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DE19926259A1 - Dämmplatte und Formwerkzeug zur Herstellung einer Dämmplatte - Google Patents

Dämmplatte und Formwerkzeug zur Herstellung einer Dämmplatte

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DE19926259A1
DE19926259A1 DE19926259A DE19926259A DE19926259A1 DE 19926259 A1 DE19926259 A1 DE 19926259A1 DE 19926259 A DE19926259 A DE 19926259A DE 19926259 A DE19926259 A DE 19926259A DE 19926259 A1 DE19926259 A1 DE 19926259A1
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Abstract

Eine Dämmplatte (10) weist eine Dicke von mindestens 25 cm auf und ist unmittelbar unter Verwendung von Dübeln (16) an einer Wand befestigbar. An der im Anbringzustand äußeren Oberfläche sind mehrere Aussparungen (14) ausgebildet, die hinsichtlich ihres Durchmessers für die Aufnahme eines Dübelkopfes (20) ausgebildet sind und hinsichtlich ihrer Tiefe zumindest etwa bis zur Mitte der Dämmplatte (10) reichen. In die Aussparungen (14) sind Rondellen (19) einsetzbar. DOLLAR A Ein Formwerkzeug zur Herstellung einer derartigen Dämmplatte (10) zeichnet sich dadurch aus, daß sich von einer Seite der Form mehrere Vorsprünge mit im wesentlichen kreisförmigem Querschnitt in den Formhohlraum erstrecken.

Description

Technisches Gebiet
Die Erfindung betrifft eine Dämmplatte gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 und ein Formwerkzeug zu dessen Herstellung.
Für die Wärmedämmung von Gebäuden jeglicher Art werden üblicherweise an der Außenseite der Gebäudemauern Dämmplatten angebracht. Die Befestigung erfolgt hierbei durch Dübel, die durch die Dämmplatte hindurch und in das Mauerwerk hineinreichen.
Stand der Technik
Aus der WO 82/01024 ist ein Dämmelement bekannt, bei dem eine in das Mauerwerk reichende Klammer mittels einer an ihrem äußeren Ende angebrachten Platte die Dämmplatte hält. Hierbei kann die Platte an der Außenseite der Dämmplatte ein wenig eingelassen sein.
Aus der EP 0 086 452 B1 ist ein Verfahren zur Befestigung einer Isolierstoffplatte an einer Außenwand bekannt, bei dem die für den Dübel in der Wand vorgesehene Bohrung zusammen mit der Bohrung ausgebildet wird, durch die der Dübel im Bereich der Dämmplatte hindurchtritt. Ferner wird an der Außenseite der Dämmplatte ebenfalls im gleichen Arbeitsgang ein flaches Senkloch ausgebildet, das den Dübelkopf aufnehmen kann. An den Dübelkopf kann eine sogenannte Isolierstoffrondelle angebracht sein, die für eine gleichmäßige und deshalb gut zu verputzende Oberfläche des Isolierstoffelements sorgt.
Bei besonders dicken Dämmplatten sind spezielle Maßnahmen erforderlich, um eine einfache Befestigung eines Dämmelements an einer Wand zu ermöglichen. In der DE 43 14 450 A1 wird vorgeschlagen, in die Dämmstoffplatte ein gesondertes Verlängerungsstück einzulassen, das in seinem zu der Mauer gerichteten Bereich derart verjüngt ist, daß eine Befestigung mittels einer Schraube und eines Spreizdübels ermöglicht wird. Die hierfür vorgesehenen gesonderten Befestigungsteile machen die aus der genannten Druckschrift bekannte Anordnung unnötig kompliziert und verhindern insbesondere eine wirtschaftliche Herstellung eines derartigen Dämmelements.
Auch beim Gegenstand der DE 92 10 450 U1 sind in eine Dämmplatte besondere hülsenförmige Elemente eingelassen, an deren verjüngtem Ende im Anbringzustand der Kopf eines Nagels oder einer Schraube aufliegt, um das Dämmelement sicher zu befestigen.
Dies gilt in gleicher Weise für die Anordnung gemäß der EP 0 204 015 B1, bei der eine erste, mit Erhebungen versehene Dämmplatte an der Mauer angebracht wird, auf deren Erhebungen nachfolgend eine weitere Dämmplatte angeordnet wird.
Aus der FR 2 694 319 ist eine Isolierplatte bekannt, die mehrere Aussparungen zur Befestigung der Platte aufweist. Weiterhin sind in den Aussparungen der Isolierplatte kreuzförmige Elemente vorgesehen, die in ihrer Mitte eine Öffnung zur Aufnahme von Schrauben aufweisen. Die Aussparungen weisen einen zylindrischen Querschnitt auf und sind durch zylindrische Rondellen verschließbar.
Darstellung der Erfindung
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein gut zu verputzendes Dämmelement zu schaffen, das einfach aufgebaut und herstellbar ist, mit herkömmlichen Dübeln an einer Wand befestigt werden kann und ferner eine Dicke aufweist, die den Anforderungen an ein Dämmelement eines Passiv- oder Niedrigenergiehauses genügt. Ferner soll ein Formwerkzeug zu dessen einfacher Herstellung geschaffen werden.
Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt zum einen durch die im Anspruch 1 beschriebene Dämmplatte.
Demzufolge weist die erfindungsgemäße Dämmplatte eine Dicke von mindestens 25 cm auf. Hierdurch werden für die Dämmplatte Wärmedämmwerte erreicht, die es für ein mit den erfindungsgemäßen Dämmplatten versehenes Haus ermöglichen, daß dieses als sogenanntes Passiv- oder Niedrigenergiehaus ausgeführt wird. Bei einer derartigen Dicke der Dämmplatte tritt das Problem auf, daß für die Befestigung an einer Wand keine herkömmlichen Dübel mehr verwendbar sind. Diese müßten nämlich eine Länge von mindestens etwa 30 cm aufweisen und hätten einen Durchmesser im Bereich von 12 mm bis 15 mm. Bei diesen Abmessungen der erforderlichen Dübel würden erhebliche Kältebrücken entstehen, was die Wärmedämmwerte der gesamten Anordnung erheblich herabsetzen würde.
Erfindungsgemäß wird ermöglicht, daß die Dämmplatte unmittelbar mit herkömmlichen Dübeln an einer Wand befestigbar ist, indem an der im Anbringzustand äußeren Oberfläche der Dämmplatte mehrere Aussparungen ausgebildet sind, die hinsichtlich ihres Durchmessers für die Aufnahme eines Dübelkopfes geeignet sind. Bei dieser Ausbildung der erfindungsgemäßen Dämmplatte kann somit der jeweilige Befestigungsdübel in die Oberseite der Platte eingelassen werden. Hierbei wird auch für Dämmplatten mit einer Dicke von bis zu 30 cm und mehr die Verwendbarkeit herkömmlicher Dübel ermöglicht, indem die Aussparungen derart geformt sind, daß sie hinsichtlich ihrer Tiefe zumindest etwa bis zu der Mitte der Dämmplatte reichen. In einer Richtung weitgehend senkrecht zur Oberfläche der Dämmplatte können die jeweiligen Dübel somit zumindest auf die Tiefe entlang der Dicke der Dämmplatte eingelassen werden, die etwa der Hälfte der Dicke entspricht. Folglich kann auch für besonders dicke Dämmplatten, die bei Passivhäusern Verwendung finden, eine unmittelbare Befestigung durch herkömmliche Dübel realisiert werden.
Um an der äußeren Oberfläche für eine gleichmäßige Fläche zu sorgen, an welcher der Putz sicher haftend anbringbar ist, werden die in der äußeren Oberfläche der Dämmplatte vorgesehenen Aussparungen nach deren Anbringung an einer Wand mittels der in die Aussparungen eingelassenen Dübel durch eine geeignet gestaltete Rondelle verschlossen. Die hierfür verwendete Rondelle, die gewissermaßen als Stöpsel oder Korken gestaltet ist, ist stufenförmig mit einem sich nach außen aufweitenden Durchmesser gestaltet. Auch die Aussparung weist in ihrem nach außen gerichteten Bereich eine Abstufung auf, die der der Rondelle entspricht. Die Rondelle weist bevorzugt in ihrem äußeren Bereich einen etwas größeren Durchmesser auf als die Aussparung, so daß ein sicherer Halt in der Aussparung gewährleistet ist. Zusätzlich kann die Rondelle, beispielsweise über ein Klebeband, mit der Dämmplatte verklebt werden, um eine besonders sichere Verbindung von Rondelle und Dämmplatte zu erhalten. So kann eine gute Wärmedämmung im Bereich der Befestigungsdübel sichergestellt werden, da die metallenen Dübel nicht bis zu der Außenseite der Dämmplatte reichen, so daß Kältebrücken vermieden werden können.
Bevorzugte Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Dämmplatte sind in den weiteren Ansprüchen beschrieben.
Für die Form der Aussparung hat es sich als vorteilhaft erwiesen, wenn diese in zumindest einem Durchmesserbereich leicht konisch, also sich mit zunehmender Tiefenerstreckung verjüngend ausgebildet ist. Hierdurch kann bei der Herstellung der erfindungsgemäßen Dämmplatte, die bevorzugt auf Automaten erfolgt, gewährleistet werden, daß die fertige Dämmplatte leicht von der Form entfernbar ist. In dieser Ausführungsform kann entsprechend auch die zum Verschließen der jeweiligen Aussparungen verwendete Rondelle in Form eines abgestuften Kegelstumpfs mit einem jeweils ein wenig größeren Außendurchmesser als dem Innendurchmesser der Aussparung gestaltet werden.
Vorzugsweise wird entweder an der in der Plattenebene liegenden Auflagefläche der Rondelle und/oder der entsprechenden Auflagefläche der Dämmplatte ein Kleber aufgetragen, um die Rondelle sicher mit der Dämmplatte zu verbinden. Der Kleber kann beispielsweise auch in Form eines selbstklebenden Bandes zwischen Rondelle und Dämmplatte vorgesehen sein. Auf diese Weise kann unabhängig von einem möglichen Schwindprozeß, dem die Rondelle und die Dämmplatte üblicherweise ausgesetzt sind, eine sichere und möglichst paßgenaue Verbindung zwischen Rondelle und Dämmplatte gewährleistet werden. Nur so kann eine besonders glatte und gut zu verputzende Oberfläche der Dämmplatte ohne Kältebrücken erzielt werden.
Für die Anordnung des Befestigungsdübels bietet es Vorteile, wenn etwa in der Mitte der jeweiligen Aussparung konzentrisch zu dieser eine weitere, vergleichsweise dünne Bohrung angeformt ist. Diese kann grundsätzlich bis zu der im Anbringzustand an der Mauer anliegenden Fläche der Dämmplatte reichen. Es wird jedoch bevorzugt, daß diese lediglich als Sacklochbohrung an die Aussparung angeformt ist, so daß eine bezüglich der Aussparung konzentrische Anordnung des Befestigungsdübels gewährleistet wird. Beim Einschlagen des Dübels in Richtung der Mauer durchdringt dieser ohne weiteres den Bereich vom Ende der Sacklochbohrung bis zu der gegenüberliegenden Oberfläche der Dämmplatte.
Ferner wird bevorzugt, daß im Bereich des Bodens der sich zumindest bis zur Mitte der Dämmplatte erstreckenden Aussparung eine weitere, vergleichsweise flache Ausnehmung angeformt ist, die einen Durchmesser aufweist, der etwas kleiner ist als der Durchmesser der eigentlichen Aussparung. In dieser Ausnehmung kann der Dübelkopf aufgenommen werden. Ferner kann hierdurch ein besonderer Vorteil erhalten werden, wenn die erfindungsgemäße Dämmplatte unmittelbar an eine Wand anbetoniert wird. Hierbei wird die Dämmplatte mit mehreren Haftsicherungsankern versehen und in eine Schalung gestellt. Nach dem Auslegen der Bewehrung und dem Einbringen und Aushärten des Betons sind die Anker sicher in Beton verankert. In der vorangehend beschriebenen, vergleichsweise flachen Ausnehmung ist für eine flächig anliegende Anordnung des Haftsicherungsanker gesorgt, so daß nach dem Ausschalen eine zugfeste Verbindung entsteht. Diese kann weiter dadurch unterstützt werden, daß bereits vor dem Aufstellen der Dämmplatten in der Schalung die Haftsicherungsanker oder entsprechende Elemente durch die Bohrung hindurchgesteckt werden, in welche die die Aussparung verschließende Rondelle eingeschlagen wird.
Um einen sicheren Halt eines Putzes auf der Oberfläche der erfindungsgemäßen Dämmplatte zu gewährleisten, wird bevorzugt, daß die Oberfläche der erfindungsgemäßen Dämmplatte sowie der Rondellen profiliert ausgebildet ist.
Zur Verbindung mehrerer nebeneinander angeordneter Dämmplatten hat es sich ferner als vorteilhaft erwiesen, die seitlichen Randkanten mit einem Stufenfalz oder einer Nut-Feder-Kontur zu versehen, wenngleich auch stumpfe Randkanten möglich sind.
Die Lösung der obengenannten Aufgabe erfolgt zum anderen durch das im Anspruch 7 beschriebene Formwerkzeug.
Dieses zeichnet sich dadurch aus, daß sich von einer Seite der Form mehrere weitgehend zylinderförmige Vorsprünge in den Formhohlraum erstrecken. Hierdurch kann die erfindungsgemäße Dämmplatte auf einer entsprechenden automatisierten Vorrichtung gefertigt werden, wobei durch die an der Negativform ausgebildeten zylinderförmigen Vorsprünge die Ausbildung von entsprechenden Aussparungen in der im Anbringzustand äußeren Oberfläche der Dämmplatte sichergestellt ist. Entsprechend den vorangehend beschriebenen bevorzugten Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Dämmplatte wird für das Formwerkzeug bevorzugt, daß die Vorsprünge weitgehend kegelstumpfförmig ausgebildet sind, daß an diesen ferner entsprechende Formen zur Ausbildung der zusätzlichen Bohrung und der zusätzlichen Ausnehmung vorhanden sind, und daß gegebenenfalls an der im Anbringzustand äußeren Oberfläche der Dämmplatte eine Profilierung, und an den Randkanten ein Stufenfalz oder ein Nut-Feder-Profil ausgebildet wird.
Kurze Beschreibung der Zeichnungen
Nachfolgend werden beispielhaft in den Figuren dargestellte Ausführungsformen der Erfindung näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine Draufsicht auf die erfindungsgemäße Dämmplatte;
Fig. 2 eine Schnittansicht der in Fig. 1 gezeigten Dämmplatte entlang der Linie A-A;
Fig. 3 eine perspektivische Ansicht zweier Eckelemente, die mit der erfindungsgemäßen Dämmplatte kombiniert werden können; und
Fig. 4 eine Rondelle der erfindungsgemäßen Dämmplatte.
Ausführliche Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen der Erfindung
Die in Fig. 1 in der Draufsicht dargestellte Dämmplatte 10 ist aus EPS oder einem sonstigen geeigneten Material, insbesondere Hartschaum, ausgebildet und weist zur Erreichung besonders guter Wärmedämmwerte eine Dicke von zumindest 25 cm auf. An den Rändern ist bei der gezeigten Dämmplatte 10 ein Nut-Feder-Profil ausgebildet, was an der linken und der oberen Kante, an denen sich eine Nut befindet (vgl. auch Fig. 2), durch die gestrichelten Linien angedeutet ist. An der rechten und der unteren Kante ist die an diesen Kanten vorstehende Feder 12 zu erkennen.
Die Anbringung der gezeigten Dämmplatte 10 an einer Wand erfolgt unmittelbar durch Dübel, die in den Zeichnungen nicht dargestellt sind, und deren Köpfe jeweils in einer der abgestuften Ausnehmungen 14 aufgenommen sind, die an der im Anbringzustand äußeren Oberfläche der Dämmplatte 10 ausgebildet sind. Bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel ist die Dämmplatte 10 in den Bereichen ihrer vier Ecken und im mittleren Bereich mit zwei weiteren abgestuften Aussparungen 14 versehen.
Aus der Schnittdarstellung von Fig. 2 ergibt sich die Gestaltung dieser Aussparungen 14. Erfindungsgemäß weisen diese einen Durchmesser auf, der die Aufnahme des in etwa kreisrunden Dübelkopfes eines herkömmlichen Dübels ermöglicht. Bei einer derzeit bevorzugten Ausführungsform beträgt der Durchmesser der Ausnehmung 14 etwa 80 mm. Die gemäß Fig. 2 von oben nach unten anzutragende Tiefe der Aussparungen 14 ist derart bemessen, daß sich die Aussparung 14 jeweils zumindest etwa bis zur Mitte der Dicke der Dämmplatte 10 erstreckt. Hierdurch wird das äußere Ende eines Befestigungsdübels gewissermaßen von der äußeren Oberfläche der Dämmplatte 10 (die sich gemäß der Darstellung von Fig. 2 an der Unterseite befindet) auf ein Niveau verlegt, das sich näher an der gemäß Fig. 2 oberhalb des Dämmelements 10 angeordneten Mauer befindet. Hierdurch können trotz der vergleichsweise großen Dicke des neuartigen Dämmelements 10 herkömmliche, nicht übermäßig lange Dübel verwendet werden.
Für eine zentrische Ausrichtung des gestrichelt dargestellten Dübels 16 bezüglich der Aussparung 14 sorgt bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel eine an die Aussparung 14 im Bereich des Bodens angeformte Sacklochbohrung 18. Beim Befestigen der Dämmplatte 10 wird der Dübel 16 in diese Sacklochbohrung gesteckt und zusammen mit dem Dübelnagel durch ein geeignetes Werkzeug durch die verbleibende Dicke der Dämmplatte 10 hindurch und in das Mauerwerk hineingetrieben. Hierbei kann die gezeigte Sacklochbohrung 18 selbstverständlich auch so ausgebildet sein, daß sie sich vollständig bis zur gemäß Fig. 2 oberen Oberfläche der Dämmplatte 10, die sich im Anbringzustand an der Wand anliegend befindet, erstreckt.
Da herkömmliche Dübel üblicherweise einen in Fig. 2 mit gestrichelten Linien angedeuteten scheibenförmigen Kopf 20 aufweisen, ist bei der dargestellten Ausführungsform am Boden einer jeden Aussparung 14 ferner eine vergleichsweise flache Ausnehmung 22 vorgesehen, die einen etwas kleineren Durchmesser als die Aussparung 14 aufweist. In dieser flachen Ausnehmung kann der scheibenförmige Dübelkopf aufgenommen werden. Somit können entsprechende Ausnehmungen in der Rondelle, die dem Verschluß der Aussparung 14 dient und in den Zeichnungen nicht dargestellt ist, vermieden werden. Ferner kann in dem Fall, daß die erfindungsgemäße Dämmplatte 10 an eine Mauer anbetoniert wird, dafür gesorgt werden, daß ein Haftsicherungsanker mit seinem verbreiterten Kopf flächig anliegend in der Ausnehmung 22 sitzt.
Wie aus Fig. 2 besonders deutlich hervorgeht, kann durch die erfindungsgemäße Maßnahme, in einer Dämmplatte 10 mit einer vergleichsweise großen Dicke für die Dübelköpfe die Aussparungen 14 vorzusehen, erreicht werden, daß für die Befestigung der Dämmplatte 10 an einer (gemäß der Darstellung von Fig. 2 oberhalb des Dämmelements 10 befindlichen) Mauer keine übermäßig langen, sondern vielmehr herkömmliche Dübel verwendet werden können.
Aus der Fig. 2 ist auch ersichtlich, daß die Aussparungen 14 in ihren im Anbringungszustand äußeren Bereich eine stufenartige Aufweitung 15 aufweisen. Durch die stufenartige Aufweitung 15 wird eine Auflagefläche 17 definiert. Zum Verschließen der Aussparung 14 wird in diese eine Rondelle 19 eingesetzt, die in Fig. 4 schematisch dargestellt ist. Die Rondelle 19 weist zwei stufenförmig abgesetzte Durchmesserbereiche 21, 23 auf, deren Durchmesser vorzugsweise leicht größer als der Innendurchmesser der Aussparung 14 bzw. der Aufweitung 15 sind. Dadurch bildet auch die Rondelle 19 eine Auflagefläche 25, die im in die Aussparung 14 eingesetzten Zustand auf der Auflagefläche 17 der Dämmplatte 10 aufliegt. Über eine in dem Bereich der Auflageflächen 17 und 25 vorgesehene Verklebung können die Rondelle 19 und die Dämmplatte 10 miteinander fest verbunden werden. In der in den Fig. 2 und 4 gezeigten Ausführungsform sind die Umfangsflächen der Rondelle 19 und der Aussparung 14 im wesentlichen zylinderförmig; es können aber auch alle oder nur einzelne dieser Umfangsflächen konisch ausgebildet sein, um ein zusätzliches Festklemmen der Rondelle 19 in der Aussparung 14 zu erreichen.
In Fig. 3 sind ergänzend zwei Eckelemente 24 und 26 dargestellt, die mit der erfindungsgemäßen Dämmplatte 10, wie sie in den Fig. 1 und 2 dargestellt ist, kombiniert werden können. Das lange Eckelement 24 und das kurze Eckelement 26 sind an den jeweiligen Enden ihrer Schenkel mit Aussparungen 14 versehen, die denjenigen entsprechen, die in den Fig. 1 und 2 für die Dämmplatte 10 dargestellt sind. Ferner ist an der jeweiligen Oberseite des Eckelements 24 bzw. 26 eine Nut 28 ausgebildet, in die eine Feder eingepaßt werden kann, die (in der Figur nicht zu erkennen) an der Unterseite des jeweiligen Eckelements 24, 26 ausgebildet ist und der in den Fig. 1 und 2 dargestellten Feder 12 der Dämmplatte 10 entspricht. Durch das Vorsehen der Aussparungen 14 sind auch die Eckelemente 24, 26 mit herkömmlichen Dübeln im Bereich einer Außenecke eines Gebäudes anbringbar und vervollständigen ein System von Dämmelementen, bei dem die Isolierung der Außenwände durch die in den Fig. 1 und 2 dargestellte Dämmplatte 10 erfolgt.
Es sei noch ergänzt, daß für die Dämmplatte 10 Abmessungen von 62,5 cm×125 cm bevorzugt werden. Ferner beträgt die Tiefe der bevorzugt nur ansatzweise ausgebildeten Bohrung 18 für den Dübelnagel etwa ein Viertel der Dicke der Dämmplatte 10.

Claims (12)

1. Dämmplatte mit einer Dicke von mindestens 25 cm, die unmittelbar unter Verwendung von Dübeln (16) an einer Wand befestigbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß
  • - an der im Anbringzustand äußeren Oberfläche mehrere abgestufte Aussparungen (14) mit unterschiedlichen Durchmesserbereichen (15) ausgebildet sind,
  • - die hinsichtlich ihres Durchmessers für die Aufnahme eines Dübelkopfes (20) ausgebildet sind und
  • - hinsichtlich ihrer Tiefe zumindest etwa bis zur Mitte der Dämmplatte (10) reichen, und daß
  • - die Dämmplatte (10) in die zu den abgestuften Aussparungen (14) einsetzbare komplementäre, abgestufte Rondellen (19) aufweist.
2. Dämmplatte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Aussparungen (14) zumindest bereichsweise konisch geformt sind.
3. Dämmplatte nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß etwa in der Mitte einer jeden Aussparung (14) konzentrisch eine vergleichsweise dünne Bohrung (18) angeformt ist.
4. Dämmplatte nach zumindest einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß ferner an dem Boden der Aussparung (14) eine vergleichsweise flache Ausnehmung (22) ausgebildet ist, die einen kleineren Durchmesser als die Aussparung (14) aufweist.
5. Dämmplatte nach zumindest einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß deren Oberfläche profiliert ist.
6. Dämmplatte nach zumindest einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß diese an ihren Seitenkanten einen Stufenfalz oder eine Nut-Feder-Kontur aufweist.
7. Dämmplatte nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Rondelle (19) mit den Aussparungen (14) verklebt sind.
8. Dämmplatte nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Rondellen (19) mit den Aussparungen (14) an durch die Abstufungen gebildeten Auflageflächen (17, 25) verklebt sind.
9. Dämmplatte nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen den Auflageflächen (17, 25) ein selbstklebendes Band vorgesehen ist.
10. Dämmplatte nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Rondellen (19) zumindest bereichsweise konisch geformt sind.
11. Dämmplatte nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die abgestuften Außendurchmesser der Rondellen (19) größer als die entsprechenden Innendurchmesser der Aussparungen (14) sind.
12. Formwerkzeug zur Herstellung einer Dämmplatte (10) nach zumindest einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sich von einer Seite der Form mehrere Vorsprünge mit kreisförmigem Querschnitt in den Formhohlraum erstrecken.
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