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DE102009005704A1 - Faltkiste mit textilen Gelenken - Google Patents

Faltkiste mit textilen Gelenken Download PDF

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DE102009005704A1
DE102009005704A1 DE200910005704 DE102009005704A DE102009005704A1 DE 102009005704 A1 DE102009005704 A1 DE 102009005704A1 DE 200910005704 DE200910005704 DE 200910005704 DE 102009005704 A DE102009005704 A DE 102009005704A DE 102009005704 A1 DE102009005704 A1 DE 102009005704A1
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Germany
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folding box
side wall
box according
groove
slot
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DE200910005704
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Hardy Lins
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Individual
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Abstract

Polygonale Faltkiste, bestehend aus einer Grundplatte und einer Deckplatte, die parallel zueinander angeordnet sind und entlang von wenigstens zwei ihrer Kanten an den jeweils aufeinander zu weisenden Seiten ein Absatz verläuft und wenigstens vier Seitenwänden, die viereckig sind und die mit zwei gegenüberliegenden Längskanten in den Absatz der Grundplatte und der Deckplatte eingreifen und die an den anderen beiden Stirnkanten über je ein Gelenk mit je einer benachbarten Seitenwand verbunden sind und die nach dem Abheben der Deckplatte von der Grundplatte flach aufeinander legbar sind, wobei wenigstens ein Gelenk ein Textilstreifen ist, der mit wenigstens einem Ende mit einer Innenseite einer Seitenwand verbunden ist und/oder in einem Schlitz oder einer Nut in einer Seitenwand befestigt ist.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf eine polygonale Faltkiste, bestehend aus einer Grundplatte und einer Deckplatte, die parallel zueinander angeordnet sind und entlang von wenigstens zwei ihrer Kanten an den jeweils aufeinander zu weisenden Seiten ein Absatz verläuft und wenigstens vier Seitenwänden, die viereckig sind und die mit zwei gegenüberliegenden Längskanten in den Absatz der Grundplatte und der Deckplatte eingreifen und die an den anderen beiden Stirnkanten über je ein Gelenk mit je einer benachbarten Seitenwand verbunden sind und die nach dem Abheben der Deckplatte von der Grundplatte flach aufeinander legbar sind
  • Für das Transportieren und Aufbewahren von Gegenständen aller Art sind Kisten ein sehr weit verbreitetes Hilfsmittel, meist in der Form eines Quaders, also mit sechs ebenen Oberflächen. Es sind jedoch auch Kisten mit mehr als vier Ecken und einer ebenen Grundplatte und einer ebenen Deckplatte bekannt.
  • Wenn diese Kisten leer sind, beanspruchen sie sehr viel Raum, sodass es sinnvoll ist, die Kisten zusammenzuklappen. Dafür existiert auf aktuellem Stand der Technik eine große Anzahl von Varianten, von denen viele Platten beschreiben, die über gelenkige Verbindungen zusammengefaltet und schnell wieder aufgestellt werden können.
  • Zum Beispiel stellt die GS-DE 201 14 954 eine Faltkiste aus sechs Platten vor, von denen je eine als Grundplatte und als Deckplatte verwendet werden und die vier anderen als Seitenwände eingesetzt werden. Jeweils zwei benachbarte Seitenwände sind durch wenigstens ein Scharnier verbunden, das aus zwei metallenen Bändern besteht, die über eine Schwenkachse gelenkig verbunden sind. Das wesentliche Merkmal der DE 201 14 954 ist, dass das eine dieser beiden Bänder verkröpft ist, sodass es um die Stirnseite einer Platte herumgreifen kann. Nach dem Abheben der Deckplatte und dem Abheben der Seitenwände von der Grundplatte können die vier gelenkig verbundenen Seitenwände jeweils paarweise aufeinandergelegt werden, ohne dass die gelenkige Verbindung gelöst werden muss. Deshalb können die Seitenwände auch ganz schnell wieder aufgestellt und auf die Grundplatte gesetzt werden.
  • Ein Nachteil dieses Prinzips ist, dass die paarweise aufeinander liegenden Seitenwände gegenüber dem anderen Paar um eine Wandstärke versetzt sind, sodass der entstehende, im Ganzen dreilagige Stapel – von der Stirnseite der Schwenkachsen aus gesehen, zwei sich diagonal gegenüberliegende Leerstellen aufweist, sodass der Stapel noch immer unnötig viel Raum beansprucht.
  • Ein weiterer Nachteil ist, dass die Bänder der Scharniere oft nur durch zwei Schrauben mit der Platte verschraubt oder durch Drahtstifte angenagelt sind. Die dazu benachbarten Stellen in der Platte sind das schwächste Glied in der Kette der aneinander gereihten Bauelemente, sodass sie bei Überschreiten ihrer Grenzlast als erste ausbrechen oder anderweitig ausfallen. Wenn als Abhilfe die Scharniere so weit vergrößert werden, dass eine größere Anzahl von verbindenden Schrauben oder Nägeln über die gesamte Stirnkante der zu verbindenden Platten verteilt ist, werden die Scharniere unverhältnismäßig teuer.
  • Ein weiterer Nachteil ist, dass die Bänder der Scharniere aus Metall bestehen müssen, damit eine Konzentration der übertragenen Kräfte auf die Bohrungen für die Befestigungsschrauben oder -nägel möglich ist. Diese Metallteile müssen bei der Entsorgung von hölzernen Platten einer Kiste davon getrennt werden, da beide Materialien nicht in der gleichen Entsorgungseinheit verwertet werden können.
  • Als aktuellen Stand der Technik beschreibt das GS DE 20 2007 012 846 eine Faltkiste, die ebenfalls quaderförmig ist. Die Platten sind an den Kanten durch Klebestreifen miteinander verbunden, das an der Außenseite der Platten aufgebracht wird. Als Variante ist auch vorgesehen, dass die Klebestreifen aus textilem Gewebe bestehen.
  • Der Nachteil dieser Verbindung ist, dass die aufgeklebten Streifen während des Versandes der Kiste nach außen weisen und daher leicht beschädigt werden können.
  • Ein weiterer Nachteil einer Kiste gemäß der DE 20 2007 012 846 ist, dass sie mehr als sechs verschiedene Platten benötigt, da die Kiste ähnlich wie Faltkartons aus Wellpappe zusätzliche Stabilisierungsflächen aufweist, die im zusammengefalteten Zustand als zweite und dritte Lage hinter einer Außenfläche angeordnet ist. Es wird keine Möglichkeit beschrieben, eine Kiste aus nur insgesamt sechs Flächen herzustellen.
  • Auf diesem Hintergrund hat sich die Erfindung die Aufgabe gestellt, eine Faltkiste zu entwickeln, bei der mindestens vier Außenwände gelenkig miteinander verbunden sind und unter Beibehaltung ihrer Verbindung zu einem flachen Element zusammenfaltbar sind, dass nur die doppelte Materialstärke der einzelnen Außenwände aufweist. Dabei soll in einer Variante das Material der Gelenke aus einem Werkstoff bestehen, der zusammen mit dem Werkstoff der Platten entsorgt werden kann.
  • Als Lösung lehrt die Erfindung, dass wenigstens ein Gelenk ein Textilstreifen ist, der mit wenigstens einem Ende mit einer Innenseite einer Seitenwand verbunden ist und/oder in einem Schlitz oder einer Nut in einer Seitenwand befestigt ist.
  • Das entscheidende Merkmal der Erfindung ist also, Platten mit einem Textilstreifen gelenkig zu verbinden, der nicht an deren späterer Außenfläche angebracht ist, sondern entweder an den Innenfläche oder alternativ in Schlitzen innerhalb der Platte. Daraus ergeben sich zahlreiche, interessante Kombinationen, wobei zwischen zwei Typen von Gelenken zu unterscheiden ist, die am Beispiel einer rechteckigen Faltkiste untersucht werden, deren Prinzip aber auch für fünfeckige, sechseckige und Kisten mit einer noch höheren Anzahl von Ecken anwendbar ist.
  • Bei einer viereckigen Kiste muss jeweils eine von zwei benachbarten Seitenwänden um 90° verschwenkt werden. Bei zwei gegenüberliegenden Ecken wird diese eine Seitenwand nach außen verschwenkt, sodass beide benachbarten Seitenwände eine durchgehende Fläche bilden. Bei den anderen beiden, diagonal gegenüberliegenden Ecken wird eine Seitenwand nach innen verschwenkt, sodass die beiden benachbarten Seitenwände aufeinander liegen.
  • Im entfalteten Zustand der Seitenwände werden sie durch Einsetzen in die Absätze auf der Grundplatte und der Deckplatte in dieser Form gehalten. Als zusätzliche Sicherung kann wenigstens ein Spannband um die gesamte Kiste herum geführt werden, das die Grundplatte und die Deckplatte auf die Längskanten der Seitenwände drückt und sie auf diese Weise in den beiden Formgebenden Absätzen festhält.
  • Diese Absätze entlang der Kanten der Grund- und der Deckplatte können durch das Einfräsen eines Falzes gebildet werden. Dabei ist zu beachten, dass die Materialstärke der verwendeten Platte so groß gewählt wird, dass auch der Bereich des Absatzes noch ausreichend tragfähig ist.
  • In einer alternativen Ausführungsform können dünnere Platten verwendet werden, wenn der Absatz durch das Aufsetzen von wenigstens zwei Leisten parallel zu den Außenkanten der Platte gebildet wird. Dafür sind wiederum zwei verschiedene Untervarianten sinnvoll:
    In der ersten Untervariante reicht die Platte bis zur Außenkante der Faltkiste. Die Leisten werden in einem Abstand zu dieser Außenkante auf einer der beiden großen Flächen der Platte befestigt. Das ist vor allem für die Deckplatte der Faltkiste interessant. Die Leisten sind auf der Innenseite der Deckplatte angeordnet. Dadurch kann die Nutzlast der Kiste noch in den Raum zwischen den Leisten hineinragen und die Außenseite der Kiste ist vorteilhafter Weise durchgehend glatt.
  • In der zweiten Untervariante ragen die aufgesetzten Leisten über die Außenkanten der Platte hinaus. Erst die Außenkanten der Leisten entsprechen dem äußeren Umriss der Faltkiste. Diese Variante ist insbesondere für die Grundplatte vorteilhaft, weil dann die Innenseite der Grundplatte durchgehend glatt ist, so dass das Ladegut beliebig auf der Grundfläche deponiert werden kann.
  • Auch für die Verbindung der Seitenwände untereinander gibt es mehrere Varianten. Für die aufeinander zu legenden Seitenwände ist eine sehr einfach verständliche Variante, dass der Textilstreifen mit beiden Enden jeweils auf eine Innenseite einer Seitenwand aufgeklebt wird. Der Vorteil dieser Gelenkausbildung ist, dass der Textilstreifen gut zugänglich ist und deshalb einfach aufgeklebt und/oder zusätzlich mit Stiften oder Klammern gesichert werden kann.
  • Eine Einschränkung ist, dass sich der Textilstreifen mit seiner Materialstärke zwischen die beiden aufeinander liegenden Platten legt, wodurch ein ganz schmaler Hohlraum entsteht. Dieser Hohlraum kann durch eine Nut zum Einkleben des Textilstreifens reduziert werden. Ein anderes Problem der von innen her sichtbaren Textilstreifen ist, dass sie durch lockeres Ladegut beschädigt werden könnte.
  • Um das zu vermeiden sieht die Erfindung alternativ vor, dass der Textilstreifen mit einem oder mit beiden Enden in einem Schlitz in der Stirnseite der Seitenwände befestigt wird. Eine interessante Untervariante sind zwei mittige Schlitze an beiden gegenüberliegenden Stirnkanten.
  • Da der Textilstreifen möglichst ganzflächig mit den Platten verbunden werden soll, damit die gelenkige Verbindung stabil ist, müssen die Stirnkanten der beiden benachbarten Platten noch bearbeitet werden, damit ein Abwinkeln der Platten möglich ist. Wenn die Platte insgesamt ein Quader ist, dann muss von der Fläche der Stirnkante der vom Schlitz aus nach innen weisende Innenbereich von beiden gegenüberliegenden Stirnkanten um 45° abgeschrägt werden, also mit einer „Fase” versehen werden, damit die beiden Seitenwände in einen Winkel von 90° zueinander faltbar sind.
  • Die übrigen Flächen der Stirnkanten, die nach außen weisenden Außenbereiche, werden gegenüber der ursprünglichen Quaderform nicht verändert und berühren sich dann, wenn die beiden Platten beim Zusammenfalten der Seitenfläche eine durchgehende Ebene bilden.
  • Die vorgenannte Variante eines mittigen Schlitzes an beiden gegenüberliegenden Stirnkanten ist zur Verbindung von nebeneinander zu faltenden Platten perfekt geeignet, aber für aufeinander zu faltende Platten ungeeignet, wenn gefordert wird, dass der Textilstreifen ganzflächig mit den Platten verbunden sein muss, damit die Verbindung im entfalteten Zustand stabil und fugenfrei ist.
  • Als eine geeignete Alternative schlägt die Erfindung vor, dass ein Textilstreifen mit seinem einen Ende auf der Innenseite einer Platte befestigt wird und mit seinem anderen Ende in einer Nut oder in einem Schlitz der benachbarten Platte befestigt wird, welche so angeordnet ist, dass sie im aufgefalteten Zustand der Kiste in Verlängerung der benachbarten Seitenwand verläuft.
  • Eine andere, mögliche Variante ist, dass an den beiden benachbarten Stirnkanten je ein Schlitz „schräg” eingebracht wird, der sich direkt an die Innenseite der Seitenwand anschließt. Für eine maximale Stabilität der aufgefalteten Kiste müssten dann die Stirnkanten gegenüber der Längsachse der Seitenwände um 45° abgeschrägt sein, sodass sie sich im aufgefalteten Zustand vollflächig berühren.
  • Die Einschränkung dieser Variante ist, dass sich zwischen dem Schlitz und der Innenseite der Seitenwand ein spitz zulaufender Bereich der Seitenwand ausbildet, der nur eine sehr geringe Materialstärke aufweist und deshalb gegen Stöße aus dem Inneren der Kiste vergleichsweise empfindlich ist.
  • Die Erfindung bevorzugt deshalb für aufeinander zu faltende Seitenwände eine Verbindung, bei der der Textilstreifen mit einem Ende auf der Innenseite einer Seitenwand befestigt ist und mit seinem anderen Ende in einer Nut befestigt wird, die gegenüber der Stirnkante der benachbarten Wand eingebracht ist und in welche ein dazu komplementär geformter Bereich an der Stirnkante der benachbarten Seitenwand einschwenkt. Dadurch wird eine zusätzliche Verstärkung der Eckverbindung erreicht, indem die beiden benachbarten Seitenwände im aufgefalteten Zustand der Kiste durch eine klassische Nut-Feder-Verbindung gesichert sind, wobei der Textilstreifen verhindert, dass die Nut aus der Feder herausgezogen wird.
  • Eine solche Nut ist mit einem rechteckigen Querschnitt vergleichsweise einfach herzustellen. Dieses Profil der Nut erfordert jedoch an der dorthinein verschwenkenden Feder eine „Abrundung” der der Schwenkachse gegenüberliegenden Stirnkante. Es wird nämlich durch den Textilstreifen vorgegeben, dass die Schwenkachse der beiden Seitenwände gegeneinander die nach innen weisende Kante der Öffnungsfläche der Nut ist. Damit die dahinein verschwenkende Feder sich nicht an der nach außen weisenden Kante der Öffnungsfläche der Nut verklemmt, muss sie dort abgerundet werden, wobei der Mittelpunkt des Rundungsradius die Schwenkachse der Seitenwand ist. Die Feder wird also in diesem Bereich als Zylindersegment geformt, dessen Radius geringfügig kleiner ist, als die Breite der Öffnungsfläche der Nut in der benachbarten Seitenwand.
  • Da der Textilstreifen als Gelenk i. d. R. über die gesamte Stirnkante einer Seitenwand verläuft, also eine relativ große Auflagefläche zur Verfügung hat, ist es sinnvoll ihn mit der Seitenwand zu verkleben. Fall sich der Textilstreifen jedoch nur über einen Teil der Stirnkante erstrecken sollte oder falls besonders hohe Belastungen auftreten, kann er zusätzlich abgesichert werden, z. B. durch Drahtstifte oder U-förmige Halteklammern.
  • Wenn die Seitenwände der Kiste aus Holz oder Holzwerkstoff gefertigt sind, bevorzugt die Erfindung Jute als Material für die gelenkigen Textilstreifen. Der Vorteil von Jute ist nicht nur deren relative Preiswürdigkeit und einfache Verfügbarkeit, sondern vor allem auch die Möglichkeit, gemeinsam mit dem Holz der Seitenwände entsorgt zu werden. Vor der Entsorgung ist also keine Demontage erforderlich. Anstelle von Jute kann auch ein anderer, gemeinsam mit dem Werkstoff der Seitenwände entsorgbarer Werkstoff für die Textilstreifen verwendet werden, wie z. B. Hanf, Bambusfaser, Leinen oder eine andere Naturfaser.
  • Für Anwendungen, bei denen die Entsorgung weniger wichtig ist, können auch Kunststofffasern, wie z. B. Nylon eingesetzt werden. Denkbar sind auch Geflechte aus hoch flexiblem Draht.
  • Das Material der Deckplatte, der Grundplatte und der Seitenplatte ist im allgemeinsten Fall nicht eingeschränkt. Es können also sowohl Metallplatten, also Bleche, wie auch Kunststoffplatten verwendet werden. Sinnvoll sind z. B. auch aufgeschäumte Kunststoffplatten, die sich in den Randzonen zu einem homogenen Bereich ohne Luftblasen verdichten und nach außen hin eine glatte Außenfläche aufweisen. Dieses Material sollte dann im Bereich der Stirnkanten in der Nähe der Verbindung der Textilfasern vergleichsweise hart sein und kann zur Mitte der Platte hin einen größeren Anteil an Luftkammern aufweisen. Es ist z. B. denkbar, die als Gelenke dienenden Textilstreifen in den Kunststoff einzugießen.
  • Die Erfindung bevorzugt jedoch als Material für die Seitenwände, die Grundplatte und die Deckenplatte Holz oder Holzwerkstoffe. Geeignet sind nicht nur Massivholz, sondern insbesondere Sperrholz, Schichtholz oder Tischlerplatten. Sperrholz oder Schichtholz zeichnet sich durch gleichmäßige Belastbarkeit in allen Richtungen aus, ist also insbesondere in den Randbereichen der Platten sehr viel stabiler.
  • Die Tischlerplatten, bestehend aus miteinander verleimten Leisten aus Massivholz, die beidseits mit wenigstens einer dünnen Holzschicht beklebt sind, weisen nach außen hin eine glatte Außenfläche und nach innen hin ein vorteilhaft geringes spezifisches Gewicht auf.
  • Für die vorliegende Erfindung ist eine Tischlerplatte insbesondere dann geeignet, wenn die aneinander geleimten, massiven Holzleisten parallel zu den gelenkig verbundenen Stirnkanten verlaufen. Dann können nämlich mehrere Kisten übereinander gestapelt werden, wobei auch die unterste und daher am stärksten belastete Kiste im Stapel nicht bricht, da die Massivholzabschnitte der Tischlerplatte in ihrer stabilsten Richtung, nämlich in Richtung der Längsfaser beansprucht werden.
  • Eine weiter optimierte Ausführungsform der Tischlerplatte ist, dass in den Randbereichen nahe der Stirnkanten an Stelle der Massivholzleisten Schichtholzplatten eingeklebt werden, die entsprechend der gewählten Eckverbindung gefräst sind. Ihr Vorteil ist, dass sie in alle Richtungen belastbar sind, dass also die Eckverbindung eine relativ hohe Lebensdauer aufweisen wird.
  • Im Folgenden sollen weitere Einzelheiten und Merkmale der Erfindung anhand eines Beispiels näher erläutert werden. Dieses soll die Erfindung jedoch nicht einschränken, sondern nur erläutern. Es zeigt in schematischer Darstellung:
  • 1 Schnitt durch die Seitenwände einer viereckigen Kiste während des Auffaltens
  • 2 Schnitt durch Grundplatte, Seitenwände und Deckplatte einer Faltkiste
  • In 1 sind ebenso wie in 2 der besseren Übersichtlichkeit halber die Seitenwände 3, die Grundplatte 1 und die Deckplatte 2 verkürzt dargestellt, indem die Mittelstücke jeweils zeichnerisch herausgelöst sind, sodass nur die hier besonders interessierenden Randbereiche detailliert dargestellt werden.
  • In 1 ist der Schnitt durch die Seitenwände 3 einer viereckigen Faltkiste während des Auffaltens gezeichnet. Die Schnittebene der 1 ist in der 2 als Ebene B-B eingezeichnet.
  • In 1 ist gut zu erkennen, dass die jeweils gegenüberliegenden gelenkigen Verbindungen der Faltkiste gleich sind. Die beiden Verbindungen links oben und rechts unten ermöglichen den benachbarten Seitenwänden 3, beim Zusammenfalten in eine Ebene überzugehen. Die beiden links unten und rechts oben gezeichneten Verbindungen sind für flach aufeinander legbare Seitenwände 3 gedacht.
  • Alle Verbindungen weisen Textilstreifen 4 als gelenkige Verbindung auf. Bei den beiden erstgenannten Verbindungen sind die Textilstreifen 4 jeweils mit beiden Enden in je einem Schlitz 33 in der Mitte der beiden benachbarten Seitenwände 3 eingeklebt. Damit die beiden Seitenwände um 90° gegeneinander verwinkelt werden können, sind die beiden Innenbereiche 35 – also der nach innen weisende Teil der Stirnkante zwischen dem Schlitz 33 und der Innenseite – um jeweils 45° abgeschrägt, also mit einer „Fase” versehen.
  • Die anderen beiden Gelenke des Faltkastens bestehen ebenfalls aus Textilstreifen 4, die mit ihrem einem Ende auf der Innenseite einer Seitenwand 3 befestigt sind und mit ihrem anderen Ende in einer Nut 34 in der benachbarten Seitenwand 3.
  • In 1 ist sehr gut zu erkennen, dass an der Stirnseite 32 der einen Seitenwand 3 dieser Verbindung ein nasenartig vorstehendes Profil angeformt ist, das als „Feder” wirkt, die in die dazu komplementäre Nut 34 in der benachbarten Seitenwand eingreift. Die jeweils nach außen weisende Kante dieser Feder ist im Profil mit einem Kreisbogensegment abgerundet.
  • In 1 ist sehr gut nachvollziehbar, dass die Feder dadurch ohne anzustoßen an der nach außen weisenden Kante der Öffnungsfläche der Nut 34 vorbeischwenkt. Ebenfalls gut zu erkennen ist, dass sich an den kreisbogenförmigen Teil des Profils noch ein orthogonal auf der Stirnkante 32 stehender Bereich anschließt, der im eingeschwenkten Zustand für eine stabile Anlage der Feder an der nach außen weisenden Fläche der Nut 34 sorgt.
  • In 1 ist in den beiden – im abgebildeten Zustand schräg stehenden – Seitenwänden 3 je eine Schnittebene A-A mit Strich-Punkt-Strich-Linien markiert.
  • In 2 ist ein Schnitt durch die beiden Ebenen A-A der 1 im aufgefalteten, also aktivierten Zustand der Faltkiste gezeichnet. Ganz unten ist die Grundplatte 1 zu erkennen, an deren Kanten ein Absatz 11 umläuft. In diesen Absatz 11 sind alle Seitenwände 3 jeweils mit ihrer unteren Längskante 31 absenkbar, was in 2 gut nachvollziehbar ist.
  • In der in 2 gezeichneten Ausführungsvariante ist der Absatz 11 dadurch gebildet, dass auf eine Platte nach außen überkragende Leisten aufgesetzt sind, deren Überstand der Materialdicke der Seitenwände 3 entspricht. Der Vorteil dieser Anordnung ist, dass die Innenseite der Grundplatte 1 glatt ist.
  • Von der anderen, oberen Seite der Seitenwände 3 ist eine zur Grundplatte 1 im Umriss identische Deckplatte 2 mit ihrem an der Kante umlaufenden Absatz 21 auf die Seitenwände 3 absenkbar, bis der Absatz 21 auf den oberen Längskanten 31 der Seitenwände 3 aufliegt. Durch den Absatz 21 in der Deckplatte 2 und den Absatz 11 in der Grundplatte 1 werden die Seitenwände 3 daran gehindert, sich wieder zusammenzufalten.
  • In der in 2 gezeigten Ausführungsvariante ist der Absatz 21 dadurch gebildet, dass auf die Innenseite der Deckplatte Leisten aufgesetzt sind. Der Vorteil dieser Variante ist, dass das Ladegut der Kiste zwischen die Leisten ragen kann. Der nutzbare Innenraum der Kiste wird also dadurch vergrößert.
  • Im Schnitt A-A in der 2 ist an der linken Seitenwand 3 im Innenbereich ein Textilstreifen 4 im Schnitt zu sehen, der bei diesem Typ der Eckverbindung auf die Innenseite aufgebracht ist. An der Innenseite der gegenüberliegenden, rechts dargestellten Seitenwand 3 ist der darauf aufgebrachte Textilstreifen 4 von seiner Stirnseite her zu sehen.
  • Im Schlitz 33 in der Mitte der rechten Seitenwand 3 ist ein weiterer Textilstreifen 4 ebenfalls im Schnitt dargestellt, der für die in 1 rechts unten dargestellte Verbindung als Gelenk dient.
  • 1
    Grundplatte
    11
    Absatz an der Kante der Grundplatte 1
    2
    Deckplatte
    21
    Absatz an der Kante der Deckplatte 2
    3
    Seitenwand, zwischen Grundplatte 1 und Deckplatte 2
    31
    Längskanten der Seitenwände 3, komplementär zum Absatz 11
    32
    Stirnkanten der Seitenwände 3, miteinander über Textilstreifen 4 verbunden
    33
    Schlitz in Seitenwand 3
    34
    Nut in Seitenwand 3
    35
    Innenbereiche der Stirnkante 32, weist nach innen
    36
    Außenbereiche der Stirnkante 32, weist nach außen
    4
    Textilstreifen, verbinden die Stirnkanten 32
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 20114954 [0004, 0004]
    • - DE 202007012846 [0008, 0010]

Claims (13)

  1. Polygonale Faltkiste, bestehend aus – einer Grundplatte 1 und – einer Deckplatte 2, – die parallel zueinander angeordnet sind und – entlang von wenigstens zwei ihrer Kanten an den jeweils aufeinander zu weisenden Seiten ein Absatz 11, 21 verläuft und – wenigstens vier Seitenwänden 3, – die viereckig sind und – die mit zwei gegenüberliegenden Längskanten 31 in den Absatz 11, 21 der Grundplatte 1 und der Deckplatte 2 eingreifen und – die an den anderen beiden Stirnkanten 32 über je ein Gelenk mit je einer benachbarten Seitenwand 3 verbunden sind und – die nach dem Abheben der Deckplatte 2 von der Grundplatte 1 flach aufeinander legbar sind dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Gelenk ein Textilstreifen 4 ist, der mit wenigstens einem Ende – mit einer Innenseite einer Seitenwand 3 verbunden ist und/oder – in einem Schlitz 33 oder einer Nut 34 in einer Seitenwand 3 befestigt ist.
  2. Faltkiste nach dem vorhergehenden Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Absatz 11, 21 gebildet wird, – indem auf eine Seite der Grundplatte 1 oder der Deckplatte 2 parallel zu den Außenkanten eine Leiste aufgesetzt wird oder – indem in die Außenkanten der Grundplatte 1 oder der Deckplatte 2 ein Falz eingefräst wird.
  3. Faltkiste nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens zwei Textilstreifen 4, die an gegenüber liegenden Ecken der Faltkiste angeordnet sind, mit beiden Enden in je einem Schlitz 33 an den beiden benachbarten Stirnkanten 32 zweier benachbarter Seitenwände 3 befestigt sind.
  4. Faltkiste nach Anspruch 3 dadurch gekennzeichnet, dass – sich die vom Schlitz 33 aus nach innen weisenden Innenbereiche 35 der Stirnkanten 32 im entfalteten Zustand der Faltkiste berühren und/oder – die vom Schlitz 33 aus nach außen weisenden Außenbereiche 36 der Stirnkanten 32 sich im zusammengefalteten Zustand der Faltkiste berühren.
  5. Faltkiste nach einem der vorhergehenden Ansprüche 1–4, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Schlitz 33 etwa mittig an der Stirnkante 32 einer Seitenwand 3 angeordnet ist.
  6. Faltkiste nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche 1–4, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Schlitz 33 an der Innenseite einer Seitenwand 3 unmittelbar neben der Kante der Innenwand der benachbarten Seitenwand 3 angeordnet ist.
  7. Faltkiste nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Schlitz 33 in einem spitzen Winkel zur Innenseite der Seitenwand 3 verläuft.
  8. Faltkiste nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an der Innenwand einer Seitenwand 3 nahe und parallel zur Stirnkante 32 eine Nut 34 eingebracht ist, in welche ein dazu komplementär geformter Bereich an der Stirnkante 32 der benachbarten Seitenwand 3 einschwenkt.
  9. Faltkiste nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass – die Nut 34 ein rechteckiges Profil aufweist und – an der nach innen weisenden Kante der Öffnungsfläche dieser Nut 34 die Schwenkachse der benachbarten Seitenwand angeordnet ist und – der in diese Nut 34 hinein schwenkende Bereich an der benachbarten Stirnkante 32 ein zur Nut 34 komplementäres Profil aufweist, – das an seiner nach außen weisenden Kante mit einem Zylindersegment abgerundet ist und – dessen Mittelpunkt die Schwenkachse der Seitenwand 3 ist und – dessen Radius geringfügig kleiner als die Breite der Öffnungsfläche der Nut 34 ist.
  10. Faltkiste nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Textilstreifen 4 durch – Klebstoff und/oder – Drahtstifte und/oder – U-förmige Halteklammern an oder in einem Schlitz 33 oder einer Nut 34 befestigt sind
  11. Faltkiste nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Material der Textilstreifen – Jute und/oder – ein anderer, gemeinsam mit dem Werkstoff der Seitenwände 3 entsorgbarer Werkstoff und/oder – Hanf und/oder – Bambusfaser und/oder – Leinen und/oder – eine andere Naturfaser ist.
  12. Faltkiste nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Grundplatte und/oder die Deckplatte und/oder wenigstens eine Seitenwand aus – Sperrholz und/oder – Schichtholz und/oder – Tischlerplatte und/oder – Massivholz und/oder – einem Holzverbundwerkstoff und/oder – Kunststoff und/oder – einem Kunststoffverbundwerkstoff besteht.
  13. Faltkiste nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Tischlerplatten der Seitenwände 3 im Inneren aus aneinander geleimten massiven Holzleisten bestehen, die parallel zu den Stirnkanten 32 ausgerichtet sind und nahe den Stirnkanten 32 jeweils eine Schichtholzleiste eingeklebt ist.
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