DE19930103C1 - Dynamische Sitzschale - Google Patents
Dynamische SitzschaleInfo
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Abstract
Dynamische Sitzschale mit Pelotten zur stabilen Fixierung körperbehinderter Personen, die auf Rollstühlen montierbar ist und eine limitierte Oberkörperbewegung nach vorn, zu beiden Seiten als auch eine Körperstreckung im Stadium eines Anfalles (Streckspasmus) zuläßt. DOLLAR A Bekannt sind orthopädische Sitzschalen mit starren Stütz- und Haltesystemen, die für den Behinderten eingerichtet sind. Der Bewegungsfreiraum ist bei diesen Systemen stark eingeschränkt, was zu erhöhter Streßbelastung im allgemeinen führt und im Fall eines Anfalles, z. B. einem Streckspasmus, die Verletzungsgefahr erheblich erhöht. DOLLAR A Bekannt ist auch eine verfahrbare Sitzanordnung, deren Sitzfläche und Rückenlehne frei schwenkbar miteinander verbunden sind. Diese fest mit einem Fahrwerk verbundene Anordnung läßt Streckbewegungen gegen vorgesehene progressiv wirkende Spannmittel über den physiologischen Drehpunkt der Hüftgelenke zu. Diese Anordnung belastet die körperbehinderte Person trotz der möglichen Körperstreckung durch zusätzliche Muskelanspannung und erhöhter Luxitationtendenz. DOLLAR A Zur Überwindung dieses Mangels wird eine dynamische Sitzschale, die nach vorn kippfähig gelagert ist und eine schwenkbar geteilte Rückenlehne 5 aufweist, vorgeschlagen. Die Teilung der Rückenlehne 5 erfolgt im Lumbalbereich quer zu ihrer Längsachse, wobei der untere Teil der Rückenlehne als Gesäßstützfläche fest mit der Sitzfläche verbunden ist und dass gleichzeitig Toraxpelotten 6 vorhanden sind, die mittels Schwenkhebel ...
Description
Gegenstand der Erfindung ist eine dynamische Sitzschale mit Pelotten zur stabilen Fixierung
körperbehinderter Personen, die auf Rollstühle montierbar ist und eine limitierte
Oberkörperbewegung nach vorn, zu beiden Seiten als auch eine Körperstreckung im Stadium
eines Anfalles (Streckspasmus) zuläßt.
Zur Verbesserung der Lebensqualität von Geschädigten mit infantiler Cerebralparese,
systemische Myopathien, Myelodysplasie oder verschiedenen Krankheitsbildern mit
skoliotischen Wirbelsäulendeformationen, insbesondere von spastisch Behinderten werden
zum Transport auf Rollstühlen Sitzschalen im Baukastenprinzip angeboten. Durch
funktionelle Baugruppen soll eine individuelle Versorgung, d. h. eine individuelle Anpassung
an den Patienten erreicht werden.
Mit DE-OS 36 43 540 wurde eine Orthopädische Sitzschale vorgeschlagen, die aus einer
Innen- und Außenschale besteht, die im Rückenteil beweglich verbunden sind. Durch die
kippbewegliche Lagerung der Sitzfläche und Rückenlehne lassen sie im begrenztem Umfang
eine körperbezogene Anpassung zu. Im Einzelnen sind sie jedoch nicht einstellbar.
Um eine individuelle Anpassung für den Körperbehinderten zu erreichen, wurden modulare
orthopädische Sitzschalen (Sitzorthesen) vorgeschlagen (DE-GM 88 15 292, DE-OS 195 20
585 A1 und OS 197 31 066 A1), die im Prinzip einen Mittelträger(-säule) umfassen an dem
unabhängig veränderbar Pelotten zur Fixierung von Torax, Becken und Oberschenkel
befestigt sind. Im Einzelnen sind die Pelotten zueinander in Rahmenlängsrichtung
verschiebbar und quer zum Träger in ihrer Länge (Breite) verstellbar. Vorzugsweise sind die
Pelotten für den Oberkörper zur Aufnahme des Behinderten zur Seite abklappbar. Die
Sicherung des Behinderten in der Sitzschale erfolgt durch einstellbare Gurte.
Trotz der erreichbaren körperlichen Anpassung sind diese Systeme statisch starr. Sie wirken
prinzipell einem Haltungsverfall entgegen. Anderseits wird der Behinderte unbefreibar starr in
seiner Sitzposition fixiert und damit in seinem natürlichen Bewegungsspielraum erheblich
eingeschränkt. Besonders der Torax wird fest fixiert und der Bewegungsspielraum bis auf die
Arme stark verringert. Besonders Spastiker fühlen sich durch eine solche
Haltungseinschränkung in den anfallfreien Zeiträumen zusätzlich behindert. Unter
alltäglichen Bedingungen treten Platzängste auf, die Auslöser für spontane
Befreiungsattacken sind. Unter unterbewußter Hinnahme körperlicher Verletzungen führen
vielfach solche Attacken zur Zerstörung der Pelotten. Neben dem materiellen Schaden wird
die Lebensqualität des Behinderten zusätzlich vermindert.
Durch die starre Befestigung der Pelotten im Toraxbereich und feste unveränderliche
Sitzposition ist es dem Behinderten nicht möglich einen spastischen Anfall relativ
ungefährlich auszuleben. Die starre Anordnung der Pelotten im Toraxbereich verhindern die
seitliche Bewegungsfreiheit. Auch durch die starre Rückenlehne und Sitzfläche ist eine nach
vorn gerichtete legitimierte Neigbewegung nicht möglich.
Auch die u. a. mit DE-GM 29 50 4555 vorgeschlagenen, nach außen aufklappbar an der
Rückenlehne angeschlagenen Rumpfführungs- bzw. Reklinationspelotten schaffen
diesbezüglich keine Abhilfe. Sie erlauben lediglich, wie unter /1/ eine leichteres Besetzen der
Sitzschale und durch eine nicht weiter erläuterte flexible gegenseitige Befestigung eine
Anpassung an den jeweiligen Oberkörperumfang, wie z. B. durch die Bekleidung des
Behinderten. Dieser Pelottenverschluß gestatten jedoch keine Einflußnahme auf eine
Lageveränderung. Der Behinderte ist weiterhin unbefreibar starr in seiner Sitzposition fixiert.
Wie festzustellen ist, verfügen die vorgenannten und auf dem Markt befindlichen Sitzschalen
insbesondere über keine Möglichkeit zur Anpassung der Sitzposition bei einer
Körperstreckung wie sie bei einem Streckspasmus auftritt. Spastische Anfälle verlaufen daher
für den Patienten stets unter körperlichen Streß ab.
Gurthalterungen, wie sie noch mit der Vorrichtung nach DE-GM 87 13 279 vorgeschlagen
wurden, sind unter Berücksichtigung der vorgenannten Mängel aus heutiger Sicht daher nur
bei sehr schweren Haltungsverfall des Behinderten axeptabel.
Mit EP 0 911 008 A2 wird erstmals eine verfahrbare Sitzanordnung, insbesondere ein
Rollstuhl für körperbehinderte Personen vorgeschlagen, die aus einer auf einem Fahrgestell
befestigten Sitzschale besteht, die eine Rückenlehne und eine Sitzfläche umfaßt, welche
gelenkig miteinander verbunden sind.
Im Stadium einer durch Krämpfe verursachten Körperbewegung (Spasmus) kann die
Rückenlehne und Sitzfläche, die frei schwenkbar miteinander verbunden sind, dieser
Körperbewegung folgen, wobei eine Spannvorrichtung eine die Sitzfläche und die
Rückenlehne in der abgeknickten Sitzposition haltende Spannkraft erzeugt. Diese Spannkraft
soll den Bewegungsablauf bei einer Körperstreckung abdämpfen und die körperbehinderte
Person gesteuert in die Sitzposition zurückführen.
Aus orthpädischer Sicht ist diese Vorrichtung noch nicht optimal. Insbesondere die
schwenkbare Verbindung der Rückenlehne und Sitzfläche ist problematisch, da die
Schwenkachse im physiologischen Drehpunktes, nämlich dem Hüftgelenk, der behinderten
Person liegt. Bei einer Körperstreckung erfolgt eine Öffnung des Hüftwinkels. Damit wird die
Adduktionstendenz und zugleich die Luxationstendenz (Ausrenkung der Hüfte) verstärkt.
Mit Zunahme der Körperstreckung erhöht sich zugleich die progressive Wirkung der
Spannvorrichtung, die bei einem Krampf vom Betreffenden zusätzliche, unbeeinflußbare
Muskelanspannungen hervorruft, die die Streßsituation verstärken und zu Muskelverletzungen
führen können.
Das Ziel der Erfindung ist es, für Patienten eine dynamische Sitzschale zu entwickeln, die es
diesen Betroffenen ermöglicht, ihre Sitzhaltung unter begrenzten Bedingungen, d. h. unter
Gewährleistung ihrer körperlichen Unversehrtheit selbst aktiv zu beeinflussen als auch passiv
den Körperbewegungen anzupassen.
Insbesondere soll erreicht werden, in der Phase eines Anfalles eine limitierte
Bewegungsfreiheit für den Behinderten zu ermöglichen, indem körperliche Einschränkungen
im Toraxbereich und der Sitzhaltung dahingehend aufgehoben werden, daß der Torax sowohl
seitliche und nach vorn gerichtete Neigbewegungen und eine Körperstreckung
(Streckspasmus) möglich ist, ohne das das Rückhalte- und Sicherungsystem zum Erhalt der
körperlichen Unversehrtheit aufgehoben wird. Die Vorrichtung soll den Stress bedingten
Zwang zur Selbstbefreiung und die damit verbundene Verletzungsgefahr vermindern und
Voraussetzung schaffen, daß der Behinderte einen Anfall möglichst stressfrei ausleben kann.
Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine nicht starre (dynamische) Sitzschale zu
entwickeln, mit der definitiv die individuelle Sitzposition eines Behinderten eingegeben
werden kann und die demzufolge eine limitierte längsgerichtete Sitzneigbewegung und
gegenüber der Mittelachse der Sitzschale seitwärts und nach vorn gerichtete Toraxbewegung
einschließlich einer regulierbaren Aufrichtfunktion (Rückhol-) ermöglicht. Unabhängig von
diesem Bewegungsfreiraum soll der Körper des Behinderten in jeder Haltungsphase sicher
gestützt und dem bedingten Haltungsverfall entgegenwirkt werden.
Die Sitzschale soll so konzipiert sein, daß eine stufenlose Sitz- und Rückenneigungs
verstellung möglich ist und daß bei einer Körperstreckung, wie beispielsweise während eines
spastischen Anfalles, selbstregulierend eine Lumbalabstützung zur Wirkung kommt.
Die erfindungsgemäßen Merkmale sind in den Patentansprüchen 1 bis 10 zusammengefaßt.
Die erfindungsgemäße Lösung umfaßt eine mehrteilige anatomisch an den Patienten
angepaßte Sitzschale. Sie besteht aus einer auf den Rollstuhl aufspannbare Grundplatte, einer
an den Seiten und im Gesäß bis zum Lumbalbereich (Lenden-) hochgezogene Sitzschale
sowie einer schwenkbaren Rückenlehne mit seitlich gegenüber der Mittelachse
verlagerungsfähigen Torax-Pelotten.
Die Sitzfläche ist an der Vorderkante an der Grundplatte angelenkt. Am hinteren Ende der
Grundplatte befindet sich ein vertikal zustellbarer Anschlag, auf dem sich im Ruhezustand die
Sitzfläche auf einem Puffer abstützt. Die Rückenlehne ist in Höhe des Lumbalbereiches an der
zur Rückenlehne hochgezogenen Gesäß- bzw. Steißstützfläche gelenkartig befestigt.
Zur Ausführung einer kontrollierten seitlichen Neigbewegung des Torax sind die nach vorn
gerichteten und zur Körpermitte eingezogenen, im einzelnen höhenverstellbar befestigten
Toraxpelotten an elastisch verspannten Schwenkhebeln befestigt. Die Lagerung der
Schwenkhebel erfolgt auf der Rückseite der Rückenlehne in einem gemeinsam im
Lumbalbereich angeordneten Hebellager. Im geschlossenen Zustand liegen beide
Schwenkhebel formschlüssig aneinander an. In dieser Position umfassen die abgepolsterten
Pelotten den Oberkörper des Behinderten. Zum besseren Aufrichten und Stabilisierung des
Torax im BWS-Bereich sind die Pelotten vorzugsweise vorn zum Schlüsselbein hochgezogen.
Die Lagerung der Schwenkhebel im Lumbalbereich ermöglicht unabhängig von der Stellung
der Rückenlehne eine parallele kreisbogenförmige Pendelbewegung der Torax-Pelotten
gegenüber der Mittelachse der Sitzschale ohne das sich dabei der Abstand der Pelotten
zueinander verändert. Damit wird in jeder Neigungsphase der Oberkörper des Behinderten
sicher gestützt und der gegebene Haltungsverfall kompensiert.
Für die Aufrechterhaltung der Toraxfixierung während der Pelotten-Schwenkbewegung und
ihre gemeinsame parallele Rückstellung nach einer seitlichen Toraxneigung in die
aufgerichtete Lage sind an den freien Endpunkten der Schwenkhebel elastische und
verstellbare Spannbänder angeklemmt, die an der Rückenlehne befestigt sind. Zum
stufenlosen Einstellen der Spann- und Rückholkraft werden die Spannbänder mindestens an
einem Befestigungspunkt an der Rückenlehne oder den Schwenkhebeln von einem
Klemmverschluß gehalten. Dieser Klemmverschluß ist zum schnellen Lösen des Spannbandes
mit einem Bajonettverschluß ausgestattet. Der Bajonettverschluß kann auch direkt das freie
Ende des Spannbandes halten.
Zur Unterstützung der gegenseitigen Verspannung der Schwenkhebel, aber insbesondere zum
Offenhalten der Toraxpelotten zum Hineinsetzen oder Herausheben des Behinderten in die
oder aus der Sitzschale ist unmittelbar über dem Hebellager zwischen den Schwenkhebeln ein
Federelement, vorzugsweise ein elastisches Spannband angeordnet. Beim diametralen
Zurückschwenken der Toraxpelotten werden diese durch die wirksam werdende Verspannung
in ihrer geöffneter Position festgehalten.
Zur Freigabe eines seitlichen Bewegungsspielraumes für den Torax, insbesondere der Torax-
Pelotten ist die Rückenlehne zur Mitte hin eingeschnürt. Für die kreisbogenförmige Führung
der Pelotten kann für jede Pelotte in der Rückenlehne auch ein Führungsfenster mit dem
gleichen Krümmungsradius wie der Schwenkhebel eingelassen sein.
Der Krümmungsradius r bestimmt sich individuell aus der Körpergröße des Behinderten.
Eine zusätzliche individuelle Anpassung der Pelottenhöhe kann in bekannter Weise durch
eine Lochleiste erreicht werden. Zur Verringerung der Einbauhöhe sind die Schwenkhebel als
flache Platte ausgestaltet. Vorzugsweise werden die Schwenkhebel von der Rückenlehne
abgestützt. Um den Reibungswiderstand zwischen diesen Gleitpaaren zu verringern, sind die
Schwenkhebel vorzugsweise mit einer PE-Platte oder mit PE-Gleitsteinen belegt.
Für die limitierte Freigabe der Neigung der Rückenlehne nach vorn und zu ihrer
automatischen Zurückführung ist am oberen Ende der Rückenlehne ein zirkularer elastischer
Gurt befestigt. Dieser Gurt wird über die Führungsgriffe des betreffenden Rollstuhles gelegt,
die damit das Widerlager für die schwenkbare Rückenlehne bilden.
Zur Anpassung der Sitzposition des Behinderten ist die Sitzneigung der Sitzschale gegenüber
der Grundplatte durch einen höhenverstellbaren Anschlag einstellbar. Zur Abdämpfung der
Rückstellbewegung des Sitzes trägt der Anschlag einen elastischen Puffer. Der
Bewegungsspielraum der Sitzschale wird durch einen einstellbaren Fanggurt begrenzt, der
dazu von mindestens einem Klemmverschluß gehalten wird.
Mit der vorgeschlagenen dynamischen Sitzschale wird die bisherige starre unbebwegliche
Sicherheitshalterung für Behinderte aufgehoben. Unter Sicherstellung einer wirksamen gegen
den Haltungsverfall gerichteten Lagefixierung eines Behinderten, wie z. B. einem Spastiker,
hat dieser die Möglichkeit, aktiv als auch passiv seine Körperhaltung in kontrollierter Weise
zu verändern. Mögliche Streßsituationen und Befreiungsattacken werden erheblich vermindert
und damit die Gefahr der Selbstverletzung. Auch wird dadurch die Möglichkeit der
Beschädigung der Sitzschale eingedämmt. Der entscheidende Vorteil besteht darin, daß der
Behinderte in Anfallsituationen, diesen wesentlich streßfreier und bei vermindeter
Verletzungsgefahr ausleben kann.
Nachfolgend wird die vorgeschlagene dynamische Sitzschale an einem Ausführungsbeispiel
nochmals verdeutlicht. Zur besseren Übersicht wird auf die Darstellung der Auspolsterung
verzichtet, die ohnehin nach den anatomischen Körpermaßen des Behinderten ausgeführt
wird.
Die Zeichnungen zeigen:
Fig. 1: eine perspektivische Vorderansicht einer Sitzschale;
Fig. 2: die Rückenansicht der Sitzschale;
Fig. 3: eine Sitzschale in gestreckter Lage.
Die perspektivische Darstellung nach Fig. 1 zeigt als tragendes Element die Grundplatte 1, die
auf dem jeweiligen Fahrgestell des Rollstuhles aufgesetzt und befestigt wird. An der hinteren
nach unten abgewinkelten Kante der Grundplatte 1 ist ein vertikal verstellbarer, mit einem
Puffer 11 belegter Anschlagwinkel 2 angebracht. Zur Einstellung der Sitzneigung mittels des
Anschlagwinkel 2 ist der Sitz 3 im vorderen Bereich mit der Grundplatte 1 durch Gelenke 7
verbunden. Diese Gelenkverbindung kann auch in der Seitenführung 4 des Sitzes angeordnet
sein.
Die Rückenlehne 5 ist in Höhe des Lumbalbereiches an der Gesäßstützfläche 3.1 des Sitzes 3
fexibel oder aber gelenkartig befestigt. Damit kann die Rückenlehne 5 sowohl nach vorn und
nach hinten geschwenkt werden. Zum Halt und zur Lagefixierung trägt die Rückenlehne 5
gegenüber der Sitzlängsachse verstellbare Toraxpelotten 6. Diese sind, wie aus Fig. 2
entnehmbar, einzeln oder mittels einer Lochleiste als Pelottenbefestigung 6.1 höhenverstellbar
an Schwenkhebel 9.1 und 9.2 befestigt. Die Schwenkhebel befinden sich auf der Rückseite
der Rückenlehne 5. Ihre Lagerung erfolgt in Höhe des Lumbalbereiches in einem
gemeinsamen Hebellager 10. Im Zusammenwirken der flexiblen Torax-Lagerung und der
schwenkbaren Befestigung der Rückenlehne 5 im Gelenk 8 wird für den Behinderten eine
kardanische Abstützung erreicht, ohne daß die Halte- und Stützfunktion verloren geht. Der
Schwenkradius r der Pelotten 6 bestimmt sich aus der Baulänge der Schwenkhebel 9. Der
Schwenkwinkel α gegenüber der Längsachse der Sitzschalen wird durch Einschnürung 5.1
der Rückenlehne 5 oder durch Fensterschlitze begrenzt. Die Verstellung der Höhe der
Pelotten 6 kann über eine Lochleiste an der Pelottenhalterung 6.1 oder durch Austausch der
Schwenkhebel 9 oder durch eine teleskopartige Einstellmöglichkeit erreicht werden. Für eine
Anordnung der Kopfstütze können an den Pelottenhalterungen 6.1 Steckhülsen vorgesehen
werden, die einen in seiner Höhe einstellbaren Haltebügel mit Kopfstütze aufnehmen. Damit
kann bei einer seitlichen Toraxbewegung der Kopf des Behinderten sicher mitgeführt werden.
Ein solcher Haltebügel kann auch als Einzelhalterung ausgeführt sein. In diesem Fall wäre zur
Führung des Haltebügels die Steckhülse als Profilhülse auszuführen.
Zur Begrenzung der möglichen Kippbewegung der Rückenlehne 5 nach vorn befinden sich
am oberen Ende derselben Fangbandschlitze 12, die einen zirkularen elastischen Gurt
aufnehmen, der über die Griffe des jeweiligen Rollstuhles gelegt wird.
Wie bei allen bekannten Orthositzen ist der Sitz 3 mit einem auf der Sitzfläche einstellbaren
befestigten Abduktionskeil 20 ausgestattet. Dieser wird elastisch durch den Federbügel 20.1
gehalten und wird mittels der Spannschraube 20.2 festgestellt. An den Seitenführungen 4 sind
Schlitze 21 für einen Beckengurt vorgesehen. In der Gesäßstützfläche befinden sich
weiterhin Schlitze 22, in denen eine Sitzhose befestigt werden kann.
Die Rückansicht der Sitzschale nach Fig. 2 zeigt speziell die Anordnung der Schwenkhebel
9.1 und 9.2 und ihre Lagerung im gemeinsamen Hebellager 10. Die Schwenkhebel 9.1 und
9.2 liegen im geschlossenen Zustand gegeneinander an. Durch das unmittelbar über dem
Hebellager 10 angeordnete elastische Spannband 18 und die an den freien Enden der
Schwenkhebel 9 befestigten elastischen Spannbänder 15.1 und 15.2 werden die
Schwenkhebel 9.1 und 9.2 gegeneinander verspannt. Die Spannbänder 15.1 und 15.2 werden
durch die Klemmverschlüsse 16.1 und 16.2 gehalten. Das freie Ende der Spannbänder 15.1
und 15.2 ist mit dem jeweiligen Klemmverschluß 16.1/16.2 an den Bajonettschlössern 17, wie
in Einzelheit X dargestellt, befestigt.
Die Klemmverschlüsse 16 und Bajonettschlösser 17 können zur Vereinfachung auch zu einem
Funktionselement zusammengefaßt sein, das dann an den betreffenden Schwenkhebel 9
eingehakt wird. Um eine ausreichende Elastizität der Spannbänder 15.1 und 15.2 über ihre
Länge zu erreichen, sind diese über Kreuz verspannt und an der Rückenlehne 5 in den
Schlitzen 14 durch Knebel 14.1 befestigt.
Zur Begrenzung der Sitzneigung des Sitzes 3 nach vorn und zur Rückstellung zwischen dem
Anschlagwinkel 2 der Grundplatte 1 und dem Sitz 3 ist das Gurtband 13 angebracht. Es ist
unter dem Sitz 3 mit der Halteschraube 13.1 befestigt und wird durch den Schlitz 13.3 im
Anschlagwinkel 2 zur Rückenlehne 5 geführt und von dem Klemmverschluß 13.2 gehalten.
Die Voreinstellung der Sitzneigung erfolgt durch den Anschlag 2, der nach Lösen der
Spannschraube 2.2 in vertikaler Richtung verstellbar ist. Der stufenlos einstellbare Stellweg
wird durch den Stellschlitz 2.1 begrenzt. Der Puffer 11 sorgt für eine gedämpfte Abstützung
der Sitzfläche 3.
In Fig. 3 wird der dynamische Schalensitz in der Seitenansicht in Strecklage gezeigt. Diese
Lage ermöglicht es, daß der Behinderte einen Streckspasmus ohne Behinderung durch starre
Pelotten und die Gurthalterung ausleben kann.
Bei einem solchen Anfall hebt sich der Sitz 3 deutlich vom Anschlagwinkel 2 der Grundplatte
1 ab und kippt über das Gelenk 7 der Grundplatte 1 nach vorn. Durch die starre Verbindung
zwischen der Sitzfläche des Sitzes 3 und der hochgezogenen Gesäßstützfläche 3.1 bis zum
Gelenk 8 im Lumbalbereich wird durch die Verlagerung dieses Gelenkes im
Zusammenwirken mit der sich nach vorn verlagerten Gesäßabstützfläche 3.1 eine wirksame
Lumbalabstützung erreicht. In der Endlage bildet die Rückenlehne 5 mit der Sitzfläche, wie in
der Darstellung gezeigt, in etwa eine gerade Linie. Durch das Gurtband 13 wird die Neigung
des Sitzes 3 nach vorn begrenzt und zugleich ein Rückstellmoment erzeugt.
Nach dem Zurückfallen des Sitzes 3 in die Ausgangstellung auf den Puffer 11 nimmt die
Rückenlehne 5 wieder ihre Normallage ein.
Zur Benutzung der dynamischen Sitzschale werden zuerst die Toraxpelotten 6 unabhängig
voneinander nach außen geschwenkt. Durch das elastische Spannband 18, das über die
Lagermitte des Hebellagers 10 oder darunter versetzt wird, werden die Schwenkhebel 9.1 und
9.2 entgegen der Zugspannung der Spannbänder 15.1 und 15.2 in der geöffneten Position
gehalten. Der Behinderte kann jetzt in die Sitzschale gesetzt werden. Anschließend werden
die auf die Körpermaße des Behinderten eingestellten Pelotten 6 zurückgeschwenkt (Beim
Aussteigen des Behinderten erfolgt dieser Vorgang in umgekehrter Reihenfolge). Dabei kehrt
sich die Wirkungsrichtung des Spannbandes 18 um. Die abgepolsterten Pelotten 6 umfassen
den Brustkorb des Behinderten. Indem die Pelotten 6 von ihrem vorderen Ende zum
Schlüsselbein nach oben gezogen sind, vergrößert sich die Stützfläche für den Torax des
Behinderten so, daß eine sichere, weniger belastende Abstützung des BWS erfolgt.
Die Schwenkhebel 9.1 und 9.2 liegen in dieser Position formschlüssig gegeneinander an.
Durch die vorgespannten Spannbänder 15.1 und 15.2 als auch durch das elastische Spannband
18 werden sie gleichzeitig kraftschlüssig miteinander verspannt.
Im Einzelfall können die Pelotten 6 zusätzlich durch ein Halteband oder Riegel gegenseitig
verbunden und so gegen ein Aufbiegen gesichert werden.
Nach dem Schließen der Pelotten 6 kann der Haltebügel mit einer Kopfstütze in die
Steckhülsen eingesteckt und der Beckengurt 21 und alle übrigen Haltegurte im Beinbereich
angelegt werden. Ebenso erfolgt die Zustellung des Abduktionskeils 20 und Feststellen der
Spannschraube 20.2. Der Behinderte ist damit hinreichend gegen ein Herausfallen und
körperlichen Haltungsverfall gesichert.
Soweit es die körperlichen Voraussetzungen des Behinderten erlauben, kann dieser trotz
Körperfixierung seinen Oberkörper nach eigenem Verlangen und ohne Streß nach vorn und
zu beiden Seiten verlagern. Die Verlagerung nach vorn ermöglicht die im Lumbalbereich
flexibel gelagerte Rückenlehne 5. Die Rumpfbeugung wird durch einen zirkularen elastischen
Gurt begrenzt, der in dem Fangbandschlitz 12 befestigt ist und zur Erfüllung dieser Funktion
über die Griffe des jeweiligen Rollstuhles gelegt wird. Mit Zunahme des Beugungswinkels
verstärkt sich somit progressiv die Rückholkraft, die einem Haltungsverfall entgegenwirkt.
Ein Herauskippen aus der Sitzschale verhindern dabei gleichzeitig die angelegten Pelotten 6.
Die seitliche Verlagerung wird dadurch ermöglicht, in dem die Pelotten 6 parallel auf einen
Kreisbogen mit dem Radius r geführt werden. Der Radiusmittelpunkt befindet sich auf der
Längsachse der Sitzschale im Lumbalbereich. Im Radiusmittelpunkt ist das Hebellager 10 für
die Schwenkhebel 9.1 und 9.2. angeordnet.
Die Schwenkbewegung nach einer Seite erfolgt durch die seitliche Belastung der betreffenden
Pelotte durch den Behinderten gegen die Spannkraft des diametral entgegengesetzt wirkenden
Spannbandes, das mit dem vorlaufenden Schwenkhebel wirkverbunden ist. Mit Zunahme der
Seitenneigung wächst das Spannmoment und damit die Rückholkraft.
Die nicht belastete Pelotte wird durch das sich entspannende Spannband und durch das
Spannband 18 nachgeführt.
Wird z. B. die rechte Pelotte 6 belastet, so erhöht sich die am Schwenkhebel 9.1 angreifende
Rückstellkraft des Spannbandes 15.1. Die linke Pelotte 6 mit dem Schwenkhebel 9.2 wird
durch die Vorspannung des Spannbandes 15.2 und durch das Spannband 18 im Kontakt zum
Oberkörper des Behinderten sicher nachgeführt. Durch die Zunahme der Rückstellkraft wird
zugleich der auf den Behinderten einwirkende Haltungsverfall kompensiert und sein
Oberkörper nach Aufgabe des Bewegungsdranges in die Normallage zurückgeführt. Das setzt
voraus, daß alle ausgelösten Rückstellmomente so groß sind, wie die vom Körper des
Behinderten erzeugte Massekraft. Dieser Wirkungsverlauf kehrt sich bei der Belastung der
linken Pelotte um.
Eine zusätzliche Kopfstütze, die an den Pelotten befestigt ist, macht diese vom Behinderten
ausgeführten Bewegungen mit.
Im Fall eines Streckspasmus ermöglicht die flexible Verbindung zwischen Rückenlehne im
Lumbalbereich und die Lagerung des Sitzes 3 an seiner Vorderkante eine Streckung dieser
beiden Flächen zu einer gemeinsamen in die Gerade übergehende Stützfläche. Dabei hebt sich
der in seiner Vorwärtsneigung eingestellte Sitz 3 vom Puffer 11 und vom Anschlagwinkel 2
der Grundplatte 1 ab. Durch den starren, bis in den Lumbalbereich hochgezogene Sitz 3
(Gesäßstützfläche 3.1) wird das Gelenk 8 mit der angelenkten Rückenlehne 5 nach oben und
vorn zu einer annähernd gestreckten Stützfläche angehoben. Das Gelenk 8 wird hierbei zu
einer aktiven Lumbalstütze. Dadurch kann ein Behinderter ohne die Rückhaltemittel zu
überlasten oder auszuschalten einen Anfall mit weniger Streß und geringerer
Verletzungsgefahr ausleben. Insbesondere wird durch die lumbale Abstützung die
Luxationstendenz der Hüftgelenke erheblich eingeschränkt. Gleichzeitig werden bei einem
spastischen Anfall durch diese Abstützung körpereigene neurophysiologische Reaktionen
ausgelöst. So wird eine Verlängerung der Bauchmuskulatur bewirkt, die durch ausgelöste
Afferenzen hemmend auf die übererregte Streckmuskulatur einwirkt. Bei Nachlassen einer
hypertonen Phase wird so der Körper des Behinderten entsprechend der Spannungsabnahme
der Bauchmuskulatur durch seine eigene Schwerkraft schonend in die normale Sitzposition
zurückgeführt.
Das Gurtband 13, das am Sitz 3 befestigt ist und über dem Anschlagwinkel 2 durch den
Schlitz 13.3 (s. Fig. 2) geführt wird, begrenzt die Sitzverstellung des Sitzes 3 nach vorn und
führt diesen in die eingestellte Ausgangslage zurück.
1
Grundplatte
2
Anschlagwinkel
2.1
Stellschlitz
2.2
Spannschraube
3
Sitzfläche
3.1
Gesäßstützfläche
4
Seitenführung
5
Rückenlehne
5.1
Einschnürung
6
Pelotte
6.1
Pelottenbefestigung
7
Gelenk
8
Gelenk (Lumbal-)
9.1
Schwenkhebel
9.2
Schwenkhebel
10
Hebellager
11
Puffer
12
Fangbandschlitz
13
Gurtband
13.1
Gurtbandbefestigung
13.2
Klemmverschluß
13.3
Schlitz
14
Schlitz
14.1
Knebel
15.1
Spannband (elastisch)
15.2
Spannband (elastisch)
16
Klemmverschluß
16.1
Klemmverschluß
16.2
Klemmverschluß
17
Bajonettschloß
18
Spannband (elastisch)
19
Klemmverschluß
20
Abduktionskeil
20.1
Federbügel
20.2
Spannschraube
21
Schlitz
22
Schlitz (für Sitzhose)
Claims (10)
1. Dynamische Sitzschale mit Pelotten zur stabilen Fixierung körperbehinderter Personen,
die auf Rollstühlen montierbar ist und eine limitierte Oberkörperbewegung nach vorn, zu
beiden Seiten als auch eine Körperstreckung im Stadium eines Anfalles (Streckspasmus)
zuläßt, wobei die Sitzschale im Bereich der Vorderkante ihrer Sitzfläche nach vorn
kippfähig gelagert ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Rückenlehne (5) der Sitzschale
im Lumbalbereich quer zu ihrer Längsachse flexibel getrennt ist, wobei der untere Teil
der Rückenlehne in Form einer Gesäßstützfläche (3.1) mit der Sitzfläche (3) fest
verbunden ist und dass sich die Toraxpelotten (6) mittels Schwenkhebeln (9) gegenüber
der Längsachse der Sitzschale in einem gemeinsamen Hebellager (10) in Höhe des
Lumbalbereiches des schwenkbaren Teiles der Rückenlehne (5) seitwärts
verlagerungsfähig abstützen und dass ihr Verstellweg durch elastische Spannmittel (15)
gegenüber der Rückerlehne (5) begrenzt ist.
2. Dynamische Sitzschale mit Pelotten nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die
Schwenkhebel (9.1, 9.2) auf der Rückseite der Rückenlehne (5) gelagert sind.
3. Dynamische Sitzschale mit Pelotten nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass
zwischen den freien Enden der Schwenkhebel (9.1, 9.2) und der Rückenlehne (5)
verstellbare elastische Spannbänder (15.1, 15.2) angeschlagen sind und dass sich die
Schwenkhebel (9.1, 9.2) im gespannten Zustand der Pelotten (6) gegenseitig form- und
kraftschlüssig abstützen.
4. Dynamische Sitzschale mit Pelotten nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die
Schwenkhebel (9.1, 9.2) oberhalb des Hebellagers (10) direkt durch ein elastisches
Element, vorzugsweise durch ein Spannband (18) miteinander verspannt sind, das bei
geöffneten Pelotten (6) sich unterhalb des Hebellagers (10) befindet.
5. Dynamische Sitzschale mit Pelotten nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die
Pelotten (6) einzeln an Schwenkhebeln (9.1, 9.2) höhenverstellbar befestigt sind.
6. Dynamische Sitzschale mit Pelotten nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die
Grundplatte (1) auf der dem Gelenk (7) abgewanden Seite einen höhenverstellbaren
Anschlag (2) mit elastischen Puffer (11) für die Sitzfläche (3) trägt.
7. Dynamische Sitzschale mit Pelotten nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die
Grundplatte (1) und der Sitzfläche (3) durch mindestens einen verstellbaren elastischen
Gurt (13) verspannt sind.
8. Dynamische Sitzschale mit Pelotten nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die
Rückenlehne (5) für die Pelotten (6) entsprechend ihrem Schwenkbereich zur Mitte
eingeschnürt ist.
9. Dynamische Sitzschale mit Pelotten nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die
Rückenlehne (5) für die Pelotten (6) entsprechend ihrem Schwenkbereich bezogen auf das
Hebellager (10) kreisbogenförmige Fensterschlitze aufweist.
10. Dynamische Sitzschale mit Pelotten nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die
Schwenkhebel (9) zur Abstützung auf der Rückenlehne (5) PE-Gleitelemente tragen.
Priority Applications (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19930103A DE19930103C1 (de) | 1999-07-01 | 1999-07-01 | Dynamische Sitzschale |
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Applications Claiming Priority (1)
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|---|---|---|---|
| DE19930103A DE19930103C1 (de) | 1999-07-01 | 1999-07-01 | Dynamische Sitzschale |
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Legal Events
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