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DE3622079A1 - Transportkasten - Google Patents

Transportkasten

Info

Publication number
DE3622079A1
DE3622079A1 DE19863622079 DE3622079A DE3622079A1 DE 3622079 A1 DE3622079 A1 DE 3622079A1 DE 19863622079 DE19863622079 DE 19863622079 DE 3622079 A DE3622079 A DE 3622079A DE 3622079 A1 DE3622079 A1 DE 3622079A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
transport box
side walls
transport
box according
side wall
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19863622079
Other languages
English (en)
Inventor
Werner Cordes
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to DE19863622079 priority Critical patent/DE3622079A1/de
Publication of DE3622079A1 publication Critical patent/DE3622079A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D11/00Containers having bodies formed by interconnecting or uniting two or more rigid, or substantially rigid, components made wholly or mainly of plastics material
    • B65D11/18Containers having bodies formed by interconnecting or uniting two or more rigid, or substantially rigid, components made wholly or mainly of plastics material collapsible, i.e. with walls hinged together or detachably connected
    • B65D11/1846Containers having bodies formed by interconnecting or uniting two or more rigid, or substantially rigid, components made wholly or mainly of plastics material collapsible, i.e. with walls hinged together or detachably connected whereby all side walls are hingedly connected to each other
    • B65D11/1853Containers having bodies formed by interconnecting or uniting two or more rigid, or substantially rigid, components made wholly or mainly of plastics material collapsible, i.e. with walls hinged together or detachably connected whereby all side walls are hingedly connected to each other and one or more side walls being foldable along a median line
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D21/00Nestable, stackable or joinable containers; Containers of variable capacity
    • B65D21/02Containers specially shaped, or provided with fittings or attachments, to facilitate nesting, stacking, or joining together

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Rigid Containers With Two Or More Constituent Elements (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft einen übereinander stapelbaren Transportkasten zum Transport und Bevorraten von insbesondere Stückgut z. B. in/von Lagern in Warenhäusern u. dgl., der insbesondere für ein aus mehreren unterschiedlichen Größen bestehendes Transportkastensystem bestimmt und geeignet ist, mit einem rechtwinkligen Boden, der an den Randbereichen seiner Unterseite mit nach innen versetzten Ansätzen versehen ist, die im Stapelzustand formschlüssig in einen darunter angeordneten Transportkasten greifen bzw. bei Einzelverwendung eines Transportkastens zum Absetzen bzw. Abstützen dienen, und von dessen Rändern vier paarweise parallele Seitenwände senkrecht hochstehen, wobei die Seitenwände des einen Paares jeweils mittig geteilt sind, an der Teilungslinie mit einem als Scharniergelenk ausgebildeten bzw. wirksamen Gelenk verbunden sowie an ihren zur Teilungslinie parallelen Rändern jeweils um eine parallel zum jeweiligen Rand verlaufende Schwenkachse schwenkbar sind, so daß sie in einem leeren, raumsparenden Bevorratungs- bzw. Transportzustand nach innen zu klappen und im zusammengeklappten Zustand in eine Parallelstellung zu den Seitenwänden des anderen Paares zu bringen sind.
Beispielsweise aus der DE-PS 12 96 081 ist ein Transportkastensystem mit mehreren im Grundriß rechteckigen, stapelbaren Transportkästen verschiedener Größe bekannt, deren Seitenwände jeweils von unten nach oben schräg nach außen geneigt sind, so daß Transportkästen gleicher Größe durch bestimmte Maßnahmen übereinander stapelbar und in einer um 180° gedrehten Stellung ineinander zu schachteln sind. Diese Möglichkeit läßt es zu, daß die Transportkästen bei der Bevorratung bzw. beim Leertransport verhältnismäßig raumsparend anzuordnen sind, wobei jedoch die Stapelhöhe beispielsweise von zwei oder drei Kästen notwendigerweise stets höher ist als die Seitenwandhöhe eines Transportkastens. Es kommt hinzu, daß Transportkästen mit geneigten Seitenwänden häufig nicht gewünscht werden. Im übrigen wird es bei diesen bekannten Transportkästen als nachteilig empfunden, daß das Bedienungspersonal beim Stapeln zweier Transportkästen übereinander sorgfältig auf die richtige Relativstellung achten muß, die aufgrund der zahlreichen Rippen, Vorsprünge, Ausnehmungen u. dgl. nicht ohne weiteres erkennbar ist. Wird nämlich versehentlich ein beispielsweise mit relativ schwerem Stückgut beladener Transportkasten versehentlich in einer Relativstellung auf einen darunter befindlichen Transportkasten aufgesetzt, welche ein Ineinanderschachteln der beiden Transportkästen erlaubt, und ist in dem unteren Transportkasten druckempfindliches Transportgut vorhanden, so kann dieses dabei erheblich beschädigt werden, da der obere Transportkasten nicht im oberen Randbereich des unteren Transportkastens abgestützt wird, sondern gleichsam in diesen hineingleitet.
Um diese und weitere Nachteile zu vermeiden, ist ein Transportkasten der eingangs beschriebenen Gattung bekanntgeworden, dessen Seitenwände nicht geneigt verlaufen, sondern sich vertikal vom Boden nach oben erstrecken, so daß ein ineinandergeschachteltes, raumsparendes Stapeln im Leerzustand nicht möglich ist. Um auch bei diesem bekannten Transportkasten eine raumsparende Bevorratung bzw. einen raumsparenden Transport im Leerzustand zu ermöglichen, sind die beiden größeren Längsseiten des mit einem rechteckigen Boden versehenen Transportkastens jeweils mittig horizontal geteilt und an ihrer Teilungslinie mit einem Scharniergelenk versehen. Außerdem sind die beiden größeren Seitenwände dieses bekannten Transportkastens jeweils an ihrem unteren Rand unter Bildung einer ersten Schwenkachse gelenkig am Boden und an den Enden ihres oberen Randes unter Bildung einer zweiten Schwenkachse mittels eines Schwenkzapfens jeweils mit dem fest angeordneten oberen Rand der rechtwinlig zu ihnen verlaufenden schmalen Seitenwände verbunden, so daß die längeren Seitenwände im leeren Bevorratungs- bzw. Transportzustand um ihre beiden Schwenkachsen sowie die an ihrer Teilungslinie liegende dritte Schwenkachse nach innen zu klappen sind. Um dieses zu ermöglichen, sind die beiden schmalen Seitenwände jeweils an ihrem oberen Rand mit dem dort befindlichen ortsfesten Randsteg unter Bildung einer Schwenkachse verbunden, so daß sie um diese Schwenkachse nach innen zu klappen sind. Sobald die schmalen Seitenwände aus ihrer vertikalen Betriebsstellung in eine horizontale Bevorratungsstellung nach innen geklappt sind, können mithin die beiden längeren Seitenwände aus ihrer vertikalen Betriebsstellung über V-förmige Zwischenstellungen nach innen geklappt werden, bis ihre beiden Hälften schließlich aneinander liegen und sodann mithin horizontal verlaufen, wobei sie dann parallel zum festen Boden sowie den hochgeklappten schmalen Seitenwänden angeordnet sind.
Obwohl dieser bekannte Transportkasten keine schrägen Seitenwände aufweist, sich über einem weiteren Transportkasten stapeln läßt, ohne daß hierbei auf eine bestimmte Relativstellung geachtet werden muß und sich im Leerzustand raumsparend anordnen läßt, ohne daß die Stapelhöhe notwendigerweise größer ist als die Seitenwandhöhe, wobei darüber hinaus im zusammengeklappten Zustand nicht notwendigerweise ein Übereinanderstapeln über dem Boden erforderlich ist, sondern auch eine um 90° gedrehte Anordnung möglich ist, was bei Transportbehältern mit schrägen Seitenwänden problematisch ist, besitzt auch dieser bekannte Transportkasten noch verschiedene Nachteile. Ein wesentlicher Nachteil besteht darin, daß es bei dem vorstehend beschriebenen bekannten Transportkasten lediglich möglich ist, Stückgut unterzubringen, dessen Höhe nicht größer ist als die Höhe der Seitenwände, wenn über dem das Stückgut enthaltenden Transportkasten wenigstens ein weiterer Transportkasten gestapelt ist, da es dann zu einer Kollision des Bodens des oberen Transportkastens mit dem im unteren Transportkasten enthaltenen Stückgut kommt. Selbst wenn man in darartigen Fällen darauf verzichtet, mehrere Transportkästen übereinanderzustapeln, ergibt sich ein Transportzustand, in dem das Stückgut oberhalb der Seitenwandhöhe nicht geschützt ist und beim Transport beschädigt werden kann. Dieses ist beispielsweise dann der Fall, wenn in einem derartigen Transportkasten Topfpflanzen transportiert werden sollen, die (erheblich) höher sind als die Seitenwandhöhe des Transportkastens.
Auch ist es bei den vorstehend behandelten bekannten Transportkästen beispielsweise nicht möglich, diese zum Transport von verhältnismäßig hohen Gegenständen zu benutzen, deren Höhe größer ist als die Seitenwandhöhe eines Transportkastens, wie dieses beispielsweise bei Kleidern, Mänteln od. dgl. der Fall ist, die auf Bügel gehängt sind, wobei die Kleiderbügel an einer Traverse od. dgl. eines oberen Transportkastens aufgehängt sind.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Transportkästen der eingangs beschriebenen Gattung unter Aufrechterhaltung ihrer Vorteile gegenüber ähnlichen bekannten Transportkästen insbesondere dahingehend zu verbessern, daß auch eine umlaufend geschützte Aufnahme von Gegenständen möglich ist, deren Höhe (ggf. erheblich) größer ist als die Seitenwandhöhe eines Transportkastens.
Die Lösung dieser Aufgabe ist erfindungsgemäß dadurch gekennzeichnet, daß der Boden des Transportkastens in an sich bekannter Weise unter Bildung einer Schwenkachse wenigstens an einem Rand gelenkig mit der benachbarten Seitenwand verbunden ist, wobei der Boden aus seiner rechtwinklig zu den Seitenwänden verlaufenden Horizontalstellung in eine zumindest im wesentlichen parallel zu der betreffenden Seitenwand verlaufende Vertikalstellung hochschwenkbar ist.
Im Gegensatz zu dem oben beschriebenen vorbekannten gattungsgemäßen Transportkasten, dessen Boden stets parallel zu dem den oberen Rand bildenden umlaufenden Rahmensteg verbleibt, so daß er bei einem Übereinanderstapeln von zwei oder mehr Transportkästen im Betriebszustand einer Aufnahme von Stückgut entgegensteht, dessen Höhe größer ist als die Seitenwandhöhe eines Transportkastens, läßt sich der Boden bei dem erfindungsgemäßen Transportkasten mithin um 90° zu seiner normalen Betriebsstellung hochschwenken, und zwar nicht nur dann, wenn der Transportkasten im Leerzustand raumsparend angeordnet werden soll, sondern auch dann, wenn er über einem anderen Transportkasten gestapelt wird, in dem Stückgut vorhanden ist, dessen Höhe diesen unteren Transportkasten überragt. Dabei bildet mithin ein Transportkasten mit hochgeschwenktem Boden gleichsam eine Verlängerung der Seitenwände des darunter befindlichen Transportkastens nach oben und schützt mithin das in dem unteren Transportkasten vorhandene Stückgut umlaufend, wobei ersichtlich auch mehrere Transportkästen in dieser Art und Weise übereinander gestapelt angeordnet werden können, so daß man damit zu einer Transporteinheit kommt, deren Höhe erheblich größer sein kann als die Seitenwandhöhe eines Transportkastens. Ein oberer Abschluß - und damit ein entsprechender Schutz des Stückgutes - ist dann ggf. möglich, indem ganz oben ein Transportkasten angeordnet wird, dessen Boden heruntergeschwenkt ist.
Wenn die Seitenwandhöhe wenigstens so groß ist wie die Breite bzw. Länge des Bodens, so kann der Boden ggf. lediglich an seinem einen Rand hochschwenkbar an einer Seitenwand angeordnet sein. Insbesondere in anderen Fällen ist bevorzugt vorgesehen, daß der Boden mit Abstand zu der Schwenkachse geteilt ist, und daß beide Bodenabschnitte an der dem Boden jeweils benachbarten Seitenwand gelenkig und damit hochschwenkbar angelenkt sind, wobei es bei einer derartigen Ausgestaltung besonders zweckmäßig ist, wenn der Boden mittig geteilt ist.
Um den erfindungsgemäß hochschwenkbaren Boden in seiner heruntergeschwenkten Stellung abzustützen, können die Seitenwände an ihrer Innenseite mit Ansätzen zum Abstützen des Bodens in dessen Horizontalstellung versehen sein, wobei es ersichtlich nicht unbedingt erforderlich ist, daß derartige Stützansätze an sämtlichen Seitenwänden vorhanden sind, dieses jedoch im allgemeinen zweckmäßig ist, um die erforderliche Stützfestigkeit mühelos zu erreichen.
Um den Boden in seiner hochgeschwenkten Vertikalstellung sicher zu halten und ein unbeabsichtigtes Herunterschwenken zu verhindern, sind bevorzugt Verriegelungsmittel vorgesehen, mittels welcher der Boden bzw. die Bodenhälften in der hochgeschwenkten Vertikalstellung lösbar zu verriegeln ist/ sind.
Um einen Transportkasten mit den vorstehend beschriebenen Merkmalen und Eigenschaften zu erhalten, der darüber hinaus auch in jedem Zustand - also sowohl mit hochgeklapptem Boden wie auch im völlig zusammengeklappten Bevorratungszustand - eine möglichst große Festigkeit aufweist und gegen Beschädigungen weitgehend unempfindlich ist, ist weiterhin höchst bevorzugt vorgesehen, daß die Teilungslinien der Seitenwände vertikal verlaufen. Während bei dem oben beschriebenen bekannten Transportkasten die Teilungslinien der im Bevorratungszustand zusammenklappbaren Seitenwände horizontal verlaufen, so daß die Seitenwandabschnitte letztlich parallel zu Boden angeordnet sind, schwenken bei der vorstehend beschriebenen bevorzugten Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Transportkastens die klappbaren Seitenwände mithin letztlich in eine Parallelstellung zu den beiden anderen Seitenwänden, wofür die klappbaren, geteilten Seitenwände bevorzugt jeweils an ihrem parallel zur Teilungslinie verlaufenden Rändern gelenkig mit der benachbarten (nicht klappbaren) Seitenwand verbunden sind.
Um die klappbaren, geteilten Seitenwände in ihrem ausgeklappten Betriebszustand, in dem sie rechtwinklig zu den beiden übrigen Seitenwänden verlaufen, sicher halten zu können und ein unbeabsichtigtes Zusammenklappen mit Sicherheit zu verhindern, können sie in derjenigen Stellung, in denen jeweils ihre beiden Abschnitte zueinander fluchten, mittels eines Verriegelungsmittels lösbar zu verriegeln sein. Hierbei kann es sich beispielsweise um eine Schwenklasche handeln, die in der zueiander fluchtenden Stellung der beiden Abschnitte einer Seitenwand ein Zusammenklappen verhindert.
Obwohl die Außenseiten der vier Seitenwände grundsätzlich eben ausgebildet sein können, ist bei einer bevorzugten Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung die eine nicht geteilte Seitenwand an ihrer Außenseite mit wenigstens einem Ansatz und die andere nicht geteilte Seitenwand an ihrer Außenseite mit einer entsprechenden Aufnahme für den Ansatz eines zweiten Transportkastens im geklappten, gestapelten Leerzustand versehen. Auf diese Weise ist es zu verhindern, daß zwei oder mehr im zusammengeklappten Bevorratungszustand übereinander gestapelte bzw. nebeneinander angeordnete Transportkästen relativ zueinander verrutschen können.
Zur Schaffung eines Transportkastensystems, welches aus unterschiedlich großen Transportkästen besteht, die dennoch ein Stapeln übereinander zulassen, werden die Transportkästen zweckmäßigerweise mit rechteckigem Boden ausgebildet, wobei die Länge eines Transportkastens in an sich bekannter Weise gleich der Breite des nächstgrößeren Transportkastens und seine Breite gleich der Länge des nächstkleineren Transportkastens ist, wobei die Bodenansätze und die oberen Kastenränder so aufeinander abgestimmt sind, daß ein Transportkasten quer auf einem nächstgrößeren Transportkasten stapelbar ist. Hierfür ist es besonders zweckmäßig, wenn die Länge der Seitenwände eines Paares doppelt so groß ist wie die Länge des anderen Paares.
Eine besonders zweckmäßige Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Transportkastens zeichnet sich dadurch aus, daß den klappbar geteilten Seitenwänden jeweils wenigstens eine Feder zugeordnet ist, welche in der aufgeklappten Öffnungs- bzw. Gebrauchsstellung eine im Schließsinne wirkende Rückstellkraft auf die betreffende Seitenwand ausübt, wobei eine solche Feder bei einer Ausgestaltung im Bereich der vertikalen Teilungsfuge angeordnet sein kann, jedoch ersichtlich auch an anderer Stelle unterzubringen ist, um den erstrebten "Klappeffekt" beim Zusammenklappen des Transportkastens in seiner Schließ- bzw. Ruhe- oder Vorratsstellung zu bewirken.
Insbesondere bei einer derartigen Ausgestaltung kann überdies am Boden wenigstens eine Feder zugeordnet sein, welche in der heruntergeklappten Öffnungsstellung eine im Schließsinne wirkende Rückstellkraft auf den Boden ausübt, also die Tendenz hat, ihn aus seiner horizontalen Gebrauchsstellung in seine vertikale Vorratsstellung zu bewegen, wobei eine solche Feder zweckmäßigerweise im Bereich des Anlenkrandes des Bodens angeordnet sein kann. Ist der Boden mittig längsgeteilt, so sind bei einer derartigen Ausgestaltung des Transportkastens dann selbstverständlich an beiden Anlenkrändern des Bodens entsprechende Federn vorgesehen.
Eine besonders zweckmäßige Ausgestaltung eines derartigen Transportkastens wird darin gesehen, daß der Boden einteilig ausgebildet ist, also nicht in der Mitte geteilt ist. Löst man sodann eine Verriegelung, welche den Boden in seiner heruntergeklappten Gebrauchsstellung hält, so klappt der Boden aufgrund der Feder(n) selbsttätig nach oben, so daß auch die Seitenwände, welche bei heruntergeklapptem Boden vorzugsweise durch den Boden selbst an einem Zusammenklappen gehindert sind, selbsttätig in die Schließstellung einklappen und das Zusammenklappen eines erfindungsgemäßen Transportkastens mithin schnell, einfach und mühelos durchführbar ist.
Bevorzugte Ausgestaltungen der vorliegenden Erfindung sind in den Unteransprüchen beschrieben.
Die Erfindung ist nachstehend an einem Ausführungsbeispiel unter Bezugnahme auf eine Zeichnung weiter erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 eine Draufsicht auf einen erfindungsgemäßen Transportkasten in Richtung des Pfeiles I in Fig. 2 gesehen;
Fig. 2 eine Seitenansicht auf eine Längsseitenwand des Transportkastens gemäß Fig. 1 in Richtung des Pfeiles II in Fig. 1 gesehen;
Fig. 3 eine Seitenansicht der anderen Längsseitenwand des Transportkastens gemäß den Fig. 1 und 2 in Richtung des Pfeiles III in Fig. 1 gesehen;
Fig. 4 eine Seitenansicht auf eine Querseitenwand des Transportkastens gemäß den Fig. 1 bis 3 in Richtung des Pfeiles IV in Fig. 1 gesehen, wobei die gegenüberliegende Querseitenwand in gleicher Weise ausgebildet ist;
Fig. 5 eine vergrößerte Darstellung des in Fig. 1 mit einem strichpunktierten Kreis V umgebenen Eckabschnittes des Transportkastens im Gebrauchszustand gemäß den Fig. 1 bis 4;
Fig. 6 eine Fig. 5 entsprechende Darstellung mit hochgeklapptem Boden;
Fig. 7 eine Fig. 6 entsprechende Darstellung, bei welcher die Querseitenwände (von denen in Fig. 7 lediglich eine Querseitenwand teilweise ersichtlich ist) nach Lösen eines Verriegelungsmittels bereits teilweise eingeklappt sind;
Fig. 8 eine Fig. 7 entsprechende Darstellung des linken Teils des Transportkastens, wobei die Querseitenwände völlig zusammengeklappt und in eine Parallelstellung zu den Längsseitenwänden (sowie zu dem hochgeklappten Boden) gebracht sind, und wobei mit strichpunktierten Linien ein zweiter Transportkasten im gleichen Zustand dargestellt ist, der unter bzw. neben dem ersten Transportkasten raumsparend angeordnet ist;
Fig. 9 eine Fig. 1 entsprechende Darstellung einer Variante, bei welcher der Boden nur an seinem einen Längsrand angelenkt und nicht geteilt ist; und
Fig. 10 eine Fig. 7 entsprechende Darstellung einer Variante (unter Fortlassung des Verriegelungsmittels für die aufgeklappte Seitenwand), bei welcher den Seitenwänden jeweils als Spiralfedern ausgebildete Torsionsfedern zugeordnet sind, welche ein selbsttätiges Zusammenklappen der mittig geteilten Seitenwände gestatten.
Die Zeichnung zeigt einen im ganzen mit 1 bezeichneten Transportkasten aus Kunststoff, der jedoch stattdessen (ganz oder teilweise) auch aus einem anderen festen Material wie bspw. einem Leichtmetall oder grundsätzlich selbstverständlich auch aus Holz od. dgl. bestehen könnte. Der Transportkasten 1 dient zum Transport und Bevorraten von Stückgut und besitzt hierfür einen rechtwinkligen Boden 2, von dessen Rändern vier paarweise parallele Seitenwände 3, 4, 6 und 7 hochstehen. Der Boden 2 ist unter Bildung einer Teilungslinie 8 mittig geteilt und besteht mithin aus zwei Bodenhälften 2′. Beide Bodenhälften 2′ sind jeweils unter Bildung einer Schwenkachse 9 an ihrem äußeren Längsrand gelenkig mit der benachbarten Längsseitenwand 3 bzw. 4 verbunden und aus einer rechtwinklig zu den Seitenwänden 3, 4, 6, 7 verlaufenden Horizontalstellung gemäß den Fig. 1 bis 5 in eine parallel zu der betreffenden Längsseitenwand 3 bzw. 4 verlaufende Vertikalstellung hochschwenkbar.
Die Seitenwände 3, 4, 6, 7 sind jeweils am unteren Endabschnitt ihrer Innenseite mit in der Zeichnung der besseren Übersicht halber nicht im einzelnen dargestellten Ansätzen zum Abstützen des Bodens 2 in dessen Horizontalstellung gemäß den Fig. 1 bis 5 versehen. In der an die Längsseitenwände 3 bzw. 4 hochgeschwenkten Stellung gemäß den Fig. 6 bis 8 sind die beiden Bodenhälften 2′, 2′ jeweils mittels eines in der Zeichnung der besseren Übersicht halber ebenfalls nicht dargestellten Verriegelungsmittels lösbar zu verriegeln, welches aus an den Innenseiten der Längsseitenwände 3 bzw. 4 angeordneten Haken besteht, welche in entsprechende Ausnehmungen bzw. Hülsen der Bodenhälften 2′, 2′ eingreifen können, um diese im hochgeschwenkten Zustand zu halten.
Wie aus den Fig. 1 und 4 bis 8 erkennbar ist, sind die Querseitenwände 6 und 7 jeweils mittig geteilt, wobei die Teilungslinien 11 vertikal, also senkrecht zum Boden 2 verlaufen. An den Teilungslinien sind die Querseitenwände 6 bzw. 7 jeweils mit einem Scharniergelenk 12 versehen (s. insbesondere Fig. 7 und 8). An ihren parallel zur Teilungslinie 11 verlaufenden vertikalen Rändern sind die mittig geteilten Querseitenwände 6 und 7 jeweils gelenkig mit der benachbarten Längsseitenwand 3 bzw. 4 verbunden, wobei diese gelenkige Verbindung ebenfalls durch Scharniergelenke 13 verwirklicht ist.
Die klappbar geteilten Querseitenwände 6 und 7 sind in ihrer Stellung, in welcher ihre beiden Hälften jeweils zueinander fluchten (Fig. 1 bis 5) jeweils mittels eines Verriegelungsmittels 14 zu verriegeln, so daß ein unbeabsichtigtes Zusammenklappen nicht möglich ist. Dieses Verriegelungsmittel besteht bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel jeweils aus einer Lasche 16, die an einem Stift 17 schwenkbar ist und an ihrem anderen Ende eine Kerbe aufweist, die im verriegelten Zustand über einen Stift 18 greift, der an der anderen Hälfte der betreffenden Querseitenwand 6 bzw. 7 fest angeordnet ist.
Die eine Längsseitenwand 3 ist an ihrer Außenseite mit zwei leistenartigen Ansätzen 19 versehen, deren Konturen der Innenkontur eines auf der Außenseite der anderen Längsseitenwand 4 umlaufenden Rahmens entsprechen, welcher eine Aufnahme 21 für die leistenförmigen Ansätze 19 eines anderen Transportkastens 1′ bildet, wobei die leistenförmigen Ansätze 19 eines Transportkastens 1 bzw. 1′ in die rahmenförmige Aufnahme 21 eines zweiten Transportkastens 1′ bzw. 1 (bzw. umgekehrt) greifen, wie dieses aus Fig. 8 erkennbar ist, wenn die beiden Transportkästen 1, 1′ raumsparend zusammengeklappt und übereinander gestapelt bzw. nebeneinander angeordnet sind, so daß ein gegenseites Verrutschen nicht möglich ist.
Wie aus Fig. 4 erkennbar ist, sind die beiden Querseitenwände 6 und 7 mit Grifföffnungen 22 versehen, in welche beim Anheben, Übereinanderstapeln, Entstapeln etc. ein Transportkasten 1 ergriffen werden kann.
Die Länge L der Längsseitenwände 3, 4 ist doppelt so groß wie die Länge bzw. Breite der Querseitenwände 6 und 7, wobei die Länge L der Längsseitenwände 3, 4 zugleich gleich der Breite eines entsprechend ausgebildeten nächstgrößeren Transportkastens und die Breite B gleich der Länge eines entsprechend ausgebildeten nächstkleineren Transportkastens ist, so daß nicht nur zwei Transportkästen 1, 1′ (oder selbstverständlich auch mehrere Transportkästen) gleichgerichtet übereinander gestapelt werden können, sondern es auch möglich ist, zwei kleinere Transportkästen eines entsprechend ausgebildeten Transportkastensystems quer zur Längsrichtung des nächstgrößeren Transportkastens auf diesem zu stapeln etc. Zum Stapeln von Transportkästen übereinander ist der Boden 2 an den Randbereichen seiner Unterseite mit nach innen versetzten, leistenförmigen Ansätzen 23 versehen, die zu den Außenseiten der Seitenwände 3, 4, 6, 7 jeweils nach innen versetzt sind und im übereinander gestapelten Zustand formschlüssig in einen darunter angeordneten Transportkasten greifen, wobei diese Ansätze 23 ersichtlich nicht notwendiger an dem eigentlichen Boden 2 angeordnet sein müssen, sondern auch Bestandteil der Seitenwände 3, 4, 6, 7 bzw. wenigstens zweier Seitenwände sein können, wenn sie an deren unterem Randabschnitt angeordnet sind.
Fig. 9 stellt gegenüber Fig. 1 insoweit eine Variante dar, als der Boden 2 einteilig ausgebildet ist und lediglich eine Schwenkachse 9 besitzt, um welche er aus seiner dargestellten horizontalen Gebrauchsstellung in eine vertikale Vorratsstellung hochschwenkbar ist. Koaxial zu der Schwenkachse 9 ist eine im einzelnen nicht dargestellte, als Torsionsfeder wirkende Spiralfeder angeordnet, deren eines Ende an der Längsseitenwand 3 abgestützt ist und deren anderes Ende mit dem Boden 2 verbunden ist, und zwar derart, daß die Feder beim Herunterklappen des Bodens aus seiner vertikalen Vorratsstellung in seine horizontale Gebrauchsstellung gespannt wird und im Schließsinne (= Schwenken in seine vertikale Vorratsstellung) ein Drehmoment auf den Boden 2 ausübt. Dieses Drehmoment kann sich in der dargestellten Gebrauchsstellung nicht auswirken, da der Boden 2 in dieser Stellung mit einem lösbaren Verriegelungsmittel 24 verriegelt wird, welches an der anderen Längsseitenwand 4 angeordnet ist.
Auch die Querseitenwände 6 und 7 sind jeweils an ihrer Teilungslinie 11 mit Federn 25 versehen, die parallel zu der durch das jeweilige Scharniergelenk 12 gebildeten Schwenkachse angeordnet sind, wobei die Federenden sich jeweils an den Seitenflächen der geteilten Seitenwand 6 bzw. 7 derart abstützen, daß sie eine Rückstellkraft im Schließsinne auf diese ausüben, wie dieses in Fig. 10 angedeutet ist. Um die Federn 25 möglichst so unterzubringen, daß sie im Gebrauchszustand nicht nach innen vorstehen, sind die einander zugekehrten schmalen Stirnränder der geteilten Seitenwände 6 bzw. 7 jeweils ausgenommen, so daß die Federn 25 in der Öffnungsstellung gemäß Fig. 6 im Bereich der Seitenwand 6 bzw. 7 liegen.
Zum Zusammenklappen des Transportkastens 1 wird das Verriegelungsmittel 24 gelöst. Das hat zur Folge, daß der Boden 2 aufgrund seiner Feder selbsttätig in die vertikale Stellung hochklappt und sodann die Seitenwände 6 bzw. 7 nicht mehr entgegen der von ihren Federn 25 ausgeübten Rückstellkraft in der Öffnungsstellung hält, so daß diese selbsttätig zusammenklappen, bis der Zustand gemäß Fig. 8 erreicht ist.
Es ist erkennbar, daß mit dem erfindungsgemäßen Transportkasten ein universell verwendbarer Transportkasten mit vertikalen Seitenwänden geschaffen worden ist, der einfach und preiswert herstellbar ist, äußerst robust ist, und der nicht nur für sich allein genommen in vielfältiger, zweckmäßigerweise Weise einsetzbar ist, wenn er gemäß den Fig. 1 bis 4 in seiner normalen Gebrauchsstellung ist. Darüber hinaus lassen sich mehrere Transportkästen 1 übereinander stapeln, und zwar wahlweise sowohl mit heruntergeklapptem Boden 2 gemäß den Fig. 1 bis 4 als auch mit ein- oder beidseitig hochgeklappten Bodenhälften 2′, 2′, was insbesondere dann zweckmäßig ist, wenn in einem unteren Transportkasten Stückgut zu transportieren ist, dessen Höhe höher ist als die Gesamthöhe H eines Transportkastens in einem Zustand gemäß den Fig. 1 bis 5. Sind bspw. beide Bodenhälften 2′, 2′ gemäß Fig. 6 an die Längsseitenwände 3 bzw. 4 hochgeklappt, so kann mithin in einem unteren Transportkasten entsprechend hohes Stückgut angeordnet werden, dessen Höhe bis zum Zweifachen der Transportkastenhöhe betragen kann. Ist die Höhe des Stückgutes noch größer, so können ggf. auch mehrere Transportkästen mit hochgeklappten Bodenhälften 2′, 2′ übereinander angeordnet werden, wobei eine solche Transporteinheit ggf. oben dadurch sicher abgeschlossen werden kann, daß als oberster Transportkasten wiederum ein Transportkasten 1 mit heruntergeklapptem Bodenhälften 2′, 2′ angeordnet wird. Weiterhin lassen sich im Rahmen des Transportkastensystems auch Transportkästen unterschiedlicher Größe übereinander stapeln, wenn dieses aufgrund des jeweiligen Transportgutes gewünscht wird.
Weiterhin lassen sich die erfindungsgemäßen Transportkästen äußerst raumsparend anordnen und bevorraten bzw. transportieren, wenn sie im Leerzustand sind. Hierfür braucht lediglich die Verriegelung 14 der Querseitenwände 6 und 7 gelöst zu werden, so daß die Querseitenwände 6 und 7 dann gemäß den Fig. 7 und 8 einklappbar sind, wobei dann (je nach horizontaler oder vertikaler Anordnung) die Höhe bzw. Breite eines Transportens 1 gemäß Fig. 8 lediglich H ist und bei mehreren über- bzw. nebeneinander angeordneten Transportkästen mit dem Maß (h) noch geringer ist, wenn jeweils die Ansätze 19 in eine Aufnahme 21 eines benachbart angeordneten Transportkastens angeordnet werden, wie dieses deshalb vorgesehen ist, um ein gegenseites Verrutschen bzw. Verschieben in diesem Zustand zu verhindern.
  • Bezugszeichenliste
    (List of reference numerals)  1, 1′ Transportkasten
     2 Boden (von 1)
     2′ Bodenhälften
     3 (Längs-)Seitenwand (von 1)
     4 (Längs-)Seitenwand (von 1)
     5 -
     6 (Quer-)Seitenwand (von 1)
     7 (Quer-)Seitenwand (von 1)
     8 Teilungslinie (von 2)
     9 Schwenkachse (für 2′)
    10 -
    11 Teilungslinien (von 6, 7)
    12 Scharniergelenk (von 6, 7)
    13 Scharniergelenk (von 6, 7)
    14 Verriegelungsmittel (für 6 bzw. 7)
    15 -
    16 Lasche (von 14)
    17 Stift (von 14)
    18 Stift (von 14)
    19 Ansätze (von 3)
    20 -
    21 Aufnahme (für 19)
    22 Grifföffnungen
    23 Ansätze (an 2)
    24 Verriegelungsmittel (für 2)
    25 Federn (für 6, 7)

Claims (19)

1. Stapelbarer Transportkasten mit einem rechtwinkligen Boden, der an den Randbereichen seiner Unterseite mit nach innen versetzten Ansätzen versehen ist, die im Stapelzustand formschlüssig in einen darunter angeordneten Transportkasten greifen, und von dessen Rändern vier paarweise parallele Seitenwände senkrecht hochstehen, wobei die Seitenwände des einen Paares jeweils mittig geteilt, an der Teilungslinie parallelen Rändern um eine parallel zum jeweiligen Rand verlaufende Schwenkachse schwenkbar sind und im zusammengeklappten Zustand in eine Parallelstellung zu den Seitenwänden des anderen Paares zu bringen sind, dadurch gekennzeichnet, daß der Boden (2) in an sich bekannter Weise unter Bildung einer Schwenkachse (9) wenigstens an einem Rand gelenkig mit der benachbarten Seitenwand (3 bzw. 4) verbunden ist, wobei der Boden (2) aus einer rechtwinklig zu den Seitenwänden (3, 4, 6, 7) verlaufenden Horizontalstellung in eine im wesentlichen parallel zu der betreffenden Seitenwand (3 bzw. 4) verlaufende Vertikalstellung hochschwenkbar ist.
2. Transportkosten nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Boden (2) mit Abstand zu der Schwenkachse (9) geteilt ist, und daß beide Bodenabschnitte (2′, 2′) an der ihnen jeweils benachbarten Seitenwand (3 bzw. 4) angelenkt sind.
3. Transportkasten nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenwände (3, 4, 6, 7) an ihrer Innenseite mit Ansätzen zum Abstützen des Bodens (2) in dessen Horizontalstellung versehen sind.
4. Transportkasten nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Boden (2) mittig geteilt ist.
5. Transportkasten nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Boden (2 = 2′, 2′) in seiner hochgeschwenkten Vertikalstellung mittels eines Verriegelungsmittels lösbar zu verriegeln ist.
6. Transportkasten nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Teilungslinien (11) der Seitenwände (6, 7) vertikal verlaufen.
7. Transportkasten nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die klappbaren, geteilten Seitenwände (6, 7) jeweils an ihren parallel zur Teilungslinie (11) verlaufenden Rändern gelenkig mit der benachbarten Seitenwand (3 bzw. 4) verbunden sind.
8. Transportkasten nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die klappbaren, geteilten Seitenwände (6, 7) in ihrer zueinander fluchtenden Stellung mittels eines Verriegelungsmittels (14) lösbar zu verriegeln sind.
9. Transportkasten nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die eine nicht geteilte Seitenwand (z. B. 3) an ihrer Außenseite mit wenigstens einem Ansatz (19, 19) und die andere nicht geteilte Seitenwand (z. B. 4) an ihrer Außenseite mit einer entsprechenden Ausnahme (21) für den Ansatz (19) eines zweiten Transportkastens (1′) im geklappten Leerzustand versehen ist.
10. Transportkasten nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens zwei Seitenwände (6, 7) in an sich bekannter Weise mit Grifföffnungen (22) versehen sind.
11. Transportkasten nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Länge (L) der Seitenwände (3, 4) eines Paares doppelt so groß ist wie die Länge (B) der Seitenwände (6, 7) des anderen Paares.
12. Transportkasten mit einem rechtwinkligen Boden nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche für ein aus unterschiedlich großen Transportkästen bestehendes Transportkastensystem, dadurch gekennzeichnet, daß seine Länge (L) in an sich bekannter Weise gleich der Breite des nächstgrößeren Transportkastens und seine Breite (B) gleich der Länge des nächstkleineren Transportkastens ist, und daß die Bodenansätze (23) und die oberen Kastenränder so aufeinander abgestimmt sind, daß ein Transportkasten in Längsrichtung auf einem gleichgroßen und quer auf einem nächstgrößeren Transportkasten stapelbar ist.
13. Transportkasten nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch seine Ausbildung aus Kunststoff.
14. Transportkasten nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß den geteilten Seitenwänden (6, 7) jeweils wenigstens eine Feder (25) zugeordnet ist, welche in der aufgeklappten Öffnungsstellung (Fig. 1 bis 6; 9) eine im Schließsinne wirkende Rückstellkraft auf die betreffende Seitenwand (6, 7) ausübt.
15. Transportkasten nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Feder(n) (25) einer Seitenwand (6, 7) im Bereich der Teilungsfuge (11) angeordnet ist (sind).
16. Transportkasten nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, insbesondere nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, daß dem Boden (2) wenigstens eine Feder (bei 9) zugeordnet ist, welche in der heruntergeklappten Öffnungsstellung (Fig. 1 bis 6; 9) eine im Schließsinne wirkende Rückstellkraft auf den Boden (2) ausübt.
17. Transportkasten nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Feder(n) im Bereich des Anlenkrandes (bei 9) angeordnet ist.
18. Transportkasten nach einem oder mehreren der Ansprüche 14 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Federn (z. B. 25) als Torsionsfedern ausgebildet sind.
19. Transportkasten nach einem oder mehreren der Ansprüche 14 bis 18, insbesondere nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Federn (z. B. 25) als Spiralfedern ausgebildet sind.
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Cited By (4)

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DE3910735A1 (de) * 1989-04-03 1990-10-04 Berolina Kunststoff Teilbarer flaschenkasten
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