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DE102006008906A1 - Türverriegelungssystem für ein Kraftfahrzeug - Google Patents

Türverriegelungssystem für ein Kraftfahrzeug Download PDF

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DE102006008906A1
DE102006008906A1 DE200610008906 DE102006008906A DE102006008906A1 DE 102006008906 A1 DE102006008906 A1 DE 102006008906A1 DE 200610008906 DE200610008906 DE 200610008906 DE 102006008906 A DE102006008906 A DE 102006008906A DE 102006008906 A1 DE102006008906 A1 DE 102006008906A1
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door locking
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    • E05BLOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
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    • E05BLOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
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Abstract

Ein Türverriegelungssystem für eine gegen eine Fahrtrichtung eines Kraftfahrzeugs zu öffnende Tür berücksichtigt ein Geschwindigkeitssignal des Kraftfahrzeugs. Zur Erhöhung der passiven Sicherheit kann bei geöffneter Tür ein Motor des Kraftfahrzeugs nur dann gestartet werden, wenn ein Getriebe des Kraftfahrzeugs in den Leerlauf geschaltet und eine Bremse des Kraftfahrzeugs betätigt ist.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf ein Türverriegelungssystem für eine gegen eine Fahrtrichtung eines Kraftfahrzeugs zu öffnende Tür, wobei ein Geschwindigkeitssignal des Kraftfahrzeugs berücksichtigbar ist.
  • Gegen die Fahrtrichtung nach hinten zu öffnende Türen, im englischen als "suicide-doors" bezeichnet, finden wieder eine zunehmende Verbreitung bei modernen Kraftfahrzeugkarosserien, um einerseits geänderte ästhetische Anforderungen zu erfüllen und beispielsweise bei nach vorne und hinten zu öffnenden Türen an einer Seite des Kraftfahrzeugs den Einstiegbereich zu vergrößern.
  • Besonders bei solchen Türen ist es notwendig, diese während der Fahrt des Kraftfahrzeugs stets geschlossen zu halten, da durch das sich nach hinten Öffnen der Türen, in Fahrtrichtung gesehen, ein Herausfallen beispielsweise eines Fondpassagiers während der Fahrt möglich ist. Es sind verschiedene Türverriegelungssysteme bzw. Zentralverriegelungen bekannt, bei denen nach dem Losfahren des Kraftfahrzeugs nach Überschreiten einer ersten Grenzgeschwindigkeit sämtliche Türen und Klappen des Kraftfahrzeugs automatisch verriegelt werden, um ein unbeabsichtigtes Öffnen beispielsweise einer Fondtür zu vermeiden. In gleicher Weise kann das selbsttätige Ver riegeln nach einem festlegbaren Zeitraum nach dem Losfahren ausgeführt werden. Hierzu werden Sensorsignale, die bereits im Kraftfahrzeug vorhanden sind, von dem Türverriegelungssystem verwendet bzw. diesem zugeleitet.
  • Die DE 41 31 979 A1 offenbart ein Türverriegelungssystem für Kraftfahrzeuge, bei dem die Türen bei Überschreiten einer vorgegebenen Geschwindigkeit selbsttätig verriegelt werden, wobei die Tür von innen vom einem Nutzer nach wie vor geöffnet werden kann und nachfolgend die anderen Türen des Kraftfahrzeugs ebenfalls entriegelt werden.
  • Die bekannten Türverriegelungssystemen sind insofern nachteilig, als besonders bei geringen Geschwindigkeiten des Kraftfahrzeugs eine Gefährdung des Nutzers durch eine nicht verriegelte, sich nach hinten öffnende Tür nicht zuverlässig vermieden ist.
  • Es ist Aufgabe der Erfindung, ein Türverriegelungssystem der eingangs genannten Art anzugeben, mit dem die passive Sicherheit der Passagiere des Kraftfahrzeugs wesentlich erhöht ist.
  • Erfindungsgemäß wird die Aufgabe dadurch gelöst, dass bei geöffneter Tür ein Motor des Kraftfahrzeugs nur dann gestartet werden kann, wenn ein Getriebe des Kraftfahrzeugs in den Leerlauf geschaltet und eine Bremse des Kraftfahrzeugs betätigt ist.
  • Der Kerngedanke der Erfindung besteht darin, dass von dem Türverriegelungssystem über entsprechende Sensoren, beispielsweise Türkontaktschalter, festgestellt werden kann, ob eine oder mehrere Türen des Kraftfahrzeugs geöffnet oder geschlossen sind und nur, wenn alle sich nach hinten öffnenden Türen des Kraftfahrzeugs geschlossen sind, beispielsweise zwei Fondtüren auf der Fahrer- und Beifahrerseite, wird von dem Türverriegelungssystem ein entsprechendes Signal an ein zentrales Steuergerät des Kraftfahrzeugs weitergeleitet, das es daraufhin erst erlaubt, den Motor des Kraftfahrzeugs überhaupt zu starten.
  • Sollte hingegen eine sich nach hinten öffnende Tür noch geöffnet sein, so wird ein Starten des Kraftfahrzeugs nur dann ermöglicht, wenn das unmittelbare Losfahren oder Losrollen des Kraftfahrzeugs wirkungsvoll vermieden ist. Hierzu müssen unabhängig voneinander sowohl ein Getriebe des Kraftfahrzeugs in Leerlaufstellung sein als auch eine Bremse des Kraftfahrzeugs betätigt werden. Ist das Kraftfahrzeug mit einem Schaltgetriebe ausgestattet, so muss der Schalthebel in Leerlaufstellung eingelegt sein. Bei einem Automatikgetriebe muss der Wählhebel in Stellung "N" für Leerlauf bzw. in der Stellung "P" für Parkposition eingelegt sein.
  • Rein prinzipiell ist es auch möglich, den Leerlaufzustand des Motors durch Betätigen eines Kupplungspedals eines Schaltgetriebes herbeizuführen. Hier besteht jedoch die Gefahr, dass der Fahrer vom Pedal abrutscht und somit trotz betätigter Bremse das Kraftfahrzeug zumindest geringfügig anruckt.
  • Selbstverständlich sind die Verriegelungen der sich nach hinten öffnenden Türen von der sonstigen Zentralverriegelung insofern abgekoppelt, als beim Entriegeln sonstiger Türen und Klappen die nach hinten öffnenden Türen nicht automatisch mit entriegelt werden, insbesondere wenn das Kraftfahrzeug noch rollt bzw. der Motor noch läuft. Nach dem Verlassen des Kraftfahrzeugs werden auch diese Türen gemeinsam mit den anderen verriegelt.
  • Der Vorteil der Erfindung liegt darin, dass bei geöffneten Türen des Kraftfahrzeugs das Losfahren wirkungsvoll unterbunden ist, da stets zwei Bedingungen erfüllt sein müssen, um den Motor des Kraftfahrzeugs überhaupt starten zu können. Hierfür stehen die verschiedenen Sensoren über an sich bekannte Datenbus-Architekturen mit dem Türverriegelungssystem bzw. einem zentralen Steuergerät des Kraftfahrzeugs in Verbindung, wobei die Sensoren üblicherweise bereits im Kraftfahrzeug vorhanden sind, wodurch bei der Herstellung praktisch kein zusätzlicher Aufwand anfällt.
  • Bei der zu betätigenden Bremse, um das Starten des Motors überhaupt zu ermöglichen, handelt es sich zweckmäßigerweise um eine übliche Fußbremse des Kraftfahrzeugs und/oder um eine beliebig anzusteuernde Feststellbremse, die üblicherweise beim Parken oder Abstellen des Kraftfahrzeugs betätigt wird.
  • Zur Erhöhung der Sicherheit der Passagiere des Kraftfahrzeugs wird bei Überschreiten einer Grenzgeschwindigkeit vom Türverriegelungssystem eine sich nach hinten öffnende Tür selbsttätig verriegelt. Insbesondere ist hierfür die Geschwindigkeit von 4 km/h vorgesehen, die von der GTR1 ("Global Technical Regulation") vorgeschrieben ist. In gleicher Weise kann das selbsttätige Verriegeln einer solchen Tür nach einem vorzugsweise einstellbaren Zeitraum nach dem Losfahren ausgeführt werden.
  • Prinzipiell ist es möglich, bis zum Erreichen dieser Grenzgeschwindigkeit, insbesondere 4 km/h, ein Getriebe des Kraftfahrzeugs nach wie vor vom Nutzer in ge wünschter Weise zu schalten, um unter anderem bereits bei einer solch langsamen Geschwindigkeit vom ersten in den zweiten Gang schalten zu können.
  • Um eine Gefährdung beispielsweise der Fondpassagiere dennoch ausschließen zu können, wird bei einer Geschwindigkeit bis 4 km/h, bei der das Öffnen der sich nach hinten öffnenden Türen durch einen Fahrzeuginsassen nach wie vor möglich ist, eine Gaspedalstellung unterdrückt. Das bedeutet, dass beispielsweise in einer Beschleunigungsphase bei voll durchgetretenem Gaspedal das Öffnen der Tür zur Folge hat, dass vom Türverriegelungssystem bzw. vom zentralen Steuergerät das Gaspedalsignal nicht mehr dem Motor zugeleitet wird, sondern viel mehr die Drehzahl des Motors auf die Leerlaufdrehzahl heruntergeregelt wird, um ein Weiterbschleunigen des Kraftfahrzeugs zu unterbinden. Gegebenenfalls kann bei einem Automatikgetriebe auch selbsttätig der Leerlauf angewählt werden.
  • In einem solchen Fall wird bevorzugt auch ein optisches und/oder akustisches Warnsignal ausgegeben, um den Fahrer bzw, einen Insassen des Kraftfahrzeug auf diese Fehlbedienung aufmerksam zu machen.
  • Zur weiteren Erhöhung der Sicherheit wird bei Auslösung eines Airbags und/oder bei einer sonstigen Gefahrensituation, die in an sich bekannter Weise von einem zentralen Steuergerät des Kraftfahrzeugs festgestellt werden kann, die Verriegelung der sich nach hinten öffnenden Türen aufgehoben, um unter anderem nach einem Zusammenstoß die Bergung der Passagiere zu ermöglichen.
  • Nach einer Weiterbildung werden die Signale von Radumdrehungssensoren vom Türverriegelungssystem berück sichtigt, um beispielsweise beim Schieben oder Abschleppen des Kraftfahrzeugs, zumindest sobald die Grenzgeschwindigkeit von 4 km/h überschritten wird, die sich nach hinten öffnenden Türen wiederum zu verriegeln.
  • Es versteht sich, dass die vorstehend genannten Merkmale nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen verwendbar sind. Der Rahmen der Erfindung ist nur durch die Ansprüche definiert.

Claims (8)

  1. Türverriegelungssystem für eine gegen eine Fahrtrichtung eines Kraftfahrzeugs zu öffnende Tür, wobei ein Geschwindigkeitssignal des Kraftfahrzeugs berücksichtigbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass bei geöffneter Tür ein Motor des Kraftfahrzeugs nur dann gestartet werden kann, wenn ein Getriebe des Kraftfahrzeugs in den Leerlauf geschaltet und eine Bremse des Kraftfahrzeugs betätigt ist.
  2. Türverriegelungssystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Bremse eine Fußbremse oder eine Feststellbremse ist.
  3. Türverriegelungssystem nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass bei Überschreiten einer Grenzgeschwindigkeit die Tür selbsttätig verriegelbar ist, insbesondere bei 4 km/h.
  4. Türverriegelungssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass bis zu einer Geschwindigkeit von 4 km/h und unverriegelter Tür das Getriebe des Kraftfahrzeugs schaltbar ist.
  5. Türverriegelungssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass bei einer Geschwindigkeit bis 4 km/h bei einem Öffnen der Tür eine Gaspedalstellung unterdrückbar ist, insbesondere die Drehzahl des Motors in den Leerlauf reduzierbar ist.
  6. Türverriegelungssystem nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass ein optisches und/oder akusti sches Warnsignal ausgebbar ist.
  7. Türverriegelungssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass beim Auslösen eines Airbags und/oder bei einer sonstigen Gefahrensituation die Tür entriegelbar ist.
  8. Türverriegelungssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Signale von Radumdrehungssensoren berücksichtigbar sind.
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