DE19946792A1 - Verfahren zur Ansteuerung einer Kraftstoffpumpe - Google Patents
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Abstract
Es werden Verfahren zur Ansteuerung einer Elektrokraftstoffpumpe 17 und/oder eines Druckregelventils 18 bei einem Motor beschrieben, bei denen die Ansteuerung noch bei Motorstillstand unmittelbar nach Betätigen des Zündschalters ZÜ erfolgt, wobei die Dauer der Ansteuerung der Elektrokraftstoffpumpe 17 und/oder des Druckregelventils 18 abhängig von einer weiteren Bedingung, beispielsweise der Vorglühzeit tv bei einem Dieselmotor gewählt wird. Im Startfall dauert die Ansteuerzeit so lange, bis die temperaturabhängige Vorglühzeit tv und zusätzlich eine wählbare Zeitspanne tEKP abgelaufen sind. Danach wird die Ansteuerung entweder beendet oder es erfolgt ein Übergang in die normale Ansteuerung für die EKP oder das DRV, wobei die Entscheidung abhängig von erkannten Motor-Drehzahlbedingungen erfolgt.
Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Ansteuerung einer
Kraftstoffpumpe bei einer Brennkraftmaschine mit den
Merkmalen des Anspruchs 1.
Die Elektrokraftstoffpumpe einer Brennkraftmaschine soll bei
einer gewünschten Inbetriebnahme der Brennkraftmaschine
möglichst schnell aktiviert werden, damit ausreichend
Kraftstoff zur Verfügung gestellt werden kann. Die
Zeitspanne zwischen der Ansteuerung und der beginnenden
Motordrehung soll allerdings nicht zu lang sein, damit nicht
versehentlich ein Motorzylinder im Stillstand bei defektem
Einspritzventil zu viel Kraftstoff erhält, wodurch der
sogenannte Dieselschlag ausgelöst würde. Die Festlegung der
Zeitspanne, während der die Elektrokraftstoffpumpe bei
Motorstillstand bestromt wird, darf aber auch nicht zu kurz
sein; sie muß zumindest länger sein, als die Vorglühzeit bei
Dieselmotoren.
Da mit abnehmender Umgebungstemperatur die Zeit zunimmt, die
zum Vorglühen bei Dieselmotoren benötigt wird, kann unter
Umständen die Elektrokraftstoffpumpe aufgrund der begrenzten
Zeitspanne für die Bestromung bereits abgeschaltet sein. In
diesem Fall kann eine signifikante Verlängerung der
Startzeit des Motors verursacht werden, da die
Elektrokraftstoffpumpe aufgrund weiterer
Sicherheitsmaßnahmen erst nach Überschreiten einer
vorgebbaren Schwelle für die Motordrehzahl wieder
eingeschaltet wird. Bei Common-Rail-Systemen kann die
Hochdruckpumpe erst den für die Einspritzungen benötigten
Raildruck aufbauen, wenn die Elektrokraftstoffpumpe wieder
eingeschaltet ist. Diese Wiedereinschaltung ist jedoch erst
dann möglich, wenn der Motor durch den Anlasser auf eine
Mindestdrehzahl, die für das Wiedereinschalten der
Elektrokraftstoffpumpe nötig ist, gebracht wurde. Die dafür
benötigte Zeit verlängert den Startvorgang beträchtlich.
Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, die Verlängerung
der Startzeit zu verhindern, ohne daß die Zeitspanne der
Bestromung der EKP zu sehr ausgedehnt werden muß.
Das erfindungsgemäße Verfahren mit den Merkmalen des
Anspruchs 1 hat den Vorteil, daß die Elektrokraftstoffpumpe
bei Motorstillstand nur eine verhältnismäßig kurze Zeit
bestromt werden muß und daß gleichzeitig sichergestellt
wird, daß die Bestromung nicht endet, bevor die zum Vorglühen
benötigte Zeit abgelaufen ist. Erzielt wird dieser Vorteil,
indem die Ansteuerung der Elektrokraftstoffpumpe mit der
Vorglühzeit gekoppelt wird und diese Kopplung insbesonders
so gewählt wird, daß die Elektrokraftstoffpumpe wenigstens
so lange angesteuert bzw. bestromt wird, bis die Vorglühzeit
und gegebenenfalls eine zusätzliche Zeitspanne abgelaufen
sind. Damit wird eine Vorförderung von Kraftstoff erreicht,
die beim Start ein Ausreichen der Versorgung mit Kraftstoff
sicherstellt. Vorteilhafterweise wird das Druckregelventil
(DRV) in der selben Weise vom Steuergerät des Fahrzeugs
angesteuert, wie die Elektrokraftstoffpumpe (EKP).
Weitere Vorteile der Erfindung werden durch die in den
Unteransprüchen angegebenen Maßnahmen erzielt. Dabei ist es
beispielsweise vorteilhaft, die Kopplung mit der Vorglühzeit
so durchzuführen, daß das anliegende Spannungssignal, z. B.
von Klemme Kl.15 als Kriterium für ein gewünschtes Vorglühen
gewählt wird.
Besonders vorteilhaft ist, die Vorförderung von Kraftstoff
zusätzlich von einer Erkennung eines Defektes, insbesonders
eines Lecks im Kraftstoffpfad bzw. im
Kraftstoffversorgungssystem abhängig zu machen und die
Vorförderung zu unterdrücken, wenn in einem der
vorausgegangenen Fahrzyklen ein solcher Defekt erkannt und
in einen Fehlerspeicher eingetragen wurde.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung
dargestellt und werden in der nachfolgenden Beschreibung
näher erläutert. Fig. 1 zeigt dabei, teilweise nur
schematisch, die für das Verständnis der Erfindung
wesentlichen Komponenten eines Kraftstoff-Einspritzsystems
einer Brennkraftmaschine und die Fig. 2 und 3 jeweils ein
Ausführungsbeispiel für ein erfindungsgemäßes
Ansteuerverfahren für die Elektrokraftstoffpumpe oder das
Druckregelventil.
In Fig. 1 sind die erfindungswesentlichen Bestandteile
eines Kraftstoff-Einspritzsystems, beispielsweise eines
Common-Rail-Systems bei einer Diesel-Brennkraftmaschine
dargestellt. Mit 10 ist dabei das sogenannte Common-Rail
bezeichnet, das mit dem Hochdruckspeicher 11 in Verbindung
steht und den Kraftstoff den Einspritzventilen 12, 13, 14
und 15 zuführt. Vom Kraftstoffördersystem ist lediglich die
Hochdruckpumpe 16 und die Elektrokraftstoffpumpe 17
dargestellt, die den Kraftstoff aus dem Tank fördert und der
Hochdruckpumpe 16 zuführt.
Die Regelung des Raildruckes erfolgt mittels eines
Druckreglers 18, der beispielsweise der Hochdruckpumpe 16
zugeordnet ist. Generell kann der Druck auch über ein an
geeigneter Stelle angeordnetes Druckregelventil geregelt
werden. Die Ansteuerung des Druckreglers wird durch ein
elektronisches Steuergerät 19 vorgenommen. Das Steuergerät
19, dem eine Vielzahl von für den Betrieb der
Brennkraftmaschine benötigten Daten zugeführt werden, die
mittels geeigneter Sensoren 20 gewonnen werden, aktiviert
das elektrische Vorglühen der Glühkerzen. Eine Glühkerze 21
ist beispielhaft als elektrischer Widerstand dargestellt.
Die Ansteuerung bzw. die Spannungsversorgung für die
Elektrokraftstoffpumpe, das Druckregelventil das Vorglühen
der Glühkerzen 21 wird vom Steuergerät 19 bzw. von einem mit
dem Steuergerät 19 in Verbindung stehenden
Glühzeitsteuergerät 22 veranlaßt, sobald erkannt wird, daß
ein Fahrzeugstart erfolgen soll. Die Vorförderung der
Kraftstoffpumpe, die dann beginnt, geht bei regulärem
Betrieb nach dem Erreichen vorgebbarer Kriterien in die
Hauptförderung über, näheres dazu wird in Verbindung mit der
Beschreibung der Ausführungsbeispiele angegeben.
Durch eine Kopplung der Ansteuerung der
Elektrokraftstoffpumpe an die Vorglühzeit soll in allen
Fällen sichergestellt werden, daß die Elektrokraftstoffpumpe
17 nicht abgeschaltet wird, bevor die Vorglühzeit abgelaufen
ist. In einer erweiterten Ausführung der Erfindung wird
sichergestellt, daß die Elektrokraftstoffpumpe nicht vor
Ablauf der Vorglühzeit und einer zusätzlichen vorgebbaren
Zeitspanne abgeschaltet wird. Da die Vorglühzeit
temperaturabhängig ist, ist auch die EKP-Ansteuerung
zeitabhängig. Bei niederen Umgebungstemperaturen ist die
Vorglühzeit länger, als bei hohen Umgebungstemperaturen. Dies
gilt mit der erfindungsgemäßen Kopplung auch für die EKP- bzw.
DRV-Ansteuerung. Da jedoch die Viskosität des
Dieselkraftstoffs bei tiefen Temperaturen geringer ist, als
bei hohen Temperaturen, wird sichergestellt, daß bei
defektem Einspritzventil bei niederen Temperaturen und zähem
Kraftstoff kein unerwünschtes Befüllen eines Motorzylinders
eintritt. Ein Dieselschlag ist somit auch bei langer
Vorglühzeit und damit langer Bestromung der
Elektrokraftstoffpumpe nicht zu befürchten, da bei niederen
Temperaturen ein Dieselschlag weniger zu befürchten ist.
Bei hohen Temperaturen ist die Vorglühzeit und somit auch
die Ansteuerzeit kurz, und die dann höhere Viskosität des
Kraftstoffs kann ebenfalls nicht zur ungewollten
Zylinderbefüllung führen.
Ein erstes erfindungsgemäßen Verfahren zur Ansteuerung einer
Kraftstoffpumpe ist in Fig. 2 dargestellt. Dieses Verfahren
läuft beispielsweise in einem Prozessor des Steuergerätes 19
ab. Dabei wird die Elektrokraftstoffpumpe (EKP) 17 und/oder
das Druckregelventil (DRV) 18, mit dem der Kraftstoffdruck
geregelt wird, nach der Betätigung des Zündschalters ZÜ
(Kl.15 ein) ebenso wie die Vorglüheinrichtung (Glühkerze)
durch Anlegen einer Spannung eingeschaltet, wobei das
Anlegen der Spannung noch bei Motorstillstand erfolgt
(Schritt S1 in Fig. 2). Die Information, daß der
Zündschalter ZÜ betätigt wird, wird dem Steuergerät 19 und
bzw. dem Glühzeitsteuergerät 22 über entsprechende
Verbindungen mitgeteilt, und das betreffende Steuergerät gibt
die erforderlichen Ansteuersignale ab.
Zur Einschalterkennung und damit auch zur Erkennung des
Beginns der Vorglühzeit wird beispielsweise die Spannung an
Klemme Kl.15 ausgewertet und sofern eine vorgebbare
Spannungsbedingung erfüllt ist, wird erkannt, daß der Motor
gestartet werden soll. Im Gegensatz zu herkömmlichen
Elektrokraftstoffpumpenansteuerungen, bei denen eine feste
Zeit nach der Einschalterkennung die Elektrokraftstoffpumpe
17 und/oder das Druckregelventil 18 wieder abgeschaltet
wurden und damit die Vorförderung beendet wurde, sofern der
Motor nicht gestartet wurde, wird erfindungsgemäß diese
vorgebbare Zeit tEKP erst dann gestartet, wenn die
Vorglühzeit tv abgelaufen ist. Die Zeit für die Vorförderung
setzt sich also zusammen aus der Vorglühzeit tv und der
vorgegebenen Zeit tEKP. Nach Ablauf dieser Zeit wird die
Vorförderung beendet, und die EKP wird entweder ausgeschaltet
oder geht in den normalen Betrieb über. In Schritt 52 wird
dabei geprüft, ob die Zeitspanne tein seit der
Einschalterkennung und damit seit dem Beginn der Vorglühzeit
tv und damit auch dem Beginn der Vorförderung größer ist, als
eine Zeit, die der Summe aus der vorgebbaren Einschaltdauer
der Elektrokraftstoffpumpe tEKP und der Vorglühzeit tv
entspricht. Ist diese Bedingung erfüllt oder ist eine
vorgebbare Maximalzeit tmax überschritten, wird die
Elektrokraftstoffpumpe 17 bzw. das Druckregelventil 18 im
Schritt S3 ausgeschaltet; andernfalls werden sie weiter mit
Spannung versorgt.
Daß ein Start der Brennkraftmaschine tatsächlich erfolgt
ist, kann durch Auswertung der Drehzahl n des Motors bzw.
der Brennkraftmaschine erkannt werden. Falls die Drehzahl n
einen vorgebbaren Mindestwert nmin überschreitet, wird die
Ansteuerung bzw. die Spannungsversorgung für die
Elektrokraftstoffpumpe 17 bzw. das Druckregelventil 18
fortgesetzt; diese Überprüfung erfolgt im Schritt S4. Wenn
die aktuelle Drehzahl n diese Bedingung erfüllt, bleiben die
Elektrokraftstoffpumpe 17 und das Druckregelventil 18 noch
aktiv (S5).
An den Schritt S5 anschließend wird geprüft, ob die Zeit tn0
seit dem erkannt wurde, daß die Drehzahl gleich Null ist,
größer ist als die Zeit tEKP. Ist dies der Fall, wird die
Ansteuerung für die EKP bzw. das DRF beendet. Ist bei
abgeschalteter EKP die Drehzahl n größer als nmin, wird die
EKP wieder eingeschaltet (Schritt 6). Im Schritt S7 werden
nach Ablauf der Vorglühzeit verschiedene
Drehzahluntersuchungen durchgeführt, die erkennen lassen,
ob eine weitere Bestromung der EKP erforderlich ist oder ob
der Motor nicht eingeschaltet wurde.
Falls die Drehzahl n gleich Null bleibt, wird erkannt, daß
kein Start erfolgt ist, und die Ansteuerung der EKP bzw. des
DRV wird beendet. Falls erkannt wird, daß die Drehzahl n
größer als der Minimalwert nmin ist, wird die Ansteuerung
für die Vorförderung der EKP nach Ablauf der Vorglühzeit tv
und der Zeit tEKP zwar beendet; es beginnt dann aber der
normale Betrieb, und die EKP bzw. das DRV werden weiterhin
angesteuert.
Da die Vorglühzeit tv bei tiefen Temperaturen lang und bei
hohen Temperaturen kurz ist, besteht nicht die Gefahr, daß
das Druckregelventil dort mangels Kraftstoffkühlung
durchbrennt, und es besteht auch nicht die Gefahr, daß ein
Zylinder bei permanent geöffnetem Injektor volläuft. Dies
gilt auch für hohe Temperaturen, da dann die Vorglühzeit
kurz ist und somit bei unterbleibendem Start auch die
Bestromung der Elektrokraftstoffpumpe 17 und des
Druckregelventils 18 nur kurz ist.
Das in Fig. 3 dargestellte Ausführungsbeispiel beschreibt
ein Verfahren zur Ansteuerung der EKP, das noch bei
Motorstillstand beginnt. Zusätzlich zum Verfahren nach Fig.
2 wird eine Fehlererkennung durchgeführt. Bei erkanntem
Fehler wird dann eine EKP- bzw. DRV-Ansteuerung durchgeführt,
die den Fehler berücksichtigt. Bei diesem Verfahren, das
sich nur anfangs vom Verfahren nach Fig. 2 unterscheidet,
unterbleibt die Vorförderung von Kraftstoff, wenn ein Fehler
im aktuellen Fahrzyklus (neu) erkannt wird (FN) oder wenn
ein in einem vorausgegangenen Fahrzyklus aufgetretener
Defekt im Kraftstoffpfad erkannt und im Fehlerspeicher
eingetragen wurde (Fehlereing.). Schritt FS1 bezeichnet die
Fehlererkennung. In diesem Fall entfällt der Schritt S1
teilweise; es erfolgt zwar ein Vorglühen, aber keine
Vorförderung, und die EKP bzw. das DRV bleiben zunächst
ausgeschaltet, bis erkannt wird, daß die Motor-Drehzahl
einen Mindestwert nmin überschreitet und daß die Zündung
eingeschaltet ist (Klemme Kl.15-Signal oder zusätzlich Kl.50-
Signal ist vorhanden). Danach wird auch bei eingetragenem
Fehler die EKP eingeschaltet, da sichergestellt ist, daß
eine Inbetriebnahme des Motors erfolgen soll (Schritt S5),
und die Hauptförderung der EKP beginnt. Wenn im Schritt S4
erkannt wird, daß n < nmin bzw., daß der zuvor erkannte Fehler
nicht mehr vorhanden ist (FNAV), bleiben das
Druckregelventil und die Elektrokraftstoffpumpe aktiviert.
Die Hauptförderung kann auch zusätzlich in Verbindung mit
dem Kl.50-Signal gestartet werden, und beginnen sofern das
Signal Kl.50 = 1 vorliegt. Die Förderung von Kraftstoff endet
entweder beim Erkennen eines neu aufgetretenen Fehlers, der
ein Abstellen des Motors erfordert, oder wenn das Zündsignal
(Signal an Kl.15 = 0) verschwindet.
Als Fehler kann beispielsweise eine Leckage im
Niederdruckteil des Kraftstoffversorgungssystems auftreten.
Um im Falle einer solchen Leckage den Kraftstoff nicht ins
Freie zu pumpen, entfällt die Vorförderung, sofern ein
solcher Fehler in einem vorherigen Fahrzyklus erkannt wurde.
Die Erfindung wurde für die Verknüpfung der Vorförderung von
Kraftstoff bei einem Dieselmotor mit dem Vorglühen der
Glühkerzen beschrieben; sie ist aber nicht darauf
beschränkt. Grundsätzlich kann die Vorförderung von
Kraftstoff auch bei andern Motoren mit entsprechenden
Bedingungen gekoppelt werden; beispielsweise kann die Dauer
der Vorförderung abhängig von einer gemessenen Temperatur
(z. B. Kraftstoff- oder Umgebungstemperatur) usw. vorgenommen
werden.
Claims (8)
1. Verfahren zur Steuerung einer Kraftstoffpumpe und/oder
eines Druckregelventils bei einer Brennkraftmaschine, bei
dem noch bei Stillstand der Brennkraftmaschine bei
erwartetem Start eine Vorförderung von Kraftstoff erfolgt
und die Kraftstoffpumpe und/oder das Druckregelventil
angesteuert wird und die Ansteuerung wenigstens eine
vorgebbare Zeitspanne andauert, dadurch gekennzeichnet, daß
die Länge der Zeitspanne (tein) abhängig von einer weiteren
Bedingung, insbesonders der Vorglühzeit (tv) für die
Glühkerzen bei einer Dieselbrennkraftmaschine gewählt wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Mindestdauer der Ansteuerung gleich der Vorglühdauer
(tv) oder gleich der Vorglühdauer plus einer zweiten
vorgebbaren konstanten Zeitdauer (tEKP) ist.
3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß
die zweite Zeitdauer (tEKP) in Abhängigkeit von vorgebbaren
Bedingungen wählbar und/oder veränderbar ist.
4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß eine maximale Ansteuerdauer
(tein) vorgegeben wird, bei deren Erreichen die Ansteuerung
der Elektrokraftstoffpumpe (18) und/oder des
Druckregelventils (19) und damit die Vorförderung beendet
wird und gegebenenfalls ein Übergang in den normalen
Betriebszustand erfolgt.
5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Starterkennung und die
Erkennung des Vorglühens durch Auswertung der jeweils
anliegenden Spannung erfolgt.
6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß zusätzlich eine Auswertung der
Drehzahl der Brennkraftmaschine erfolgt und daß abhängig vom
Erreichen vorgebbarer Drehzahlwerte auf die Ansteuertung der
Kraftstoffpumpe und/oder des Druckregelventils eingegriffen
wird und diese gegebenenfalls beendet wird und daß bei
Erreichen einer Drehzahl Null nach Ablauf der Zeitspanne
(tein) oder nach zuvor durchgeführtem regulärem Betrieb der
Brennkraftmaschine eine Abschaltung der Ansteuerung der EKP
bzw. des DRV erfolgt.
7. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Vorförderung verhindert
wird, sofern in einem Fehlerspeicher ein Defekt im
Kraftstoffversorgungssystem eingetragen ist oder dieser
Fehler noch aktuell anliegt.
8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß
während des Betriebes der Brennkraftmaschine eine
Defekterkennung für das Kraftstoffversorgungssystem erfolgt
und insbesonders eine Erkennung einer Niederdruckleckage
erfolgt, daß ein erkannter Defekt in den Fehlerspeicher
eingetragen und bei der nächsten Inbetriebnahme
berücksichtigt wird.
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Legal Events
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| 8141 | Disposal/no request for examination |