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DE19912012A1 - Notablaufvorrichtung - Google Patents

Notablaufvorrichtung

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DE19912012A1
DE19912012A1 DE19912012A DE19912012A DE19912012A1 DE 19912012 A1 DE19912012 A1 DE 19912012A1 DE 19912012 A DE19912012 A DE 19912012A DE 19912012 A DE19912012 A DE 19912012A DE 19912012 A1 DE19912012 A1 DE 19912012A1
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Abstract

Eine Notablaufvorrichtung für eine mit Wasserabläufen entwässerte Fläche (1), insbesondere Flachdach, mit einer Ablauföffnung (6), mit einer die Höhe eines Wasseranstaugrenzwertes (H) zu der Fläche (1) bestimmenden Anstaueinrichtung (7) und mit einem mit der Ablauföffnung (6) in Verbindung stehenden vertikalen Ablaufrohr (2), erlaubt eine schlagartige Wasserabführung nach Erreichen des Wasseranstaugrenzwertes mit Hilfe einer Unterdruckwirkung dadurch, daß in Strömungsrichtung der Ablauföffnung (6) ein Behälter (8) vorgeschaltet ist, der eine Seitenwandung (9) aufweist, die bis zu einer Höhe, die kleiner als die Höhe der Seitenwandung (9) ist, wenigstens eine Einlauföffnung (15) aufweist und oberhalb der Einlauföffnung (15) mit einer Deckelwandung (10) einen luftdicht abgeschlossenen Raum bildet.

Description

Die Erfindung betrifft eine Notablaufvorrichtung für eine mit Wasserabläufen entwässerte Fläche, insbesondere Flachdach, mit einer Ablauföffnung, mit einer die Höhe eines Wasseranstaugrenz­ wertes zu der Fläche bestimmenden Anstaueinrichtung und mit ei­ nem mit der Ablauföffnung in Verbindung stehenden vertikalen Ablaufrohr.
Insbesondere versiegelte und im wesentlichen ebene Flächen, auf denen sich beispielsweise Regenwasser ansammeln kann, werden mit üblichen Wasserabläufen entwässert, die mit Ablauföffnungen in der Fläche versehen sind. Die Wasserabläufe können sich dabei frei in der Fläche befinden, also von allen Seiten anströmbar sein, oder an seitlichen Begrenzungen die Fläche ausgebildet sein, beispielsweise als Attikaablauf eines Flachdaches. Die Abführleistung der Wasserabläufe wird so dimensioniert, daß eine gewisse Anstauhöhe des Wassers nicht überschritten werden soll. Erbringen die Wasserabläufe die geforderte Ablaufleistung nicht, kann die Wasseranstauhöhe auf der Fläche ansteigen, wodurch nicht nur die etwaige Begehbarkeit der Fläche beeinträchtigt werden kann sondern erhebliche statische Probleme verursacht werden können, wenn nämlich die Fläche auf einem tragenden Un­ terbau montiert ist, wie dies beispielsweise für Flachdächer und Deckflächen auf Schiffen der Fall ist. Die Verminderung der Ab­ laufleistung der normalen Wasserabläufe kann durch eine Verstop­ fung des Wasserabführsystems der Wasserabläufe oder aber auch der Ablauföffnungen der Wasserabläufe oder etwaiger vorgeschal­ teter Gitter verursacht sein.
Es ist daher bekannt, insbesondere zur Vermeidung statischer Probleme, Notablaufvorrichtungen vorzusehen, die im normalen Betrieb der Entwässerung der Fläche unbenutzt bleiben und deren Funktion nur dann einsetzt, wenn ein Wasseranstaugrenzwert überschritten wird. Demgemäß sind die Notablaufvorrichtungen mit einer Anstaueinrichtung kombiniert, die einen Wasseranstaugrenz­ wert auf der Fläche definiert. Wenn also beispielsweise auf ei­ nem Flachdach die üblichen Wasserabläufe eine maximale Anstau­ höhe von 4 cm zulassen sollen, kann ein Wasseranstaugrenzwert für die Notablaufvorrichtung bei 5 cm festgelegt werden. Die Notablaufvorrichtung muß dann dafür sorgen, daß durch die eigene Ablaufleistung die Wasseranstauhöhe nicht mehr nennenswert steigt, da die statische Dimensionierung von Flachdächern eine ausreichende statische Sicherheit nur für das durch eine Wasser­ anstauhöhe von bis zu etwa 6 bis 7 cm bewirkte Gewicht gewähr­ leistet ist. Demgemäß ist es erforderlich, die Notablaufvorrich­ tung so zu dimensionieren, daß nach Erreichen des Wasseranstau­ grenzwerts keine wesentliche zusätzliche Anstauhöhe mehr ent­ steht. Die Notablaufvorrichtung muß daher möglichst schlagartig eine hohe Ablaufleistung bereitstellen. Aus konstruktiven und architektonischen Gründen soll diese hohe Ablaufleistung selbst­ verständlich möglichst nicht durch überdimensionierte Ablauföff­ nungen und Ablaufrohre erzielt werden.
Der Erfindung liegt daher die Problemstellung zugrunde, eine Notablaufvorrichtung der eingangs erwähnten Art so auszubilden, daß eine schlagartig einsetzende hohe Entwässerungsleistung mit normalen Durchmessern für die Ablauföffnung und das vertikale Ablaufrohr erzielt wird.
Ausgehend von dieser Problemstellung ist erfindungsgemäß eine Notablaufvorrichtung der eingangs erwähnten Art dadurch gekenn­ zeichnet, daß in Strömungsrichtung der Ablauföffnung ein Behäl­ ter vorgeschaltet ist, der eine Seitenwandung aufweist, die bis zu einer Höhe, die kleiner als die Höhe der Seitenwandung ist, wenigstens eine Einlauföffnung aufweist und oberhalb der Ein­ lauföffnung mit einer Deckelwandung einen luftdicht abgeschlos­ senen Raum bildet.
Die erfindungsgemäße Notablaufvorrichtung beruht auf dem Effekt, daß beim Überschreiten des Wasseranstaugrenzwertes die Einlauf­ öffnung in der Seitenwandung des Behälters durch das angestaute Wasser luftdicht verschlossen wird, so daß sich durch die Befül­ lung des vertikalen Ablaufrohres in dem Behälter oberhalb der Einlauföffnung ein Unterdruck ausbildet, der ein verstärktes Ansaugen des Wassers von der Fläche in den Behälter - und damit in das vertikale Ablaufrohr - bewirkt. Dieser Effekt tritt ein, wenn sich die Einlauföffnung bis maximal nur wenig über die Höhe des Wasseranstaugrenzwerts erstreckt, so daß die erwähnte Unter­ druckwirkung beim Erreichen des Wasseranstaugrenzwerts schnell "anspringt" und für eine schlagartig hohe Wasserabführleistung sorgt, die wesentlich höher ist als bei einem herkömmlichen Freispiegelablauf.
Die Ausnutzung einer möglichst großen Höhe der Einlauföffnung zur Gewährleistung eines möglichst großen freien Querschnitts der Einlauföffnung kann dazu führen, daß sich die Einlauföffnung bis etwas über die Höhe des Wasseranstaugrenzwerts erstreckt. Die Höhe der Einlauföffnung sollte aber den Wasseranstaugrenz­ wert im Regelfall um nicht mehr als etwa 1 cm überschreiten. Bevorzugt ist hingegen, daß sich die Einlauföffnung bis in die oder unterhalb der Höhe des Wasseranstaugrenzwerts erstreckt.
Zur Gewährleistung eines möglichst großen Einlaufquerschnitts der Einlauföffnung wird sich diese zweckmäßigerweise anderer­ seits bis zum unteren Rand der Seitenwandung des Behälters er­ strecken. Die Einlauföffnung kann zweckmäßigerweise gleichzeitig die Funktion eines Einlaufgitters zum Schutz gegen Kies, Laub und ähnlichen Verschmutzungen bilden, wenn sie aus einer Viel­ zahl von Schlitzen gebildet ist. Die Schlitze sind zweckmäßiger­ weise vertikal gerichtet.
Der Behälter kann zur Erleichterung der Befestigung des Behäl­ ters mit einem Boden abgeschlossen sein, der unmittelbar auf der Fläche, oder aber mit einem vorzugsweise der Anstauhöhe entspre­ chenden Abstand zur Fläche montierbar sein kann.
Die für das "Anspringen" der Unterdruckwirkung erforderliche Befüllung des vertikalen Ablaufrohres wird in einer bevorzugten Ausführungsform dadurch unterstützt, daß die Einlauföffnung trichterförmig aufgeweitet ist, wobei sie vorzugsweise einen nach radial außen bis zur Horizontalen umgebogenen Rand auf­ weist.
Zweckmäßigerweise wird die Anstaueinrichtung durch die Mündungs­ öffnung eines Rohrstücks gebildet, das vorzugsweise unmittelbar in das vertikale Ablaufrohr mündet. Es ist allerdings auch denk­ bar, die Verbindung zu dem vertikalen Ablaufrohr über eine hori­ zontale Leitung, beispielsweise eine horizontale Sammelleitung für mehrere Ablauföffnungen der Notablaufvorrichtung herzustel­ len.
Die Anstaueinrichtung dann als eine Art Wehr innerhalb oder au­ ßerhalb des Behälters angeordnet sein. Ist die Notablaufeinrich­ tung an einem die Fläche begrenzenden Rand angeordnet, kann ein horizontales Ablaufrohr durch den Rand hindurchgeführt werden und eine die Anstaueinrichtung ausbildende, sich über die Fläche erhebende Stufe aufweisen.
Die Erfindung soll im folgenden anhand von in der Zeichnung dar­ gestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert werden. Es zei­ gen:
Fig. 1 einen Schnitt durch eine erfindungsgemäße Notab­ laufvorrichtung, bei der die Höhe der Schlitze der Einlauföffnung gleich der Höhe der Anstauein­ richtung ist
Fig. 2 eine Schnittdarstellung gemäß Fig. 1 für eine Ausführungsform, bei der die Höhe der Schlitze der Einlauföffnung geringer als die Höhe der An­ staueinrichtung ist
Fig. 3 eine Ausführungsform gemäß Fig. 1, bei der die Höhe der Schlitze der Einlauföffnung geringfügig größer als die Höhe der Anstaueinrichtung ist
Fig. 4 eine Variante der Ausführungsform gemäß Fig. 1, bei der die Anstaueinrichtung durch eine inner­ halb eines Behälters angeordnete zylindrische Wand gebildet ist
Fig. 5 eine erfindungsgemäße Notablaufvorrichtung mit einem Behälter, dessen Boden in Anstauhöhe liegt und in ein die Ablauföffnung bildendes Rohrstück übergeht
Fig. 6 eine Ausführungsform gemäß Fig. 5, bei der der Boden des Behälters selbst mit Einlauföffnungen versehen ist
Fig. 7 einen Schnitt durch eine erfindungsgemäße Notab­ laufvorrichtung, die in Form eines seitlichen Attikaablaufs ausgebildet ist und eine Anstauein­ richtung innerhalb des Behälters aufweist
Fig. 8 eine Notablaufvorrichtung analog Fig. 7, bei der jedoch die Anstaueinrichtung außerhalb des Behäl­ ters ausgebildet ist
Fig. 9 eine Notablaufvorrichtung analog den Fig. 7 oder 8, bei der die Anstaueinrichtung durch eine im horizontalen Ablaufrohr ausgebildete Stufe gebildet ist
Fig. 10 einen vertikalen Schnitt durch eine Notablaufvor­ richtung in Form eines seitlichen Attikaablaufs mit einem Behälter, dessen Boden in Anstauhöhe oberhalb der Dachfläche liegt
Fig. 11 eine Draufsicht auf die Anordnung gemäß Fig. 10.
Fig. 1 zeigt einen vertikalen Schnitt durch eine erfindungsge­ mäße Notablaufvorrichtung, die durch eine versiegelte Fläche 1 eines Flachdaches hindurchgeführt ist. Hierzu ist ein vertikales Ablaufrohr 2 mit einem als Muffe 3 aufgeweiteten oberen Ende abgedichtet in die Fläche 1 des Flachdaches eingesetzt. In die aufgeweitete Muffe 3 ragt ein Rohrstück 4 hinein, das durch eine am Rand der Muffe 3 eingesetzte ringförmige Dichtung 5 abgedich­ tet mit dem Ablaufrohr 2 verbunden ist. Die Abdichtung bezieht sich dabei sowohl auf Wasserdichtheit als auch auf eine gewisse Gasdichtheit. Das Rohrstück 4 bildet eine Ablauföffnung 6. Hier­ bei ist das Rohrstück 4 am oberen Ende trichterförmig aufgewei­ tet, indem ein oberer Rand 7 des Rohrstücks nach radial außen umgebogen ist, so daß der Rand 7 in die Horizontale zeigt, also parallel und mit einem dem Wasseranstaugrenzwert H entsprechen­ den Abstand zur Fläche 1 liegt.
Die so gebildete, von allen Seiten anströmbare Ablauföffnung 6 ist von einem Behälter 8 umgeben, der eine zylindrische Seiten­ wandung 9, eine luftdicht angeschlossene Deckelwandung 10 sowie einen das Rohrstück 4 ringförmig umgebenden Boden 11 aufweist.
Der im Querschnitt kreisförmig ausgebildete Behälter 8 weist einen solchen Durchmesser auf, daß die Seitenwandung 9 einen deutlichen Abstand zum freien Ende des umgebogenen Randes 7 des Rohrstücks 4 aufweist.
Der Boden 11 ist mit Durchgangsöffnungen 12 versehen, durch die in der Fläche 1 verankerte Befestigungs-Schraubbolzen 13 hin­ durchragen, auf die eine Mutter 14 zur Befestigung des Behälters auf der Fläche 1 geschraubt ist.
Die Seitenwandung 9 weist eine Einlauföffnung 15 auf, die durch eine Vielzahl von gleichmäßig auf dem Umfang der Seitenwandung 9 beabstandet angeordneten vertikalen Schlitzen 16 gebildet ist. Die vertikalen Schlitze 16 erstrecken sich an ihrem unteren Ende bis zum Boden 11 und an ihrem oberen Ende bis zur Höhe des in die Horizontalen umgebogenen Randes 7 des Rohrstücks 4.
Die bei diesem Ausführungsbeispiel gewählte Höhe der Einlauföff­ nung 15 entspricht dem Wasseranstaugrenzwert H, bei dem die Not­ ablaufvorrichtung wirksam werden soll und über den das angestau­ te Wasser nicht wesentlich ansteigen darf, um keine statischen Überbelastungen zu riskieren.
Wird der Wasseranstaugrenzwert H erreicht, sind die die Einlauf­ öffnung 15 bildenden vertikalen Schlitze 16 durch das angestaute Wasser luftdicht verschlossen. Demzufolge besteht in dem Behäl­ ter 10 oberhalb des Wasserspiegels ein abgeschlossener Luftraum. Wird durch das in die Ablauföffnung 6 fließende Wasser das ver­ tikale Ablaufrohr gefüllt, bewirkt das in dem vertikalen Ablauf­ rohr 2 abfließende Wasser einen Unterdruck im Innern des Behäl­ ters 8, der für eine starke Beschleunigung des durch die Ein­ lauföffnung 15 in den Behälter 8 einströmenden Wassers sorgt, das über das vertikale Ablaufrohr 2 abgeführt wird und somit die Saugwirkung mit Hilfe des Unterdrucks in dem Behälter auf­ rechterhält bzw. verstärkt.
Bei dem in Fig. 2 dargestellten Ausführungsbeispiel ist der Rand 7 etwas höher als der obere Rand der Einlauföffnung 15 an­ geordnet. Das sich auf der Dachfläche 1 anstauende Wasser sorgt für ein Ansteigen des Wasserspiegels innerhalb des Behälters 8. Dies gilt wegen des Prinzips der kommunizierenden Röhren auch dann, wenn der Wasserspiegel über die Höhe der Schlitze 16 der Einlauföffnung 15 ansteigt. Wird der durch die Höhe der Ablauf­ öffnung 6 bestimmte Wasseranstaugrenzwert H erreicht, ist somit der Behälter 8 mit Sicherheit luftdicht abgeschlossen, da die vertikalen Schlitze 16 der Einlauföffnung 15 mit Wasser gefüllt sind.
Bei dem in Fig. 3 dargestellten Ausführungsbeispiel erstrecken sich die Schlitze 16 der Einlauföffnung 15 etwas über die Höhe des Randes 7 hinaus. Dies ist möglich, weil für das Befüllen des vertikalen Abflußrohrs 2 eine gewisse Überschreitung des Wasser­ anstaugrenzwerts H, der in der Höhe des Randes 7 liegt, erfor­ derlich ist. Durch diese Erhöhung des Wasseranstauspiegels wer­ den die Schlitze 16 luftdicht verschlossen, so daß sie ver­ schlossen sind, wenn die Unterdruckwirkung durch die Befüllung des vertikalen Ablaufrohrs 2 "anspringt". Durch die dann erfol­ gende Ansaugung des Wassers durch die Einlauföffnung 15 hindurch bleiben diese bis zu einer Absenkung des Wasserspiegels unter den Wasseranstaugrenzwert verschlossen, da durch den Unterdruck der Wasserspiegel im Innern des Behälters 8 höher liegt als außerhalb.
Bei dem in Fig. 4 dargestellten Ausführungsbeispiel ist die Ablauföffnung 6 durch das in die versiegelte Fläche 1 eingesetz­ te vertikale Ablaufrohr 2 gebildet. Der Wasseranstaugrenzwert H entsteht bei dieser Ausführungsform durch eine innerhalb des Behälters 8 vorgesehene, umlaufende zylindrische Wandung 17. Erst wenn der Wasserstand auf der versiegelten Fläche 1 die Höhe der zylindrischen Wand 17 übersteigt, kann es zu einer Füllung des vertikalen Ablaufrohrs 2 und zur Ausbildung der Unterdruck­ wirkung in dem oberhalb der Einlauföffnungen 15 geschlossenen Behälters 8 kommen. Das dargestellte Ausführungsbeispiel weist oberhalb der Ablauföffnung 6 zwei sich in der Achse des vertika­ len Ablaufrohrs 2 kreuzende Leitwände 18 auf, die einer Wirbel­ ausbildung oberhalb der Ablauföffnung 6 entgegenwirken.
Bei dem in Fig. 5 dargestellten Ausführungsbeispiel befindet sich der Boden 11 des Behälters 8 in der Höhe des Grenzstauwerts H oberhalb der versiegelten Fläche 1 und weist zentral das Rohr­ stück 4 auf, das in das vertikale Ablaufrohr eingesetzt ist. Über den Umfang der Seitenwandung 9 verteilt sind die die Ein­ lauföffnung 15 bildenden vertikalen Schlitze 16 verteilt, die hier eine wesentlich geringere Höhe aufweisen als bei den in den Fig. 1 bis 4 dargestellten Behältern 8. Der benötigte Gesamt­ querschnitt der Einlauföffnung 15 wird hier dadurch erreicht, daß der Durchmesser des Behälters 8 wesentlich größer ist als in den Ausführungsbeispielen gemäß den Fig. 1 bis 4. Der Durch­ messer des Gehäuses 8 ist in diesem Ausführungsbeispiel mehr als fünfmal so groß wie der Durchmesser des vertikalen Ablaufrohrs 2 bzw. der Ablauföffnung 6, während der Durchmesser der in den Fig. 1 bis 4 dargestellten Gehäuse 8 nur etwa dreimal so groß ist wie der Durchmesser der Ablauföffnung 6.
Durch den wesentlich größeren Durchmesser des Gehäuses 8 in Fig. 5 entsteht ein vergleichmäßigtes Ansaugen des Wassers in den Unterdruckraum des Behälters 8. Hierdurch wird eine deutliche Geräuschverminderung erzielt. Zusätzlich kann die Deckelwandung 10 mit einer akustischen Dämmschicht 19 versehen sein, wie dies in Fig. 5 dargestellt ist.
Das Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 6 verdeutlicht, daß der Bo­ den 11 des Behälters 8 mit Öffnungen 16' versehen sein kann, die entweder allein oder zusammen mit vertikalen Schlitzen 16 die Einlauföffnung 15 des Behälters 8 bilden.
Die Fig. 7 bis 9 zeigen Ausführungsbeispiele für eine Notab­ laufvorrichtung, die an einem Rand 20 angeordnet ist, so daß ein die Fläche 1 fortsetzendes horizontales Ablaufrohr 21 durch den vertikal stehenden Rand 20 hindurchgeführt ist. Die Ablauföff­ nung 6 steht in diesem Fall also vertikal und befindet sich in einem Rohrstück 4, das zur Durchführung durch den Rand 20 zu­ nächst einen rechteckigen Querschnitt aufweist und mit einem Übergangsstück 22 in einen runden Querschnitt übergeht. Über einen Krümmer 23 ist der Anschluß an das vertikale Ablaufrohr 2 hergestellt.
An das geschlossene Rohrstück 4 schließt sich der in diesem Fall rechteckige Behälter 8 an, der an seinen drei nicht zum Rand 20 zeigenden Wandungen mit den vertikalen Schlitzen 16 zur Bildung der Einlauföffnung 15 ausgestattet ist. Innerhalb des Behälters 8 befindet sich vor dem gesamten Querschnitt des Rohrstücks 4, also der Ablauföffnung 6, ein als Wehr fungierender Kasten 7' in der Höhe des Wasseranstaugrenzwerts H, der somit als Anstauein­ richtung fungiert. Ein Ablauf über das horizontale Ablaufrohr 21 kann daher erst stattfinden, wenn das auf der Fläche 1 stehende Wasser den Wasseranstaugrenzwert H erreicht bzw. überschritten hat.
Bei dem in Fig. 5 dargestellten Ausführungsbeispiel befindet sich vor den Wandungen des Behälters 8 umlaufend der Kasten 7', der außerhalb des Behälters die Funktion der Anstaueinrichtung übernimmt.
Bei dem in Fig. 6 dargestellten Ausführungsbeispiel ist das Übergangsstück 22 so ausgebildet, daß sich eine von der Höhe der Fläche 1 erhebende Stufe 7" bildet, deren Höhe dem Wasseran­ staugrenzwert H entspricht. Demgemäß übernimmt hier die Stufe 7" die Funktion der Wasseranstaueinrichtung, da vor Erreichen des Wasseranstaugrenzwerts H kein Wasser über das horizontale Ablaufrohr 21 und das vertikale Ablaufrohr 2 abfließen kann.
Fig. 10 zeigt ein Ausführungsbeispiel für eine Notablaufvor­ richtung mit einem horizontalen Ablaufrohr 21, bei dem der Was­ seranstaugrenzwert H wiederum durch einen hochgesetzten Behälter 8 in einer den Ausführungsbeispielen gemäß Fig. 5 und 6 ana­ logen Form bestimmt wird. Die Einlauföffnung 15 wird hier - wie bei dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 6 - durch kleine verti­ kale Schlitze 16 und Öffnungen 16' im Boden 11 des Behälters 8 gebildet. Eine Wandung 24 vor dem Querschnitt des horizontalen Ablaufrohrs 21 sorgt dafür, daß erst nach Übersteigen des Was­ seranstaugrenzwerts H Wasser in das horizontale Ablaufrohr 21 eintreten kann.
Fig. 11 verdeutlicht, daß das Gehäuse 8 nicht rechteckig ausge­ bildet sein muß, sondern in dem dargestellten Ausführungsbei­ spiel eine in Draufsicht halbkreisförmige Kontur aufweist. Die erfindungsgemäße Notablaufvorrichtung sorgt für eine durch die Unterdruckwirkung schlagartig einsetzende Abführung großer Wassermengen, so daß beim Überschreiten des Wasseranstaugrenz­ wertes ein weiteres wesentliches Ansteigen des Wasserspiegels auf der Fläche 1 um mehr als 1 oder 2 cm sicher verhinderbar ist.

Claims (13)

1. Notablaufvorrichtung für eine mit Wasserabläufen entwäs­ serte Fläche (1), insbesondere Flachdach, mit einer Ablauf­ öffnung (6), mit einer die Höhe eines Wasseranstaugrenzwer­ tes (H) zu der Fläche (1) bestimmenden Anstaueinrichtung (7) und mit einem mit der Ablauföffnung (6) in Verbindung stehenden vertikalen Ablaufrohr (2), dadurch gekenn­ zeichnet, daß in Strömungsrichtung der Ablauföffnung (6) ein Behälter (8) vorgeschaltet ist, der eine Seitenwandung (9) aufweist, die bis zu einer Höhe, die kleiner als die Höhe der Seitenwandung (9) ist, wenigstens eine Einlauföff­ nung (15) aufweist und oberhalb der Einlauföffnung (15) mit einer Deckelwandung (10) einen luftdicht abgeschlossenen Raum bildet.
2. Notablaufvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich­ net, daß sich die Einlauföffnung (15) bis in den Bereich der Höhe der Anstaueinrichtung (7) erstreckt.
3. Notablaufvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeich­ net, daß sich die Einlauföffnung (15) bis in die oder un­ terhalb der Höhe der Anstaueinrichtung (7) erstreckt.
4. Notablaufvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, da­ durch gekennzeichnet, daß sich die Einlauföffnung (15) an­ dererseits bis zum unteren Rand der Seitenwandung (9) er­ streckt.
5. Notablaufvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, da­ durch gekennzeichnet, daß die Einlauföffnung (15) durch eine Vielzahl von Schlitzen (16) gebildet ist.
6. Notablaufvorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeich­ net, daß die Schlitze (16) vertikal gerichtet sind.
7. Notablaufvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, da­ durch gekennzeichnet, daß der Behälter (8) zur ebenen Fläche (1) hin mit einem Boden (11) abgeschlossen ist.
8. Notablaufvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, da­ durch gekennzeichnet, daß die Anstaueinrichtung (7) durch den Rand (7) eines Rohrstücks (4) gebildet ist.
9. Notablaufvorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeich­ net, daß das Rohrstück (4) unmittelbar in das vertikale Ablaufrohr (2) mündet.
10. Notablaufvorrichtung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Rand (7) der Einlauföffnung (6) trichterförmig aufgeweitet ist.
11. Notablaufvorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeich­ net, daß die Einlauföffnung (6) eine nach radial bis zur Horizontalen umgebogenen Rand (7) aufweist.
12. Notablaufvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Anstaueinrichtung (7', 7") außerhalb des Behälters (8) befindet.
13. Notablaufvorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeich­ net, daß die Anstaueinrichtung als sich über die Fläche (1) erhebende Stufe (7") vor oder in einem horizontalen Ab­ laufrohr (21) ausgebildet ist, das in das vertikale Ablauf­ rohr (2) übergeht.
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