DE19941506C2 - Auslösesteuerverfahren und -system für ein Passagierschutzsystem - Google Patents
Auslösesteuerverfahren und -system für ein PassagierschutzsystemInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Auslösesteuerung für ein Passagierschutzsy
stem, das einen Schutz für einen Passagier bzw. Insassen zum Zeitpunkt eines Fahr
zeugzusammenpralls erzielt, und insbesondere eine Auslösesteuerung für ein Passa
gierschutzsystem, die eine Verbesserung der Gewißheit in der Erkennung eines Zu
sammenpralls erzielt.
Als Auslösesteuerungssystem für ein Passagierschutzsystem, das durch das soge
nannte Airbag-System repräsentiert wird, gibt es ein Auslösesteuerungssystem, das
zum Beispiel in der JP-A-8-310339 offenbart wird.
Bei einem solchen Auslösesteuerungssystem für das Passagierschutzsystem werden
zum Beispiel der Beschleunigungssensor, die CPU zum Ausführen des Auslösepro
gramms, die Schnittstellenschaltung usw. in einem Gehäuse als eine Einheit, die nor
malerweise "ECU (electronic control unit, elektronische Steuerungseinheit)" genannt
wird, untergebracht. Die ECU wird dann an einer geeigneten Stelle des Fahrzeugs
mittels eines Befestigungswerkzeugs, d. h. einer Befestigungsklammer, angebracht.
Mittlerweile gibt es verschiedene Zustände als Fahrzustände eines Fahrzeuges, und es
kann manchmal die sogenannte Unterflurinterferenz je nach Schwingungszustand des
Fahrzeugs hervorgerufen werden. In diesem Fall gibt es dafür eine Möglichkeit, daß
bei der Befestigungsklammer zur Befestigung der obengenannten ECU Resonanz her
vorgerufen wird. In der Folge kann für einen solchen Fall angenommen werden, daß
die Beschleunigung G, die von dem Beschleunigungssensor gemessen wird, einen
vorbestimmten Wert übersteigt, und somit das Passagierschutzsystem ausgelöst wird.
Die DE 43 03 774 A1 offenbart ein Auslösesteuerungsverfahren für ein Passagier
schutzsystem in einem Fahrzeug, wobei die Beschleunigung gemessen wird und so
dann das Zeitintegral einer nachfolgend gemessenen Beschleunigung über eine vorbe
stimmte Zeit ausgeführt bzw. gebildet wird, wenn die Beschleunigung zumindest an
fänglich einen vorbestimmten Wert überschritten hat. Bei der Auswertung werden je
doch weder die Länge eines Kurvenabschnitts der Beschleunigung, die über eine bestimmte
Zeit gemessen wird, noch die Zuwachsrate bzw. das Verhältnis des Zeitinte
grals zu der berechneten Länge des Kurvenabschnitts berücksichtigt.
Die vorliegende Erfindung wurde in Hinblick auf die oben genannten Umstände ge
macht, und es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Auslösesteuerungs
verfahren und -system für ein Passagierschutzsystem, zu schaffen, welche nie das
Auslösen des Passagierschutzsystems ausführen, wenn Resonanz der Befestigungs
klammer der ECU aufgrund von Unterflurinterferenzen usw. hervorgerufen wird, son
dern das Auslösen des Passagierschutzsystems nur wenn wirklich notwendig fehlerfrei
ausführen, wobei es eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist, ein Auslö
sesteuerungsverfahren für ein Passagierschutzsystem und ein Auslösesteuerungs
system für das Passagierschutzsystem zu schaffen, die in der Lage sind, den Zu
sammenprall von der Resonanz der Befestigungsklammer streng zu unterscheiden.
Die obige Aufgabe wird durch ein Auslösesteuerungsverfahren gemäß Anspruch 1
bzw. ein Auslösesteuerungssystem nach Anspruch 4 gelöst. Vorteilhafte Weiterbil
dungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
Das Verfahren gemäß Anspruch 1 wurde im Hinblick auf die Tatsache geschaffen,
daß die Größe der Beschleunigung, die gemessen wird, wenn Resonanz der Befesti
gungsklammer zum Befestigen des Auslösesteuerungssystems an einem Rahmen des
Fahrzeugs hervorgerufen wird, nicht von der Größe der Beschleunigung unterschieden
werden kann, die bei dem Zusammenprall des Fahrzeugs verursacht wird, jedoch die
Beschleunigung aufgrund der Resonanz eine kurze Zeit sowohl in positiver Richtung
als auch in negativer Richtung schwingt und der Geschwindigkeitsintegralwert, der
das Zeitintegral einer solchen Beschleunigung darstellt, nie, außer im Falle eines Zu
sammenpralls, außerordentlich ansteigt.
Die Länge des Kurvenabschnitts der Beschleunigung, die im Zeitverlauf erzeugt wird,
wenn die Resonanz der Befestigungsklammer hervorgerufen wird, wird länger als jene
der Beschleunigung beim Zusammenprall. Bei der vorliegenden Erfindung wird im
Hinblick auf die Sicherstellung der Entscheidungssicherheit die Zuwachsrate des Ge
schwindigkeitsintegralwerts zur Länge des Kurvenabschnitts der Beschleunigung im
Zeitverlauf berechnet, so daß entschieden wird, ob die Resonanz vorliegt oder nicht.
Demgemäß ist es möglich, den Zusammenprall von der Resonanz streng zu unter
scheiden und um so mehr eine Verbesserung der Zuverlässigkeit durch die Anwen
dung der vorliegenden Erfindung auf das existierende Auslösesteuerungsverfahren zu
erhalten.
Insbesondere kann, da der Schwellenwert geändert wird, der als Bezug zur Entschei
dung dient, ob das Passagierschutzsystem ausgelöst wird oder nicht, um das Auslösen
des Passagierschutzsystems zu verhindern, wenn entschieden wird, daß Resonanz ver
ursacht wird, das Auslösen des Passagierschutzsystems aufgrund von Resonanzen
fehlerfrei verhindert werden.
Der Aufbau gemäß Anspruch 4 ist insbesondere darauf zugeschnitten, das Auslöse
steuerungsverfahren, das in den Ansprüchen 1 und 2 angeführt ist, auszuführen, und
das jeweilige Mittel kann implementiert werden, indem zum Beispiel die sogenannte
CPU veranlaßt wird, vorbestimmte Software auszuführen.
Beispielsweise wird das Schwellenwertänderungsmittel so aufgebaut, daß ein neuer
Schwellenwert auf der negativeren Seite gesetzt wird, indem der vorbestimmte Wert
von dem Schwellenwert abgezogen wird, wenn der Schwellenwert, der durch die vor
bestimmte Beziehung gemäß der Beschleunigung definiert ist, auf einen negativen
Wert gesetzt wird, sonst wird vorzugsweise das Schwellenwertänderungsmittel so
aufgebaut, daß ein neuer Schwellenwert auf der positiveren Seite gesetzt wird, indem
der vorbestimmte Wert zum Schwellenwert hinzugefügt wird, wenn der Schwellen
wert, der von der vorbestimmten Beziehung gemäß der Beschleunigung definiert ist,
auf den positiven Wert gesetzt wird. Außerdem kann vorzugsweise das Schwellen
wertänderungsmittel so aufgebaut sein, daß ein Betrag zum Abziehen oder Hinzufü
gen gemäß der Zuwachsrate des Geschwindigkeitsintegralwerts über eine vorbe
stimmte Zeit pro Länge des Kurvenabschnitts, der vom Ratenentscheidungsmittel be
rechnet wird, geändert wird, anstatt das Berechnungsergebnis als den neuen Schwel
lenwert zu setzen, indem der vorbestimmte Wert vom Schwellenwert abgezogen wird
oder der vorbestimmte Wert hinzugefügt wird, welcher von der vorbestimmten Bezie
hung gemäß der Beschleunigung, wie oben beschrieben wurde, definiert wird.
Das Auslösesteuerungssystem für das Passagierschutzsystem gemäß Anspruch 4 bzw.
5 ist so aufgebaut, daß der Schwellenwert geändert wird, während der Aufbau gemäß
Anspruch 6 das Geschwindigkeitsintegralwertänderungsmittel vorsieht, um den Ge
schwindigkeitsintegralwert zu ändern, damit das Auslösen des Passagierschutzsystems
verhindert wird. Daher ist es, wie bei der obengenannten zweiten Ausführungsvariante
der vorliegenden Erfindung, möglich, die Möglichkeit eines Auslösens des Passagier
schutzsystems, die durch Resonanz bewirkt wird, fehlerfrei zu verhindern.
Hier wird vorzugsweise das Geschwindigkeitsintegralwertänderungsmittel so aufge
baut, daß ein neuer Geschwindigkeitsintegralwert auf der positiveren Seite durch Hin
zurechnen des vorbestimmten positiven Werts zum Geschwindigkeitsintegralwert ge
setzt wird, wenn der Geschwindigkeitsintegralwert auf einen negativen Wert gesetzt
ist, sonst wird vorzugsweise das Geschwindigkeitsintegralwertänderungsmittel so auf
gebaut, daß ein neuer Geschwindigkeitsintegralwert auf der negativeren Seite durch
Abziehen des vorbestimmten negativen Werts von dem Geschwindigkeitsintegralwert
gesetzt wird, wenn der Geschwindigkeitsintegralwert auf einen positiven Wert gesetzt
wird. Außerdem kann vorzugsweise das Schwellenwertänderungsmittel so aufgebaut
werden, daß ein Betrag zum Abziehen oder Hinzufügen je nach der Zuwachsrate des
Geschwindigkeitsintegralwerts über die vorbestimmte Zeit auf die Länge des Kurven
abschnitts, die vom Ratenentscheidungsmittel berechnet wird, geändert wird, anstelle
des Einstellens des Berechnungsergebnisses als den neuen Geschwindigkeitsintegral
wert durch das Abziehen des vorbestimmten Werts oder Hinzufügen des vorbestimm
ten Werts zum Geschwindigkeitsintegralwert, wie oben beschrieben worden ist.
Als bevorzugte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist ein Auslösesteue
rungssystem für ein Passagierschutzsystem zur Auslösesteuerung des Passagierschutz
systems vorgesehen, das insbesondere so aufgebaut ist, daß ein Schutzsystem zum
Schutz eines Passagiers in einem Fahrzeug als Reaktion auf ein Auslösesignal, das ein
externes Gerät liefert, ausgelöst werden kann, wobei das System folgendes umfaßt:
einen Mikrocomputer zum Ausführen von vorbestimmten Abläufen, indem ein vorbestimmtes Programm von einem externen Gerät gelesen wird und das vorbestimmte Programm ausgeführt wird;
eine Speichereinrichtung zum Speichern des vorbestimmten Programms, das vom Mikrocomputer ausgeführt wird, um vom Mikrocomputer ausgelesen zu werden;
ein Digital-/Analogwandler zum Umwandeln eines digitalen Auslösesignals, das vom Mikrocomputer an ein Airbag-System geschickt werden soll, in ein Analog-Signal; und
eine Schnittstellenschaltung zum Umwandeln eines Ausgangssignals des Digital-/Analogwandlers in ein vorbestimmtes Signal, das für das Airbag-Sy stem geeignet ist;
wobei der Mikrocomputer
entscheidet, ob die Beschleunigung des Fahrzeugs, die von dem exter nen Gerät eingegeben wird, eine vorbestimmte Größe übersteigt oder nicht, und dann einen Geschwindigkeitsintegralwert berechnet, indem er das Zeitintegral einer nachfolgend gemessenen Beschleunigung über eine vorbestimmte Zeit ausführt, wenn entschieden worden ist, daß die Beschleunigung die vorbestimmte Größe übersteigt,
eine Länge von einem Kurvenabschnitt der Beschleunigung, die über eine vorbestimmte Zeit gemessen worden ist, im Zeitverlauf berechnet, dann eine Zuwachsrate des Geschwindigkeitsintegralwerts auf eine be rechnete Länge des Kurvenabschnitts über eine vorbestimmte Zeit be rechnet, und dann entscheidet, ob die Zuwachsrate des Geschwindig keitsintegralwerts zur Länge des Kurvenabschnitts über die vorbe stimmte Zeit kleiner als ein vorbestimmter Wert ist oder nicht,
den berechneten Geschwindigkeitsintegralwert ändert, um seinen Ab solutbetrag zu verringern, wenn entschieden worden ist, daß die Zu wachsrate des Geschwindigkeitsintegralwerts zur Länge des Kur venabschnitts über die vorbestimmte Zeit kleiner als der vorbestimmte Wert ist,
einen Schwellenwert berechnet, der als Bezug zur Entscheidung dient, ob das Passagierschutzsystem ausgelöst wird oder nicht, aufgrund der Beschleunigung des Fahrzeuges, die von dem externen Gerät eingege ben wird, nachdem der Geschwindigkeitsintegralwert geändert wird oder nachdem entschieden worden ist, daß die Zuwachsrate des Ge schwindigkeitsintegralwerts auf die Länge des Kurvenabschnitts über die vorbestimmte Zeit nicht kleiner ist als der vorbestimmte Wert, dann entscheidet, ob der geänderte Geschwindigkeitsintegralwert den be rechneten Schwellenwert übersteigt oder nicht, und dann ein Auslöse signal des Passagierschutzsystems erzeugt, wenn entschieden worden ist, daß der Geschwindigkeitsintegralwert den Schwellenwert über steigt.
einen Mikrocomputer zum Ausführen von vorbestimmten Abläufen, indem ein vorbestimmtes Programm von einem externen Gerät gelesen wird und das vorbestimmte Programm ausgeführt wird;
eine Speichereinrichtung zum Speichern des vorbestimmten Programms, das vom Mikrocomputer ausgeführt wird, um vom Mikrocomputer ausgelesen zu werden;
ein Digital-/Analogwandler zum Umwandeln eines digitalen Auslösesignals, das vom Mikrocomputer an ein Airbag-System geschickt werden soll, in ein Analog-Signal; und
eine Schnittstellenschaltung zum Umwandeln eines Ausgangssignals des Digital-/Analogwandlers in ein vorbestimmtes Signal, das für das Airbag-Sy stem geeignet ist;
wobei der Mikrocomputer
entscheidet, ob die Beschleunigung des Fahrzeugs, die von dem exter nen Gerät eingegeben wird, eine vorbestimmte Größe übersteigt oder nicht, und dann einen Geschwindigkeitsintegralwert berechnet, indem er das Zeitintegral einer nachfolgend gemessenen Beschleunigung über eine vorbestimmte Zeit ausführt, wenn entschieden worden ist, daß die Beschleunigung die vorbestimmte Größe übersteigt,
eine Länge von einem Kurvenabschnitt der Beschleunigung, die über eine vorbestimmte Zeit gemessen worden ist, im Zeitverlauf berechnet, dann eine Zuwachsrate des Geschwindigkeitsintegralwerts auf eine be rechnete Länge des Kurvenabschnitts über eine vorbestimmte Zeit be rechnet, und dann entscheidet, ob die Zuwachsrate des Geschwindig keitsintegralwerts zur Länge des Kurvenabschnitts über die vorbe stimmte Zeit kleiner als ein vorbestimmter Wert ist oder nicht,
den berechneten Geschwindigkeitsintegralwert ändert, um seinen Ab solutbetrag zu verringern, wenn entschieden worden ist, daß die Zu wachsrate des Geschwindigkeitsintegralwerts zur Länge des Kur venabschnitts über die vorbestimmte Zeit kleiner als der vorbestimmte Wert ist,
einen Schwellenwert berechnet, der als Bezug zur Entscheidung dient, ob das Passagierschutzsystem ausgelöst wird oder nicht, aufgrund der Beschleunigung des Fahrzeuges, die von dem externen Gerät eingege ben wird, nachdem der Geschwindigkeitsintegralwert geändert wird oder nachdem entschieden worden ist, daß die Zuwachsrate des Ge schwindigkeitsintegralwerts auf die Länge des Kurvenabschnitts über die vorbestimmte Zeit nicht kleiner ist als der vorbestimmte Wert, dann entscheidet, ob der geänderte Geschwindigkeitsintegralwert den be rechneten Schwellenwert übersteigt oder nicht, und dann ein Auslöse signal des Passagierschutzsystems erzeugt, wenn entschieden worden ist, daß der Geschwindigkeitsintegralwert den Schwellenwert über steigt.
Nachfolgend wird die vorliegende Erfindung anhand der Zeichnung bevorzugter
Ausführungsbeispiele näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 eine Darstellung, die ein Beispiel einer Zusammenstellung eines Aus
lösesteuerungssystems für ein Passagierschutzsystem gemäß einer
Ausführungsform der vorliegenden Erfindung zeigt;
Fig. 2 ein Flußdiagramm, das die Abläufe der Auslösesteuerung veran
schaulicht, die vom Auslösesteuerungssystem für das in Fig. 1 ge
zeigte Passagierschutzsystem ausgeführt werden;
Fig. 3A und 3B Diagramme von Kennlinien, die Beispiele der Änderung von der
Stoßbeschleunigung und des Geschwindigkeitsintegralwerts zeigen,
wenn Resonanz einer Befestigungsklammer verursacht wird, wobei
Fig. 3A ein Diagramm einer Kennlinie ist, das die Kennlinie einer Än
derung der Stoßbeschleunigung zeigt, und Fig. 3B ein Diagramm ei
ner Kennlinie ist, das die Kennlinie der Änderung des Geschwindig
keitsintegralwerts zeigt;
Fig. 4A und 4B Diagramme von Kennlinien, die Beispiele von Änderungen der Stoß
beschleunigung und des Geschwindigkeitsintegralwerts zeigen bei
einem Zusammenprall bei mittlerer Geschwindigkeit, wobei Fig. 4A
ein Diagramm einer Kennlinie ist, das die Kennlinie der Änderungen
der Stoßbeschleunigung zeigt, und Fig. 4B ein Diagramm einer
Kennlinie ist, das die Kennlinie der Änderungen des Geschwindig
keitsintegralwerts zeigt;
Fig. 5 ein Flußdiagramm, das die Abläufe der Auslösesteuerung bei einem
weiteren Steuerungsbeispiel veranschaulicht; und
Fig. 6 eine Darstellung, die ein Beispiel einer Zusammenstellung zeigt, wenn
eine Floppy-Disk zum Lesen eines Programms verwendet wird.
Eine Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird unter Bezugnahme auf die
beiliegende Zeichnung nachfolgend ausführlich beschrieben.
In dieser Offenbarung sollten Bauteile, Anordnung usw., die nachfolgend erklärt
werden, nicht als Einschränkung der vorliegenden Erfindung aufgefaßt werden, und
sie können innerhalb des Bereiches des Grundgedankens der vorliegenden Erfin
dung verschiedentlich verändert werden.
Zuerst wird eine Grundanordnung eines Auslösesteuerungssystems für ein Passagier
schutzsystem (nachfolgend als "vorliegendes System" bezeichnet) gemäß einer Aus
führungsform der vorliegenden Erfindung unter Bezugnahme auf Fig. 1 nachfolgend
erklärt werden.
Eine sogenannte Hardware des vorliegenden Systems S umfaßt eine erste Schnittstel
lenschaltung (in Fig. 1 als "I/F(1)" bezeichnet) 1, einen Analog-/Digitalwandler (in
Fig. 1 als "A/D" bezeichnet) 2 zum Umwandeln eines Analog-Signals in ein Digital-
Signal, ein ROM (read only memory, Nur-Lesespeicher) 3, eine CPU (central proces
sing unit, Zentrale Verarbeitungseinheit) 4, ein RAM (random access memory, Lese-
und Schreibespeicher) 5, einen Digital-/Analogwandler (in Fig. 1 als "D/A" bezeich
net) 6 zum Umwandeln eines Digital-Signals in ein Analog-Signal, und eine zweite
Schnittstellenschaltung (in Fig. 1 als "I/F(2)" bezeichnet) 7. Wie später beschrieben
wird, ist das vorliegende System S so aufgebaut, daß das Auslösen eines Airbag-Sy
stems 9, das als Passagierschutzsystem dient, gesteuert wird, aufgrund der sogenann
ten Stoßbeschleunigung, die von einem Beschleunigungssensor 8 zum Zeitpunkt des
Fahrzeugzusammenpralls gemessen wird.
Die erste Schnittstellenschaltung 1 wandelt den Signalpegel um, der vom Beschleuni
gungssensor 8 eingegeben wird. Das Ausgangssignal der ersten Schnittstellenschal
tung 1 wird dann in ein Digital-Signal vom Analog-/Digitalwandler 2 umgewandelt
und dann der CPU 4 eingegeben.
Das ROM 3 ist die wohlbekannte Nur-Lese-Datenspeichereinrichtung, welches als
sogenannter IC hergestellt wird. Das Programm, Konstante usw. zur Ausführung ei
nes später beschriebenen Auslösesteuerungsvorgangs werden vorher im ROM 3 ge
speichert.
Die CPU 4 arbeitet als sogenannter Mikrocomputer, der wohlbekannt ist, welche als
ein sogenannter IC hergestellt wird. Die CPU 4 führt die Ablaufsteuerung des vorlie
genden Systems S aus, wie später beschrieben wird. In diesem Fall kann als integrier
ter Schaltkreis, der Rechenprozesse mit hoher Geschwindigkeit ermöglicht, der wohl
bekannte DSP (digital signal processor) anstelle der CPU 4 verwendet werden.
Das RAM 5 ist die wohlbekannte Speichereinrichtung, das als sogenannter IC herge
stellt wird, damit die Rechenergebnisse usw. von der CPU 4 gelesen und geschrieben
bzw. gespeichert werden.
Die zweite Schnittstellenschaltung 7 sieht eine sogenannte Schnittstelle zwischen
dem vorliegenden System S und dem Airbag-System 9 vor. Insbesondere wird ein
digitales Auslösesignal, das von der CPU 4 ausgegeben wird, von dem Digital-
/Analogwandler 6 umgewandelt und dann in diese zweite Schnittstellenschaltung 7
eingegeben. Zu diesem Zeitpunkt wandelt die zweite Schnittstellenschaltung 7 den
Signalpegel des Analog-Signals in einen Pegel um, der auf das Airbag-System 9 usw.
zugeschnitten ist, und gibt dann das Analog-Signal an das Airbag-System 9 aus.
Als typische Beschleunigungssensoren gibt es den Halbleitersensor, den piezoelektri
schen Sensor usw. Es gibt keine Notwendigkeit dafür, daß der Beschleunigungssen
sor 8 des vorliegenden Systems S auf eine bestimmte Bauart eingeschränkt werden
sollte. Es können alle Arten von Beschleunigungssensoren als Beschleunigungssen
sor 8 des vorliegenden Systems S verwendet werden.
Das Airbag-System 9 umfaßt eine Aufblaseinrichtung (Gasgenerator) (nicht gezeigt)
und mindestens einen Airbag-Hauptkörper (nicht gezeigt). Wie allgemein wohlbe
kannt ist, erzeugt die Aufblaseinrichtung, wenn das Auslösesignal in das Airbag-Sy
stem 9 von dem vorliegenden System S eingegeben wird, das Gas, um den Airbag-
Hauptkörper aufzupumpen.
Als nächstes werden Abläufe einer speziellen Auslösesteuerung, die von der CPU 4
ausgeführt werden, unter Bezugnahme auf Fig. 2 nachfolgend beschrieben.
Zu Beginn wird, wenn der Betrieb der CPU 4 gestartet wird, eine Initialisierung der
verschiedenen Variablen, Schalter, Flags usw. durchgeführt (siehe Schritt 100 in Fig.
2). Zum Beispiel werden, auch wenn es später ausführlich beschrieben wird, ein
Flag Q, ein Geschwindigkeitsintegralwert ΔV, die Länge l eines Kurvenabschnitts
usw. jeweils auf Null initialisiert.
Dann wird eine Stoßbeschleunigung Gt, die von einem Beschleunigungssensor 8 zu
einem Zeitpunkt t gemessen wird, eingegeben bzw. eingelesen (siehe Schritt 102 in
Fig. 2). Dann wird entschieden, ob der Absolutbetrag der Stoßbeschleunigung Gt
einen Absolutbetrag einer vorbestimmten Stoßbeschleunigung G0 übersteigt oder
nicht (siehe Schritt 104 in Fig. 2).
In diesem Fall wird die vorbestimmte Stoßbeschleunigung G0 auf einen Wert der
Stoßbeschleunigung gesetzt, der nicht im normalen Fahrzustand des Fahrzeugs er
zeugt wird. Zum Beispiel wird die vorbestimmte Stoßbeschleunigung G0 durch Hin
zufügen verschiedener empirischer Bedingungen zu experimentellen Daten ausge
wählt. Es ist möglich, daß diese Stoßbeschleunigung sowohl auf der Seite mit positi
ver Polarität als auch auf der Seite mit negativer Polarität erzeugt wird. Zum Beispiel
wird ein Beispiel der Kennlinie der Änderungen in der Stoßbeschleunigung bei einem
Zusammenprall bei mittlerer Geschwindigkeit in Fig. 4A gezeigt. Im Falle eines sol
chen Fahrzeugzusammenpralls wird, da die Stoßbeschleunigung im Verzögerungszu
stand erzeugt wird, der Absolutbetrag der Stoßbeschleunigung hauptsächlich auf der
Seite mit negativer Polarität erhöht, dennoch weist die Stoßbeschleunigung einen
leichten Ausschlag bzw. eine gewisse Höhe als sogenannten Overshoot auf der Seite
mit positiver Polarität auf.
Demgegenüber wird ein Beispiel der Kennlinie der Änderungen in der Stoßbe
schleunigung, die aufgrund sogenannter Unterflurinterferenzen erzeugt und dann
gemessen werden, wenn Resonanz einer Befestigungsklammer (nicht gezeigt) des
vorliegenden Systems S hervorgerufen wird, in Fig. 3A gezeigt. Mit anderen Worten
kann gemäß dieses Beispiels erkannt werden, daß, wenn Unterflurinterferenzen her
vorgerufen werden oder wenn die Resonanz der Befestigungsklammer aufgrund der
Unterflurinterferenzen hervorgerufen wird, die gemessene Stoßbeschleunigung im
wesentlichen dieselbe Größe sowohl auf der Seite mit positiver Polarität als auch auf
der Seite mit negativer Polarität speziell zum Zeitpunkt des Beginns der Resonanzen
aufweist.
Daher kann bei dem Schritt des Feststellens der Größe der Stoßbeschleunigung im
Schritt 104, wenn die vorbestimmte Stoßbeschleunigung G0 auf einen negativen Wert
gesetzt wird, bei der Entscheidung, ungeachtet des tatsächlichen Zusammenpralls, der
Unterflurinterferenzen und der Resonanzen der Befestigungsklammer aufgrund der
Unterflurinterferenzen, derselbe Wert angewendet werden. Es ergibt sich, daß es zu
bevorzugen ist, den negativen Wert bei der Entscheidung im Schritt 104 zu verwen
den.
Wenn dann in der Entscheidung in Schritt 104 entschieden wird, daß der Absolutbe
trag der Stoßbeschleunigung Gt, die zu einem Zeitpunkt t gemessen wurde, den Ab
solutbetrag der vorbestimmten Stoßbeschleunigung G0 übersteigt, in anderen Worten,
wenn entschieden wird, daß die Stoßbeschleunigung Gt einen negativeren Wert als
die vorbestimmte Stoßbeschleunigung G0 aufweist (d. h. der Zustand, bei dem die
Verzögerung größer ist) (wenn JA in Schritt 104), fährt der Ablauf bei Schritt 110 fort,
was später beschrieben wird. Wenn dagegen entschieden wird, daß der Absolutbe
trag der Stoßbeschleunigung Gt den Absolutbetrag der vorbestimmten Stoßbe
schleunigung G0 nicht übersteigt (wenn NEIN in Schritt 104), rückt der Ablauf zu
Schritt 106 vor, wo entschieden wird, ob das Flag Q gleich "1" ist oder nicht (siehe
Schritt 106 in Fig. 2).
Das Flag Q wird verwendet, um zu entscheiden, ob das später beschriebene Integrier
verfahren (siehe Schritt 110 in Fig. 2) ausgelöst worden ist oder nicht. Wenn in
Schritt 106 entschieden wird, daß das Flag Q ≠ 1 (wenn NEIN in Schritt 106) ist, dann
hat der Absolutbetrag der Stoßbeschleunigung Gt den Absolutbetrag der vorbe
stimmten Stoßbeschleunigung G0 noch nie überstiegen, und das später beschriebene
Integrierverfahren (siehe Schritt 110 in Fig. 2) ist noch nicht gestartet worden. Diese
Situation bedeutet, daß keine Notwendigkeit besteht, darauffolgende Abläufe auszu
führen, und somit kehrt der Ablauf zum vorigen Schritt 100 zurück. Dann werden die
Abläufe nochmals vom Beginn an wiederholt.
Wenn hingegen entschieden wird, daß das Flag Q = 1 ist (wenn JA in Schritt 106),
also unter der Bedingung, daß das Integrierverfahren bereits gestartet wurde, hat der
Absolutbetrag der Stoßbeschleunigung Gt bereits mindestens einmal den Absolutbe
trag der vorbestimmten Stoßbeschleunigung G0 überstiegen, und nun ist dieser Abso
lutbetrag der Stoßbeschleunigung Gt wieder kleiner gewesen als der Absolutbetrag
der vorbestimmten Stoßbeschleunigung G0. Es wird daher, um zu entscheiden, ob der
Ablauf noch fortgesetzt werden muß oder nicht, entschieden, ob der Geschwindig
keitsintegralwert ΔV, der ein Zeitintegralwert der Stoßbeschleunigung ist, der zu die
sem Zeitpunkt bereits berechnet ist, einen vorbestimmten Wert "-V3" übersteigt
(siehe Schritt 108 in Fig. 2).
In diesem Fall wird der vorbestimmte Wert "-V3" auf so einen Betrag gesetzt, daß er
es ermöglicht, zu entscheiden, ob das Fahrzeug nicht in dem Zustand ist, um sein Air
bag-System 9 auszulösen, sondern daß das Fahrzeug problemlos fahren kann. So ein
vorbestimmter Wert "-V3" wird experimentell bestimmt oder wird durch Hinzufügen
von verschiedenen Bedingungen zu experimentellen Daten und sonstigem gesetzt.
Zum Beispiel wird die Kennlinie der Veränderungen in der Stoßbeschleunigung,
wenn die Resonanz der Befestigungsklammer hervorgerufen wird, in Fig. 3A gezeigt,
und die Kennlinie der Veränderungen des Geschwindigkeitsintegralwerts ΔV, wel
cher der Zeitintegralwert der in Fig. 3A gezeigten Stoßbeschleunigung ist, wird in
Fig. 3B gezeigt. In Fig. 3B bezeichnet, wie später beschrieben wird, ΔVTH(NORMAL)
einen Bezugswert, der verwendet wird, um zu entscheiden, ob ein Fahrzeugzusam
menprall bei dieser Auslösesteuerung verursacht wird, und der vorbestimmte Wert "-V3"
wird im Betrag kleiner als der Bezugswert (das ist der Betrag, der näher dem po
sitiven Wert ist) gesetzt.
Wenn entschieden wird, daß der Geschwindigkeitsintegralwert ΔV größer als der
vorbestimmte Wert "-V3" ist (wenn JA in Schritt 108), liegt weder ein Zusammenprall
noch eine Resonanz der Befestigungsklammer vor, und somit gibt es keinen Grund,
daß eine Reihe von nachfolgenden Abläufen ausgeführt werden.
Daher kehrt der Ablauf zum vorigen Schritt 100 zurück, und dann werden die Ab
läufe wieder von Anfang an wiederholt.
Wenn andererseits entschieden wird, daß der Geschwindigkeitsintegralwert ΔV nicht
größer als der vorbestimmte Wert "-V3" ist (wenn NEIN in Schritt 108), in anderen
Worten, wenn entschieden wird, daß der Geschwindigkeitsintegralwert ΔV ein Wert
ist, der negativer als der vorbestimmte Wert "-V3" ist, gibt es eine Wahrscheinlichkeit
dafür, daß ein Zusammenprall oder eine Resonanz der Befestigungsklammer vorlie
gen. In der Folge wird das Integrierverfahren ausgeführt (siehe Schritt 110 in Fig. 2).
Insbesondere wird das Flag Q auf "1" gesetzt, und der Geschwindigkeitsintegralwert
ΔV wird auch durch Integrieren der Stoßbeschleunigung Gt, die bei einem vorbe
stimmten Zeitintervall eingegeben wird, über die Zeit berechnet (siehe Schritt 110 in
Fig. 2).
Dann wird eine infinitesimale Länge Δl des Kurvenabschnitts der Stoßbeschleuni
gung Gt pro Zeiteinheit berechnet (siehe Schritt 112 in Fig. 2). Mit anderen Worten
kann die infinitesimale Länge Δl des Kurvenabschnitts als Δl = (1 + (Gt - G(t-1))2)-1/2
berechnet werden. Wobei Gt die Stoßbeschleunigung zur Zeit t ist, und G(t-1) die
Stoßbeschleunigung zu einem Zeitpunkt ist, der um eine Zeiteinheit vor der Zeit t ist
(in der Praxis eine Zeit, die zum Beispiel einem Takt der CPU 4 entspricht). Unter der
Annahme, daß ein Zeitintervall zwischen Gt und G(t-1) als hinreichend klein angese
hen wird und somit an "1" angenähert werden kann und daß das rechtwinkelige
Dreieck, das aus dem Unterschied zwischen Gt und G(t-1) und dem Zeitintervall "1",
aus dem zwei rechtwinkelige Seiten gebildet werden können, besteht, berechnet
diese Gleichung die Hypotenuse bzw. schiefe Seite dieses rechtwinkeligen Dreiecks.
Wenn dann die infinitesimale Länge Δl des Kurvenabschnitts, die wie oben beschrie
ben errechnet wird, über die Zeit innerhalb eines vorbestimmten Intervalls T1 inte
griert wird (siehe Fig. 3B), z. B. innerhalb ungefähr 10 msec, kann die Länge l des
Kurvenabschnitts der Stoßbeschleunigung innerhalb des vorbestimmten Intervalls
berechnet werden (siehe Schritt 114 in Fig. 2).
Als nächstes wird entschieden, ob die Änderungsrate der Stoßbeschleunigung inner
halb des vorbestimmten Intervalls der Länge l des Kurvensegmentabschnitts in dem
vorbestimmten Intervall, das wie oben angegeben berechnet wird, kleiner ist als ein
vorbestimmter Wert R oder nicht (siehe Schritt 116 in Fig. 2). Wenn in anderen Wor
ten, das vorbestimmte Intervall, das verwendet wird, um die Länge l des Kurvenab
schnitts zu berechnen, wie oben beschrieben, mit 10 msec ausgewählt wird, wird ent
schieden, ob der Wert, der durch Dividieren des Steigerungsbetrags ΔVt - ΔV(t-10) des
Geschwindigkeitsintegralwerts innerhalb des Intervalls von 10 msec durch die zuvor
berechnete Länge l des Kurvenabschnitts erhalten wird, kleiner ist als der vorbe
stimmte Wert R ist oder nicht.
Diese Entscheidung wird, gestützt auf die im folgenden angegebenen Gründe, gefällt.
Zuerst weisen sowohl die Stoßbeschleunigung, die verursacht wird, wenn der Fahr
zeugzusammenprall hervorgerufen wird, als auch die Stoßbeschleunigung, die von
der Resonanz der Befestigungsklammer aufgrund von Unterflurinterferenzen usw.
hervorgerufen wird, manchmal beinahe dieselbe Größe auf. Daher ist es vom Stand
der Technik her wohlbekannt, daß beide Bedingungen nur aufgrund der Größe der
Stoßbeschleunigung nicht unterschieden werden können.
Jedoch weist zum Beispiel, wie im Beispiel in Fig. 3A gezeigt, die Änderung der Stoß
beschleunigung, die gemessen wird, wenn die Resonanz der Befestigungsklammer
hervorgerufen wird, ein Merkmal auf, daß sie positive und negative Schwingungen in
einer kurzen Periode, besonders im Anfangsstadium, ausführt, im Gegensatz zur Än
derung der Stoßbeschleunigung, die gemessen wird, wenn ein Zusammenprall erzeugt
wird (siehe das Beispiel der Kennlinie der Veränderungen der Stoßbeschleunigung
bei einem Zusammenprall bei mittlerer Geschwindigkeit, wie in Fig. 4A gezeigt). Hingegen
kann die Stoßbeschleunigung, die von der Resonanz hervorgerufen wird wie
oben, auch in einer kurzen Periode sowohl in die Richtung der positiven als auch der
negativen Polarität schwingen, aber der Zeitintegralwert einer solchen Stoßbe
schleunigung ändert sich nie außerordentlich im Vergleich zu dem Zeitintegral der
Stoßbeschleunigung, die im Fall eines Zusammenpralls hervorgerufen wird (siehe Fig.
3B und Fig. 4B).
Es ergibt sich, daß eine Zuwachsrate des Geschwindigkeitsintegralwerts bezüglich
zur Länge des Kurvenabschnitts innerhalb des vorbestimmten Bereichs der Stoßbe
schleunigung sich je nach dem Fall des Zusammenpralls oder dem Resonanzfall un
terscheidet. Die vorliegende Erfindung wurde hinsichtlich dieses Blickwinkels ge
macht und kann den Fahrzeugzusammenprall von der Resonanz der Befestigungs
klammer durch Vergleich ihrer Zuwachsraten des Geschwindigkeitsintegralwerts be
züglich der Länge des Kurvenabschnitts der Stoßbeschleunigung innerhalb dieses
vorbestimmten Bereichs streng unterscheiden, wodurch das Auslösen des Passagier
schutzsystems im Falle von Resonanz verhindert werden kann.
Hier wird, zurückkehrend auf die vorige Erklärung von Fig. 2, in der Entscheidung
bei Schritt 116, wenn entschieden wird, daß der Betrag des Zuwachsrate ΔVt - ΔV(t-10)
des Geschwindigkeitsintegralwerts ΔV pro Länge l des Kurvenabschnitts kleiner ist
als der vorbestimmte Wert R (wenn JA in Schritt 116), damit entschieden, daß keine
Resonanz der Befestigungsklammer vorliegt, und dann ein Schwellenwert ΔVTH ge
ändert, um das Auslösen des Airbag-Systems 9 zu verhindern (siehe Schritt 120 in
Fig. 2). Insbesondere ist der Schwellenwert ΔVTH ein Bezugswert zur Entscheidung,
ob der Geschwindigkeitsintegralwert ΔV die Größe erreicht oder nicht, bei der das
Airbag-System 9 ausgelöst werden muß. Normalerweise kann der Schwellenwert
ΔVTH aufgrund der Größe der Stoßbeschleunigung zum Zeitpunkt der Entscheidung
durch Verwendung einer vorbestimmten Beziehung berechnet werden (V(G) in
Schritt 120 steht für diese vorbestimmte Beziehung), sonst kann der Schwellenwert
ΔVTH aufgrund einer Umrechnungstabelle gesetzt werden, bei der die Beziehungen
zwischen der Stoßbeschleunigung G und dem Schwellenwert ΔVTH festgelegt und
vorab gespeichert sind.
In Schritt 120 wird ein Wert, der durch Abziehen eines vorbestimmten Werts α vom
normalen Schwellenwert erhalten wird, welcher aus Bequemlichkeit als Antwort auf
die Stoßbeschleunigungen G auf diese Weise ausgewählt wird, sprich dieser Schwel
lenwert vorübergehend als ΔVTH(NORMAL) angenommen wird, zu diesem Zeitpunkt als
Schwellenwert ΔVTH(TEMP) gesetzt. Das ist so, weil wenn eine Resonanz der Befesti
gungsklammer vorliegt, kann die Situation, daß der Geschwindigkeitsintegralwert ΔV
den Schwellenwert nie übersteigt, sichergestellt werden, indem der Schwellenwert
wie oben geändert wird, um somit das Auslösen des Airbag-Systems 9 zu verhindern
(siehe Fig. 3B).
Die ausführliche Beschreibung der konkreten Beziehung zwischen der Stoßbe
schleunigung G und dem Schwellenwert ΔVTH wird in dieser Offenbarung nicht be
handelt. Grob gesprochen können die Beziehungen zwischen ihnen in dieser Bezie
hung festgelegt werden, indem zum Beispiel ein Pegel der Stoßbeschleunigung G
zum Auslösen des Airbag-Systems 9 bei einem Frontalzusammenprall mit hoher Ge
schwindigkeit, gestützt auf experimentelle Daten oder Simulationsdaten, die vom
Computer berechnet werden, abgeleitet wird und auch der Geschwindigkeitsinte
gralwert zu diesem Zeitpunkt abgeleitet wird. Außerdem können, indem der Unter
schied in der Erzeugung der Stoßbeschleunigung G je nach Fahrzeugart berücksich
tigt wird, geeignete Beziehungen für jede Fahrzeugart festgelegt werden.
In diesem Beispiel wird als Reaktion auf die Situation, daß der Geschwindigkeitsinte
gralwert ΔV auf einen negativen Wert festgesetzt wird, der Geschwindigkeitsinte
gralwert ΔV, der erhalten wird, wenn Resonanz vorliegt, so festgesetzt, daß er den
Schwellenwert abzüglich des vorbestimmten Werts α nicht übersteigt. Wenn jedoch
der Geschwindigkeitsintegralwert ΔV auf einen positiven Wert festgesetzt wird, kann
der Geschwindigkeitsintegralwert ΔV, der erhalten wird, wenn Resonanz hervorgeru
fen wird, so festgelegt werden, daß er den Schwellenwert nach Hinzufügen des vor
bestimmten Werts α nicht übersteigt.
Wenn dagegen in Schritt 116 entschieden worden ist, daß die Rate der Zuwachs
größe ΔVt - ΔV(t-10) des Geschwindigkeitsintegralwerts ΔV gegen die Länge l des
Kurvenabschnitts nicht kleiner als der vorbestimmte Wert R ist (wenn NEIN in Schritt
116), kann der Schwellenwert ΔVTH, welcher der Größe der Stoßbeschleunigung G
entspricht, aufgrund der vorbestimmten Beziehungen wie oben beschrieben einge
stellt werden, da keine Resonanz der Befestigungsklammer vorliegt (siehe Schritt 118
in Fig. 2).
Dann wird, nachdem der Ablauf in einem der obengenannten Schritte 120 oder
Schritt 118 ausgeführt worden ist, entschieden, ob der Geschwindigkeitsintegralwert
ΔVt zu diesem Zeitpunkt den Schwellenwert ΔVTH übersteigt oder nicht, d. h., ob der
Absolutbetrag des Geschwindigkeitsintegralwerts ΔVt über dem Schwellenwert ΔVTH
liegt, oder nicht (siehe Schritt 122 in Fig. 2).
In Schritt 122 wird, wenn es entschieden worden ist, daß der Geschwindigkeitsinte
gralwert ΔVt den Schwellenwert ΔVTH übersteigt (wenn JA in Schritt 122), d. h. wenn
entschieden worden ist, daß der Geschwindigkeitsintegralwert ΔV den Schwellen
wert ΔVTH übersteigt, welcher auf der negativeren Seite eingestellt ist und somit einen
negativeren Wert unter der Bedingung annimmt, daß der Geschwindigkeitsintegral
wert ΔV in dem negativen Bereich eingestellt wird, wie in Fig. 3B gezeigt, ein Auslö
sesignal von der CPU 4 an das Airbag-System 9 über den Digital-/Analogwandler 6
und die zweite Schnittstellenschaltung 7 ausgegeben, um den Airbag aufzublasen, da
das Auslösen des Airbag-Systems 9 benötigt wird (siehe Schritt 124 in Fig. 2).
Im übrigen kehrt in Schritt 122, wenn entschieden worden ist, daß der Geschwindig
keitsintegralwert ΔVt nicht den Schwellenwert ΔVTH übersteigt (wenn NEIN in Schritt
122), d. h. wenn der Geschwindigkeitsintegralwert ΔVt einen Wert aufweist, der posi
tiver als der Schwellenwert ΔVTH ist, der Ablauf zum obigen Schritt 102 zurück, da
das Airbag-System 9 nicht aufgeblasen werden sollte, und dann werden eine Reihe
von Abläufen wiederholt ausgeführt (siehe Schritt 122 in Fig. 2).
Im obigen Beispiel kann, wenn die Resonanz der Befestigungsklammer hervorgeru
fen wird, der Schwellenwert durch Abziehen des vorbestimmten Wertes α von dem
normalen Schwellenwert geändert werden, der in Antwort auf die Stoßbeschleuni
gungen G festgelegt wird. In diesem Fall besteht keine Notwendigkeit, daß der Wert
α immer als fester Wert festgesetzt wird. Zum Beispiel kann ein Wert, der (ΔVt - ΔV(t-10))/l
entspricht, welcher in Schritt 116 berechnet wird, als Wert α verwendet werden.
Auch wird der Schwellenwert im obigen Beispiel im Schritt 116 geändert, wenn ent
schieden worden ist, daß der Betrag der Zuwachsrate ΔVt - ΔV(t-10) des Geschwindig
keitsintegralwerts gegen die Länge l des Kurvenabschnitts kleiner als der vorbe
stimmte Wert R ist (wenn JA in Schritt 116) (siehe Schritt 120 in Fig. 2). In diesem Fall
kann wie bei einem weiteren, weiter unten beschriebenen Beispiel der Auslösesteue
rung der Geschwindigkeitsintegralwert geändert werden.
Ein weiteres Beispiel der Auslösesteuerung wird im folgenden unter Bezugnahme auf
ein in Fig. 5 gezeigtes Flußdiagramm erklärt werden. Hier werden den Ausführungs
schritten mit denselben Abläufen wie jene in Fig. 2 gezeigten dieselben Bezugsnum
mern zugeordnet. In dem weiteren Beispiel der Auslösesteuerung, die hierin erklärt
wird, unterscheidet sich der Verarbeitungsteil zum Ändern des Geschwindigkeitsinte
gralwerts weitgehend von der in Fig. 2 gezeigten Auslösesteuerung, aber verblei
bende Teile sind grundsätzlich mit jenen der in Fig. 2 gezeigten Auslösesteuerung
ähnlich. Daher werden verschiedene Betrachtungen im weiteren Beispiel der Auslö
sesteuerung hauptsächlich im folgenden erklärt werden. Daher wird ein in Fig. 5 ge
zeigtes Flußdiagramm nur als ein Teil eines Flußdiagramms dargestellt.
Zuerst wird in Schritt 116, wenn entschieden worden ist, daß der Betrag der Zu
wachsrate ΔVt - ΔV(t-10) des Geschwindigkeitsintegralwerts ΔV pro Länge l des Kur
venabschnitts kleiner als der vorbestimmte Wert R ist (wenn JA in Schritt 116), so
dann entschieden, daß die Resonanz der Befestigungsklammer (nicht gezeigt) her
vorgerufen wird, und dann der Geschwindigkeitsintegralwert ΔVt zu diesem Zeit
punkt geändert wird, um das Auslösen des Airbag-Systems 9 zu verhindern (siehe
Schritt 117 in Fig. 5). Insbesondere wird, wenn der Geschwindigkeitsintegralwert ΔVt
auf einen negativen Wert eingestellt ist, ein vorbestimmter Wert β, zum Geschwindig
keitsintegralwert ΔVt hinzugefügt, und dann wird dieser summierte Wert neuerlich als
Geschwindigkeitsintegralwert ΔVt eingestellt, so daß der Geschwindigkeitsintegral
wert ΔV auf einen Wert geändert werden kann, der den Schwellenwert ΔVTH Stark
übersteigt. In anderen Worten, wenn der Geschwindigkeitsintegralwert ΔVt einen
negativen Wert aufweist, wird der Geschwindigkeitsintegralwert ΔV auf einen positi
veren Wert geändert. Wenn der Geschwindigkeitsintegralwert ΔVt auf einen positi
ven Wert eingestellt ist, kann ein vorbestimmter Wert vom Geschwindigkeitsinte
gralwert ΔVt im Gegensatz zum oben gesagten abgezogen werden.
Nachdem Schritt 117 wie erläutert ausgeführt worden ist, setzt der Ablauf bei Schritt
118A fort.
Im Gegensatz dazu setzt der Ablauf, wenn im Schritt 116 entschieden worden ist, daß
der Betrag der Zuwachsrate ΔVt - ΔV(t-10) des Geschwindigkeitsintegralwert ΔV pro
Länge l des Kurvenabschnitts größer als der vorbestimmte Wert R ist (wenn NEIN in
Schritt 116), bei Schritt 118A fort, ohne den obigen Schritt 117 auszuführen.
In Schritt 118A wird der Schwellenwert ΔVTH aufgrund der wie oben beschriebenen
vorbestimmten Beziehung eingestellt. In diesem Fall ähnelt der Schritt 118A dem obi
gen Schritt 118 in Fig. 2 insofern, als der Schwellenwert ΔVTH von der Stoßbeschleu
nigung G aufgrund der vorbestimmten Beziehungen eingestellt wird. Der obige
Schritt 118 in Fig. 2 wird jedoch nur ausgeführt, wenn die Entscheidung in Schritt
116 NEIN lautet, während dieser Schritt 118A ausgeführt wird, wenn die Entschei
dung in Schritt 116 NEIN lautet oder nachdem Schritt 117 ausgeführt worden ist. Aus
diesem Grund wird dieser Schritt als Schritt 118A bezeichnet, um ihn vom obigen
Schritt 118 in Fig. 2 zu unterscheiden.
Nachdem Schritt 118A ausgeführt worden ist, setzt der Ablauf bei Schritt 122 fort.
Dann wird entschieden, ob der Geschwindigkeitsintegralwert ΔVt den Schwellenwert
ΔVTH übersteigt oder nicht, d. h. ob der Absolutbetrag des Geschwindigkeitsintegral
werts ΔVt über den Schwellenwert ΔVTH liegt oder nicht (siehe Schritt 122 in Fig. 2).
Dann wird, wie zuvor unter Bezugnahme auf Fig. 2 erklärt worden ist, gemäß des
Entscheidungsergebnisses das Auslösen des Airbag-Systems 9 ausgeführt, oder der
Ablauf kehrt zu Schritt 102 zurück (siehe Fig. 2), um eine Reihe von Abläufen zu
wiederholen.
Bei diesem Beispiel der Auslösesteuerung ist es nicht notwendig, daß der obige Wert
β, immer als fester Wert eingestellt wird. Zum Beispiel kann ein Wert, der (ΔVt - ΔV(t-10))/l
entspricht, der in Schritt 116 berechnet wird, als Wert β, verwendet werden.
In der obigen Erläuterung kann ein Beschleunigungsentscheidungsmittel, das in An
spruch 4 und Anspruch 6 angegeben wird, implementiert bzw. realisiert werden, indem
Schritt 104 in Fig. 2 von der CPU 4 ausgeführt wird, ein Geschwindigkeitsin
tegralberechnungsmittel, das in Anspruch 4 und Anspruch 6 angegeben wird, kann
implementiert bzw. realisiert werden, indem Schritt 110 in Fig. 2 von der CPU 4 aus
geführt wird, ein Kurvenabschnittslängenberechnungsmittel, das in Anspruch 4 und
Anspruch 6 angegeben wird, kann durch Ausführung der Schritte 112, 114 in Fig. 2
von der CPU 4 implementiert bzw. realisiert werden, und ein Ratenentscheidungsmit
tel, das in Anspruch 4 und Anspruch 6 angegeben wird, kann implementiert bzw. re
alisiert werden, indem die CPU 4 den Schritt 116 in Fig. 2 ausführt.
Es kann auch ein Schwellenwertberechnungsmittel, das in Anspruch 4 angegeben
wird, implementiert bzw. realisiert werden, indem der Schritt 118 in Fig. 2 von der
CPU 4 ausgeführt wird, ein Schwellenwertänderungsmittel, das in Anspruch 4 ange
geben wird, kann implementiert bzw. realisiert werden, indem der Schritt 120 in Fig. 2
von der CPU 4 ausgeführt wird, und ein Auslösesignalentscheidungsmittel, das in
Anspruch 4 angegeben wird, kann implementiert bzw. realisiert werden, indem die
CPU 4 die Schritte 122, 124 in Fig. 2 ausführt.
Zusätzlich kann ein Geschwindigkeitsintegralwertänderungsmittel, das in Anspruch 6
angegeben wird, implementiert bzw. realisiert werden, indem Schritt 117 in Fig. 5 von
der CPU 4 ausgeführt wird, ein Schwellenwertberechnungsmittel, das in Anspruch 6
angegeben wird, kann implementiert bzw. realisiert werden, indem der Schritt 118A in
Fig. 5 von der CPU 4 ausgeführt wird, und ein Auslösesignalentscheidungsmittel, das
in Anspruch 6 angegeben wird, kann implementiert bzw. realisiert werden, indem die
Schritte 122, 124 in Fig. 2 von der CPU 4 ausgeführt werden.
In der obigen Erläuterung wurde die Erläuterung derart gemacht, daß die obige Aus
lösesteuerung unter der Voraussetzung ausgeführt wird, daß das Auslösesteuerungs
programm, das von der CPU 4 ausgeführt wird, zuvor im ROM 3 gespeichert wird. Es
besteht jedoch keine Notwendigkeit, daß dieses Programm immer vorab gespeichert
wird. Das heißt, das Auslösesteuerungsprogramm kann in einem externen Speicher
medium gespeichert werden und dann von dem externen Speichermedium bei Aus
führung der Auslösesteuerung in die CPU 4 eingelesen werden.
In anderen Worten kann zum Beispiel als ein derartiges externes Speichermedium das
sogenannte magnetische Aufzeichnungsmedium, wie etwa eine Floppy-Disk, eine
Festplatte, eine Magnetplatte usw., eine optische Platte und dergleichen erwogen
werden. Es muß selbstverständlich nicht gesagt werden, daß, wenn ein derartiges
Aufzeichnungsmedium verwendet wird, eine geeignete Leseeinrichtung für jedes
Medium (z. B. ein Floppy-Diskettenlaufwerk, ein Festplattenlaufwerk usw.) vorgese
hen sein muß.
Ein Beispiel einer Anordnung, wenn eine Floppy-Disk 10 als Aufzeichnungsmedium
für das Programm verwendet wird, wird in Fig. 6 gezeigt. Dann wird das Lesen des
Programms, das angewendet wird, wenn die Floppy-Disk 10 als Aufzeichnungsme
dium verwendet wird, im nachfolgenden unter Bezugnahme auf Fig. 6 erklärt wer
den.
Ein Floppy-Diskettenlaufwerk 11 ist mit der CPU 4 verbunden. Das Programm wird
im voraus in der Floppy-Disk 10 aufgezeichnet. Somit wird das Programm von der
Floppy-Disk 10 durch Betätigen des Floppy-Disklaufwerks 11 ausgelesen und so
dann in die CPU 4 geladen, um die Ausführung des Programms zu ermöglichen.
Wie oben beschrieben, können gemäß der vorliegenden Erfindung, da die Stoßbe
schleunigung geprüft wird auf Schwingungen, die hervorgerufen werden, wenn eine
Resonanz der Befestigungsklammer zur Befestigung des Auslösesteuerungssystems
auf dem Fahrzeug aufgrund von Unterflurinterferenzen usw. auftritt, ein Fahrzeugzu
sammenprall und die Resonanz der Befestigungsklammer streng voneinander unter
schieden werden.
Insbesondere kann bei der in Anspruch 2 bis Anspruch 7 angegebenen Erfindung,
wenn entschieden wird, daß Resonanz vorliegt, entweder der Schwellenwert selber,
der eine Bezugsgröße zur Entscheidung ist, ob das Passagierschutzsystem ausgelöst
werden soll oder nicht, oder der Geschwindigkeitsintegralwert, der mit dem Schwel
lenwert verglichen wird, verändert werden.
Daher kann zusätzlich zu den obigen Vorteilen fehlerfrei verhindert werden, daß das
Passagierschutzsystem während der Resonanz ausgelöst wird, und somit kann die
Zuverlässigkeit des Passagierschutzsystems stark verbessert werden.
Claims (7)
1. Auslösesteuerungsverfahren für ein Passagierschutzsystem für die Auslöse
steuerung des Passagierschutzsystems, das so aufgebaut ist, daß ein Schutzsy
stem zum Schutz eines Passagiers in einem Fahrzeug als Reaktion auf ein Auslö
sesignal, das von einer externen Einrichtung stammt, ausgelöst werden kann,
wobei das Verfahren folgende Schritte umfaßt:
Messen der Beschleunigung des Fahrzeugs und sodann Ausführen bzw. Bilden des Zeitintegrals einer nachfolgend gemessenen Beschleunigung über eine vor bestimmte Zeit, wenn die Beschleunigung zumindest anfänglich in Überschrei tung eines vorbestimmten Werts gemessen worden ist;
Berechnen einer Länge eines Kurvenabschnitts der Beschleunigung, die über ei ne vorbestimmte Zeit gemessen worden ist, im Zeitablauf;
Berechnen einer Zuwachsrate bzw. des Verhältnisses des Zeitintegrals zu der be rechneten Länge des Kurvenabschnitts über die vorbestimmte Zeit; und
Entscheiden über die Erzeugung bzw. das Vorliegen einer Resonanz einer Befe stigungsklammer einer elektronischen Steuerungseinheit, wenn die berechnete Rate bzw. das Verhältnis unter einem vorbestimmten Wert liegt.
Messen der Beschleunigung des Fahrzeugs und sodann Ausführen bzw. Bilden des Zeitintegrals einer nachfolgend gemessenen Beschleunigung über eine vor bestimmte Zeit, wenn die Beschleunigung zumindest anfänglich in Überschrei tung eines vorbestimmten Werts gemessen worden ist;
Berechnen einer Länge eines Kurvenabschnitts der Beschleunigung, die über ei ne vorbestimmte Zeit gemessen worden ist, im Zeitablauf;
Berechnen einer Zuwachsrate bzw. des Verhältnisses des Zeitintegrals zu der be rechneten Länge des Kurvenabschnitts über die vorbestimmte Zeit; und
Entscheiden über die Erzeugung bzw. das Vorliegen einer Resonanz einer Befe stigungsklammer einer elektronischen Steuerungseinheit, wenn die berechnete Rate bzw. das Verhältnis unter einem vorbestimmten Wert liegt.
2. Auslösesteuerungsverfahren für ein Passagierschutzsystem nach Anspruch 1, da
durch gekennzeichnet, daß ein Schwellenwert, der als Bezug zur Entscheidung
dient, ob das Passagierschutzsystem ausgelöst wird oder nicht, geändert wird, um
das Auslösen des Passagierschutzsystems zu verhindern, wenn entschieden wor
den ist, daß Resonanz hervorgerufen worden ist bzw. vorliegt.
3. Auslösesteuerungsverfahren für ein Passagierschutzsystem nach Anspruch 1, da
durch gekennzeichnet, daß ein Zeitintegralwert der Beschleunigung geändert
wird, um das Auslösen des Passagierschutzsystems zu verhindern, wenn festge
stellt wird, daß Resonanz hervorgerufen worden ist bzw. vorliegt.
4. Auslösesteuerungssystem für ein Passagierschutzsystem (9) zum Steuern des
Auslösens des Passagierschutzsystems (9), das so aufgebaut ist, daß ein Schutz
system zum Schutz eines Passagiers in einem Fahrzeug als Reaktion auf ein
Auslösesignal, das von einer externen Einrichtung (8) stammt, ausgelöst werden
kann, wobei das System (S) folgendes umfaßt:
ein Beschleunigungsentscheidungsmittel zum Entscheiden, ob eine Beschleuni gung des Fahrzeugs, die von der externen Einrichtung (8) eingegeben wird, eine vorbestimmte Größe übersteigt;
ein Geschwindigkeitsintegralwertberechnungsmittel zum Berechnen eines Ge schwindigkeitsintegralwerts durch Ausführen bzw. Bilden des Zeitintegrals einer nachfolgend gemessenen Beschleunigung über eine vorbestimmte Zeit, wenn von dem Beschleunigungsentscheidungsmittel entschieden wird bzw. wurde, daß eine Beschleunigung gemessen worden ist, welche die vorbestimmte Größe übersteigt;
ein Kurvenabschnittslängenberechnungsmittel zum Berechnen der Länge eines Kurvenabschnitts der Beschleunigung, die über die vorbestimmte Zeit gemessen worden ist, im Zeitverlauf;
ein Ratenentscheidungsmittel zum Berechnen der Zuwachsrate bzw. des Ver hältnisses des Zeitintegrals zur berechneten Länge des Kurvenabschnitts über die vorbestimmte Zeit, um zu entscheiden, ob der berechnete Wert bzw. das Ver hältnis kleiner als ein vorbestimmter Wert ist oder nicht;
ein Schwellenwertberechnungsmittel zum Berechnen eines Schwellenwerts, der als Bezug zur Entscheidung dient, ob das Passagierschutzsystem (9) ausgelöst wird oder nicht, aufgrund der Beschleunigung des Fahrzeugs, die von der ex ternen Einrichtung (8) eingegeben wird;
ein Schwellenwertänderungsmittel zum Ändern des Schwellenwerts, der von dem Schwellenwertberechnungsmittel berechnet wird, um das Passagierschutz system (9) nicht auszulösen, wenn vom Ratenentscheidungsmittel entschieden wird bzw. wurde, daß der berechnete Wert bzw. das Verhältnis kleiner als der vorbestimmte Wert ist; und
ein Auslösesignalentscheidungs-/Erzeugungsmittel zum Entscheiden, ob der Ge schwindigkeitsintegralwert, der vom Geschwindigkeitsintegralwertberech nungsmittel berechnet worden ist, den Schwellenwert, der von dem Schwellen wertänderungsmittel geändert worden ist, sofern vom Ratenentscheidungsmittel entschieden wurde, daß die Rate bzw. das Verhältnis kleiner als der vorbe stimmte Wert ist, übersteigt oder nicht, und dann zum Erzeugen eines Auslösesignals des Passagierschutzsystems, wenn entschieden worden ist, daß der Ge schwindigkeitsintegralwert den ggf. geänderten Schwellenwert übersteigt.
ein Beschleunigungsentscheidungsmittel zum Entscheiden, ob eine Beschleuni gung des Fahrzeugs, die von der externen Einrichtung (8) eingegeben wird, eine vorbestimmte Größe übersteigt;
ein Geschwindigkeitsintegralwertberechnungsmittel zum Berechnen eines Ge schwindigkeitsintegralwerts durch Ausführen bzw. Bilden des Zeitintegrals einer nachfolgend gemessenen Beschleunigung über eine vorbestimmte Zeit, wenn von dem Beschleunigungsentscheidungsmittel entschieden wird bzw. wurde, daß eine Beschleunigung gemessen worden ist, welche die vorbestimmte Größe übersteigt;
ein Kurvenabschnittslängenberechnungsmittel zum Berechnen der Länge eines Kurvenabschnitts der Beschleunigung, die über die vorbestimmte Zeit gemessen worden ist, im Zeitverlauf;
ein Ratenentscheidungsmittel zum Berechnen der Zuwachsrate bzw. des Ver hältnisses des Zeitintegrals zur berechneten Länge des Kurvenabschnitts über die vorbestimmte Zeit, um zu entscheiden, ob der berechnete Wert bzw. das Ver hältnis kleiner als ein vorbestimmter Wert ist oder nicht;
ein Schwellenwertberechnungsmittel zum Berechnen eines Schwellenwerts, der als Bezug zur Entscheidung dient, ob das Passagierschutzsystem (9) ausgelöst wird oder nicht, aufgrund der Beschleunigung des Fahrzeugs, die von der ex ternen Einrichtung (8) eingegeben wird;
ein Schwellenwertänderungsmittel zum Ändern des Schwellenwerts, der von dem Schwellenwertberechnungsmittel berechnet wird, um das Passagierschutz system (9) nicht auszulösen, wenn vom Ratenentscheidungsmittel entschieden wird bzw. wurde, daß der berechnete Wert bzw. das Verhältnis kleiner als der vorbestimmte Wert ist; und
ein Auslösesignalentscheidungs-/Erzeugungsmittel zum Entscheiden, ob der Ge schwindigkeitsintegralwert, der vom Geschwindigkeitsintegralwertberech nungsmittel berechnet worden ist, den Schwellenwert, der von dem Schwellen wertänderungsmittel geändert worden ist, sofern vom Ratenentscheidungsmittel entschieden wurde, daß die Rate bzw. das Verhältnis kleiner als der vorbe stimmte Wert ist, übersteigt oder nicht, und dann zum Erzeugen eines Auslösesignals des Passagierschutzsystems, wenn entschieden worden ist, daß der Ge schwindigkeitsintegralwert den ggf. geänderten Schwellenwert übersteigt.
5. Auslösesteuerungssystem nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das
System (S) umfaßt:
einen Mikrocomputer zum Ausführen des Auslösesteuerungssystems, wobei von diesem ein vorbestimmtes Programm von einer externen Einrichtung gelesen wird und das vorbestimme Programm ausgeführt wird;
eine Speichereinrichtung (3) zum Speichern des vorbestimmten Programms, das von dem Mikrocomputer ausgeführt wird, um vom Mikrocomputer ausgelesen zu werden;
einen Digital-/Analogwandler (6) zum Umwandeln eines digitalen Auslösesi gnals, das vom Mikrocomputer an insbesondere ein Airbag-System als Passa gierschutzsystem (9) gesendet werden soll, in ein analoges Signal; und
eine Schnittstellenschaltung (7) zum Umwandeln eines Ausgangssignals des Di gital-/Analogwandlers (6) in ein vorbestimmtes Signal, das für das Passagiersy stem geeignet ist.
einen Mikrocomputer zum Ausführen des Auslösesteuerungssystems, wobei von diesem ein vorbestimmtes Programm von einer externen Einrichtung gelesen wird und das vorbestimme Programm ausgeführt wird;
eine Speichereinrichtung (3) zum Speichern des vorbestimmten Programms, das von dem Mikrocomputer ausgeführt wird, um vom Mikrocomputer ausgelesen zu werden;
einen Digital-/Analogwandler (6) zum Umwandeln eines digitalen Auslösesi gnals, das vom Mikrocomputer an insbesondere ein Airbag-System als Passa gierschutzsystem (9) gesendet werden soll, in ein analoges Signal; und
eine Schnittstellenschaltung (7) zum Umwandeln eines Ausgangssignals des Di gital-/Analogwandlers (6) in ein vorbestimmtes Signal, das für das Passagiersy stem geeignet ist.
6. Auslösesteuerungssystem nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das
System (S) weiter umfaßt:
ein Geschwindigkeitsintegralwertänderungsmittel zum Ändern des Geschwin digkeitsintegralwerts, der vom Geschwindikeitsintegralwertberechnungsmittel berechnet wird, um seinen Absolutbetrag zu verringern, wenn vom Ratenent scheidungsmittel entschieden worden ist, daß die Rate bzw. das Verhältnis klei ner als der vorbestimmte Wert ist; und
ein Schwellenwertberechnungsmittel, das zusätzlich auch noch nach der Ände rung des Geschwindigkeitsintegralwerts vom Geschwindigkeitsintegralwertände rungsmittel einen Schwellwert berechnet.
ein Geschwindigkeitsintegralwertänderungsmittel zum Ändern des Geschwin digkeitsintegralwerts, der vom Geschwindikeitsintegralwertberechnungsmittel berechnet wird, um seinen Absolutbetrag zu verringern, wenn vom Ratenent scheidungsmittel entschieden worden ist, daß die Rate bzw. das Verhältnis klei ner als der vorbestimmte Wert ist; und
ein Schwellenwertberechnungsmittel, das zusätzlich auch noch nach der Ände rung des Geschwindigkeitsintegralwerts vom Geschwindigkeitsintegralwertände rungsmittel einen Schwellwert berechnet.
7. Auslösesteuerungssystem für ein Passagierschutzsystem (9) nach den Ansprü
chen 5 und 6.
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| 8127 | New person/name/address of the applicant |
Owner name: BOSCH ELECTRONICS CORP., TOMIOKA, GUNMA, JP |
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| D2 | Grant after examination | ||
| 8364 | No opposition during term of opposition | ||
| 8339 | Ceased/non-payment of the annual fee |