DE3622079A1 - Transportkasten - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft einen übereinander stapelbaren
Transportkasten zum Transport und Bevorraten von insbesondere
Stückgut z. B. in/von Lagern in Warenhäusern u. dgl.,
der insbesondere für ein aus mehreren unterschiedlichen
Größen bestehendes Transportkastensystem bestimmt und
geeignet ist, mit einem rechtwinkligen Boden, der an den
Randbereichen seiner Unterseite mit nach innen versetzten
Ansätzen versehen ist, die im Stapelzustand formschlüssig
in einen darunter angeordneten Transportkasten greifen
bzw. bei Einzelverwendung eines Transportkastens zum Absetzen
bzw. Abstützen dienen, und von dessen Rändern vier
paarweise parallele Seitenwände senkrecht hochstehen, wobei
die Seitenwände des einen Paares jeweils mittig geteilt
sind, an der Teilungslinie mit einem als Scharniergelenk
ausgebildeten bzw. wirksamen Gelenk verbunden sowie an
ihren zur Teilungslinie parallelen Rändern jeweils um
eine parallel zum jeweiligen Rand verlaufende Schwenkachse
schwenkbar sind, so daß sie in einem leeren, raumsparenden
Bevorratungs- bzw. Transportzustand nach innen zu klappen
und im zusammengeklappten Zustand in eine Parallelstellung
zu den Seitenwänden des anderen Paares zu bringen sind.
Beispielsweise aus der DE-PS 12 96 081 ist ein Transportkastensystem
mit mehreren im Grundriß rechteckigen, stapelbaren
Transportkästen verschiedener Größe bekannt, deren
Seitenwände jeweils von unten nach oben schräg nach außen
geneigt sind, so daß Transportkästen gleicher Größe durch
bestimmte Maßnahmen übereinander stapelbar und in einer
um 180° gedrehten Stellung ineinander zu schachteln sind.
Diese Möglichkeit läßt es zu, daß die Transportkästen bei
der Bevorratung bzw. beim Leertransport verhältnismäßig
raumsparend anzuordnen sind, wobei jedoch die Stapelhöhe
beispielsweise von zwei oder drei Kästen notwendigerweise
stets höher ist als die Seitenwandhöhe eines Transportkastens.
Es kommt hinzu, daß Transportkästen mit geneigten
Seitenwänden häufig nicht gewünscht werden. Im übrigen wird
es bei diesen bekannten Transportkästen als nachteilig
empfunden, daß das Bedienungspersonal beim Stapeln zweier
Transportkästen übereinander sorgfältig auf die richtige
Relativstellung achten muß, die aufgrund der zahlreichen
Rippen, Vorsprünge, Ausnehmungen u. dgl. nicht ohne weiteres
erkennbar ist. Wird nämlich versehentlich ein beispielsweise
mit relativ schwerem Stückgut beladener Transportkasten
versehentlich in einer Relativstellung auf einen darunter
befindlichen Transportkasten aufgesetzt, welche ein Ineinanderschachteln
der beiden Transportkästen erlaubt, und ist
in dem unteren Transportkasten druckempfindliches Transportgut
vorhanden, so kann dieses dabei erheblich beschädigt
werden, da der obere Transportkasten nicht im oberen Randbereich
des unteren Transportkastens abgestützt wird,
sondern gleichsam in diesen hineingleitet.
Um diese und weitere Nachteile zu vermeiden, ist ein
Transportkasten der eingangs beschriebenen Gattung bekanntgeworden,
dessen Seitenwände nicht geneigt verlaufen,
sondern sich vertikal vom Boden nach oben erstrecken,
so daß ein ineinandergeschachteltes, raumsparendes Stapeln
im Leerzustand nicht möglich ist. Um auch bei diesem
bekannten Transportkasten eine raumsparende Bevorratung
bzw. einen raumsparenden Transport im Leerzustand zu
ermöglichen, sind die beiden größeren Längsseiten des
mit einem rechteckigen Boden versehenen Transportkastens
jeweils mittig horizontal geteilt und an ihrer Teilungslinie
mit einem Scharniergelenk versehen. Außerdem sind
die beiden größeren Seitenwände dieses bekannten Transportkastens
jeweils an ihrem unteren Rand unter Bildung einer
ersten Schwenkachse gelenkig am Boden und an den Enden
ihres oberen Randes unter Bildung einer zweiten Schwenkachse
mittels eines Schwenkzapfens jeweils mit dem fest
angeordneten oberen Rand der rechtwinlig zu ihnen verlaufenden
schmalen Seitenwände verbunden, so daß die längeren
Seitenwände im leeren Bevorratungs- bzw. Transportzustand
um ihre beiden Schwenkachsen sowie die an ihrer Teilungslinie
liegende dritte Schwenkachse nach innen zu klappen
sind. Um dieses zu ermöglichen, sind die beiden schmalen
Seitenwände jeweils an ihrem oberen Rand mit dem dort befindlichen
ortsfesten Randsteg unter Bildung einer Schwenkachse
verbunden, so daß sie um diese Schwenkachse nach
innen zu klappen sind. Sobald die schmalen Seitenwände
aus ihrer vertikalen Betriebsstellung in eine horizontale
Bevorratungsstellung nach innen geklappt sind, können
mithin die beiden längeren Seitenwände aus ihrer vertikalen
Betriebsstellung über V-förmige Zwischenstellungen nach
innen geklappt werden, bis ihre beiden Hälften schließlich
aneinander liegen und sodann mithin horizontal verlaufen,
wobei sie dann parallel zum festen Boden sowie den hochgeklappten
schmalen Seitenwänden angeordnet sind.
Obwohl dieser bekannte Transportkasten keine schrägen
Seitenwände aufweist, sich über einem weiteren Transportkasten
stapeln läßt, ohne daß hierbei auf eine bestimmte
Relativstellung geachtet werden muß und sich im Leerzustand
raumsparend anordnen läßt, ohne daß die Stapelhöhe notwendigerweise
größer ist als die Seitenwandhöhe, wobei
darüber hinaus im zusammengeklappten Zustand nicht notwendigerweise
ein Übereinanderstapeln über dem Boden erforderlich
ist, sondern auch eine um 90° gedrehte Anordnung
möglich ist, was bei Transportbehältern mit schrägen Seitenwänden
problematisch ist, besitzt auch dieser bekannte
Transportkasten noch verschiedene Nachteile. Ein wesentlicher
Nachteil besteht darin, daß es bei dem vorstehend
beschriebenen bekannten Transportkasten lediglich möglich
ist, Stückgut unterzubringen, dessen Höhe nicht größer ist als
die Höhe der Seitenwände, wenn über dem das Stückgut enthaltenden
Transportkasten wenigstens ein weiterer Transportkasten
gestapelt ist, da es dann zu einer Kollision des
Bodens des oberen Transportkastens mit dem im unteren Transportkasten
enthaltenen Stückgut kommt. Selbst wenn man in
darartigen Fällen darauf verzichtet, mehrere Transportkästen
übereinanderzustapeln, ergibt sich ein Transportzustand,
in dem das Stückgut oberhalb der Seitenwandhöhe
nicht geschützt ist und beim Transport beschädigt werden
kann. Dieses ist beispielsweise dann der Fall, wenn in einem
derartigen Transportkasten Topfpflanzen transportiert
werden sollen, die (erheblich) höher sind als die Seitenwandhöhe
des Transportkastens.
Auch ist es bei den vorstehend behandelten bekannten
Transportkästen beispielsweise nicht möglich, diese
zum Transport von verhältnismäßig hohen Gegenständen zu
benutzen, deren Höhe größer ist als die Seitenwandhöhe
eines Transportkastens, wie dieses beispielsweise bei
Kleidern, Mänteln od. dgl. der Fall ist, die auf Bügel
gehängt sind, wobei die Kleiderbügel an einer Traverse
od. dgl. eines oberen Transportkastens aufgehängt sind.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde,
die Transportkästen der eingangs beschriebenen Gattung
unter Aufrechterhaltung ihrer Vorteile gegenüber ähnlichen
bekannten Transportkästen insbesondere dahingehend zu
verbessern, daß auch eine umlaufend geschützte Aufnahme von
Gegenständen möglich ist, deren Höhe (ggf. erheblich)
größer ist als die Seitenwandhöhe eines Transportkastens.
Die Lösung dieser Aufgabe ist erfindungsgemäß dadurch
gekennzeichnet, daß der Boden des Transportkastens in
an sich bekannter Weise unter Bildung einer Schwenkachse
wenigstens an einem Rand gelenkig mit der benachbarten Seitenwand
verbunden ist, wobei der Boden aus seiner rechtwinklig
zu den Seitenwänden verlaufenden Horizontalstellung in
eine zumindest im wesentlichen parallel zu der betreffenden
Seitenwand verlaufende Vertikalstellung hochschwenkbar ist.
Im Gegensatz zu dem oben beschriebenen vorbekannten gattungsgemäßen
Transportkasten, dessen Boden stets parallel zu
dem den oberen Rand bildenden umlaufenden Rahmensteg verbleibt,
so daß er bei einem Übereinanderstapeln von zwei
oder mehr Transportkästen im Betriebszustand einer Aufnahme
von Stückgut entgegensteht, dessen Höhe größer ist als
die Seitenwandhöhe eines Transportkastens, läßt sich
der Boden bei dem erfindungsgemäßen Transportkasten
mithin um 90° zu seiner normalen Betriebsstellung hochschwenken,
und zwar nicht nur dann, wenn der Transportkasten
im Leerzustand raumsparend angeordnet werden soll,
sondern auch dann, wenn er über einem anderen Transportkasten
gestapelt wird, in dem Stückgut vorhanden ist,
dessen Höhe diesen unteren Transportkasten überragt.
Dabei bildet mithin ein Transportkasten mit hochgeschwenktem
Boden gleichsam eine Verlängerung der Seitenwände des
darunter befindlichen Transportkastens nach oben und schützt
mithin das in dem unteren Transportkasten vorhandene Stückgut
umlaufend, wobei ersichtlich auch mehrere Transportkästen
in dieser Art und Weise übereinander gestapelt angeordnet
werden können, so daß man damit zu einer Transporteinheit
kommt, deren Höhe erheblich größer sein kann als die Seitenwandhöhe
eines Transportkastens. Ein oberer Abschluß - und
damit ein entsprechender Schutz des Stückgutes - ist dann
ggf. möglich, indem ganz oben ein Transportkasten angeordnet
wird, dessen Boden heruntergeschwenkt ist.
Wenn die Seitenwandhöhe wenigstens so groß ist wie die
Breite bzw. Länge des Bodens, so kann der Boden ggf. lediglich
an seinem einen Rand hochschwenkbar an einer Seitenwand angeordnet
sein. Insbesondere in anderen Fällen ist bevorzugt
vorgesehen, daß der Boden mit Abstand zu der Schwenkachse
geteilt ist, und daß beide Bodenabschnitte an der dem Boden
jeweils benachbarten Seitenwand gelenkig und damit hochschwenkbar
angelenkt sind, wobei es bei einer derartigen
Ausgestaltung besonders zweckmäßig ist, wenn der Boden
mittig geteilt ist.
Um den erfindungsgemäß hochschwenkbaren Boden in seiner
heruntergeschwenkten Stellung abzustützen, können die Seitenwände
an ihrer Innenseite mit Ansätzen zum Abstützen des
Bodens in dessen Horizontalstellung versehen sein, wobei
es ersichtlich nicht unbedingt erforderlich ist, daß derartige
Stützansätze an sämtlichen Seitenwänden vorhanden
sind, dieses jedoch im allgemeinen zweckmäßig ist, um
die erforderliche Stützfestigkeit mühelos zu erreichen.
Um den Boden in seiner hochgeschwenkten Vertikalstellung
sicher zu halten und ein unbeabsichtigtes Herunterschwenken
zu verhindern, sind bevorzugt Verriegelungsmittel vorgesehen,
mittels welcher der Boden bzw. die Bodenhälften in der
hochgeschwenkten Vertikalstellung lösbar zu verriegeln ist/
sind.
Um einen Transportkasten mit den vorstehend beschriebenen
Merkmalen und Eigenschaften zu erhalten, der darüber hinaus
auch in jedem Zustand - also sowohl mit hochgeklapptem Boden
wie auch im völlig zusammengeklappten Bevorratungszustand -
eine möglichst große Festigkeit aufweist und gegen Beschädigungen
weitgehend unempfindlich ist, ist weiterhin
höchst bevorzugt vorgesehen, daß die Teilungslinien der
Seitenwände vertikal verlaufen. Während bei dem oben beschriebenen
bekannten Transportkasten die Teilungslinien
der im Bevorratungszustand zusammenklappbaren Seitenwände
horizontal verlaufen, so daß die Seitenwandabschnitte letztlich
parallel zu Boden angeordnet sind, schwenken bei der vorstehend
beschriebenen bevorzugten Ausgestaltung des erfindungsgemäßen
Transportkastens die klappbaren Seitenwände mithin
letztlich in eine Parallelstellung zu den beiden anderen
Seitenwänden, wofür die klappbaren, geteilten Seitenwände
bevorzugt jeweils an ihrem parallel zur Teilungslinie verlaufenden
Rändern gelenkig mit der benachbarten (nicht
klappbaren) Seitenwand verbunden sind.
Um die klappbaren, geteilten Seitenwände in ihrem
ausgeklappten Betriebszustand, in dem sie rechtwinklig
zu den beiden übrigen Seitenwänden verlaufen, sicher
halten zu können und ein unbeabsichtigtes Zusammenklappen
mit Sicherheit zu verhindern, können sie in derjenigen
Stellung, in denen jeweils ihre beiden Abschnitte zueinander
fluchten, mittels eines Verriegelungsmittels
lösbar zu verriegeln sein. Hierbei kann es sich beispielsweise
um eine Schwenklasche handeln, die in der zueiander
fluchtenden Stellung der beiden Abschnitte einer Seitenwand
ein Zusammenklappen verhindert.
Obwohl die Außenseiten der vier Seitenwände grundsätzlich
eben ausgebildet sein können, ist bei einer bevorzugten
Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung die eine nicht
geteilte Seitenwand an ihrer Außenseite mit wenigstens einem
Ansatz und die andere nicht geteilte Seitenwand an ihrer
Außenseite mit einer entsprechenden Aufnahme für den Ansatz
eines zweiten Transportkastens im geklappten, gestapelten
Leerzustand versehen. Auf diese Weise ist es zu verhindern,
daß zwei oder mehr im zusammengeklappten Bevorratungszustand
übereinander gestapelte bzw. nebeneinander angeordnete
Transportkästen relativ zueinander verrutschen können.
Zur Schaffung eines Transportkastensystems, welches aus
unterschiedlich großen Transportkästen besteht, die dennoch
ein Stapeln übereinander zulassen, werden die Transportkästen
zweckmäßigerweise mit rechteckigem Boden ausgebildet,
wobei die Länge eines Transportkastens in an sich bekannter
Weise gleich der Breite des nächstgrößeren Transportkastens
und seine Breite gleich der Länge des nächstkleineren
Transportkastens ist, wobei die Bodenansätze und die oberen
Kastenränder so aufeinander abgestimmt sind, daß ein Transportkasten
quer auf einem nächstgrößeren Transportkasten
stapelbar ist. Hierfür ist es besonders zweckmäßig, wenn
die Länge der Seitenwände eines Paares doppelt so groß
ist wie die Länge des anderen Paares.
Eine besonders zweckmäßige Ausgestaltung des erfindungsgemäßen
Transportkastens zeichnet sich dadurch aus, daß den
klappbar geteilten Seitenwänden jeweils wenigstens eine
Feder zugeordnet ist, welche in der aufgeklappten Öffnungs-
bzw. Gebrauchsstellung eine im Schließsinne wirkende Rückstellkraft
auf die betreffende Seitenwand ausübt, wobei
eine solche Feder bei einer Ausgestaltung im Bereich der
vertikalen Teilungsfuge angeordnet sein kann, jedoch ersichtlich
auch an anderer Stelle unterzubringen ist, um
den erstrebten "Klappeffekt" beim Zusammenklappen des Transportkastens
in seiner Schließ- bzw. Ruhe- oder Vorratsstellung
zu bewirken.
Insbesondere bei einer derartigen Ausgestaltung kann überdies
am Boden wenigstens eine Feder zugeordnet sein, welche
in der heruntergeklappten Öffnungsstellung eine im Schließsinne
wirkende Rückstellkraft auf den Boden ausübt, also die
Tendenz hat, ihn aus seiner horizontalen Gebrauchsstellung
in seine vertikale Vorratsstellung zu bewegen, wobei eine
solche Feder zweckmäßigerweise im Bereich des Anlenkrandes
des Bodens angeordnet sein kann. Ist der Boden mittig längsgeteilt,
so sind bei einer derartigen Ausgestaltung des
Transportkastens dann selbstverständlich an beiden Anlenkrändern
des Bodens entsprechende Federn vorgesehen.
Eine besonders zweckmäßige Ausgestaltung eines derartigen
Transportkastens wird darin gesehen, daß der Boden einteilig
ausgebildet ist, also nicht in der Mitte geteilt ist. Löst
man sodann eine Verriegelung, welche den Boden in seiner
heruntergeklappten Gebrauchsstellung hält, so klappt der Boden
aufgrund der Feder(n) selbsttätig nach oben, so daß auch
die Seitenwände, welche bei heruntergeklapptem Boden vorzugsweise
durch den Boden selbst an einem Zusammenklappen gehindert
sind, selbsttätig in die Schließstellung einklappen
und das Zusammenklappen eines erfindungsgemäßen Transportkastens
mithin schnell, einfach und mühelos durchführbar ist.
Bevorzugte Ausgestaltungen der vorliegenden Erfindung sind
in den Unteransprüchen beschrieben.
Die Erfindung ist nachstehend an einem Ausführungsbeispiel
unter Bezugnahme auf eine Zeichnung weiter erläutert. Es
zeigt:
Fig. 1 eine Draufsicht auf einen erfindungsgemäßen
Transportkasten in Richtung des Pfeiles I
in Fig. 2 gesehen;
Fig. 2 eine Seitenansicht auf eine Längsseitenwand
des Transportkastens gemäß Fig. 1 in Richtung
des Pfeiles II in Fig. 1 gesehen;
Fig. 3 eine Seitenansicht der anderen Längsseitenwand
des Transportkastens gemäß den Fig. 1
und 2 in Richtung des Pfeiles III in Fig. 1
gesehen;
Fig. 4 eine Seitenansicht auf eine Querseitenwand
des Transportkastens gemäß den Fig. 1 bis 3
in Richtung des Pfeiles IV in Fig. 1 gesehen,
wobei die gegenüberliegende Querseitenwand
in gleicher Weise ausgebildet ist;
Fig. 5 eine vergrößerte Darstellung des in Fig. 1
mit einem strichpunktierten Kreis V umgebenen
Eckabschnittes des Transportkastens im
Gebrauchszustand gemäß den Fig. 1 bis 4;
Fig. 6 eine Fig. 5 entsprechende Darstellung mit
hochgeklapptem Boden;
Fig. 7 eine Fig. 6 entsprechende Darstellung, bei
welcher die Querseitenwände (von denen in
Fig. 7 lediglich eine Querseitenwand teilweise
ersichtlich ist) nach Lösen eines Verriegelungsmittels
bereits teilweise eingeklappt
sind;
Fig. 8 eine Fig. 7 entsprechende Darstellung des
linken Teils des Transportkastens, wobei
die Querseitenwände völlig zusammengeklappt
und in eine Parallelstellung zu den Längsseitenwänden
(sowie zu dem hochgeklappten
Boden) gebracht sind, und wobei mit strichpunktierten
Linien ein zweiter Transportkasten
im gleichen Zustand dargestellt ist,
der unter bzw. neben dem ersten Transportkasten
raumsparend angeordnet ist;
Fig. 9 eine Fig. 1 entsprechende Darstellung
einer Variante, bei welcher der Boden
nur an seinem einen Längsrand angelenkt
und nicht geteilt ist; und
Fig. 10 eine Fig. 7 entsprechende Darstellung
einer Variante (unter Fortlassung des
Verriegelungsmittels für die aufgeklappte
Seitenwand), bei welcher den Seitenwänden
jeweils als Spiralfedern ausgebildete
Torsionsfedern zugeordnet sind, welche
ein selbsttätiges Zusammenklappen der
mittig geteilten Seitenwände gestatten.
Die Zeichnung zeigt einen im ganzen mit 1 bezeichneten Transportkasten
aus Kunststoff, der jedoch stattdessen (ganz oder
teilweise) auch aus einem anderen festen Material wie bspw.
einem Leichtmetall oder grundsätzlich selbstverständlich auch
aus Holz od. dgl. bestehen könnte. Der Transportkasten 1 dient
zum Transport und Bevorraten von Stückgut und besitzt hierfür
einen rechtwinkligen Boden 2, von dessen Rändern vier paarweise
parallele Seitenwände 3, 4, 6 und 7 hochstehen. Der Boden 2 ist
unter Bildung einer Teilungslinie 8 mittig geteilt und besteht
mithin aus zwei Bodenhälften 2′. Beide Bodenhälften 2′ sind jeweils
unter Bildung einer Schwenkachse 9 an ihrem äußeren Längsrand
gelenkig mit der benachbarten Längsseitenwand 3 bzw. 4
verbunden und aus einer rechtwinklig zu den Seitenwänden 3,
4, 6, 7 verlaufenden Horizontalstellung gemäß den Fig. 1 bis
5 in eine parallel zu der betreffenden Längsseitenwand 3 bzw.
4 verlaufende Vertikalstellung hochschwenkbar.
Die Seitenwände 3, 4, 6, 7 sind jeweils am unteren Endabschnitt
ihrer Innenseite mit in der Zeichnung der besseren Übersicht
halber nicht im einzelnen dargestellten Ansätzen zum Abstützen
des Bodens 2 in dessen Horizontalstellung gemäß den Fig. 1 bis
5 versehen. In der an die Längsseitenwände 3 bzw. 4 hochgeschwenkten
Stellung gemäß den Fig. 6 bis 8 sind die beiden
Bodenhälften 2′, 2′ jeweils mittels eines in der Zeichnung
der besseren Übersicht halber ebenfalls nicht dargestellten
Verriegelungsmittels lösbar zu verriegeln, welches aus an den
Innenseiten der Längsseitenwände 3 bzw. 4 angeordneten Haken
besteht, welche in entsprechende Ausnehmungen bzw. Hülsen der
Bodenhälften 2′, 2′ eingreifen können, um diese im hochgeschwenkten
Zustand zu halten.
Wie aus den Fig. 1 und 4 bis 8 erkennbar ist, sind die Querseitenwände
6 und 7 jeweils mittig geteilt, wobei die Teilungslinien
11 vertikal, also senkrecht zum Boden 2 verlaufen. An
den Teilungslinien sind die Querseitenwände 6 bzw. 7 jeweils
mit einem Scharniergelenk 12 versehen (s. insbesondere Fig. 7
und 8). An ihren parallel zur Teilungslinie 11 verlaufenden
vertikalen Rändern sind die mittig geteilten Querseitenwände
6 und 7 jeweils gelenkig mit der benachbarten Längsseitenwand
3 bzw. 4 verbunden, wobei diese gelenkige Verbindung ebenfalls
durch Scharniergelenke 13 verwirklicht ist.
Die klappbar geteilten Querseitenwände 6 und 7 sind in ihrer
Stellung, in welcher ihre beiden Hälften jeweils zueinander
fluchten (Fig. 1 bis 5) jeweils mittels eines Verriegelungsmittels
14 zu verriegeln, so daß ein unbeabsichtigtes Zusammenklappen
nicht möglich ist. Dieses Verriegelungsmittel besteht
bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel jeweils aus
einer Lasche 16, die an einem Stift 17 schwenkbar ist und
an ihrem anderen Ende eine Kerbe aufweist, die im verriegelten
Zustand über einen Stift 18 greift, der an der anderen
Hälfte der betreffenden Querseitenwand 6 bzw. 7 fest angeordnet
ist.
Die eine Längsseitenwand 3 ist an ihrer Außenseite mit zwei
leistenartigen Ansätzen 19 versehen, deren Konturen der Innenkontur
eines auf der Außenseite der anderen Längsseitenwand
4 umlaufenden Rahmens entsprechen, welcher eine Aufnahme
21 für die leistenförmigen Ansätze 19 eines anderen Transportkastens
1′ bildet, wobei die leistenförmigen Ansätze 19 eines
Transportkastens 1 bzw. 1′ in die rahmenförmige Aufnahme 21
eines zweiten Transportkastens 1′ bzw. 1 (bzw. umgekehrt)
greifen, wie dieses aus Fig. 8 erkennbar ist, wenn die beiden
Transportkästen 1, 1′ raumsparend zusammengeklappt und übereinander
gestapelt bzw. nebeneinander angeordnet sind, so daß
ein gegenseites Verrutschen nicht möglich ist.
Wie aus Fig. 4 erkennbar ist, sind die beiden Querseitenwände
6 und 7 mit Grifföffnungen 22 versehen, in welche beim Anheben,
Übereinanderstapeln, Entstapeln etc. ein Transportkasten 1 ergriffen
werden kann.
Die Länge L der Längsseitenwände 3, 4 ist doppelt so groß
wie die Länge bzw. Breite der Querseitenwände 6 und 7, wobei
die Länge L der Längsseitenwände 3, 4 zugleich gleich
der Breite eines entsprechend ausgebildeten nächstgrößeren
Transportkastens und die Breite B gleich der Länge eines
entsprechend ausgebildeten nächstkleineren Transportkastens
ist, so daß nicht nur zwei Transportkästen 1, 1′ (oder selbstverständlich
auch mehrere Transportkästen) gleichgerichtet
übereinander gestapelt werden können, sondern es auch möglich
ist, zwei kleinere Transportkästen eines entsprechend ausgebildeten
Transportkastensystems quer zur Längsrichtung des
nächstgrößeren Transportkastens auf diesem zu stapeln etc.
Zum Stapeln von Transportkästen übereinander ist der Boden 2
an den Randbereichen seiner Unterseite mit nach innen versetzten,
leistenförmigen Ansätzen 23 versehen, die zu den Außenseiten
der Seitenwände 3, 4, 6, 7 jeweils nach innen versetzt
sind und im übereinander gestapelten Zustand formschlüssig in
einen darunter angeordneten Transportkasten greifen, wobei diese
Ansätze 23 ersichtlich nicht notwendiger an dem eigentlichen
Boden 2 angeordnet sein müssen, sondern auch Bestandteil der
Seitenwände 3, 4, 6, 7 bzw. wenigstens zweier Seitenwände sein
können, wenn sie an deren unterem Randabschnitt angeordnet sind.
Fig. 9 stellt gegenüber Fig. 1 insoweit eine Variante dar,
als der Boden 2 einteilig ausgebildet ist und lediglich eine
Schwenkachse 9 besitzt, um welche er aus seiner dargestellten
horizontalen Gebrauchsstellung in eine vertikale Vorratsstellung
hochschwenkbar ist. Koaxial zu der Schwenkachse 9 ist eine
im einzelnen nicht dargestellte, als Torsionsfeder wirkende
Spiralfeder angeordnet, deren eines Ende an der Längsseitenwand
3 abgestützt ist und deren anderes Ende mit dem Boden 2 verbunden
ist, und zwar derart, daß die Feder beim Herunterklappen
des Bodens aus seiner vertikalen Vorratsstellung in seine horizontale
Gebrauchsstellung gespannt wird und im Schließsinne
(= Schwenken in seine vertikale Vorratsstellung) ein Drehmoment
auf den Boden 2 ausübt. Dieses Drehmoment kann sich in der
dargestellten Gebrauchsstellung nicht auswirken, da der Boden 2
in dieser Stellung mit einem lösbaren Verriegelungsmittel 24
verriegelt wird, welches an der anderen Längsseitenwand 4
angeordnet ist.
Auch die Querseitenwände 6 und 7 sind jeweils an ihrer Teilungslinie
11 mit Federn 25 versehen, die parallel zu der durch das
jeweilige Scharniergelenk 12 gebildeten Schwenkachse angeordnet
sind, wobei die Federenden sich jeweils an den Seitenflächen
der geteilten Seitenwand 6 bzw. 7 derart abstützen, daß sie
eine Rückstellkraft im Schließsinne auf diese ausüben, wie
dieses in Fig. 10 angedeutet ist. Um die Federn 25 möglichst
so unterzubringen, daß sie im Gebrauchszustand nicht nach innen
vorstehen, sind die einander zugekehrten schmalen Stirnränder
der geteilten Seitenwände 6 bzw. 7 jeweils ausgenommen, so daß
die Federn 25 in der Öffnungsstellung gemäß Fig. 6 im Bereich
der Seitenwand 6 bzw. 7 liegen.
Zum Zusammenklappen des Transportkastens 1 wird das Verriegelungsmittel
24 gelöst. Das hat zur Folge, daß der Boden 2 aufgrund
seiner Feder selbsttätig in die vertikale Stellung hochklappt
und sodann die Seitenwände 6 bzw. 7 nicht mehr entgegen der
von ihren Federn 25 ausgeübten Rückstellkraft in der Öffnungsstellung
hält, so daß diese selbsttätig zusammenklappen, bis
der Zustand gemäß Fig. 8 erreicht ist.
Es ist erkennbar, daß mit dem erfindungsgemäßen Transportkasten
ein universell verwendbarer Transportkasten mit vertikalen Seitenwänden
geschaffen worden ist, der einfach und preiswert herstellbar
ist, äußerst robust ist, und der nicht nur für sich
allein genommen in vielfältiger, zweckmäßigerweise Weise einsetzbar
ist, wenn er gemäß den Fig. 1 bis 4 in seiner normalen
Gebrauchsstellung ist. Darüber hinaus lassen sich mehrere Transportkästen
1 übereinander stapeln, und zwar wahlweise sowohl
mit heruntergeklapptem Boden 2 gemäß den Fig. 1 bis 4 als auch
mit ein- oder beidseitig hochgeklappten Bodenhälften 2′, 2′,
was insbesondere dann zweckmäßig ist, wenn in einem unteren
Transportkasten Stückgut zu transportieren ist, dessen Höhe
höher ist als die Gesamthöhe H eines Transportkastens in einem
Zustand gemäß den Fig. 1 bis 5. Sind bspw. beide Bodenhälften
2′, 2′ gemäß Fig. 6 an die Längsseitenwände 3 bzw.
4 hochgeklappt, so kann mithin in einem unteren Transportkasten
entsprechend hohes Stückgut angeordnet werden, dessen
Höhe bis zum Zweifachen der Transportkastenhöhe betragen kann.
Ist die Höhe des Stückgutes noch größer, so können ggf. auch
mehrere Transportkästen mit hochgeklappten Bodenhälften 2′,
2′ übereinander angeordnet werden, wobei eine solche Transporteinheit
ggf. oben dadurch sicher abgeschlossen werden kann,
daß als oberster Transportkasten wiederum ein Transportkasten
1 mit heruntergeklapptem Bodenhälften 2′, 2′ angeordnet wird.
Weiterhin lassen sich im Rahmen des Transportkastensystems
auch Transportkästen unterschiedlicher Größe übereinander
stapeln, wenn dieses aufgrund des jeweiligen Transportgutes
gewünscht wird.
Weiterhin lassen sich die erfindungsgemäßen Transportkästen
äußerst raumsparend anordnen und bevorraten bzw. transportieren,
wenn sie im Leerzustand sind. Hierfür braucht lediglich die
Verriegelung 14 der Querseitenwände 6 und 7 gelöst zu werden,
so daß die Querseitenwände 6 und 7 dann gemäß den Fig. 7 und
8 einklappbar sind, wobei dann (je nach horizontaler oder vertikaler
Anordnung) die Höhe bzw. Breite eines Transportens 1
gemäß Fig. 8 lediglich H ist und bei mehreren über- bzw. nebeneinander
angeordneten Transportkästen mit dem Maß (h) noch
geringer ist, wenn jeweils die Ansätze 19 in eine Aufnahme 21
eines benachbart angeordneten Transportkastens angeordnet werden,
wie dieses deshalb vorgesehen ist, um ein gegenseites Verrutschen
bzw. Verschieben in diesem Zustand zu verhindern.
- Bezugszeichenliste
(List of reference numerals) 1, 1′ Transportkasten
2 Boden (von 1)
2′ Bodenhälften
3 (Längs-)Seitenwand (von 1)
4 (Längs-)Seitenwand (von 1)
5 -
6 (Quer-)Seitenwand (von 1)
7 (Quer-)Seitenwand (von 1)
8 Teilungslinie (von 2)
9 Schwenkachse (für 2′)
10 -
11 Teilungslinien (von 6, 7)
12 Scharniergelenk (von 6, 7)
13 Scharniergelenk (von 6, 7)
14 Verriegelungsmittel (für 6 bzw. 7)
15 -
16 Lasche (von 14)
17 Stift (von 14)
18 Stift (von 14)
19 Ansätze (von 3)
20 -
21 Aufnahme (für 19)
22 Grifföffnungen
23 Ansätze (an 2)
24 Verriegelungsmittel (für 2)
25 Federn (für 6, 7)
Claims (19)
1. Stapelbarer Transportkasten mit einem rechtwinkligen
Boden, der an den Randbereichen seiner Unterseite mit
nach innen versetzten Ansätzen versehen ist, die im
Stapelzustand formschlüssig in einen darunter angeordneten
Transportkasten greifen, und von dessen Rändern vier
paarweise parallele Seitenwände senkrecht hochstehen,
wobei die Seitenwände des einen Paares jeweils mittig
geteilt, an der Teilungslinie parallelen Rändern um
eine parallel zum jeweiligen Rand verlaufende Schwenkachse
schwenkbar sind und im zusammengeklappten Zustand
in eine Parallelstellung zu den Seitenwänden des anderen
Paares zu bringen sind, dadurch gekennzeichnet, daß der
Boden (2) in an sich bekannter Weise unter Bildung einer
Schwenkachse (9) wenigstens an einem Rand gelenkig mit
der benachbarten Seitenwand (3 bzw. 4) verbunden ist,
wobei der Boden (2) aus einer rechtwinklig zu den Seitenwänden
(3, 4, 6, 7) verlaufenden Horizontalstellung in
eine im wesentlichen parallel zu der betreffenden Seitenwand
(3 bzw. 4) verlaufende Vertikalstellung hochschwenkbar
ist.
2. Transportkosten nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der Boden (2) mit Abstand zu der Schwenkachse (9) geteilt
ist, und daß beide Bodenabschnitte (2′, 2′) an der
ihnen jeweils benachbarten Seitenwand (3 bzw. 4) angelenkt
sind.
3. Transportkasten nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Seitenwände (3, 4, 6, 7) an ihrer Innenseite
mit Ansätzen zum Abstützen des Bodens (2) in dessen
Horizontalstellung versehen sind.
4. Transportkasten nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Boden
(2) mittig geteilt ist.
5. Transportkasten nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Boden
(2 = 2′, 2′) in seiner hochgeschwenkten Vertikalstellung
mittels eines Verriegelungsmittels lösbar zu verriegeln ist.
6. Transportkasten nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Teilungslinien
(11) der Seitenwände (6, 7) vertikal verlaufen.
7. Transportkasten nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet,
daß die klappbaren, geteilten Seitenwände (6, 7) jeweils an
ihren parallel zur Teilungslinie (11) verlaufenden Rändern
gelenkig mit der benachbarten Seitenwand (3 bzw. 4) verbunden
sind.
8. Transportkasten nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die klappbaren,
geteilten Seitenwände (6, 7) in ihrer zueinander
fluchtenden Stellung mittels eines Verriegelungsmittels
(14) lösbar zu verriegeln sind.
9. Transportkasten nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die eine
nicht geteilte Seitenwand (z. B. 3) an ihrer Außenseite
mit wenigstens einem Ansatz (19, 19) und die andere nicht
geteilte Seitenwand (z. B. 4) an ihrer Außenseite mit einer
entsprechenden Ausnahme (21) für den Ansatz (19) eines
zweiten Transportkastens (1′) im geklappten Leerzustand
versehen ist.
10. Transportkasten nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens
zwei Seitenwände (6, 7) in an sich bekannter Weise mit
Grifföffnungen (22) versehen sind.
11. Transportkasten nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Länge
(L) der Seitenwände (3, 4) eines Paares doppelt so groß
ist wie die Länge (B) der Seitenwände (6, 7) des anderen
Paares.
12. Transportkasten mit einem rechtwinkligen Boden nach
einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche für ein
aus unterschiedlich großen Transportkästen bestehendes
Transportkastensystem, dadurch gekennzeichnet, daß seine
Länge (L) in an sich bekannter Weise gleich der Breite des
nächstgrößeren Transportkastens und seine Breite (B) gleich
der Länge des nächstkleineren Transportkastens ist, und daß
die Bodenansätze (23) und die oberen Kastenränder so aufeinander
abgestimmt sind, daß ein Transportkasten in Längsrichtung
auf einem gleichgroßen und quer auf einem nächstgrößeren
Transportkasten stapelbar ist.
13. Transportkasten nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche, gekennzeichnet durch seine Ausbildung
aus Kunststoff.
14. Transportkasten nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß den
geteilten Seitenwänden (6, 7) jeweils wenigstens eine
Feder (25) zugeordnet ist, welche in der aufgeklappten
Öffnungsstellung (Fig. 1 bis 6; 9) eine im Schließsinne
wirkende Rückstellkraft auf die betreffende Seitenwand
(6, 7) ausübt.
15. Transportkasten nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet,
daß die Feder(n) (25) einer Seitenwand (6, 7) im Bereich
der Teilungsfuge (11) angeordnet ist (sind).
16. Transportkasten nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche, insbesondere nach Anspruch 14 oder 15,
dadurch gekennzeichnet, daß dem Boden (2) wenigstens eine
Feder (bei 9) zugeordnet ist, welche in der heruntergeklappten
Öffnungsstellung (Fig. 1 bis 6; 9) eine im
Schließsinne wirkende Rückstellkraft auf den Boden (2)
ausübt.
17. Transportkasten nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet,
daß die Feder(n) im Bereich des Anlenkrandes (bei 9) angeordnet
ist.
18. Transportkasten nach einem oder mehreren der Ansprüche
14 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Federn (z. B. 25)
als Torsionsfedern ausgebildet sind.
19. Transportkasten nach einem oder mehreren der Ansprüche
14 bis 18, insbesondere nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet,
daß die Federn (z. B. 25) als Spiralfedern ausgebildet
sind.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19863622079 DE3622079A1 (de) | 1986-05-05 | 1986-07-02 | Transportkasten |
Applications Claiming Priority (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE3615145 | 1986-05-05 | ||
| DE19863622079 DE3622079A1 (de) | 1986-05-05 | 1986-07-02 | Transportkasten |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE3622079A1 true DE3622079A1 (de) | 1987-11-12 |
Family
ID=25843479
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19863622079 Withdrawn DE3622079A1 (de) | 1986-05-05 | 1986-07-02 | Transportkasten |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE3622079A1 (de) |
Cited By (4)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE3910735A1 (de) * | 1989-04-03 | 1990-10-04 | Berolina Kunststoff | Teilbarer flaschenkasten |
| DE19920605A1 (de) * | 1999-05-05 | 2000-11-16 | Ludwig Gebhardt Gmbh & Co Betr | Kiste mit vier miteinander gelenkig verbundenen Seitenwänden |
| EP1609728A3 (de) * | 2004-06-25 | 2009-09-30 | OMPLAST S.r.l. | Faltbehälter |
| US8726618B1 (en) * | 2013-03-21 | 2014-05-20 | Joseph N. Laurita | Method of making and using a foldable and stackable box |
-
1986
- 1986-07-02 DE DE19863622079 patent/DE3622079A1/de not_active Withdrawn
Cited By (5)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE3910735A1 (de) * | 1989-04-03 | 1990-10-04 | Berolina Kunststoff | Teilbarer flaschenkasten |
| DE19920605A1 (de) * | 1999-05-05 | 2000-11-16 | Ludwig Gebhardt Gmbh & Co Betr | Kiste mit vier miteinander gelenkig verbundenen Seitenwänden |
| EP1609728A3 (de) * | 2004-06-25 | 2009-09-30 | OMPLAST S.r.l. | Faltbehälter |
| US8726618B1 (en) * | 2013-03-21 | 2014-05-20 | Joseph N. Laurita | Method of making and using a foldable and stackable box |
| US8794441B1 (en) | 2013-03-21 | 2014-08-05 | Joseph N. Laurita | Apparatus for foldable and stackable box |
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|---|---|---|---|
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