-
Die
Erfindung bezieht sich auf eine polygonale Faltkiste, bestehend
aus einer Grundplatte und einer Deckplatte, die parallel zueinander
angeordnet sind und entlang von wenigstens zwei ihrer Kanten an
den jeweils aufeinander zu weisenden Seiten ein Absatz verläuft
und wenigstens vier Seitenwänden, die viereckig sind und
die mit zwei gegenüberliegenden Längskanten in
den Absatz der Grundplatte und der Deckplatte eingreifen und die
an den anderen beiden Stirnkanten über je ein Gelenk mit
je einer benachbarten Seitenwand verbunden sind und die nach dem
Abheben der Deckplatte von der Grundplatte flach aufeinander legbar
sind
-
Für
das Transportieren und Aufbewahren von Gegenständen aller
Art sind Kisten ein sehr weit verbreitetes Hilfsmittel, meist in
der Form eines Quaders, also mit sechs ebenen Oberflächen.
Es sind jedoch auch Kisten mit mehr als vier Ecken und einer ebenen
Grundplatte und einer ebenen Deckplatte bekannt.
-
Wenn
diese Kisten leer sind, beanspruchen sie sehr viel Raum, sodass
es sinnvoll ist, die Kisten zusammenzuklappen. Dafür existiert
auf aktuellem Stand der Technik eine große Anzahl von Varianten, von
denen viele Platten beschreiben, die über gelenkige Verbindungen
zusammengefaltet und schnell wieder aufgestellt werden können.
-
Zum
Beispiel stellt die
GS-DE 201
14 954 eine Faltkiste aus sechs Platten vor, von denen
je eine als Grundplatte und als Deckplatte verwendet werden und
die vier anderen als Seitenwände eingesetzt werden. Jeweils
zwei benachbarte Seitenwände sind durch wenigstens ein
Scharnier verbunden, das aus zwei metallenen Bändern besteht,
die über eine Schwenkachse gelenkig verbunden sind. Das wesentliche
Merkmal der
DE 201 14 954 ist,
dass das eine dieser beiden Bänder verkröpft ist,
sodass es um die Stirnseite einer Platte herumgreifen kann. Nach
dem Abheben der Deckplatte und dem Abheben der Seitenwände
von der Grundplatte können die vier gelenkig verbundenen
Seitenwände jeweils paarweise aufeinandergelegt werden,
ohne dass die gelenkige Verbindung gelöst werden muss.
Deshalb können die Seitenwände auch ganz schnell
wieder aufgestellt und auf die Grundplatte gesetzt werden.
-
Ein
Nachteil dieses Prinzips ist, dass die paarweise aufeinander liegenden
Seitenwände gegenüber dem anderen Paar um eine
Wandstärke versetzt sind, sodass der entstehende, im Ganzen
dreilagige Stapel – von der Stirnseite der Schwenkachsen
aus gesehen, zwei sich diagonal gegenüberliegende Leerstellen
aufweist, sodass der Stapel noch immer unnötig viel Raum
beansprucht.
-
Ein
weiterer Nachteil ist, dass die Bänder der Scharniere oft
nur durch zwei Schrauben mit der Platte verschraubt oder durch Drahtstifte
angenagelt sind. Die dazu benachbarten Stellen in der Platte sind das
schwächste Glied in der Kette der aneinander gereihten
Bauelemente, sodass sie bei Überschreiten ihrer Grenzlast
als erste ausbrechen oder anderweitig ausfallen. Wenn als Abhilfe
die Scharniere so weit vergrößert werden, dass
eine größere Anzahl von verbindenden Schrauben
oder Nägeln über die gesamte Stirnkante der zu
verbindenden Platten verteilt ist, werden die Scharniere unverhältnismäßig teuer.
-
Ein
weiterer Nachteil ist, dass die Bänder der Scharniere aus
Metall bestehen müssen, damit eine Konzentration der übertragenen
Kräfte auf die Bohrungen für die Befestigungsschrauben
oder -nägel möglich ist. Diese Metallteile müssen
bei der Entsorgung von hölzernen Platten einer Kiste davon
getrennt werden, da beide Materialien nicht in der gleichen Entsorgungseinheit
verwertet werden können.
-
Als
aktuellen Stand der Technik beschreibt das GS
DE 20 2007 012 846 eine Faltkiste,
die ebenfalls quaderförmig ist. Die Platten sind an den
Kanten durch Klebestreifen miteinander verbunden, das an der Außenseite
der Platten aufgebracht wird. Als Variante ist auch vorgesehen,
dass die Klebestreifen aus textilem Gewebe bestehen.
-
Der
Nachteil dieser Verbindung ist, dass die aufgeklebten Streifen während
des Versandes der Kiste nach außen weisen und daher leicht
beschädigt werden können.
-
Ein
weiterer Nachteil einer Kiste gemäß der
DE 20 2007 012 846 ist,
dass sie mehr als sechs verschiedene Platten benötigt,
da die Kiste ähnlich wie Faltkartons aus Wellpappe zusätzliche
Stabilisierungsflächen aufweist, die im zusammengefalteten Zustand
als zweite und dritte Lage hinter einer Außenfläche
angeordnet ist. Es wird keine Möglichkeit beschrieben,
eine Kiste aus nur insgesamt sechs Flächen herzustellen.
-
Auf
diesem Hintergrund hat sich die Erfindung die Aufgabe gestellt,
eine Faltkiste zu entwickeln, bei der mindestens vier Außenwände
gelenkig miteinander verbunden sind und unter Beibehaltung ihrer
Verbindung zu einem flachen Element zusammenfaltbar sind, dass nur
die doppelte Materialstärke der einzelnen Außenwände
aufweist. Dabei soll in einer Variante das Material der Gelenke
aus einem Werkstoff bestehen, der zusammen mit dem Werkstoff der
Platten entsorgt werden kann.
-
Als
Lösung lehrt die Erfindung, dass wenigstens ein Gelenk
ein Textilstreifen ist, der mit wenigstens einem Ende mit einer
Innenseite einer Seitenwand verbunden ist und/oder in einem Schlitz
oder einer Nut in einer Seitenwand befestigt ist.
-
Das
entscheidende Merkmal der Erfindung ist also, Platten mit einem
Textilstreifen gelenkig zu verbinden, der nicht an deren späterer
Außenfläche angebracht ist, sondern entweder an
den Innenfläche oder alternativ in Schlitzen innerhalb
der Platte. Daraus ergeben sich zahlreiche, interessante Kombinationen,
wobei zwischen zwei Typen von Gelenken zu unterscheiden ist, die
am Beispiel einer rechteckigen Faltkiste untersucht werden, deren
Prinzip aber auch für fünfeckige, sechseckige
und Kisten mit einer noch höheren Anzahl von Ecken anwendbar
ist.
-
Bei
einer viereckigen Kiste muss jeweils eine von zwei benachbarten
Seitenwänden um 90° verschwenkt werden. Bei zwei
gegenüberliegenden Ecken wird diese eine Seitenwand nach
außen verschwenkt, sodass beide benachbarten Seitenwände eine
durchgehende Fläche bilden. Bei den anderen beiden, diagonal
gegenüberliegenden Ecken wird eine Seitenwand nach innen
verschwenkt, sodass die beiden benachbarten Seitenwände
aufeinander liegen.
-
Im
entfalteten Zustand der Seitenwände werden sie durch Einsetzen
in die Absätze auf der Grundplatte und der Deckplatte in
dieser Form gehalten. Als zusätzliche Sicherung kann wenigstens
ein Spannband um die gesamte Kiste herum geführt werden,
das die Grundplatte und die Deckplatte auf die Längskanten
der Seitenwände drückt und sie auf diese Weise
in den beiden Formgebenden Absätzen festhält.
-
Diese
Absätze entlang der Kanten der Grund- und der Deckplatte
können durch das Einfräsen eines Falzes gebildet
werden. Dabei ist zu beachten, dass die Materialstärke
der verwendeten Platte so groß gewählt wird, dass
auch der Bereich des Absatzes noch ausreichend tragfähig
ist.
-
In
einer alternativen Ausführungsform können dünnere
Platten verwendet werden, wenn der Absatz durch das Aufsetzen von
wenigstens zwei Leisten parallel zu den Außenkanten der
Platte gebildet wird. Dafür sind wiederum zwei verschiedene
Untervarianten sinnvoll:
In der ersten Untervariante reicht
die Platte bis zur Außenkante der Faltkiste. Die Leisten
werden in einem Abstand zu dieser Außenkante auf einer
der beiden großen Flächen der Platte befestigt.
Das ist vor allem für die Deckplatte der Faltkiste interessant.
Die Leisten sind auf der Innenseite der Deckplatte angeordnet. Dadurch
kann die Nutzlast der Kiste noch in den Raum zwischen den Leisten
hineinragen und die Außenseite der Kiste ist vorteilhafter
Weise durchgehend glatt.
-
In
der zweiten Untervariante ragen die aufgesetzten Leisten über
die Außenkanten der Platte hinaus. Erst die Außenkanten
der Leisten entsprechen dem äußeren Umriss der
Faltkiste. Diese Variante ist insbesondere für die Grundplatte
vorteilhaft, weil dann die Innenseite der Grundplatte durchgehend glatt
ist, so dass das Ladegut beliebig auf der Grundfläche deponiert
werden kann.
-
Auch
für die Verbindung der Seitenwände untereinander
gibt es mehrere Varianten. Für die aufeinander zu legenden
Seitenwände ist eine sehr einfach verständliche
Variante, dass der Textilstreifen mit beiden Enden jeweils auf eine
Innenseite einer Seitenwand aufgeklebt wird. Der Vorteil dieser
Gelenkausbildung ist, dass der Textilstreifen gut zugänglich
ist und deshalb einfach aufgeklebt und/oder zusätzlich
mit Stiften oder Klammern gesichert werden kann.
-
Eine
Einschränkung ist, dass sich der Textilstreifen mit seiner
Materialstärke zwischen die beiden aufeinander liegenden
Platten legt, wodurch ein ganz schmaler Hohlraum entsteht. Dieser
Hohlraum kann durch eine Nut zum Einkleben des Textilstreifens reduziert
werden. Ein anderes Problem der von innen her sichtbaren Textilstreifen
ist, dass sie durch lockeres Ladegut beschädigt werden
könnte.
-
Um
das zu vermeiden sieht die Erfindung alternativ vor, dass der Textilstreifen
mit einem oder mit beiden Enden in einem Schlitz in der Stirnseite
der Seitenwände befestigt wird. Eine interessante Untervariante
sind zwei mittige Schlitze an beiden gegenüberliegenden
Stirnkanten.
-
Da
der Textilstreifen möglichst ganzflächig mit den
Platten verbunden werden soll, damit die gelenkige Verbindung stabil
ist, müssen die Stirnkanten der beiden benachbarten Platten
noch bearbeitet werden, damit ein Abwinkeln der Platten möglich
ist. Wenn die Platte insgesamt ein Quader ist, dann muss von der
Fläche der Stirnkante der vom Schlitz aus nach innen weisende
Innenbereich von beiden gegenüberliegenden Stirnkanten
um 45° abgeschrägt werden, also mit einer „Fase” versehen
werden, damit die beiden Seitenwände in einen Winkel von
90° zueinander faltbar sind.
-
Die übrigen
Flächen der Stirnkanten, die nach außen weisenden
Außenbereiche, werden gegenüber der ursprünglichen
Quaderform nicht verändert und berühren sich dann,
wenn die beiden Platten beim Zusammenfalten der Seitenfläche
eine durchgehende Ebene bilden.
-
Die
vorgenannte Variante eines mittigen Schlitzes an beiden gegenüberliegenden
Stirnkanten ist zur Verbindung von nebeneinander zu faltenden Platten
perfekt geeignet, aber für aufeinander zu faltende Platten
ungeeignet, wenn gefordert wird, dass der Textilstreifen ganzflächig
mit den Platten verbunden sein muss, damit die Verbindung im entfalteten Zustand
stabil und fugenfrei ist.
-
Als
eine geeignete Alternative schlägt die Erfindung vor, dass
ein Textilstreifen mit seinem einen Ende auf der Innenseite einer
Platte befestigt wird und mit seinem anderen Ende in einer Nut oder
in einem Schlitz der benachbarten Platte befestigt wird, welche
so angeordnet ist, dass sie im aufgefalteten Zustand der Kiste in
Verlängerung der benachbarten Seitenwand verläuft.
-
Eine
andere, mögliche Variante ist, dass an den beiden benachbarten
Stirnkanten je ein Schlitz „schräg” eingebracht
wird, der sich direkt an die Innenseite der Seitenwand anschließt.
Für eine maximale Stabilität der aufgefalteten
Kiste müssten dann die Stirnkanten gegenüber der
Längsachse der Seitenwände um 45° abgeschrägt
sein, sodass sie sich im aufgefalteten Zustand vollflächig
berühren.
-
Die
Einschränkung dieser Variante ist, dass sich zwischen dem
Schlitz und der Innenseite der Seitenwand ein spitz zulaufender
Bereich der Seitenwand ausbildet, der nur eine sehr geringe Materialstärke
aufweist und deshalb gegen Stöße aus dem Inneren
der Kiste vergleichsweise empfindlich ist.
-
Die
Erfindung bevorzugt deshalb für aufeinander zu faltende
Seitenwände eine Verbindung, bei der der Textilstreifen
mit einem Ende auf der Innenseite einer Seitenwand befestigt ist
und mit seinem anderen Ende in einer Nut befestigt wird, die gegenüber
der Stirnkante der benachbarten Wand eingebracht ist und in welche
ein dazu komplementär geformter Bereich an der Stirnkante
der benachbarten Seitenwand einschwenkt. Dadurch wird eine zusätzliche
Verstärkung der Eckverbindung erreicht, indem die beiden
benachbarten Seitenwände im aufgefalteten Zustand der Kiste
durch eine klassische Nut-Feder-Verbindung gesichert sind, wobei
der Textilstreifen verhindert, dass die Nut aus der Feder herausgezogen
wird.
-
Eine
solche Nut ist mit einem rechteckigen Querschnitt vergleichsweise
einfach herzustellen. Dieses Profil der Nut erfordert jedoch an
der dorthinein verschwenkenden Feder eine „Abrundung” der der
Schwenkachse gegenüberliegenden Stirnkante. Es wird nämlich
durch den Textilstreifen vorgegeben, dass die Schwenkachse der beiden
Seitenwände gegeneinander die nach innen weisende Kante
der Öffnungsfläche der Nut ist. Damit die dahinein
verschwenkende Feder sich nicht an der nach außen weisenden
Kante der Öffnungsfläche der Nut verklemmt, muss
sie dort abgerundet werden, wobei der Mittelpunkt des Rundungsradius
die Schwenkachse der Seitenwand ist. Die Feder wird also in diesem
Bereich als Zylindersegment geformt, dessen Radius geringfügig
kleiner ist, als die Breite der Öffnungsfläche
der Nut in der benachbarten Seitenwand.
-
Da
der Textilstreifen als Gelenk i. d. R. über die gesamte
Stirnkante einer Seitenwand verläuft, also eine relativ
große Auflagefläche zur Verfügung hat,
ist es sinnvoll ihn mit der Seitenwand zu verkleben. Fall sich der
Textilstreifen jedoch nur über einen Teil der Stirnkante
erstrecken sollte oder falls besonders hohe Belastungen auftreten, kann
er zusätzlich abgesichert werden, z. B. durch Drahtstifte
oder U-förmige Halteklammern.
-
Wenn
die Seitenwände der Kiste aus Holz oder Holzwerkstoff gefertigt
sind, bevorzugt die Erfindung Jute als Material für die
gelenkigen Textilstreifen. Der Vorteil von Jute ist nicht nur deren
relative Preiswürdigkeit und einfache Verfügbarkeit,
sondern vor allem auch die Möglichkeit, gemeinsam mit dem Holz
der Seitenwände entsorgt zu werden. Vor der Entsorgung
ist also keine Demontage erforderlich. Anstelle von Jute kann auch
ein anderer, gemeinsam mit dem Werkstoff der Seitenwände
entsorgbarer Werkstoff für die Textilstreifen verwendet
werden, wie z. B. Hanf, Bambusfaser, Leinen oder eine andere Naturfaser.
-
Für
Anwendungen, bei denen die Entsorgung weniger wichtig ist, können
auch Kunststofffasern, wie z. B. Nylon eingesetzt werden. Denkbar sind
auch Geflechte aus hoch flexiblem Draht.
-
Das
Material der Deckplatte, der Grundplatte und der Seitenplatte ist
im allgemeinsten Fall nicht eingeschränkt. Es können
also sowohl Metallplatten, also Bleche, wie auch Kunststoffplatten
verwendet werden. Sinnvoll sind z. B. auch aufgeschäumte Kunststoffplatten,
die sich in den Randzonen zu einem homogenen Bereich ohne Luftblasen
verdichten und nach außen hin eine glatte Außenfläche
aufweisen. Dieses Material sollte dann im Bereich der Stirnkanten
in der Nähe der Verbindung der Textilfasern vergleichsweise
hart sein und kann zur Mitte der Platte hin einen größeren
Anteil an Luftkammern aufweisen. Es ist z. B. denkbar, die als Gelenke
dienenden Textilstreifen in den Kunststoff einzugießen.
-
Die
Erfindung bevorzugt jedoch als Material für die Seitenwände,
die Grundplatte und die Deckenplatte Holz oder Holzwerkstoffe. Geeignet
sind nicht nur Massivholz, sondern insbesondere Sperrholz, Schichtholz
oder Tischlerplatten. Sperrholz oder Schichtholz zeichnet sich durch
gleichmäßige Belastbarkeit in allen Richtungen
aus, ist also insbesondere in den Randbereichen der Platten sehr
viel stabiler.
-
Die
Tischlerplatten, bestehend aus miteinander verleimten Leisten aus
Massivholz, die beidseits mit wenigstens einer dünnen Holzschicht
beklebt sind, weisen nach außen hin eine glatte Außenfläche und
nach innen hin ein vorteilhaft geringes spezifisches Gewicht auf.
-
Für
die vorliegende Erfindung ist eine Tischlerplatte insbesondere dann
geeignet, wenn die aneinander geleimten, massiven Holzleisten parallel
zu den gelenkig verbundenen Stirnkanten verlaufen. Dann können
nämlich mehrere Kisten übereinander gestapelt
werden, wobei auch die unterste und daher am stärksten
belastete Kiste im Stapel nicht bricht, da die Massivholzabschnitte
der Tischlerplatte in ihrer stabilsten Richtung, nämlich
in Richtung der Längsfaser beansprucht werden.
-
Eine
weiter optimierte Ausführungsform der Tischlerplatte ist,
dass in den Randbereichen nahe der Stirnkanten an Stelle der Massivholzleisten Schichtholzplatten
eingeklebt werden, die entsprechend der gewählten Eckverbindung
gefräst sind. Ihr Vorteil ist, dass sie in alle Richtungen
belastbar sind, dass also die Eckverbindung eine relativ hohe Lebensdauer
aufweisen wird.
-
Im
Folgenden sollen weitere Einzelheiten und Merkmale der Erfindung
anhand eines Beispiels näher erläutert werden.
Dieses soll die Erfindung jedoch nicht einschränken, sondern
nur erläutern. Es zeigt in schematischer Darstellung:
-
1 Schnitt
durch die Seitenwände einer viereckigen Kiste während
des Auffaltens
-
2 Schnitt
durch Grundplatte, Seitenwände und Deckplatte einer Faltkiste
-
In 1 sind
ebenso wie in 2 der besseren Übersichtlichkeit
halber die Seitenwände 3, die Grundplatte 1 und
die Deckplatte 2 verkürzt dargestellt, indem die
Mittelstücke jeweils zeichnerisch herausgelöst
sind, sodass nur die hier besonders interessierenden Randbereiche
detailliert dargestellt werden.
-
In 1 ist
der Schnitt durch die Seitenwände 3 einer viereckigen
Faltkiste während des Auffaltens gezeichnet. Die Schnittebene
der 1 ist in der 2 als Ebene
B-B eingezeichnet.
-
In 1 ist
gut zu erkennen, dass die jeweils gegenüberliegenden gelenkigen
Verbindungen der Faltkiste gleich sind. Die beiden Verbindungen
links oben und rechts unten ermöglichen den benachbarten
Seitenwänden 3, beim Zusammenfalten in eine Ebene überzugehen.
Die beiden links unten und rechts oben gezeichneten Verbindungen
sind für flach aufeinander legbare Seitenwände 3 gedacht.
-
Alle
Verbindungen weisen Textilstreifen 4 als gelenkige Verbindung
auf. Bei den beiden erstgenannten Verbindungen sind die Textilstreifen 4 jeweils
mit beiden Enden in je einem Schlitz 33 in der Mitte der
beiden benachbarten Seitenwände 3 eingeklebt.
Damit die beiden Seitenwände um 90° gegeneinander
verwinkelt werden können, sind die beiden Innenbereiche 35 – also
der nach innen weisende Teil der Stirnkante zwischen dem Schlitz 33 und
der Innenseite – um jeweils 45° abgeschrägt,
also mit einer „Fase” versehen.
-
Die
anderen beiden Gelenke des Faltkastens bestehen ebenfalls aus Textilstreifen 4,
die mit ihrem einem Ende auf der Innenseite einer Seitenwand 3 befestigt
sind und mit ihrem anderen Ende in einer Nut 34 in der
benachbarten Seitenwand 3.
-
In 1 ist
sehr gut zu erkennen, dass an der Stirnseite 32 der einen
Seitenwand 3 dieser Verbindung ein nasenartig vorstehendes
Profil angeformt ist, das als „Feder” wirkt, die
in die dazu komplementäre Nut 34 in der benachbarten
Seitenwand eingreift. Die jeweils nach außen weisende Kante dieser
Feder ist im Profil mit einem Kreisbogensegment abgerundet.
-
In 1 ist
sehr gut nachvollziehbar, dass die Feder dadurch ohne anzustoßen
an der nach außen weisenden Kante der Öffnungsfläche
der Nut 34 vorbeischwenkt. Ebenfalls gut zu erkennen ist,
dass sich an den kreisbogenförmigen Teil des Profils noch ein
orthogonal auf der Stirnkante 32 stehender Bereich anschließt,
der im eingeschwenkten Zustand für eine stabile Anlage
der Feder an der nach außen weisenden Fläche der
Nut 34 sorgt.
-
In 1 ist
in den beiden – im abgebildeten Zustand schräg
stehenden – Seitenwänden 3 je eine Schnittebene
A-A mit Strich-Punkt-Strich-Linien markiert.
-
In 2 ist
ein Schnitt durch die beiden Ebenen A-A der 1 im aufgefalteten,
also aktivierten Zustand der Faltkiste gezeichnet. Ganz unten ist
die Grundplatte 1 zu erkennen, an deren Kanten ein Absatz 11 umläuft.
In diesen Absatz 11 sind alle Seitenwände 3 jeweils
mit ihrer unteren Längskante 31 absenkbar, was
in 2 gut nachvollziehbar ist.
-
In
der in 2 gezeichneten Ausführungsvariante ist
der Absatz 11 dadurch gebildet, dass auf eine Platte nach
außen überkragende Leisten aufgesetzt sind, deren Überstand
der Materialdicke der Seitenwände 3 entspricht.
Der Vorteil dieser Anordnung ist, dass die Innenseite der Grundplatte 1 glatt ist.
-
Von
der anderen, oberen Seite der Seitenwände 3 ist
eine zur Grundplatte 1 im Umriss identische Deckplatte 2 mit
ihrem an der Kante umlaufenden Absatz 21 auf die Seitenwände 3 absenkbar,
bis der Absatz 21 auf den oberen Längskanten 31 der Seitenwände 3 aufliegt.
Durch den Absatz 21 in der Deckplatte 2 und den
Absatz 11 in der Grundplatte 1 werden die Seitenwände 3 daran
gehindert, sich wieder zusammenzufalten.
-
In
der in 2 gezeigten Ausführungsvariante ist der
Absatz 21 dadurch gebildet, dass auf die Innenseite der
Deckplatte Leisten aufgesetzt sind. Der Vorteil dieser Variante
ist, dass das Ladegut der Kiste zwischen die Leisten ragen kann.
Der nutzbare Innenraum der Kiste wird also dadurch vergrößert.
-
Im
Schnitt A-A in der 2 ist an der linken Seitenwand 3 im
Innenbereich ein Textilstreifen 4 im Schnitt zu sehen,
der bei diesem Typ der Eckverbindung auf die Innenseite aufgebracht
ist. An der Innenseite der gegenüberliegenden, rechts dargestellten
Seitenwand 3 ist der darauf aufgebrachte Textilstreifen 4 von
seiner Stirnseite her zu sehen.
-
Im
Schlitz 33 in der Mitte der rechten Seitenwand 3 ist
ein weiterer Textilstreifen 4 ebenfalls im Schnitt dargestellt,
der für die in 1 rechts unten dargestellte
Verbindung als Gelenk dient.
-
- 1
- Grundplatte
- 11
- Absatz
an der Kante der Grundplatte 1
- 2
- Deckplatte
- 21
- Absatz
an der Kante der Deckplatte 2
- 3
- Seitenwand,
zwischen Grundplatte 1 und Deckplatte 2
- 31
- Längskanten
der Seitenwände 3, komplementär zum Absatz 11
- 32
- Stirnkanten
der Seitenwände 3, miteinander über Textilstreifen 4 verbunden
- 33
- Schlitz
in Seitenwand 3
- 34
- Nut
in Seitenwand 3
- 35
- Innenbereiche
der Stirnkante 32, weist nach innen
- 36
- Außenbereiche
der Stirnkante 32, weist nach außen
- 4
- Textilstreifen,
verbinden die Stirnkanten 32
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
Diese Liste
der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert
erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information
des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen
Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt
keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
-
Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 20114954 [0004, 0004]
- - DE 202007012846 [0008, 0010]