DE19930473A1 - Deformationsgeschoß - Google Patents
DeformationsgeschoßInfo
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Abstract
Die Konstruktion eines Deformationsgeschosses, insbesondere seines Kopfes, hat einen wesentlichen Einfluß auf die Deformierung des Geschosses. Insbesondere bei der für Jagdzwecke verwendeten Munition muß das Deformationsgeschoß auf die Wildart in Aufbau, Form und Größe abgestimmt werden. DOLLAR A Erfindungsgemäß wird deshalb vorgeschlagen, daß das Geschoß (1) aus einem mantellosen Geschoßkörper besteht, daß sich im sich verjüngenden, vorderen Teil (4) des Geschoßkörpers (2) eine Höhle (18) zetrisch zur Längsachse (19) des Geschosses (1) erstreckt, daß sich die Höhle (18) in abgestuften Durchmesserbereichen (22, 23, 24, 25) von ihrem Eingang (31) ausgehend verengt, daß ein Aufbrech-Stößel (3) die Geschoßspitze (15) bildet und daß der Aufbrech-Stößel (3) aus einem den Höhleneingang (31) verschließenden Kopf (13) und einem sich in die Höhle (18) erstreckenden Schaft (14) besteht.
Description
Die Erfindung betrifft ein Deformationsgeschoß entsprechend dem Oberbegriff des
ersten Anspruchs.
Zur Jagd verwendete Geschosse sind auf das zu jagende Wild abgestimmt.
Zerlegungsgeschosse und Teilzerlegungsgeschosse werden beim Aufschlag auf das
Wild vollständig beziehungsweise bis auf einen definierten Restkörper in Splitter
zerlegt. Bei Deformationsgeschossen dagegen soll eine Deformation des
Geschoßkörpers mit möglichst geringer Splitterzerlegung erfolgen. Die Konstruktion
des Geschosses soll das Abbrechen von Splittern weitgehend verhindern. Der
Restkörper soll als Durchschlagskörper eine ausreichende Tiefenwirkung entfalten,
indem er mindestens bis zur Körpermitte, besser noch, bis in die gegenseitige
Körperhälfte hinein durchschlägt und dort wirksam wird. Herkömmliche
Deformationsgeschosse sind beispielsweise Vollgeschosse mit sogenannten
Schikanen. Diese sind beispielsweise innen oder außen eingeschnittene Nuten oder
ein zentral im Geschoßkörper befindlicher Expansionskanal. Beim Auftreffen auf den
Zielkörper wird auf die Spitze eines Geschoßkörpers ein Druck ausgeübt. Beim
Eindringen in den Zielkörper wird der Geschoßkörper zusammengestaucht, wobei die
Streckgrenze seines Werkstoffs überschritten wird. Dadurch entstehen Längsrisse in
dem Geschoßkörper, die bei seinem Aufplatzen Metallstreifen, sogenannte Fahnen,
bilden. Beim weiteren Durchgang des Geschosses durch den Zielkörper werden diese
Metallstreifen nach hinten gebogen und rollen sich dabei teilweise ein. Der
Geschoßkörper pilzt auf. Wird die Streckgrenze des Werkstoffs überschritten, werden
die Fahnen in Splitter zerlegt. Die Deformation des Geschosses setzt sich so lange
fort, bis seine Energie so weit abgebaut ist, daß keine weitere Deformation mehr
erfolgt.
Nachteil einer solchen Geschoßkonstruktion ist die große Abhängigkeit der
Verformungsbereitschaft des Geschoßkörpers von der Auftreffgeschwindigkeit auf den
Zielkörper. Damit verbunden ist auch die zielballistische Wirkung, je nach
Geschwindigkeits- und Entfernungsbereich, großen Schwankungen unterworfen. Dies
führt vor allem bei größeren Schußentfernungen zu ungenügenden Wirkungen des
Geschosses im Zielkörper.
Aus dem Artikel "Geschoßportrait" in der Zeitschrift "Wild und Hund", 1998, Heft 26,
Seite 48, ist ein Deformationsgeschoß bekannt. Es ist ein Vollgeschoß. Die Zerlegung
wird durch einen längs der Achse verlaufenden Geschoßkanal von 0,6 mm
Querschnitt im Kopfbereich des Geschoßkörpers erreicht. Zur Herstellung dieses
Geschosses sind aufwendige Werkzeuge erforderlich.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein einfach herzustellendes
Deformationsgeschoß vorzustellen, dessen Verformungsbereitschaft nur gering von
der Auftreffgeschwindigkeit abhängig ist und das eine schnelle Deformation beim
Auftreffen auf den Zielkörper mit möglichst geringen Splitterverlusten erfährt. Ein
weiteres Ziel ist der Ausschluß toxischer Belastung des Zielkörpers durch den
Geschoßwerkstoff.
Die Lösung der Aufgabe erfolgt mit Hilfe der kennzeichnenden Merkmale des ersten
Anspruchs. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung werden in den
Unteransprüchen beansprucht.
Das erfindungsgemäße Deformationsgeschoß besteht aus einem mantellosen
Metallkörper mit einem vorderen, sich zur Spitze des Geschosses hin verjüngenden
Teil und einem hinteren, im wesentlichen zylindrischen Teil. Im vorderen, sich
verjüngendem Teil des Geschosses erstreckt sich in Richtung seiner Längsachse eine
Höhle, deren Querschnitt sich von der Spitze ausgehend stufenweise verengt. Der
Übergang von einer Deformationsstufe zur nächsten Deformationsstufe mit
geringerem Durchmesser verläuft konisch mit jeweils spitzen Konuswinkeln. Je spitzer
die Konuswinkel sind, desto geringer ist der dem eindringenden Aufbrech-Stößel
entgegengesetzte Widerstand. Die Geschoßspitze wird durch einen Aufbrech-Stößel
gebildet, der den Höhleneingang verschließt. Der Aufbrech-Stößel besteht aus einem
den Höhleneingang verschließenden Kopf, an den sich ein in die Höhle erstreckender
Schaft anschließt.
Mit dem erfindungsgemäßen Geschoß wird eine gezielte Deformation erreicht. Der
Aufbrech-Stößel, der den Höhleneingang verschließt, wird beim Auftreffen auf den
Zielkörper in die Höhle gedrückt. Dabei wird der sich verjüngende Teil des
Geschoßkörpers vom Eingang der Höhle aus in Fahnen aufgebrochen. Diese werden
in Abhängigkeit von der Auftreffgeschwindigkeit an den Stufen abgeknickt, entgegen
der Geschoßbewegung umgebogen und eingerollt. Das Geschoß wird zu einer
pilzähnlichen Gestalt deformiert. Die Deformation des Geschoßkörpers stoppt dann,
wenn die auf den Geschoßkörper einwirkende Energie dazu nicht mehr ausreicht. Hat
der deformierte Geschoßkörper noch eine genügend hohe kinetische Energie, tritt er
aus dem Zielkörper aus und hinterläßt einen Ausschuß, der beim Wild zu vermehrtem
Schweißverlust führt. Dieses wird von einem Teil der Jägerschaft wegen der guten
Verfolgbarkeit der Schweißfährte als wünschenswert angesehen.
Um eine möglichst gleichmäßige Deformation des Geschoßkörpers durch den
Aufbrech-Stößel zu erreichen, ist die Höhle in dem Geschoßkörper in zwei Bereiche
aufgeteilt, in einen ersten Bereich mit abgestuften Durchmessern, den
Deformationsstufen, und in einen zweiten Bereich zur Aufnahme des Schaftes des
Stößels. In diesem zweiten Bereich wird beim und nach dem Auftreffen des
Geschosses auf den Zielkörper der Schaft des sich deformierenden Aufbrech-Stößels
geführt, damit dieser in Richtung der Längsachse des Geschoßkörpers zurückweichen
kann. Außerdem sind die Länge des Schaftes sowie die Länge des zweiten Bereichs
der Höhle aufeinander abgestimmt. Der freie Weg, den der Schaft im zweiten Teil der
Höhle zurücklegen kann, bestimmt, wann der Aufbrech-Stößel und damit die
Deformation des Geschoßkörpers gestoppt wird.
Der Vorteil einer doppel-konischen Form des Kopfes des Aufbrech-Stößels besteht
darin, daß der dem Schaft abgewandte Teil des Kopfes, der die Höhle verschließt,
aufgrund seiner Konizität die Aerodynamik des Geschoßkörpers verbessert. Der dem
Schaft zugewandte konische Teil des Kopfes wirkt wie ein Keil, der die
Höhlenwandung, den vorderen, sich verjüngenden Teil des Geschoßkörpers
aufweitet, auseinanderdrückt und in Fahnen zerreißt.
Entsprechend der Erfindung besteht der Stößel aus einem weicheren Werkstoff als
der Geschoßkörper. Während der Geschoßkörper beispielsweise aus zähen Metallen
wie Kupfer, Eisen und den Legierungen dieser Metalle bestehen kann, sind die
Werkstoffe des Aufbrech-Stößels weicher, beispielsweise Zinn, Zink, Aluminium sowie
Kunststoffe, beispielsweise aus Polymeren oder Polykarbonat. Der Vorteil liegt darin,
daß bei einem Auftreffen auf den Zielkörper die Deformation des Kopfes des
Aufbrech-Stößels die Deformation des Werkstoffs des Geschoßkörpers einleitet. Ein
weicher Werkstoff zersplittert nicht, sondern verformt sich und drückt aufgrund seiner
plastischen Verformung auf den zähen Werkstoff des Geschoßkörpers, der dadurch
zur gezielten Deformation gezwungen wird.
Die Länge der Höhle, die Anzahl der Deformationsstufen, ihre jeweiligen Längen, die
Abstufungen des Durchmessers, die Konizität der Übergangsbereiche zwischen den
Durchmesserstufen, die Kopfform des Aufbrech-Stößels und die Länge des Schaftes
können auf die Beschaffenheit des Zielkörpers und die erreichbare
Auftreffgeschwindigkeit des Geschosses abgestimmt werden und damit in vorteilhafter
Weise zur Bildung eines definierten Geschoßrestkörpers mit gewünschter
Deformation beitragen. Da die Auftreffgeschwindigkeit ein maßgebender Faktor für die
Deformation eines Geschosses ist, muß die Konstruktion des Geschosses derart sein,
daß die Deformation an der richtigen Stelle im Tierkörper ihr größtes Ausmaß erreicht,
beispielsweise bei Rehwild früher, bei starkem Schalenwild später.
Auch die Form des Kopfes des Aufbrech-Stößels beeinflußt das
Deformationsverhalten des Geschoßkörpers. Beispielsweise ein in die Spitze des
Geschosses eingebohrtes Loch beschleunigt mehr oder weniger die Deformierung
des Geschoßkopfes und damit die Energieabgabe in den Wildkörper, die sogenannte
Geschoßwirkung, was um so vorteilhafter ist, je kleiner die Auftreffgeschwindigkeit des
Geschosses ist. Wenn die Spitze des Kopfes eine Ausnehmung aufweist, sei es einen
spitzkegeligen Trichter oder eine muldenförmige Vertiefung, erfolgt ein frühzeitiges
Aufweiten des Kopfes des Aufbrech-Stößels und dadurch bedingt ebenfalls ein
frühzeitiges Aufreißen des sich verjüngenden Teils des Geschoßkörpers in
Längsrichtung.
Weist die Spitze des Kopfes des Aufbrech-Stößels eine flache Stirnfläche auf, führt
dies bei einem Auftreffen auf den Zielkörper zu einer starken Deformation des Kopfes
und damit zu einer abrupten Durchmessererweiterung des Stößels und infolgedessen
zu einem sofort beginnenden Aufplatzen des sich verjüngenden Geschoßteils.
Weist die Spitze des Kopfes des Aufbrech-Stößels keine Ausnehmung auf und läuft
dagegen spitz oder gerundet aus, wird sie zunächst leichter in den Zielkörper
eindringen und erst aufgrund des ansteigenden Drucks auf den Kopf die erforderliche
Durchmesseraufweitung zur Deformation des Geschoßkörpers erreichen.
Die Form der Spitze des Kopfes des Aufbrech-Stößels soll dem Geschoß einerseits
gute aerodynamische Eigenschaften verleihen, andererseits aber auch zu einer den
Anforderungen an das Geschoß genügenden Geschoßdeformation beitragen. Aus
diesem Grund beträgt der Konuswinkel der Spitze des Kopfes etwa zwischen 35° und
65°. Als vorteilhaft hat sich ein Konuswinkel von etwa 40° erwiesen.
Ebenso hat der Konuswinkel des Schaftteils des Kopfs einen wesentlichen Anteil an
dem Deformationsverhalten des Geschoßkörpers. Ist der Konuswinkel zu spitz, ist die
Keilwirkung des Aufbrech-Stößels zu gering und bei hoher Auftreffgeschwindigkeit
besteht die Gefahr, daß der Stößel in die Höhle hineingedrückt wird, ohne die
erwartete Deformationsarbeit zu verrichten. Ist der Konuswinkel dagegen zu groß, ist
der Widerstand, der dem Aufbrech-Stößel entgegensteht, bei geringer
Auftreffgeschwindigkeit zu groß und es erfolgt ebenfalls eine ungenügende
Deformation des Geschoßkörpers. Aus diesem Grund muß der Konuswinkel am
Schaftteil des Kopfes auf die Abstufung des Durchmessers und die Anzahl der
Durchmesserstufen abgestimmt sein. Der Konuswinkel des Schaftteils des Kopfs liegt
etwa zwischen 90° und 130°. Als vorteilhaft hat sich ein Konuswinkel von etwa 120°
erwiesen.
In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung kann der Geschoßkörper einen
Scharfrand aufweisen. Ein Scharfrand am Geschoß sorgt für einen sauberen
Einschuß, da die Decke des Wildes nicht zerrissen, sondern beim Einschuß
ausgestanzt wird. Die Einschußöffnung, die etwa kalibergroß ist, sorgt daher schon
beim Einschuß dafür, daß die Wunde Schweiß liefert.
In Weiterbildung der Erfindung ist am zylindrischen Teil des Geschoßkörpers
mindestens eine Entlastungsrille zur Herabsetzung der Reibung im Waffenrohr
angeordnet. Die Anzahl der Entlastungsrillen richtet sich nach der Größe des
vorgesehenen Geschoßkörpers.
Von besonderem Vorteil ist es, wenn der Geschoßkörper und der Aufbrech-Stößel aus
einem bleifreien Werkstoff bestehen. Da Blei und seine Legierungen als toxisch
angesehen werden, wird insbesondere das mit Bleisplittern durchsetzte Gewebe nur
eingeschränkt als genießbar erachtet. Werden dagegen erfindungsgemäß Werkstoffe
für das Geschoß und den Aufbrech-Stößel verwendet, wie beispielsweise Kunststoffe,
und die Metalle Kupfer, Zinn, Zink, Eisen, Wolfram, Titan, Silber, Aluminium, Tantal,
Vanadium sowie mögliche Legierungen der aufgeführten Metalle, ist der in das
Gewebe eindringende Geschoßkörper unbedenklich und verursacht keine toxische
Kontamination des Gewebes.
Anhand eines Ausführungsbeispiels wird die Erfindung näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 ein erfindungsgemäßes Deformationsgeschoß mit Aufbrech-Stößel,
dessen Kopfspitze gerundet ist,
Fig. 2 einen Aufbrech-Stößel mit einer kegelförmigen Ausnehmung in der
Spitze des Kopfs,
Fig. 3 einen Aufbrech-Stößel, wobei die Spitze des Kopfs eine muldenförmige
Ausnehmung aufweist und
Fig. 4 einen Aufbrech-Stößel mit einer flachen Stirnfläche des Kopfes.
In Fig. 1 ist in stark vergrößertem Maßstab ein erfindungsgemäßes
Deformationsgeschoß 1 im Schnitt dargestellt, das aus einem Geschoßkörper 2 und
einem Aufbrech-Stößel 3 zusammengesetzt ist. Der Geschoßkörper 2 besteht aus
einem vorderen, sich verjüngenden Teil 4, sich einem daran anschließenden, im
wesentlichen zylindrischen Teil 5 und einem kurzen Heckkonus-Ansatz 6. Der sich
verjüngende Teil 4 endet in einem Scharfrand 7. Er entsteht durch einen umlaufenden
Einstich in den Geschoßkörper. Der Grund 8 des Einstichs ist gerundet. In
Flugrichtung 9 des Geschosses 1 gesehen steigt die Wand 10 schräg an. Die Wand
11 dagegen verläuft senkrecht zur Außenkontur des Geschosses 1. Dadurch entsteht
die scharfe Kante 7, der Scharfrand. Er bewirkt beim Durchtritt durch die Decke des
Wildes eine saubere Einschußöffnung mit scharf abgegrenztem Rand.
Der zylindrische Teil 5 des Geschoßkörpers 2 weist zwei Entlastungsrillen 12 zur
Herabsetzung der Reibung im Waffenrohr auf.
Der Aufbrech-Stößel 3 setzt sich zusammen aus einem Kopf 13 und einem sich daran
anschließenden Schaft 14. Der Schaft 14 ist im vorliegenden Ausführungsbeispiel
zylindrisch. Der Kopf 13 ist in zwei konische Hälften aufgeteilt, der in Flugrichtung 9
weisenden Spitze 15 und einem dem Schaft 14 zugewandten konischen Teil 16. Im
vorliegenden Ausführungsbeispiel weist die Spitze 15 eine gerundete Form 17 auf.
Die Spitze 15 des Geschosses 1 wird also durch den Kopf 13 des Aufbrech-Stößels 3
gebildet. Der Konuswinkel 38 der Spitze 15 beträgt im vorliegenden
Ausführungsbeispiel 40°.
Der Kopf 13 verschließt eine Höhle 18 im vorderen, sich verjüngenden Teil 4 des
Geschoßkörpers 2. Diese Höhle 18 erstreckt sich zentrisch zur Längsachse 19 des
Geschosses 2. Sie teilt sich in zwei Bereiche 20 und 21 auf, wobei der erste Bereich
20 abgestufte Durchmesserbereiche aufweist und der zweite Bereich 21 eine
zylindrische Bohrung zur Aufnahme des zylindrisch geformten Schaftes 14 des
Aufbrech-Stößels 3 ist.
Im vorliegenden Ausführungsbeispiel weist der erste Bereich 20 der Höhle 18 vier
abgestufte Durchmesserbereiche 22, 23, 24 und 25 auf. Die Abstufungen sind gleich
lang und nehmen jeweils im Durchmesser um den gleichen Betrag ab. Die
Abstufungen können auch unterschiedlich lang sein und die Abnahme des
Durchmessers kann auch in unterschiedlich großen Stufen erfolgen. Die
Durchmesserbereich 22 bis 25 sind jeweils durch konische Übergangsbereiche 26, 27
und 28 miteinander verbunden. Diese Übergangsbereiche sind im vorliegenden
Ausführungsbeispiel gleich lang. Außerdem weisen sie alle den gleichen Konuswinkel
29 auf. Er liegt etwa zwischen 30° und 90°, je nach Anzahl der Abstufungen. Im
vorliegenden Ausführungsbeispiel liegt er bei 50°. Die Größe des Winkels 29 hat
ebenfalls Einfluß darauf, wie gut sich der Geschoßkörper 2 verformt. Das wird weiter
unten noch erläutert. Der erste Bereich 20 weist zu seinem zweiten Bereich 21
ebenfalls einen konischen Übergang 30 auf.
Der Eingang 31 der Höhle 18 öffnet sich ebenfalls konisch. An ihn schließt sich der
erste abgestufte Durchmesserbereich 22 an. Der Höhleneingang 31 wird durch den
konischen Teil 16 des Kopfes 13 des Aufbrech-Stößels 3 verschlossen. Der
Konuswinkel 32 des den Höhleneingang 31 verschließenden konischen Teils 16 des
Kopfes 13 ist ein stumpfer Winkel, hier 120°, im Gegensatz zum spitzen Konuswinkel
33 des Höhleneingangs 31, der im vorliegenden Beispiel 40° beträgt.
Trifft das Geschoß 1 auf einen Zielkörper auf, so dringst zunächst die Spitze 15 des
Aufbrech-Stößels 3 in den Zielkörper ein. Je spitzer der Konuswinkel 38, desto später
tritt die Deformation ein. Der konische Teil 16 des Kopfes 13 des Aufbrech-Stößels 3
wirkt wie ein Keil. Der sich aufbauende Druck auf den Aufbrech-Stößel 3 schiebt den
Aufbrech-Stößel 3 in die Höhle 18. Dabei wird die Höhlenwand, die im Bereich des
Höhleneingangs 31 noch dünn ist, aufgeweitet. Wenn die Streckgrenze des
Werkstoffs überschritten wird, reißt aufgrund physikalischer Gesetzmäßigkeiten der
Werkstoff zunächst in Längsrichtung auf und bildet sogenannte Fahnen, die sich beim
weiteren Eindringen in den Zielkörper entgegen der Bewegungsrichtung 9 des
Geschosses 1 nach hinten umbiegen und durch Aufrollen den Geschoßkörper 2
aufpilzen.
Die abgestuften Durchmesserbereiche 22 bis 25 erleichtern das Aufreißen des
Geschoßkörpers 2 in Fahnen und deren Umknicken und Aufpilzen unter dem
einwirkenden Druck beim Eindringen in den Zielkörper. Das Aufpilzen ist ein Aufrollen
der Fahnen in entgegengesetzter Richtung zum Eindringen in den Zielkörper.
Dadurch wird der Einschußkanal beim Eindringen in den Zielkörper kontinuierlich
erweitert unter Abgabe der Geschoßenergie. Im Gegensatz zum Zerlegungsgeschoß
beruht die Geschoßwirkung hier nicht auf der zerstörerischen Kraft der Splitter,
sondern im wesentlichen auf der Wucht des Aufpralls des Geschosses, hervorgerufen
durch seine Deformation im Zielkörper. Absplitterungen sollen möglichst minimal sein.
Der Restkörper des Geschosses soll möglichst tief in den Zielkörper eindringen, ihn
unter Umständen mit Austritt auf der anderen Seite des getroffenen Wildes
durchschlagen, so daß sich ein Ausschuß ergibt, auch dann, wenn er auf dem Weg
durch den Tierkörper bereits Teile des Knochengerüstes durchschlagen hat.
Das Ausmaß der Deformation der Geschoßkörpers 2 kann durch die Länge des
Schaftes 14 gesteuert werden. Der Schaft 14 dient nicht nur zur Führung des
Aufbrech-Stößels 3, indem er im zweiten Bereich 21 der Höhle 18 geführt wird,
sondern bestimmt durch seine Länge den Zeitpunkt, wann er im Grund 34 der
Bohrung 21 auftrifft. Ab diesem Zeitpunkt kann der Aufbrech-Stößel 3 nicht mehr
verschoben, sondern nur noch plastisch verformt werden. Eine Deformation des
Geschoßkörpers bewirkt er nur noch bis zu dem Zeitpunkt, wo seine Deformation
nicht mehr möglich ist.
Die Fig. 2 bis 4 zeigen weitere mögliche Ausbildungsformen eines Aufbrech-
Stößels.
Die Form der Spitze 15 des Kopfs 13 eines Aufbrech-Stößels 3, der die Höhle des
Geschoßkörpers verschließt, bestimmt den Einfluß auf die angestrebte Deformation
des Geschoßkörpers. Der Konuswinkel 38 der Spitze 15 ist hier bei allen
Ausführungsbeispielen gleich und beträgt 40°. Bei der in Fig. 1 dargestellten Form
der Spitze 15 in gerundeter Form 17 wird zunächst das Geschoß in den Zielkörper
eindringen und erst dann wird aufgrund der eintretenden Verformung der
Geschoßspitze 13 die Deformation eingeleitet.
Die Spitze 15 des Aufbrech-Stößels 3 in Fig. 2 weist eine kegelförmige Ausnehmung
35 auf, die zentrisch zur Längsachse 19 angeordnet ist. Hier wird bereits beim
Auftreffen des Kopfes 13 auf einen Zielkörper ein Aufreißen des Werkstoffs
begünstigt. Die Deformation des Geschoßkörpers wird damit wesentlich früher
eingeleitet, als es beispielsweise nach dem Ausführungsbeispiel der Fig. 1 der Fall
ist.
Bei einer muldenförmigen Ausnehmung 36, wie sie im Ausführungsbeispiel nach Fig.
3 in der Spitze 15 des Aufbrech-Stößels 3 vorgesehen ist, wird die Deformation
sanfter verlaufen als mit einem Stößel entsprechend dem Ausführungsbeispiel nach
Fig. 2.
Wesentlich anders geformt ist die Spitze 15 des Aufbrech-Stößels 3 nach dem
Ausführungsbeispiel der Fig. 4. Dort wird die Spitze 15 der Kopfs 13 durch eine
flache Stirnfläche 37 gebildet. Beim Auftreffen dieser flachen Stirnfläche 37 auf den
Zielkörper wird eine sehr starke Stauchung des Kopfes 13 eingeleitet. Bei diesem
Ausführungsbeispiel wird im wesentlichen aufgrund der sich zusammenstauchenden
Werkstoffmasse des Aufbrech-Stößels 3 schnell eine Deformation des
Geschoßkörpers bewirkt.
Bei den in den Fig. 2 bis 4 gezeigten Ausführungsbeispielen eines Aufbrech-
Stößels wird die Deformation des Geschoßkörpers wesentlich früher eintreten als bei
der Ausführungsform nach Fig. 1. Dieses kann beispielsweise bei Wild von Vorteil
sein, bei dem eine geringe Eindringtiefe erwünscht und eine Durchschuß vermieden
werden soll. Die Deformation des Geschoßkörpers tritt bereits beim Auftreffen des
Geschosses auf den Zielkörper ein.
Claims (17)
1. Deformationsgeschoß mit einem sich zur Spitze des Geschosses hin
verjüngenden Vorderteil und einem hinteren, im wesentlichen zylindrischen Teil,
dadurch gekennzeichnet, daß das Geschoß (1) aus einem mantellosen
Geschoßkörper besteht, daß sich im sich verjüngenden, vorderen Teil (4) des
Geschoßkörpers (2) eine Höhle (18) zentrisch zur Längsachse (19) des
Geschosses (1) erstreckt, daß sich die Höhle (18) in abgestuften
Durchmesserbereichen (22, 23, 24, 25) von ihrem Eingang (31) ausgehend
verengt, daß ein Aufbrech-Stößel (3) die Geschoßspitze (15) bildet und daß der
Aufbrech-Stößel (3) aus einem den Höhleneingang (31) verschließenden Kopf
(13) und einem sich in die Höhle (18) erstreckenden Schaft (14) besteht.
2. Deformationsgeschoß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
abgestuften Durchmesserbereiche (22, 23, 24, 25) der Höhle (18) durch konisch
geformte Übergangsbereiche (26, 27, 28) mit spitzem Konuswinkel (29)
miteinander verbunden sind.
3. Deformationsgeschoß nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der
Konuswinkel (29) der konisch geformten Übergangsbereiche (26, 27, 28) etwa
zwischen 30° und 90° liegt.
4. Deformationsgeschoß nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Höhle (18) in zwei Bereiche (20, 21) aufgeteilt ist, in
einen ersten Bereich (20) mit abgestuften Durchmessern (22, 23, 24, 25) und
einen zweiten Bereich (21) zur Aufnahme des Schaftes (14) des Aufbrech-
Stößels (3).
5. Deformationsgeschoß nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß der Kopf (13) des Aufbrech-Stößels (3) eine doppel
konische Form (15, 16) aufweist.
6. Deformationsgeschoß nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß der Aufbrech-Stößel (3) aus einem weicheren Werkstoff als
der Geschoßkörper (2) besteht.
7. Deformationsgeschoß nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß zur Bildung eines definierten Geschoßrestkörpers die
Länge der Höhle (18), die Anzahl der abgestuften Durchmesserbereiche (22, 23,
24, 25) als Deformationsstufen, die Abstufung der Durchmesser innerhalb der
Deformationsstufen (22, 23, 24, 25), die Konizität der Übergangsbereiche (26,
27, 28), die Form des Kopfes (13) des Aufbrech-Stößels (3) und die Länge des
Schaftes (14) auf die Beschaffenheit des Zielkörpers und die erreichbare
Auftreffgeschwindigkeit des Geschosses (1) abstimmbar sind.
8. Deformationsgeschoß nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß der Kopf (13) des Aufbrech-Stößels (3) eine das
Deformationsverhalten des Geschoßkörpers (2) beeinflussende Form aufweist.
9. Deformationsgeschoß nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die
Spitze (15) des Kopfes (13) des Aufbrech-Stößels (3) eine kegelförmige (35)
oder muldenartige (36) Ausnehmung aufweist.
10. Deformationsgeschoß nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die
Spitze (15) des Kopfes (13) des Aufbrech-Stößels (3) eine flache Stirnfläche (37)
aufweist.
11. Deformationsgeschoß nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die
Spitze (15) des Kopfes (13) des Aufbrech-Stößels (3) eine gerundete Form (17)
aufweist.
12. Deformationsgeschoß nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch
gekennzeichnet, daß der Konuswinkel (38) der Spitze (15) des Kopfes (13) des
Aufbrech-Stößels (3) zwischen etwa 35° und 65°, vorzugsweise bei etwa 40°
liegt.
13. Deformationsgeschoß nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, daß der Konuswinkel (32) des dem Schaft (14) zugewandten
Teils (16) des Kopfes (13) des Aufbrech-Stößels (3) zwischen etwa 90° und
130°, vorzugsweise bei etwa 120° liegt.
14. Deformationsgeschoß nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch
gekennzeichnet, daß der Geschoßkörper (2) einen Scharfrand (7) aufweist.
15. Deformationsgeschoß nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch
gekennzeichnet, daß am zylindrischen Teil (5) des Geschoßkörpers (2)
mindestens eine Entlastungsrille (12) zur Herabsetzung der Reibung im
Waffenrohr angeordnet ist.
16. Deformationsgeschoß nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch
gekennzeichnet, daß das Geschoß (1), bestehend aus dem Geschoßkörper (2)
und dem Aufbrech-Stößel (3), aus bleifreien Werkstoffen besteht.
17. Deformationsgeschoß nach Anspruch 16 dadurch gekennzeichnet, daß das
Geschoß (1) insbesondere aus folgenden Werkstoffen besteht: Kunststoffe,
insbesondere biologisch abbaubare, Kunstharze, und als metallische Werkstoffe
Kupfer, Zinn, Zink, Eisen, Wolfram, Titan, Silber, Aluminium, Tantal und
Vanadium sowie mögliche Legierungen dieser Metalle.
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