DE19922070A1 - Halterungsvorrichtungen für Gehhilfen, Krücken, Stützen, Stöcke - Google Patents
Halterungsvorrichtungen für Gehhilfen, Krücken, Stützen, StöckeInfo
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Description
Die Erfindung betrifft Halterungsvorrichtungen für Gehhilfen,
Krücken, Stützen und Stöcke.
Sie befaßt sich mit der Anbringung und Verbindung von Magneten
und magnetisierten Teilen und Vorrichtungen an Gehhilfen etc.
zu dem Zweck, deren Umfallen zu vermeiden und die Gehhilfen
jederzeit in einer gebrauchsfähigen Funktion und Position zu
halten.
Gehhilfen haben den Zweck, eingeschränktes Gehen und Bewegen
auszugleichen, zu erleichtern, zu ermöglichen und werden somit
zur Unterstützung der aufrechten Gangart eines Menschen einge
setzt. Daraus ergibt sich ihre Gestaltung dahingehend, daß sie
nach oben hin Formen und Ausprägungen aufweisen, die ein Umfassen
und Halten ermöglichen und nach unten hin, längs der Beine zu
den Füßen hin, sich verjüngen und damit bodenwärts weniger Ma
terial aufweisen. Daraus ergibt sich die Verlagerung des
Schwerpunktes bei einer Gehhilfe nach oben hin, und zwar in
beachtlichem Ausmaß; von einer Mittellage ausgehend nach oben
hin in einem Verhältnis von ca. 3/4 zu 1/4 oder 4/5 zu 1/5 etc.
Aufgrund dieser von der Funktion der Gehhilfe her zwangsläufigen
Gestaltung resultiert das leichte und fast nicht vermeidbare
Umkippen/Umfallen einer Gehhilfe in die horizontale Lage, sobald
der Benützer seine führende Hand von der Gehhilfe nimmt.
Da nun eben genau der Personenkreis, der eine Krücke zu benützen
gezwungen ist, in seinen Bewegungsfreiräumen eingeschränkt ist,
und er einer flach am Boden liegenden Krücke relativ hilflos
gegenübersteht, ist es umso notwendiger, Maßnahmen und Vor
richtungen bereitzustellen, die dieses Manko ausgleichen.
Daher ist es Aufgabe der Erfindung, Vorrichtungen zu schaffen,
die die Stabilisierung der Krücke an den situationsbedingten
Orten ermöglicht, an denen der Benützer seine führende Hand
von der Stütze abzieht. Gleichzeitig darf die dabei notwendige
Handhabung nicht besondere Erfordernisse oder zusätzlichen
Handlings-Aufwand verlangen, da damit eine Beeinträchtigung der
Grundfunktion eintreten könnte.
Eine für die vielfältig möglichen Einsatz-Situationen gleich
gute und zweckmäßige Problemlösung wird mit einer Vorrichtungs
gestaltung nicht erreichbar sein, so daß sich die Erfindung da
rauf bezieht, wesentliche Verwendungsbereiche der Stützen ab
zudecken.
Eine kritische Situation in dieser Hinsicht ist z. B. das Ein-
und Aussteigen eines Gehhilfenbenützers in einen Pkw, wobei er
für Türöffnen etc. nicht ohne freie Bewegungen seiner Arme und
Hände auskommt, im allgemeinen durch wechselseitige Benützung
einmal der rechten und dann der linken Seite und umgekehrt.
Erfahrungsgemäß fällt in solchen Fällen die irgendwie angelehnte
Gehhilfe zu Boden mit anschließenden bedrohlichen Korrektur-
Manipulationen des Gehhilfenbenützers zur Wiedererlangung der
Gehhilfe. Auch in Aufzügen, in öffentlichen Verkehrsmitteln,
in Telefonhäuschen und Praxen, an Kassen, Automaten und Schaltern
etc., überall dort, wo der Gehhilfenbenützer gezwungen ist,
Regelungen mit seinen Händen auszuführen, ergeben sich derartige
Situationen und Probleme.
Erfahrungsgemäß ist bei einer Vielzahl der angeführten Situationen
eine metallische und auf Magnete ansprechende Komponente vor
handen, z. B. die Karosserie des Autos, die Stahlrahmen eines
Telefonhäuschens, die Stahlrahmen von Türen, die Stahlzargen
von Umzäunungen usw., sodaß eine magnetische Verbindung und damit
eine Halterung für die Gehhilfe zur Verfügung steht;
ggf. kann an nicht magnetisierbaren Ecken, Kanten, Teilen, Flächen
von Tischen, Betten, Stühlen etc. eine kleine - auch von außen
für den Nichtbetroffenen kaum erkennbare - Eisenplatte für den
gewünschten Zweck angebracht werden, wenn und soweit sich diese
Gegenstände vorwiegend in Bereichen befinden, die von Gehhilfen
benützern frequentiert werden.
Die vorstehend beschriebene Aufgabe wird durch die Merkmale des
Patentanspruchs 1 und der folgenden Patentansprüche gelöst.
Die erfindungsgemäße und vorzugsweise Anbringung des Halte-Mag
neten bzw. die Anordnung verschiedener untereinander verschieb
barer Haltemagneten erfolgt im und am Handgriff der Gehhilfe
und dabei besonders in dem dort vorhandenen oder zu schaffenden
Hohlraum.
Dabei sind die Haltemagnete an der Gehhilfe so angebracht, daß
diese schwenkbar sind nach allen Seiten, in einem Bereich von
ca. +/- 45°, um damit den Haltemagneten eine senkrechte Auflage
auf dem Stützmedium zu ermöglichen, da die magnetische Wirkung
bekanntermaßen bei vollständig flachem und senkrechtem Aufliegen
die größte Haltekraft aufweist.
Diese Beweglichkeit wird dadurch erreicht, daß - um ein Aus
führungsbeispiel herauszustellen - der Haltemagnet mit einem
Kugelgelenk verbunden wird, oder der gesamte Haltemagnet in
einer kugelgelenkartigen Konstruktion ausgeführt wird, die in
dem Hohlraum des Krückengriff es beweglich befestigt wird.
Des weiteren ist die Verbindung zwischen der Haltemagnet-Vor
richtung und dem Krückengriff so gestaltet, daß die Gesamt
konstruktion in den Hohlraum des Krückengriff es einschiebbar
und damit versenkbar ist, sodaß die Magnethaltevorrichtung nur
bei Bedarf herausgeschoben werden muß und andererseits bei Nicht
gebrauch völlig in dem Krückengriff verschwinden kann und keine
Behinderung durch zusätzliche Raumforderung an der Krücke ein
tritt.
Um Beschädigungen/Kratzer durch die Magnete an den Haltemedien
zu vermeiden (z. B. an Autokarosserien etc.), sind diese mit Schutz
schichten ummantelt, z. B. mit Kunststoffschichten; bekanntermaßen
wird durch derartige Schutzschichten die magnetische Wirkung
nicht beeinträchtigt.
Um auf die unterschiedlichen Bedarfssituationen reagieren zu
können, werden zusätzlich zu dem magnetischen Haltemechanismus am
Krückenhandgriff ggf. auch weitere Stellen der Gehhilfe mit mag
netischen Eigenschaften ausgestattet, vorzugsweise exponierte
Stellen einer Gehhilfe, wie die Armstützen, die Gleit-/Laufschutz
kappen und dies sowohl punktuell als auch ganz umfassend.
Dadurch wird erreicht, daß die Krücke gleichzeitig an zwei unter
schiedlichen Stellen/Punkten an Haltemedien anhaften kann und
somit zusätzliche Halte-Stabilität erreicht wird.
Diese Ausführungen können sowohl aus mehreren, der Form der Krücke
folgenden Magnetreihen gestaltet werden als auch durch Anbringen
von flexiblem Magnetmaterial.
Bei allen Konstruktionen ist vorzusehen, daß diese sowohl von
Anfang an fester Bestandteil der Gehhilfe sein können als auch
die Möglichkeit eröffnen, sie nachträglich an bestehenden Geh
hilfen anzubringen.
Zwei Krückstöcke gegeneinandergestellt, so, daß sich die Magnet
halterungen beider gegenseitig anziehen, stabilisieren die Stand
festigkeit der Gehhilfen, da am Boden eine breite Standfläche/-linie
entsteht, die der eingangs erwähnten Kopflastigkeit der Gehhilfen
entgegenwirkt. An eine Wand oder sonstige Anlege-Stelle angelehnt
ergibt sich der gewünschte sichere Halt, auch ohne daß das Halte
medium magnetisierbar ist.
Claims (4)
1. Halterungsvorrichtungen für Gehhilfen, Krücken, Stützen, Stöcke,
dadurch gekennzeichnet,
daß diese an exponierten Stellen der Krücken etc. mit Haftmag
neten versehen sind bzw. verbunden werden, insbesondere in
einem Hohlraum des Krückenhandgriffes, wobei die allseitige
Beweglichkeit des Haltemagneten bzw. des aus verschiedenen
Einzelmagneten zusammengesetzten Magnetverbandes durch Gelenk-
und/oder Kugelgelenk-Verbindungen mit den Befestigungspunkten
der Krücke erreicht wird, die zudem längs der Achse des Krücken
handgriffes bzw. senkrecht der exponierten Stelle mit Feder
oder Federungselementen eine flexible, federnde Anpassung
zwischen magnetisierbaren Stützpunkten und der magnetischen
Anhaftung längs der Achse des Krückenhandgriffes bzw. senk
recht zu exponierten Stellen der Krücke zuläßt.
2. Halterungsvorrichtungen nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß sie längs der Achse des Krückenhandgriffes verschiebbar
und versenkbar sind.
3. Halterungsvorrichtungen nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Magnethaftungen verschiedener Krücken gegeneinander
gestellt und zur Haftungswirksamkeit gebracht werden können,
durch Verschieben und Verstellen längs der Achsen der Krücken
in waagrechter und senkrechter Richtung.
4. Halterungsvorrichtungen nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die magnetischen Anteile der Halterungen mit flexiblen,
elastischen Schutzschichten oder Beschichtungen versehen sind,
die eine beschädigungsfreie Verbindung zwischen den Halterun
gen und den Stützpunkten ermöglichen.
Priority Applications (2)
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|---|---|---|---|
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Publications (1)
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