DE19920945A1 - Anlaufsteuerverfahren und Anlaufsteuersystem für ein Insassenschutzsystem - Google Patents
Anlaufsteuerverfahren und Anlaufsteuersystem für ein InsassenschutzsystemInfo
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Abstract
Es werden ein Anlaufsteuerverfahren und ein Anlaufsteuersystem zur Aktivierung eines Insassenschutzsystems, wie eines Airbagsystems, vorgeschlagen. Wenn eine Verzögerung, die größer als ein im voraus festgesetzter Wert ist, erfaßt wird, wird ein Geschwindigkeitsintegralwert als Zeitintegration der Verzögerung berechnet. Eine Segmentlänge einer Kennlinie des Geschwindigkeitsintegralwertes wird in einem im voraus festgesetzten Bereich berechnet. Wenn entschieden wird, daß die Segmentlänge kleiner als ein im voraus festgesetzter Wert ist, wird der Aufprall als Aufprall bei geringer Geschwindigkeit usw. bestimmt, der kein weicher Aufprall ist. Wenn die Segmentlänge größer ist, wird der Geschwindigkeitsintegralwert um einen im voraus festgesetzten Wert alpha inkrementiert bzw. erhöht. Wenn entschieden wird, daß der ggf. erhöhte Geschwindigkeitsintegralwert einen Schwellenwert überschreitet, wird das Luftkissen aufgeblasen, da ein weicher Aufprall erfaßt wurde.
Description
Die vorliegende Erfindung betrifft die Steuerung eines Insassenschutzsystems zum
Schutz von Insassen bei einem Autounfall und insbesondere ein Anlaufsteuerverfah
ren für ein Insassenschutzsystem und ein Anlaufsteuersystem für ein Insassenschutz
system, die beide imstande sind, zwischen einem Aufprall bei geringer Geschwindig
keit und einem weichen Aufprall zu unterscheiden.
Nach dem Stand der Technik ist allgemein bekannt, daß in Übereinstimmung mit der
Fahrgeschwindigkeit und dem beschädigten Teil des Fahrzeuges die Art des Auf
pralls des Fahrzeuges klassifiziert wird in einen Frontalzusammenstoß bei geringer
Geschwindigkeit, bei dem ein gesamter Frontbereich des Fahrzeuges mit einem Ob
jekt bei geringer Geschwindigkeit kollidiert, einen (geradlinigen) Frontalzusammen
stoß, bei dem der gesamte Frontbereich des Fahrzeuges bei hoher Geschwindigkeit
mit dem Objekt kollidiert, einen versetzten Aufprall bei hoher Geschwindigkeit, bei
dem ein Teil des gesamten Frontbereichs des Fahrzeuges bei hoher Geschwindigkeit
mit dem Objekt kollidiert, und andere.
Ein Insassenschutzsystem, das zum Beispiel durch das sogenannte Airbag- bzw.
Luftkissensystem repräsentiert wird, das einen Körper des Insassen bei einem solchen
Aufprall schützen kann, ist für gewöhnlich so konstruiert, daß eine Anlaufsteuerung
unter Berücksichtigung des Unterschiedes in der Beschleunigung des Fahrzeuges bei
einem Aufprall und jener bei einer normalen Fahrt durchgeführt wird. Bisher wurden
verschiedene Anlaufsteuerverfahren und -systeme zur Ausführung derselben vorge
schlagen.
Als eines der Anlaufsteuerkonzepte für das Insassenschutzsystem, die bisher entwor
fen wurden, wurde ein Folgekonzept vorgeschlagen. Mit anderen Worten, zunächst
wird der Integralwert (Geschwindigkeitsintegralwert) der Verzögerung (der soge
nannten Aufprallbeschleunigung) bei einem Aufprall berechnet. Dann wird entschie
den, ob sich eine Änderung in dem Integralwert innerhalb eines im voraus festgesetz
ten Bereiches über eine im voraus festgesetzte Zeitperiode fortsetzt, d. h. es wird ent
schieden, ob eine Stagnation des Integralwertes verursacht wird oder nicht. Wenn
entschieden wird, daß eine Stagnation des Integralwertes verursacht wird, wird dann
ein im voraus festgesetzter Wert zu dem Integralwert addiert. Daher wird der inte
grierte Wert gegenüber dem tatsächlichen Integralwert verschoben bzw. erhöht, und
dann wird die Aktivierung des Luftkissens ausgeführt, wenn entschieden wird, daß
der integrierte Wert einen im voraus festgesetzten Schwellenwert überschritten hat.
Inzwischen wurde unter. Berücksichtigung der Stagnation des Geschwindigkeitsin
tegralwertes, die bei dem Aufprall verursacht wird, der allgemein als weicher Aufprall
bezeichnet wird, wie einem schrägen Aufprall, einem versetzten Aufprall, einer Kolli
sion mit einer Stange usw., das obengenannte Anlaufsteuerverfahren vorgeschlagen,
welches das Luftkissen ohne Versagen aktiviert, während es zwischen dem weichen
Aufprall und dem Aufprall bei hoher Geschwindigkeit, bei dem keine Stagnation des
Geschwindigkeitsintegralwertes usw. verursacht wird, unterscheidet. Dieses Anlauf
steuerverfahren war jedoch in den folgenden Punkten nicht zufriedenstellend und
wurde daher in der Praxis nicht verwendet.
Insbesondere gibt es den Aufprall bei geringer Geschwindigkeit als den Fall, in dem
die Aktivierung des Luftkissens nicht notwendig ist. Bei einem solchen Aufprall bei
geringer Geschwindigkeit zeigt die Veränderung im Geschwindigkeitsintegralwert
der Aufprallbeschleunigung die Stagnation des Geschwindigkeitsintegralwertes, wie
bei dem obengenannten weichen Aufprall. Zusätzlich ist manchmal eine Stagnations
zeit des Geschwindigkeitsintegralwertes bei dem Aufprall bei geringer Geschwindig
keit ähnlich jener oder annähernd jener wie beim weichen Aufprall. Daher bestand in
manchen Fällen die Möglichkeit, daß eine Unterscheidung zwischen dem weichen
Aufprall und dem Aufprall bei geringer Geschwindigkeit nach dem obengenannten
Konzept schwierig zu treffen war.
Die vorliegende Erfindung wurde angesichts der obengenannten Umstände gemacht,
und es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Anlaufsteuerverfahren für
ein Insassenschutzsystem sowie ein Anlaufsteuersystem zur Ausführung desselben
zu schaffen, die für die praktische Verwendung geeignet sind und die zwischen ei
nem weichen Aufprall und einem Aufprall bei geringer Geschwindigkeit unterschei
den können, so daß eine höhere Durchführbarkeit bzw. universellere Einsetzbarkeit
erreicht wird.
Die obige Aufgabe wird durch ein Anlaufsteuerverfahren gemäß Anspruch 1 bzw. 8
und durch ein Anlaufsteuersystem gemäß Anspruch 4 bzw. 7 gelöst. Vorteilhafte
Weiterbildungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
Gemäß einem ersten Aspekt der vorliegenden Erfindung wird insbesondere ein An
laufsteuerverfahren für ein Insassenschutzsystem zur Steuerung der Aktivierung des
Insassenschutzsystems vorgeschlagen, das derart konstruiert bzw. aufgebaut ist, daß
ein Schutzsystem zum Schutz von Insassen in einem Fahrzeug abhängig von einem
Startsignal gestartet wird, das von einer externen Vorrichtung geliefert wird, welches
folgende Schritte umfaßt:
Bilden bzw. Ausführen des Integrals der Verzögerung eines Fahrzeuges in bezug auf die Zeit;
Berechnen einer Segmentlänge der Änderung in einem Integralwert in einem im vor aus festgesetzten Bereich des Integralwertes, der bzw. die von dem Zeitintegral abge leitet wird, in bezug auf eine verstrichene Zeit; und
Bestimmen der Art von Aufprall durch einen Vergleich eines berechneten Wertes der Segmentlänge mit einem Referenzwert.
Bilden bzw. Ausführen des Integrals der Verzögerung eines Fahrzeuges in bezug auf die Zeit;
Berechnen einer Segmentlänge der Änderung in einem Integralwert in einem im vor aus festgesetzten Bereich des Integralwertes, der bzw. die von dem Zeitintegral abge leitet wird, in bezug auf eine verstrichene Zeit; und
Bestimmen der Art von Aufprall durch einen Vergleich eines berechneten Wertes der Segmentlänge mit einem Referenzwert.
Ein derartiges Anlaufsteuerverfahren beruht auf dem folgenden Gesichtspunkt. Das
heißt, aufgrund des Ergebnisses einer Studie, das von den Erfindern der vorliegenden
Erfindung erhalten wurde, wird die Stagnation des Integralwertes in einem bestimm
ten Intervall der Veränderung in dem Geschwindigkeitsintegralwert als Integration
der Verzögerung in bezug auf die Zeit gemäß der Art des Aufpralls verursacht, aber
die Segmentlänge des Integralwertes in bezug auf die verstrichene Zeit ist je nach Art
des Aufpralls unterschiedlich, selbst in dem Fall, in dem eine solche Stagnation des In
tegralwertes verursacht wird, so daß die Arten des Aufpralls aufgrund des Unter
schiedes in der Segmentlänge voneinander unterschieden werden können.
Es wird bevorzugt, daß bei der Berechnung der Segmentlänge der im voraus festge
setzte Bereich des Integralwertes durch einen Anfangspunkt der Stagnation des In
tegralwertes, d. h. den Integralwert an einem Anfangspunkt, und einen Beendigungs
punkt der Stagnation des Integralwertes, d. h. den Integralwert an einem Endpunkt,
definiert wird. Da die Werte abhängig vom Fahrzeugtyp usw. unterschiedlich sind,
wird in der Praxis bevorzugt, daß solche Werte auf der Basis von experimentellen Da
ten oder unter Berücksichtigung verschiedener Bedingungen usw. wie auch experi
menteller Daten festgelegt werden.
Insbesondere ist die vorliegende Erfindung zur Unterscheidung zwischen einem so
genannten weichen Aufprall, wie einem versetzten Aufprall, einer Kollision mit einer
Stange usw., bei dem die Aktivierung des Insassenschutzsystems erforderlich ist, und
dem Aufprall bei geringer Geschwindigkeit, bei dem das Insassenschutzsystem nicht
aktiviert werden muß, geeignet.
Daher wird bevorzugt, daß der obengenannte Referenzwert auf die Segmentlänge
der Änderung im Integralwert in einem im voraus festgesetzten Bereich des Integral
wertes, der von dem Zeitintegral der Verzögerung des Fahrzeuges bei einem Aufprall
mit geringer Geschwindigkeit abgeleitet wird, in bezug auf die verstrichene Zeit ein
gestellt wird, und die Art des Aufpralls als weicher Aufprall bestimmt wird, wenn eine
Segmentlänge berechnet wird, die größer als der Referenzwert ist.
Gemäß einem zweiten Aspekt der vorliegenden Erfindung wird insbesondere ein
Anlaufsteuersystem für ein Insassenschutzsystem zur Steuerung der Aktivierung des
Insassenschutzsystems vorgeschlagen, das derart konstruiert bzw. aufgebaut ist, daß
ein Schutzsystem zum Schutz von Insassen in einem Fahrzeug abhängig von einem
Startsignal gestartet wird, das von einer externen Vorrichtung geliefert wird, umfas
send:
ein Verzögerungsentscheidungsmittel zum Entscheiden, ob eine Verzögerung, die von einem externen Mittel eingegeben wird, eine im voraus festgesetzte Größe über schreitet oder nicht;
ein Integriermittel zum Bilden bzw. Ausführen des Zeitintegrals der Verzögerung, die von dem externen Mittel eingegeben wird, für die Berechnung eines Geschwindig keitsintegralwertes, wenn von dem Verzögerungsentscheidungsmittel entschieden wird, daß die Verzögerung die im voraus festgesetzte Größe überschreitet;
ein Segmentlängenberechnungsmittel zum Berechnen einer Segmentlänge in einem im voraus festgesetzten Bereich des Geschwindigkeitsintegralwertes, der von dem In tegriermittel berechnet wird, in bezug auf die verstrichene Zeit;
ein Segmentlängenentscheidungsmittel zum Entscheiden, ob die Segmentlänge, die von dem Segmentlängenberechnungsmittel berechnet wird, einen im voraus festge setzten Wert überschreitet oder nicht;
ein Inkrementiermittel zum Addieren eines vorbestimmten Inkrementwertes zu dem Geschwindigkeitsintegralwert an dem Zeitpunkt, wenn von dem Segmentlängenent scheidungsmittel entschieden wird, daß die Segmentlänge, die von dem Segmentlän genberechnungsmittel berechnet wird, den im voraus festgesetzten Wert überschrei tet; und
ein Entscheidungsstartmittel zum Erzeugen eines Startsignals für das Insassenschutz system, wenn entschieden wird, daß ein Wert, der von dem Inkrementiermittel abgelei tet wird, einen im voraus festgesetzten Schwellenwert überschreitet.
ein Verzögerungsentscheidungsmittel zum Entscheiden, ob eine Verzögerung, die von einem externen Mittel eingegeben wird, eine im voraus festgesetzte Größe über schreitet oder nicht;
ein Integriermittel zum Bilden bzw. Ausführen des Zeitintegrals der Verzögerung, die von dem externen Mittel eingegeben wird, für die Berechnung eines Geschwindig keitsintegralwertes, wenn von dem Verzögerungsentscheidungsmittel entschieden wird, daß die Verzögerung die im voraus festgesetzte Größe überschreitet;
ein Segmentlängenberechnungsmittel zum Berechnen einer Segmentlänge in einem im voraus festgesetzten Bereich des Geschwindigkeitsintegralwertes, der von dem In tegriermittel berechnet wird, in bezug auf die verstrichene Zeit;
ein Segmentlängenentscheidungsmittel zum Entscheiden, ob die Segmentlänge, die von dem Segmentlängenberechnungsmittel berechnet wird, einen im voraus festge setzten Wert überschreitet oder nicht;
ein Inkrementiermittel zum Addieren eines vorbestimmten Inkrementwertes zu dem Geschwindigkeitsintegralwert an dem Zeitpunkt, wenn von dem Segmentlängenent scheidungsmittel entschieden wird, daß die Segmentlänge, die von dem Segmentlän genberechnungsmittel berechnet wird, den im voraus festgesetzten Wert überschrei tet; und
ein Entscheidungsstartmittel zum Erzeugen eines Startsignals für das Insassenschutz system, wenn entschieden wird, daß ein Wert, der von dem Inkrementiermittel abgelei tet wird, einen im voraus festgesetzten Schwellenwert überschreitet.
Eine derartige Konfiguration wird insbesondere durch das in Anspruch 1 dargelegte
Anlaufsteuerverfahren realisiert, so daß der Start des Insassenschutzsystems möglich
ist. Das Verzögerungsentscheidungsmittel, das Integriermittel, das Segmentlängenbe
rechnungsmittel, das Segmentlängenentscheidungsmittel, das Inkrementiermittel und
das Entscheidungsstartmittel können implementiert werden, indem die sogenannte
CPU (central processing unit), welche eine Funktion eines Computers hat, veranlaßt
wird, das im voraus festgesetzte Programm auszuführen.
Es wird bevorzugt, daß, wenn die Segmentlänge berechnet werden soll, der im voraus
festgesetzte Bereich des Integralwertes durch einen Anfangspunkt der Stagnation
des Integralwertes, d. h. den Integralwert an einem Anfangspunkt, und einen Beendi
gungspunkt der Stagnation des Integralwertes, d. h. den Integralwert an einem End
punkt, bestimmt werden soll. Da die Werte abhängig vom Fahrzeugtyp usw. unter
schiedlich sind, wird in der Praxis bevorzugt, daß solche Werte auf der Basis von ex
perimentellen Daten festgelegt werden sollen, oder unter Berücksichtigung von ver
schiedenen Bedingungen usw. wie auch experimentellen Daten festgelegt werden
sollen.
Zusätzlich kann das Entscheidungsstartmittel ein Schwellenwertentscheidungsmittel
zum Entscheiden, ob ein Wert, der von dem Inkrementiermittel abgeleitet wird, einen
im voraus festgesetzten Schwellenwert übersteigt oder nicht, und ein Startsignaler
zeugungsmittel zum Erzeugen eines Startsignals für das Insassenschutzsystem, wenn
von dem Schwellenwertentscheidungsmittel entschieden wird, daß der Wert, der von
dem Inkrementiermittel abgeleitet wird, den im voraus festgesetzten Schwellenwert
überschreitet, umfassen.
Gemäß einem dritten Aspekt der vorliegenden Erfindung wird insbesondere ein An
laufsteuersystem für eine Insassenschutzsystem zur Steuerung der Aktivierung des
Insassenschutzsystems vorgeschlagen, das derart konstruiert bzw. aufgebaut ist, daß
ein Schutzsystem zum Schutz von Insassen in einem Fahrzeug abhängig von einem
Startsignal gestartet wird, das von einer externen Vorrichtung geliefert wird, umfas
send:
eine zentrale Verarbeitungseinheit zum Lesen eines im voraus festgesetzten Pro gramms von einer anderen externen Vorrichtung und dann zum Ausführen von im voraus festgesetzten Prozessen durch Ausführung des im voraus festgesetzten Pro gramms;
eine Speichervorrichtung zum Speichern eines Programms, das von der zentralen Ver arbeitungseinheit auszuführen ist, in einer derartigen Weise, daß das Programm von der zentralen Verarbeitungseinheit gelesen werden kann;
einen Digital/Analog-Wandler zum Umwandeln eines digitalen Startsignals, das von der zentralen Verarbeitungseinheit zu einem Luftkissensystem geleitet wird, in ein analoges Signal; und
eine Schnittstellenschaltung zum Umwandeln eines Ausgangssignals des Digi tal/Analog-Wandlers in ein im voraus festgesetztes Signal, das für das Luftkissensy stem geeignet ist;
wobei die zentrale Verarbeitungseinheit
das Zeitintegral der Verzögerung des Fahrzeuges, die von einem externen Mittel ein gegeben wird, bildet bzw. ausführt,
eine Segmentlänge der Änderung in einem Integralwert in einem im voraus festge setzten Bereich des Integralwertes, der bzw. die von dem Zeitintegral abgeleitet wird, in bezug auf eine verstrichene Zeit berechnet,
einen berechneten Wert der Segmentlänge mit einem Referenzwert vergleicht, der die Segmentlänge der Änderung im Integralwert in einem im voraus festgesetzten Be reich des Integralwertes, der bzw. die von dem Zeitintegral der Verzögerung des Fahrzeuges bei einem Aufprall bei geringer Geschwindigkeit abgeleitet wird, in bezug auf die verstrichene Zeit ist,
entscheidet, daß die Art des Aufpralls ein weicher Aufprall ist, wenn entschieden wird, daß der berechnete Wert der Segmentlänge größer als der Referenzwert ist,
entscheidet, ob ein Geschwindigkeitsintegralwert einen im voraus festgesetzten Schwellenwert überschreitet, wenn entschieden wird, daß die Art des Aufpralls der weiche Aufprall ist, und
ein Startsignal für das Schutzsystem bzw. Luftkissensystem ausgibt, wenn entschie den wird, daß der Geschwindigkeitsintegralwert den im voraus festgesetzten Schwellenwert überschreitet.
eine zentrale Verarbeitungseinheit zum Lesen eines im voraus festgesetzten Pro gramms von einer anderen externen Vorrichtung und dann zum Ausführen von im voraus festgesetzten Prozessen durch Ausführung des im voraus festgesetzten Pro gramms;
eine Speichervorrichtung zum Speichern eines Programms, das von der zentralen Ver arbeitungseinheit auszuführen ist, in einer derartigen Weise, daß das Programm von der zentralen Verarbeitungseinheit gelesen werden kann;
einen Digital/Analog-Wandler zum Umwandeln eines digitalen Startsignals, das von der zentralen Verarbeitungseinheit zu einem Luftkissensystem geleitet wird, in ein analoges Signal; und
eine Schnittstellenschaltung zum Umwandeln eines Ausgangssignals des Digi tal/Analog-Wandlers in ein im voraus festgesetztes Signal, das für das Luftkissensy stem geeignet ist;
wobei die zentrale Verarbeitungseinheit
das Zeitintegral der Verzögerung des Fahrzeuges, die von einem externen Mittel ein gegeben wird, bildet bzw. ausführt,
eine Segmentlänge der Änderung in einem Integralwert in einem im voraus festge setzten Bereich des Integralwertes, der bzw. die von dem Zeitintegral abgeleitet wird, in bezug auf eine verstrichene Zeit berechnet,
einen berechneten Wert der Segmentlänge mit einem Referenzwert vergleicht, der die Segmentlänge der Änderung im Integralwert in einem im voraus festgesetzten Be reich des Integralwertes, der bzw. die von dem Zeitintegral der Verzögerung des Fahrzeuges bei einem Aufprall bei geringer Geschwindigkeit abgeleitet wird, in bezug auf die verstrichene Zeit ist,
entscheidet, daß die Art des Aufpralls ein weicher Aufprall ist, wenn entschieden wird, daß der berechnete Wert der Segmentlänge größer als der Referenzwert ist,
entscheidet, ob ein Geschwindigkeitsintegralwert einen im voraus festgesetzten Schwellenwert überschreitet, wenn entschieden wird, daß die Art des Aufpralls der weiche Aufprall ist, und
ein Startsignal für das Schutzsystem bzw. Luftkissensystem ausgibt, wenn entschie den wird, daß der Geschwindigkeitsintegralwert den im voraus festgesetzten Schwellenwert überschreitet.
Nachfolgend wird die vorliegende Erfindung anhand der Zeichnung näher erläutert.
Es zeigt:
Fig. 1 ein schematisches Blockdiagramm, das eine Konfiguration eines Anlauf
steuerverfahrens für ein Insassenschutzsystem gemäß einem Ausfüh
rungsbeispiel der vorliegenden Erfindung zeigt;
Fig. 2 ein Flußdiagramm, das Prozeduren in einer Anlaufsteuerung zeigt, die
von dem Anlaufsteuerverfahren für das Insassenschutzsystem, das in
Fig. 1 dargestellt ist, ausgeführt werden;
Fig. 3A, B Ansichten, die eine Kennlinie der Änderung in der Verzögerung bzw.
deren Zeitintegralwert bei einem weichen Aufprall zeigen, wobei Fig. 3A
eine Kennlinie zeigt, welche die Änderung in der Verzögerung in bezug
auf eine verstrichene Zeit zeigt, und Fig. 3B eine Kennlinie zeigt, welche
die Änderung im Zeitintegral der Verzögerung, die in Fig. 3A dargestellt
ist, in bezug auf die verstrichene Zeit zeigt;
Fig. 4A, B Ansichten, die eine Kennlinie der Änderung in der Verzögerung bzw.
deren Zeitintegralwert bei einem Aufprall bei geringer Geschwindigkeit
zeigen, wobei Fig. 4A eine Kennlinie zeigt, welche die Änderung in der
Verzögerung in bezug auf die verstrichene Zeit zeigt, und Fig. 4B eine
Kennlinie zeigt, welche die Änderung im Zeitintegral der Verzögerung,
die in Fig. 4A dargestellt ist, in bezug auf die verstrichene Zeit zeigt;
Fig. 5 eine Kennlinie, die ein konkretes Beispiel einer Inkrementvariablen α
zeigt, die zu einem Geschwindigkeitsintegralwert addiert werden soll;
und
Fig. 6 eine schematische Ansicht, die eine Konfiguration bzw. einen Aufbau
eines Anlaufsteuersystems für ein Insassenschutzsystem zeigt, wenn eine
Diskette zum Laden eines Programms verwendet wird.
In der Folge werden bevorzugte Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung
ausführlich mit Bezugnahme auf die beiliegende Zeichnung beschrieben.
Elemente, Anordnungen usw., die in der Folge beschrieben werden, sollen nicht als
Einschränkung der vorliegenden Erfindung verstanden werden und können auf un
terschiedliche Weise im Umfang des Wesentlichen der vorliegenden Erfindung modi
fiziert und geändert werden.
Zunächst wird ein grundlegender Aufbau eines Anlaufsteuersystems für ein Insassen
schutzsystem gemäß einem Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung (das in
der Folge als "vorliegendes System" bezeichnet wird) mit Bezugnahme auf Fig. 1 er
klärt.
Wie in Fig. 1 dargestellt ist, umfaßt eine Hardware-Anordnung des vorliegenden Sy
stems S eine erste Schnittstellenschaltung (in Fig. 1 als "I/F (1)" bezeichnet) 1, einen
Analog/Digital-Wandler (in Fig. 1 als "A/D" bezeichnet) 2 zur Umwandlung eines
analogen Signals in ein digitales Signal, einen ROM (Nur-Lese-Speicher) 3, eine zen
trale Verarbeitungseinheit (in Fig. 1 als "CPU" bezeichnet) 4, einen RAM
(Direktzugriffsspeicher) 5, einen Digital/Analog-Wandler (in Fig. 1 als "D/A" bezeich
net) 6 zur Umwandlung eines digitalen Signals in ein analoges Signal, und eine
zweite Schnittstellenschaltung (in Fig. 1 als "I/F (2)" bezeichnet) 7. Wie später be
schrieben wird, ist das vorliegende System S zur Steuerung der Aktivierung eines
Airbag- bzw. Luftkissensystems 9 vorgesehen bzw. konstruiert, das als Insassen
schutzsystem dient, basierend auf der Beschleunigung, die von einem Beschleuni
gungssensor 8 bei einem Autounfall (d. h. einer Verzögerung) erfaßt wird.
Die erste Schnittstellenschaltung 1 wandelt einen Pegel eines Signals um, das von
dem Beschleunigungssensor 8 eingegeben wird. Ein Ausgangssignal der ersten
Schnittstellenschaltung 1 wird von dem Analog/Digital-Wandler 2 in ein digitales Si
gnal umgewandelt und dann in die zentrale Verarbeitungseinheit 4 eingegeben.
Der ROM 3 ist eine allgemein bekannte IC-Speichervorrichtung, die nur zum Lesen
von Daten verwendet wird. Das Programm, die Konstanten usw., die zur Ausführung
einer Anlaufsteueroperation verwendet werden, die später beschrieben wird, werden
im voraus in diesem ROM 3 gespeichert.
Die zentrale Verarbeitungseinheit 4 steuert eine gesamte Operation bzw. die gesamte
Funktion des vorliegenden Systems 5, die später beschrieben wird. Zum Beispiel ist
die zentrale Verarbeitungseinheit 4 so aufgebaut bzw. konstruiert, daß ein allgemein
bekannter IC-Mikrocomputer (CPU) verwendet wird. Anstelle der CPU kann ein DSP
(Digitalsignalprozessor), der allgemein bekannt ist, als integrierte Schaltung verwen
det werden, um eine Hochgeschwindigkeitsverarbeitung zu ermöglichen.
Der RAM 5 ist eine allgemein bekannte IC-Speichervorrichtung, die zum Spei
chern/Lesen von Ergebnissen arithmetischer Operationen verwendet wird, die von
der CPU 4 usw. ausgeführt werden.
Die zweite Schnittstellenschaltung 7 dient als Schnittstelle zwischen dem vorliegen
den System 5 und dem Luftkissensystem 9. Insbesondere wenn das digitale Startsi
gnal, das von der zentralen Verarbeitungseinheit 4 ausgegeben wird, von dem Digi
tal/Analog-Wandler 6 in das analoge Signal umgewandelt wird, und dann das ana
loge Signal in die zweite Schnittstellenschaltung 7 eingegeben wird, werden ver
schiedene Prozesse, z. B. die Signalpegelumwandlung des analogen Signals zur An
passung an das Luftkissensystem 9, von der zweiten Schnittstellenschaltung 7 ausge
führt, und dann wird ein solches analoges Signal an das Luftkissensystem 9 ausgege
ben.
Ein typischer Beschleunigungssensor ist ein Halbleiter-Beschleunigungssensor, ein
piezoelektrischer Beschleunigungssensor usw. Der Beschleunigungssensor 8 des
vorliegenden Systems S soll aber nicht auf eine bestimmte Art von Sensor beschränkt
sein, und daher kann jede Art von Beschleunigungssensor in der vorliegenden Erfin
dung verwendet werden.
Das Luftkissensystem 9 ist ein allgemein bekanntes Airbagsystem, das aus einer Luft
pumpe (dem Gasgenerator) (nicht dargestellt) und einem Luftkissenhauptkörper be
steht. Das Luftkissensystem 9 ist derart aufgebaut bzw. konstruiert, daß bei der Ein
gabe des Startsignals von dem vorliegenden System S ein Gas von der Luftpumpe
zum Aufblasen des Luftkissenhauptkörpers erzeugt wird.
In der Folge werden die Prozeduren in der Anlaufsteuerung, die von der zentralen
Verarbeitungseinheit 4 ausgeführt werden, mit Bezugnahme auf Fig. 2 erklärt.
Wenn eine Operation bzw. der Betrieb der zentralen Verarbeitungseinheit 4 gestartet
wird, werden zunächst verschiedene Variablen, Flags usw. initialisiert (siehe Schritt
100 in Fig. 2).
Dann wird die Verzögerung G, die von dem Beschleunigungssensor 8 erfaßt wird,
eingegeben bzw. eingelesen (siehe Schritt 102 in Fig. 2). Dann wird entschieden, ob
die Verzögerung G eine im voraus festgesetzte Verzögerung G0 überschreitet (siehe
Schritt 104 in Fig. 2).
Die im voraus festgesetzte Verzögerung G0 ist auf einen Verzögerungswert einge
stellt, der in einem normalen Fahrzustand des Fahrzeuges nicht auftritt. Zum Beispiel
wird die im voraus festgesetzte Verzögerung G0 unter Berücksichtigung verschiede
ner empirischer Zustände wie auch experimenteller Daten bestimmt. Der Verzögerung
G hat einen negativen Wert. Eine derartige Verzögerung G wird stärker zu der nega
tiven Seite erhöht, wenn der Stoß, der durch den Aufprall verursacht wird, stärker
wird. Daher bedeutet in dem Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung "die
Verzögerung G wird erhöht", daß "die Verzögerung G einen negativeren Wert an
nimmt", d. h., daß "der absolute Wert der Verzögerung G erhöht wird".
Es wird angenommen, daß die Verzögerung G und die Verzögerung G0 in der Unglei
chung G < G0 in Schritt 104 jeweils absolute Werte aufweisen.
Wenn in Schritt 104 entschieden wird, daß G < G0 (wenn JA), d. h., wenn entschieden
wird, daß die Verzögerung G größer als die im voraus festgesetzte Verzögerung G0 ist,
fährt der Prozeß mit Schritt 110 fort, der später beschrieben wird. Wenn im Gegensatz
dazu nicht entschieden wird, daß die Verzögerung G größer als die im voraus festge
setzte Verzögerung G0 ist (wenn NEIN), d. h., wenn entschieden wird, daß die Verzö
gerung, die als Aufprall angesehen wird, noch nicht erzeugt wurde, dann wird be
stimmt, ob der Integrierprozeß (siehe Schritt 110 in Fig. 2), der später beschrieben
wird, bereits gestartet wurde (siehe Schritt 106 in Fig. 2).
Wenn in Schritt 106 entschieden wird, daß der Integrierprozeß noch nicht gestartet
wurde (wenn NEIN), kehrt der Prozeß zu dem obengenannten Schritt 102 zurück, da
die Verzögerung noch nicht einen derartigen Zustand erreicht hat, der als Aufprall be
trachtet wird.
Wenn im Gegensatz dazu in Schritt 106 entschieden wird, daß der Integrierprozeß be
reits gestartet wurde (wenn JA), dann wird bestimmt, ob ein Geschwindigkeitsinte
gralwert ΔV, der ein Zeitintegralwert der Verzögerung ist, größer als ein im voraus
festgesetzter Wert -V3 ist (siehe Schritt 108 in Fig. 2).
Wenn entschieden wird, daß der Geschwindigkeitsintegralwert ΔV größer als der im
voraus festgesetzte Wert -V3 ist, d. h., wenn entschieden wird, daß der Geschwindig
keitsintegralwert ΔV einen Wert näher bei der positiven Seite aufweist als der im vor
aus festgesetzte Wert -V3 (wenn JA), kehrt der Prozeß dann zu Schritt 100 zurück, da
es nicht notwendig ist, das Luftkissensystem zu starten. Dann wird eine Reihe von
Prozessen erneut gestartet (siehe Schritt 108 in Fig. 2).
In diesem Fall wird der im voraus festgesetzte Wert -V3 mit einer derartigen Größe
gewählt, daß das Fahrzeug nicht in einen Zustand gebracht wird, in dem das Luftkis
sensystem 9 gestartet werden muß, und das Fahrzeug somit problemlos fahren kann.
So kann der im voraus festgesetzte Wert -V3 experimentell eingestellt werden oder
durch Hinzufügen verschiedener Bedingungen zu den experimentellen Daten einge
stellt werden. Zum Beispiel ist in Fig. 4A eine Kennlinie dargestellt, welche die Ände
rung in der Verzögerung in bezug auf die verstrichene Zeit bei einem Aufprall mit ge
ringer Geschwindigkeit zeigt. In Fig. 4B ist eine Kennlinie dargestellt, welche die Än
derung in dem Zeitintegralwert der Verzögerung in bezug auf die verstrichene Zeit
darstellt. Der im voraus festgesetzte Wert -V3 wird in der Folge mit Bezugnahme auf
Fig. 4A und 4B erklärt.
In Fig. 4b sind die Werte -V1 und -V2, wie später beschrieben wird, Höhen des Ge
schwindigkeitsintegralwertes ΔV, der einer der Referenzen zur Bestimmung eines
Aufpralls bei geringer Geschwindigkeit in dieser Anlaufsteuerung ist. Der obenge
nannte Wert -V3 wird auf ein geringere Höhe als diese Werte -V1 und -V2 eingestellt
(mit anderen Worten, auf einen Wert eingestellt, der näher bei der positiven Seite
bzw. Null liegt) (siehe Fig. 4B).
Wenn im Gegensatz dazu in Schritt 108 bestimmt wird, daß ΔV < -V3 nicht erfüllt ist
(wenn NEIN), d. h., wenn bestimmt wird, daß der Geschwindigkeitsintegralwert ΔV
einen Wert aufweist, der negativer als der Wert -V3 ist, fährt der Prozeß mit Schritt 110
fort. Dann wird in Schritt 110 der Geschwindigkeitsintegralwert ΔV durch Integrieren
der Verzögerung G, die durch den Prozeß in Schritt 102 eingegeben wird, in bezug
auf die Zeit berechnet (siehe Schritt 110 in Fig. 2).
Dann wird entschieden, ob der berechnete Geschwindigkeitsintegralwert ΔV inner
halb eines im voraus festgesetzten Bereichs liegt (siehe Schritt 112 in Fig. 2). Insbe
sondere wird dann bestimmt, ob die Ungleichung -V2 < ΔV < -V1 erfüllt ist.
In der Folge werden das Prinzip des Anlaufsteuerverfahrens in dem Ausführungsbei
spiel der vorliegenden Erfindung wie auch die entsprechenden Bedeutungen von -V1
und -V2 in der obengenannten Ungleichung mit Bezugnahme auf die folgenden
Fig. 3A und 3B und die Fig. 4A und 4B erklärt.
Das Anlaufsteuerverfahren in dem Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung
ist so ausgebildet bzw. konstruiert, daß es zwischen der Art des Aufpralls, die einen
Start des Luftkissensystems 9 verlangt und im allgemeinen als weicher Aufprall be
zeichnet wird, und dem Aufprall bei geringer Geschwindigkeit, bei dem die Aktivie
rung des Luftkissensystems 9 nicht erforderlich ist, unterscheiden kann. Bei dem wei
chen Aufprall, wie einem schrägen Aufprall, einem versetzten Aufprall, einer Kollision
mit einer Stange usw., wird eine Stagnation im Geschwindigkeitsintegralwert verur
sacht. Insbesondere ermöglicht das Anlaufsteuerverfahren in dem Ausführungsbei
spiel die Unterscheidung zwischen dem weichen Aufprall und dem Aufprall bei ge
ringer Geschwindigkeit unter Berücksichtigung eines Aspekts, der in der Folge be
schrieben wird.
Nach dem Stand der Technik gibt es als eines der Konzepte der Anlaufsteuerung des
Luftkissensystems bei dem weichen Aufprall eine Anlaufsteuerung, die abhängig da
von bestimmt wird, ob eine Stagnation in dem Geschwindigkeitsintegralwert ΔV ver
ursacht wird oder nicht.
Mit anderen Worten, es ist in Fig. 3A und 3B die Änderung in der Verzögerung bei
dem weichen Aufprall bzw. ein typisches Beispiel des Geschwindigkeitsintegralwer
tes ΔV, welcher der Zeitintegralwert der Änderung in der Verzögerung ist, dargestellt.
Im Falle des weichen Aufpralls, wie in Fig. 3A dargestellt, werden die Verzögerungen
in den meisten Fällen der Reihe nach bei einer relativ geringen Höhe (siehe ein Zeitin
tervall, das durch ein Bezugszeichen a in Fig. 3A dargestellt ist) herbeigeführt, und
dann kommt es zu der relativ starken Verzögerung, die eine Mehrzahl von Spitzen
aufweist. Dann wird der Geschwindigkeitsintegralwert ΔV, wie in Fig. 3B dargestellt,
relativ wenig bzw. leicht in einem Zeitintervall geändert, das dem obengenannten
Zeitintervall entspricht, das mit dem Bezugszeichen a bezeichnet ist, so daß eine Sta
gnation des Geschwindigkeitsintegralwertes ΔV herbeigeführt wird. Danach wird die
Änderung im Geschwindigkeitsintegralwert ΔV ebenso abhängig von dem Auftreten
der relativ starken Verzögerung verstärkt bzw. erhöht (siehe Fig. 3A).
Aus diesem Grund gab es nach dem Stand der Technik das Folgekonzept der Anlauf
steuerung in bezug auf eine derartige Änderung in dem Geschwindigkeitsintegral
wert ΔV. Das heißt, es wird eine Zeitperiode erfaßt, die der Geschwindigkeitsintegral
wert ΔV benötigt, um durch den im voraus festgesetzten Wert -V2 zu gehen und dann
zu dem im voraus festgesetzten Wert -V1 zu gelangen. Wenn die Zeit eine im voraus
festgesetzte Zeitperiode ta überschreitet, wird die Art des Aufpralls als weicher Auf
prall beurteilt. Somit wird ein im voraus festgesetzter Wert zu dem Geschwindigkeits
integralwert ΔV addiert (eine Kennlinie, die durch eine gestrichelte Linie in Fig. 3B
dargestellt ist, gibt den Geschwindigkeitsintegralwert nach der Durchführung der
Addition an), so daß der Geschwindigkeitsintegralwert ΔV tatsächlich einen Schwel
lenwert VTH überschreitet. Wobei der im voraus festgesetzte Wert -V2 ein Geschwin
digkeitsintegralwert ist, der im wesentlichen einem Anfangspunkt des Zeitintervalls
entspricht, in dem zum Beispiel die Verzögerung einer relativ geringen Höhe der
Reihe nach herbeigeführt wird, wie durch das Bezugszeichen a in Fig. 3A angegeben
ist, und der im voraus festgesetzte Wert -V1 ein Geschwindigkeitsintegralwert ist, der
im wesentlichen einem Endpunkt des obengenannten Zeitintervalls entspricht. Das
heißt, der im voraus festgesetzte Wert -V2 ist ein Integralwert an einem Anfangspunkt,
d. h. einem Anfangspunkt der Stagnation des Integralwertes, während der im voraus
festgesetzte Wert -V1 ein Integralwert an einem Endpunkt ist, d. h. einem Endpunkt
der Stagnation des Integralwertes.
In der Anlaufsteuerung nach dem Stand der Technik bestand jedoch die Möglichkeit,
daß ein Nachteil entsteht, wie in der Folge beschrieben wird.
Insbesondere weist bei dem Aufprall bei geringer Geschwindigkeit, wie das repräsen
tative Beispiel in Fig. 4A zeigt, die Verzögerung selten einen Spitzenwert auf und
wird in einer bestimmten Höhe kontinuierlich. Wie aber in Fig. 4B dargestellt ist, wird
eine Stagnation in dem Zeitintegralwert der Verzögerung herbeigeführt, wie im Falle
des obengenannten weichen Aufpralls. Zusätzlich neigt eine Zeitperiode tb, die der
Geschwindigkeitsintegralwert ΔV benötigt, um von dem im voraus festgesetzten Wert
-V2 zu -V1 zu gelangen, zu einem Wert, der relativ ähnlich der im voraus festgesetzten
Zeitperiode ta im Falle des obengenannten weichen Aufpralls ist.
Daher kann im Falle des obengenannten Konzeptes einer Anlaufsteuerung der Auf
prall bei geringer Geschwindigkeit nicht von einem weichen Aufprall unterschieden
werden, selbst wenn ein derartiger Aufprall bei geringer Geschwindigkeit verursacht
wird, bei dem das Luftkissen nicht aufgeblasen werden muß. Daher besteht die Mög
lichkeit, daß die Aktivierung des Luftkissens herbeigeführt wird. Somit wurde die
obengenannte Anlaufsteuerung nach dem Stand der Technik in der Praxis nicht ver
wendet.
Als Ergebnis einer ernsthaften Studie, in welcher die Unterschiede in der Verände
rung in der Verzögerung, dem Geschwindigkeitsintegralwert usw. zwischen dem
weichen Aufprall und dem Aufprall bei geringer Geschwindigkeit untersucht wurden,
sind die Erfinder der vorliegenden Erfindung zu dem Schluß gekommen, daß der wei
che Aufprall und der Aufprall bei geringer Geschwindigkeit aufgrund eines Unter
schiedes in den Segmentlängen der Kennlinie, welche die Änderung im Geschwin
digkeitsintegralwert zeigt, voneinander unterschieden werden können. Somit beruht
das Anlaufsteuerverfahren in dem Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung
auf diesem Gesichtspunkt.
Insbesondere wenn die jeweiligen Kennlinien für die Änderung im Geschwindigkeits
integralwert bei dem weichen Aufprall und dem Aufprall bei geringer Geschwindig
keit in demselben, im voraus festgesetzten Bereich miteinander verglichen werden,
z. B. in dem Bereich des Geschwindigkeitsintegralwertes von -V2 bis -V1 in Fig. 3B
bzw. 4B, ist beim Aufprall bei geringer Geschwindigkeit der Geschwindigkeitsinte
gralwert ΔV im Verlauf der Zeit relativ gleichmäßig zu -V1 gerichtet, während der Ge
schwindigkeitsintegralwert ΔV beim weichen Aufprall mit Schwankungen des Inte
gralwertes zu -V1 verläuft. Mit anderen Worten, es kann behauptet werden, daß die
Segmentlänge (Kurvenlänge) des Geschwindigkeitsintegralwertes von -V2 bis -V1
beim weichen Aufprall, anders als beim Aufprall mit geringer Geschwindigkeit, lang
wird. Daher kann das Anlaufsteuerverfahren in dem Insassenschutzsystem gemäß der
vorliegenden Erfindung zwischen dem weichen Aufprall und dem Aufprall bei gerin
ger Geschwindigkeit aufgrund dieses Unterschiedes in der Segmentlänge der Kenn
linie des Geschwindigkeitsintegralwertes innerhalb des im voraus festgesetzten Be
reichs unterscheiden und kann somit ein praktischeres Anlaufsteuerverfahren als der
Stand der Technik bereitstellen.
Wenn, mit erneuter Bezugnahme auf Fig. 2, in Schritt 112 bestimmt wurde, daß die
Ungleichung -V2 < ΔV < -V1 erfüllt ist (wenn JA), wird die Segmentlänge in dem im
voraus festgesetzten Bereich von -V2 bis -V1 berechnet (siehe Schritt 114 in Fig. 2).
Insbesondere wenn zum Beispiel eine infinitesimale Segmentlänge zum Zeitpunkt t
mit ΔLt angenommen wird, kann zunächst eine derartige, infinitesimale Segmentlänge
zum Zeitpunkt t als ΔLt = {1+(ΔVt-ΔV(t-1))2}½ berechnet werden. Wobei ΔVt der
Geschwindigkeitsintegralwert zu einem Zeitpunkt t ist und ΔV(t-1) der Geschwindig
keitsintegralwert zu einem Zeitpunkt t-1, eine im voraus festgesetzte Zeit vor dem
Zeitpunkt t, ist (z. B. ein Takt der CPU). Hier wird angenommen, daß ein Zeitintervall
zwischen ΔVt und ΔV(t-1) klein genug ist, daß es annähernd 1 ist, und ein rechteckiges
Dreieck eine schräge Seite der unendlich kleinen Segmentlänge ΔLt und zwei ortho
gonale Seiten mit einer Differenz zwischen ΔVt und ΔV(t-1) und dem Zeitintervall 1
hat. Somit entspricht diese Gleichung der Berechnung einer Länge der schrägen Seite
des rechteckigen Dreiecks. Die Segmentlänge (Kurvenlänge) des Geschwindigkeits
integralwertes von -V2 bis -V1 kann durch Integrieren der unendlich kleinen Seg
mentlänge ΔLt in bezug auf die Zeit berechnet werden. Ein Intervall der Integration
ist das Zeitintervall, in dem der Geschwindigkeitsintegralwert durch -V2 geht und -V1
erreicht.
Nachdem die Segmentlänge L wie zuvor beschrieben berechnet wurde, wird ent
schieden, ob diese Segmentlänge L größer als ein im voraus festgesetzter Wert L2 ist
oder nicht (siehe Schritt 116 in Fig. 2). Wobei der Wert L2 eine Segmentlänge in der
Kennlinie des Geschwindigkeitsintegralwertes in dem im voraus festgesetzten Be
reich des Geschwindigkeitsintegralwertes ist, d. h., dem Bereich des Geschwindig
keitsintegralwertes von -V2 bis -V1 beim Aufprall bei geringer Geschwindigkeit (siehe
Fig. 4B). Dieser Wert wird experimentell festgelegt oder durch Hinzufügen verschie
dener Bedingungen usw. zu experimentellen Daten festgelegt. Der Wert wird im vor
aus im ROM 3 gespeichert und dann von der zentralen Verarbeitungseinheit 4 als Re
ferenzwert bei der Entscheidung abgerufen.
Wenn in Schritt 116 bestimmt wurde, daß die Segmentlänge L nicht größer als der im
voraus festgesetzte Wert L2 ist (wenn NEIN), wird weder der weiche Aufprall noch
der Aufprall bei geringer Geschwindigkeit als Art des Aufpralls erfaßt, und der Prozeß
fährt dann mit Schritt 120 fort, der später beschrieben wird. Wenn im Gegensatz dazu
entschieden wurde, daß die Segmentlänge L größer als der im voraus festgesetzte
Wert L2 ist (wenn JA), wird ein Wert einer Inkrementvariablen α zu dem Geschwin
digkeitsintegralwert ΔV zu dem Zeitpunkt addiert, und dann wird ein solcher addier
ter Wert erneut als Geschwindigkeitsintegralwert ΔV zu diesem Zeitpunkt eingestellt
(siehe Schritt 118 in Fig. 2).
Wobei die Inkrementvariable α eingestellt und nach dem in der Folge beschriebenen
Gesichtspunkt addiert wird. Das heißt, da bei der Entscheidung, ob das Aufblasen des
Luftkissens erforderlich ist oder nicht, wie später beschrieben wird (siehe Schritt 122
in Fig. 2), ein Schwellenwert, der für die Entscheidung verwendet wird, ob die Größe
des Geschwindigkeitsintegralwertes eine derartige Größe erreicht, daß das Aufblasen
des Luftkissens erforderlich ist, auf der Basis eines Frontalaufpralls bei hoher Ge
schwindigkeit bestimmt wird, wird die Inkrementvariable α addiert, so daß der Ge
schwindigkeitsintegralwert ΔV den Schwellenwert selbst bei einem weichen Aufprall
überschreiten kann, welcher die Art von Aufprall ist, die sich von dem Frontalaufprall
bei hoher Geschwindigkeit unterscheidet. Diese Inkrementvariable α wird erfaßt und
im voraus experimentell nach Fahrzeugtyp festgelegt. Zum Beispiel, wie in Fig. 5 dar
gestellt, wird die Inkrementvariable α so eingestellt, daß sie sich stufenweise ändert,
beruhend auf der Größe der Segmentlänge, die in Schritt 114 berechnet wird. In Fig. 5
sind La, Lb und Lc jeweils Segmentlängen in der Kennlinie des Geschwindigkeitsinte
gralwertes von dem Zeitpunkt an, nachdem der Geschwindigkeitsintegralwert ΔV
durch den im voraus festgesetzten Wert -V2 gegangen ist (siehe Fig. 3B), und werden
jeweils angemessen eingestellt.
In der Praxis werden die Werte der Segmentlängen und die entsprechenden Werte α
als Umwandlungstabelle auf der Basis der obengenannten Kennlinie tabelliert. Dann
wird eine derartige Umwandlungstabelle in einem Speicher (nicht dargestellt) in der
zentralen Verarbeitungseinheit 4 oder dem ROM 3 im voraus für die Verwendung in
Schritt 118 gespeichert.
In diesem Fall zeigt ein Teil der Kennlinie, der durch die gestrichelte Linie in Fig. 3B
dargestellt ist, die Änderung im Geschwindigkeitsintegralwert ΔV an, zu welcher die
Inkrementvariable α, wie zuvor beschrieben, addiert wird.
Wenn dann in dem obengenannten Schritt 112 entschieden wird, daß die Unglei
chung -V2 < ΔV < -V1 nicht erfüllt ist (wenn NEIN), oder wenn in dem obengenann
ten Schritt 116 bestimmt wird, daß die Ungleichung L < L2 nicht erfüllt ist (wenn
NEIN), oder wenn der obengenannte Schritt 118 beendet ist, wird der Schwellenwert
VTH in Schritt 120 bestimmt.
Mit anderen Worten, der Schwellenwert VTH, der als Referenzwert für die Entschei
dung verwendet wird, ob der Geschwindigkeitsintegralwert ΔV die Größe erreicht,
um das Luftkissensystem 9 zu starten, wird unter Verwendung eines im voraus einge
stellten Verhältnisses auf der Basis einer Größe der Verzögerung G zu diesem Zeit
punkt berechnet, sonst wird der Schwellenwert VTH aus einer Tabelle abgerufen, in
welcher Verhältnisse zwischen den Verzögerungen G und den Schwellenwerten VTH
angeführt sind, und dann eingestellt. In Schritt 120 bedeutet ΔVTH = ΔV(G), daß ΔVTH
eine Funktion der Verzögerung G ist. Ein konkretes Verhältnis zwischen G und ΔVTH
wird hier nicht ausgegeben. Aber allgemein gesprochen wird gemäß dem Verhältnis
zum Beispiel die Höhe der Verzögerung G, bei welcher das Lufikissensystem 9 bei
dem Frontalaufprall bei hoher Geschwindigkeit gestartet wird, auf der Basis von Si
mulationsdaten eingestellt, die experimentell oder durch den Computer ermittelt wer
den. Eine angemessene Höhe der Verzögerung G wird für jeden Fahrzeugtyp einge
stellt.
Dann wird entschieden, ob der ggf. um α erhöhte Geschwindigkeitsintegralwert ΔV
den Schwellenwert ΔVTH überschreitet, der wie oben angeführt eingestellt ist (siehe
Schritt 122 in Fig. 2). Wenn entscheiden wird, daß der Geschwindigkeitsintegralwert
ΔV den Schwellenwert ΔVTH überschreitet (wenn JA), ist das Aufblasen des Luftkis
sens erforderlich. Somit wird das Startsignal von der zentralen Verarbeitungseinheit 4
über den Digital/Analog-Wandler 6 und die zweite Schnittstellenschaltung 7 an das
Luftkissensystem 9 ausgegeben, so daß das Luftkissen aufgeblasen wird (siehe
Schritt 124 in Fig. 2).
Wenn im Gegensatz dazu in Schritt 122 entschieden wird, daß der Geschwindigkeits
integralwert ΔV den Schwellenwert ΔVTH nicht überschreitet (wenn NEIN), ist der
Geschwindigkeitsintegralwert ΔV für ein Aufblasen des Luftkissens nicht hoch ge
nug, und der Prozeß kehrt somit zu dem obengenannten Schritt 102 zurück. Dann
wird, wie zuvor beschrieben wurde, eine Reihe von Prozessen nochmals wiederholt
(siehe Schritt 122 in Fig. 2).
In der vorangehenden Erklärung kann ein Verzögerungsentscheidungsmittel imple
mentiert werden, indem die zentrale Verarbeitungseinheit 4 veranlaßt wird, den Schritt
104, der in Fig. 2 dargestellt ist, auszuführen, ein Integriermittel kann implementiert
werden, indem die zentrale Verarbeitungseinheit 4 veranlaßt wird, den Schritt 110, der
in Fig. 2 dargestellt ist, auszuführen, ein Segmentlängenberechnungsmittel kann im
plementiert werden, indem die zentrale Verarbeitungseinheit 4 veranlaßt wird, den
Schritt 114, der in Fig. 2 dargestellt ist, auszuführen, ein Segmentlängenentschei
dungsmittel kann implementiert werden, indem die zentrale Verarbeitungseinheit 4
veranlaßt wird, den Schritt 116, der in Fig. 2 dargestellt ist, auszuführen, ein Inkre
mentiermittel kann implementiert werden, indem die zentrale Verarbeitungseinheit 4
veranlaßt wird, den Schritt 118, der in Fig. 2 dargestellt ist, auszuführen, und ein Ent
scheidungsstartmittel kann implementiert werden, indem die zentrale Verarbeitungs
einheit 4 veranlaßt wird, die Schritte 122, 124, die in Fig. 2 dargestellt sind, auszufüh
ren.
Das Entscheidungsstartmittel kann aus einem Schwellenwertentscheidungsmittel und
einem Startsignalerzeugungsmittel bestehen. In diesem Fall kann das Schwellenwert
entscheidungsmittel implementiert werden, indem die zentrale Verarbeitungseinheit 4
veranlaßt wird, den Schritt 112, der in Fig. 2 dargestellt ist, auszuführen, und das
Startsignalerzeugungsmittel implementiert werden, indem die zentrale Verarbeitungs
einheit 4 veranlaßt wird, den Schritt 124, der in Fig. 2 dargestellt ist, auszuführen.
In der vorangehenden Erklärung wird die obengenannte Anlaufsteuerung unter der
Voraussetzung ausgeführt, daß das Programm zur Ausführung der Anlaufsteuerung
im voraus im ROM 3 gespeichert wird. Es besteht jedoch keine Notwendigkeit, das
Programm immer zuvor im ROM 3 zu speichern. Das heißt, das Programm wird
zunächst in dem allgemein bekannten, externen Speichermedium gespeichert, und
dann kann die zentrale Verarbeitungseinheit 4 das Programm aus diesem Speicher
medium lesen, wenn die Anlaufsteuerung ausgeführt werden soll.
Genauer kann das magnetische Aufzeichnungsmedium, wie zum Beispiel eine Dis
kette, Festplatte, ein magnetisches Band usw., eine Bildplatte und dergleichen, als
derartiges Speichermedium verwendet werden. Es muß natürlich nicht ausdrücklich
darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung eines derartigen Aufzeichnungs
mediums die geeignete Lesevorrichtung (z. B. das Diskettenlaufwerk, das Festplatten
laufwerk oder dergleichen) ebenso installiert sein muß.
In Fig. 6 ist ein Beispiel einer Konfiguration eines Anlaufsteuerverfahrens dargestellt,
falls eine Diskette 10 als Aufzeichnungsmedium für das Programm verwendet wird.
Eine Leseoperation des Programms bei Verwendung der Diskette 10 als Aufzeich
nungsmedium wird in der Folge mit Bezugnahme auf Fig. 6 erklärt.
Ein Diskettenlaufwerk 11 ist an die zentrale Verarbeitungseinheit 4 angeschlossen.
Das Programm wird zuvor auf die Diskette 10 geladen. Durch Betreiben des Disket
tenlaufwerks 11 kann das Programm von der Diskette 10 abgerufen und dann in die
zentrale Verarbeitungseinheit 4 geladen werden, so daß das Programm zur Ausfüh
rung bereit ist.
Da das Anlaufsteuersystem, wie zuvor beschrieben, gemäß der vorliegenden Erfin
dung so aufgebaut bzw. konstruiert ist, daß es den Unterschied in der Segmentlänge
innerhalb des im voraus festgesetzten Bereichs der verstrichenen Zeit in der Kennli
nie des Geschwindigkeitsintegralwertes als die Zeitintegration der Verzögerung er
kennen kann, können die jeweiligen Arten des Aufpralls unterschieden werden,
selbst bei der Art von Aufprall, bei der eine Stagnation des Geschwindigkeitsinte
gralwertes verursacht wird.
Insbesondere können mit den Ausführungsvarianten, die in Anspruch 2 und 6 darge
legt sind, der weiche Aufprall und der Aufprall bei geringer Geschwindigkeit vonein
ander unterschieden werden, und daher können das Anlaufsteuerverfahren für das
Insassenschutzsystem und das System dafür, die eine bessere und dauerhaftere
Durchführbarkeit als der Stand der Technik bieten, bereitgestellt werden.
Es werden ein Anlaufsteuerverfahren und ein Anlaufsteuersystem zur Aktivierung
eines Insassenschutzsystems, wie eines Airbagsystems, vorgeschlagen. Wenn eine
Verzögerung, die größer als ein im voraus festgesetzter Wert ist, erfaßt wird, wird ein
Geschwindigkeitsintegralwert als Zeitintegration der Verzögerung berechnet. Eine
Segmentlänge einer Kennlinie des Geschwindigkeitsintegralwertes wird in einem im
voraus festgesetzten Bereich berechnet. Wenn entschieden wird, daß die Segment
länge kleiner als ein im voraus festgesetzter Wert ist, wird der Aufprall als Aufprall bei
geringer Geschwindigkeit usw. bestimmt, der kein weicher Aufprall ist. Wenn die
Segmentlänge größer ist, wird der Geschwindigkeitsintegralwert um einen im voraus
festgesetzten Wert α inkrementiert bzw. erhöht. Wenn entschieden wird, daß der ggf
erhöhte Geschwindigkeitsintegralwert einen Schwellenwert überschreitet, wird das
Luftkissen aufgeblasen, da ein weicher Aufprall erfaßt wurde.
Claims (9)
1. Anlaufsteuerverfahren für ein Insassenschutzsystem zur Steuerung der Aktivie
rung des Insassenschutzsystems, das derart aufgebaut bzw. konstruiert ist, daß
ein Schutzsystem zum Schutz von Insassen in einem Fahrzeug abhängig von
einem Startsignal gestartet wird, das von einer externen Vorrichtung geliefert
wird, wobei das Verfahren folgende Schritte umfaßt:
Ausführen bzw. Bilden des Integrals der Verzögerung des Fahrzeuges in bezug auf die Zeit;
Berechnen oder Approximieren einer Kurven- bzw. Segmentlänge der Ände rung bzw. Verlaufskurve des Integralwerts in einem im voraus festgesetzten Be reich des Integralwertes, der bzw. die von dem Zeitintegral erhalten bzw. durchlaufen wird, in bezug auf eine verstrichene Zeit; und
Bestimmen der Art des Aufpralls durch einen Vergleich des berechneten Wertes der Segmentlänge mit einem Referenzwert.
Ausführen bzw. Bilden des Integrals der Verzögerung des Fahrzeuges in bezug auf die Zeit;
Berechnen oder Approximieren einer Kurven- bzw. Segmentlänge der Ände rung bzw. Verlaufskurve des Integralwerts in einem im voraus festgesetzten Be reich des Integralwertes, der bzw. die von dem Zeitintegral erhalten bzw. durchlaufen wird, in bezug auf eine verstrichene Zeit; und
Bestimmen der Art des Aufpralls durch einen Vergleich des berechneten Wertes der Segmentlänge mit einem Referenzwert.
2. Anlaufsteuerverfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Re
ferenzwert die Segmentlänge der Änderung im Integralwert in einem im voraus
festgesetzten Bereich des Integralwertes, der von dem Zeitintegral der Verzöge
rung des Fahrzeuges bei einem Aufprall mit geringer Geschwindigkeit erhalten
wird, in bezug auf die verstrichene Zeit ist, und daß beim Bestimmen der Art des
Aufpralls durch Vergleichen des berechneten Wertes der Segmentlänge mit dem
Referenzwert die Art des Aufpralls als weicher Aufprall bestimmt wird, wenn die
berechnete Segmentlänge größer als der Referenzwert ist.
3. Anlaufsteuerverfahren nach Anspruch 2, ferner umfassend die folgenden
Schritte:
Entscheiden, ob der Geschwindigkeitsintegralwert einen im voraus festgesetz ten Schwellenwert überschreitet oder nicht, wenn die Art des Aufpralls als wei cher Aufprall bestimmt wurde; und
Ausführen der Aktivierung des Insassenschutzsystems, insbesondere durch Ausgeben des Startsignals, wenn entschieden wurde, daß der Geschwindigkeits integralwert den im voraus festgesetzten Schwellenwert überschreitet.
Entscheiden, ob der Geschwindigkeitsintegralwert einen im voraus festgesetz ten Schwellenwert überschreitet oder nicht, wenn die Art des Aufpralls als wei cher Aufprall bestimmt wurde; und
Ausführen der Aktivierung des Insassenschutzsystems, insbesondere durch Ausgeben des Startsignals, wenn entschieden wurde, daß der Geschwindigkeits integralwert den im voraus festgesetzten Schwellenwert überschreitet.
4. Anlaufsteuersystem (S) für ein Insassenschutzsystem (9) zur Steuerung der Ak
tivierung des Insassenschutzsystems (9), das derart aufgebaut bzw. konstruiert
ist, daß ein Schutzsystem zum Schutz von Insassen in einem Fahrzeug abhängig
von einem Startsignal gestartet wird, das von einer externen Vorrichtung bzw.
dem Anlaufsteuersystem (5) geliefert wird, umfassend:
ein Verzögerungsentscheidungsmittel zum Entscheiden, ob eine Verzögerung, die von einem externen Mittel (8) eingegeben wird, eine im voraus festgesetzte Größe überschreitet oder nicht;
ein Integriermittel zum Integrieren der Verzögerung, die von dem externen Mit tel eingegeben wird, über der Zeit für die Berechnung eines Geschwindigkeits integralwertes, wenn von dem Verzögerungsentscheidungsmittel entschieden wurde, daß die Verzögerung die im voraus festgesetzte Größe überschreitet;
ein Segmentlängenberechnungsmittel zum Berechnen einer Segmentlänge in ei nem im voraus festgesetzten Bereich des Geschwindigkeitsintegralwertes, der von dem Integriermittel berechnet wird, in bezug auf eine verstrichene Zeit;
ein Segmentlängenentscheidungsmittel zum Entscheiden, ob die Segmentlänge, die von dem Segmentlängenberechnungsmittel berechnet wurde, einen im vor aus festgesetzten Wert überschreitet oder nicht;
ein Inkrementiermittel zum Additieren eines vorbestimmten Inkrementwertes zu dem Geschwindigkeitsintegralwert zu dem Zeitpunkt, wenn von dem Segment längenentscheidungsmittel entschieden wird, daß die Segmentlänge, die von dem Segmentlängenberechnungsmittel berechnet wurde, den im voraus festge setzten Wert überschreitet; und
ein Entscheidungsstartmittel zum Erzeugen eines Startsignals für das Insassen schutzsystem, wenn entschieden wird, daß der Wert, der von dem Inkremen tiermittel erhalten wird, einen insbesondere im voraus festgesetzten Schwellen wert überschreitet.
ein Verzögerungsentscheidungsmittel zum Entscheiden, ob eine Verzögerung, die von einem externen Mittel (8) eingegeben wird, eine im voraus festgesetzte Größe überschreitet oder nicht;
ein Integriermittel zum Integrieren der Verzögerung, die von dem externen Mit tel eingegeben wird, über der Zeit für die Berechnung eines Geschwindigkeits integralwertes, wenn von dem Verzögerungsentscheidungsmittel entschieden wurde, daß die Verzögerung die im voraus festgesetzte Größe überschreitet;
ein Segmentlängenberechnungsmittel zum Berechnen einer Segmentlänge in ei nem im voraus festgesetzten Bereich des Geschwindigkeitsintegralwertes, der von dem Integriermittel berechnet wird, in bezug auf eine verstrichene Zeit;
ein Segmentlängenentscheidungsmittel zum Entscheiden, ob die Segmentlänge, die von dem Segmentlängenberechnungsmittel berechnet wurde, einen im vor aus festgesetzten Wert überschreitet oder nicht;
ein Inkrementiermittel zum Additieren eines vorbestimmten Inkrementwertes zu dem Geschwindigkeitsintegralwert zu dem Zeitpunkt, wenn von dem Segment längenentscheidungsmittel entschieden wird, daß die Segmentlänge, die von dem Segmentlängenberechnungsmittel berechnet wurde, den im voraus festge setzten Wert überschreitet; und
ein Entscheidungsstartmittel zum Erzeugen eines Startsignals für das Insassen schutzsystem, wenn entschieden wird, daß der Wert, der von dem Inkremen tiermittel erhalten wird, einen insbesondere im voraus festgesetzten Schwellen wert überschreitet.
5. Anlaufsteuersystem nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Ent
scheidungsstartmittel aus einem Schwellenwertentscheidungsmittel zum Ent
scheiden, ob der Wert, der von dem Inkrementiermittel erhalten wird, einen im
voraus festgesetzten Schwellenwert übersteigt oder nicht, und einem Startsi
gnalerzeugungsmittel zum Erzeugen eines Startsignals für das Insassenschutz
system (9), wenn von dem Schwellenwertentscheidungsmittel entschieden wird,
daß der Wert, der von dem Inkrementiermittel erhalten wird, den insbesondere im
voraus festgesetzten Schwellenwert überschreitet, besteht.
6. Anlaufsteuersystem nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß der
im voraus festgesetzte Wert, der von dem Segmentlängenentscheidungsmittel
verwendet wird, die Segmentlänge der Änderung des Integralwertes in einem im
voraus festgesetzten Bereich des Integralwertes, der von dem Zeitintegral der
Verzögerung des Fahrzeuges bei einem Aufprall bei geringer Geschwindigkeit
erhalten wird, in bezug auf die verstrichene Zeit ist.
7. Anlaufsteuersystem (S) für eine Insassenschutzsystem (9) zur Steuerung der
Aktivierung des Insassenschutzsystems (9), das derart aufgebaut bzw. konstru
iert ist, daß ein Schutzsystem zum Schutz von Insassen in einem Fahrzeug ab
hängig von einem Startsignal gestartet wird, das von einer externen Vorrichtung
bzw. dem Anlaufsteuersystem (S) geliefert wird, umfassend:
eine zentrale Verarbeitungseinheit (4) zum Lesen eines im voraus festgesetzten Programms von einer anderen externen Vorrichtung und dann zum Ausführen von im voraus festgesetzten Prozessen durch Ausführung des im voraus festge setzten Programms;
eine Speichervorrichtung (5) zum Speichern eines Programms, das von der zen tralen Verarbeitungseinheit (4) auszuführen ist, in einer derartigen Weise, daß das Programm von der zentralen Verarbeitungseinheit (4) gelesen werden kann;
einen Digital/Analog-Wandler (6) zum Umwandeln eines digitalen Startsignals, das von der zentralen Verarbeitungseinheit zu dem Schutzsystem bzw. Luftkis sensystem (9) geleitet wird, in ein analoges Signal; und
eine Schnittstellenschaltung (7) zum Umwandeln eines Ausgangssignals des Digital/Analog-Wandlers (6) in ein im voraus festgesetztes Signal, das für das Luftkissensystem (9) geeignet ist;
wobei die zentrale Verarbeitungseinheit (4)
das Zeitintegral der Verzögerung des Fahrzeuges, die von einem externen Mittel (8) eingegeben wird, ausführt bzw. bildet,
eine Segmentlänge (L) einer Änderung in einem Integralwert in einem im voraus festgesetzten Bereich des Integralwertes, der von dem Zeitintegral erhalten wird, in bezug auf eine verstrichene Zeit berechnet,
den berechneten Wert der Segmentlänge (L) mit einem Referenzwert (L2) ver gleicht, der die Segmentlänge der Änderung im Integralwert in einem im voraus festgesetzten Bereich des Integralwertes, der von dem Zeitintegral der Verzöge rung des Fahrzeuges bei einem Aufprall bei geringer Geschwindigkeit erhalten wird, in bezug auf die verstrichene Zeit ist,
entscheidet, daß die Art des Aufpralls ein weicher Aufprall ist, wenn entschieden wird, daß der berechnete Wert der Segmentlänge (L) größer als der Referenz wert (L2) ist,
entscheidet, ob ein Geschwindigkeitsintegralwert einen im voraus festgesetzten Schwellenwert (VTH) überschreitet, wenn entschieden wird, daß die Art des Aufpralls der weiche Aufprall ist, und
ein Startsignal an das Lufikissensystem (9) ausgibt, wenn entschieden wird, daß der Geschwindigkeitsintegralwert den im voraus festgesetzten Schwellenwert (VTH) überschreitet.
eine zentrale Verarbeitungseinheit (4) zum Lesen eines im voraus festgesetzten Programms von einer anderen externen Vorrichtung und dann zum Ausführen von im voraus festgesetzten Prozessen durch Ausführung des im voraus festge setzten Programms;
eine Speichervorrichtung (5) zum Speichern eines Programms, das von der zen tralen Verarbeitungseinheit (4) auszuführen ist, in einer derartigen Weise, daß das Programm von der zentralen Verarbeitungseinheit (4) gelesen werden kann;
einen Digital/Analog-Wandler (6) zum Umwandeln eines digitalen Startsignals, das von der zentralen Verarbeitungseinheit zu dem Schutzsystem bzw. Luftkis sensystem (9) geleitet wird, in ein analoges Signal; und
eine Schnittstellenschaltung (7) zum Umwandeln eines Ausgangssignals des Digital/Analog-Wandlers (6) in ein im voraus festgesetztes Signal, das für das Luftkissensystem (9) geeignet ist;
wobei die zentrale Verarbeitungseinheit (4)
das Zeitintegral der Verzögerung des Fahrzeuges, die von einem externen Mittel (8) eingegeben wird, ausführt bzw. bildet,
eine Segmentlänge (L) einer Änderung in einem Integralwert in einem im voraus festgesetzten Bereich des Integralwertes, der von dem Zeitintegral erhalten wird, in bezug auf eine verstrichene Zeit berechnet,
den berechneten Wert der Segmentlänge (L) mit einem Referenzwert (L2) ver gleicht, der die Segmentlänge der Änderung im Integralwert in einem im voraus festgesetzten Bereich des Integralwertes, der von dem Zeitintegral der Verzöge rung des Fahrzeuges bei einem Aufprall bei geringer Geschwindigkeit erhalten wird, in bezug auf die verstrichene Zeit ist,
entscheidet, daß die Art des Aufpralls ein weicher Aufprall ist, wenn entschieden wird, daß der berechnete Wert der Segmentlänge (L) größer als der Referenz wert (L2) ist,
entscheidet, ob ein Geschwindigkeitsintegralwert einen im voraus festgesetzten Schwellenwert (VTH) überschreitet, wenn entschieden wird, daß die Art des Aufpralls der weiche Aufprall ist, und
ein Startsignal an das Lufikissensystem (9) ausgibt, wenn entschieden wird, daß der Geschwindigkeitsintegralwert den im voraus festgesetzten Schwellenwert (VTH) überschreitet.
8. Anlaufsteuerverfahren zur Aktivierung eines Insassenschutzsystems eines Fahr
zeugs, insbesondere nach einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei das Verfahren
folgende Schritte umfaßt:
insbesondere wiederholtes Bilden bzw. Berechnen des Integrals einer vorzugs weise einen Schwellwert überschreitenden, erfaßten Verzögerung des Fahr zeugs über die Zeit;
Berechnen oder Approximieren der Kurven- bzw. Segmentlänge der zeitlichen Kurve des Integrals der Verzögerung in einem vorgegebenen Intervall von Inte gralwerten; und
Aktivieren des Insassenschutzsystems unter anderem in Abhängigkeit von der Kurven- bzw. Segmentlänge.
insbesondere wiederholtes Bilden bzw. Berechnen des Integrals einer vorzugs weise einen Schwellwert überschreitenden, erfaßten Verzögerung des Fahr zeugs über die Zeit;
Berechnen oder Approximieren der Kurven- bzw. Segmentlänge der zeitlichen Kurve des Integrals der Verzögerung in einem vorgegebenen Intervall von Inte gralwerten; und
Aktivieren des Insassenschutzsystems unter anderem in Abhängigkeit von der Kurven- bzw. Segmentlänge.
9. Anlaufsteuerverfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3 oder 8, dadurch ge
kennzeichnet, daß der Betrag des Integrals der Verzögerung in Abhängigkeit
von der Kurven- bzw. Segmentlänge, insbesondere wenn die Segmentlänge
einen Referenzwert überschreitet, erhöht wird und daß, wenn dieser ggf. er
höhte Betrag einen vorzugsweise vorgegebenen Schwellenwert überschreitet,
daß Insassenschutzsystem aktiviert wird.
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