht dem Kunden die Ware exemplarisch und zwar in Form von
Ansichtsware zur Verfügung, so dass dadurch dem Kunden auch
weiterhin die Möglichkeit gegeben wird, die gewünschte Ware genau
anzuschauen und sorgfältig auszuwählen. Die Ansichtsware kann unter
anderem durch die Originalverpackung und/oder entsprechende
Abbildungen veranschaulicht werden.
Als Warenidentifier kann jede Maßnahme genutzt werden, um eine Ware
auf elektronischem bzw. informationstechnischem Weg zu identifizieren.
Dieses kann, genau wie der weiter oben beschriebene Kundenidentifier,
ein systeminterner Zuordnungscode sein, dessen technische Realisierung
ähnlich der des Kundenidentifiers gewählt sein kann. Auch kann hier für
eine Artikelnummer oder die Barcodenummer dieser Ware genutzt
werden.
Die Zuordnungsmittel ordnen nunmehr einen derartigen Warenidentifier
dem jeweiligen Kundenidentifier eines Kunden zu. Dieses kann
beispielsweise durch geeignete Tabellen geschehen, welche beispielsweise
für jeweils einen Kundenidentifier die jeweils zugeordneten
Warenidentifier enthalten. Andererseits kann ein entsprechender Pointer
vorgesehen sein, welcher von einem ausgewählten Warenidentifier zu
einem entsprechenden Kundenidentifier weist. Es versteht sich, dass auch
andere Maßnahmen, die eine entsprechende Zuordnung ermöglichen,
vorgesehen sein können.
Letztlich ist unerheblich, an welchem räumlichen Ort eine derartige
Zuordnung vorgenommen wird. Vorzugsweise kann dieses unmittelbar an
der dezentralen Zuordnungseinheit geschehen. Die dezentrale
Zuordnungseinheit kann beispielsweise in unmittelbarer Nähe der Ware
angeordnet sein, so dass der Kunde durch Betätigen dieser, in Warennähe
angeordneten Zuordnungseinheit seine entsprechende Wahl treffen kann.
Andererseits kann die dezentrale Zuordnungseinheit auch als portables
Gerät ausgebildet sein, welches vom Kunden mitgeführt wird und über
welches der Kunde jeweils seine Wahl treffen kann. Im letzteren Fall sind
die Zuordnungsmittel vorzugsweise in der portablen Zuordnungseinheit
vorgesehen, so dass beispielsweise in dieser portablen Zuordnungseinheit
eine entsprechende Tabelle, welche die vom Kunden ausgewählten Waren
in Form der Warenidentifier enthält, gespeichert ist und an das
Warenlager weitergeführt werden kann.
Die dezentrale Zuordnungseinheit kann beispielsweise aber auch noch
weitere Angaben zur Ware bereithalten, wie etwa Informationen zum
Preis, zu Verpackungseinheiten, Angebote, zur Verfügbarkeit, zum
Frische- und Haltedatum. Auch ein Display, beispielweise in Form eines
Touchscreens, an dem sich gezielt Informationen zu der Ware abrufen
lassen, kann zur dieser Zuordnungseinheit gehören, ebenso wie eine zur
Kommunikation dienliche Tastatur.
Die portable dezentrale Zuordnungseinheit kann vorteilhafterweise in
Form eines portablen Kommunikators ausgeführt sein, welcher
Informationen über einen an der entsprechenden Ware befindlichen
Warenidentifier empfangen bzw. ablesen kann. Die
Informationsübermittlung von der Ware aus kann beispielsweise über ein
Einscannen eines Barcodes oder etwa über den Empfang
elektromagnetischer Signale gewährleistet werden. Ebenfalls auf
elektromagnetischem Wege oder beispielsweise mit Ultraschall können
dann die von dem Kunden ausgewählten Warenidentifier gesammelt oder
einzeln von einem Kommunikator an das Warenlager weitergeführt
werden.
Zukunftsweisend kann auch ein Mobiltelefon als Zuordnungsmittel
Verwendung finden, mit dem dann auch gleichzeitig das Bezahlen der
Ware bequem zu realisieren wäre.
Hat der Kunde nun die gewünschte Ware ausgewählt, wird in einer ersten
Variante dem Kundenidentifier, welcher dem Kunden an dem Mittel zur
Kundenidentifikation zugeordnet wurde, ein der Ware entsprechender
Warenidentifier zugeordnet. Des weiteren wird der Kundenidentifier mit
dem zugeordneten Warenidentifier an das Warenlager weitergeführt,
damit dort die entsprechend ausgewählten Waren zusammengestellt
werden können.
Die Zuordnung der Warenidentifier zu dem entsprechenden
Kundenidentifier kann durch mehrere geeignete Verfahren gewährleistet
werden. Zum einen besteht die Möglichkeit, alle ausgewählten
Warenidentifier zuerst in einer Auswahlliste zu sammeln, um dann die
Liste mit einer abschließenden Bestätigung oder ähnlichem durch den
Kunden kompakt dem Kundenidentifier zugeordnet an das Warenlager
weiterzuführen. Dieses Verfahren hat den Vorteil, dass sich dem Kunde
bis zum Abschluss der Warenauswahl ohne weiteres die Möglichkeit
bietet, doch nicht gewünschte Waren wieder aus der Auswahlliste zu
löschen und eventuell andere Waren neu auszuwählen. Zur Realisierung
für die Erstellung und Bearbeitung der Auswahlliste kann jedes erdenklich
sinnvolle technische Verfahren angewendet werden. Zum anderen besteht
die Möglichkeit den Warenidentifier direkt nach der Auswahl einer Ware
einem entsprechenden Kundenidentifier zuzuordnen und an das
Warenlager weiterzuführen. Hierbei ergibt sich der Vorteil, dass die
Warenbereitstellung unmittelbar nach der Auswahl der Ware erfolgen
kann und somit genügend Zeit verbleibt, die Ware rechtzeitig, bis der
Kunde diese abholen möchte, bereitzustellen.
Insbesondere bei letzterer Ausführungsform können dezentrale
Eingabeeinrichtungen, die jeweils einer entsprechenden Ansichtsware
zugeordnet sind und Mittel zur Warenidentifikation umfassen, vorgesehen
sein. Durch Betätigen einer Eingabeeinrichtung kann ein Kunde einen
entsprechenden Zuordnungsprozess einleiten. Hierzu weist die
Eingabeeinrichtung, die beispielsweise ähnlich einem Preisschild
ausgestattet sein kann, entsprechende Kommunikationsmittel auf, die mit
einer entsprechenden Einrichtung zur Kundenidentifikation in geeigneter
Weise wechselwirken können, so dass beim Betätigen der
Eingabeeinrichtung über die Mittel zur Warenidentifikation ein
Warenidentifier dem entsprechenden Kundenidentifier zugeordnet werden
kann. Beispielsweise kann die Eingabeeinrichtung über eine Leseeinheit
für eine Kreditkarte oder Kundenkarte verfügen, so dass sich der Kunde
individuell an jeder Ware identifizieren kann. Hierbei kann die
Kundenkarte einerseits eine einmal ausgegebene eindeutige Kundenkarte
sein oder für jeden Einkauf bzw. Kunden, der das Warenhaus betritt, neu
vergeben werden. Eine Identifikation kann hierbei auch, wie es schon bei
der Identifizierung des Kunden über das Mittel zur Kundenidentifikation
beschrieben wurde, über einen Fingerprint des Kunden oder über das
Einscannen der Augeniris eines Kunden oder ähnliche Maßnahmen
geschehen. Ebenso kann diese Identifikation in jeder anderen sinnvollen
Form vorgenommen werden.
Vorzugsweise kann die Eingabeeinrichtung über eine interaktive
Kommunikationseinheit verfügen, weiche mit einer Tastatur oder einem
Touchscreen ausgestattet sein kann. Damit wird dem Kunden eine
individuelle Kommunikation mit dem Warenidentifikationsmittel
ermöglicht. Idealerweise kann dabei der Kunde Informationen über das
Produkt selbständig erfragen, wie etwa Preisangaben, Angaben über die
Verpackungseinheiten oder bestehende Angebote, die Verfügbarkeit
sowie Angaben über Frische- und Haltedatum. über die Tastatur lassen
sich gegebenenfalls auch eventuelle Korrekturenmaßnahmen zu vorher
getroffenen Kaufentscheidungen einleiten.
Anschließend an den Zuordnungsvorgang wird der Kundenidentifier mit
dem zugeordneten Warenidentifier an das Warenlager weitergeführt, so
dass dort die durch den Kunden ausgewählten Waren zusammengestellt
werden können.
Das Warenlager ist vorzugsweise vollständig von dem Kundenbereich
getrennt. Dadurch ergibt sich die Möglichkeit, neu angelieferte Ware
direkt sortiert in das Warenlager zu legen, ohne dass ein weiterer Räum-
oder Einsortierschritt im Kundenbereich notwendig wird. Hierbei kann
zum einen Personal zum Einsortieren der Ware in die Verkaufsregale
eingespart werden und zum anderen wird der Kunde bei seinem
Einkaufsgang nicht durch im Weg stehende Paletten oder leere, noch
nicht wieder befüllte Regale gestört. Auch das Verschmutzen des
Kundenbereiches durch eventuell hingefallene Ware, deren Verpackung
dabei beschädigt wurde, wird durch diese räumliche Trennung
vermieden.
Ein weiterer Vorteil betrifft den Kunden direkt. Da der Kunde die
gewünschten Waren nicht mehr selbst einsammeln und wie üblich in
einem Einkaufswagen durch den Einkaufsbereich zur Kasse zu führen
braucht, entfällt das mehrmalige Handling durch den Kunden im
Warenhaus.
Dabei kann das Warenlager vollständig automatisiert sein, so dass die
ausgewählten Waren über ein Lagerlogistiksystem gesammelt und
zusammengestellt werden können. Andererseits kann die automatische
Lagerlogistik lediglich dazu genutzt werden, entsprechende Anweisungen
und Aufträge an Lagerpersonal zu geben. Dieses automatisierte
Logistiksystem kann so angelegt sein, dass der aktuelle Warenbestand
automatisch registriert und bei Bedarf eine Warennachbestellung
selbstständig in die Wege geleitet werden kann. Die Organisation,
insbesondere auch das Zusammenstellen der ausgewählten Waren, kann
aber auch manuell durch Personal ausgeführt werden.
Darüber hinaus können für die jeweiligen Waren Verpackungsvor
schriften gespeichert und - gegebenenfalls - automatisch aufeinander
abgeglichen werden. Derartige Verpackungsvorschriften können
beispielsweise in einer bereits vorhandenen Produkt- bzw.
Warendatenbank entsprechend ergänzt werden. Diese
Verpackungsvorschriften können beispielsweise Informationen über die
Empfindlichkeit der Waren enthalten, so dass Konservenbüchsen
beispielsweise als unempfindlich, Verbundtüten für Getränke als
mittelmäßig empfindlich und Eier, Gemüse und Obst als sehr empfindlich
kategorisiert werden. Mittels derartiger Informationen kann dafür gesorgt
werden, dass empfindliche Waren nicht mit unempfindlichen bzw. sehr
harten Waren zusammen gepackt oder aber wenigstens die
unempfindlichen Waren unter den empfindlichen Waren in einer
Verpackung angeordnet werden. Ebenso können Informationen über den
Umfang und das Volumen der Waren sowie deren Gewicht vorgesehen
sein, so dass die Waren möglichst eng in vorgegebene Tütengrößen
gepackt bzw. dass geeignete Tütengrößen gewählt werden können. Es
versteht sich, dass eine derartige Verpackungsanweisung, die in einer
Datenbank während dem Verpacken von Waren eines Warenhauses auch
unabhängig von übrigen Merkmalen dieses Warenhauses vorteilhaft ist,
damit Waren, die für Kunden verpackt werden, Platz sparend verpackt
und sich damit vermeiden lässt, dass empfindliche Waren durch andere
Waren beschädigt werden.
Hat der Kunde alle gewünschten Waren ausgewählt, begibt er sich zu der
zentralen Warenausgabe, um dort die ausgewählten Waren in Empfang zu
nehmen. Es versteht sich, dass die Waren von der zentralen
Warenausgabe aus auch versandt werden können. Vorteilhafterweise kann
in der zentralen Warenausgabe auch der Kassenbereich angeordnet sein,
in welchem der Kunde die Ware bezahlen kann, bevor er dann die Waren
in Empfang nimmt.
Es ist aber auch denkbar, dass der Kassenbereich, zumindest teilweise,
entfällt und die Kosten der ausgewählten Ware unmittelbar nach einer
Abschlussbestätigung und durch Eingabe eines banküblichen Pins von
einem Konto des Kunden automatisch abgebucht werden.
Dabei kann die zentrale Warenausgabe in unterschiedliche
Warenausgabebereiche unterteilt sein, so dass jedem Kunden ein
bestimmter Bereich zugewiesen werden kann, in dem er seine Waren in
Empfang nehmen kann.
Denkbar ist aber auch, dass die Warenausgabe so gestaltet ist, dass der
Kunde die Ware, wie beispielsweise bei einem Drive-In-System, direkt
von seinem Fahrzeug aus in Empfang nimmt.
Um die Warenausgabe personalsparend gestalten zu können, kann in der
zentralen Warenausgabe vorteilhafterweise auch eine Verpackungsvor
richtung zum Verpacken der Waren angeordnet sein. Dies kann ebenfalls
vollautomatisch geschehen, falls dem der Ware zugeordnete
Warenidentifier, wie vorstehend beschrieben, eine entsprechende
Information zu dieser Ware zugeordnet ist. Diese Informationen können
über die Beschaffenheit der Ware Auskunft geben, beispielsweise ob es
sich um Glasware, Frischware oder etwa um Konservenware handelt oder
welches Gewicht, welches Volumen und welchen Umriss die Ware
aufweist. Somit kann dem Kunden eine sinnvolle Vorsortierung der
ausgewählten Waren geboten werden, so dass sich Waren beispielsweise
nicht gegenseitig beschädigen.
Um eine Kontrolle der ausgewählten Waren für den Kunden zu
erleichtern, können Mittel zur Ausgabe eines Belegzettels für die vom
Kunden ausgewählten Waren, wie eines Kassenzettels, vorgesehen sein,
welche Mittel zum Ausdruck wenigstens einer zu einer ausgewählten
Ware gehörigen Marke auf dem Belegzettel umfassen. Da der Kunde
durch den täglichen Umgang mit den Waren sowie durch die Werbung
einen Großteil der ihn betreffenden Marken, wie Warenzeichen, Labels,
Handelsnamen, Firmennamen, geschäftliche Bezeichnungen und
ähnliches, kennt, ist er hierdurch, da insbesondere seine visuelle
Wahrnehmung angeregt wird, in der Lage, den Belegzettel schneller und
für ihn einfacher zu überprüfen.
Es versteht sich, dass die Aufdruckmittel nicht nur einen geeigneten
Drucker, sondern auch geeignete Speichermedien umfassen können,
welche in der Lage sind, Marken, insbesondere auch graphisch
ausgestaltete Marken, zu speichern und in geeigneter Weise auf dem
Belegzettel anzuordnen. Es ist beispielsweise denkbar, dass den
jeweiligen Firmen ein bestimmter Speicherumfang, welcher einem
bestimmten Platzbedarf auf dem Belegzettel entspricht, zur eigenen
Gestaltung angeboten wird, so dass diese dort ihre Marken für den
Ausdruck hinterlegen können. Der hierfür notwendige Speicher kann über
alle denkbaren Maßnahmen den Aufdruckmitteln zur Verfügung gestellt
werden. Es versteht sich, dass eine derartige Datei bzw. ein derartiger
Speicher auch zentral, beispielsweise über Internet, entweder durch die
Firmen selbst oder durch eine Warenhauszentrale gepflegt werden
können.
Der Belegzettel kann kumulativ oder alternativ noch Angaben über die
Art der Verpackung, in welcher die Ware dem Kunden zur Verfügung
gestellt wird, wie beispielsweise eine Tütenbezeichnung, enthalten, so
dass eine Warenüberprüfung sowie entsprechende Vorsichtsmaßnahmen
bei der Behandlung von Tüten mit empfindlichen Waren vom Kunden
ohne weiteres durchgeführt werden können.
Weitere Vorteile, Ziele und Eigenschaften vorliegender Erfindung werden
anhand der Beschreibung anliegender Zeichnung dargestellt, in welcher
beispielhaft auf schematische Weise ein Verfahren zum Betrieb eines
Warenhauses mit einer zentralen Warenausgabe beschrieben ist. Hierbei
eigen:
Fig. 1 eine schematische Darstellung eines Warenhauses,
Fig. 2 eine schematische Darstellung des Einkaufsvorganges
sowie der hierbei durchgeführten Operationen bei dem
Warenhaus nach Fig. 1 und
Fig. 3 einen weiteren Einkaufsvorgang für ein etwas
abgewandeltes Warenhaus.
In einem Warenhaus 1 mit einer zentralen Warenausgabe 2 ist in einem
Eingangsbereich 3 eine Ausgabestation 4 mit einer Leseeinheit 5 für eine
Kredit- und/oder Kundekarte angeordnet. Die Ausgabeeinheit 4 stellt,
wenn eine Kredit- und/oder Kundenkarte in die Leseeinheit 5 eingegeben
wurde und die Kredit- bzw. Zahlungsfähigkeit des entsprechenden
Besitzers überprüft worden ist, einen portablen Kommunikator 6 bereit.
Dieser portable Kommunikator weist einerseits einen Scanner zum Lesen
von Barcodes sowie eine Anzeige zur Anzeige einer in diesem
Kommunikator 6 gespeicherten Tabelle, welche in der Lage ist, die
eingelesenen Barcodes zu speichern auf.
In einem Kundenbereich 7 sind Regalsysteme 8 mit Ansichtswaren 9
(lediglich exemplarisch dargestellt) und Anzeigeelementen 10 (lediglich
exemplarisch dargestellt) angeordnet. Die Anzeigeelemente 10 können
hierbei notwendige Informationen über die Waren, die nicht elektronisch
abgespeichert werden sollen, enthalten. In einer weiteren
Ausführungsform können die Anzeigeelemente 10 aktiv ausgebildet sein
und zentral angesteuert werden. Durch die zentrale Ansteuerung lässt sich
die Art der Anzeige der Anzeigeelemente, beispielsweise die
Preisanzeige, zentral variieren.
Darüber hinaus umfasst das Warenhaus 1 ein Warenlager 11, in welchem
Vorratsregale 12 angeordnet sind. In diesen Vorratsregalen 12 können die
Waren (nicht dargestellt) entsprechend einer Lagerlogistik verwaltet
werden. Exemplarisch ist ein Fördersystem 14, 15 dargestellt, mittels
welchen die Waren von dem Warenlager 11 zu einer Vorsortierung 16
transportiert werden. Hierbei ist die Lagerlogistik semiautomatisch
ausgebildet und umfasst eine Ausgabeeinheit 17, mittels welcher die
ausgewählten Waren dargestellt werden, so dass Lagerarbeiter diese
entsprechend zusammenstellen können. Von der Vorsortierung 16 aus
kann dann mittels Personal eine Endkontrolle durchgeführt sowie die
Waren geeignet verpackt werden. An der Warenausgabe 2 ist darüber
hinaus eine Kasse 18 vorgesehen, mittels welcher Kunden, die lediglich
eine Kundenkarte besitzen, ihre Rechnung begleichen können, während
Kreditkartenbesitzer lediglich eine Unterschrift abzugeben haben. Die
Kasse 18 wird darüber hinaus zur Ausgabe eines Belegs genutzt, anhand
dessen die zusammengestellten Waren kontrolliert werden können.
Darüber hinaus weist das Warenhaus 1 in der Nähe der zentralen
Warenausgabe 2 eine Rückgabestation 19 für die portablen
Kommunikatoren 6 auf, welche mit einem zentralen Rechner verbunden
ist. Eine derartige Verbindung besteht auch zwischen dem zentralen
Rechner 13 und der Ausgabestation 4 sowie der Ausgabeeinheit 17.
Beim Einkauf (Fig. 2) nimmt sich ein Kunde zunächst an der
Ausgabestation 4 einen Kommunikator 6 und gibt hierzu seine
Kundenkarte oder Kreditkarte in die entsprechende Eingabe 5. Bei diesem
Vorgang wird der Kundennummer bzw. Kreditkartennummer eine interne
Nummer des jeweiligen Kommunikators 6 als Kundenidentifier
zugeordnet. Gegebenenfalls kann auf eine Eingabe der Kunden- bzw.
Kreditkarte verzichtet werden und die Zuordnung von Kunden und der als
Kundenidentifier dienenden Kommunikatornummer bei der
Rückgabestation 19 erfolgen.
Der Kunde kann nunmehr im Kundenbereich 7 Waren 9 auswählen,
indem er sie mittels seines Kommunikators 6 durch Einlesen des Barcodes
dieser Waren 9 in eine Tabelle des Kommunikators 6 einliest und
einspeichert. Die Tabelle ist an dem Kommunikator 6 über eine Anzeige
und Cursortasten anzeig- und bearbeitbar, so dass der Kunde diese
Tabelle leicht korrigieren und überprüfen kann. Dieses kann insbesondere
am Ende des Einkaufs vorgenommen werden.
Mit Rückgabe des Kommunikators 6 an der Abgabestation 19 wird diese
Tabelle an die Ausgabe 17 weitergeleitet, so dass Lagerarbeiter die
entsprechenden Waren über das Fördersystem 14, 15 zu der
Vorsortierung 16 schicken können. Es versteht sich, dass auch ein
vollautomatisches Lager vorgesehen sein kann.
Während dessen wird an der Kasse 18 auch ein Kassenzettel ausgedruckt,
wobei die Reihenfolge der ausgedruckten Warenangaben derart gewählt
ist, dass eine die Waren verpackende Person Angaben über die
Packreihenfolge sowie Angaben, in welche Tüten die Waren verpackt
werden sollen, erhält. Während dieses Vorgangs kann der Kunde
gleichzeitig überprüfen, ob alle Waren in gewünschter Weise erhalten
worden sind. Danach braucht er lediglich den dem Kassenzettel
entsprechenden Betrag zu zahlen bzw. eine Unterschrift für eine
entsprechende Kreditkartenabbuchung zu leisten.
Es versteht sich, dass bei einer Variante dieses Warenhauses ein Barcode
oder eine einem Barcode ähnliche Ausgabemöglichkeit eines
Warenidentifiers auch an den Anzeigeelementen 10 vorgesehen sein kann,
so dass die Warenauswahl über ein Lesen dieser Anzeigelemente erfolgt.
Bei einer weiteren Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Warenhauses (Ablaufplan nach Fig. 3) sind die Anzeigelemente 10 in der
Lage, einen Kundenidentifikationschip oder einen ähnlichen
Informationsträger für einen Kundenidentifier, wie beispielsweise ein
Fingerprint oder eine Spracherkennung, zu lesen bzw. entgegenzunehmen
und eine entsprechende Information weiterzuleiten. Bei dieser
Ausführungsform nimmt der Kunde bei Kundenidentifikation
beispielsweise den Kundenidentifikationschip entgegen. Bei einer anderen
Variante kann dem Kunden über sein Fingerprint bzw. seine Sprache ein
Kundenidentifier vergeben werden. Mit dem Einkauf kann der Kunde
dann durch Betätigen der entsprechenden Anzeigeelemente 10 die
Ansichtswaren 9 auswählen. Die Eingabeeinrichtungen der
Anzeigeelemente 10 lesen dann jeweils den entsprechenden
Kundenidentifier des Kundenidentifikationschips oder entsprechende
Angaben über den Fingerprint bzw. die Sprache und führen diese
Informationen mit ihrem eigenen Warenidentifier zum Warenlager, wo
die entsprechende Waren für die Warenausgabe vorbereitet werden. Auf
diese Weise stehen die Waren unmittelbar mit Ende des Einkaufs für den
Kunden bereit.
Gleichzeitig werden die vom Kunden ausgewählten Warenidentifier in
einer Tabelle gespeichert, so dass - wie bereits vorstehend beschrieben -
ein Kassenzettel ausgedruckt werden kann, wenn der Einkauf beendet und
der Kundenidentifikationschip abgegeben wurde.
Claims (14)
1. Verfahren zum Betrieb eines Warenhaus mit einer zentralen
Warenausgabe, dadurch gekennzeichnet, dass in einem ersten
Schritt ein Kundenidentifier an einen Kunden vergeben wird, dass
in einem zweiten Schritt der Kunde durch Betätigen einer
dezentralen Zuordnungseinheit eine Ware auswählt, wobei
Zuordnungsmittel einen der ausgewählten Ware entsprechenden
Warenidentifier dem Kundenidentifier des Kunden zuordnen, und
dass in einem dritten Schritt der Kundenidentifier sowie der
zugeordnete Warenidentifier an ein Warenlager weitergeführt wird,
so dass die vom Kunden ausgewählte Ware an einer zentralen
Warenausgabe bereitgestellt werden kann.
2. Betriebsverfahren eines Warenhauses nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, dass die Warenidentifier in einer Auswahlliste
gesammelt werden und die Auswahlliste dem entsprechenden
Kundenidentifier zugeordnet und an das Warenlager weitergeführt
wird.
3. Betriebsverfahren eines Warenhauses nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, dass die Warenidentifier einzeln mit dem
zugeordneten Kundenidentifier an das Warenlager weitergeführt
werden.
4. Betriebsverfahren eines Warenhauses nach einem der vorherigen
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die ausgewählten Waren
vor der Ausgabe an den entsprechenden Kunden vorsortiert
werden.
5. Betriebsverfahren eines Warenhauses nach einem der vorherigen
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Warenlager und die
zentrale Warenausgabe mittels einer automatischen Lagerlogistik
verwaltet werden.
6. Warenhaus mit einer zentralen Warenausgabe, gekennzeichnet
durch Mittel zur Kundenidentifikation, welche in einem Eingang zu
einem Kundenbereich angeordnet sind und einen Kundenidentifier
für einen den Eingangsbereich betretenden Kunden bereitstellen,
Mittel zur Warenidentifikation, welche dezentral in dem
Kundenbereich angeordnet sind und einen Warenidentifier für Ware
bereitstellen, und Zuordnungsmittel, welche dem Kundenidentifier
die durch den identifizierten Kunden über das Mittel zur
Warenidentifikation ausgewählten Warenidentifier zuordnen und
welche den Kundenidentifier sowie den zugeordneten
Warenidentifier an ein Warenlager weiterführen, so dass die vom
Kunden ausgewählte Ware an der zentralen Warenausgabe
bereitgestellt werden kann.
7. Warenhaus mit einer zentralen Warenausgabe nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet, dass der Kundenbereich Ansichtswaren
umfasst, wobei jeweils eine Eingabeeinrichtung mit Mitteln zur
Warenidentifikation einer entsprechenden Ansichtsware zugeordnet
ist.
8. Warenhaus mit einer zentralen Warenausgabe nach einem der
Ansprüche 6 und 7, dadurch gekennzeichnet, dass das zentrale
Warenlager vom Kundenbereich räumlich getrennt ist.
9. Warenhaus mit einer zentralen Warenausgabe nach einem der
Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das
Zuordnungsmittel ein portabler Kommunikator ist, vorzugsweise
mit einer Scannereinheit, der Kommunikator den Kundenidentifier
aufweist und die Warenidentifier über den Kommunikator dem
Kundenidentifier zugeordnet werden.
10. Warenhaus mit einer zentralen Warenausgabe nach einem der
Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel zur
Warenidentifizierung eine interaktive Eingabeeinheit aufweisen.
11. Warenhaus mit einer zentralen Warenausgabe nach Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet, dass an den Mitteln zur
Warenidentifizierung eine Leseeinheit für eine Kredit- oder
Kundenkarte des Kunden angeordnet ist.
12. Warenhaus mit einer zentralen Warenausgabe nach einem der
Ansprüche 6 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass an den Mitteln
zur Kundenidentifikation eine Leseeinheit für eine Kredit- und
Kundenkarte des Kunden angeordnet ist.
13. Warenhaus mit einer zentralen Warenausgabe nach einem der
Ansprüche 6 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass in der
zentralen Warenausgabe eine Verpackungsvorrichtung zum
Verpacken der Waren angeordnet ist.
14. Warenhaus mit einer zentralen Warenausgabe nach einem der
Ansprüche 6 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass Mittel zur
Ausgabe eines Belegzettels für die vom Kunden ausgewählten
Waren vorgesehen sind, welche Mittel zum Ausdruck wenigstens
einer zu einer ausgewählten Ware gehörigen Marke auf dem
Belegzettel umfassen.
Priority Applications (3)
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|---|---|---|---|
| DE2000140752 DE10040752A1 (de) | 2000-08-19 | 2000-08-19 | Warenhaus mit einer zentralen Warenausgabe |
| AU2002212604A AU2002212604A1 (en) | 2000-08-19 | 2001-08-17 | Method for electronically ordering viewed goods in a warehouse comprising a central goods distribution system |
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|---|---|---|---|
| DE2000140752 DE10040752A1 (de) | 2000-08-19 | 2000-08-19 | Warenhaus mit einer zentralen Warenausgabe |
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