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DE19922070A1 - Halterungsvorrichtungen für Gehhilfen, Krücken, Stützen, Stöcke - Google Patents

Halterungsvorrichtungen für Gehhilfen, Krücken, Stützen, Stöcke

Info

Publication number
DE19922070A1
DE19922070A1 DE1999122070 DE19922070A DE19922070A1 DE 19922070 A1 DE19922070 A1 DE 19922070A1 DE 1999122070 DE1999122070 DE 1999122070 DE 19922070 A DE19922070 A DE 19922070A DE 19922070 A1 DE19922070 A1 DE 19922070A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
walking
crutches
crutch
brackets
handle
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE1999122070
Other languages
English (en)
Inventor
Hans Leonhard
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to DE1999122070 priority Critical patent/DE19922070A1/de
Priority to DE20017387U priority patent/DE20017387U1/de
Publication of DE19922070A1 publication Critical patent/DE19922070A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

Links

Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A45HAND OR TRAVELLING ARTICLES
    • A45BWALKING STICKS; UMBRELLAS; LADIES' OR LIKE FANS
    • A45B1/00Sticks with supporting, hanging or carrying means
    • A45B1/04Walking sticks with means for hanging-up or with locks
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61HPHYSICAL THERAPY APPARATUS, e.g. DEVICES FOR LOCATING OR STIMULATING REFLEX POINTS IN THE BODY; ARTIFICIAL RESPIRATION; MASSAGE; BATHING DEVICES FOR SPECIAL THERAPEUTIC OR HYGIENIC PURPOSES OR SPECIFIC PARTS OF THE BODY
    • A61H3/00Appliances for aiding patients or disabled persons to walk about
    • A61H3/02Crutches
    • A61H3/0244Arrangements for storing or keeping upright when not in use
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61HPHYSICAL THERAPY APPARATUS, e.g. DEVICES FOR LOCATING OR STIMULATING REFLEX POINTS IN THE BODY; ARTIFICIAL RESPIRATION; MASSAGE; BATHING DEVICES FOR SPECIAL THERAPEUTIC OR HYGIENIC PURPOSES OR SPECIFIC PARTS OF THE BODY
    • A61H3/00Appliances for aiding patients or disabled persons to walk about
    • A61H3/02Crutches
    • A61H3/0244Arrangements for storing or keeping upright when not in use
    • A61H2003/0255Arrangements for storing or keeping upright when not in use on a single crutch for being fixed on or supported by a wall, furniture or the like
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61HPHYSICAL THERAPY APPARATUS, e.g. DEVICES FOR LOCATING OR STIMULATING REFLEX POINTS IN THE BODY; ARTIFICIAL RESPIRATION; MASSAGE; BATHING DEVICES FOR SPECIAL THERAPEUTIC OR HYGIENIC PURPOSES OR SPECIFIC PARTS OF THE BODY
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    • A61H3/02Crutches
    • A61H3/0244Arrangements for storing or keeping upright when not in use
    • A61H2003/0266Arrangements for storing or keeping upright when not in use with magnetic fixing

Landscapes

  • Health & Medical Sciences (AREA)
  • Epidemiology (AREA)
  • Pain & Pain Management (AREA)
  • Physical Education & Sports Medicine (AREA)
  • Rehabilitation Therapy (AREA)
  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Animal Behavior & Ethology (AREA)
  • General Health & Medical Sciences (AREA)
  • Public Health (AREA)
  • Veterinary Medicine (AREA)
  • Rehabilitation Tools (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft Halterungsvorrichtungen für Gehhilfen, Krücken, Stützen und Stöcke.
Sie befaßt sich mit der Anbringung und Verbindung von Magneten und magnetisierten Teilen und Vorrichtungen an Gehhilfen etc. zu dem Zweck, deren Umfallen zu vermeiden und die Gehhilfen jederzeit in einer gebrauchsfähigen Funktion und Position zu halten.
Gehhilfen haben den Zweck, eingeschränktes Gehen und Bewegen auszugleichen, zu erleichtern, zu ermöglichen und werden somit zur Unterstützung der aufrechten Gangart eines Menschen einge­ setzt. Daraus ergibt sich ihre Gestaltung dahingehend, daß sie nach oben hin Formen und Ausprägungen aufweisen, die ein Umfassen und Halten ermöglichen und nach unten hin, längs der Beine zu den Füßen hin, sich verjüngen und damit bodenwärts weniger Ma­ terial aufweisen. Daraus ergibt sich die Verlagerung des Schwerpunktes bei einer Gehhilfe nach oben hin, und zwar in beachtlichem Ausmaß; von einer Mittellage ausgehend nach oben hin in einem Verhältnis von ca. 3/4 zu 1/4 oder 4/5 zu 1/5 etc. Aufgrund dieser von der Funktion der Gehhilfe her zwangsläufigen Gestaltung resultiert das leichte und fast nicht vermeidbare Umkippen/Umfallen einer Gehhilfe in die horizontale Lage, sobald der Benützer seine führende Hand von der Gehhilfe nimmt.
Da nun eben genau der Personenkreis, der eine Krücke zu benützen gezwungen ist, in seinen Bewegungsfreiräumen eingeschränkt ist, und er einer flach am Boden liegenden Krücke relativ hilflos gegenübersteht, ist es umso notwendiger, Maßnahmen und Vor­ richtungen bereitzustellen, die dieses Manko ausgleichen. Daher ist es Aufgabe der Erfindung, Vorrichtungen zu schaffen, die die Stabilisierung der Krücke an den situationsbedingten Orten ermöglicht, an denen der Benützer seine führende Hand von der Stütze abzieht. Gleichzeitig darf die dabei notwendige Handhabung nicht besondere Erfordernisse oder zusätzlichen Handlings-Aufwand verlangen, da damit eine Beeinträchtigung der Grundfunktion eintreten könnte.
Eine für die vielfältig möglichen Einsatz-Situationen gleich­ gute und zweckmäßige Problemlösung wird mit einer Vorrichtungs­ gestaltung nicht erreichbar sein, so daß sich die Erfindung da­ rauf bezieht, wesentliche Verwendungsbereiche der Stützen ab­ zudecken.
Eine kritische Situation in dieser Hinsicht ist z. B. das Ein- und Aussteigen eines Gehhilfenbenützers in einen Pkw, wobei er für Türöffnen etc. nicht ohne freie Bewegungen seiner Arme und Hände auskommt, im allgemeinen durch wechselseitige Benützung einmal der rechten und dann der linken Seite und umgekehrt. Erfahrungsgemäß fällt in solchen Fällen die irgendwie angelehnte Gehhilfe zu Boden mit anschließenden bedrohlichen Korrektur- Manipulationen des Gehhilfenbenützers zur Wiedererlangung der Gehhilfe. Auch in Aufzügen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Telefonhäuschen und Praxen, an Kassen, Automaten und Schaltern etc., überall dort, wo der Gehhilfenbenützer gezwungen ist, Regelungen mit seinen Händen auszuführen, ergeben sich derartige Situationen und Probleme.
Erfahrungsgemäß ist bei einer Vielzahl der angeführten Situationen eine metallische und auf Magnete ansprechende Komponente vor­ handen, z. B. die Karosserie des Autos, die Stahlrahmen eines Telefonhäuschens, die Stahlrahmen von Türen, die Stahlzargen von Umzäunungen usw., sodaß eine magnetische Verbindung und damit eine Halterung für die Gehhilfe zur Verfügung steht; ggf. kann an nicht magnetisierbaren Ecken, Kanten, Teilen, Flächen von Tischen, Betten, Stühlen etc. eine kleine - auch von außen für den Nichtbetroffenen kaum erkennbare - Eisenplatte für den gewünschten Zweck angebracht werden, wenn und soweit sich diese Gegenstände vorwiegend in Bereichen befinden, die von Gehhilfen­ benützern frequentiert werden.
Die vorstehend beschriebene Aufgabe wird durch die Merkmale des Patentanspruchs 1 und der folgenden Patentansprüche gelöst.
Die erfindungsgemäße und vorzugsweise Anbringung des Halte-Mag­ neten bzw. die Anordnung verschiedener untereinander verschieb­ barer Haltemagneten erfolgt im und am Handgriff der Gehhilfe und dabei besonders in dem dort vorhandenen oder zu schaffenden Hohlraum.
Dabei sind die Haltemagnete an der Gehhilfe so angebracht, daß diese schwenkbar sind nach allen Seiten, in einem Bereich von ca. +/- 45°, um damit den Haltemagneten eine senkrechte Auflage auf dem Stützmedium zu ermöglichen, da die magnetische Wirkung bekanntermaßen bei vollständig flachem und senkrechtem Aufliegen die größte Haltekraft aufweist.
Diese Beweglichkeit wird dadurch erreicht, daß - um ein Aus­ führungsbeispiel herauszustellen - der Haltemagnet mit einem Kugelgelenk verbunden wird, oder der gesamte Haltemagnet in einer kugelgelenkartigen Konstruktion ausgeführt wird, die in dem Hohlraum des Krückengriff es beweglich befestigt wird. Des weiteren ist die Verbindung zwischen der Haltemagnet-Vor­ richtung und dem Krückengriff so gestaltet, daß die Gesamt­ konstruktion in den Hohlraum des Krückengriff es einschiebbar und damit versenkbar ist, sodaß die Magnethaltevorrichtung nur bei Bedarf herausgeschoben werden muß und andererseits bei Nicht­ gebrauch völlig in dem Krückengriff verschwinden kann und keine Behinderung durch zusätzliche Raumforderung an der Krücke ein­ tritt.
Um Beschädigungen/Kratzer durch die Magnete an den Haltemedien zu vermeiden (z. B. an Autokarosserien etc.), sind diese mit Schutz­ schichten ummantelt, z. B. mit Kunststoffschichten; bekanntermaßen wird durch derartige Schutzschichten die magnetische Wirkung nicht beeinträchtigt.
Um auf die unterschiedlichen Bedarfssituationen reagieren zu können, werden zusätzlich zu dem magnetischen Haltemechanismus am Krückenhandgriff ggf. auch weitere Stellen der Gehhilfe mit mag­ netischen Eigenschaften ausgestattet, vorzugsweise exponierte Stellen einer Gehhilfe, wie die Armstützen, die Gleit-/Laufschutz­ kappen und dies sowohl punktuell als auch ganz umfassend.
Dadurch wird erreicht, daß die Krücke gleichzeitig an zwei unter­ schiedlichen Stellen/Punkten an Haltemedien anhaften kann und somit zusätzliche Halte-Stabilität erreicht wird.
Diese Ausführungen können sowohl aus mehreren, der Form der Krücke folgenden Magnetreihen gestaltet werden als auch durch Anbringen von flexiblem Magnetmaterial.
Bei allen Konstruktionen ist vorzusehen, daß diese sowohl von Anfang an fester Bestandteil der Gehhilfe sein können als auch die Möglichkeit eröffnen, sie nachträglich an bestehenden Geh­ hilfen anzubringen.
Zwei Krückstöcke gegeneinandergestellt, so, daß sich die Magnet­ halterungen beider gegenseitig anziehen, stabilisieren die Stand­ festigkeit der Gehhilfen, da am Boden eine breite Standfläche/-linie entsteht, die der eingangs erwähnten Kopflastigkeit der Gehhilfen entgegenwirkt. An eine Wand oder sonstige Anlege-Stelle angelehnt ergibt sich der gewünschte sichere Halt, auch ohne daß das Halte­ medium magnetisierbar ist.

Claims (4)

1. Halterungsvorrichtungen für Gehhilfen, Krücken, Stützen, Stöcke, dadurch gekennzeichnet, daß diese an exponierten Stellen der Krücken etc. mit Haftmag­ neten versehen sind bzw. verbunden werden, insbesondere in einem Hohlraum des Krückenhandgriffes, wobei die allseitige Beweglichkeit des Haltemagneten bzw. des aus verschiedenen Einzelmagneten zusammengesetzten Magnetverbandes durch Gelenk- und/oder Kugelgelenk-Verbindungen mit den Befestigungspunkten der Krücke erreicht wird, die zudem längs der Achse des Krücken­ handgriffes bzw. senkrecht der exponierten Stelle mit Feder oder Federungselementen eine flexible, federnde Anpassung zwischen magnetisierbaren Stützpunkten und der magnetischen Anhaftung längs der Achse des Krückenhandgriffes bzw. senk­ recht zu exponierten Stellen der Krücke zuläßt.
2. Halterungsvorrichtungen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sie längs der Achse des Krückenhandgriffes verschiebbar und versenkbar sind.
3. Halterungsvorrichtungen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Magnethaftungen verschiedener Krücken gegeneinander gestellt und zur Haftungswirksamkeit gebracht werden können, durch Verschieben und Verstellen längs der Achsen der Krücken in waagrechter und senkrechter Richtung.
4. Halterungsvorrichtungen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die magnetischen Anteile der Halterungen mit flexiblen, elastischen Schutzschichten oder Beschichtungen versehen sind, die eine beschädigungsfreie Verbindung zwischen den Halterun­ gen und den Stützpunkten ermöglichen.
DE1999122070 1999-05-14 1999-05-14 Halterungsvorrichtungen für Gehhilfen, Krücken, Stützen, Stöcke Withdrawn DE19922070A1 (de)

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