DE19926259A1 - Dämmplatte und Formwerkzeug zur Herstellung einer Dämmplatte - Google Patents
Dämmplatte und Formwerkzeug zur Herstellung einer DämmplatteInfo
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Abstract
Eine Dämmplatte (10) weist eine Dicke von mindestens 25 cm auf und ist unmittelbar unter Verwendung von Dübeln (16) an einer Wand befestigbar. An der im Anbringzustand äußeren Oberfläche sind mehrere Aussparungen (14) ausgebildet, die hinsichtlich ihres Durchmessers für die Aufnahme eines Dübelkopfes (20) ausgebildet sind und hinsichtlich ihrer Tiefe zumindest etwa bis zur Mitte der Dämmplatte (10) reichen. In die Aussparungen (14) sind Rondellen (19) einsetzbar. DOLLAR A Ein Formwerkzeug zur Herstellung einer derartigen Dämmplatte (10) zeichnet sich dadurch aus, daß sich von einer Seite der Form mehrere Vorsprünge mit im wesentlichen kreisförmigem Querschnitt in den Formhohlraum erstrecken.
Description
Die Erfindung betrifft eine Dämmplatte gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1 und ein Formwerkzeug zu dessen Herstellung.
Für die Wärmedämmung von Gebäuden jeglicher Art werden
üblicherweise an der Außenseite der Gebäudemauern Dämmplatten
angebracht. Die Befestigung erfolgt hierbei durch Dübel, die
durch die Dämmplatte hindurch und in das Mauerwerk
hineinreichen.
Aus der WO 82/01024 ist ein Dämmelement bekannt, bei dem eine
in das Mauerwerk reichende Klammer mittels einer an ihrem
äußeren Ende angebrachten Platte die Dämmplatte hält. Hierbei
kann die Platte an der Außenseite der Dämmplatte ein wenig
eingelassen sein.
Aus der EP 0 086 452 B1 ist ein Verfahren zur Befestigung
einer Isolierstoffplatte an einer Außenwand bekannt, bei dem
die für den Dübel in der Wand vorgesehene Bohrung zusammen
mit der Bohrung ausgebildet wird, durch die der Dübel im
Bereich der Dämmplatte hindurchtritt. Ferner wird an der
Außenseite der Dämmplatte ebenfalls im gleichen Arbeitsgang
ein flaches Senkloch ausgebildet, das den Dübelkopf aufnehmen
kann. An den Dübelkopf kann eine sogenannte
Isolierstoffrondelle angebracht sein, die für eine
gleichmäßige und deshalb gut zu verputzende Oberfläche des
Isolierstoffelements sorgt.
Bei besonders dicken Dämmplatten sind spezielle Maßnahmen
erforderlich, um eine einfache Befestigung eines Dämmelements
an einer Wand zu ermöglichen. In der DE 43 14 450 A1 wird
vorgeschlagen, in die Dämmstoffplatte ein gesondertes
Verlängerungsstück einzulassen, das in seinem zu der Mauer
gerichteten Bereich derart verjüngt ist, daß eine Befestigung
mittels einer Schraube und eines Spreizdübels ermöglicht
wird. Die hierfür vorgesehenen gesonderten Befestigungsteile
machen die aus der genannten Druckschrift bekannte Anordnung
unnötig kompliziert und verhindern insbesondere eine
wirtschaftliche Herstellung eines derartigen Dämmelements.
Auch beim Gegenstand der DE 92 10 450 U1 sind in eine
Dämmplatte besondere hülsenförmige Elemente eingelassen, an
deren verjüngtem Ende im Anbringzustand der Kopf eines Nagels
oder einer Schraube aufliegt, um das Dämmelement sicher zu
befestigen.
Dies gilt in gleicher Weise für die Anordnung gemäß der
EP 0 204 015 B1, bei der eine erste, mit Erhebungen versehene
Dämmplatte an der Mauer angebracht wird, auf deren Erhebungen
nachfolgend eine weitere Dämmplatte angeordnet wird.
Aus der FR 2 694 319 ist eine Isolierplatte bekannt, die
mehrere Aussparungen zur Befestigung der Platte aufweist.
Weiterhin sind in den Aussparungen der Isolierplatte
kreuzförmige Elemente vorgesehen, die in ihrer Mitte eine
Öffnung zur Aufnahme von Schrauben aufweisen. Die
Aussparungen weisen einen zylindrischen Querschnitt auf und
sind durch zylindrische Rondellen verschließbar.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein gut zu
verputzendes Dämmelement zu schaffen, das einfach aufgebaut
und herstellbar ist, mit herkömmlichen Dübeln an einer Wand
befestigt werden kann und ferner eine Dicke aufweist, die den
Anforderungen an ein Dämmelement eines Passiv- oder
Niedrigenergiehauses genügt. Ferner soll ein Formwerkzeug zu
dessen einfacher Herstellung geschaffen werden.
Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt zum einen durch die im
Anspruch 1 beschriebene Dämmplatte.
Demzufolge weist die erfindungsgemäße Dämmplatte eine Dicke
von mindestens 25 cm auf. Hierdurch werden für die Dämmplatte
Wärmedämmwerte erreicht, die es für ein mit den
erfindungsgemäßen Dämmplatten versehenes Haus ermöglichen,
daß dieses als sogenanntes Passiv- oder Niedrigenergiehaus
ausgeführt wird. Bei einer derartigen Dicke der Dämmplatte
tritt das Problem auf, daß für die Befestigung an einer Wand
keine herkömmlichen Dübel mehr verwendbar sind. Diese müßten
nämlich eine Länge von mindestens etwa 30 cm aufweisen und
hätten einen Durchmesser im Bereich von 12 mm bis 15 mm. Bei
diesen Abmessungen der erforderlichen Dübel würden erhebliche
Kältebrücken entstehen, was die Wärmedämmwerte der gesamten
Anordnung erheblich herabsetzen würde.
Erfindungsgemäß wird ermöglicht, daß die Dämmplatte
unmittelbar mit herkömmlichen Dübeln an einer Wand
befestigbar ist, indem an der im Anbringzustand äußeren
Oberfläche der Dämmplatte mehrere Aussparungen ausgebildet
sind, die hinsichtlich ihres Durchmessers für die Aufnahme
eines Dübelkopfes geeignet sind. Bei dieser Ausbildung der
erfindungsgemäßen Dämmplatte kann somit der jeweilige
Befestigungsdübel in die Oberseite der Platte eingelassen
werden. Hierbei wird auch für Dämmplatten mit einer Dicke von
bis zu 30 cm und mehr die Verwendbarkeit herkömmlicher Dübel
ermöglicht, indem die Aussparungen derart geformt sind, daß
sie hinsichtlich ihrer Tiefe zumindest etwa bis zu der Mitte
der Dämmplatte reichen. In einer Richtung weitgehend
senkrecht zur Oberfläche der Dämmplatte können die jeweiligen
Dübel somit zumindest auf die Tiefe entlang der Dicke der
Dämmplatte eingelassen werden, die etwa der Hälfte der Dicke
entspricht. Folglich kann auch für besonders dicke
Dämmplatten, die bei Passivhäusern Verwendung finden, eine
unmittelbare Befestigung durch herkömmliche Dübel realisiert
werden.
Um an der äußeren Oberfläche für eine gleichmäßige Fläche zu
sorgen, an welcher der Putz sicher haftend anbringbar ist,
werden die in der äußeren Oberfläche der Dämmplatte
vorgesehenen Aussparungen nach deren Anbringung an einer Wand
mittels der in die Aussparungen eingelassenen Dübel durch
eine geeignet gestaltete Rondelle verschlossen. Die hierfür
verwendete Rondelle, die gewissermaßen als Stöpsel oder
Korken gestaltet ist, ist stufenförmig mit einem sich nach
außen aufweitenden Durchmesser gestaltet. Auch die Aussparung
weist in ihrem nach außen gerichteten Bereich eine Abstufung
auf, die der der Rondelle entspricht. Die Rondelle weist
bevorzugt in ihrem äußeren Bereich einen etwas größeren
Durchmesser auf als die Aussparung, so daß ein sicherer Halt
in der Aussparung gewährleistet ist. Zusätzlich kann die
Rondelle, beispielsweise über ein Klebeband, mit der
Dämmplatte verklebt werden, um eine besonders sichere
Verbindung von Rondelle und Dämmplatte zu erhalten. So kann
eine gute Wärmedämmung im Bereich der Befestigungsdübel
sichergestellt werden, da die metallenen Dübel nicht bis zu
der Außenseite der Dämmplatte reichen, so daß Kältebrücken
vermieden werden können.
Bevorzugte Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Dämmplatte
sind in den weiteren Ansprüchen beschrieben.
Für die Form der Aussparung hat es sich als vorteilhaft
erwiesen, wenn diese in zumindest einem Durchmesserbereich
leicht konisch, also sich mit zunehmender Tiefenerstreckung
verjüngend ausgebildet ist. Hierdurch kann bei der
Herstellung der erfindungsgemäßen Dämmplatte, die bevorzugt
auf Automaten erfolgt, gewährleistet werden, daß die fertige
Dämmplatte leicht von der Form entfernbar ist. In dieser
Ausführungsform kann entsprechend auch die zum Verschließen
der jeweiligen Aussparungen verwendete Rondelle in Form eines
abgestuften Kegelstumpfs mit einem jeweils ein wenig größeren
Außendurchmesser als dem Innendurchmesser der Aussparung
gestaltet werden.
Vorzugsweise wird entweder an der in der Plattenebene
liegenden Auflagefläche der Rondelle und/oder der
entsprechenden Auflagefläche der Dämmplatte ein Kleber
aufgetragen, um die Rondelle sicher mit der Dämmplatte zu
verbinden. Der Kleber kann beispielsweise auch in Form eines
selbstklebenden Bandes zwischen Rondelle und Dämmplatte
vorgesehen sein. Auf diese Weise kann unabhängig von einem
möglichen Schwindprozeß, dem die Rondelle und die Dämmplatte
üblicherweise ausgesetzt sind, eine sichere und möglichst
paßgenaue Verbindung zwischen Rondelle und Dämmplatte
gewährleistet werden. Nur so kann eine besonders glatte und
gut zu verputzende Oberfläche der Dämmplatte ohne
Kältebrücken erzielt werden.
Für die Anordnung des Befestigungsdübels bietet es Vorteile,
wenn etwa in der Mitte der jeweiligen Aussparung konzentrisch
zu dieser eine weitere, vergleichsweise dünne Bohrung
angeformt ist. Diese kann grundsätzlich bis zu der im
Anbringzustand an der Mauer anliegenden Fläche der Dämmplatte
reichen. Es wird jedoch bevorzugt, daß diese lediglich als
Sacklochbohrung an die Aussparung angeformt ist, so daß eine
bezüglich der Aussparung konzentrische Anordnung des
Befestigungsdübels gewährleistet wird. Beim Einschlagen des
Dübels in Richtung der Mauer durchdringt dieser ohne weiteres
den Bereich vom Ende der Sacklochbohrung bis zu der
gegenüberliegenden Oberfläche der Dämmplatte.
Ferner wird bevorzugt, daß im Bereich des Bodens der sich
zumindest bis zur Mitte der Dämmplatte erstreckenden
Aussparung eine weitere, vergleichsweise flache Ausnehmung
angeformt ist, die einen Durchmesser aufweist, der etwas
kleiner ist als der Durchmesser der eigentlichen Aussparung.
In dieser Ausnehmung kann der Dübelkopf aufgenommen werden.
Ferner kann hierdurch ein besonderer Vorteil erhalten werden,
wenn die erfindungsgemäße Dämmplatte unmittelbar an eine Wand
anbetoniert wird. Hierbei wird die Dämmplatte mit mehreren
Haftsicherungsankern versehen und in eine Schalung gestellt.
Nach dem Auslegen der Bewehrung und dem Einbringen und
Aushärten des Betons sind die Anker sicher in Beton
verankert. In der vorangehend beschriebenen, vergleichsweise
flachen Ausnehmung ist für eine flächig anliegende Anordnung
des Haftsicherungsanker gesorgt, so daß nach dem Ausschalen
eine zugfeste Verbindung entsteht. Diese kann weiter dadurch
unterstützt werden, daß bereits vor dem Aufstellen der
Dämmplatten in der Schalung die Haftsicherungsanker oder
entsprechende Elemente durch die Bohrung hindurchgesteckt
werden, in welche die die Aussparung verschließende Rondelle
eingeschlagen wird.
Um einen sicheren Halt eines Putzes auf der Oberfläche der
erfindungsgemäßen Dämmplatte zu gewährleisten, wird
bevorzugt, daß die Oberfläche der erfindungsgemäßen
Dämmplatte sowie der Rondellen profiliert ausgebildet ist.
Zur Verbindung mehrerer nebeneinander angeordneter
Dämmplatten hat es sich ferner als vorteilhaft erwiesen, die
seitlichen Randkanten mit einem Stufenfalz oder einer
Nut-Feder-Kontur zu versehen, wenngleich auch stumpfe Randkanten
möglich sind.
Die Lösung der obengenannten Aufgabe erfolgt zum anderen
durch das im Anspruch 7 beschriebene Formwerkzeug.
Dieses zeichnet sich dadurch aus, daß sich von einer Seite
der Form mehrere weitgehend zylinderförmige Vorsprünge in den
Formhohlraum erstrecken. Hierdurch kann die erfindungsgemäße
Dämmplatte auf einer entsprechenden automatisierten
Vorrichtung gefertigt werden, wobei durch die an der
Negativform ausgebildeten zylinderförmigen Vorsprünge die
Ausbildung von entsprechenden Aussparungen in der im
Anbringzustand äußeren Oberfläche der Dämmplatte
sichergestellt ist. Entsprechend den vorangehend
beschriebenen bevorzugten Ausführungsformen der
erfindungsgemäßen Dämmplatte wird für das Formwerkzeug
bevorzugt, daß die Vorsprünge weitgehend kegelstumpfförmig
ausgebildet sind, daß an diesen ferner entsprechende Formen
zur Ausbildung der zusätzlichen Bohrung und der zusätzlichen
Ausnehmung vorhanden sind, und daß gegebenenfalls an der im
Anbringzustand äußeren Oberfläche der Dämmplatte eine
Profilierung, und an den Randkanten ein Stufenfalz oder ein
Nut-Feder-Profil ausgebildet wird.
Nachfolgend werden beispielhaft in den Figuren dargestellte
Ausführungsformen der Erfindung näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine Draufsicht auf die erfindungsgemäße
Dämmplatte;
Fig. 2 eine Schnittansicht der in Fig. 1 gezeigten
Dämmplatte entlang der Linie A-A;
Fig. 3 eine perspektivische Ansicht zweier Eckelemente,
die mit der erfindungsgemäßen Dämmplatte kombiniert
werden können; und
Fig. 4 eine Rondelle der erfindungsgemäßen Dämmplatte.
Die in Fig. 1 in der Draufsicht dargestellte Dämmplatte 10
ist aus EPS oder einem sonstigen geeigneten Material,
insbesondere Hartschaum, ausgebildet und weist zur Erreichung
besonders guter Wärmedämmwerte eine Dicke von zumindest 25 cm
auf. An den Rändern ist bei der gezeigten Dämmplatte 10 ein
Nut-Feder-Profil ausgebildet, was an der linken und der
oberen Kante, an denen sich eine Nut befindet (vgl. auch
Fig. 2), durch die gestrichelten Linien angedeutet ist. An der
rechten und der unteren Kante ist die an diesen Kanten
vorstehende Feder 12 zu erkennen.
Die Anbringung der gezeigten Dämmplatte 10 an einer Wand
erfolgt unmittelbar durch Dübel, die in den Zeichnungen nicht
dargestellt sind, und deren Köpfe jeweils in einer der
abgestuften Ausnehmungen 14 aufgenommen sind, die an der im
Anbringzustand äußeren Oberfläche der Dämmplatte 10
ausgebildet sind. Bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel ist
die Dämmplatte 10 in den Bereichen ihrer vier Ecken und im
mittleren Bereich mit zwei weiteren abgestuften Aussparungen
14 versehen.
Aus der Schnittdarstellung von Fig. 2 ergibt sich die
Gestaltung dieser Aussparungen 14. Erfindungsgemäß weisen
diese einen Durchmesser auf, der die Aufnahme des in etwa
kreisrunden Dübelkopfes eines herkömmlichen Dübels
ermöglicht. Bei einer derzeit bevorzugten Ausführungsform
beträgt der Durchmesser der Ausnehmung 14 etwa 80 mm. Die
gemäß Fig. 2 von oben nach unten anzutragende Tiefe der
Aussparungen 14 ist derart bemessen, daß sich die Aussparung
14 jeweils zumindest etwa bis zur Mitte der Dicke der
Dämmplatte 10 erstreckt. Hierdurch wird das äußere Ende eines
Befestigungsdübels gewissermaßen von der äußeren Oberfläche
der Dämmplatte 10 (die sich gemäß der Darstellung von Fig. 2
an der Unterseite befindet) auf ein Niveau verlegt, das sich
näher an der gemäß Fig. 2 oberhalb des Dämmelements 10
angeordneten Mauer befindet. Hierdurch können trotz der
vergleichsweise großen Dicke des neuartigen Dämmelements 10
herkömmliche, nicht übermäßig lange Dübel verwendet werden.
Für eine zentrische Ausrichtung des gestrichelt dargestellten
Dübels 16 bezüglich der Aussparung 14 sorgt bei dem gezeigten
Ausführungsbeispiel eine an die Aussparung 14 im Bereich des
Bodens angeformte Sacklochbohrung 18. Beim Befestigen der
Dämmplatte 10 wird der Dübel 16 in diese Sacklochbohrung
gesteckt und zusammen mit dem Dübelnagel durch ein geeignetes
Werkzeug durch die verbleibende Dicke der Dämmplatte 10
hindurch und in das Mauerwerk hineingetrieben. Hierbei kann
die gezeigte Sacklochbohrung 18 selbstverständlich auch so
ausgebildet sein, daß sie sich vollständig bis zur gemäß
Fig. 2 oberen Oberfläche der Dämmplatte 10, die sich im
Anbringzustand an der Wand anliegend befindet, erstreckt.
Da herkömmliche Dübel üblicherweise einen in Fig. 2 mit
gestrichelten Linien angedeuteten scheibenförmigen Kopf 20
aufweisen, ist bei der dargestellten Ausführungsform am Boden
einer jeden Aussparung 14 ferner eine vergleichsweise flache
Ausnehmung 22 vorgesehen, die einen etwas kleineren
Durchmesser als die Aussparung 14 aufweist. In dieser flachen
Ausnehmung kann der scheibenförmige Dübelkopf aufgenommen
werden. Somit können entsprechende Ausnehmungen in der
Rondelle, die dem Verschluß der Aussparung 14 dient und in
den Zeichnungen nicht dargestellt ist, vermieden werden.
Ferner kann in dem Fall, daß die erfindungsgemäße Dämmplatte
10 an eine Mauer anbetoniert wird, dafür gesorgt werden, daß
ein Haftsicherungsanker mit seinem verbreiterten Kopf flächig
anliegend in der Ausnehmung 22 sitzt.
Wie aus Fig. 2 besonders deutlich hervorgeht, kann durch die
erfindungsgemäße Maßnahme, in einer Dämmplatte 10 mit einer
vergleichsweise großen Dicke für die Dübelköpfe die
Aussparungen 14 vorzusehen, erreicht werden, daß für die
Befestigung der Dämmplatte 10 an einer (gemäß der Darstellung
von Fig. 2 oberhalb des Dämmelements 10 befindlichen) Mauer
keine übermäßig langen, sondern vielmehr herkömmliche Dübel
verwendet werden können.
Aus der Fig. 2 ist auch ersichtlich, daß die Aussparungen 14
in ihren im Anbringungszustand äußeren Bereich eine
stufenartige Aufweitung 15 aufweisen. Durch die stufenartige
Aufweitung 15 wird eine Auflagefläche 17 definiert. Zum
Verschließen der Aussparung 14 wird in diese eine Rondelle 19
eingesetzt, die in Fig. 4 schematisch dargestellt ist. Die
Rondelle 19 weist zwei stufenförmig abgesetzte
Durchmesserbereiche 21, 23 auf, deren Durchmesser
vorzugsweise leicht größer als der Innendurchmesser der
Aussparung 14 bzw. der Aufweitung 15 sind. Dadurch bildet
auch die Rondelle 19 eine Auflagefläche 25, die im in die
Aussparung 14 eingesetzten Zustand auf der Auflagefläche 17
der Dämmplatte 10 aufliegt. Über eine in dem Bereich der
Auflageflächen 17 und 25 vorgesehene Verklebung können die
Rondelle 19 und die Dämmplatte 10 miteinander fest verbunden
werden. In der in den Fig. 2 und 4 gezeigten
Ausführungsform sind die Umfangsflächen der Rondelle 19 und
der Aussparung 14 im wesentlichen zylinderförmig; es können
aber auch alle oder nur einzelne dieser Umfangsflächen
konisch ausgebildet sein, um ein zusätzliches Festklemmen der
Rondelle 19 in der Aussparung 14 zu erreichen.
In Fig. 3 sind ergänzend zwei Eckelemente 24 und 26
dargestellt, die mit der erfindungsgemäßen Dämmplatte 10, wie
sie in den Fig. 1 und 2 dargestellt ist, kombiniert werden
können. Das lange Eckelement 24 und das kurze Eckelement 26
sind an den jeweiligen Enden ihrer Schenkel mit Aussparungen
14 versehen, die denjenigen entsprechen, die in den Fig. 1
und 2 für die Dämmplatte 10 dargestellt sind. Ferner ist an
der jeweiligen Oberseite des Eckelements 24 bzw. 26 eine Nut
28 ausgebildet, in die eine Feder eingepaßt werden kann, die
(in der Figur nicht zu erkennen) an der Unterseite des
jeweiligen Eckelements 24, 26 ausgebildet ist und der in den
Fig. 1 und 2 dargestellten Feder 12 der Dämmplatte 10
entspricht. Durch das Vorsehen der Aussparungen 14 sind auch
die Eckelemente 24, 26 mit herkömmlichen Dübeln im Bereich
einer Außenecke eines Gebäudes anbringbar und
vervollständigen ein System von Dämmelementen, bei dem die
Isolierung der Außenwände durch die in den Fig. 1 und 2
dargestellte Dämmplatte 10 erfolgt.
Es sei noch ergänzt, daß für die Dämmplatte 10 Abmessungen
von 62,5 cm×125 cm bevorzugt werden. Ferner beträgt die
Tiefe der bevorzugt nur ansatzweise ausgebildeten Bohrung 18
für den Dübelnagel etwa ein Viertel der Dicke der Dämmplatte
10.
Claims (12)
1. Dämmplatte mit einer Dicke von mindestens 25 cm, die
unmittelbar unter Verwendung von Dübeln (16) an einer
Wand befestigbar ist,
dadurch gekennzeichnet, daß
- - an der im Anbringzustand äußeren Oberfläche mehrere abgestufte Aussparungen (14) mit unterschiedlichen Durchmesserbereichen (15) ausgebildet sind,
- - die hinsichtlich ihres Durchmessers für die Aufnahme eines Dübelkopfes (20) ausgebildet sind und
- - hinsichtlich ihrer Tiefe zumindest etwa bis zur Mitte der Dämmplatte (10) reichen, und daß
- - die Dämmplatte (10) in die zu den abgestuften Aussparungen (14) einsetzbare komplementäre, abgestufte Rondellen (19) aufweist.
2. Dämmplatte nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Aussparungen (14) zumindest bereichsweise konisch
geformt sind.
3. Dämmplatte nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß
etwa in der Mitte einer jeden Aussparung (14)
konzentrisch eine vergleichsweise dünne Bohrung (18)
angeformt ist.
4. Dämmplatte nach zumindest einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß
ferner an dem Boden der Aussparung (14) eine
vergleichsweise flache Ausnehmung (22) ausgebildet ist,
die einen kleineren Durchmesser als die Aussparung (14)
aufweist.
5. Dämmplatte nach zumindest einem der vorangehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
deren Oberfläche profiliert ist.
6. Dämmplatte nach zumindest einem der vorangehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
diese an ihren Seitenkanten einen Stufenfalz oder eine
Nut-Feder-Kontur aufweist.
7. Dämmplatte nach einem der vorangegangenen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Rondelle (19) mit den
Aussparungen (14) verklebt sind.
8. Dämmplatte nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß
die Rondellen (19) mit den Aussparungen (14) an durch
die Abstufungen gebildeten Auflageflächen (17, 25)
verklebt sind.
9. Dämmplatte nach Anspruch 7 oder 8, dadurch
gekennzeichnet, daß zwischen den Auflageflächen (17, 25)
ein selbstklebendes Band vorgesehen ist.
10. Dämmplatte nach einem der vorangegangenen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Rondellen (19) zumindest
bereichsweise konisch geformt sind.
11. Dämmplatte nach einem der vorangegangenen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die abgestuften
Außendurchmesser der Rondellen (19) größer als die
entsprechenden Innendurchmesser der Aussparungen (14)
sind.
12. Formwerkzeug zur Herstellung einer Dämmplatte (10) nach
zumindest einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
sich von einer Seite der Form mehrere Vorsprünge mit
kreisförmigem Querschnitt in den Formhohlraum
erstrecken.
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| DE19926259C2 DE19926259C2 (de) | 2001-03-01 |
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| Country | Link |
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| DE (1) | DE19926259C2 (de) |
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-
1999
- 1999-06-09 DE DE19926259A patent/DE19926259C2/de not_active Expired - Fee Related
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| AT13378U1 (de) * | 2012-10-25 | 2013-11-15 | Austyrol Daemmstoffe Ges M B H | Verfahren zur Herstellung von Dämmplatten |
| AT13594U1 (de) * | 2013-03-04 | 2014-04-15 | Müller Andrea | Element für eine Verbindung einer Platte mit einer Wand sowie Verfahren zur Herstellung einer derartigen Verbindung |
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| Publication number | Publication date |
|---|---|
| DE19926259C2 (de) | 2001-03-01 |
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