DE29907721U1 - Notablaufvorrichtung - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft eine Notablaufvorrichtung für eine mit Wasserabläufen entwässerte Fläche, insbesondere Flachdach, mit
5 einer Ablauföffnung, mit einer die Höhe eines Wasseranstaugrenzwertes
zu der Fläche bestimmenden Anstaueinrichtung und mit einem mit der Ablauföffnung in Verbindung stehenden vertikalen
Ablaufrohr.
10 Insbesondere versiegelte und im wesentlichen ebene Flächen, auf
denen sich beispielsweise Regenwasser ansammeln kann, werden mit üblichen Wasserabläufen entwässert, die mit Ablauföffnungen in
der Fläche versehen sind. Die Wasserabläufe können sich dabei frei in der Fläche befinden, also von allen Seiten anströmbar
15 sein, oder an seitlichen Begrenzungen die Fläche ausgebildet
sein, beispielsweise als Attikaablauf eines Flachdaches. Die Abführleistung der Wasserabläufe wird so dimensioniert, daß eine
gewisse Anstauhöhe des Wassers nicht überschritten werden soll. Erbringen die Wasserabläufe die geforderte Ablaufleistung nicht,
20 kann die Wasseranstauhöhe auf der Fläche ansteigen, wodurch nicht nur die etwaige Begehbarkeit der Fläche beeinträchtigt
werden kann sondern erhebliche statische Probleme verursacht
Hannover:
Antwort bitte nach / please reply to:
Koblenzer Straße 21 D-30173 Hannover Bundesrepublik Deutschland
Telefon 0511/988 75.07 Telefax 0511 / 988 75
Theodor-Heuss-Straße 1 D-38122 Braunschweig Bundesrepublik Deutschland
Telefon 0531 / 28 14 0-0 Telefax 0531 / 28 140 28
werden können, wenn nämlich die Fläche auf einem tragenden Unterbau
montiert ist, wie dies beispielsweise für Flachdächer und Deckflächen auf Schiffen der Fall ist. Die Verminderung der Ablaufleistung
der normalen Wasserabläufe kann durch eine Verstopfung des Wasserabführsystems der Wasserabläufe oder aber auch
der AblaufÖffnungen der Wasserabläufe oder etwaiger vorgeschalteter
Gitter verursacht sein.
Es ist daher bekannt, insbesondere zur Vermeidung statischer Probleme, Notablaufvorrichtungen vorzusehen, die im normalen
Betrieb der Entwässerung der Fläche unbenutzt bleiben und deren Funktion nur dann einsetzt, wenn ein Wasseranstaugrenzwert
überschritten wird. Demgemäß sind die Notablaufvorrichtungen mit einer Anstaueinrichtung kombiniert, die einen Wasseranstaugrenzwert
auf der Fläche definiert. Wenn also beispielsweise auf einem Flachdach die üblichen Wasserabläufe eine maximale Anstauhöhe
von 4 cm zulassen sollen, kann ein Wasseranstaugrenzwert für die Notablaufvorrichtung bei 5 cm festgelegt werden. Die
Notablaufvorrichtung muß dann dafür sorgen, daß durch die eigene Ablaufleistung die Wasseranstauhöhe nicht mehr nennenswert
steigt, da die statische Dimensionierung von Flachdächern eine ausreichende statische Sicherheit nur für das durch eine Wasseranstauhöhe
von bis zu etwa 6 bis 7 cm bewirkte Gewicht gewährleistet ist. Demgemäß ist es erforderlich, die Notablaufvorrichtung
so zu dimensionieren, daß nach Erreichen des Wasseranstaugrenzwerts keine wesentliche zusätzliche Anstauhöhe mehr entsteht.
Die Notablaufvorrichtung muß daher möglichst schlagartig eine hohe Ablaufleistung bereitstellen. Aus konstruktiven und
architektonischen Gründen soll diese hohe Ablaufleistung selbstverständlich
möglichst nicht durch überdimensionierte Ablauföffnungen und Ablaufrohre erzielt werden.
Der Erfindung liegt daher die Problemstellung zugrunde, eine Notablaufvorrichtung der eingangs erwähnten Art so auszubilden,
daß eine schlagartig einsetzende hohe Entwässerungsleistung mit normalen Durchmessern für die Ablauföffnung und das vertikale
Ablaufrohr erzielt wird.
Ausgehend von dieser Problemstellung ist erfindungsgemäß eine
Notablaufvorrichtung der eingangs erwähnten Art dadurch gekennzeichnet, daß in Strömungsrichtung der Ablauföffnung ein Behälter
vorgeschaltet ist, der eine Seitenwandung aufweist, die bis zu einer Höhe, die kleiner als die Höhe der Seitenwandung ist,
wenigstens eine Einlauföffnung aufweist und oberhalb der Einlauföffnung
mit einer Deckelwandung einen luftdicht abgeschlossenen Raum bildet.
Die erfindungsgemäße Notablaufvorrichtung beruht auf dem Effekt,
daß beim Überschreiten des Wasseranstaugrenzwertes die Einlauföffnung in der Seitenwandung des Behälters durch das angestaute
Wasser luftdicht verschlossen wird, so daß sich durch die Befüllung
des vertikalen Ablaufrohres in dem Behälter oberhalb der EinlaufÖffnung ein Unterdruck ausbildet, der ein verstärktes
Ansaugen des Wassers von der Fläche in den Behälter - und damit in das vertikale Ablaufrohr - bewirkt. Dieser Effekt tritt ein,
wenn sich die EinlaufÖffnung bis maximal nur wenig über die Höhe des Wasseranstaugrenzwerts erstreckt, so daß die erwähnte Unterdruckwirkung
beim Erreichen des Wasseranstaugrenzwerts schnell "anspringt" und für eine schlagartig hohe Wasserabführleistung
sorgt, die wesentlich höher ist als bei einem herkömmlichen Freispiegelablauf.
Die Ausnutzung einer möglichst großen Höhe der Einlauföffnung
zur Gewährleistung eines möglichst großen freien Querschnitts der Einlauföffnung kann dazu führen, daß sich die Einlauföffnung
bis etwas über die Höhe des Wasseranstaugrenzwerts erstreckt. Die Höhe der EinlaufÖffnung sollte aber den Wasseranstaugrenzwert
im Regelfall um nicht mehr als etwa 1 cm überschreiten.
Bevorzugt ist hingegen, daß sich die Einlauföffnung bis in die
oder unterhalb der Höhe des Wasseranstaugrenzwerts erstreckt.
Zur Gewährleistung eines möglichst großen Einlaufquerschnitts der Einlauföffnung wird sich diese zweckmäßigerweise andererseits
bis zum unteren Rand der Seitenwandung des Behälters erstrecken. Die EinlaufÖffnung kann zweckmäßigerweise gleichzeitig
die Funktion eines Einlaufgitters zum Schutz gegen Kies, Laub
und ähnlichen Verschmutzungen bilden, wenn sie aus einer Vielzahl von Schlitzen gebildet ist. Die Schlitze sind zweckmäßigerweise
vertikal gerichtet.
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Der Behälter kann zur Erleichterung der Befestigung des Behälters mit einem Boden abgeschlossen sein, der unmittelbar auf der
Fläche, oder aber mit einem vorzugsweise der Anstauhöhe entsprechenden Abstand zur Fläche montierbar sein kann.
Die für das "Anspringen" der Unterdruckwirkung erforderliche Befüllung des vertikalen Ablaufrohres wird in einer bevorzugten
Ausführungsform dadurch unterstützt, daß die EinlaufÖffnung
trichterförmig aufgeweitet ist, wobei sie vorzugsweise einen nach radial außen bis zur Horizontalen umgebogenen Rand aufweist.
Zweckmäßigerweise wird die Anstaueinrichtung durch die Mündungsöffnung
eines Rohrstücks gebildet, das vorzugsweise unmittelbar in das vertikale Ablaufrohr mündet. Es ist allerdings auch denkbar,
die Verbindung zu dem vertikalen Ablaufrohr über eine horizontale Leitung, beispielsweise eine horizontale Sammelleitung
für mehrere Ablauföffnungen der Notablaufvorrichtung herzustellen.
Die Anstaueinrichtung dann als eine Art Wehr innerhalb oder außerhalb
des Behälters angeordnet sein. Ist die Notablaufeinrichtung an einem die Fläche begrenzenden Rand angeordnet, kann ein
horizontales Ablaufrohr durch den Rand hindurchgeführt werden und eine die Anstaueinrichtung ausbildende, sich über die Fläche
erhebende Stufe aufweisen.
Die Erfindung soll im folgenden anhand von in der Zeichnung dargestellten
Ausführungsbeispielen näher erläutert werden. Es zeigen:
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Figur 1 - einen Schnitt durch eine erfindungsgemäße Notablaufvorrichtung,
bei der die Höhe der Schlitze der EinlaufÖffnung gleich der Höhe der Anstaueinrichtung
ist
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Figur 2 - eine Schnittdarstellung gemäß Figur 1 für eine Ausführungsform, bei der die Höhe der Schlitze
der EinlaufÖffnung geringer als die Höhe der Anstaueinrichtung
ist
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Figur 3 - eine Ausführungsform gemäß Figur 1, bei der die
Höhe der Schlitze der Einlauföffnung geringfügig größer als die Höhe der Anstaueinrichtung ist
Figur 4 - eine Variante der Ausführungsform gemäß Figur 1,
bei der die Anstaueinrichtung durch eine innerhalb eines Behälters angeordnete zylindrische
Wand gebildet ist
Figur 5 - eine erfindungsgemäße Notablaufvorrichtung mit
einem Behälter, dessen Boden in Anstauhöhe liegt und in ein die Ablauföffnung bildendes Rohrstück
übergeht
Figur 6 - eine Ausführungsform gemäß Figur 5, bei der der
Boden des Behälters selbst mit Einlauföffnungen versehen ist
Figur 7 - einen Schnitt durch eine erfindungsgemäße NotablaufVorrichtung,
die in Form eines seitlichen
Attikaablaufs ausgebildet ist und eine Anstaueinrichtung innerhalb des Behälters aufweist
Figur 8 - eine Notablaufvorrichtung analog Figur 7, bei der
jedoch die Anstaueinrichtung außerhalb des Behälters ausgebildet ist
Figur 9 - eine Notablaufvorrichtung analog den Figuren 7
oder 8, bei der die Anstaueinrichtung durch eine im horizontalen Ablaufrohr ausgebildete Stufe
gebildet ist
Figur 10 - einen vertikalen Schnitt durch eine Notablaufvorrichtung
in Form eines seitlichen Attikaablaufs mit einem Behälter, dessen Boden in Anstauhöhe
oberhalb der Dachfläche liegt
Figur 11 - eine Draufsicht auf die Anordnung gemäß Figur 10.
Figur 1 zeigt einen vertikalen Schnitt durch eine erfindungsgemäße
Notablaufvorrichtung, die durch eine versiegelte Fläche 1
eines Flachdaches hindurchgeführt ist. Hierzu ist ein vertikales Ablaufrohr 2 mit einem als Muffe 3 aufgeweiteten oberen Ende
abgedichtet in die Fläche 1 des Flachdaches eingesetzt. In die aufgeweitete Muffe 3 ragt ein Rohrstück 4 hinein, das durch eine
am Rand der Muffe 3 eingesetzte ringförmige Dichtung 5 abgedichtet mit dem Ablaufrohr 2 verbunden ist. Die Abdichtung bezieht
sich dabei sowohl auf Wasserdichtheit als auch auf eine gewisse Gasdichtheit. Das Rohrstück 4 bildet eine Ablauföffnung 6. Hierbei
ist das Rohrstück 4 am oberen Ende trichterförmig aufgeweitet, indem ein oberer Rand 7 des Rohrstücks nach radial außen
umgebogen ist, so daß der Rand 7 in die Horizontale zeigt, also parallel und mit einem dem Wasseranstaugrenzwert H entsprechenden
Abstand zur Fläche 1 liegt.
Die so gebildete, von allen Seiten anströmbare Ablauföffnung 6
ist von einem Behälter 8 umgeben, der eine zylindrische Seitenwandung 9, eine luftdicht angeschlossene Deckelwandung 10 sowie
einen das Rohrstück 4 ringförmig umgebenden Boden 11 aufweist.
Der im Querschnitt kreisförmig ausgebildete Behälter 8 weist einen solchen Durchmesser auf, daß die Seitenwandung 9 einen
deutlichen Abstand zum freien Ende des umgebogenen Randes 7 des Rohrstücks 4 aufweist.
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Der Boden 11 ist mit Durchgangsöffnungen 12 versehen, durch die
in der Fläche 1 verankerte Befestigungs-Schraubbolzen 13 hindurchragen, auf die eine Mutter 14 zur Befestigung des Behälters
auf der Fläche 1 geschraubt ist.
Die Seitenwandung 9 weist eine Einlauföffnung 15 auf, die durch
eine Vielzahl von gleichmäßig auf dem Umfang der Seitenwandung 9 beabstandet angeordneten vertikalen Schlitzen 16 gebildet ist.
Die vertikalen Schlitze 16 erstrecken sich an ihrem unteren Ende bis zum Boden 11 und an ihrem oberen Ende bis zur Höhe des in
die Horizontalen umgebogenen Randes 7 des Rohrstücks 4.
Die bei diesem Ausführungsbeispiel gewählte Höhe der Einlauföffnung
15 entspricht dem Wasseranstaugrenzwert H, bei dem die Notablaufvorrichtung
wirksam werden soll und über den das angestaute Wasser nicht wesentlich ansteigen darf, um keine statischen
Überbelastungen zu riskieren.
Wird der Wasseranstaugrenzwert H erreicht, sind die die Einlauföffnung
15 bildenden vertikalen Schlitze 16 durch das angestaute Wasser luftdicht verschlossen. Demzufolge besteht in dem Behälter
10 oberhalb des Wasserspiegels ein abgeschlossener Luftraum. Wird durch das in die Ablauföffnung 6 fließende Wasser das vertikale
Ablaufrohr gefüllt, bewirkt das in dem vertikalen Ablaufrohr
2 abfließende Wasser einen Unterdruck im Innern des Behälters 8, der für eine starke Beschleunigung des durch die Einlauföffnung
15 in den Behälter 8 einströmenden Wassers sorgt, das über das vertikale Ablaufrohr 2 abgeführt wird und somit die
Saugwirkung mit Hilfe des Unterdrucks in dem Behälter aufrechterhält bzw. verstärkt.
Bei dem in Figur 2 dargestellten Ausführungsbeispiel ist der
Rand 7 etwas höher als der obere Rand der Einlauföffnung 15 angeordnet.
Das sich auf der Dachfläche 1 anstauende Wasser sorgt für ein Ansteigen des Wasserspiegels innerhalb des Behälters 8.
Dies gilt wegen des Prinzips der kommunizierenden Röhren auch
dann, wenn der Wasserspiegel über die Höhe der Schlitze 16 der Einlauföffnung 15 ansteigt. Wird der durch die Höhe der Ablauföffnung
6 bestimmte Wasseranstaugrenzwert H erreicht, ist somit der Behälter 8 mit Sicherheit luftdicht abgeschlossen, da die
vertikalen Schlitze 16 der Einlauföffnung 15 mit Wasser gefüllt sind.
Bei dem in Figur 3 dargestellten Ausführungsbeispiel erstrecken sich die Schlitze 16 der Einlauföffnung 15 etwas über die Höhe
des Randes 7 hinausi Dies ist möglich, weil für das Befüllen des
vertikalen Abflußrohrs 2 eine gewisse Überschreitung des Wasseranstaugrenzwerts H, der in der Höhe des Randes 7 liegt, erforderlich
ist. Durch diese Erhöhung des Wasseranstauspiegels werden die Schlitze 16 luftdicht verschlossen, so daß sie verschlossen
sind, wenn die Unterdruckwirkung durch die Befüllung des vertikalen Ablaufrohrs 2 "anspringt". Durch die dann erfolgende
Ansaugung des Wassers durch die Einlauföffnung 15 hindurch bleiben diese bis zu einer Absenkung des Wasserspiegels unter
den Wasseranstaugrenzwert verschlossen, da durch den Unterdruck der Wasserspiegel im Innern des Behälters 8 höher liegt als
außerhalb.
Bei dem in Figur 4 dargestellten Ausführungsbeispiel ist die Ablauföffnung 6 durch das in die versiegelte Fläche 1 eingesetzte
vertikale Ablaufrohr 2 gebildet. Der Wasseranstaugrenzwert H entsteht bei dieser Ausführungsform durch eine innerhalb des
Behälters 8 vorgesehene, umlaufende zylindrische Wandung 17. Erst wenn der Wasserstand auf der versiegelten Fläche 1 die Höhe
der zylindrischen Wand 17 übersteigt, kann es zu einer Füllung des vertikalen Ablaufrohrs 2 und zur Ausbildung der Unterdruckwirkung
in dem oberhalb der Einlauföffnungen 15 geschlossenen Behälters 8 kommen. Das dargestellte Ausführungsbeispiel weist
oberhalb der Ablauföffnung 6 zwei sich in der Achse des vertika-
len Ablaufrohrs 2 kreuzende Leitwände 18 auf, die einer Wirbelausbildung
oberhalb der Ablauföffnung 6 entgegenwirken.
Bei dem in Figur 5 dargestellten Ausführungsbeispiel befindet sich der Boden 11 des Behälters 8 in der Höhe des Grenzstauwerts
H oberhalb der versiegelten Fläche 1 und weist zentral das Rohrstück 4 auf, das in das vertikale Ablaufrohr eingesetzt ist.
Über den Umfang der Seitenwandung 9 verteilt sind die die Einlauföffnung 15 bildenden vertikalen Schlitze 16 verteilt, die
hier eine wesentlich geringere Höhe aufweisen als bei den in den Figuren 1 bis 4 dargestellten Behältern 8. Der benötigte Gesamtquerschnitt
der EinlaufÖffnung 15 wird hier dadurch erreicht, daß der Durchmesser des Behälters 8 wesentlich größer ist als in
den Ausführungsbeispielen gemäß den Figuren 1 bis 4. Der Durchmesser des Gehäuses 8 ist in diesem Ausführungsbeispiel mehr als
fünfmal so groß wie der Durchmesser des vertikalen Ablaufrohrs 2 bzw. der Ablauföffnung 6, während der Durchmesser der in den
Figuren 1 bis 4 dargestellten Gehäuse 8 nur etwa dreimal so groß ist wie der Durchmesser der Ablauföffnung 6.
Durch den wesentlich größeren Durchmesser des Gehäuses 8 in Figur 5 entsteht ein vergleichmäßigtes Ansaugen des Wassers in den
Unterdruckraum des Behälters 8. Hierdurch wird eine deutliche
Geräuschverminderung erzielt. Zusätzlich kann die Deckelwandung 10 mit einer akustischen Dämmschicht 19 versehen sein, wie dies
in Figur 5 dargestellt ist.
Das Ausführungsbeispiel gemäß Figur 6 verdeutlicht, daß der Boden 11 des Behälters 8 mit Öffnungen 16' versehen sein kann, die
entweder allein oder zusammen mit vertikalen Schlitzen 16 die EinlaufÖffnung 15 des Behälters 8 bilden.
Die Figuren 7 bis 9 zeigen Ausführungsbeispiele für eine Notablaufvorrichtung,
die an einem Rand 20 angeordnet ist, so daß ein die Fläche 1 fortsetzendes horizontales Ablaufrohr 21 durch den
vertikal stehenden Rand 20 hindurchgeführt ist. Die Ablauföffnung 6 steht in diesem Fall also vertikal und befindet sich in
einem Rohrstück 4, das zur Durchführung durch den Rand 20 zunächst
einen rechteckigen Querschnitt aufweist und mit einem Übergangsstück 22 in einen runden Querschnitt übergeht. Über
einen Krümmer 23 ist der Anschluß an das vertikale Ablaufrohr 2 hergestellt.
An das geschlossene Rohrstück 4 schließt sich der in diesem Fall rechteckige Behälter 8 an, der an seinen drei nicht zum Rand 20
zeigenden Wandungen mit den vertikalen Schlitzen 16 zur Bildung der Einlauföffnung 15 ausgestattet ist. Innerhalb des Behälters
8 befindet sich vor dem gesamten Querschnitt des Rohrstücks 4, also der Ablauföffnung 6, ein als Wehr fungierender Kasten 7' in
der Höhe des Wasseranstaugrenzwerts H, der somit als Anstaueinrichtung fungiert. Ein Ablauf über das horizontale Ablaufrohr
kann daher erst stattfinden, wenn das auf der Fläche 1 stehende Wasser den Wasseranstaugrenzwert H erreicht bzw. überschritten
hat.
Bei dem in Figur 5 dargestellten Ausführungsbeispiel befindet sich vor den Wandungen des Behälters 8 umlaufend der Kasten 7',
der außerhalb des Behälters die Funktion der Anstaueinrichtung übernimmt.
Bei dem in Figur 6 dargestellten Ausführungsbeispiel ist das Übergangsstück 22 so ausgebildet, daß sich eine von der Höhe der
Fläche 1 erhebende Stufe T' bildet, deren Höhe dem Wasseranstaugrenzwert H entspricht. Demgemäß übernimmt hier die Stufe
7'' die Funktion der Wasseranstaueinrichtung, da vor Erreichen des Wasseranstaugrenzwerts H kein Wasser über das horizontale
Ablaufrohr 21 und das vertikale Ablaufrohr 2 abfließen kann.
Figur 10 zeigt ein Ausführungsbeispiel für eine Notablaufvorrichtung
mit einem horizontalen Ablaufrohr 21, bei dem der Wasseranstaugrenzwert
H wiederum durch einen hochgesetzten Behälter 8 in einer den Ausführungsbeispielen gemäß Figuren 5 und 6 analogen
Form bestimmt wird. Die Einlauföffnung 15 wird hier - wie bei dem Ausführungsbeispiel gemäß Figur 6 - durch kleine verti-
kale Schlitze 16 und Öffnungen 16' im Boden 11 des Behälters 8
gebildet. Eine Wandung 24 vor dem Querschnitt des horizontalen Ablaufrohrs 21 sorgt dafür, daß erst nach Übersteigen des Wasseranstaugrenzwerts
H Wasser in das horizontale Ablaufrohr 21 eintreten kann.
Figur 11 verdeutlicht, daß das Gehäuse 8 nicht rechteckig ausgebildet
sein muß, sondern in dem dargestellten Ausführungsbeispiel eine in Draufsicht halbkreisförmige Kontur aufweist.
Die erfindungsgemäße Notablaufvorrichtung sorgt für eine durch die Unterdruckwirkung schlagartig einsetzende Abführung großer
Wassermengen, so daß beim Überschreiten des Wasseranstaugrenzwertes ein weiteres wesentliches Ansteigen des Wasserspiegels
auf der Fläche 1 um mehr als 1 oder 2 cm sicher verhinderbar ist.
GRAMM, LINS & PARTNER GbR
Li/ne-sz
Claims (1)
- Notablaufvorrichtung für eine mit Wasserabläufen entwässerte Fläche (1), insbesondere Flachdach, mit einer Ablauföffnung (6), mit einer die Höhe eines Wasseranstaugrenzwertes (H) zu der Fläche (1) bestimmenden Anstaueinrichtung (7) und mit einem mit der Ablauföffnung (6) in Verbindung stehenden vertikalen Ablaufrohr (2), dadurch gekennzeichnet, daß in Strömungsrichtung der Ablauföffnung (6) ein Behälter (8) vorgeschaltet ist, der eine Seitenwandung (9) aufweist, die bis zu einer Höhe, die kleiner als die Höhe der Seitenwandung (9) ist, wenigstens eine EinlaufÖffnung (15) aufweist und oberhalb der EinlaufÖffnung (15) mit einer Deckelwandung (10) einen luftdicht abgeschlossenen Raum bildet.Notablaufvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sich die EinlaufÖffnung (15) bis in den Bereich der Höhe der Anstaueinrichtung (7) erstreckt.Notablaufvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß sich die EinlaufÖffnung (15) bis in die oder unterhalb der Höhe der Anstaueinrichtung (7) erstreckt.Hannover:Koblenzer Straße D-30173 Hannover Bundesrepublik Deutschland Telefon 0511 / 988 75 Telefax 0511 / 988 75Antwort bitte nach / please reply to:Braunschweig:Theodor-Heuss-Straße 1 D-38122 Braunschweig Bundesrepublik Deutschland Telefon 0531 / 28 14 0-0 Telefax 0531 / 28 140 284. Notablaufvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Einlauföffnung (15) andererseits bis zum unteren Rand der Seitenwandung (9) erstreckt.5. Notablaufvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Einlauföffnung (15) durch eine Vielzahl von Schlitzen (16) gebildet ist.6. Notablaufvorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Schlitze (16) vertikal gerichtet sind.7. Notablaufvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Behälter (8) zur ebenen Fläche (1) hin mit einem Boden (11) abgeschlossen ist.8. Notablaufvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Anstaueinrichtung (7) durch den Rand (7) eines Rohrstücks (4) gebildet ist.9. Notablaufvorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Rohrstück (4) unmittelbar in das vertikale Ablaufrohr (2) mündet.10. Notablaufvorrichtung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Rand (7) der Einlauföffnung (6) trichterförmig aufgeweitet ist.11. Notablaufvorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Einlauföffnung (6) eine nach radial bis zur Horizontalen umgebogenen Rand (7) aufweist.12. Notablaufvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Anstaueinrichtung (T, T') außerhalb des Behälters (8) befindet.13. Notablaufvorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Anstaueinrichtung als sich über die Fläche (1) erhebende Stufe (7'') vor oder in einem horizontalen Ablaufrohr
(21) ausgebildet ist, das in das vertikale Ablaufrohr (2) übergeht.GRAMM, LINS & PARTNER GbR
Li/ne
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Cited By (3)
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