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DE19930475A1 - Teilzerlegungsgeschoß - Google Patents

Teilzerlegungsgeschoß

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Publication number
DE19930475A1
DE19930475A1 DE1999130475 DE19930475A DE19930475A1 DE 19930475 A1 DE19930475 A1 DE 19930475A1 DE 1999130475 DE1999130475 DE 1999130475 DE 19930475 A DE19930475 A DE 19930475A DE 19930475 A1 DE19930475 A1 DE 19930475A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
projectile
break
head
partial
open
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE1999130475
Other languages
English (en)
Inventor
Rudolf Sigl
Gerhard Gruber
Metin Rona
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Dynamit Nobel AG
Dynamit Nobel GmbH Explosivstoff und Systemtechnik
Original Assignee
Dynamit Nobel AG
Dynamit Nobel GmbH Explosivstoff und Systemtechnik
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Dynamit Nobel AG, Dynamit Nobel GmbH Explosivstoff und Systemtechnik filed Critical Dynamit Nobel AG
Priority to DE1999130475 priority Critical patent/DE19930475A1/de
Priority to AU58161/00A priority patent/AU5816100A/en
Priority to PCT/EP2000/005655 priority patent/WO2001002792A2/de
Publication of DE19930475A1 publication Critical patent/DE19930475A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F42AMMUNITION; BLASTING
    • F42BEXPLOSIVE CHARGES, e.g. FOR BLASTING, FIREWORKS, AMMUNITION
    • F42B12/00Projectiles, missiles or mines characterised by the warhead, the intended effect, or the material
    • F42B12/02Projectiles, missiles or mines characterised by the warhead, the intended effect, or the material characterised by the warhead or the intended effect
    • F42B12/34Projectiles, missiles or mines characterised by the warhead, the intended effect, or the material characterised by the warhead or the intended effect expanding before or on impact, i.e. of dumdum or mushroom type

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Chemical & Material Sciences (AREA)
  • Combustion & Propulsion (AREA)
  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • Portable Nailing Machines And Staplers (AREA)
  • Golf Clubs (AREA)

Abstract

Die Konstruktion eines Teilzerlegungsgeschosses, insbesondere seines Kopfes, hat einen wesentlichen Einfluß auf die Deformierung und Zerlegung des Geschosses. Insbesondere bei der für Jagdzwecke verwendeten Munition muß das Teilzerlegungsgeschoß auf die Wildart in Aufbau, Form und Größe abgestimmt werden. DOLLAR A Erfindungsgemäß wird deshalb vorgeschlagen, daß das Geschoß (1) aus einem mantellosen Metallkörper besteht, daß sich im verjüngenden, vorderen Teil (4) des Geschoßkörpers (2) eine Höhle (19) zentrisch zur Längsachse (20) des Geschosses (1) erstreckt, daß die Höhle (19) abgestufte Durchmesserbereiche (23, 24, 25, 26) aufweist, daß ein Aufbrech-Stößel (3) die Geschoßspitze (17) bildet und daß der Aufbrech-Stößel (3) aus einem den Höhleneingang (27) verschließenden Kopf (15) und einem sich in die Höhle (19) erstreckenden Schaft (16) besteht.

Description

Die Erfindung betrifft ein Teilzerlegungsgeschoß entsprechend dem Oberbegriff des ersten Anspruchs.
Teilzerlegungsgeschosse werden bei der Jagd eingesetzt. Zur Jagd verwendete Geschosse sollen sich beim Aufschlag auf das Wild sowohl deformieren als auch mehr oder weniger in Splitter zerlegen. Bekannt sind Zerlegungsgeschosse oder Teilzerlegungsgeschosse, die aus einem Mantel und einem oder mehreren Kernen mit unterschiedlicher Werkstoffhärte bestehen. Die Kerne sind in der Regel Bleikerne, weil sich das Blei mit anderen Metallen zu einem Werkstoff mit einer vorgebbaren Härte legieren läßt. Außerdem weist es aufgrund seines hohen spezifischen Gewichts gute ballistische Eigenschaften auf. Beim Auftreffen auf den Zielkörper wird auf die Spitze des Geschoßkörpers ein Druck ausgeübt. Beim Eindringen in den Zielkörper wird der Geschoßkern zusammengestaucht, wobei die Streckgrenze des Werkstoffs des Geschoßmantels überschritten wird. Dadurch entstehen Längsrisse in dem Mantel, die bei seinem Aufplatzen Metallstreifen, sogenannte Fahnen, bilden. Beim weiteren Durchgang des Geschosses durch den Zielkörper werden diese Metallstreifen vom Kern abgehoben und nach hinten gebogen, rollen sich dabei ein und werden abgerissen. Wird nach einer gewissen Eindringtiefe beim Stauchen des Geschoßkerns die Streckgrenze seines Werkstoffs ebenfalls überschritten, wird auch er in Splitter zerlegt. Der Mantel und der Geschoßkern zersplittern in der Regel in Teile unterschiedlicher Größe.
Die Zerlegung des Geschosses setzt sich so lange fort, bis entweder die Energie des Geschosses so weit abgebaut ist, daß keine weiteren Absplitterungen von Mantel und Geschoßkörper mehr erfolgen oder die Zerlegung des Geschoßkörpers durch eine definierte Schikane, beispielsweise einen zweiten Kern oder eine Halterille oder eine Sollbruchstelle, beendet wird. Der sogenannte Restkörper hat in der Regel eine undefinierbare Restmasse und führt bei seinem Durchtritt durch den Zielkörper zu weiteren Tiefenwirkungen und einem eventuellen Ausschuß.
Eine in jedem Fall ideale Zerlegung des Geschoßkörpers und des Mantels ist nur selten und aufgrund der unterschiedlichen Widerstandsverhältnisse im Wildkörper niemals in gleicher Weise zu erreichen. Die Schnelligkeit der Geschoßzerlegung und der gesamte Ablauf der Absplitterung gestalten sich grundsätzlich unterschiedlich, je nachdem, wo der Treffer sitzt, ob in Weichteilen oder in harten Muskelpartien oder Knochen, und ob es sich um ein kräftiges, widerstandsfähiges oder um ein kleines, schwaches Stück handelt. Ferner hat die Schußrichtung und der dadurch bedingte Verlauf des Geschosses im Wildkörper erheblichen Einfluß auf den Vorgang der Geschoßdeformierung, vor allem aber die Auftreffgeschwindigkeit. Ein Geschoß, dessen Kopf schnell in Splitter zerlegt wird, vergrößert beim Eindringen und weiteren Durchgang durch den Wildkörper seinen Querschnitt schnell. Damit wird der Widerstand im Wildkörper größer, das Geschoß wird mehr abgebremst, die Durchschlagzeit wird länger, ein größerer Prozentsatz der Auftreffenergie verbleibt im Wildkörper, was ein großer Vorteil ist, wenn ein solches Geschoß auf schwaches Wild abgeschossen wird. Ein Schuß auf starkes Wild dagegen erfordert größere Festigkeit des Geschoßkopfes, so daß dieser nicht zu früh deformiert wird, sondern eine stärkere Aufsplitterung überwiegend erst dann eintritt, wenn der Geschoßkörper in die Nähe der lebenswichtigen Organe im Inneren des Wildkörpers gelangt ist.
Aus dem Artikel "Geschoßportrait" in der Zeitschrift "Wild und Hund", 1989, Heft 21, Seite 38, ist ein Zerlegungsgeschoß bekannt, daß besonders für Raub- und Hochwild geeignet sein soll. Es ist ein Mantelgeschoß mit Bleikern und einer Zerlegungsstufe.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Geschoß vorzustellen, das beim Auftreffen auf den Zielkörper eine der Auftreffgeschwindigkeit entsprechende Zerlegung in Splitter erfährt und einen definierten Restkörper des Geschosses aufweist. Ein weiteres Ziel ist der Ausschluß toxischer Belastung des Zielkörpers durch den Geschoßwerkstoff.
Die Lösung der Aufgabe erfolgt mit Hilfe der kennzeichnenden Merkmale des ersten Anspruchs. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung werden in den Unteransprüchen beansprucht.
Das erfindungsgemäße Geschoß besteht aus einem mantellosen Metallkörper mit einem vorderen, sich zur Spitze des Geschosses hin verjüngendem Teil und einem hinteren, im wesentlichen zylindrischen Teil. Im vorderen, sich verjüngendem Teil des Geschosses erstreckt sich in Richtung seiner Längsachse eine Höhle, deren Querschnitt sich stufenweise verengt. Die Geschoßspitze wird durch einen Aufbrech- Stößel gebildet, der den Höhleneingang verschließt. Der Aufbrech-Stößel besteht aus einem den Höhleneingang verschließenden Kopf, an den sich ein in die Höhle erstreckender Schaft anschließt. Mit dem erfindungsgemäßen Geschoß wird eine gezielte Zerlegung erreicht. Der Aufbrech-Stößel, der den Höhleneingang verschließt, wird beim Auftreffen auf den Zielkörper in die Höhle gedrückt. Da sich die Höhle von ihrem Eingang ausgehend in Stufen verengt, wird der sich verjüngende Teil des Geschosses in Abhängigkeit von der Auftreffgeschwindigkeit entlang der Stufen aufgebrochen. Da die Kanten der Abstufungen des Querschnitts nicht abgerundet sind, wirken sie aufgrund des Spannungsverlaufs im Werkstoff wie Sollbruchstellen und begünstigen damit das Zerlegen des Geschoßkörpers vom Eingang der Höhle aus und damit die Splitterbildung. Die Anzahl der Abstufungen des Durchmessers sowie die Höhe der Stufen gibt die Anzahl der Zerlegungsstufen und damit die Größe der Splitter vor. Je höher die Auftreffgeschwindigkeit, und je größer die Anzahl der Stufen, desto stärker wird das Geschoß zerlegt.
Die Zerlegung des Geschoßkörpers stoppt dann, wenn die auf den Geschoßkörper einwirkende Energie nicht mehr zum Zerlegen ausreicht. Hat der verbleibende Restkörper noch eine genügend hohe kinetische Energie, tritt er aus dem Zielkörper aus und hinterläßt einen Ausschuß, der beim Wild zu vermehrtem Schweißverlust führt. Dieses wird von einem Teil der Jägerschaft wegen der guten Verfolgbarkeit der Schweißfährte als wünschenswert angesehen.
Um eine stufenweise Zerlegung des Geschoßkörpers durch den Aufbrech-Stößel in Splitter gewünschter Größe zu erreichen, ist die Höhle in dem Geschoßkörper in zwei Bereiche aufgeteilt, in einen ersten Bereich mit abgestuften Durchmessern und in einen zweiten Bereich zur Aufnahme des Schaftes des Stößels. In diesem zweiten Bereich wird beim und nach dem Auftreffen des Geschosses auf den Zielkörper der Schaft des sich deformierenden Aufbrech-Stößels geführt, damit dieser in Richtung der Längsachse des Geschoßkörpers zurückweicht. Außerdem sind die Länge des Schaftes sowie die Länge des zweiten Bereichs der Höhle aufeinander abgestimmt. Der freie Weg, den der Schaft im zweiten Teil der Höhle zurücklegen kann, bestimmt, wann der Aufbrech-Stößel und damit die Zerlegung des Geschoßkörpers in Splitter gestoppt wird.
Der Vorteil einer doppel-konischen Form des Kopfes des Aufbrech-Stößels besteht darin, daß der dem Schaft abgewandte Teil des Kopfes, der die Höhle verschließt, aufgrund seiner Konizität die Aerodynamik des Geschoßkörpers verbessert. Der dem Schaft zugewandte konische Teil des Kopfes wirkt wie ein Keil, der die Höhlenwandung, den vorderen, sich verjüngenden Teil des Geschoßkörpers aufweitet, auseinanderdrückt und in Splitter zerreißt.
Entsprechend der Erfindung besteht der Stößel aus einem weicheren Werkstoff als der Geschoßkörper. Während der Geschoßkörper beispielsweise aus harten Kunstharzen sowie Metallen wie Kupfer, Eisen, Wolfram, Titan, Vanadium und den Legierungen dieser Metalle bestehen kann, sind die Werkstoffe des Aufbrech-Stößels weicher, beispielsweise Zinn, Zink, Aluminium sowie Kunststoffe, beispielsweise aus Polymeren oder Polykarbonat. Der Vorteil liegt darin, daß bei einem Auftreffen auf den Zielkörper die Deformation des Kopfes des Aufbrech-Stößels schneller erfolgt als die des Werkstoffs des Geschoßkörpers. Ein weicher Werkstoff zersplittert nicht, sondern verformt sich und drückt aufgrund seiner plastischen Verformung auf den spröden Werkstoff des Geschoßkörpers, der dadurch zum Reißen und Splittern gezwungen wird.
Die Länge der Höhle, die Anzahl der Zerlegungsstufen, ihre jeweiligen Längen, die Abstufungen des Durchmessers, die Kopfform des Aufbrech-Stößels und die Länge des Schaftes können auf die Beschaffenheit des Zielkörpers und die erreichbare Auftreffgeschwindigkeit des Geschosses abgestimmt werden und damit in vorteilhafter Weise zur Bildung eines definierten Geschoßrestkörpers und Splitter ausreichender Größe beitragen. Da die Auftreffgeschwindigkeit ein maßgebender Faktor für die Zerlegung eines Geschosses in Splitter ist, muß die Konstruktion des Geschosses derart sein, daß die Zerlegung in Splitter an der richtigen Stelle im Tierkörper stattfindet, beispielsweise bei Rehwild früher, bei starkem Schalenwild später. Das hat zur Folge, daß beispielsweise bei Geschossen, die für starkes Schalenwild vorgesehen sind, die Anzahl der Zerlegungsstufen geringer und die Durchmesserstufen größer sind als beispielsweise bei für Rehwild vorgesehenen Geschossen. Dort kann eine feinere Abstufung des Durchmessers sowie eine größere Anzahl der Zerlegungsstufen zu einer früheren Zerlegung und damit zur gewünschten Wirkung des Geschosses führen.
Auch die Form des Kopfes des Aufbrech-Stößels beeinflußt das Zerlegungsverhalten des Geschoßkörpers. Beispielsweise ein in die Spitze des Geschosses eingebohrtes Loch beschleunigt mehr oder weniger die Deformierung des Geschoßkopfes und damit die Energieabgabe in den Wildkörper, die sogenannte Geschoßwirkung, was um so vorteilhafter ist, je kleiner die Auftreffgeschwindigkeit des Geschosses ist. Wenn die Spitze des Kopfes eine Ausnehmung aufweist, sei es einen spitzkegeligen Trichter oder eine muldenförmige Vertiefung, erfolgt ein frühzeitiges Aufweiten des Kopfes des Aufbrech-Stößels, die dadurch zu einem Aufreißen des sich verjüngenden Teils des Geschoßkörpers in Längsrichtung führt.
Weist die Spitze des Kopfes des Aufbrech-Stößels eine flache Stirnfläche auf, führt dies bei einem Auftreffen auf den Zielkörper zu einer starken Deformation des Kopfes und damit zu einer abrupten Durchmessererweiterung des Stößels und infolgedessen zu einer sofort beginnenden Aufsplitterung des sich verjüngenden Geschoßteils.
Weist die Spitze des Kopfes des Aufbrech-Stößels keine Ausnehmung auf und läuft dagegen spitz oder gerundet aus, wird sie zunächst leichter in den Zielkörper eindringen und erst aufgrund des ansteigenden Drucks auf den Kopf die erforderliche Durchmesseraufweitung zur Zerlegung des Geschoßkörpers erreichen.
Die Form der Spitze des Kopfes des Aufbrech-Stößels soll dem Geschoß einerseits gute aerodynamische Eigenschaften verleihen, andererseits aber auch zu einer den Anforderungen an das Geschoß genügenden Geschoßzerlegung beitragen. Aus diesem Grund beträgt der Konuswinkel der Spitze des Kopfes etwa zwischen 35° und 65°. Als vorteilhaft hat sich ein Konuswinkel von etwa 40° erwiesen.
Ebenso hat der Konuswinkel des Schaftteils des Kopfs einen wesentlichen Anteil an dem Zerlegungsverhalten des Geschoßkörpers. Ist der Konuswinkel zu spitz, ist die Keilwirkung des Aufbrech-Stößels zu gering und bei hoher Auftreffgeschwindigkeit besteht die Gefahr, daß der Stößel in die Höhle hineingedrückt wird, ohne die erwartete Zerlegungsarbeit zu verrichten. Ist der Konuswinkel dagegen zu groß, ist der Widerstand, der dem Aufbrech-Stößel entgegensteht, bei geringer Auftreffgeschwindigkeit zu groß und es erfolgt ebenfalls eine ungenügende Zerlegung des Geschoßkörpers. Aus diesem Grund muß der Konuswinkel am Schaftteil des Kopfes auf die Abstufung des Durchmessers und die Anzahl der Durchmesserstufen abgestimmt sein. Der Konuswinkel des Schaftteils des Kopfs liegt etwa zwischen 90° und 130°. Als vorteilhaft hat sich ein Konuswinkel von etwa 120° erwiesen.
In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung kann der Geschoßkörper einen Scharfrand aufweisen. Ein Scharfrand am Geschoß sorgt für einen sauberen Einschuß, da die Decke des Wildes nicht zerrissen, sondern beim Einschuß ausgestanzt wird. Die Einschußöffnung, die etwa kalibergroß ist, sorgt daher schon beim Einschuß dafür, daß die Wunde Schweiß liefert.
In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung weist der Geschoßkörper mindestens eine auf dem Umfang angeordnete Sollbruchstelle auf. Diese Sollbruchstelle ist eine auf dem Umfang des Geschoß angebrachte Nut mit einer scharfen Kerbe im Nutgrund. Die Sollbruchstelle sorgt bei der Aufsplitterung des Geschoßkörpers dafür, daß die Aufsplitterung an dieser Stelle aufhört und somit ein definierter Restkörper übrig bleibt. Die Sollbruchstelle liegt in der Regel im Bereich des zweiten Teils der Höhle, in der der Schaft des Aufbrech-Stößels geführt wird.
Die Sollbruchstelle muß vor dem Scharfrand angeordnet sein. Da zur Erzeugung des Scharfrands das Geschoß ebenfalls mit einer Nut versehen wird, könnte der Scharfrand bereits in unvorteilhafter Weise als Sollbruchstelle des Geschosses fungieren. Da beim Eintritt des Geschosses in den Zielkörper die Zerlegung des Geschosses erst beginnt, wird der Scharfrand die Decke des Wildes bereits passiert haben, bevor die Zerlegung des Geschosses bis zur Sollbruchstelle fortgeschritten ist.
In Weiterbildung der Erfindung ist am zylindrischen Teil des Geschoßkörpers mindestens eine Entlastungsrille zur Herabsetzung der Reibung im Waffenrohr angeordnet. Die Anzahl der Entlastungsrillen richtet sich nach der Größe des vorgesehenen Restkörpers. Bei einem Restkörper, der beispielsweise ein Drittel der Länge des Geschoßkörpers ausmacht, ist die Anordnung von zwei Elastungsrillen vorteilhaft.
Von besonderem Vorteil ist es, wenn der Geschoßkörper und der Aufbrech-Stößel aus einem bleifreien Werkstoff bestehen. Da Blei und seine Legierungen als toxisch angesehen werden, wird insbesondere das mit Bleisplittern durchsetzte Gewebe nur eingeschränkt als genießbar erachtet. Werden dagegen erfindungsgemäß Werkstoffe für das Geschoß und den Aufbrech-Stößel verwendet, wie beispielsweise Kunststoff, und die Metalle Kupfer, Zinn, Zink, Eisen, Wolfram, Titan, Silber, Aluminium, Tantal, Vanadium sowie mögliche Legierungen der aufgeführten Metalle, sind die in das Gewebe eindringenden Splitter unbedenklich und verursachen keine toxische Kontamination des Gewebes.
Anhand eines Ausführungsbeispiels wird die Erfindung näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 ein erfindungsgemäßes Teilzerlegungsgeschoß mit Aufbrech-Stößel, dessen Kopfspitze gerundet ist,
Fig. 2 einen Aufbrech-Stößel mit einer kegelförmigen Ausnehmung in der Spitze des Kopfs,
Fig. 3 einen Aufbrech-Stößel, wobei die Spitze des Kopfs eine muldenförmige Ausnehmung aufweist und
Fig. 4 einen Aufbrech-Stößel mit einer flachen Stirnfläche des Kopfes.
In Fig. 1 ist in stark vergrößertem Maßstab ein erfindungsgemäßes Teilzerlegungsgeschoß 1 im Schnitt dargestellt, das aus einem Geschoßkörper 2 und einem Aufbrech-Stößel 3 zusammengesetzt ist. Der Geschoßkörper 2 besteht aus einem vorderen, sich verjüngenden Teil 4, sich einem daran anschließenden im wesentlichen zylindrischen Teil 5 und einem kurzen Heckkonus-Ansatz 6. Der sich verjüngende Teil 4 endet in einem Scharfrand 7. Er entsteht durch einen umlaufenden Einstich in den Geschoßkörper. Der Grund des Einstichs 8 ist gerundet. In Flugrichtung 9 des Geschosses 1 gesehen steigt die Wand 10 schräg an. Die Wand 11 dagegen verläuft senkrecht zur Außenkontur des Geschosses 1. Dadurch entsteht die scharfe Kante 7, der Scharfrand. Er bewirkt beim Durchtritt durch die Decke des Wildes eine saubere Einschußöffnung mit scharf abgegrenztem Rand.
Vor dem Scharfrand 7, in Flugrichtung 9 gesehen, liegt die Sollbruchstelle 12. Es ist ein ringförmiger Einstich im Geschoßkörper 2 mit spitzem Grund. Die Sollbruchstelle 12 soll ein weiteres Aufsplittern des Geschoßkörpers 2 verhindern und einen definierten Restkörper bilden, der im wesentlichen aus dem zylindrischen Teil 5 mit dem kurzen Heckkonus-Ansatz 6 besteht.
Der zylindrische Teil 5 des Geschoßkörpers 2 weist zwei Entlastungsrillen 14 zur Herabsetzung der Reibung im Waffenrohr auf.
Der Aufbrech-Stößel 3 setzt sich zusammen aus einem Kopf 15 und einem sich daran anschließenden Schaft 16. Der Schaft 16 ist im vorliegenden Ausführungsbeispiel zylindrisch. Der Kopf 15 ist in zwei konische Hälften aufgeteilt, der in Flugrichtung 9 weisenden Spitze 17 und einem dem Schaft 16 zugewandten konischen Teil 18. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel weist die Spitze 17 eine gerundete Form 36 auf. Die Spitze 17 des Geschosses 1 wird also durch den Kopf 15 des Aufbrech-Stößels 3 gebildet. Der Konuswinkel 37 der Spitze 17 beträgt im vorliegenden Ausführungsbeispiel 40°.
Der Kopf 15 verschließt eine Höhle 19 im vorderen, sich verjüngenden Teil 4 des Geschoßkörpers 2. Diese Höhle 19 erstreckt sich zentrisch zur Längsachse 20 des Geschosses 2. Sie teilt sich in zwei Bereiche 21 und 22 auf, wobei der erste Bereich 21 abgestufte Durchmesserbereiche aufweist und der zweite Bereich 22 eine zylindrische Bohrung zur Aufnahme des zylindrisch geformten Schaftes 16 des Aufbrech-Stößels 3 ist.
Im vorliegenden Ausführungsbeispiel weist der erste Bereich 21 der Höhle 19 vier abgestufte Durchmesserbereiche 23, 24, 25 und 26 auf. Die Abstufungen sind gleich lang und nehmen jeweils im Durchmesser um den gleichen Betrag ab. Die Abstufungen können auch unterschiedlich lang sein und die Abnahme des Durchmessers kann auch in unterschiedlich großen Stufen erfolgen. Der Eingang 27 der Höhle 19 öffnet sich konisch und umfaßt etwa die Hälfte der Länge des ersten abgestuften Durchmesserbereichs 23. Der Höhleneingang 27 wird durch den konischen Teil 18 des Kopfes 15 des Aufbrech-Stößels 3 verschlossen. Der Konuswinkel 28 des den Höhleneingang 27 verschließenden konischen Teils 18 des Kopfes 15 ist ein stumpfer Winkel, hier 120° im Gegensatz zum spitzen Konuswinkel 29 des Höhleneingangs 27, der im vorliegenden Beispiel 50° beträgt.
Trifft das Geschoß 1 auf einen Zielkörper auf, so dringt zunächst die Spitze 17 des Aufbrech-Stößels 3 in den Zielkörper ein. Je spitzer der Konuswinkel 37 der Spitze 17 ist, desto tiefer dringt sie zunächst in den Zielkörper ein, bevor ihre Deformation beginnt. Der konische Teil 18 des Kopfes 15 des Aufbrech-Stößels 3 wirkt wie ein Keil. Der sich aufbauende Druck auf den Aufbrech-Stößel 3 schiebt den Aufbrech- Stößel 3 in die Höhle 19. Dabei wird die Höhlenwand, die im Bereich des Höhleneingangs 27 noch dünn ist, aufgeweitet. Wenn die Streckgrenze des Werkstoffs überschritten wird, reißt aufgrund physikalischer Gesetzmäßigkeiten der Werkstoff zunächst in Längsrichtung auf.
Sobald beim Eindringen des konischen Teils 18 dieser auf eine Kante 3 eines abgestuften Durchmesserbereichs 23 bis 26 trifft, wird der Druck auf den Werkstoff jeweils schlagartig erhöht. Die scharfkantigen Absätze 31 wirken wie Sollbruchstellen. Die Streifen des aufplatzenden Geschoßkörpers 2 werden abgeknickt und spätestens dann, wenn der letzte abgestufte Durchmesserbereich 26 erreicht wird, ist aufgrund der Sollbruchstelle 12 der sich verjüngende Teil 4 des Geschoßkörpers 2 in Splitter zerlegt. Dadurch verbleibt ein Restkörper definierter Masse, der sich von der Sollbruchstelle 12 abwärts aus dem zylindrischen Teil 5 und dem kurzen Heckkonus- Ansatz 6 zusammensetzt. Der Restkörper des Geschosses soll noch tiefer in den Zielkörper eindringen und ihn durchschlagen, unter Umständen mit Austritt auf der anderen Seite des getroffenen Wildes, so daß sich ein Ausschuß ergibt, auch dann, wenn er auf dem Weg durch den Tierkörper bereits Teile des Knochengerüstes durchschlagen hat.
Das Ausmaß der Zerlegung des Geschoßkörpers kann durch die Länge des Schaftes 16 gesteuert werden. Der Schaft 16 dient nicht nur zur Führung des Aufbrech-Stößels 3, indem er im zweiten Bereich 22 der Höhle 19 geführt wird, sondern bestimmt durch seine Länge den Zeitpunkt, wann er im Grund 32 der Bohrung 22 auftrifft. Ab diesem Zeitpunkt kann der Aufbrech-Stößel 3 nicht mehr verschoben, sondern nur noch plastisch verformt werden. Ein Abplatzen von Splittern bewirkt er nur noch bis zum endgültigen Ende seiner Deformation.
Die Fig. 2 bis 4 zeigen weitere mögliche Ausbildungsformen eines Aufbrech- Stößels.
Die Form der Spitze 17 des Kopfs 15 eines Aufbrech-Stößels 3, der die Höhle des Geschoßkörpers verschließt, bestimmt den Einfluß auf die angestrebte Zerlegung des Geschoßkörpers. Der Konuswinkel 37 der Spitzen 17 ist bei den drei weiteren Ausführungsbeispielen gleich groß und beträgt ebenfalls 40°. Bei der in Fig. 1 dargestellten Form der Spitze 17 wird zunächst das Geschoß in den Zielkörper eindringen und erst dann wird aufgrund der eintretenden Verformung der Geschoßspitze 17 die Zerlegung eingeleitet.
Die Spitze 17 des Aufbrech-Stößels 3 in Fig. 2 weist eine kegelförmige Ausnehmung auf, die zentrisch zur Längsachse 20 angeordnet ist. Hier wird bereits beim Auftreffen des Kopfes 15 auf einen Zielkörper ein Aufreißen des Werkstoffs begünstigt. Die Zerlegung des Geschosses wird damit wesentlich früher eingeleitet, als es beispielsweise nach dem Ausführungsbeispiel der Fig. 1 der Fall ist.
Bei einer muldenförmigen Ausnehmung 34, wie sie im Ausführungsbeispiel nach Fig. 3 in der Spitze 17 des Aufbrech-Stößels 3 vorgesehen ist, wird die Zerlegung sanfter verlaufen als mit einem Stößel entsprechend dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 2.
Wesentlich anders geformt ist die Spitze 17 des Aufbrech-Stößels 3 nach dem Ausführungsbeispiel der Fig. 4. Dort ist die Spitze 17 der Kopfs 15 eine flache Stirnfläche 35. Beim Auftreffen dieser flachen Stirnfläche 35 auf den Zielkörper wird eine sehr starke Stauchung des Kopfes 15 eingeleitet. Bei diesem Ausführungsbeispiel wird die Zerlegung des Geschoßkörpers im wesentlichen aufgrund der sich zusammenstauchenden Werkstoffmasse des Aufbrech-Stößels 3 bewirkt.
Bei den in den Fig. 2 bis 4 gezeigten Ausführungsbeispielen eines Aufbrech- Stößels wird die Zerlegung des Geschosses wesentlich früher eintreten als bei der Ausführungsform nach Fig. 1. Dieses kann beispielsweise bei Wild von Vorteil sein, bei dem eine geringe Eindringtiefe erwünscht und ein Durchschuß vermieden werden soll, beispielsweise bei Rehwild. Die Zerlegung des Geschoßkörpers tritt bereits kurz nach Eintritt des Geschosses in den Zielkörper ein.

Claims (18)

1. Teilzerlegungsgeschoß mit einem sich zur Spitze des Geschosses hin verjüngenden Vorderteil und einem hinteren, im wesentlichen zylindrischen Teil, dadurch gekennzeichnet, daß das Geschoß (1) aus einem mantellosen Metallkörper besteht, daß sich im sich verjüngenden, vorderen Teil (4) des Geschoßkörpers (2) eine Höhle (19) zentrisch zur Längsachse (20) des Geschosses (1) erstreckt, daß sich die Höhle (19) in abgestuften Durchmesserbereichen (23, 24, 25, 26) von ihrem Eingang (27) ausgehend verengt, daß ein Aufbrech-Stößel (3) die Geschoßspitze (17) bildet und daß der Aufbrech-Stößel (3) aus einem den Höhleneingang (27) verschließenden Kopf (15) und einem sich in die Höhle (19) erstreckenden Schaft (16) besteht.
2. Teilzerlegungsgeschoß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Höhle (19) in zwei Bereiche (21, 22) aufgeteilt ist, in einen ersten Bereich (21) mit abgestuften Durchmessern (23, 24, 25, 26) und einen zweiten Bereich (22) zur Aufnahme des Schaftes (16) des Aufbrech-Stößels (3).
3. Teilzerlegungsgeschoß nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Kanten (30) und Absätze (31) der abgestuften Durchmesserbereiche (23, 24, 25, 26) der Höhle (19) als Sollbruchstellen ausgebildet sind.
4. Teilzerlegungsgeschoß nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Kopf (15) des Aufbrech-Stößels (3) eine doppel­ konische Form (17, 18) aufweist.
5. Teilzerlegungsgeschoß nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufbrech-Stößel (3) aus einem weicheren Werkstoff als der Geschoßkörper (2) besteht.
6. Teilzerlegungsgeschoß nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß zur Bildung eines definierten Geschoßrestkörpers und ausreichender Splittergröße die Länge der Höhle (19), die Anzahl der abgestuften Durchmesserbereiche (23, 24, 25, 26) als Zerlegungsstufen, die Abstufung der Durchmesser innerhalb der Zerlegungsstufen (23, 24, 25, 26), die Form des Kopfes (15) des Aufbrech-Stößels (3) und die Länge des Schaftes (16) auf die Beschaffenheit des Zielkörpers und die erreichbare Auftreffgeschwindigkeit des Geschosses (1) abstimmbar sind.
7. Teilzerlegungsgeschoß nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Kopf (15) des Aufbrech-Stößels (3) eine das Zerlegungsverhalten des Geschoßkörpers (2) beeinflussende Form aufweist.
8. Teilzerlegungsgeschoß nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Spitze (17) des Kopfes (15) des Aufbrech-Stößels (3) eine kegelförmige (33) oder muldenartige (34) Ausnehmung aufweist.
9. Teilzerlegungsgeschoß nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Spitze (17) des Kopfes (15) des Aufbrech-Stößels (3) eine flache Stirnfläche (35) aufweist.
10. Teilzerlegungsgeschoß nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Spitze (17) des Kopfes (15) des Aufbrech-Stößels (3) eine gerundete Form (36) aufweist.
11. Teilzerlegungsgeschoß nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Konuswinkel (37) der Spitze (17) des Kopfes (15) des Aufbrech-Stößels (3) zwischen etwa 35° und 60°, vorzugsweise bei etwa 40° liegt.
12. Teilzerlegungsgeschoß nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Konuswinkel (28) des dem Schaft (16) zugewandten Teils (18) des Kopfes (15) des Aufbrech-Stößels (3) zwischen etwa 90° und 130°, vorzugsweise bei etwa 120° liegt.
13. Teilzerlegungsgeschoß nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Geschoßkörper (2) einen Scharfrand (7) aufweist.
14. Teilzerlegungsgeschoß nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Geschoßkörper (2) mindestens eine auf dem Umfang angeordnete Sollbruchstelle (12) aufweist.
15. Teilzerlegungsgeschoß nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Sollbruchstelle (12) in Bewegungsrichtung (9) des Geschosses (1) gesehen, vor dem Scharfrand (7) angeordnet ist.
16. Teilzerlegungsgeschoß nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß am zylindrischen Teil (5) des Geschoßkörpers (2) mindestens eine Entlastungsrille (14) zur Herabsetzung der Reibung im Waffenrohr angeordnet ist.
17. Teilzerlegungsgeschoß nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß das Geschoß (1), bestehend aus dem Geschoßkörper (2) und dem Aufbrech-Stößel (3), aus bleifreien Werkstoffen besteht.
18. Teilzerlegungsgeschoß nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß das Geschoß (1) insbesondere aus folgenden Werkstoffen besteht: Kunststoffe, insbesondere biologisch abbaubare, Kunstharze, und als metallische Werkstoffe Kupfer, Zinn, Zink, Eisen, Wolfram, Titan, Silber, Aluminium, Tantal und Vanadium sowie mögliche Legierungen dieser Metalle.
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