DE19931773C1 - Mikromechanisches Bauelement mit Kontaktdurchführungen, sowie Verfahren zur Herstellung eines mikromechanischen Bauelements - Google Patents
Mikromechanisches Bauelement mit Kontaktdurchführungen, sowie Verfahren zur Herstellung eines mikromechanischen BauelementsInfo
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Abstract
Ein mikromechanisches Bauelement, beispielsweise ein Druck-, Beschleunigungs- oder Drehratensensor, hat einen Innenraum (5) und eine oder mehrere Kontaktdurchführungen (6a, 6b, 6c) zur elektrischen Verbindung des Innenraums (5) mit dem Außenraum. Dabei ist ein Glaswafer (2) mit einem Siliziumwafer (3) verbunden. Der Innenraum (5) wird durch eine Vertiefung im Siliziumwafer (3) gebildet, die durch den Glaswafer (2) deckelartig verschlossen ist. In dem Glassubstrat des Glaswafers (2) sind zur Ausbildung der Kontaktdurchführungen (6a, 6b, 6c) Metalldrähte eingegossen bzw. eingeshmolzen. Diese sind mit Sensor- und/oder Aktorelementen im Hohlraum bzw. Innenraum (5) elektrisch verbunden.
Description
Die vorliegende Erfindung betrifft ein mikromechanisches Bauelement mit
Kontaktdurchführungen und ein Verfahren zur Herstellung eines mikromechanischen
Bauelements, gemäß den Oberbegriffen der Patentansprüche 1 und 13.
Mikromechanische Bauelemente werden z. B. bei der Herstellung von Sensoren und
Aktoren benötigt. Insbesondere bei Drucksensoren oder auch bei Beschleunigungs- und
Drehratensensoren werden mikromechanische bzw. mikro-elektro-mechanische
Bauelemente eingesetzt. Diese sind kostengünstig auf Waferbasis herstellbar, zuverlässig
im Betrieb und haben einen geringen Platzbedarf.
In vielen Fällen ist es notwendig, die mikromechanischen Bauelemente mit einem
Innenraum zu versehen, beispielsweise um hermetisch verkapselte Strukturen zu schaffen.
Erfolgt diese Verkapselung auf Waferbasis kann dadurch ein erheblicher Kostenvorteil
erzielt werden. An die Verkapselungen werden oftmals hohe Anforderungen gestellt,
beispielsweise hinsichtlich mechanischer Belastbarkeit, hermetischer Dichtheit, sowie
hinsichtlich des lateralen Platzbedarfs, der möglichst gering sein sollte. Eine hohe
mechanische Belastbarkeit ist notwendig, da z. B. beim Chipvereinzeln und
Hybridaufbauvorgang (z. B. Drahtbonden) erhebliche mechanische Kräfte auftreten können.
Ebenso werden die Sensoren während des Betriebs oftmals erheblichen mechanischen
Kräften durch Vibrationen und thermische Verspannungen ausgesetzt. Hermetische
Dichtheit ist gefordert, wenn die Gefahr besteht, daß Schmutz oder Feuchtigkeit in den
Innenraum des Sensors oder Aktors gelangen kann oder der Sensor bzw. Aktor vakuum-,
druckdicht und/oder chemisch beständig sein soll. Ein geringer lateraler Platzbedarf ist
vorteilhaft, da die Chipgröße ein entscheidender Kostenfaktor bei der Batchprozessierung
ist. Weiterhin müssen elektrische Kontaktdurchführungen ins Sensorinnere mit geringen
parasitären Lasten, wie beispielsweise Serienwiderstand oder Streukapazität, vorgesehen
sein.
Zur Kapselung auf Waferbasis ist z. B. das anodische Bondverfahren bekannt. Hermetisch
dichte Leiterbahndurchführungen können entweder lateral, d. h. parallel zur Waferebene,
oder auch vertikal zur Chipebene hergestellt werden. Beispielsweise sind implantierte
Leiterbahnen als laterale Kontaktdurchführungen möglich. Nachteilhaft dabei sind jedoch
hohe Streukapazitäten, ein hoher Leitungswiderstand und in vielen Fällen ein hoher
Platzbedarf. Auch können laterale Leiterbahndurchführungen durch Metalldurchführungen
realisiert werden. Dies erfordert jedoch einen hohen Fertigungsaufwand, wobei unter
Umständen weitere Sonderprozesse notwendig sind, wie z. B. chemisch mechanisches
Polieren. Zur Realisierung von vertikalen Varianten der Leiterbahndurchführungen sind
weiterhin sogenannte Via-Ätzungen und deren Auffüllen mit Metall bekannt. Diese
Verfahren sind jedoch sehr teuer und führen zu einem hohen Platzbedarf.
Es ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein mikromechanisches Bauelement
mit einem Innenraum und Kontaktdurchführungen zu schaffen, das einfach und
kostengünstig herstellbar ist, einen zuverlässigen Betrieb und hohe Beständigkeit
gewährleistet und geringe elektrische parasitäre Lasten aufweist. Weiterhin soll ein
Verfahren zur Herstellung mikromechanischer Bauelemente mit einem Innenraum
angegeben werden, das einfach und kostengünstig durchführbar ist und mit dem eine
hermetische Verkapselung des Innenraums bei verbesserten elektrischen Eigenschaften
möglich ist.
Diese Aufgabe wird gelöst durch das mikromechanische Bauelement gemäß
Patentanspruch 1 und durch das Verfahren zur Herstellung eines mikromechanischen
Bauelements gemäß Patentanspruch 13. Weitere vorteilhafte Merkmale, Aspekte und
Details der Erfindung ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen, der Beschreibung und
den Zeichnungen.
Das erfindungsgemäße mikromechanische Bauelement umfaßt einen Innenraum und ein
oder mehrere Kontaktdurchführungen zur elektrischen Verbindung des Innenraums mit
dem Außenraum, wobei mindestens zwei Wafer vorgesehen sind, die miteinander
verbunden sind um den Innenraum auszubilden, und wobei mindestens ein erster Wafer
aus einem Glas gefertigt ist, in dem zur Ausbildung der jeweiligen Kontaktdurchführung
mindestens ein Metalldraht eingegossen ist.
Durch die erfindungsgemäße Lösung kann eine hohe hermetische Dichtheit und
chemische Beständigkeit des Bauelements erreicht werden. Da die
Kontaktdurchführungen in Glas eingeschmolzen sind ist es möglich, den Innenraum
schmutz-, feuchtigkeits-, vakuum- und druckdicht sowie chemisch beständig zu gestalten,
wobei eine sehr hohe Zuverlässigkeit und Beständigkeit gewährleistet ist. Die
Kontaktdurchführungen können sehr kurz gehalten werden, so daß sich verbesserte
elektrische Eigenschaften bzw. verringerte parasitäre Lasten ergeben. Die Streukapazität
und die Bauelementgröße sind äußerst gering. Es können vereinfachte Aufbau- und
Verbindungstechnologien eingesetzt werden, wobei die Herstellungskosten reduziert sind.
Vorteilhafterweise sind die Wafer parallel zueinander angeordnet und die
Kontaktdurchführungen senkrecht zur Waferebene ausgerichtet. Dadurch ist das
Verhältnis von Länge zu Querschnittsfläche der Kontaktdurchführungen sehr klein, z. B. ca.
100/cm bis 200/cm bei vertikalen Durchführungen im Vergleich zu ca. 10000/cm bei
lateralen Durchführungen, weshalb der ohmsche Widerstand entsprechend ca. 100 mal
kleiner ist. Da die Durchführungen nicht flächig auf oder in dem Substrat verlaufen, gibt es
kaum Überlappungen zum Substrat, was zu einer verschwindend geringen Streukapazität
führt.
Vorteilhafterweise hat der zweite Wafer an der Grenzfläche zum ersten Wafer eine
Ausnehmung bzw. Vertiefung, die zur Ausbildung des Innenraums durch den ersten Wafer
deckelartig verschlossen ist. Dadurch kann auf besonders einfache und kostengünstige
Weise ein gekapselter Innenraum geschaffen werden.
Bevorzugt hat der erste Wafer an seiner im Innenraum gelegenen Seite und/oder an der
Grenzfläche zum zweiten Wafer Leiterbahnstrukturen, die an die Kontaktdurchführungen
angeschlossen sind. Somit können die elektrischen Kontakte über dem Bauelement liegen,
weshalb keine zusätzliche Bauelementfläche für die elektrischen Kontakte, z. B. in Form
von Drahtbondpads, notwendig ist. Dies führt insbesondere bei der sogenannten
Batchprozessierung zu verringerten Herstellungskosten, da bei verringerter
Bauelementfläche mehr Bauelemente gleichzeitig bearbeitet werden können.
Vorzugsweise ist der zweite Wafer aus Silizium gefertigt und mit mindestens einer
Kontaktdurchführung im ersten Wafer elektrisch verbunden. Im Innenraum kann ein
Sensor- und/oder Aktorelement ausgebildet sein, das über die Kontaktdurchführungen mit
dem Außenraum elektrisch verbunden ist. Insbesondere können an der Innenseite
und/oder an der Außenseite der Wafer ein oder mehrere strukturierte Metallschichten
ausgebildet sein.
Vorteilhafterweise sind die Wafer durch anodisches Bonden miteinander verbunden. An
der im Innenraum gelegenen Seite des ersten Wafers ist bevorzugt eine Elektrodenfläche
ausgebildet, die einer Fläche des zweiten Wafers gegenüberliegt um eine Meßkapazität
und/oder ein Aktorelement zu bilden. Das Bauelement kann als Druck-, Beschleunigungs-
oder Drehratensensor ausgebildet sein. Vorteilhafterweise ist auf beiden Seiten eines
Siliziumwafers ein erster Wafer aus Glas mit eingegossenen Metalldrähten angeordnet.
Somit ergibt sich z. B. ein schichtweiser Aufbau aus drei Wafern, wobei der Glaswafer
bevorzugt wie oben beschrieben ausgestaltet ist.
Bevorzugt ist der Glaswafer durch Zerteilen eines Glasblocks mit den darin eingegossenen
Metalldrähten in einzelne Scheiben gefertigt.
Das erfindungsgemäße Verfahren zur Herstellung eines mikromechanischen Bauelements
umfaßt die Schritte:
Bereitstellen eines Glaswafers mit darin eingegossenen Metalldrähten und Verbinden des
Glaswafers mit einem weiteren Wafer, der an seiner Oberfläche eine Vertiefung aufweist,
so daß die Vertiefung einen Innenraum bildet, wobei die Metalldrähte so positioniert sind,
daß sie Kontaktdurchführungen zur Verbindung des Innenraums mit dem Außenraum
bilden. Dadurch können insbesondere hermetisch verschlossene Bauelemente mit
Anschlüssen, die in das Bauelementinnere führen, vereinfacht bzw. kostengünstiger
hergestellt werden, wobei die elektrischen Eigenschaften der Bauelemente verbessert sind
und eine hohe Zuverlässigkeit gewährleistet ist.
Bevorzugt wird auf einer und/oder beiden Seiten des Glaswafers eine strukturierte
Metallschicht aufgebracht, die mit den Metalldrähten in Kontakt ist und nach dem
Verbinden mit dem weiteren Wafer als Leiterbahn-, Kontakt-, und/oder Elektrodenfläche
dient.
Beim Umgießen bzw. Eingießen der Metalldrähte mit Glas werden die Metalldrähte
bevorzugt so positioniert, daß sich unter Berücksichtigung der thermischen Ausdehnung
die Kontaktpositionen des herzustellenden Bauelements ergeben. Vorzugsweise hat das
Glas einen hohen Natriumanteil und einen thermischen Ausdehnungskoeffizienten, der
dem Ausdehnungskoeffizienten von Silizium weitgehend entspricht bzw. möglichst nahe
kommt.
Zur Bereitstellung des Glaswafers werden z. B. Metalldrähte fixiert und mit geschmolzenem
Glas umgossen, wobei der entstehende Glasblock anschließend in Scheiben geteilt wird,
derart, daß die Metalldrähte jeweils von einer Seite der Scheibe zur anderen Seite führen.
Als weiterer Vorteil der Erfindung ergibt sich, daß vereinfachte Aufbau- und
Verbindungstechnologien anwendbar sind. Da beispielsweise die Kontaktdurchführungen
an der Oberfläche des Deckel- bzw. Bodenwafers liegen, können die bekannten
vereinfachten Aufbau- und Verbindungstechnologien zur Integration mit anderen
Bauelementen, wie z. B. Ansteuer- und Auswerteelektronik, verwendet werden.
Insbesondere ist auch die Verwendung der Flip-Chip-Technologie sowie verwandter
vereinfachter Aufbau und Verbindungstechnologien möglich. Dies wäre bei lateralen
Kontaktdurchführungen aufgrund der Dicke des Deckel- bzw. Bodenwafers, die z. B.
mindestens 0,3 mm betragen muß, nicht ohne weitere Herstellungsschritte möglich.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand der Figuren beschrieben, in denen:
Fig. 1 eine erste Ausführungsform der Erfindung mit einem Bauelementaufbau zeigt, der
aus zwei Wafern besteht;
Fig. 2 eine weitere Ausführungsform der Erfindung zeigt, die aus drei Wafern besteht; und
Fig. 3 Schritte zur Herstellung von Glaswafern mit eingegossenen Kontaktdurchführungen
zeigt, wie sie gemäß der Erfindung verwendet werden.
Fig. 1 zeigt einen Schnitt durch einen erfindungsgemäßen Bauelementaufbau. Dabei ist
ein mikromechanisches Bauelement 1, das als Drucksensor ausgestaltet ist, aus einem
Glaswafer 2 und einem Siliziumwafer 3 gebildet. Die beiden Wafer sind parallel zueinander
ausgerichtet und an einer Grenzfläche 4 durch anodische Bonds zwischen Glas und
Silizium miteinander verbunden. Im Inneren des Drucksensors bzw. Bauelements 1
befindet sich ein Hohlraum bzw. Innenraum 5, der durch den Glaswafer 2 deckelartig
verschlossen ist. Im Glaswafer 2 befinden sich Kontaktdurchführungen 6a, 6b, 6c, die den
Außenraum mit dem Inneren des Bauelements und mit dem Hohl- bzw. Innenraum 5
elektrisch verbinden. Die Kontaktdurchführungen 6a, 6b, 6c werden durch Metalldrähte
gebildet, die in dem Glasmaterial des Glaswafers 2 eingeschmolzen bzw. eingegossen
sind.
Die Metalldrähte bzw. Kontaktdurchführungen 6a, 6b, 6c verlaufen vertikal bzw. senkrecht
zur Waferebene, d. h. senkrecht zur Grenzfläche 4 zwischen dem Glaswafer 2 und dem
Siliziumwafer 3. An der Oberseite bzw. außen gelegenen Seite 21 des Glaswafers 2
befinden sich Anschluß- oder Verbindungselemente 7a, 7b, 7c, wobei das
Anschlußelement 7a ein Drahtbond ist, das Anschlußelement 7b eine Lotkugel für Flip-
Chip-Bonding ist und das Anschlußelement 7c eine Metallisierung ist, die auf der
Außenseite 21 zur Ausgestaltung von Leiterbahnen, Kontakt- und/oder Elektrodenflächen
angeordnet ist.
Der Innenraum 5 ist durch eine beispielsweise rechteckige Vertiefung bzw. Ausnehmung
im Siliziumwafer 3 an der an den Glaswafer 2 angrenzenden Seite gebildet. An der
Unterseite 22 bzw. der innengelegenen Seite des Glaswafers 2 befindet sich eine
Elektrodenfläche 8a sowie eine Leiterbahn 8b, die die Elektrodenfläche 8a mit der
Kontaktdurchführung 6b elektrisch verbindet. Dabei sind die Elektrodenfläche 8a und die
Leiterbahn 8b einstückig durch eine Metallschicht ausgebildet. Weiterhin ist auf der
Unterseite 22 des Glaswafers 2 im Bereich des angrenzenden Siliziumsubstrats des Si-
Wafers 3 eine weitere Metallschicht 8c vorgesehen, die einen elektrischen Kontakt
zwischen dem Siliziumsubstrat und dem Metall der Kontaktdurchführung 6a bildet. Die
Kontaktdurchführung 6c, die in Fig. 1 im rechten Bereich des Glaswafers 2 ist, steht in
elektrischem Kontakt mit einer weiteren Leiterbahn bzw. Metallschicht 8d, die ebenfalls an
der Unterseite 22 des Glaswafers 2 im Bereich des Innenraums 5 angeordnet ist und in die
Kontakt- bzw. Grenzfläche 4 des anodischen Bonds zwischen Glas und Silizium hineinragt.
Die Elektrodenfläche 8a an der Unterseite 22 des Glaswafers 2 ist im wesentlichen parallel
zum darunterliegenden Substrat des Siliziumwafers 3 und von diesem beabstandet
angeordnet. Durch geeignete elektrische Anschlüsse über die Kontaktdurchführung 6b
einerseits und die Kontaktdurchführungen 6a und 6c andererseits bildet die
Elektrodenfläche 8a zusammen mit dem darunterliegenden Siliziumwafer 3 eine
Meßkapazität 81. Bei einer Veränderung des Abstands zwischen der Elektrodenfläche 8a
und der Oberseite 31 des Siliziumwafers 3 verändert sich die Kapazität 81 entsprechend.
Somit kann ein von außen auf den Siliziumwafer 3 wirkender Druck über den gekapselten
Hohlraum 5 mit der darin angeordneten Meßkapazität 81 gemessen werden.
Fig. 2 zeigt einen Schnitt durch ein mikromechanisches Bauelement 10 gemäß einer
weiteren Ausführungsform der Erfindung. Dabei sind gleiche oder in ihrer Funktion gleiche
Elemente wie bei der in Fig. 1 gezeigten Ausführungsform mit denselben Bezugszeichen
gekennzeichnet. Bei der hier dargestellten Ausführungsform ist auf jeder Seite des
Siliziumwafers 3a ein Glaswafer 2a, 2b angeordnet. Der Bauelementaufbau besteht also
aus drei Wafern, d. h. einem Glas-Deckelwafer 2a, einem Siliziumwafer 3a und einem Glas-
Bodenwafer 2b. Beide Glaswafer 2a, 2b haben eingegossene Kontaktdurchführungen 6a,
6b, 6c, die jeweils eine elektrische Verbindung vom Außenraum in das Innere des
Bauelements bilden. Dabei ist ein oberer Innenraum 5a mit der Oberseite 21a des Glas-
Deckelwafers 2a elektrisch leitend verbunden, während ein unterer Innenraum 5b mit der
Unterseite 21b des Glas-Bodenwafers 2b elektrisch leitend verbunden ist. Dieser Aufbau
kann ebenfalls als Drucksensor verwendet werden, wobei zwei Kapazitäten 81 im
hermetisch gekapselten Inneren des Sensors 10 zur Druckmessung vorhanden sind, so
daß z. B. Sensordrifteffekte bei der Messung berücksichtigt werden können.
In einer weiteren Ausführungsform der Erfindung, die in den Figuren nicht dargestellt ist,
bildet das mikromechanische Bauelement einen Beschleunigungssensor. Hierzu ist im
Inneren des Sensors eine Masse asymmetrisch an zwei gegenüberliegenden Torsionsbalken
aufgehängt. Die Oberfläche der Masse, die im Inneren des Sensors liegt und prinzipiell der
Oberfläche 31 des in Fig. 1 gezeigten Bauelements entspricht, ist vorteilhafterweise
flächig gestaltet und dient als Elektrodenfläche für Messkondensatoren. Vorteilhafterweise
besteht die Kondensatoranordnung aus zwei symmetrisch zur Drehachse angeordneten
Elektroden. Eine Beschleunigung senkrecht zur Waferebene führt zu einer Verkippung der
Masse und somit zu einer gegenläufigen Kapazitätsänderung der beiden Kondensatoren
und vorteilhafterweise kann aus der Differenz die Größe der einwirkenden Beschleunigung
bestimmt werden.
Das in Fig. 1 und Fig. 2 gezeigte mikromechanische Bauelement 1,10 dient in einer
weiteren Variante ebenso als Beschleunigungssensor. Hierzu ist das im Inneren des
Bauelements 1, 10 gelegene Substrat des Siliziumwafers 3 bzw. 3a nur an einer Seite mit
dem restlichen Siliziumsubstrat verbunden, während es an der anderen Seite frei schwebt.
Beispielsweise kann das in Fig. 2 gezeigte und oben diskutierte Bauelement 10 leicht als
Beschleunigungssensor ausgestaltet werden, indem das zwischen dem Hohlraum 5a und
dem Hohlraum 5b gelegene Siliziumsubstrat nur an der rechten oder an der linken Seite
mit dem restlichen Teil des Siliziumwafers 3a verbunden ist. In diesem Fall erhält man
einen Siliziumbalken, der sich bei einer Beschleunigung senkrecht zur Waferoberfläche
bzw. Grenzfläche 4 aufgrund seiner Trägheit verbiegt. Dadurch verändern sich die
Kapazitäten 81 auf beiden Seiten des Siliziumbalkens, woraus die Beschleunigung
abgeleitet werden kann.
Auch in dem Aufbau, wie er in Fig. 1 diskutiert wurde, ist durch leichte Modifikation eine
Ausgestaltung des Bauelements 1 als Beschleunigungssensor möglich. Dazu muß lediglich
der Hohlraum bzw. Innenraum 5 auf der rechten Seite in Fig. 1 offen ausgestaltet sein, so
daß in diesem Teil keine Verbindung zwischen dem Siliziumwafer 3 und dem Glaswafer 2
besteht. Der unterhalb der Elektrodenfläche 8a liegende Teil des Siliziumwafers 3 ist dann
als Balken ausgestaltet, der nur im linken Teil des Sensors mit dem restlichen
Siliziumsubstrat verbunden bzw. fixiert ist. Bei einer Beschleunigung senkrecht zur
Grenzfläche 4 verändert sich die Kapazität 81 aufgrund der Trägheit des so ausgebildeten
Siliziumbalkens.
Anstatt der oben gezeigten Ausgestaltung mit Meßkapazitäten 81 im Hohlraum 5 bzw. 5a,
5b kann auch eine Ausgestaltung mit Aktorelementen vorgesehen sein. Beispielsweise
kann ein im Hohlraum 5, 5a, 5b gelegener Siliziumbalken über die elektrischen
Verbindungen mit dem Außenraum zu Schwingungen angeregt werden, beispielsweise
durch elektrostatische Kräfte oder durch piezoelektrische Elemente, die zusätzlich im
Innen- bzw. Hohlraum angeordnet sind. Derartige schwingende Strukturen können z. B. als
Teil eines Drehratensensors dienen, wobei bei einer Drehung des Systems aufgrund der
Corioliskraft durch die periodisch schwingende Struktur eine weitere Schwingung erzeugt
wird, deren Auslenkung ein Maß für die Drehrate ist.
Das erfindungsgemäße Bauelement kann beispielsweise auch als ein
Beschleunigungssensor ausgestaltet sein, der parallel zur Waferebene empfindlich ist. Bei
diesem Sensor ist der Siliziumwafer mit Interdigitalstrukturen versehen, d. h. an der lateral
beweglichen Masse sind Fingerstrukturen angebracht. Parallel zu diesen Fingern sind
feststehende Finger mit dem umgebenden Silizium verbunden. Eine Beschleunigung führt
dann zu einer Veränderung dieser Kapazitäten. Die Metallflächen im Inneren dienen dann
nur als Leiterbahnen und als Kontaktflächen, nicht mehr als Elektrodenflächen. Es versteht
sich von selbst, daß eine Vielzahl von Sensortypen gemäß der vorliegenden Erfindung
ausgestaltet sein können.
Anhand der Fig. 3 wird nun die Herstellung der Glaswafer 2, 2a, 2b bzw. Bondgläser mit
eingeschmolzenen elektrischen Kontaktdurchführungen beschrieben. Dazu werden als
erstes Drähte mit einem Durchmesser von z. B. 0,2 mm aufgespannt, die später die
elektrischen Durchführungen darstellen. Dabei entspricht die laterale Anordnung der
Drähte der gewünschten Position der Kontaktdurchführungen für das fertige Bauelement.
Um eine entsprechende Genauigkeit der Kontaktposition zu erreichen, wird hierbei die
thermische Ausdehnung während der Herstellung berücksichtigt.
Nun werden die fixierten Drähte in ein Glas eingegossen bzw. mit geschmolzenem Glas
umgossen. Damit sich das Glas für anodisches Bonden eignet, hat es einen hohen
Natriumanteil und einen thermischen Ausdehnungskoeffizienten, der dem
Ausdehnungskoeffizienten von Silizium möglichst nahe kommt. Zum Eingießen muß das
Material der Drähte, z. B. Wolfram oder Molybdän, einen höheren Schmelzpunkt als das
verwendete Glas aufweisen.
Die elektrische Leitfähigkeit der eingeschmolzenen Drähte und die Isolation der Drähte
voneinander kann nach dem Einschmelzen und Erstarren sehr einfach getestet werden.
Anschließend wird der entstandene Glasblock mit den vertikal eingeschmolzenen Drähten
in Scheiben gesägt und zwar so, daß aus den eingeschmolzenen Drähten die gewünschten
elektrischen Kontaktdurchführungen werden, die von einer Seite der jeweiligen Scheibe
zur anderen Seite der Scheibe führen.
Anschließend werden die Scheiben planarisiert und poliert, damit sie eine geringe
Dickenschwankung, planparallele Oberflächen und eine möglichst geringe
Oberflächenrauhigkeit aufweisen. Dieser Schritt ist vergleichbar mit dem Polieren von
Glas- oder Siliziumwafern. Bei dem hier beschriebenen Verfahren sind jedoch zwei
Materialien, das Bondglas einerseits und die Kontaktdurchführungen andererseits,
gleichzeitig zu bearbeiten. Abschließend werden die Scheiben gereinigt, um Rückstände,
wie z. B. Metall oder Schleifmittelrückstände und Partikel von der Oberfläche zu entfernen.
Die so hergestellten Bondgläser werden gemäß der vorliegenden Erfindung zur Herstellung
der beschriebenen Aktoren bzw. Sensoren verwendet. Dabei wird ein Siliziumwafer mit
einem Deckelwafer aus Glas verbunden. Bei einem Aufbau aus mehr als zwei Wafern, wie
er in Fig. 2 gezeigt ist, wird ein zusätzlicher Bodenwafer aus Glas verwendet. Dabei wird
zwischen den Wafern ein Hohlraum ausgebildet, in dem das Sensor- und/oder
Aktorelement z. B. durch metallische Schichten ausgestaltet wird. Über
Kontaktdurchführungen, die aus dem Bauelementinneren zum Bauelementäußeren führen,
wird dieses Sensor- und/oder Aktorelement bzw. die darin enthaltene Leiterbahnen,
Elektrodenflächen und/oder der Siliziumwafer, elektrisch angeschlossen. Der Anschluß
erfolgt über die eingeschmolzenen Kontaktdurchführungen, die vertikal zum Deckel- bzw.
Bodenwafer verlaufen. Dabei können die Innen- und/oder die Außenseite des Deckel- bzw.
Bodenwafers zusätzlich mit mindestens einer strukturierten Metallschicht versehen
werden, die als Leiterbahnen, Kontakt- und/oder Elektrodenflächen dienen. Der Deckel-
bzw. Bodenwafer wird mittels einem anodischen Bondverfahren mit dem Siliziumwafer
verbunden, um den fertigen Bauelementaufbau zu erhalten.
Die Bondfläche zwischen dem Glaswafer 2, 2a, 2b und dem Siliziumwafer 3, 3a weist einen
geschlossenen Bondrahmen auf. Die elektrischen Kontaktdurchführungen 6a, 6b, 6c
kreuzen diesen Bondrahmen nicht, sondern verlaufen vertikal zur Bondfläche.
Die Vorteile der vorliegenden Erfindung sind zusammengefaßt:
- - vereinfachte Herstellung insbesondere von hermetisch verschlossenen Bauelementen mit elektrischen Anschlüssen, die in das Bauelementinnere führen;
- - große hermetische Dichtheit und chemische Beständigkeit der Kontaktdurchführungen;
- - geringer ohm'scher Widerstand der Kontaktdurchführungen;
- - geringe Substratkapazitäten bzw. geringe Streukapazitäten;
- - geringe Bauelementgröße und damit geringe Herstellungskosten;
- - vereinfachte Aufbau- und Verbindungstechnologie.
Claims (17)
1. Mikromechanisches Bauelement, mit:
einem ersten Wafer (2; 2a, 2b), der aus Glas gefertigt ist,
mindestens einem zweiten Wafer (3; 3a), der mit dem ersten Wafer (2; 2a, 2b) verbunden ist, um einen Innenraum (5; 5a, 5b) auszubilden, und
ein oder mehreren Kontaktdurchführungen (6a, 6b, 6c) zur elektrischen Verbindung des Innenraums (5; 5a, 5b) mit dem Außenraum,
dadurch gekennzeichnet,
daß die eine oder mehreren Kontaktdurchführungen (6a, 6b, 6c) durch einen oder mehrere Metalldrähte gebildet werden, die bei der Herstellung des ersten Wafers (2a, 2b, 2c) von geschmolzenem Glas umgossen wurden.
einem ersten Wafer (2; 2a, 2b), der aus Glas gefertigt ist,
mindestens einem zweiten Wafer (3; 3a), der mit dem ersten Wafer (2; 2a, 2b) verbunden ist, um einen Innenraum (5; 5a, 5b) auszubilden, und
ein oder mehreren Kontaktdurchführungen (6a, 6b, 6c) zur elektrischen Verbindung des Innenraums (5; 5a, 5b) mit dem Außenraum,
dadurch gekennzeichnet,
daß die eine oder mehreren Kontaktdurchführungen (6a, 6b, 6c) durch einen oder mehrere Metalldrähte gebildet werden, die bei der Herstellung des ersten Wafers (2a, 2b, 2c) von geschmolzenem Glas umgossen wurden.
2. Mikromechanisches Bauelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Wafer (2, 3; 2a, 2b, 3a) parallel zueinander angeordnet sind und die
Kontaktdurchführungen (6a, 6b, 6c) senkrecht zur Waferebene ausgerichtet sind.
3. Mikromechanisches Bauelement nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß der zweite Wafer (3; 3a) an der Grenzfläche (4) zum ersten Wafer (2; 2a, 2b) eine
Vertiefung und/oder laterale Strukturierung aufweist, die zur Ausbildung des
Innenraums (5; 5a, 5b) durch den ersten Wafer (2; 2a, 2b) deckelartig verschlossen ist.
4. Mikromechanisches Bauelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der erste Wafer (2; 2a, 2b) an seiner im Innenraum (5; 5a, 5b)
gelegenen Seite (22) und/oder an der Grenzfläche (4) zum zweiten Wafer (3; 3a) Metall-
oder Leiterbahnstrukturen (8a, 8b, 8c, 8d) aufweist, die an die Kontaktdurchführungen
(6a, 6b, 6c) angeschlossen sind.
5. Mikromechanisches Bauelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß im Innenraum (5; 5a, 5b) ein Sensor- und/oder Aktorelement (81)
ausgebildet ist, das über die Kontaktdurchführungen (6a, 6b, 6c) mit dem Außenraum
elektrisch verbunden ist.
6. Mikromechanisches Bauelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der zweite Wafer (3; 3a) aus Silizium gefertigt ist und mit
mindestens einer Kontaktdurchführung (6a, 6c) im ersten Wafer (2; 2a, 2b) elektrisch
verbunden ist.
7. Mikromechanisches Bauelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß an der Innenseite (22) und/oder der Außenseite (21; 21a, 21b) der
Wafer (2; 2a, 2b) eine oder mehrere strukturierte Metallschichten
(7a, 7b, 7c, 8a, 8b, 8c, 8d) ausgebildet sind.
8. Mikromechanisches Bauelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Wafer (2, 3; 2a, 2b, 3a) durch anodisches Bonden miteinander
verbunden sind.
9. Mikromechanisches Bauelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß an der im Innenraum (5) gelegenen Seite des ersten Wafers (2)
eine Elektrodenfläche (8a) ausgebildet ist, die einer Fläche des zweiten Wafers (3)
gegenüberliegt um eine Meßkapazität (81) und/oder ein Aktorelement zu bilden.
10. Mikromechanisches Bauelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der erste Wafer aus Glas (2a, 2b) mit den eingegossenen
Metalldrähten (6a, 6b, 6c) auf beiden Seiten eines Siliziumwafers (3a) angeordnet ist.
11. Mikromechanisches Bauelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß es als Druck-, Beschleunigungs- oder Drehratensensor
ausgebildet ist.
12. Mikromechanisches Bauelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der oder die Wafer aus Glas (2; 2a, 2b) durch Zerteilen eines
Glasblocks mit darin eingegossenen Metalldrähten in einzelne Scheiben gefertigt sind.
13. Verfahren zur Herstellung eines mikromechanischen Bauelements, mit den
Schritten:
Bereitstellen eines Glaswafers (2; 2a, 2b),
Verbinden des Glaswafers mit einem weiteren Wafer (3; 3a, 3b), der an seiner Oberfläche eine Vertiefung und/oder laterale Strukturierung aufweist, so daß die Vertiefung oder laterale Strukturierung einen Innenraum (5; 5a, 5b) bildet, dadurch gekennzeichnet, daß bei der Herstellung des Glaswafers (2; 2a, 2b) Metalldrähte fixiert und mit geschmolzenem Glas umgossen werden, um Kontaktdurchführungen (6a, 6b, 6c) zur Verbindung des Innenraums (5; 5a, 5b) mit dem Außenraum zu bilden.
Bereitstellen eines Glaswafers (2; 2a, 2b),
Verbinden des Glaswafers mit einem weiteren Wafer (3; 3a, 3b), der an seiner Oberfläche eine Vertiefung und/oder laterale Strukturierung aufweist, so daß die Vertiefung oder laterale Strukturierung einen Innenraum (5; 5a, 5b) bildet, dadurch gekennzeichnet, daß bei der Herstellung des Glaswafers (2; 2a, 2b) Metalldrähte fixiert und mit geschmolzenem Glas umgossen werden, um Kontaktdurchführungen (6a, 6b, 6c) zur Verbindung des Innenraums (5; 5a, 5b) mit dem Außenraum zu bilden.
14. Verfahren nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß auf einer und/oder beiden
Seiten (21; 21a, 21b) des Glaswafers (2; 2a, 2b) eine strukturierte Metallschicht
(7a, 7b, 7c) aufgebracht wird, die mit den Metalldrähten in Kontakt ist und nach dem
Verbinden mit dem weiteren Wafer (3; 3a) als Leiterbahn-, Kontakt- und/oder
Elektrodenfläche dient.
15. Verfahren nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, daß beim Umgießen
der Metalldrähte mit Glas die Metalldrähte so positioniert werden, daß sich unter
Berücksichtigung der thermischen Ausdehnung die Kontaktpositionen des
herzustellenden Bauelements ergeben.
16. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 13 bis 15, dadurch
gekennzeichnet, daß das Glas einen thermischen Ausdehnungskoeffizienten hat, der
dem Ausdehnungskoeffizienten von Silizium möglichst nahe kommt.
17. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 13 bis 16, dadurch
gekennzeichnet, daß zur Bereitstellung des Glaswafers (2; 2a, 2b) Metalldrähte fixiert
und mit geschmolzenem Glas umgossen werden, wobei der entstehende Glasblock
anschließend in Scheiben geteilt wird, so daß die Metalldrähte jeweils von einer Seite
der Scheibe zur anderen Seite führen.
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