DE20317692U1 - Treppe mit Zusatzstufen für eine leichtere Begehbarkeit durch Behinderte - Google Patents
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- E—FIXED CONSTRUCTIONS
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- E04F—FINISHING WORK ON BUILDINGS, e.g. STAIRS, FLOORS
- E04F11/00—Stairways, ramps, or like structures; Balustrades; Handrails
- E04F11/02—Stairways; Layouts thereof
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Abstract
Treppe mit Zusatzstufen für eine leichtere Begehbarkeit durch Behinderte, bei der die auf die Stufen der Treppe aufgebrachten Zusatzstufen die halbe Höhe der Normalstufen und eine Breite von weniger als einem Drittel der gesamten Treppenstufenbreite aufweisen, dadurch gekennzeichnet, dass die Zusatzstufen aus zwei Teilen gefertigt sind, einem nach unten offenen quaderförmigen hohlen Stufenkörper und einer auf der Treppenstufe befestigten, den Innenabmessungen des Stufenkörpers entsprechenden Halteplatte, über die der Stufenkörper gestülpt ist, und die ein seitliches Verrutschen der Zusatzstufe verhindert.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Treppe mit Zusatzstufen für eine leichtere Begehbarkeit durch Behinderte, bei der die auf den Stufen der Treppe angebrachten Zusatzstufen die halbe Höhe von Normalstufen und eine Breite von weniger als einem Drittel der gesamten Stufenbreite aufweisen.
- Eine derartige Treppe ist aus der
DE 201 12 415 U1 bekannt geworden. Sie erleichtert durch Unfall, Alter oder sonstwie im Gehen und Treppensteigen Behinderten das Steigen von Treppen, weil für diesen Personenkreis die Treppenstufen nur die halbe Stufenhöhe, wenn auch die doppelte Stufenzahl haben. Die Zusatzstufen werden auf einer Normaltreppe neben dem Geländer auf die Treppenstufen derart aufgebracht, dass sie einen gesunden Menschen bei der Benutzung nicht stören, wohl aber dem Behinderten eine Hilfe sind, indem sie als Auftritt für den geländernahen Fuß benutzt werden, während der geländerferne Fuß jeweils auf die Normalstufen auftritt. - Derartige Zusatzstufen müssen besonders sorgfältig und fest auf den Normalstufen der Treppe angebracht werden. Sie dürfen weder verrutschen können, noch sich lösen können, sonst bilden sie eine Gefahr für den Behinderten. Sie sollen aber besonders leicht und schnell, möglichst auch von Laien montiert und auch wieder entfernt werden können, denn nach dem Auszug eines Behinderten aus einem Haus werden sie nicht mehr benötigt.
- Die Erfindung vermeidet die Nachteile des Standes der Technik. Es ist die Aufgabe der Erfindung, schnell montierbare, aber auch wieder entfernbare Zusatzstufen zu schaffen, bei denen die Art der Befestigung nicht ins Auge fällt.
- Die Erfindung besteht darin, dass die Zusatzstufen aus zwei Teilen gefertigt sind, einem nach unten offenen quaderförmigen, hohlen Stufenkörper und einer auf der Treppenstufe zu befestigenden, den Innenabmessungen des Stufenkörpers entsprechenden Halteplatte, über die der Stufenkörper gestülpt wird, und die ein seitliches Verrutschen der Zusatzstufe verhindert.
- Diese Stufenkörper nach der Erfindung aus Kunststoff oder aus edlem Beton hergestellt, sind innen hohl und leicht zu montieren. Die Halteplatte aus Kunststoff wird auf der Treppenstufe z.B. mittels Schrauben, Nägel oder durch eine Klebung befestigt. Der dann über diese Halteplatte gestülpte Stufenkörper beendet die ganze Montage der Zusatzstufe.
- Stufenkörper aus Kunststoff bedürfen einer besonderen Befestigung an der Halteplatte. Dazu wird die durch Elastizität des Materials gegebene leichte Dehnbarkeit der Wände des Stufenkörpers genutzt. Die Haltesplatten für Kunststoff-Stufenkörper sind zu diesem Zweck mit einigen Vorsprüngen versehen, die in entsprechende Ausnehmungen an den Stufenkörper-Rändern einschnappen, sobald die Stufenkörper etwas gedehnt über sie gezogen worden sind. Danach ist ein An- und Abheben des Stufenkörpers von der Halteplatte nicht mehr möglich.
- Zur Entfernung der Zusatzstufe bedarf es eines Hakens, mit dem die Wandung des Stufenkörpers nach außen gedehnt wird, wodurch die Verbindung „Vorsprünge / Ausneh-mungen" wieder aufgehoben wird.
- Eine feste Verbindung zwischen Halteplatten und Stufenkörpern aus Beton oder Stein, die wegen ihres Eigengewichtes schon fest aufliegen, wird dadurch erhöht, dass die Halteplatten fest in die Stufenkörper einpassen und dazu noch mittels Verklebung verbunden werden.
- Das Wesen der Erfindung ist nachstehend anhand von Zeichnungen schematisch dargestellter Ausführungsbeispiele näher erläutert.
- Es zeigen:
-
1 eine perspektivische Ansicht der Treppe mit Zusatzstufen -
2 eine perspektivische Ansicht eines kastenförmigen Stufenkörpers aus Kunststoff -
3 eine perspektivische Ansicht einer auf der Treppe zu befestigende Halteplatte für das Festsetzen von Stufenkörpern aus Kunststoff -
4 eine perspektivische Ansicht eines kastenförmigen Stufenkörpers aus Kunststein, Beton oder Stein -
5 eine perspektivische Ansicht einer Halteplatte für das Festsetzen von Stufenkörpern aus Kunststein, Beton oder Stein. -
1 zeigt eine Treppe, die aus Trittstufen1 , Setzstufen2 und einem Geländer3 besteht. Eine Treppe ist heutzutage nicht immer unter Verwendung von Setzstufen2 gebaut. Die Stützfunktion von Setzstufen wird teilweise durch Stahlkonstruktionen ersetzt, auf denen die Trittstufen befestigt sind. - Auf jeder Trittstufe der Treppe ist eine Zusatzstufe
4 angeordnet, welche eine Länge5 aufweist, die etwa der halben Breite eines erwachsenen Menschen entspricht, jedoch maximal ein Drittel Stufenlänge betragen kann, und welche eine Höhe6 von etwa der halben Stufenhöhe hat. Die Tiefe7 der Zusatzstufe4 ist etwas geringer als die der Trittstufe1 . - Die Einfügung der Zusatzstufe
4 halbiert etwa die Tritthöhe der Treppe und somit auch die aufzubringende Kraft der treppensteigenden Person. Der erforderliche Bewegungsradius ist ebenfalls um etwa die Hälfte verringert, da bei einem Wechseltritt, das heißt, linker Fuß tritt auf die Zusatzstufe a, rechter Fuß tritt auf die Treppenstufe a", linker Fuß tritt auf die Zusatzstufe b, rechter Fuß tritt auf die Treppenstufe b" usw., nur etwa der halbe Weg, nämlich eine halbe Normalstufe anstatt ursprünglich eine ganze Normalstufe bewältigt werden muß. Derart wird ein leichteres und durch einen Wechseltritt zügiges Treppensteigen ermöglicht. - Die Zusatzstufe
4 ist so auf die Trittstufe1 angeordnet, dass eine Längsseite der Zusatzstufe4 an den Fuß des Geländers3 anschließt und somit einer behinderten Person erlaubt, sich während des Treppensteigens über die Zusatzstufen4 festzuhalten. -
2 zeigt einen kastenförmigen, innen hohlen Stufenkörper4 aus Kunststoff mit der gerauhten Auftrittsfläche8 , der über die mit Schraublöchern9 versehene in3 dargestellte Halteplatte10 gestülpt wird, die ihrerseits mit Schrauben oder anderweitig auf der Treppenstufe befestigt wird. Diese Halteplatte10 weist an zwei gegenüberliegenden Seiten einen oder mehrere Vorsprünge11 auf, die in Löcher12 in den Seitenwänden des übergestülpten Stufenkörpers4 eingreifen und dadurch den festen Sitz des Stufenkörpers4 sichern. Durch weitere geringe Ausnehmungen13 in den Seitenwänden des Stufenkörpers4 ist es möglich, mittels eines Hakenwerkzeugs die elastische Seitenwand nach außen zu dehnen und dadurch die Halterung an den Vorsprüngen11 der Halteplatte10 zu lösen, um damit den Stufenkörper zu demontieren. -
4 zeigt einen wetterfesten hohlen Stufenkörper14 aus Beton, Marmor oder Stein, wie er in Außenbereichen oder auf Steinstufen in Gebäuden durch festes Verkleben mit den Treppenstufen zu verwenden ist. -
5 zeigt die zum Stufenkörper14 gehörende Halteplatte15 , die, falls erforderlich, zusätzlich zur stabileren Befestigung verwendet werden kann.
Claims (4)
- Treppe mit Zusatzstufen für eine leichtere Begehbarkeit durch Behinderte, bei der die auf die Stufen der Treppe aufgebrachten Zusatzstufen die halbe Höhe der Normalstufen und eine Breite von weniger als einem Drittel der gesamten Treppenstufenbreite aufweisen, dadurch gekennzeichnet, dass die Zusatzstufen aus zwei Teilen gefertigt sind, einem nach unten offenen quaderförmigen hohlen Stufenkörper und einer auf der Treppenstufe befestigten, den Innenabmessungen des Stufenkörpers entsprechenden Halteplatte, über die der Stufenkörper gestülpt ist, und die ein seitliches Verrutschen der Zusatzstufe verhindert.
- Treppe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Halteplatte der Zusatzstufe auf der Treppenstufe aufgeschraubt, aufgenagelt, aufgeklebt, durch ein doppelseitig mit Klebstoff beschichtetes Band oder anders befestigt ist.
- Treppe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Stufenkörper der Zusatzstufe aus gepresstem oder gezogenem Kunststoff gegen ein An- oder Abheben von der Halteplatte dadurch gesichert ist, dass Ausnehmungen an den Rändern seiner elastischen Seitenwände durch Dehnung dieser Wände nach außen über die Vorsprünge an der Halteplatte hinweggehoben werden können, und dort beim Loslassen festschnappen.
- Treppe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Stufenkörper der Zusatzstufe aus Stein oder Beton gegen An- oder Abheben von der Treppenstufe durch Verkleben mit dieser oder mit einer Halteplatte gesichert ist.
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|---|---|---|---|
| DE20317692U DE20317692U1 (de) | 2003-11-13 | 2003-11-13 | Treppe mit Zusatzstufen für eine leichtere Begehbarkeit durch Behinderte |
Applications Claiming Priority (1)
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| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE20317692U1 (de) |
Cited By (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE202015001652U1 (de) | 2015-03-04 | 2016-06-07 | Lang Gmbh | Zusatzstufe für eine Treppe |
| EP3406822A1 (de) * | 2017-05-24 | 2018-11-28 | Vestel Elektronik Sanayi ve Ticaret A.S. | Treppensystem |
| US11946258B1 (en) * | 2023-07-12 | 2024-04-02 | Leonard Sokola | Adjustable step system |
-
2003
- 2003-11-13 DE DE20317692U patent/DE20317692U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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| DE202015001652U1 (de) | 2015-03-04 | 2016-06-07 | Lang Gmbh | Zusatzstufe für eine Treppe |
| EP3406822A1 (de) * | 2017-05-24 | 2018-11-28 | Vestel Elektronik Sanayi ve Ticaret A.S. | Treppensystem |
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