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DE29612810U1 - Klinkerträgerplatte und Klinkerträgerplatten-Fräsvorrichtung - Google Patents

Klinkerträgerplatte und Klinkerträgerplatten-Fräsvorrichtung

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DE29612810U1
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    • B28WORKING CEMENT, CLAY, OR STONE
    • B28DWORKING STONE OR STONE-LIKE MATERIALS
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    • B28D1/18Working stone or stone-like materials, e.g. brick, concrete or glass, not provided for elsewhere; Machines, devices, tools therefor by milling, e.g. channelling by means of milling tools
    • B28D1/186Tools therefor, e.g. having exchangeable cutter bits
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    • B28D1/18Working stone or stone-like materials, e.g. brick, concrete or glass, not provided for elsewhere; Machines, devices, tools therefor by milling, e.g. channelling by means of milling tools
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04BGENERAL BUILDING CONSTRUCTIONS; WALLS, e.g. PARTITIONS; ROOFS; FLOORS; CEILINGS; INSULATION OR OTHER PROTECTION OF BUILDINGS
    • E04B1/00Constructions in general; Structures which are not restricted either to walls, e.g. partitions, or floors or ceilings or roofs
    • E04B1/62Insulation or other protection; Elements or use of specified material therefor
    • E04B1/74Heat, sound or noise insulation, absorption, or reflection; Other building methods affording favourable thermal or acoustical conditions, e.g. accumulating of heat within walls
    • E04B1/76Heat, sound or noise insulation, absorption, or reflection; Other building methods affording favourable thermal or acoustical conditions, e.g. accumulating of heat within walls specifically with respect to heat only
    • E04B1/762Exterior insulation of exterior walls

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Description

Klinkerträgerplatte und Klinkerträgerplatten-Fräsvorrichtung
Die Erfindung betrifft eine Klinkerträgerplatte und eine Klinkerträgerplatten-Fräsvorrichtung.
Aus der DE-OS 44 33 665 ist eine Klinkerträgerplatte bekannt, die durch Fräsen aus einer Hartschaum-Isolierplatte hergestellt ist und auf ihrer Klinkerseite Klinkerabstützrippen trägt. Die Klinkerabstützrippen bilden ein Klinker riemchen-Leitsystem, bei dem es die Klinkerabstützrippen erlauben, Klinkerriemchen auf einer Gebäudewand gleichmäßig anzuordnen.
Die Montage der Klinkerträgerplatte erfolgt derart, daß an einer Hauswand zunächst eine Grundmontageschiene waagerecht befestigt wird. Eine mit einem Klebstoff oder Ansetzbinder auf der Mauerseite versehene Klinkerträgerplatte wird dann auf diese Grundmontageschiene aufgesetzt und gegen die Hauswand drückt. Um die Klinkerträgerplatte zusätzlich in der Hauswand zu verankern, werden Ankerdübel durch die Klinkerträgerplatte hindurch so in der Hauswand befestigt, daß jeweils eine Dübelankerplatte auf der Klinkerseite der Klinkerträgerplatte angeordnet ist. Die Dübelankerplatte stützt sich an der Klinkerträgerplatte großflächig ab, während ein an der Dübelankerplatte angreifendes Zugelement durch die Klinkerträgerplatte hindurchragt und in der Hauswand befestigt ist.
Um auf der Klinkerseite der Klinkerträgerplatte Klinkerriemchen befestigen zu können, müssen die Dübelanker mit ihren Dübelankerplatten so fest angezogen werden, daß die Dübelankerplatten in die Hartschaum-Isolierplatte einsinken, so daß ein glattes Anbringen der Klinkerriemchen möglich ist. Es hat sich jedoch gezeigt, daß dabei die Klinkerträgerplatte verzogen wird, so daß sich eine ebene, optisch ansprechende,Klinkerwand mit den bekannten Klinkerträgerplatten nicht herstellen läßt. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Klinker-
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trägerplatte im Bereich der Dübelankerplatte ohne Abstützung frei vor der Hauswand steht. In diesem Fall besteht auch die Gefahr, daß die Klinkerträgerplatte beim Anziehen der Dübelanker bricht.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Klinkerplatte zur Verfügung zu stellen, die mit einfachen Mitteln verzugsfrei an einer Hauswand montierbar ist.
Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt erfindungsgemäß mit den Merkmalen des Anspruchs 1.
Gemäß der Erfindung sind bei einer Klinkerträgerplatte mit einer Mauerseite und einer Klinkerabstützrippen tragenden Klinkerseite Dübelankeraufnahmeöffnungen vorgesehen, die sich von der Klinkerseite bis zur Mauerseite erstrecken und auf der Klinkerseite eine der Aufnahme von Dübel ankerplatten dienende Erweiterung aufweisen. Die Tiefe der Erweiterung unterhalb von Klinkereinbettflächen der Klinkerträgerplatte ist dabei größer als die Dicke der Dübelankerplatten. Die Dübelankeraufnahmeöffnungen dienen quasi als Markierungen und erlauben es bei der Montage einer Klinkerträgerplatte, Klebstoff oder Mörtel an den Stellen der Klinkerträgerplatte aufzutragen, an denen später Dübelanker gesetzt werden. Dadurch wird sichergestellt, daß die Klinkerträgerplatte an den Stellen, an denen Dübelanker auf sie einwirken ausreichend abgestützt ist, so daß ein Brechen oder Verziehen der Klinkerträgerplatte ausgeschlossen ist. Die Erweiterungen der Dübel ankeraufnahmeöffnungen zur Aufnahme von Dübelankerplatten erlauben es ferner, die Dübelankerplatten zu versenken, ohne daß dabei die Klinkerplatte verzogen wird.
Ein weiteres Problem bei der Verwendung von Klinkerträgerplatten ist die im Stand der Technik häufig mangelhafte Haftung zwischen Klinkerriemchen und Klinkerträgerplatte. Der Erfindung liegt daher ferner die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zur Verfugung zu stellen, mit der eine Klinkerträgerplatte herstellbar ist, auf der Klinkerriemchen dauerhaft befestigbar sind.
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Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt erfindungsgemäß mit den Merkmalen des Anspruchs 5.
Bei der erfindungsgemäßen Klinkerträgerplatten-Fräsvorrichtung ist eine Fräswalze vorgesehen, auf deren Umfangsfläche einzelne Fräserzähne mit gegenseitigem Abstand in axialer und in Umfangsrichtung angeordnet sind. Durch die einzelnen Zähne werden aus einer mit der Klinkerträgerplatten-Fräsvorrichtung zu bearbeitenden Hartschaum-Isolierplatte Hartschaumstückchen herausgerissen, so daß eine rauhe Oberfläche entsteht. In dieser rauhen Oberfläche wird Klebstoff oder Mörtel, der zur Befestigung von Klinkerriemchen verwendet wird besonders zuverlässig verankert. Darüber hinaus wird der wegen unterschiedlicher Wärmeausdehnungskoeffizienten von Hartschaum-Isolierplatten und Klinkerriemchen kritische Übergangsbereich durch die Aufrauhung und Furchung der Klinkerträgerplatte in seiner Dicke vergrößert, so daß die mit der Wärmeausdehnung verbundene Gefahr des Abplatzens von Klinkerriemchen verringert wird.
Vorzugsweise sind die Fräserzähne im wesentlichen tetraederförmig ausgebildet, wobei jeweils eine der Tetraederflächen in einer mit der Walzenachse gemeinsamen Ebene liegt. Aufgrund dieser Ausbildung der Fräserzähne wird mit den Fräserzähnen in erster Linie ein Quetschen und Reißen und weniger ein Schneiden hervorgerufen, so daß eine mit einem solchen Fräser bearbeitete Hartschaum-Isolierplattenoberflache eine Vielzahl unterschiedlicher Poren aufweist. Diese Ungleichförmigkeit mit einem weiten Spektrum großer bis kleiner und kleinster Poren bewirkt eine besonders gute Haftvermittlung zwischen der Hartschaum-Isolierplatte einerseits und dem Klebstoff oder Mörtel andererseits.
Weitere Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen sowie aus der Zeichnung im Zusammenhang mit der Beschreibung.
Es zeigen:
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Fig. 1 Eine besonders bevorzugte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Klinkerträgerplatte in perspektivischer Darstellung,
Fig. 2 eine besonders bevorzugte Ausführungsform einer Klinkerträgerplatten-Fräsvorrichtung mit einer Fräswalze in perspektivischer Darstellung,
Fig. 3 die Fräswalze der Klinkerträgerplatten-Fräsvorrichtung in Fig. 2in
teilweise geschnittener Darstellung,
10
Fig. 4 einen Abschnitt der Fräswalze in Fig. 3 in einer Ansicht von oben und
Fig. 5 einen Schnitt durch die Fräswalze gemäß der Linie V-V in Fig. 4 mit einem Aufbruch.
Die in Fig. 1 gezeigte Klinkerträgerplatte 10 besteht aus einem Polyurethanhartschaum und weist eine mit Klinkerabstützrippen 12 versehene Klinkerseite 14 sowie eine der Klinkerseite 14 gegenüberliegende Mauerseite 16 auf. Die Klinkerabstützrippen 12 sind gradlinig verlaufende Rippen mit einer Höhe von etwa 5 mm.
Zwischen den Klinkerabstützrippen 12 erstrecken sich Klinkereinbettflächen 18, die auf der Oberfläche der Klinkerträgerplatte 10 ausgebildet sind und eine Weite aufweisen, die geringfügig größer ist als die Breite von für die Klinkerträgerplatte 10 vorgesehenen Klinkerriemchen. Im Gegensatz zu der glatten Oberfläche der Oberseite 20 der Klinkerabstützrippen 12 sind die Klinkereinbettflächen rauh und gefurcht wobei die gemittelte Rauhtiefe 0,5 bis 5 mm betragen kann und vorzugsweise 1,0 bis 1,5 mm und insbesondere 1,5 mm ist.
Um mehrere Klinkerträgerplatten 10 ohne Versprung seitlich aneinandersetzen zu können, weist jede Klinkerträgerplatte 10 an einer ersten Längskante 22 ein Nutprofil 24 auf, welches einen etwa 10 mm &khgr; 10 mm weiten Kanal bildet.
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An der der ersten Längskante 22 gegenüberliegenden zweiten Längskante 26 der Klinkerträgerplatte 10 ist ein Federprofil 28 angeordnet, welches einen etwa 10 &khgr; 10 mm hohen Steg bildet.
Der Abstand der Klinkerabstützrippen 12, die der ersten Längskante 22 bzw. der zweiten Längskante 26 benachbart sind, zu der jeweiligen Längskante 22, 26 beträgt die Hälfte der Breite der zwischen zwei Klinkerabstützrippen 12 liegenden Klinkereinbettflächen 18. Klinkerträgerplatten, die als Randplatten zur Auflage auf einer Grundmontageschiene vorgesehen sind, weisen dagegen an der ersten Längskante ein Nutprofil nicht auf, wobei der Abstand der dieser Längskante benachbarten Klinkerabstützrippe nahezu eine volle Klinkerriemchenbreite beträgt.
Um die Klinkerträgerplatte 10 an einer Gebäudewand zu verankern, sind an der etwa 60 cm &khgr; 125 cm großen, insgesamt 60 mm dicken Klinkerträgerplatte 10 sechs Dübel ankeraufnahmeöffnungen 30 vorgesehen, die jeweils eine sich von der Klinkerseite 14 bis zur Mauerseite 16 erstreckende Durchgangsbohrung 32 mit einem Durchmesser von 10 mm aufweisen. Zur Aufnahme von Dübelankerplatten sind auf der Klinkerseite 14 der Klinkerträgerplatte 10 anschließend an die Durchgangsbohrungen 32 Erweiterungen 34 vorgesehen, die gleichzeitig mit dem Bohren der Durchgangsbohrungen 32 durch Fräsen hergestellt sind. Die Erweiterungen 34 liegen koaxial zu den Durchgangsbohrungen 32 und weisen einen Durchmesser von 58 mm und eine Tiefe von 8 mm auf.
Die in Fig. 2 gezeigte Klinkerträgerplatten-Fräsvorrichtung 40 weist einen Maschinentisch mit einer Plattenauflage 42 auf, die seitlich durch eine erste Führungsschiene 44 und eine zweite Führungsschiene 46 begrenzt ist. Eine zur Bearbeitung von Hartschaumisolierplatten vorgesehene Fräswalze 48 ist an zwei Lagerböcken 50, 52 gelagert und bildet mit diesen zusammen oberhalb der Plattenauflage 42 ein Portal. Um an einer Hartschaum-Isolierpiatte an deren Längskanten ein Nutprofil und ein Federprofil ausbilden zu können sind im Verlauf der ersten bzw. zweiten Führungsschiene 44, 46 ein Nutenfräser 54 bzw. ein Federfräser 56 angeordnet.
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Die Fräswalze 48 wird so angetrieben, daß sich eine Drehrichtung gemäß dem Pfeil A einstellt, so daß der Fräser bei einem Plattenvorschub gemäß dem Pfeil B im Gegenlauf zu einer Hartschaum-Isolierplatte angetrieben ist. Auch der Antrieb des Nutenfräsers 54 und des Federfräsers 56 erfolgt so, daß sich Drehrichtungen (Pfeil C) entgegen der Transportrichtung (Pfeil B) einer Hartschaumi so1i erplatte einstel1 en.
Die Fräswalze 48 ist im Detail in den Fig. 3 bis 5 gezeigt. Die Fräswelle 48 weist Fräsabschnitte 58 und Nutenabschnitte 60 auf, die abwechselnd aufeinanderfolgen. Die Fräsabschnite 58 weisen eine Breite auf, die geringfügig größer als die Breite der Klinkerriemchen, die für die mit der Klinkerträgerplatten-Fräsvorrichtung 40 zu fräsenden Klinkerträgerplatte verbunden werden sollen.
Die Fräswalze 40 besteht aus einem einstückigen Aluminiumkörper, an welchem durch Bearbeitung auf einer Drehmaschine Lagerabschnitte 62 und die Nutenabschnitte 60 ausgebildet sind. In den Nutenabschnitten 60 weist die Fräswalze 48 glatte Oberflächen auf. Im Bereich der Fräsabschnitte 58 sind auf der Umfangsflache Fräserzähne 64 ausgebildet, die mit einem Körner aus der Oberfläche der Fräswalze 48 herausgeschlagen sind. Durch die Bearbeitung mit einem Körner entstehen gleichzeitig mit den erhabenen Fräserzähnen 64 in der Fräswalze 48 Vertiefungen 66, die bei der Bearbeitung von Hartschaum-Isolierplatten Schnittmaterialaufnahmekammern bilden.
Die Fräserzähne 64 sind im wesentlichen tetraederförmig ausgebildet, wobei jeweils eine der Tetraederflächen eine Prall fläche 68 bildet, die in einer mit der Walzenachse 70 gemeinsamen Ebene 72 liegen. Die Fräserzähne 64 haben eine Höhe zwischen 1 mm bis 3 mm und einen seitlichen gegenseitigen Abstand von etwa 5 mm. Höhe und seitlicher Abstand der Fräserzähne 64 variieren, da die Fräserzähne per Hand aus der Fräserwalze 48 geschlagen sind. Diese Variation trägt dazu bei, daß eine mit der Klinkerträgerplatten-Fräsvorrichtung 40
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bearbeitete Klinkerträgerplatte 10 ein breites Spektrum von Kammern, Poren und Furchen aufweist, die eine gute Haftvermittlung bewirken.

Claims (13)

ANSPRÜCHE
1. Klinkerträgerplatte mit einer Mauerseite (16) und einer Klinkerabstützrippen (12) tragenden Klinkerseite (14), auf der die Klinkerabstützrippen (12) Klinkereinbettflächen (18) begrenzen,
gekennzeichnet durch
Dübel ankeraufnahmeöffnungen (30), die sich von der Klinkerseite (14) bis zur Mauerseite (16) erstrecken und auf der Klinkerseite (14) eine der Aufnahme von Dübelankerplatten dienende Erweiterung (34) aufweisen, deren Tiefe unterhalb der Klinkereinbettflächen (18) größer ist als die Dicke der Dübelankerplatten.
2. Klinkerträgerplatte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Klinkerabstützrippen (12) und die Klinkereinbettflächen (18) durch Fräsung einer Hartschaum-Isolierplatte gebildet sind.
3. Klinkerträgerplatte nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gegenzeichnet, daß an einer ersten Längskante (22) der Klinkerträgerplatte (10) ein Nutprofil (24) ausgebildet ist.
4. Klinkerträgerplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß an einer zweiten Längskante (26) der Klinkerträgerplatte (10) ein Federprofil (28) ausgebildet ist.
5. Klinkerträgerplatten-Fräsvorrichtung mit einer Plattenauflage (42) und einer Fräswalze (48), auf deren Umfangsflache einzelne Fräserzähne (64) mit gegenseitigem Abstand in axialer Richtung und in Umfangsrichtung angeordnet sind.
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6. Klinkerträgerplatten-Fräsvorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Fräserzähne (64) im wesentlichen tetraederförmig ausgebildet sind, wobei jeweils eine der Tetraederflächen eine Prallfläche (68) bildet und in einer mit der Walzenachse (70) gemeinsamen Ebene (72) liegt.
7. Klinkerträgerplatten-Fräsvorrichtung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Fräswalzenoberfläche aus einer Aluminiumlegierung besteht und die Fräserzähne (64) durch Kerben der Fräswalzenoberfläche mit einem Körner gebildet sind.
8. Klinkerträgerplatten-Fräsvorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Fräswalze (48) mehrere axial voneinander beabstandete Fräsabschnitte (58) aufweist, mit denen Klinkereinbettflächen (18) bearbeitbar sind, wobei zwischen den Fräsabschnitten (58) Freischnitte angeordnet sind, die Nutenabschnitte (60) bilden, in welchen bei der Herstellung einer Klinkerträgerplatte (10) Klinkerabstützrippen (12) stehen bleiben.
9. Klinkerträgerplatten-Fräsvorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Fräswalze (48) oberhalb der Plattenauflage (42) angeordnet ist und ein Portal bildet.
10. Klinkerträgerplatten-Fräsvorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß an der Plattenauflage (42) ein Nutenfräser
(54) und/oder ein Federfräser (56) angeordnet sind.
11. Klinkerträgerplatten-Fräsvorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Antrieb der Fräswalze (48) so erfolgt, daß die Fräserzähne (64) beim Eingriff an einer Klinkerträgerplatte
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(10) eine Tangentialgeschwindigkeit aufweisen, die der Transportrichtung der Klinkerträgerplatte entgegengesetzt ist.
12. Klinkerträgerplatten-Fräsvorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 11, gekennzeichnet durch, mindestens einen Ankeraufnahmeöffnungsfräser, der zur Erzeugung von Durchgangsbohrungen einen Bohrer aufweist.
13. Klinkerträgerplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Klinkerabstützrippen (12) und die Klinkereinbettflächen (18) mit einer Klinkerträgerplatten-Fräsvorrichtung gemäß einem der Ansprüche 5 bis 12 hergestellt sind.
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