DE19936538A1 - Kraftfahrzeugdach - Google Patents
KraftfahrzeugdachInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Dach eines Kraftfahrzeuges, insbesondere eines Personenkraftwagens, mit einer Dachöffnung, die bezüglich der Fahrzeugquerrichtung mittig angeordnet ist und mit Verschlußmitteln zum Öffnen und Schließen der Dachöffnung. DOLLAR A Um bei einem derartigen Dach den Komfort bei geöffneter Dachöffnung hinsichtlich eines möglichst ungestörten freien Blicks nach oben zu verbessern, wird vorgeschlagen, daß die Verschlußmittel zumindest ein paar Dachelemente aufweisen, die jeweils in Fahrzeugquerrichtung zwischen einer Offenstellung, in der das jeweilige Dachelement einen zugeordneten Teil der Dachöffnung freigibt und von einem an die Dachöffnung angrenzenden Dachsegment bedeckt ist, und einer Schließstellung verstellbar angeordnet sind, in der das jeweilige Dachelement den zugeordneten Dachöffnungsteil verschließt, wobei die Dachelemente eines Dachelementepaares in ihrer Schließstellung mittig zur Fahrzeugquerrichtung aneinandergrenzen.
Description
Die Erfindung betrifft ein Dach eines Kraftfahrzeuges,
insbesondere eines Personenkraftwagens, mit den Merkmalen des
Oberbegriffes des Anspruchs 1.
Ein derartiges Kraftfahrzeugdach ist beispielsweise aus der
DE 195 34 288 C1 bekannt und weist eine Dachöffnung auf, die
bezüglich der Fahrzeugquerrichtung mittig angeordnet ist,
wobei Verschlußmittel, beispielsweise in Form eines
lichtdurchlässigen Deckels, zum Öffnen und Schließen der
Dachöffnung vorgesehen sind. Dieser Deckel wird zum Öffnen der
Dachöffnung in Fahrzeuglängsrichtung nach hinten verstellt, so
daß der in seine Öffnungsposition verstellte Deckel im Bereich
eines in Fahrzeuglängsrichtung nach hinten an die Dachöffnung
anschließenden Dachsegmentes untergebracht werden muß. Dies
hat zur Folge, daß sich eine herkömmliche Dachöffnung
lediglich oberhalb der vorderen Sitzreihe erstreckt. Es
besteht jedoch das Bedürfnis, auch den hinteren Sitzreihen
eine Dachöffnung zur Verfügung zu stellen.
Bei einem größeren Fahrzeug, wie z. B. bei einem Kleinbus oder
bei einem sogenannten "Van", besteht ebenfalls der Wunsch,
eine möglichst große Dachöffnung zur Verfügung zu stellen, die
mit entsprechenden Verschlußmitteln verschlossen werden kann.
Die Erstreckung der Dachöffnung in Fahrzeuglängsrichtung ist
auch hier durch den Raumbedarf des Deckels in seiner
Öffnungsposition begrenzt. Außerdem ergeben sich bei besonders
großen Dachöffnungen Schwierigkeiten hinsichtlich der
Stabilität des Deckels.
Aus der DE 41 29 850 C1 ist es bekannt, mehrere Dachöffnungen
auszubilden, die jeweils ein separates Dachelement zum Öffnen
und Verschließen aufweisen. Auf diese Weise ist es möglich,
oberhalb jeder Sitzreihe eine Dachöffnung vorzusehen. Jedoch
können diese Dachelemente zum Öffnen der Dachöffnungen nicht
mehr in Fahrzeuglängsrichtung verstellt werden. Da die
gezeigten Dachelemente nur ausstellbar sind, kann die
zugehörige Dachöffnung nicht vollständig freigegeben werden.
Aus der DE-PS 11 50 892 ist es bekannt, im Bereich einer
Seitentür am Seitenrand des Daches eine Dachöffnung
auszusparen, die mit Verstellmitteln geöffnet oder geschlossen
werden kann, die in Fahrzeugquerrichtung verstellbar
angeordnet sind. Zum Öffnen dieser seitlichen Dachöffnung wird
das entsprechende Dachelement unter ein feststehendes
Dachsegment verstellt, das mittig zur Fahrzeugquerrichtung
angeordnet ist. Das in der Dachmitte verbleibende Dachsegment
ist jedoch relativ breit und stört die freie Sicht nach oben.
Aus der DE-OS 28 48 094 ist ein Fahrzeugdach bekannt, das
ebenfalls am Seitenrand ausgesparte Dachöffnungen enthält,
wobei die zugeordneten Dachelemente zum Öffnen und
Verschließen der jeweiligen Dachöffnung als Lamellenjalousie
ausgebildet sind. Auf diese Weise kann das in der Dachmitte
verbleibende, störende Dachsegment relativ klein ausgebildet
werden.
Die vorliegende Erfindung beschäftigt sich mit dem Problem,
ein Kraftfahrzeugdach der eingangs genannten Art anzugeben,
das bei geöffneter Dachöffnung einen möglichst ungestörten,
freien Blick nach oben ermöglicht.
Dieses Problem wir erfindungsgemäß durch ein Kraftfahrzeugdach
mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
Die Erfindung beruht auf dem allgemeinen Gedanken, zum Öffnen
und Verschließen der Dachöffnung wenigstens ein paar
Dachelemente vorzusehen, wobei sich einander zugewandte
Längskanten dieser Dachelemente beim Öffnen der Dachöffnung
voneinander entfernen und zwischen sich die Dachöffnung
freigeben. Auf diese Weise wird eine in der Dachmitte
angeordnete Dachöffnung ausgebildet, die sich in
Fahrzeuglängsrichtung grundsätzlich über die gesamte Dachlänge
erstrecken kann. Die geöffnete Dachöffnung ermöglicht einen
ungestörten, freien Blick nach oben und erhöht dadurch den
Fahrzeugkomfort. Vorzugsweise sind die Dachelemente und
insbesondere an die Dachöffnung angrenzende Dachsegmente aus
einem durchscheinenden Material, z. B. aus Glas, hergestellt.
Weitere wichtige Merkmale und Vorteile des erfindungsgemäßen
Kraftfahrzeugdaches ergeben sich aus den Unteransprüchen, aus
den Zeichnungen und aus der zugehörigen Figurenbeschreibung
anhand der Zeichnungen.
Es versteht sich, daß die vorstehend genannten und die
nachstehend noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in der
jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen
Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar sind, ohne den
Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
Bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den
Zeichnungen dargestellt und werden in der nachfolgenden
Beschreibung näher erläutert.
Es zeigen, jeweils schematisch,
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht von oben auf ein
Fahrzeug, das mit einem Dach nach der Erfindung
ausgestattet ist,
Fig. 2 eine Draufsicht auf eine Variante des
Kraftfahrzeugdaches nach der Erfindung,
Fig. 3 eine Draufsicht wie in Fig. 2, jedoch einer anderen
Ausführungsform,
Fig. 4 einen Querschnitt durch einen Bereich eines
erfindungsgemäßen Kraftfahrzeugdaches bei
verschlossener Dachöffnung und
Fig. 5 einen Querschnitt wie in Fig. 4, jedoch bei
teilweise geöffneter Dachöffnung.
Entsprechend Fig. 1 weist ein Fahrzeug 1, das beispielsweise
als Van oder Kleinbus ausgebildet ist, ein Dach 2 auf, das
einen am Umfang des Daches 2 umlaufenden Tragrahmen 3
aufweist. Das Dach 2 ist vorzugsweise als Dachmodul
ausgebildet und kann als komplette Baugruppe am Fahrzeug 1
montiert werden. Durch die modulare Bauweise des Daches 2 kann
das Fahrzeug 1 insbesondere mit verschiedenen Dächern 2
ausgestattet sein, so daß das der Erfindung zugrundeliegende
Dach 2 beispielsweise als Sonderausstattung am Fahrzeug 1
anstelle eines herkömmlichen Kraftfahrzeugdaches montiert
werden kann.
Der Tragrahmen 3 des Kraftfahrzeugdaches 2 besteht bezüglich
der Fahrtrichtung aus einem vorderen Querträger 4, einem
hinteren Querträger 5, einem linken äußeren Längsträger 6 und
aus einem rechten äußeren Längsträger 7. Die Längsträger 6 und
7 und die Querträger 4 und 5 sind starr miteinander verbunden,
so daß der Tragrahmen 3 eine selbsttragende Struktur
ausbildet. Zwischen dem vorderen Querträger 4 und dem hinteren
Querträger 5 sind drei weitere Querträger 8, 9 und 10
angeordnet, die an ihren Enden jeweils an den äußeren
Längsträgern 3 und 6 befestigt sind. Die genannten Querträger
8, 9 und 10 bilden am Kraftfahrzeugdach 2 zwei
aneinandergrenzende Längsabschnitte 11 und 12 aus, die in Fig.
1 durch geschweifte Klammern gekennzeichnet sind. Im Bereich
dieser Längsabschnitte 11 und 12 enthält das Dach 2 eine
Dachöffnung 13, die in Fahrzeuglängsrichtung durch die
Querträger 8 und 10 und in Fahrzeugquerrichtung durch
Längsträger 14 und 15 begrenzt ist. Die letztgenannten
Längsträger 14 und 15 sind an ihren Enden mit den Querträgern
8 und 10 verbunden, ebenso können die Längsträger 14 und 15
mit dem weiteren mittleren Querträger 9 verbunden sein, der
die Längsabschnitte 11 und 12 trennt.
In der in Fig. 1 gezeigten Ausführungsform ist ein weiterer
Längsträger 16 vorgesehen, der sich bezüglich der
Fahrzeugquerrichtung mittig angeordnet ist und sich in
Fahrzeuglängsrichtung erstreckt. Der mittlere Längsträger 16
ist mit den die Dachöffnung 13 begrenzenden Querträgern 8 und
10 und vorzugsweise auch mit dem die Längsabschnitte 11 und 12
trennenden Querträger 9 verbunden. Bei der in Fig. 1
dargestellten Variante sind sowohl der mittlere Längsträger 16
als auch der mittlere Querträger 9 als starre, fest eingebaute
Träger ausgebildet.
Durch die Längsträger 6, 7, 14, 15, 16 und die Querträger 4,
5, 8, 9, 10 wird das Dach 2 im Bereich der Dachöffnung 13 in
Dachelemente 17, 18, 19, 20 und in an die Dachöffnung 13
angrenzende Dachsegmente 21, 22, 23, 24, 25, 26 unterteilt.
Die Dachelemente 17, 18 und 19, 20 eines Längsabschnittes 11
bzw. 12 bilden dabei jeweils ein Dachelementepaar 17-18 bzw.
19-20. Die Dachelemente 17, 18, 19, 20 sind mittels
herkömmlicher Verstelleinrichtungen zwischen einer in Fig. 1
dargestellten Offenstellung, in welcher die Dachelemente 17
bis 20 die Dachöffnung 13 freigeben, und einer Schließstellung
in Fahrzeugquerrichtung verstellbar, in der die Dachelemente
17 bis 20 die Dachöffnung 13 verschließen. Dabei sind die
einzelnen Dachelemente 17 bis 20 vorzugsweise unabhängig
voneinander und einzeln verstellbar. Da sich die Dachelemente
17 bis 20 in Fig. 1 in ihrer Offenstellung befinden, sind sie
unterhalb oder innerhalb der außen an die Dachöffnung 13
angrenzenden Dachsegmente 21 bis 24 angeordnet und von diesen
überdeckt und somit in Fig. 1 nicht erkennbar. Die
Dachelemente 17 bis 20 werden zum Öffnen der Dachöffnung 13
entsprechend den Pfeilen 27 in Fahrzeugquerrichtung nach außen
verstellt, wobei sich die Dachelemente 17 bis 20 dann
unterhalb oder innerhalb der daran angrenzenden Dachsegmente
21 bis 24 bewegen.
Da der mittlere Längsträger 16 und der mittlere Querträger 9
in der hier gezeigten Ausführungsform feststehend ausgebildet
sind, verbleiben diese auch bei geöffneter Dachöffnung 13 in
derselben. Die Abmessungen des Längsträgers 16 und des
Querträgers 9 sind jedoch relativ klein, so daß durch diese
der freie Blick nach oben nicht oder nur geringfügig
beeinträchtigt wird. Der Längsträger 16 und der Querträger 9
bilden jedoch für die Schließstellung der Dachelemente 17 bis
20 eine stabilisierende Abstützung, wodurch sich für das Dach
2 eine hohe Stabilität erzielen läßt. Gleichzeitig dienen die
Querträger 8, 9, 10 als Führungen für die Verstellbewegung der
Dachelemente 17 bis 20.
Bei einer anderen Ausführungsform des in Fig. 1 gezeigten
Kraftfahrzeugdachs 2 kann bei in Fahrzeuglängsrichtung
aneinander angrenzenden Dachelementen 17 und 19 bzw. 18 und 20
der diese trennende Querträger 9 mehrteilig ausgebildet sein.
Beispielsweise kann dieser Querträger 9 zumindest im Bereich
der Dachöffnung 13 dadurch gebildet sein, daß ein vorderer
Teil 9a an den daran angrenzenden Querkanten der vorderen
Dachelemente 19 und 20 angebracht ist, während ein hinterer
Teil 9b an den benachbarten Querkanten der hinteren
Dachelemente 17 und 18 ausgebildet ist. Sowohl der vordere
Querträgerteil 9a als auch der hintere Querträgerteil 9b ist
dabei nochmals in einen linken Teil 9a1 bzw. 9b1 und einen
rechten Teil 9a2 bzw. 9b2 unterteilt, der dann jeweils dem
linken bzw. rechten Dachelement zugeordnet ist. Wenn
beispielsweise die vorderen Dachelemente 19 und 20 jeweils in
ihre Schließstellung verstellt sind, wirken der linke vordere
Teil 9a1 und der rechte vordere Teil 9a2 zur Ausbildung des
Querträgervorderteils 9a zusammen und bilden eine Führung für
die Verstellung der hinteren Dachelemente 17 und 18. Wenn alle
vier Dachelemente 17 bis 20 in ihre Schließstellung verstellt
sind, wirken die einzelnen Querträgerteile 9a1, 9b1, 9a2, 9b2
zur Ausbildung des vollständigen Querträgers 9 zusammen, so
daß dieser seine Stützfunktion zur Stabilisierung der
Dachelemente 17 bis 20 erfüllen kann.
Entsprechend den Fig. 2 und 3 kann das Kraftfahrzeugdach 2 bei
anderen Ausführungsformen eine andere Aufteilung in
Dachsegmente und Dachelemente aufweisen. Beispielsweise kann
das Kraftfahrzeugdach in drei Längsabschnitte 28, 29, 30
unterteilt sein, die ebenfalls durch geschweifte Klammern
symbolisiert sind. In jedem dieser Längsabschnitte 28 bis 30
sind zwei verstellbare Dachelemente 31 und zwei daran nach
außen angrenzende feststehende Dachsegmente 32 ausgebildet.
Während sich bei der Variante gemäß Fig. 2 die Dachöffnung 13
in den Längsabschnitten 28, 29 und 30, d. h. bezüglich der
Fahrzeuglängsrichtung im wesentlichen entlang der gesamten
Länge des Daches 2, erstreckt, sind bei der Variante gemäß
Fig. 3 zwei Dachöffnungen 13 und 13' ausgebildet, von denen
die vordere im Längsabschnitt 28 und die hintere in den
Längsabschnitten 29 und 30 ausgebildet ist.
In den Ausführungsformen gemäß den Fig. 2 und 3 sind die in
Fahrzeugquerrichtung benachbarten Dachelemente 31 und
Dachsegmente 32 im wesentlichen gleich groß ausgebildet. In
jedem der Dachsegmente 32 und Dachelemente 31 ist dabei eine
durchsichtige Scheibe enthalten.
Die in der Variante gemäß Fig. 3 ausgebildete Aufteilung in
zwei unabhängige Dachöffnungen kann beispielsweise durch
Führungen von seitlichen Schiebetüren verursacht sein, die im
Kraftfahrzeugdach 2 untergebracht sind.
Entsprechend den Fig. 4 und 5 wird ein Dachelement 33 dadurch
von seiner in Fig. 4 dargestellten Schließstellung in seine in
Fig. 5 dargestellten Offenstellung überführt, daß das
Dachelement 33 zunächst nach unten abgesenkt und dann im
wesentlichen horizontal nach außen bewegt wird. Auf diese
Weise wird das Dachelement 33 unter ein außen daran
angrenzendes Dachsegment 34 verstellt und von diesem
überdeckt. In der in Fig. 5 dargestellten Ausführungsform ist
das Dachelement 33 in seiner Offenstellung nahezu vollständig
vom daran angrenzenden Dachsegment 34 verdeckt und gibt einen
diesem Dachelement 33 zugeordneten Teil 35 der Dachöffnung 13
vollständig frei. Die Dachöffnung 13 und der dem Dachelement
33 zugeordnete Dachöffnungsteil 35 sind in den Fig. 4 und 5
jeweils durch geschweifte Klammern gekennzeichnet.
Im Unterschied zu der in Fig. 1 dargestellten Ausführungsform
ist bei der in den Fig. 4 und 5 dargestellten Variante ein
Längsträger 36 vorgesehen, der aus zwei komplementären Teilen
37 und 38 besteht. Die beiden Längsträgerteile 37 und 38 sind
separat an einander zugewandten Längskanten 39 der einem
Dachelementepaar zugeordneten Dachelemente 33 angebracht. Das
bedeutet, daß das eine Längsträgerteil 37 an der Längskante 39
des einen Dachelements 33 und das andere Längsträgerteil 38
gegenüberliegend an der Längskante 39 des anderen
Dachelementes 33 angebracht ist. Wenn sich die Dachelemente 33
eines Dachelementpaares jeweils in ihrer Schließstellung
befinden, wirken die Längsträgerteile 37 und 38 dahingehend
zusammen, daß sie den Längsträger 36 ausbilden, der dann die
ihm zugeordnete Funktion einer Abstützung und Stabilisierung
der Dachelemente 33 erfüllt. Es ist klar, daß in den
Längsträgerteilen 37 und 38 Dichtmittel ausgebildet sind, die
einen dichten Verschluß der Dachöffnung 13 gewährleisten. Die
Dachelemente 33 sind an ihren Querkanten in den daran
angrenzenden Querträgern 40 geführt, von denen in den Fig. 4
und 5 nur der in Blickrichtung hinter der Schnittebene
liegende Querträger 40 sichtbar ist. Alternativ können die
Dachelemente 33 dadurch an ihren Querkanten geführt sein, daß
der am Dachelement 33 angebrachte Längsträgerteil 37 bzw. 38
an seinen axialen Enden in den an die Dachelemente 33
angrenzenden Querträgern 40 geführt ist.
Claims (10)
1. Dach eines Kraftfahrzeuges, insbesondere
Personenkraftwagen, mit einer Dachöffnung (13), die bezüglich
der Fahrzeugquerrichtung mittig angeordnet ist, und mit
Verschlußmitteln (17, 18, 19, 20; 31; 33) zum Öffnen und
Schließen der Dachöffnung (13),
dadurch gekennzeichnet,
daß die Verschlußmittel zumindest ein paar Dachelemente (17,
18, 19, 20; 31; 33) aufweisen, die jeweils in
Fahrzeugquerrichtung zwischen einer Offenstellung, in der das
jeweilige Dachelement einem zugeordneten Teil der Dachöffnung
(13) freigibt und von einem an die Dachöffnung (13)
angrenzenden Dachsegment (21, 22, 23, 24; 32; 34) bedeckt ist,
und einer Schließstellung verstellbar angeordnet sind, in der
das jeweilige Dachelement den zugeordneten Dachöffnungsteil
verschließt, wobei die Dachelemente eines Dachelementpaares in
ihrer Schließstellung mittig zur Fahrzeugquerrichtung
aneinandergrenzen.
2. Dach nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß ein Längsträger (16; 36) vorgesehen ist, der die
Dachelemente (17, 18, 19, 20; 31; 33) bei verschlossener
Dachöffnung (13) stützt, wobei sich der Längsträger (16; 36)
bei verschlossener Dachöffnung (13) an Querträgern (8, 9, 10)
abstützt, die ihrerseits an Dachsegmenten (21, 22, 23, 24, 25,
26; 32; 34) abgestützt oder gehaltert sind, die an die
Dachöffnung (13) angrenzen.
3. Dach nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Längsträger (36) aus zwei komplementären
Längsträgerteilen (37, 38) besteht, die separat an einander
zugewandten Längskanten (39) der Dachelemente (33) eines
Dachelementpaares ausgebildet sind und bei verschlossener
Dachöffnung (13) zur Ausbildung des Längsträgers (36)
zusammenwirken, oder daß der Längsträger an einer der einander
zugewandten Längskanten (39) der Dachelemente (33) eines
Dachelementpaares ausgebildet ist.
4. Dach nach Anspruch 2 oder 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Querträger (8, 9, 10) eine Führung für die
Dachelemente (17, 18, 19, 20) und/oder den Längsträger (36)
bilden.
5. Dach nach einem der Ansprüche 2 bis 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß wenigstens ein die Dachöffnung (13) in
Fahrzeuglängsrichtung begrenzender Querträger (8, 10) an einem
an die Dachöffnung (13) angrenzenden Dachsegment (25, 26)
ausgebildet ist.
6. Dach nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß bei wenigstens zwei Dachelementepaaren die in
Fahrzeuglängsrichtung einander benachbarten Dachelemente (17,
19) und (18, 20) über einen Querträger (9) aneinander
angrenzen, der an Dachsegmenten (21, 22, 23, 24) abgestützt
oder gehaltert ist, die an die Dachöffnung (13) angrenzen.
7. Dach nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Querträger (9) aus mehreren, komplementären
Querträgerteilen (9a1, 9a2, 9b1, 9b2) besteht, die separat an
Querkanten der Dachelemente (17, 18, 19, 20) ausgebildet sind
und bei verschlossener Dachöffnung (13) und/oder bei in ihre
Schließstellung verstellten Dachelementen (17, 18, 19, 20)
eines der Dachelementepaare zur Ausbildung des Querträgers (9)
zusammenwirken.
8. Dach nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Dach (2) einen außen umlaufenden Tragrahmen (3)
aufweist, an dem Querträger (8, 9, 10) befestigt sind, welche
die Dachöffnung (13) und/oder jeweils ein Dachelementepaar
enthaltende Längsabschnitte (11, 12) der Dachöffnung (13) in
Fahrzeuglängsrichtung begrenzen.
9. Dach nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß Längsträger (14, 15) vorgesehen sind, welche die
Dachöffnung (13) in Fahrzeugquerrichtung begrenzen und an den
Querträgern (8, 9, 10) befestigt sind.
10. Dach nach Anspruch 8 oder 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Tragrahmen (3) als selbsttragendes Bauelement
ausgebildet ist und daß durch die Längsträger (14), (15), (16)
und die Querträger (8, 9, 10) Aufnahmen ausgebildet sind, in
welche die Dachelemente (17, 18, 19, 20) und die Dachsegmente
(21, 22, 23, 24, 25, 26) des Daches (2) eingesetzt sind.
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