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DE19930473A1 - Deformationsgeschoß - Google Patents

Deformationsgeschoß

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Publication number
DE19930473A1
DE19930473A1 DE1999130473 DE19930473A DE19930473A1 DE 19930473 A1 DE19930473 A1 DE 19930473A1 DE 1999130473 DE1999130473 DE 1999130473 DE 19930473 A DE19930473 A DE 19930473A DE 19930473 A1 DE19930473 A1 DE 19930473A1
Authority
DE
Germany
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projectile
deformation
break
head
open
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE1999130473
Other languages
English (en)
Inventor
Rudolf Sigl
Gerhard Gruber
Metin Rona
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Dynamit Nobel AG
Dynamit Nobel GmbH Explosivstoff und Systemtechnik
Original Assignee
Dynamit Nobel AG
Dynamit Nobel GmbH Explosivstoff und Systemtechnik
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Publication date
Application filed by Dynamit Nobel AG, Dynamit Nobel GmbH Explosivstoff und Systemtechnik filed Critical Dynamit Nobel AG
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Priority to PCT/EP2000/005654 priority patent/WO2001002791A2/de
Priority to AU59751/00A priority patent/AU5975100A/en
Publication of DE19930473A1 publication Critical patent/DE19930473A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F42AMMUNITION; BLASTING
    • F42BEXPLOSIVE CHARGES, e.g. FOR BLASTING, FIREWORKS, AMMUNITION
    • F42B12/00Projectiles, missiles or mines characterised by the warhead, the intended effect, or the material
    • F42B12/02Projectiles, missiles or mines characterised by the warhead, the intended effect, or the material characterised by the warhead or the intended effect
    • F42B12/34Projectiles, missiles or mines characterised by the warhead, the intended effect, or the material characterised by the warhead or the intended effect expanding before or on impact, i.e. of dumdum or mushroom type

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Chemical & Material Sciences (AREA)
  • Combustion & Propulsion (AREA)
  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • Portable Nailing Machines And Staplers (AREA)
  • Catching Or Destruction (AREA)
  • Percussive Tools And Related Accessories (AREA)

Abstract

Die Konstruktion eines Deformationsgeschosses, insbesondere seines Kopfes, hat einen wesentlichen Einfluß auf die Deformierung des Geschosses. Insbesondere bei der für Jagdzwecke verwendeten Munition muß das Deformationsgeschoß auf die Wildart in Aufbau, Form und Größe abgestimmt werden. DOLLAR A Erfindungsgemäß wird deshalb vorgeschlagen, daß das Geschoß (1) aus einem mantellosen Geschoßkörper besteht, daß sich im sich verjüngenden, vorderen Teil (4) des Geschoßkörpers (2) eine Höhle (18) zetrisch zur Längsachse (19) des Geschosses (1) erstreckt, daß sich die Höhle (18) in abgestuften Durchmesserbereichen (22, 23, 24, 25) von ihrem Eingang (31) ausgehend verengt, daß ein Aufbrech-Stößel (3) die Geschoßspitze (15) bildet und daß der Aufbrech-Stößel (3) aus einem den Höhleneingang (31) verschließenden Kopf (13) und einem sich in die Höhle (18) erstreckenden Schaft (14) besteht.

Description

Die Erfindung betrifft ein Deformationsgeschoß entsprechend dem Oberbegriff des ersten Anspruchs.
Zur Jagd verwendete Geschosse sind auf das zu jagende Wild abgestimmt. Zerlegungsgeschosse und Teilzerlegungsgeschosse werden beim Aufschlag auf das Wild vollständig beziehungsweise bis auf einen definierten Restkörper in Splitter zerlegt. Bei Deformationsgeschossen dagegen soll eine Deformation des Geschoßkörpers mit möglichst geringer Splitterzerlegung erfolgen. Die Konstruktion des Geschosses soll das Abbrechen von Splittern weitgehend verhindern. Der Restkörper soll als Durchschlagskörper eine ausreichende Tiefenwirkung entfalten, indem er mindestens bis zur Körpermitte, besser noch, bis in die gegenseitige Körperhälfte hinein durchschlägt und dort wirksam wird. Herkömmliche Deformationsgeschosse sind beispielsweise Vollgeschosse mit sogenannten Schikanen. Diese sind beispielsweise innen oder außen eingeschnittene Nuten oder ein zentral im Geschoßkörper befindlicher Expansionskanal. Beim Auftreffen auf den Zielkörper wird auf die Spitze eines Geschoßkörpers ein Druck ausgeübt. Beim Eindringen in den Zielkörper wird der Geschoßkörper zusammengestaucht, wobei die Streckgrenze seines Werkstoffs überschritten wird. Dadurch entstehen Längsrisse in dem Geschoßkörper, die bei seinem Aufplatzen Metallstreifen, sogenannte Fahnen, bilden. Beim weiteren Durchgang des Geschosses durch den Zielkörper werden diese Metallstreifen nach hinten gebogen und rollen sich dabei teilweise ein. Der Geschoßkörper pilzt auf. Wird die Streckgrenze des Werkstoffs überschritten, werden die Fahnen in Splitter zerlegt. Die Deformation des Geschosses setzt sich so lange fort, bis seine Energie so weit abgebaut ist, daß keine weitere Deformation mehr erfolgt.
Nachteil einer solchen Geschoßkonstruktion ist die große Abhängigkeit der Verformungsbereitschaft des Geschoßkörpers von der Auftreffgeschwindigkeit auf den Zielkörper. Damit verbunden ist auch die zielballistische Wirkung, je nach Geschwindigkeits- und Entfernungsbereich, großen Schwankungen unterworfen. Dies führt vor allem bei größeren Schußentfernungen zu ungenügenden Wirkungen des Geschosses im Zielkörper.
Aus dem Artikel "Geschoßportrait" in der Zeitschrift "Wild und Hund", 1998, Heft 26, Seite 48, ist ein Deformationsgeschoß bekannt. Es ist ein Vollgeschoß. Die Zerlegung wird durch einen längs der Achse verlaufenden Geschoßkanal von 0,6 mm Querschnitt im Kopfbereich des Geschoßkörpers erreicht. Zur Herstellung dieses Geschosses sind aufwendige Werkzeuge erforderlich.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein einfach herzustellendes Deformationsgeschoß vorzustellen, dessen Verformungsbereitschaft nur gering von der Auftreffgeschwindigkeit abhängig ist und das eine schnelle Deformation beim Auftreffen auf den Zielkörper mit möglichst geringen Splitterverlusten erfährt. Ein weiteres Ziel ist der Ausschluß toxischer Belastung des Zielkörpers durch den Geschoßwerkstoff.
Die Lösung der Aufgabe erfolgt mit Hilfe der kennzeichnenden Merkmale des ersten Anspruchs. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung werden in den Unteransprüchen beansprucht.
Das erfindungsgemäße Deformationsgeschoß besteht aus einem mantellosen Metallkörper mit einem vorderen, sich zur Spitze des Geschosses hin verjüngenden Teil und einem hinteren, im wesentlichen zylindrischen Teil. Im vorderen, sich verjüngendem Teil des Geschosses erstreckt sich in Richtung seiner Längsachse eine Höhle, deren Querschnitt sich von der Spitze ausgehend stufenweise verengt. Der Übergang von einer Deformationsstufe zur nächsten Deformationsstufe mit geringerem Durchmesser verläuft konisch mit jeweils spitzen Konuswinkeln. Je spitzer die Konuswinkel sind, desto geringer ist der dem eindringenden Aufbrech-Stößel entgegengesetzte Widerstand. Die Geschoßspitze wird durch einen Aufbrech-Stößel gebildet, der den Höhleneingang verschließt. Der Aufbrech-Stößel besteht aus einem den Höhleneingang verschließenden Kopf, an den sich ein in die Höhle erstreckender Schaft anschließt.
Mit dem erfindungsgemäßen Geschoß wird eine gezielte Deformation erreicht. Der Aufbrech-Stößel, der den Höhleneingang verschließt, wird beim Auftreffen auf den Zielkörper in die Höhle gedrückt. Dabei wird der sich verjüngende Teil des Geschoßkörpers vom Eingang der Höhle aus in Fahnen aufgebrochen. Diese werden in Abhängigkeit von der Auftreffgeschwindigkeit an den Stufen abgeknickt, entgegen der Geschoßbewegung umgebogen und eingerollt. Das Geschoß wird zu einer pilzähnlichen Gestalt deformiert. Die Deformation des Geschoßkörpers stoppt dann, wenn die auf den Geschoßkörper einwirkende Energie dazu nicht mehr ausreicht. Hat der deformierte Geschoßkörper noch eine genügend hohe kinetische Energie, tritt er aus dem Zielkörper aus und hinterläßt einen Ausschuß, der beim Wild zu vermehrtem Schweißverlust führt. Dieses wird von einem Teil der Jägerschaft wegen der guten Verfolgbarkeit der Schweißfährte als wünschenswert angesehen.
Um eine möglichst gleichmäßige Deformation des Geschoßkörpers durch den Aufbrech-Stößel zu erreichen, ist die Höhle in dem Geschoßkörper in zwei Bereiche aufgeteilt, in einen ersten Bereich mit abgestuften Durchmessern, den Deformationsstufen, und in einen zweiten Bereich zur Aufnahme des Schaftes des Stößels. In diesem zweiten Bereich wird beim und nach dem Auftreffen des Geschosses auf den Zielkörper der Schaft des sich deformierenden Aufbrech-Stößels geführt, damit dieser in Richtung der Längsachse des Geschoßkörpers zurückweichen kann. Außerdem sind die Länge des Schaftes sowie die Länge des zweiten Bereichs der Höhle aufeinander abgestimmt. Der freie Weg, den der Schaft im zweiten Teil der Höhle zurücklegen kann, bestimmt, wann der Aufbrech-Stößel und damit die Deformation des Geschoßkörpers gestoppt wird.
Der Vorteil einer doppel-konischen Form des Kopfes des Aufbrech-Stößels besteht darin, daß der dem Schaft abgewandte Teil des Kopfes, der die Höhle verschließt, aufgrund seiner Konizität die Aerodynamik des Geschoßkörpers verbessert. Der dem Schaft zugewandte konische Teil des Kopfes wirkt wie ein Keil, der die Höhlenwandung, den vorderen, sich verjüngenden Teil des Geschoßkörpers aufweitet, auseinanderdrückt und in Fahnen zerreißt.
Entsprechend der Erfindung besteht der Stößel aus einem weicheren Werkstoff als der Geschoßkörper. Während der Geschoßkörper beispielsweise aus zähen Metallen wie Kupfer, Eisen und den Legierungen dieser Metalle bestehen kann, sind die Werkstoffe des Aufbrech-Stößels weicher, beispielsweise Zinn, Zink, Aluminium sowie Kunststoffe, beispielsweise aus Polymeren oder Polykarbonat. Der Vorteil liegt darin, daß bei einem Auftreffen auf den Zielkörper die Deformation des Kopfes des Aufbrech-Stößels die Deformation des Werkstoffs des Geschoßkörpers einleitet. Ein weicher Werkstoff zersplittert nicht, sondern verformt sich und drückt aufgrund seiner plastischen Verformung auf den zähen Werkstoff des Geschoßkörpers, der dadurch zur gezielten Deformation gezwungen wird.
Die Länge der Höhle, die Anzahl der Deformationsstufen, ihre jeweiligen Längen, die Abstufungen des Durchmessers, die Konizität der Übergangsbereiche zwischen den Durchmesserstufen, die Kopfform des Aufbrech-Stößels und die Länge des Schaftes können auf die Beschaffenheit des Zielkörpers und die erreichbare Auftreffgeschwindigkeit des Geschosses abgestimmt werden und damit in vorteilhafter Weise zur Bildung eines definierten Geschoßrestkörpers mit gewünschter Deformation beitragen. Da die Auftreffgeschwindigkeit ein maßgebender Faktor für die Deformation eines Geschosses ist, muß die Konstruktion des Geschosses derart sein, daß die Deformation an der richtigen Stelle im Tierkörper ihr größtes Ausmaß erreicht, beispielsweise bei Rehwild früher, bei starkem Schalenwild später.
Auch die Form des Kopfes des Aufbrech-Stößels beeinflußt das Deformationsverhalten des Geschoßkörpers. Beispielsweise ein in die Spitze des Geschosses eingebohrtes Loch beschleunigt mehr oder weniger die Deformierung des Geschoßkopfes und damit die Energieabgabe in den Wildkörper, die sogenannte Geschoßwirkung, was um so vorteilhafter ist, je kleiner die Auftreffgeschwindigkeit des Geschosses ist. Wenn die Spitze des Kopfes eine Ausnehmung aufweist, sei es einen spitzkegeligen Trichter oder eine muldenförmige Vertiefung, erfolgt ein frühzeitiges Aufweiten des Kopfes des Aufbrech-Stößels und dadurch bedingt ebenfalls ein frühzeitiges Aufreißen des sich verjüngenden Teils des Geschoßkörpers in Längsrichtung.
Weist die Spitze des Kopfes des Aufbrech-Stößels eine flache Stirnfläche auf, führt dies bei einem Auftreffen auf den Zielkörper zu einer starken Deformation des Kopfes und damit zu einer abrupten Durchmessererweiterung des Stößels und infolgedessen zu einem sofort beginnenden Aufplatzen des sich verjüngenden Geschoßteils.
Weist die Spitze des Kopfes des Aufbrech-Stößels keine Ausnehmung auf und läuft dagegen spitz oder gerundet aus, wird sie zunächst leichter in den Zielkörper eindringen und erst aufgrund des ansteigenden Drucks auf den Kopf die erforderliche Durchmesseraufweitung zur Deformation des Geschoßkörpers erreichen.
Die Form der Spitze des Kopfes des Aufbrech-Stößels soll dem Geschoß einerseits gute aerodynamische Eigenschaften verleihen, andererseits aber auch zu einer den Anforderungen an das Geschoß genügenden Geschoßdeformation beitragen. Aus diesem Grund beträgt der Konuswinkel der Spitze des Kopfes etwa zwischen 35° und 65°. Als vorteilhaft hat sich ein Konuswinkel von etwa 40° erwiesen.
Ebenso hat der Konuswinkel des Schaftteils des Kopfs einen wesentlichen Anteil an dem Deformationsverhalten des Geschoßkörpers. Ist der Konuswinkel zu spitz, ist die Keilwirkung des Aufbrech-Stößels zu gering und bei hoher Auftreffgeschwindigkeit besteht die Gefahr, daß der Stößel in die Höhle hineingedrückt wird, ohne die erwartete Deformationsarbeit zu verrichten. Ist der Konuswinkel dagegen zu groß, ist der Widerstand, der dem Aufbrech-Stößel entgegensteht, bei geringer Auftreffgeschwindigkeit zu groß und es erfolgt ebenfalls eine ungenügende Deformation des Geschoßkörpers. Aus diesem Grund muß der Konuswinkel am Schaftteil des Kopfes auf die Abstufung des Durchmessers und die Anzahl der Durchmesserstufen abgestimmt sein. Der Konuswinkel des Schaftteils des Kopfs liegt etwa zwischen 90° und 130°. Als vorteilhaft hat sich ein Konuswinkel von etwa 120° erwiesen.
In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung kann der Geschoßkörper einen Scharfrand aufweisen. Ein Scharfrand am Geschoß sorgt für einen sauberen Einschuß, da die Decke des Wildes nicht zerrissen, sondern beim Einschuß ausgestanzt wird. Die Einschußöffnung, die etwa kalibergroß ist, sorgt daher schon beim Einschuß dafür, daß die Wunde Schweiß liefert.
In Weiterbildung der Erfindung ist am zylindrischen Teil des Geschoßkörpers mindestens eine Entlastungsrille zur Herabsetzung der Reibung im Waffenrohr angeordnet. Die Anzahl der Entlastungsrillen richtet sich nach der Größe des vorgesehenen Geschoßkörpers.
Von besonderem Vorteil ist es, wenn der Geschoßkörper und der Aufbrech-Stößel aus einem bleifreien Werkstoff bestehen. Da Blei und seine Legierungen als toxisch angesehen werden, wird insbesondere das mit Bleisplittern durchsetzte Gewebe nur eingeschränkt als genießbar erachtet. Werden dagegen erfindungsgemäß Werkstoffe für das Geschoß und den Aufbrech-Stößel verwendet, wie beispielsweise Kunststoffe, und die Metalle Kupfer, Zinn, Zink, Eisen, Wolfram, Titan, Silber, Aluminium, Tantal, Vanadium sowie mögliche Legierungen der aufgeführten Metalle, ist der in das Gewebe eindringende Geschoßkörper unbedenklich und verursacht keine toxische Kontamination des Gewebes.
Anhand eines Ausführungsbeispiels wird die Erfindung näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 ein erfindungsgemäßes Deformationsgeschoß mit Aufbrech-Stößel, dessen Kopfspitze gerundet ist,
Fig. 2 einen Aufbrech-Stößel mit einer kegelförmigen Ausnehmung in der Spitze des Kopfs,
Fig. 3 einen Aufbrech-Stößel, wobei die Spitze des Kopfs eine muldenförmige Ausnehmung aufweist und
Fig. 4 einen Aufbrech-Stößel mit einer flachen Stirnfläche des Kopfes.
In Fig. 1 ist in stark vergrößertem Maßstab ein erfindungsgemäßes Deformationsgeschoß 1 im Schnitt dargestellt, das aus einem Geschoßkörper 2 und einem Aufbrech-Stößel 3 zusammengesetzt ist. Der Geschoßkörper 2 besteht aus einem vorderen, sich verjüngenden Teil 4, sich einem daran anschließenden, im wesentlichen zylindrischen Teil 5 und einem kurzen Heckkonus-Ansatz 6. Der sich verjüngende Teil 4 endet in einem Scharfrand 7. Er entsteht durch einen umlaufenden Einstich in den Geschoßkörper. Der Grund 8 des Einstichs ist gerundet. In Flugrichtung 9 des Geschosses 1 gesehen steigt die Wand 10 schräg an. Die Wand 11 dagegen verläuft senkrecht zur Außenkontur des Geschosses 1. Dadurch entsteht die scharfe Kante 7, der Scharfrand. Er bewirkt beim Durchtritt durch die Decke des Wildes eine saubere Einschußöffnung mit scharf abgegrenztem Rand.
Der zylindrische Teil 5 des Geschoßkörpers 2 weist zwei Entlastungsrillen 12 zur Herabsetzung der Reibung im Waffenrohr auf.
Der Aufbrech-Stößel 3 setzt sich zusammen aus einem Kopf 13 und einem sich daran anschließenden Schaft 14. Der Schaft 14 ist im vorliegenden Ausführungsbeispiel zylindrisch. Der Kopf 13 ist in zwei konische Hälften aufgeteilt, der in Flugrichtung 9 weisenden Spitze 15 und einem dem Schaft 14 zugewandten konischen Teil 16. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel weist die Spitze 15 eine gerundete Form 17 auf. Die Spitze 15 des Geschosses 1 wird also durch den Kopf 13 des Aufbrech-Stößels 3 gebildet. Der Konuswinkel 38 der Spitze 15 beträgt im vorliegenden Ausführungsbeispiel 40°.
Der Kopf 13 verschließt eine Höhle 18 im vorderen, sich verjüngenden Teil 4 des Geschoßkörpers 2. Diese Höhle 18 erstreckt sich zentrisch zur Längsachse 19 des Geschosses 2. Sie teilt sich in zwei Bereiche 20 und 21 auf, wobei der erste Bereich 20 abgestufte Durchmesserbereiche aufweist und der zweite Bereich 21 eine zylindrische Bohrung zur Aufnahme des zylindrisch geformten Schaftes 14 des Aufbrech-Stößels 3 ist.
Im vorliegenden Ausführungsbeispiel weist der erste Bereich 20 der Höhle 18 vier abgestufte Durchmesserbereiche 22, 23, 24 und 25 auf. Die Abstufungen sind gleich lang und nehmen jeweils im Durchmesser um den gleichen Betrag ab. Die Abstufungen können auch unterschiedlich lang sein und die Abnahme des Durchmessers kann auch in unterschiedlich großen Stufen erfolgen. Die Durchmesserbereich 22 bis 25 sind jeweils durch konische Übergangsbereiche 26, 27 und 28 miteinander verbunden. Diese Übergangsbereiche sind im vorliegenden Ausführungsbeispiel gleich lang. Außerdem weisen sie alle den gleichen Konuswinkel 29 auf. Er liegt etwa zwischen 30° und 90°, je nach Anzahl der Abstufungen. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel liegt er bei 50°. Die Größe des Winkels 29 hat ebenfalls Einfluß darauf, wie gut sich der Geschoßkörper 2 verformt. Das wird weiter unten noch erläutert. Der erste Bereich 20 weist zu seinem zweiten Bereich 21 ebenfalls einen konischen Übergang 30 auf.
Der Eingang 31 der Höhle 18 öffnet sich ebenfalls konisch. An ihn schließt sich der erste abgestufte Durchmesserbereich 22 an. Der Höhleneingang 31 wird durch den konischen Teil 16 des Kopfes 13 des Aufbrech-Stößels 3 verschlossen. Der Konuswinkel 32 des den Höhleneingang 31 verschließenden konischen Teils 16 des Kopfes 13 ist ein stumpfer Winkel, hier 120°, im Gegensatz zum spitzen Konuswinkel 33 des Höhleneingangs 31, der im vorliegenden Beispiel 40° beträgt.
Trifft das Geschoß 1 auf einen Zielkörper auf, so dringst zunächst die Spitze 15 des Aufbrech-Stößels 3 in den Zielkörper ein. Je spitzer der Konuswinkel 38, desto später tritt die Deformation ein. Der konische Teil 16 des Kopfes 13 des Aufbrech-Stößels 3 wirkt wie ein Keil. Der sich aufbauende Druck auf den Aufbrech-Stößel 3 schiebt den Aufbrech-Stößel 3 in die Höhle 18. Dabei wird die Höhlenwand, die im Bereich des Höhleneingangs 31 noch dünn ist, aufgeweitet. Wenn die Streckgrenze des Werkstoffs überschritten wird, reißt aufgrund physikalischer Gesetzmäßigkeiten der Werkstoff zunächst in Längsrichtung auf und bildet sogenannte Fahnen, die sich beim weiteren Eindringen in den Zielkörper entgegen der Bewegungsrichtung 9 des Geschosses 1 nach hinten umbiegen und durch Aufrollen den Geschoßkörper 2 aufpilzen.
Die abgestuften Durchmesserbereiche 22 bis 25 erleichtern das Aufreißen des Geschoßkörpers 2 in Fahnen und deren Umknicken und Aufpilzen unter dem einwirkenden Druck beim Eindringen in den Zielkörper. Das Aufpilzen ist ein Aufrollen der Fahnen in entgegengesetzter Richtung zum Eindringen in den Zielkörper. Dadurch wird der Einschußkanal beim Eindringen in den Zielkörper kontinuierlich erweitert unter Abgabe der Geschoßenergie. Im Gegensatz zum Zerlegungsgeschoß beruht die Geschoßwirkung hier nicht auf der zerstörerischen Kraft der Splitter, sondern im wesentlichen auf der Wucht des Aufpralls des Geschosses, hervorgerufen durch seine Deformation im Zielkörper. Absplitterungen sollen möglichst minimal sein. Der Restkörper des Geschosses soll möglichst tief in den Zielkörper eindringen, ihn unter Umständen mit Austritt auf der anderen Seite des getroffenen Wildes durchschlagen, so daß sich ein Ausschuß ergibt, auch dann, wenn er auf dem Weg durch den Tierkörper bereits Teile des Knochengerüstes durchschlagen hat.
Das Ausmaß der Deformation der Geschoßkörpers 2 kann durch die Länge des Schaftes 14 gesteuert werden. Der Schaft 14 dient nicht nur zur Führung des Aufbrech-Stößels 3, indem er im zweiten Bereich 21 der Höhle 18 geführt wird, sondern bestimmt durch seine Länge den Zeitpunkt, wann er im Grund 34 der Bohrung 21 auftrifft. Ab diesem Zeitpunkt kann der Aufbrech-Stößel 3 nicht mehr verschoben, sondern nur noch plastisch verformt werden. Eine Deformation des Geschoßkörpers bewirkt er nur noch bis zu dem Zeitpunkt, wo seine Deformation nicht mehr möglich ist.
Die Fig. 2 bis 4 zeigen weitere mögliche Ausbildungsformen eines Aufbrech- Stößels.
Die Form der Spitze 15 des Kopfs 13 eines Aufbrech-Stößels 3, der die Höhle des Geschoßkörpers verschließt, bestimmt den Einfluß auf die angestrebte Deformation des Geschoßkörpers. Der Konuswinkel 38 der Spitze 15 ist hier bei allen Ausführungsbeispielen gleich und beträgt 40°. Bei der in Fig. 1 dargestellten Form der Spitze 15 in gerundeter Form 17 wird zunächst das Geschoß in den Zielkörper eindringen und erst dann wird aufgrund der eintretenden Verformung der Geschoßspitze 13 die Deformation eingeleitet.
Die Spitze 15 des Aufbrech-Stößels 3 in Fig. 2 weist eine kegelförmige Ausnehmung 35 auf, die zentrisch zur Längsachse 19 angeordnet ist. Hier wird bereits beim Auftreffen des Kopfes 13 auf einen Zielkörper ein Aufreißen des Werkstoffs begünstigt. Die Deformation des Geschoßkörpers wird damit wesentlich früher eingeleitet, als es beispielsweise nach dem Ausführungsbeispiel der Fig. 1 der Fall ist.
Bei einer muldenförmigen Ausnehmung 36, wie sie im Ausführungsbeispiel nach Fig. 3 in der Spitze 15 des Aufbrech-Stößels 3 vorgesehen ist, wird die Deformation sanfter verlaufen als mit einem Stößel entsprechend dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 2.
Wesentlich anders geformt ist die Spitze 15 des Aufbrech-Stößels 3 nach dem Ausführungsbeispiel der Fig. 4. Dort wird die Spitze 15 der Kopfs 13 durch eine flache Stirnfläche 37 gebildet. Beim Auftreffen dieser flachen Stirnfläche 37 auf den Zielkörper wird eine sehr starke Stauchung des Kopfes 13 eingeleitet. Bei diesem Ausführungsbeispiel wird im wesentlichen aufgrund der sich zusammenstauchenden Werkstoffmasse des Aufbrech-Stößels 3 schnell eine Deformation des Geschoßkörpers bewirkt.
Bei den in den Fig. 2 bis 4 gezeigten Ausführungsbeispielen eines Aufbrech- Stößels wird die Deformation des Geschoßkörpers wesentlich früher eintreten als bei der Ausführungsform nach Fig. 1. Dieses kann beispielsweise bei Wild von Vorteil sein, bei dem eine geringe Eindringtiefe erwünscht und eine Durchschuß vermieden werden soll. Die Deformation des Geschoßkörpers tritt bereits beim Auftreffen des Geschosses auf den Zielkörper ein.

Claims (17)

1. Deformationsgeschoß mit einem sich zur Spitze des Geschosses hin verjüngenden Vorderteil und einem hinteren, im wesentlichen zylindrischen Teil, dadurch gekennzeichnet, daß das Geschoß (1) aus einem mantellosen Geschoßkörper besteht, daß sich im sich verjüngenden, vorderen Teil (4) des Geschoßkörpers (2) eine Höhle (18) zentrisch zur Längsachse (19) des Geschosses (1) erstreckt, daß sich die Höhle (18) in abgestuften Durchmesserbereichen (22, 23, 24, 25) von ihrem Eingang (31) ausgehend verengt, daß ein Aufbrech-Stößel (3) die Geschoßspitze (15) bildet und daß der Aufbrech-Stößel (3) aus einem den Höhleneingang (31) verschließenden Kopf (13) und einem sich in die Höhle (18) erstreckenden Schaft (14) besteht.
2. Deformationsgeschoß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die abgestuften Durchmesserbereiche (22, 23, 24, 25) der Höhle (18) durch konisch geformte Übergangsbereiche (26, 27, 28) mit spitzem Konuswinkel (29) miteinander verbunden sind.
3. Deformationsgeschoß nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Konuswinkel (29) der konisch geformten Übergangsbereiche (26, 27, 28) etwa zwischen 30° und 90° liegt.
4. Deformationsgeschoß nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Höhle (18) in zwei Bereiche (20, 21) aufgeteilt ist, in einen ersten Bereich (20) mit abgestuften Durchmessern (22, 23, 24, 25) und einen zweiten Bereich (21) zur Aufnahme des Schaftes (14) des Aufbrech- Stößels (3).
5. Deformationsgeschoß nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Kopf (13) des Aufbrech-Stößels (3) eine doppel­ konische Form (15, 16) aufweist.
6. Deformationsgeschoß nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufbrech-Stößel (3) aus einem weicheren Werkstoff als der Geschoßkörper (2) besteht.
7. Deformationsgeschoß nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß zur Bildung eines definierten Geschoßrestkörpers die Länge der Höhle (18), die Anzahl der abgestuften Durchmesserbereiche (22, 23, 24, 25) als Deformationsstufen, die Abstufung der Durchmesser innerhalb der Deformationsstufen (22, 23, 24, 25), die Konizität der Übergangsbereiche (26, 27, 28), die Form des Kopfes (13) des Aufbrech-Stößels (3) und die Länge des Schaftes (14) auf die Beschaffenheit des Zielkörpers und die erreichbare Auftreffgeschwindigkeit des Geschosses (1) abstimmbar sind.
8. Deformationsgeschoß nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Kopf (13) des Aufbrech-Stößels (3) eine das Deformationsverhalten des Geschoßkörpers (2) beeinflussende Form aufweist.
9. Deformationsgeschoß nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Spitze (15) des Kopfes (13) des Aufbrech-Stößels (3) eine kegelförmige (35) oder muldenartige (36) Ausnehmung aufweist.
10. Deformationsgeschoß nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Spitze (15) des Kopfes (13) des Aufbrech-Stößels (3) eine flache Stirnfläche (37) aufweist.
11. Deformationsgeschoß nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Spitze (15) des Kopfes (13) des Aufbrech-Stößels (3) eine gerundete Form (17) aufweist.
12. Deformationsgeschoß nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Konuswinkel (38) der Spitze (15) des Kopfes (13) des Aufbrech-Stößels (3) zwischen etwa 35° und 65°, vorzugsweise bei etwa 40° liegt.
13. Deformationsgeschoß nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Konuswinkel (32) des dem Schaft (14) zugewandten Teils (16) des Kopfes (13) des Aufbrech-Stößels (3) zwischen etwa 90° und 130°, vorzugsweise bei etwa 120° liegt.
14. Deformationsgeschoß nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Geschoßkörper (2) einen Scharfrand (7) aufweist.
15. Deformationsgeschoß nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß am zylindrischen Teil (5) des Geschoßkörpers (2) mindestens eine Entlastungsrille (12) zur Herabsetzung der Reibung im Waffenrohr angeordnet ist.
16. Deformationsgeschoß nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß das Geschoß (1), bestehend aus dem Geschoßkörper (2) und dem Aufbrech-Stößel (3), aus bleifreien Werkstoffen besteht.
17. Deformationsgeschoß nach Anspruch 16 dadurch gekennzeichnet, daß das Geschoß (1) insbesondere aus folgenden Werkstoffen besteht: Kunststoffe, insbesondere biologisch abbaubare, Kunstharze, und als metallische Werkstoffe Kupfer, Zinn, Zink, Eisen, Wolfram, Titan, Silber, Aluminium, Tantal und Vanadium sowie mögliche Legierungen dieser Metalle.
DE1999130473 1999-07-01 1999-07-01 Deformationsgeschoß Withdrawn DE19930473A1 (de)

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